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Zitronenfalter

“Der alte Kalauer “Wer glaubt, dass Verfassungsschützer die Verfassung schützen, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten” entpuppt sich in zunehmendem Maße als bittere Wahrheit. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat jahrelang sieben Journalisten überwacht. Als Andrea Röpke, eine der betroffenen Journalistinnen, von der Behörde Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangte, wurden die Akten kurzerhand gelöscht. Andrea Röpke hat deswegen jetzt Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung erstattet.”

http://www.internet-law.de/2013/09/verfassungsschuetzer-falten-doch-nur-zitronen.html

Jordans Handschrift ist online

http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/HANSh496

Es handelt sich um Cod. germ. 6 der SUB Hamburg.

http://www.handschriftencensus.de/4853

Zur historiographischen Bedeutung siehe das Video zu meinem Vortrag über die Geschichtsschreibung von Speyer:

http://archiv.twoday.net/stories/219050088

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/752348882

WDR verweigert Wikipedia Zugang zu Fototerminen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wikipedia-verlangt-freien-Zugang-zu-WDR-Fototerminen-1968389.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

http://www1.wdr.de/unternehmen/wikipedia_kritik100.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Kurier

Wenn die Wikipedia tatsächlich auf Anfrage WDR-Bilder kostenlos unter einer der für sie geeigneten, auch die kommerzielle Weiterveränderung und die Bearbeitbarkeit beinhaltenden freien Lizenz bekommen sollte, wäre der Ausschluss von nicht mit “anerkannten” Presseausweisen versehenen, d.h. hauptberuflich tätigen Fotografen zwar alles andere als OK, aber ein großer Gewinn, für den durchaus dieser Preis gezahlt werden könnte.

"Cultural Commons Collecting Society" (C3S) gegründet

In Hamburg hat sich am Mittwochabend (25.09.2013) die “Cultural Commons Collecting Society” (C3S) gegründet.

http://www1.wdr.de/themen/kultur/cdreis102.html

Zum GEMA-Sumpf:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/urheberrecht/auch-fuer-piraten-kein-vorbeikommen-an-der-gema-vermutung

Urteilsvolltext:
http://www.derenergieblog.de/wp-content/uploads/2013/09/LG-Frankfurt-Main-05.09.2013-2-03-S-11-12_schwarz.pdf

Zum VG Wort-Sumpf
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/vg-wort-mehr-geld-fuer-die-autoren-,10809150,24453272.html?utm_content=buffer41b26&utm_source=buffer&utm_medium=twitter&utm_campaign=Buffer

Vogel bringt Verständnis für die Verlage auf, nicht aber für die VG Wort: „Die nämlich leistet sich als Verein einen teuren Verwaltungsapparat und zahlt ihren Funktionären hohe Gehälter aus den Vergütungen der Urheber. Die VG Wort ist aber ein Treuhänder und nicht etwa ein Interessenvertreter, der sich auf eine Seite schlagen darf. Stattdessen führt sie auf Kosten der Urheber unbegrenzt Prozesse gegen deren Interessen.“

#gema

Wie sich Dr. Irmgard Christa Becker gegen Bürgerarchive positionierte

Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs formulierte ich am 15. März 2009 Thesen für ein Bürgerarchiv. Als erster Kommentar war mit der Überschrift “Bürgerarchiv widerspricht geltenden Gesetzen” die Stellungnahme der jetzigen VdA-Vorsitzenden Dr. Becker, damals noch Leiterin des Stadtarchivs Saarbrücken, zu lesen.

?p=22190#comments

Frau Becker griff mein Insistieren auf kostenlosen oder günstigen Leistungen auf und betonte: “Auch wenn Steuern heute den Löwenanteil kommunaler Haushalte ausmachen, beinhaltet diese Regelung dennoch die Gebührenpflicht kommunaler Leistungen. Das bedeutet für Kommunalarchive, dass private Nutzungen kostenpflichtig sein müssen.”

Aus meiner Sicht war das eine rechtliche Falschaussage, da sonst auch alle kommunalen Archive oder Institutionen wie Museen oder Bibliotheken gezwungen sein müssten, Benutzungsgebühren zu erheben, was ja bekanntermaßen nicht der Fall ist. Siehe dazu auch den Tenor der meisten Kommentare zu dem Bürgerarchive-Beitrag.

Nun auch als Steinmeier als Plagiator enttarnt?

“Der Dortmunder Professor Uwe Kamenz hat die Universität Gießen aufgefordert, die Doktorarbeit von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts von Plagiaten zu überprüfen. Einem Bericht des “Focus” zufolge schickte Kamenz der Universität eine Mail mit einem 279 Seiten umfassenden Prüfbericht zur Steinmeiers 1991 in Gießen eingereichter Dissertation. Eine Computeranalyse des Textes habe “umfangreiche Plagiatsindizen” ergeben, die “mit hoher Wahrscheinlichkeit auf vorhandene Plagiate” hinwiesen, zitierte das Magazin aus der E-Mail. ”

http://www.tagesschau.de/inland/steinmeier788.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/doktorarbeit-soll-ueberprueft-werden-frank-walter-steinmeier-steht-unter-plagiats-verdacht_aid_1115340.html

“Die Berliner Professorin Debora Weber-Wulff, die sich seit Jahren mit Plagiatssoftware befasst und auch bei der Internet-Plattform “VroniPlag” mitgemacht hat, hält es für “unverantwortlich” von Kamenz, einen aus ihrer Sicht unsauberen Bericht veröffentlicht zu haben.”
http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsverdacht-gegen-spd-politiker-steinmeier-vorwuerfe-aus-umstrittener-quelle-1.1783302

Update: http://profnet.de ist offline, daher auch der unter
http://www.strafakte.de/rechtswissenschaft/geht-dissertationsstolperbilanz-weiter
verlinkte Prüfbericht.

Update: Server geht wieder. Der Prüfbericht enthält bei kursorischer Durchsicht automatisiert gefundene Übereinstimmungen, gegen die nichts einzuwenden ist.

http://www.profnet.de/dokumente/2013/8048r.pdf

Zu den angeblichen Eigenplagiaten, bei denen Steinmeier sich aus eigenen Veröffentlichungen bedient, habe ich mich schon – anhand des falls Eumann – ausführlich geäußert:

http://archiv.twoday.net/stories/444870012

Vorläufiges Fazit: Viel heiße Luft.

Gerade schiebt mir Maria Rottler zu:

http://causaschavan.wordpress.com/2013/09/30/herr-kamenz-vom-kompetenzteam-wie-man-plagiatsfreiheit-fur-deutschland-schafft

http://erbloggtes.wordpress.com/2013/09/30/steinmeier-und-der-quasimodus-der-plagiatsforschung

Die Experten urteilen noch viel härter über Kamenz.

CC-BY und potentielle Bestseller

Zur Diskussion
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2013-September/thread.html
siehe http://archiv.twoday.net/stories/498217737
schrieb ich:

Das Grundprinzip der Wissenschaftskommunikation ist, dass sie ehrenamtlich erfolgt: Autoren von Zeitschriftenaufsätzen erhalten in der Regel ebenso wenig eine Vergütung wie diejenigen, die als Herausgeber oder Gutachter (auch hinsichtlich von Projekten) am Wissenschaftsbetrieb mitwirken. Das ist die Grundlage des Arguments für Open-Access: Den Wissenschaftlern wird keine wesentliche Quelle für Einkünfte weggenommen, wenn man Open Access fordert und fördert.

Wenn Herr von W. oder ein anderer aufgrund fehlender familiärer oder anderer Ressourcen auf das in der Regel sehr bescheidene Zubrot angewiesen ist, das mit wissenschaftlichen Buchpublikationen, die keine Bestseller sind, zu erwirtschaften ist, angewiesen ist, dann ist das kein Gesichtspunkt, der für die Beurteilung des Gesamtsystems von Relevanz ist.

Wenn nun aber ein Werk unter CC-BY lizenzkonform als Bestseller vermarktet wird, ohne dass der Autor einen Cent vom Verleger erhält? Wir sprechen hier über einen Fall, der meines Wissens noch nicht vorgekommen ist und auch so unwahrscheinlich sein dürfte wie ein Sechser im Lotto. Der deutsche Gesetzgeber hat hier eindeutig und bewusst für Open Content und gegen die Ansprüche des Autors entschieden, indem er 2007 § 32a Abs. 3 Satz 3 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt hat. Die Rechtssicherheit von Open-Source- und Open-Content-Nutzern hat das Parlament bei Bestsellerfällen höher gewertet als die moralischen Ansprüche des Autors. Wenn der Gesetzgeber selbst für den kommerziellen Software-Bereich, worauf sich Open Source ja bezieht, diese Grundsatzentscheidung getroffen hat, wer sind wir, die im Bereich der nichtgewerblichen, auf Ehrenamtlichkeit beruhenden Wissenschaft irgendwelche Nischenfälle und unwahrscheinlichen potentiellen Einkunftsquellen gegen die in den Naturwissenschaften als Mainstream-CC-Lizenz geltende CC-BY-Lizenz ausspielen wollen?

"Ein Höhepunkt der Ausstellung soll die Schau einer Pestleiche sein"

Na wenn das mal politisch korrekt ist …

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/wittlich/aktuell/Heute-in-der-Wittlicher-Zeitung-Ausstellung-Der-Schwarze-Tod-an-der-Lieser;art8137,3657500

An die Pestzeit “will eine Ausstellung erinnern, die am 20. Oktober im Alten Rathaus in Wittlich eröffnet wird. Der Kunsthistoriker Dr. Richard Hüttel und seine Frau, Dr. Barbara Mikuda-Hüttel, sind als Kuratoren für diese Schau verantwortlich, die den Namen “Ohnmacht und Grauen” trägt. […] Dazu werden 47 Ausstellungsstücke gezeigt, von Bildern, Gemälden, Dokumenten über Skulpturen und Bücher bis zu Apotheker-Waren. Darunter sind Leihgaben von Museen aus der ganzen Republik und viele private Leihgaben. So habe man zum Beispiel Kröten getrocknet und zerrieben, um mit dem dann einzunehmenden Pulver die Pest zu kurieren. Natürlich kommen auch die beiden Pest-Heiligen St. Rochus und St. Sebastianus in der Ausstellung nicht zu kurz, die ohnehin Stadtpatrone von Wittlich sind.
[…] Selbst die traditionelle Wittlicher Säubrennerkirmes stehe in Verbindung mit der Verehrung des Rochus, denn sie beginnt traditionell am 16. August, dem Rochus-Tag.
Ein Höhepunkt der Ausstellung soll die Schau einer Pestleiche sein. Deren Skelett werde nächste Woche von einem Museum in Andernach nach Wittlich überführt.”

Sebastian wird auch auf
http://www.kulturamt.wittlich.de/kultursparten/bildende-kunst/altes-rathaus/ausstellungen/pestausstellung.html
als Stadtpatron von Wittlich bezeichnet, was mir neu wäre.

Dass in Wittlich Sebastian als Pestpatron verehrt wurde, bedeutet nicht, dass er als Pestpatron der Stadt automatisch Stadtpatron war, auch wenn sich viele Stadtpatrone aus solchen “Katastrophen-Patronen” entwickelt haben.

Wittlicher Rathaus mit Rochus-Statue. Foto HSK https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Deutscher Genealogentag (27.-29.9.2013)

Ein kleiner Einblick in den derzeit stattfindenden 65. Deutschen Genealogentag in Heidelberg – neben vielen Vorträgen (auch von Archivarinnen und Archivaren) findet auch eine gar nicht so kleine Fachausstellung statt.
Flickr-Album: http://www.flickr.com/photos/stadtarchiv_speyer/sets/72157635969934613
Zum Geneallogentag: http://www.genealogy.net/genealogentag/2013
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Nonsense-Artikel in der rumänischen Zeitschrift Metalurgia International

http://www.popsci.com/article/science/nonsense-paper-cites-michael-jackson-and-ron-jeremy-actually-gets-published?utm_medium=referral&utm_source=pulsenews

http://inserbia.info/news/2013/09/serbian-professors-published-false-scientific-paper-in-a-romanian-magazine

“Dragan Djuric and Boris Delibasic, two professors of FON (Faculty of Organizational Sciences), together with an advisor Stevica Radisic, deliberately published entirely fictional article in Romanian magazine “Metalurgia International” in order to draw attention to the hyperproduction of quasi-scientific works by Serbian professors that are published in the magazines of dubious quality.”

Siehe auch
http://inserbia.info/news/2013/09/following-romanian-magazine-exposure-serbian-universities-begin-clean-up

Erste Vorsitzende des VdA: Dr. Irmgard Christa Becker

Dr. Irmgard Christa Becker wurde heute auf dem 83. Deutschen Archivtag in Saarbrücken mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen zur ersten Vorsitzenden des archivarischen Berufsverbandes gewählt.
Informationen zu Dr. Becker:
Wikipedia-Artikel
Homepage der Archivschule Marburg
14 Einträge zu Dr. Becker auf Archivalia

Neuer Präsident des Landesarchivs NRW: Dr. Frank Bischoff

Dr. Frank Bischoff ist neuer Präsident des Landesarchivs NRW. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Wilfried Reininghaus an, der im April in den Ruhestand gegangen ist. Ministerin Ute Schäfer übergab Herrn Bischoff heute in der Abteilung Rheinland des Landesarchivs die Ernennungsurkunde. Kolleginnen und Kollegen aus allen Abteilungen des Landesarchivs nahmen an der feierlichen Amtseinführung teil.
Der 1959 in Altenkirchen/Westerwald geborene Frank Bischoff war seit 2009 Leiter der Abteilung Rheinland des Landesarchivs NRW. In dieser Zeit hat er sich vor allem für eine stärkere Vernetzung und Kooperation des Landesarchivs mit anderen Kultur- und Informationseinrichtungen sowie der landesgeschichtlichen Forschung eingesetzt. Gleichzeitig hat er den Service für Nutzerinnen und Nutzer durch den Ausbau technischer Systeme zur Recherche und Bestellung von Archivgut im Lesesaal modernisiert. Gerade in den letzten Monaten hat Bischoff in Zusammenarbeit mit der Verwaltung des Landesarchivs den anstehenden Umzug der Abteilung Rheinland in das neue Gebäude am Duisburger Innenhafen vorbereitet mit dem Ziel, möglichst rasch im Frühjahr 2014 den Dienst- und Lesesaalbetrieb am neuen Standort wieder aufnehmen zu können.
Vor Übernahme der Abteilungsleitung Rheinland im Landesarchiv NRW stand Frank Bischoff von 2003 bis 2009 an der Spitze der Archivschule Marburg, die neben der Fachhochschule in Potsdam die zentrale Ausbildungsstätte für den archivischen Nachwuchs in Deutschland ist. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählten dort die Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung sowie die Reform der Archivarsausbildung, die sich an den Prinzipien des Bolognaprozesses orientierte.
Frank Bischoff ist dem staatlichen Archivwesen Nordrhein-Westfalens von Beginn seiner beruflichen Tätigkeit an eng verbunden gewesen. Nach seinem Studium der Geschichte, Evangelischen Theologie und Erziehungswissenschaften in Mainz, Paris, Marburg (1993 Promotion in den Historischen Hilfswissenschaften) und einem Forschungsjahr in Rom absolvierte er sein Archivreferendariat am Staatsarchiv Detmold. Anschließend war Bischoff von 1996 bis 2003 als Dezernent und später (ab 1999) Abteilungsleiter im Staatsarchiv Münster tätig. Damals legte er die Grundlagen für eine durchgängige EDV-Unterstützung der archivischen Fachaufgaben in den nordrhein-westfälischen Staatsarchiven; diese Grundlagen wirken bis heute in der fachtechnischen Infrastruktur des Landesarchivs NRW fort. Mit dem Aufbau eines nordrhein-westfälischen Archivportals (http://www.archive.nrw.de), an dem sich heute fast 500 Archive beteiligen, und der ergänzenden Initiative zur Retrokonversion ursprünglich analoger Findbücher hat Herr Bischoff das Profil der Archive als Dienstleistungseinrichtungen nachhaltig gestärkt.
Als neuer Präsident will Frank Bischoff den Zugang und die Nutzung von Archivalien an allen Standorten des Landesarchivs NRW weiter verbessern. Insbesondere hat er sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung von Archivgut zu intensivieren. Ein vom Landesarchiv federführend betreutes und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziertes Pilotprojekt legt dafür gegenwärtig die Grundlagen. Nach den Vorstellungen von Bischoff soll digitalisiertes Archivgut aus dem Landesarchiv NRW zusammen mit den Findbüchern verstärkt im Internet über die regionalen, nationalen und internationalen Archiv- und Kulturportale zugänglich gemacht werden.
In der Überlieferungsbildung verfolgt Herr Bischoff das Ziel, die Lösungen zur digitalen Archivierung auszubauen. Das zurzeit in Kooperation mit anderen Gedächtniseinrichtungen entstehende Digitale Archiv NRW (DA NRW) soll hierbei als zentrale technische Infrastruktur für publikationsfähige Unterlagen genutzt werden. Für nicht publikationsfähige elektronische Unterlagen, die gesetzlichen Schutzregelungen bis hin zum Geheimschutz unterliegen, will Bischoff die im Landesarchiv bereits eingeführten Systeme weiter entwickeln und mit den archivfachlichen IT-Anwendungen verkoppeln, um langfristig den Zugang zu elektronischen Verwaltungsunterlagen zu sichern. Damit dies gelingt unterstützt Bischoff eine enge Kooperation und Abstimmung mit den Landesbehörden, um frühzeitig Fragen zur Organisation und zu den technischen Schnittstellen zu klären.
Bischoff ist Mitglied zahlreicher Gremien sowie historischer Vereine. Unter anderem gehört er dem Brauweiler Kreis für Landes- und Zeitgeschichte, dem Vorstand der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde und dem Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens an. Bis 2012 war er Mitglied des Ausschusses für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationsversorgung der DFG.
Frank Bischoff ist verheiratet und hat zwei Töchter. Seine Freizeit nutzt er vor allem, um fremde Landschaften und Menschen kennen zu lernen, historische Denkmäler und Ausstellungen zu besuchen und zu lesen.

Quelle: Pressemitteilung Landesarchiv NRW, 27.9.2013

Zur Familiengeschichte der Gmünder Steinhäuser

Die heute noch in Schwäbisch Gmünd ansässige Familie Steinhäuser kann die längste Kontinuität für sich in Anspruch nehmen: Schon 1290 ist ein Angehöriger der damals ungemein vornehmen Geschlechterfamilie bezeugt.

https://forum.genealogy.net/index.php?page=Thread&postID=334310

Das Lob des Genealogen Herbert Ernst für mein bei Google komplett lesbares Buch “Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert” (1984), in der ich die Sozialgeschichte der Gmünder Im Steinhaus/Steinhäuser, die sich mit mit beanspruchten Adelsprädikaten von Tal bzw. von Wolfstal gegen den sozialen Abstieg wehrten, skizziert hatte, machte mich auf einen weiteren Beitrag von ihm aufmerksam, der sich nach der Familiengeschichte der Steinhäuser erkundigt:

https://forum.genealogy.net/index.php?page=Thread&threadID=54719&s=3ba1bee03a74a411c08f4239b7ead1e42aab3936

Offenbar zählt Catharina Steinhauser, Vogts-Tochter von Spraitbach oo um 1600 Leonhardt Schönleber, Wirt in Lorch (Württ.) zu seinen Ahnen. Und wohl nicht nur zu seinen:

http://www.alfred-knoedler.de/Genealogie/Ghtout/gp1065.html

Es gab zwei Spraitbacher Vögte Christoph Steinhauser. Ihr Leben bzw. ihre Zankereien und ihre Familie wurden ausführlich recherchiert in der umfangreichen Spraitbacher Pfarrchronik von Pfarrer Friedrich Walcher (1872-1957), die dieser ca. 1904 abfasste und die mir erst mit der kommentierten Ausgabe von Marlis Schleissner-Beer im Einhorn-Verlag 1996 zur Kenntnis gelangte. Über die Steinhäuser berichtet Walcher S. 205-218 (der Edition).

Christoph Steinhäuser der Ältere starb am 4. Februar 1584, wie der noch erhaltene Grabstein an der Spraitbacher Pfarrkirche bekundet. Er heißt dort “Cristoffel vo wolfstal genant Stainhauser” (S. 207). Er war 1554 seinem Bruder Nikolaus Steinhäuser nachgefolgt, der 1550 als Spraitbacher Vogt erscheint. 1585 bis 1587 war der jüngere Christoph Steinhäuser, Sohn des älteren, Vogt in Spraitbach. Als Ehefrau des Jüngeren wird Barbara Kuefferin genannt (S. 207). Ob es tatsächlich ausgeschlossen ist, dass die Steinhauserin, die um 1600 den Lorcher Wirt heiratete, die Tochter des jüngeren Christoph war, weiß ich natürlich nicht. Wie sich aus einer Kindsmordsaffäre ergibt, war der jüngere, für Pfarrer Walcher “ein roher, händelsüchtiger, im Bitten unverschämter und in sittlicher Beziehing leichtfertiger Mensch war” (S. 207), durchaus zeugungsfähig. Ihm konnte man wohl nichts nachweisen, während die unglückliche Kindsmutter, Magdalena Haugenschmidin, am 17. August 1590 durch Ertränken hingerichtet wurde. Bis Oktober 1591 fand Walcher Christoph den Jüngeren in seinen Quellen. Er hat vor allem die Gmünder Ratsprotokolle gründlich ausgewertet.

Christoph der Ältere hatte neben Christoph dem Jüngeren, noch zwei weitere Söhne: NIkolaus, den er 1586/90 belegt (die S. 217 auf diesen bezogene Bestallung von 1563 bezieht sich sicher auf den Vaterbruder, den ich in den “Gmünder Chroniken” S. 138f. erwähne

http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA138 ) und Friedrich, den Walcher 1584/90 als Student kennt.

Unbekannt ist mir, von wem der “faule Student” Hans Adam Steinhäuser abstammt, der in einem von mir veröffentlichten Schriftstück von 1582 genannt wird:

http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/sth1582.htm

Aufgrund der reichen Steinhäuser’schen Stipendienstiftung ist die weitere Genealogie bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ausgearbeitet worden, wie sich aus einem mir erst jüngst bekannt gewordenen Verzeichnungseintrag ergibt:

Staatsarchiv Ludwigsburg “E 175 Bü 5303
Stipendienstiftungen, OA Gmünd
Enthält: Steinhäuser- und Kagerstiftung in Gmünd.
Darin: Stammtafel der Familie Steinhauser von 1625-1792; Chronikalische Exzepte [SIC, KG] betr. die Familie von Wolfstal zu Steinhaus (Steinhauser) zu Schwäbisch Gmünd, 18. Jhd.”
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-69283

Die Existenz der von mir nicht eingesehenen chronikalischen Exzerpte belegen einmal mehr, dass man sich im 18. Jahrhundert mit dem vermeintlichen alten Adel des Geschlechts befasste. Zur frühneuzeitlichen Traditionsbildung, die die Steinhäuser an die von Wolfstal ansippte, siehe auch die Zitate

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1505/1/Graf_Zur_Topographie_der_Reichsstadt_Schwaebisch_Gmuend_Teil_1_2001.pdf (S. 192f.)

Ab Sixt Steinhäuser steht die Stammfolge fest: Sein Sohn war der Stadtschreiber Nikolaus Steinhäuser, der mit Katharina Nenninger (von Nenningen) den älteren Spraitbacher Vogt Christoph zeugte.

Sowohl in meinen “Gmünder Chroniken” als auch in dem kurzen Abschnitt über die Steinhäuser in der “Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd” 1984, S. 123 habe ich das “missing link” zwischen Sixt und dem letzten ratsangehörigen Steinhäuser Walter im Steinhaus (gestorben nicht nach 1414) auch nicht hypothetisch benannt. Ich gedenke das auch jetzt nicht zu tun.

Am 6. November 1414 (Nitsch, UAG I Nr. 794) erscheinen als Kinder des verstorbenen Walter im Steinhaus: Hans, Rudolf, Berchta, Ursula, Anna und Agathe, die für über 890 rheinische Gulden Grundbesitz erwerben. Hans ging nach Ulm und verkaufte 1427/29 seinen Gmünder Landbesitz. Er wird noch 1436 als “Junker” genannt (Stadtgeschichte S. 123). Die Liste der Bürgertrinkstube 1426 kennt keinen Im Steinhaus mehr. Aber natürlich ist es denkbar, dass Sixt einer nicht so vornehmen Nebenlinie entstammt.

Als Alternative kommt eine Ableitung des Sixt über Walters Kinder Hans oder Rudolf in Betracht, was aber eine “genealogische Geburt” wäre, da Nachkommen der beiden bisher nicht bekannt sind. Zwischen Walter und Sixt ist mindestens eine Generation einzuschieben. 1467 hat Sixtus, der womöglich noch 1519 siegelt (Nitsch, UASp Nr. 790), einen bereits verstorbenen Bruder Hans, eventuell der Hans Steinhäuser zu Lauingen (Nitsch, UAG II Nr. 1461). Der Stadtschreiber Nikolaus, Sixts Sohn, wird 1493 in Freiburg immatrikuliert, dürfte also ca. 1475/80 geboren sein.

Weiteren Aufschluss verspricht möglicherweise die Durchsicht der auch in Übersetzung von Alfons Nitsch vorliegenden lateinischen Akten des Steinhäuser-Prozesses. Kurioserweise hat ein Wikipedianer, der Familienartikel Feierabend anlegte, zu diesem Prozess etwas in der Wikipedia geschrieben:

Seite „Georg Feierabend“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. November 2011, 06:04 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Georg_Feierabend&oldid=95765886 (leider laienhaft meine Ausführungen in der Stadtgeschichte 1984 S. 180Hermann Ehmer zuweisend)

Dagegen verspricht die mir ebenfalls derzeit hier nicht vorliegende Arbeit (masch. Dissertation) von Axel Hans Nuber zum Grundbesitz (1957) mit Regesten zu den Steinhäusern sehr wenig handfeste Belege – aufgrund der extrem hypothetischen Arbeitsweise des Verfassers ist diese Studie nur mit äußerster Vorsicht zu benutzen. Meist findet man nur ganz wenige zusätzliche Belege gegenüber den Gmünder Regestenwerken. Zu Nubers Ansatz zusammenfassend:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5729/pdf/Graf_Vener.pdf (S. 132)

Wenig erheblich (und von der Stadtgeschichte 1984 überholt) sind die Ausführungen von Bernhard Theil zu den Steinhäusern in den Gmünder Studien 2, 1979, S. 71, wenngleich man hier einige nicht in den Gmünder Regestenwerken vorhandene Nachweise insbesondere zu den Ellwanger Lehen geboten bekommt.

Im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd existieren Karteikarten vor allem zu den frühneuzeitlichen Steinhäusern, Aufzeichnungen Rudolf Wesers (Bände zu: Familien, Siegel) und vielleicht auch ein Dossier (ehemals “Gurba-Ordner”).

Damit ist das erschöpft, was ich dem Genealogen als Nachtrag zu meinem Buch von 1984 zu bieten habe. Ich bin überzeugt, dass es bildungs- und sozialgeschichtlich reizvoll wäre, wenn sich jemand im Rahmen einer Dissertation mit den recht ergiebigen Quellen zur Steinhäuser-Stipendienstiftung einerseits und der Familiengeschichte vom späten 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart andererseits befassen würde. Denn die im frühen 15. Jahrhundert vom Ansbacher Kanonikus Friedrich im Steinhaus Stipendienstiftung hat vermutlich immer wieder das soziale Abrutschen der Familie verhindert.

11.2.2021 2020 ging der Genealoge Herbert Weigel auf die Steinhäuser ein (PDF).

12.10.2021 Das Ludwigsburger Archivale ist online.

#forschung

Einführung in die Online-Recherche und Dokumentenbeschaffung in Frankreich

Von Mareike König:

http://francofil.hypotheses.org/1130

Was Handschriften angeht, so sind die zentralen Links unter
http://archiv.twoday.net/stories/453138863
nicht berücksichtigt.

In Sachen Digitalisate liegt es zwar nahe, auf
http://www.numerique.culture.fr
zu verweisen, nützlicher, weil übersichtlicher ist freilich das von mir in
http://web.archive.org/web/20120119012412/http://wiki.netbib.de/coma/DigiWesten
genannte Angebot
http://www.bibliopedia.fr/index.php/Biblioth%C3%A8ques_num%C3%A9riques

Archivalia hat eine ISSN

Auf Hinweis von Mareike König habe ich für Archivalia gestern eine ISSN beantragt, die mir heute mitgeteilt wurde:

“Sehr geehrter Herr Graf,

das Nationale ISSN-Zentrum für Deutschland teilt Ihnen für den Titel der nachstehend aufgeführten Veröffentlichung folgende ISSN zu:

Archivalia (Neuss) ISSN 2197-7291

Wir bitten Sie, die ISSN(s) entsprechend der Angaben auf unserer Homepage (http://www.dnb.de/DE/Wir/Kooperation/ISSN/issn_node.html), in Ihrer Veröffentlichung anzugeben.

Die Angabe der ISSN erleichtert die Identifizierung, da beispielsweise Zeitschriftenagenturen, Buchhandlungen und Bibliotheken ISSN nutzen, um Titel zu verwalten.

Beachten Sie bitte, dass die ISSN den Publikationen so lange zugeteilt bleibt, wie sich die oben angegebenen Titelfassung nicht ändert.

Bitte informieren Sie das Nationale ISSN-Zentrum über jede Titeländerung Ihrer Publikation. Falls Sie unsicher sind, ob eine von Ihnen geplante Titel- oder Layoutänderung zu der Zuteilung einer neuen ISSN führt, können Sie gerne auch vorab Kontakt mit dem Nationalen ISSN-Zentrum für Deutschland aufnehmen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag”

Nur CC-BY ist wahrer Open Access

Im ipoa-forum habe ich einmal mehr zu der Frage Stellung genommen.

Die ganze Diskussion:
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2013-September/thread.html

“Halten wir doch bitte einmal fest, dass CC-BY die einzige Lizenz ist, die am besten mit den BBB-Definitionen von Open Access übereinstimmt.

Weder NC noch ND lassen sich mit Blick auf die Förderung des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses irgendwie rechtfertigen.

ND verunmöglicht die Bearbeitung von Dokumenten also z.B. Übersetzungen. Wir brauchen aber eine wissenschaftliche Kultur, auf der auf den Leistungen der Vorgänger ohne urheberrechtliche Beschränkungen aufgebaut werden kann. Ein bestimmter Gedankengang kann urheberrechtlich geschützt sein und darf dann nicht übernommen werden. Man muss also die Gedanken anders anordnen, auch wenn die ursprüngliche Anordnung besser wäre.

NC verhindert – nicht zuletzt bei Bildern und grafischen Darstellungen – die Übernahme im wissenschaftlichen Kontext, da alle Publikationen kommerzieller Verlage ausgeschlossen sind. Angesichts der Artikelgebühren bezweifle ich, dass eine Grafik unter NC sogar in PLoS verwendet werden darf. Schon dieses Beispiel zeigt, dass die Grenzen zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung alles andere als deutlich erkennbar sind.”

Wem gehörte eine entfremdete Papsturkunde?

http://dlist.server.uni-frankfurt.de/pipermail/provenienz/2013-September/date.html

Ich habe für das Geheime Staatsarchiv Berlin plädiert, ebenso mit gleicher Suchstrategie Nathanel Busch in der Liste DISKUS.

Update: Am 2. Dezember 2013 wurde die Anfrage ohne weiteren Kommentar nochmals bei Histbav eingestellt:

http://histbav.hypotheses.org/1074

Florian Sepp kam im Kommentar ebenfalls auf das Geheime Staatsarchiv. Ich reichte dazu den folgenden Kommentar ein: “Statt kommentarlos die Anfrage erneut zu posten und unnötige Recherchearbeit zu verursachen, wäre es erheblich sinnvoller gewesen, sich in Leipzig zu erkundigen, was die Kontaktaufnahme mit dem Geheimen Staatsarchiv ergeben hat.”

Bundesrat stoppt Zweitverwertungsrecht nicht

Dem Kommentar von Kuhlen

http://www.iuwis.de/blog/wie-sich-der-bundesrat-aus-der-schlinge-einer-ablehnung-des-zweitverwertungsrechts-zieht

ist eher zuzustimmen als der Sichtweise von Steinhauer

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/urheberrecht-wissenschaftliches-zweitverwertungsrecht-open-access-gesetgebung

zu dessen Überschätzung der Wissenschaftsfreiheit ich schon

http://archiv.twoday.net/stories/8401787

Stellung bezogen habe.

Wenn der Bundesrat

http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_2372724/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2013/0601-700/0643-13.html

mit Hinweis auf eine verfassungskonforme Auslegung der neuen Vorschrift davon ausgeht, dass auch die Hochschulforschung – entgegen der amtlichen Begründung – einbezogen ist, kann man sich die Frage stellen, ob sich nicht auch aus der Wissenschaftsfreiheit des nicht öffentlich geförderten Wissenschaftlers der Anspruch ergibt, vom Gesetzgeber nicht der Vertragsfreiheit, also der übermächtigen Marktmacht der Verlage, ausgeliefert zu werden.

Ich sehe keinerlei Fortschritt in dem neuen Recht, sondern eine gravierende Beeinträchtigung der Rechtsposition der Urheber gegenüber dem alten Recht.

Nun ist es nicht mehr möglich, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, sofort online self-archiving zu betreiben.

Zur Sache besonders ausführlich hier:

http://archiv.twoday.net/stories/342796643

Wortlaut der neuen Regelung:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713423.pdf

Zu unterstreichen ist aber § 38 Abs. 1 Satz 2, der den folgenden Wortlaut haben wird:

“Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist.”

Soweit keine vertraglichen Regelungen bestehen, darf also auch der Wissenschaftsautor nach einem Jahr seinen Aufsatz online zugänglich machen – wobei alle Beschränkungen in Absatz 4 (öffentliche Förderung, Erscheinen mindestens zweimal jährlich, nur Manuskriptversion, kein gewerblicher Zweck, Quellenangabe) NICHT gelten.

Im Bereich der Geisteswissenschaften könnte sich die eklatante Verschlechterung der Rechtsstellung des Urhebers durch die neue Regelung (die angeblich seine Position verbessert) womöglich in Grenzen halten, da hier häufig nach wie vor bei Zeitschriftenartikeln und Buchbeiträgen keine expliziten Verträge geschlossen werden.

Der Wissenschaftsurheber kann mit dem Verlag vertraglich vereinbaren, dass er entgegen § 38 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 bereits vor dem Erscheinen oder zum Zeitpunkt des Erscheinens oder vor Ablauf von 12 Monaten den Beitrag Open Access publizieren darf.

Wenn nichts vereinbart wird, gilt die Jahresfrist des Absatz 1 Satz 2.

Hebelt der Verlag Absatz 1 Satz 2 vertraglich aus, hat EIN TEIL der Wissenschaftsurheber UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ein nicht abdingbares Zweitveröffentlichungsrecht nach Jahresfrist, das sich aber nur auf die – aus Sicht vieler Wissenschaftler unbrauchbare – akzeptierte Manuskriptversion bezieht.

Zu Rechtsfragen von Open Accesss (2012):
http://archiv.twoday.net/stories/197330649

Update: Kuhlen kritisiert Steinhauer ebenfalls
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=599

Keine übergreifende Suche in Inhaltsverzeichnissen

http://blog.openbib.org/2013/09/23/suche-in-inhaltsverzeichnissen

Oliver Flimm bevormundet seine Nutzer: “Ab sofort können Bücher im KUG anhand der Begriffe in ihren Inhaltsverzeichnissen gefunden werden. Grundlage sind knapp 510.000 (aus OCR resultierende) Texte von Inhaltsverzeichnissen aus hbz und dnb, die in unsere zentrale Kataloganreicherungsdatenbank geflossen sind. Anhand dieser Datenbank werden alle zugehörigen Titel aus allen Katalogen des KUG angereichert. Zuvor wurden die Inhalte grob gefiltert sowie für die Indexierung “verschlankt”(z.B. Ziffern und doppelte Begriffe entfernt).
Die Begriffe aus den Inhaltsverzeichnissen können in die erweiterte Recherchemaske eingegeben und gesucht werden. Eine Indexierung für die freie Suche – jenseits des spezifischen Suchfeldes “Inhaltsverzeichnis” wurde nicht durchgeführt, da aufgrund der zum Teil dort vorkommenden sehr allgemeinen Begriffe das Sucherlebnis erheblich leiden würde und der Nutzer mit deutlich größeren Treffermengen rechnen müsste.”

Für allgemeine Recherchen ist der KUG wertlos, da selbstverständlich dort nur die zufälligerweise in Köln vorhandenen Bücher mit Inhaltsverzeichnissen präsent sind.

In meinem Buch “Sagen der Schwäbischen Alb” kommt im Inhaltsverzeichnis das Wort “Sagenreich” vor. Mittels KVK wird das Inhaltsverzeichnis von den deutschen Verbünden nur vom BVB gefunden. Sollte man nicht annehmen, dass die Entscheidung eines ganzen Verbunds nicht mehr Gewicht hat als die von Flimm?

Das Gleiche gilt auch für http://www.swissbib.ch. Hier hat es zwei Standorte meines Buchs, weshalb mit der einfachen Suche das entsprechende Inhaltsverzeichnis gefunden wird. Allerdings habe ich keinen Filter für Inhaltsverzeichnisse gefunden.

DNB: Suche via spezieller Inhaltsverzeichnissuche erfolgreich.

SWB: Suche im Inhaltsverzeichnis schlägt fehl, da gar kein Inhaltsverzeichnis meines Buchs im Verbund erfasst ist!

HEBIS: Es gibt keinen Standort des Buchs in Hessen. HBZ (Volltext ToC in der Standardsuche wählen): desgleichen.

GBV: Hier muss man die Volltextsuche wählen, um Inhalte von Inhaltsverzeichnissen zu finden.

Wider den Digitalen Dualismus

Philippe Wampfler äußert sich zu: »Lehrpersonen schützen« – zum Social-Media-Leitfaden für Lehrpersonen und Schulleitungen

http://schulesocialmedia.com/2013/09/25/lehrpersonen-schutzen-zum-social-media-leitfaden-fur-lehrpersonen-und-schulleitungen

Der Guide ist geprägt von einem naiven Digitalen Dualismus: »Die Wirkung von Fehlern ist deshalb im Vergleich zum normalen Alltag enorm«, heißt es beispielsweise auf S. 11. Social Media sind der »normale Alltag«, sie sind Realität, sie sind Kommunikationsformen wie alle anderen auch.

Zum Digitalen Dualismus, der Netz und “wahres Leben” strikt trennt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Digitaler_Dualismus

Menschen im Krieg. 1914-1918 am Oberrhein.

Vivre en Temps de Guerre: Des deux côtés du Rhin 1914-1918

Deutsch-französisches Kolloquium
Zeit: 23./24. Okt. 2013

Ort: Freiburg im Breisgau (Vortragssaal Schlossberg, Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Sautierstraße 26, 79104 Freiburg im Breisgau)

Lokale Veranstalter: Landesarchiv Baden-Württemberg – Staatsarchiv Freiburg; Regierungspräsidium Freiburg, Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Landeszentrale für politische Bildung, Außenstelle Freiburg

23. Oktober 2013:

19.00 Uhr
Bärbel Schäfer, Regierungspräsidentin Freiburg
Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Präsident des Landesarchivs Baden-Württemberg
Charles Buttner, Président du Conseil Général du Haut-Rhin, Colmar

Vortrag
Prof. Dr. Jörn Leonhard, Freiburg
Der Erste Weltkrieg: Europäische Krise und globaler Konflikt

24. Oktober 2013

9.00 Uhr: Eröffnung

Grußworte: Martine Chantrel, Honorarkonsulin der Republik Frankreich, Freiburg

9.15: Einführung (Dr. Kurt Hochstuhl, Freiburg)

Sektion I: Historiographie und Quellenlage
Moderation: Dr. Kurt Hochstuhl, Freiburg

9.45-10.30: Dr. Rainer Brüning, Karlsruhe: „Menschen im Krieg.“ Überlegungen zu einer deutsch-französischen Gemeinschaftsausstellung über den Ersten Weltkrieg am Oberrhein

10.30-11.00: Kaffeepause

11.00-11.45: Prof. Jean Noël Grandhomme, Strasbourg: L’historiographie française de la Première Guerre mondiale en Alsace-Lorraine

11.45-12.30: Dr. Christof Strauß, Freiburg: Der Erste Weltkrieg am Oberrhein. Zum Stand der deutschsprachigen Forschung

12.30-13.30: Mittagspause

Sektion II: Wirkung und Folgen
Moderation: Prof. Dr. Gerd Krumeich, Düsseldorf/Freiburg

13.30-14.15: Dr. Susanne Brandt, Düsseldorf: Den Krieg erfahren? Reisen zu den Schlachtfeldern des Ersten Weltkrieges

14.15-15.00: Raphaël Georges, Strasbourg: Réconciliation au dessus du front: les anciens combattants alsaciens-lorrains

15.00-15.30: Kaffeepause

15.30-16.15: Prof. Chantal Metzger, Nancy: L’image de l’ennemi dans la France de l’Est

16.15-17.00: Prof. Dr. Gerd Krumeich, Düsseldorf/Freiburg:
Zusammenfassung und Schlussdiskussion

Simultanübersetzung/Traduction simultanée

Anmeldungen bis zum 10. Oktober 2013 per Mail kurt.hochstuhl@la-bw.de
Réponse jusqu’au 10 octobre 2013 par mail: kurt.hochstuhl@la-bw.de