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News from the Georgia Archives

“As you know, effective July 1, 2013 the Georgia Archives transferred to the Board of Regents. The Governor and General Assembly approved a budget increase of $300,000 for FY 14 in the Archives budget. The funds have allowed the Archives to open to the public two additional days a week, Wednesday and Thursday, from 8:30 am to 5:00 pm. The new hours become effective July 31, 2013. The additional staff will also allow for increased conservation and processing activities of the Archives collections.

So far, the Archives has hired Allison Hudgins, who began working in Reference Services beginning August 2. Allison, who has an MLIS from Valdosta State and a BA from Mercer, comes to us from the Cobb County Library System. She also gained valuable experience as a student assistant at Mercer University Special Collections. A new Conservator is scheduled to start October 1. This position will not only perform conservation duties but will assist in the Original Document Reading Area when needed. The Georgia Archives is also currently in the process of reviewing applications for another Reference Archivist position.

In addition, Archives staff have already begun discussing partnership opportunities to engage USG students and faculty in its work. As part of the USG, the Archives will be able to tap the enormous range of faculty, staff, and student talent to assist with its mission. The Georgia Archives hopes to resume its internship programs this semester by having two interns at the Archives. These interns will learn and work with reference staff and with me.

Thanks to the staff of the University System of Georgia, the staff of the Office of Secretary of State, and the staff of the Archives, the transition from SOS has gone quite well. The transition was a massive undertaking and it is close to being finished. Although our website has transitioned to USG, some of its pages are down. We will work to get these pages back up but know that the whole site will be replaced in the coming months with a completely new website. Please forgive us for any inconvenience.

I want to thank everyone for their support. Without you, the Georgia Archives would not be doing as well as it is. The Council of State Archivists has awarded its Advocacy Award to the Friends of Georgia Archives at the joint SAA-CoSA meeting earlier this month. Although the award was given to FOGAH, know that all of you share in it.

I am excited about what the future holds and believe the Archives is heading in a good direction. I look forward to the coming years and to meeting and working with more of you. Thank you all for your strong support of the Archives through the years, especially over the last several months. I invite each of you to come to the Georgia Archives and see OUR TREASURES.

Christopher M. Davidson, J.D.
Director, Georgia Archives
Board of Regents of the University System of Georgia
5800 Jonesboro Road
Morrow, GA 30260
http://www.GeorgiaArchives.org

https://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives/posts/352531244877890

Thanks to Maria Rottler.

RSS-Feeds lesen mit Feedly

Mit http://cloud.feedly.com als Nachfolger des Google Reader bin ich ganz zufrieden. Der Import meiner Feeds klappte reibungslos, ich kann sie auf dem PC und (nach Anfangsschwierigkeiten) auf dem Tablet gut lesen, habe sogar den Eindruck, dass das Sichten schneller vor sich geht.

Angeegeben wird bei Feedly auch die Anzahl der Leser. Das Open Access Tracking Project von Peter Suber begründet hat etwa nur 45 Leser, unverständlich! Zum OATP:

?s=oatp

Für http://archiv.twoday.net/index.rdf werden 425 Subscibers verzeichnet. Im Juni 2013 waren es 501 bei dem Google Reader:

http://archiv.twoday.net/stories/434211449

Der Schwund ist durch das Nutzen anderer Feed-Reader erklärlich, aber anscheinend sind die meisten Google-Reader-Nutzer zu Feedly gegangen.

oatp

Wenn Juristen-Stümper das Urheberrecht nicht kennen

Dann übersehen sie regelmäßig die an sich eindeutige Vorschrift des § 45 UrhG. Nach dieser Vorschrift ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht herzustellen und zu verbreiten. Die Herstellung darf jeder Verfahrensbeteiligte vornehmen.

Ich darf der Einfachheit halber auf meinen eigenen Urheberrechtskommentar verweisen:

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Obwohl es die Vorschrift in dieser Form seit 1965 gibt, kommen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts Behörden und Gerichte auf die absurde Idee, Bedienungsanleitungen von Messgeräten dürfen nicht kopiert werden.

http://www.lhr-law.de/magazin/pas-de-deux-des-urheberrechts-mit-dem-strafrecht-teil-ii mit weiteren Hinweisen

Auch in anderen Rechtsgebieten hat sich § 45 UrhG noch nicht herumgesprochen:

http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/anfangsverdacht-vollkommen-uberbewertet

Zur Frage, ob ein Urheberrechtsschutz die bloße Einsichtnahme in geschützte Schriften verhindert (z.B. nach dem IFG) habe ich mich hier schon oft geäußert:

?s=urhg+ifg

Fake-Blog von Müller-Straten

Der durch seinen unangenehmen Diskussionsstil in den Museumsmailinglisten bekannte Christian Müller-Straten von der Firma, die vor allem durch ihre Publikation MUSEUM AKTUELL bekannt ist, betreibt ein Blog zum Thema Fälschungen, bei dem es nicht nur um Kunstfälschungen geht.

http://blog.museum-aktuell.de/categories/1-The-Fake-Blog

Zu Fälschungen in Archivalia siehe

http://archiv.twoday.net/stories/96987511

Kulturlandschaft Autobahn. Die Fotosammlung des Landesamts für Straßenwesen Baden-Württemberg

Das schon 2011 erschienene Begleitbuch der Ausstellung ist auf der Website des Landesarchivs BW in Form von PDFs herunterzuladen:

http://www.landesarchiv-bw.de/web/55069

Via
http://www.landesarchiv-bw.de/web/55366

Vor 1850 gibt es keine Dubletten, aber das kümmert das Berliner Geheime Staatsarchiv nicht

Zunächst einmal der Beitrag vom 31. Oktober 2012:

“Aus aktuellem Anlass – siehe http://archiv.twoday.net/stories/197331951 zum Stadtarchiv Stralsund – sei (nach freundlichem Hinweis von Dr. jur. Steinhauer) darauf aufmerksam gemacht, dass die breit aufgestellte Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, an der auch Archive beteiligt sind, 2009 einen insoweit maßgeblichen Hinweis zu Exemplaren von Drucken vor 1850 gegeben hat.

“Für die älteren Buchbestände müssen andere Kriterien als das Territorialprinzip herangezogen
werden. Hier greifen buch- und sammlungsgeschichtliche Aspekte. In der Periode der Handdruckpresse, der Hadernpapiere und des individuell in Auftrag gegebenen Einbands (bis etwa 1850)
unterscheiden sich Bücher prinzipiell voneinander. Je älter ein Buch ist, um so individueller ist es
in seiner äußeren Gestalt (z. B. in Einband, Kolorierung), abgesehen von seiner oft noch erkennbaren Gebrauchsgeschichte (z. B. durch Marginalien eines Vorbesitzers, Provenienzvermerke). Es
besitzt einen eigenen Exemplarwert. Daraus folgt: Bücher aus der Zeit vor 1850 sind in jedem
noch vorhandenen Exemplar, unabhängig von ihrer Sprache, ihrem Druck- oder Aufbewahrungsort, zu erhalten.”

http://www.allianz-kulturgut.de/fileadmin/user_upload/Allianz_Kulturgut/dokumente/2009_Allianz_Denkschrift_gedruckt.pdf

Daraus folgt: Werden aus Archivbibliotheken oder anderen Bibliotheken sogenannte Dubletten aus der Zeit vor 1850 veräußert, so verstößt das gegen die maßgeblichen Standards.”

Die Bibliothek des Geheimen Staatsarchivs bietet als sogenannte Dubletten an:

http://www.gsta.spk-berlin.de/dubletten_1513.html

“Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen (Spenersche Zeitung)
1823, Juli-Dezember; 1827, Juli-Dezember; 1831 April-Juni; 1832 Juli-September; 1837 Juli-September; 1847; 1856 Januar/Juni;
gebunden

Allgemeine Zeitung (Augsburg)
1833, Januar-Dezember;
gebunden

Der wahre Jakob
1904-1908
ungebunden, lückenhaft

Volkswohlfahrt
5/1924; 6/1925
gebunden

Preußischer Staatsanzeiger/Reichsanzeiger
1852, Juli-Dezember; 1933, Dezember
gebunden”

Laut ZDB ist z.B. der Jg. 1827 der Spenerschen Zeitung in der ZLB Berlin nur als Mikrofilmausgabe vorhanden.

Update 24.9.2013: Die Antwort der ZLB auf eine Anfrage ist wie üblich nichtssagend. Man wusste nichts von dem Dublettenangebot, “denn wir haben leider nicht das Personal, ständig die Dublettenangebote aller deutschen Bibliotheken und Archive zu durchforsten” und außerdem sei die ZLB gegenüber dem GStA nicht weisungsbefugt. Kommentar: Wer es nötig hat, mit “allen” deutschen Bibliotheken und Archiven zu argumentieren, wenn es um eine zentrale Institution im eigenen Sprengel geht, lässt deutlich erkennen, wie erbärmlich sein Verständnis von spartenübergreifender Kooperation ist. Nochmals: Es ist ein Unding, dass das Geheime Staatsarchiv nicht mit anderen Institutionen außerhalb der eigenen Stiftung zusammenarbeitet, was die Abgabe sogenannter Dubletten angeht. Es ist aber ebenso ein Unding, dass die ZLB von den Dublettenangeboten des Archivs nichts weiß.

Die Schopfheimer hypervirtuelle Bibliothek

Kurt Menter, Leiter der Stadtbibliothek Schopfheim, hat 2003 eine Linksammlung zu thematischen Linksammlungen im Bibliotheksbereich erstellt. Viele Links sind nicht mehr erreichbar und auch bei den erreichbaren Links stellt man sofort fest, dass diese Linksammlungen von toten Links nur so wimmeln.

http://www.schopfheim.de/bib/virtbib

Ein Trauerspiel ist z.B. die Seite

http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/fachreferate/geschichte/index.html

Da sind nur 6 Links angegeben, aber selbst die sind nicht gepflegt, da die VL Geschichte mit der inzwischen nicht mehr als solche existierenden Erlanger Historikerseite verlinkt wird.

Bundesarchiv fordert Neubau für Filmarchiv

“Das Bundesarchiv hat Probleme bei der Archivierung alter Filme. Der Leiter der Abteilung Filmrestaurierung sagte, ein Teil der Magazine sei in einem desolaten Zustand. Wegen mangelnder Klimatechnik drohten den historischen Filmen Schäden. Notwendig sei ein moderner Neubau zur Archivierung der Filme. Das Filmarchiv des Bundes hat keinen zentralen Standort – die Dokumente lagern in Koblenz, Berlin und im brandenburgischen Hoppegarten. Ein Sprecher von Kulturstaatsminister Neumann sagte, eine Zentralisierung des Filmarchivs würde geprüft. In dem Archiv lagern etwa 150.000 Titel aus der deutschen Filmgeschichte, darunter Wochenschauen, Dokumentar- und Spielfilme.”
Quelle: WDR.de Kulturnachrichten, 23.8.2013

Altarkanne aus Estland auf US-Auktion

Bei Alex Cooper in Baltimore kommt am Montag eine silberne Altarkanne aus Estland mit deutscher Inschrift zur Auktion. Die Kanne (Los # 2290), die das Auktionshaus etwas irreführend als ”Russian silver commemorative flagon” bezeichnet, trägt eine gut lesbare deutsche Stiftungsinschrift, nach der der deutschbaltische Majoratsbesitzer von Carolen, Heinrich von Grote, die Kanne 1895 der Kirche von Carolen (Karolen, estnisch Karula) stiftete. Zur Provenienz schweigt sich der Auktionskatalog aus.

Petition: Prevent sale of works from the Detroit Institute of Arts

Bitte unterstützen!

http://www.change.org/petitions/mr-kevyn-duane-orr-emergency-manager-of-the-city-of-detroit-prevent-sale-of-works-from-the-detroit-institute-of-arts

Zum Hintergrund:
http://kulturgut.hypotheses.org/269
http://archiv.twoday.net/stories/453138761

Update: Siehe auch
http://www.savethedia.com
http://archivalia.tumblr.com/tagged/deaccession

Falsches Spiel: Bayerische Staatsbibliothek rudert bei Rechteangabe in Europeana zurück

In meiner Urheberrechtsfibel kann man nachlesen, dass mir die Bayerische Staatsbibliothek seinerzeit den Staatsanwalt auf den Hals hetzte, weil ich ihr Copyfraud vorwarf.

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf S. 279f.

Am 10. Dezember 2011 schrieb ich hier:

“Anlässlich des Kommentars

?p=11181#comments

habe ich mal wieder einen Blick auf die Europeana und die dortigen Rechteangaben geworfen. Ich glaub es kaum: Die BSB München, die mich mit einer Strafanzeige überzog, weil ich sie des Copyfraud beschuldigte (was ich immer noch tue), hat ihre Digitalisate als “Public Domain” gekennzeichnet!

Nicht etwa als Public Domain “Public Domain Mark”

http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0

Sondern als CC0

http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0

Leider wirft die Europeana das bei dem Copyright-Filter auf der linken Seite durcheinander, obwohl zwei getrennte Schubladen bestehen.

In der lokalen Münchner Präsentation sieht das natürlich anders aus. Da gilt immer noch der allgemeine Rechtevorbehalt:
http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm

Bei den Bavarica (Google-Digitalisate) heißt es:

“Die Dateien werden Ihnen nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt.”

Und wer ein PDF möchte, muss bescheinigen:
“Ich versichere, die heruntergeladene Datei ausschliesslich für private oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden.”

Private oder wissenschaftliche Zwecke ist im übrigen keineswegs deckungsgleich mit persönliche, nichtkommerzielle Zwecke. Kommerzielle Auftragsforschung darf das PDF, aber nicht “die Dateien” nutzen. Eine berufliche nichtkommerzielle Nutzung (z.B. für den Schulunterricht) ist beim PDF nicht möglich, wohl aber bei den Dateien, wenn man “persönlich” sehr weitgehend auslegt.

Widersprüchliche Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Anbieters. Niemand muss sich an den altbekannten Copyfraud der BSB halten. ”

Inzwischen sind anscheinend wieder alle BSB-Digitalisate in der Europeana wieder mit “Unknown Copyright” oder “Rights reserved – Free Access” ausgezeichnet.

Für Nachnutzer der BSB-Digitalisate ist die Lizenzänderung praktisch nicht relevant, da die erstellten Digitalisate keinen Urheberrechtsschutz nach § 72 UrhG genießen, es also wurscht ist, was die BSB dranschreibt:

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Aber selbstverständlich darf man eine CC0-Lizenz nicht zurücknehmen (während man sich bei der “Public Domain Mark” durchaus irren kann):

“Affirmer hereby overtly, fully, permanently, irrevocably and unconditionally waives, abandons, and surrenders all of Affirmer’s Copyright and Related Rights and associated claims and causes of action, whether now known or unknown (including existing as well as future claims and causes of action), in the Work (i) in all territories worldwide, (ii) for the maximum duration provided by applicable law or treaty (including future time extensions), (iii) in any current or future medium and for any number of copies, and (iv) for any purpose whatsoever, including without limitation commercial, advertising or promotional purposes (the “Waiver”).”

Das ist der “Legal Code” von CC0

http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode

Wer als Behörde im Rahmen eines europäischen Projekts eine CC-Lizenz verwendet, von dem darf rechtlich erwartet werden, dass er sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren ist. Während bei der Public-Domain-Mark ein Irrtum möglich ist, ist bei der gewählten Lizenz CC0 ein Widerruf durch den Legal Code ausgeschlossen (“irrevocably”).

Wenn der tatsächliche Rechteinhaber z.B. auf Flickr seine Lizenzbedingungen ändert, hat das abgesehen vom genannten Beweisproblem, keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der bisherigen Lizenz. Er kann nicht gegen Nutzer vorgehen, die sich an die bisherige Lizenz halten. Jeder Rechteinhaber, der ein Medium unter einer freien Lizenz freigegeben hat, kann dieses Medium auch unfrei, also kostenpflichtig oder unter anderen freien Lizenz anbieten (Mehrfachlizenzierung). Soweit er aber ausschliessliche Rechte einräumt, muss er seinen Vertragspartner aber über nach wie vor gültige unwiderrufliche freie Lizenzen (einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit) unterrichten, da er sonst eine Täuschung begeht.

Erfolgen Lizenzrücknahmen im großen Stil und wird mit Abmahnungen gegen Nutzer vorgegangen, die die Bilder im vertrauen auf die frühere Lizenz nutzen (“Abmahnfalle”), so könnte womöglich der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs gegeben sein.

CC-Lizenzen sind keine Spielerei, sondern rechtsverbindliche Vertragsangebote, deren Gültigkeit nach deutschem Recht auch von den Gerichten festgestellt wurde. Wenn viele tausende in der Europeana eingestellte Medien ihre CC0-Lizenz verlieren, obwohl die Europeana einen solchen Entzug nicht zulassen dürfte, dann ist das nichts anderes als Falschspiel.

Es ist eine eigenartige Vorstellung, dass die BSB München alle CC0-getaggten Inhalte aus der Europeana herausgeworfen hat, da bereits 2011 viele tausende Medien der BSB in der Europeana waren. Bis vor wenigen Wochen gab es die CC0-Inhalte der BSB in der Europeana.

1. Noch im April 2013 hat ein Blogbeitrag der Europeana zum Thema Shakespeare ein Titelblatt eines BSB-Digitalisats abgebildet und CC0 als Lizenz angegeben:

http://blog.europeana.eu/2013/04/the-book-and-the-bard

Die Links zum Digitalisat führen inzwischen ins Leere, die Ausgabe finde ich nicht mehr in der Europeana als Münchner Digitalisat.

2. Der gleiche Fall liegt vor bei dem Europeana-Pinterest:

http://pinterest.com/pin/176484879118738893

Als Quelle wird ein nicht mehr in der Europeana existierendes Digitalisat der BSB mit Rechtehinweis “Public Domain” angegeben.

3. Die Suche nach

“cc0” “bayerische staatsbibliothek” site:europeana.eu
http://goo.gl/nIarp7

liefert beim Anklicken der Links anscheinend nur noch Fehlermeldungen. Das bedeutet auch, dass alle Links “Cite in Wikipedia” nicht mehr funktionieren. Im Google-Cache kann man sich die Medien noch ansehen.

Das Ganze ist absolut rätselhaft:

(i) Nach meiner Erinnerung waren alle BSB-Digitalisate CC0

(ii) Auf dem Screenshot zu Cgm 61 (nicht mehr in der Europeana) vom Juli 2013 wird die Anzahl der Medien der BSB mit über 650.000 angegeben. Derzeit sind es über 700.000. Das spricht nicht für das Verschwinden riesiger Mengen.

Denkbar ist, dass der Austausch der Medien nicht durch Umlizenzierung erfolgte, sondern dass kleinere Teile des Bestands herausgenommen und mit dem Rechtehinweis “Unknown Copyright” unter neuer Anschrift neu eingestellt wurden. Was jetzt fehlt, aber früher vorhanden war, wäre noch nicht ausgetauscht worden.

Beispielsweise wird keine deutsche Handschrift aus der Signaturengruppe Cgm [mit der Suche nach Cgm] mehr in der Europeana als Digitalisat gefunden: http://goo.gl/VBYMfC

Halten wir fest: Die BSB hat seit 2011 Digitalisate in der Europeana unter CC0 (Public Domain Dedication) angeboten, was derzeit nicht mehr der Fall ist. Eine legale Rücknahme dieser Lizenz ist nicht möglich. Zugleich wurden nachweislich früher unter CC0 lizenzierte Medien durch die BSB aus der Europeana entfernt, was dem Ziel eines umfassenden Nachweises digitalisierter Kulturgüter ins Gesicht schlägt.

Die BSB ist einer der größten Medienlieferanten der Europeana. Wenn die Europeana ihr dieses Falschspiel durchgehen lässt, dann ist das Bekenntnis zur “Europeana Public Domain Charter” nichts als ein Lippenbekenntnis.

Update: Stellungnahme der BSB im Wortlaut aus INETBIB in den Kommentaren unten. Meine Erwiderung:
http://archiv.twoday.net/stories/453147958

europeana_bsb

Klopfzeichen aus Düsseldorf: Hintergründiges zum Fall Schavan

http://causaschavan.wordpress.com/2013/08/23/klopfzeichen-aus-dusseldorf-hintergrundiges-zum-fall-schavan

Lesenswert! Unter Berücksichtigung von Archivalia und seinen Kommentaren:

?p=6419#comments

Einen Hinweis lohnt auch das Porträt der Plagiatjägerin Debora Weber-Wulff

http://www.zeit.de/2013/34/plagiate-promotionen-weber-wulff

8 Jahre DE-Wikisource

Vor 8 Jahren, am 23. August 2005 um 12:46 wurde die Hauptseite der deutschsprachigen Wikisource im Zuge der Ausgliederung aus der internationalen Wikisource angelegt. Die ältesten Texte, die mit umgezogen sind, stammen aus dem Jahr 2003. Am 24. November 2003 wurde Der Taucher von Friedrich Schiller eingestellt.

http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=2055378#8_Jahre_DE-Wikisource

Deutsche Behörden missbrauchen das IFG

“Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass seine Forderung nach einem gesetzlich verankerten Presseauskunftsrecht auf Bundesebene erneuert.

Der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Minimalanspruch auf Auskunft nach Artikel 5 der Verfassung müsse so schnell wie möglich gesetzlich geregelt werden, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei für tagesaktuelle Bundesthemen von Journalistinnen und Journalisten unzureichend.

Hintergrund ist der Fall eines Redakteurs des Heise-Verlags, der vom Bundespresseamt wissen wollte, wie die Bundesregierung datenschutzrechtlich mit rund 700 IFG-Anfragen zu einer privaten Feier im Bundeskanzleramt im Jahr 2008 umgeht. Das Bundespresseamt erklärte daraufhin die Anfrage des Journalisten eigenmächtig zu einem Auskunftsersuchen gemäß Informationsfreiheitsgesetz um und leitete sie an das Bundeskanzleramt weiter. Der Grund: „Die Anfrage steht in keinem Zusammenhang mit dem tagespolitischen Geschehen der Bundesregierung.“ Das Kanzleramt wandte sich schließlich an den Journalisten als Privatperson und wies auf „Gebühren zwischen 15 und 500 Euro“ hin, die für die Bearbeitung seiner Anfrage anfallen könnten.

„Der Fall unterstreicht beispielhaft, wie wichtig das Presseauskunftsgesetz für Journalisten ist“, sagte Konken. „Es geht nicht an, dass das Bundespresseamt eigenmächtig darüber entscheiden kann, in welche Schublade die Fragen von Journalisten gehören. Klar muss sein, dass Presseauskünfte zeitnah und kostenlos erteilt werden.“ Das Presseauskunftsgesetz müsse vom neuen Bundestag zügig auf den Weg gebracht werden. “

http://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/gesetz-ist-ueberfaellig.html

Sündige Spiele im Kloster

“Ora et labora” heißt die Klosterregel. Aber dazwischen fanden Nonnen und Mönche immer wieder Lücken, um sich mit Fußball oder Tennis die Zeit zu vertreiben. […] Das Klostermuseum Dalheim unweit von Paderborn geht dem verspielten Thema der Spielkultur in Klöstern jetzt erstmals systematisch mit der Ausstellung “Heiter bis göttlich” auf den Grund

http://www.welt.de/geschichte/article117125810/Mit-Wuerfel-und-Dolch-suendige-Spiele-im-Kloster.html

Ausgesprochen umfangreich ist die Online-Bildergalerie zur Ausstellung

http://www.lwl.org/LWL/Kultur/kloster-dalheim/ausstellungen/sonderausstellung/aktuell

Update: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/5441

Sammelhandschrift Lichtenthal 87 online

http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-35953

Die in der Mitte des 15. Jahrhunderts wohl in Straßburg entstandene Sammelhandschrift wird im Katalog zu St. Georgen 76 (Klarissen-Provenienz Villingen?) gestellt, steht aber hinsichtlich des Inhalts St. Gallen Stiftsbibliothek Cod. 591 (aus dem Freiburger Klarissenkonvent) weit näher:

http://www.handschriftencensus.de/13383
http://books.google.de/books?id=60Kt87biC4oC&pg=PA129 (ganze Beschreibung online)

"Wer garantiert, dass der Eifelwall geräumt wird, wenn in ein paar Jahren endlich mit dem Archivneubau begonnen wird?"

Fragt ein Kommentar in der Kölnischen Rundschau:

http://www.rundschau-online.de/koeln/kommentar-falscher-friede,15185496,24058580.html

Via VdA/FB, der auch auf

http://www.fdp-koeln.de/index.php?l1=9&l2=0&l3=1&aid=9343

hinweist.

Bundesarchiv beklagt desolate Filmmagazine

“Eigentlich sollte es längst einen modernen Neubau geben für die Filmarchivierung. Die Pläne reichen bis in die 1990er Jahre zurück. Doch das Bundesarchiv hat weiter Standorte in Koblenz, Berlin und eben in Hoppegarten. Das ist nicht nur mit logistischem und finanziellem Mehraufwand verbunden. Auch die Filme leiden darunter. Einige Magazine seien in einem desolaten Zustand, heißt es beim Bundesarchiv.”

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kinoklassiker-in-Gefahr-Bundesarchiv-beklagt-desolate-Filmmagazine-1940890.html