http://www.sueddeutsche.de/kultur/archivierung-von-staatlichen-dokumenten-verfassungsschuetzer-loeschen-ihre-geschichte-1.1749262
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte in Person des Oberstaatsanwaltes Ulf Willuhn, Leiter der Abteilung für politische Strafsachen. Bemerkenswert ist die Stellungnahme, mit der Willuhn die Ermittlungen einstellte. Mit keiner Silbe ist in seinem recht ausführlichen Einstellungsbescheid das Archivgesetz erwähnt. Wer bei Willuhn nachfragt, dem erteilt er bereitwillig Auskunft. Das Bundesarchivgesetz habe keine strafrechtliche Relevanz, sagt er, daher sei es für ihn nicht von Belang gewesen. Und außerdem: “Mit den Erfordernissen der geheimdienstlichen Tätigkeiten”, sagt Willuhn, sei das Archivgesetz wohl kaum vereinbar, wenn es Bundesbehörden verpflichte, ihre Unterlagen dem Bundesarchiv in Koblenz anzubieten. “Das historische Interesse tritt hier zurück hinter die Praxiswirklichkeit.”
Der Staatsanwalt liegt falsch
Das hieße, dass Schlapphüte selbst bestimmen können, ob und wann sie der Nachwelt Dokumente überliefern. Doch entweder generiert die Staatsanwaltschaft Köln nun ein eigenes Recht, oder ihr ist eine entscheidende Stelle im Archivgesetz entgangen: Derzufolge haben alle Behörden des Bundes “alle Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik” nicht mehr benötigen, dem Archiv anzubieten. Das Bundesarchivgesetz regelt also explizit, dass für Verfassungsschützer, Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr keine Ausnahmen gelten. Der VdA hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt eingelegt. Der muss sich nun nachträglich mit dem Archivgesetz vertraut machen.
Zum Thema hier:
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http://archiv.twoday.net/stories/444869652