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Ulm und Oberschwaben 57 (2011)

[Preprint] Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im Auftrag des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben e.V. und der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. hrsg. von Andreas Schmauder und Michael Wettengel in Zusammenarbeit mit Gudrun Litz Bd. 57. Ulm: Süddeutsche Verlagsgesellschaft Ulm im Jan Thorbecke Verlag 2011. 543 S. mit zahlreichen Abbildungen

[19.4.2019 Erschienen: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 47/48 (2011/12), S. 380-382, PDF]

Der jüngste umfangreiche Band der traditionsreichen Vereinszeitschrift macht einen besseren Eindruck als der vorangegangene aus dem Jahr 2009 (vgl. Rezension in der ZHG 2010, S. 206-208). Es gibt nun Register, der Rezensionsteil wirkt nicht mehr so beliebig, und auch das 20. Jahrhundert kommt dieses Mal nicht zu kurz.

“Ein mittelhochdeutsches Preisgedicht auf den Weingartener Abt Berthold († 1232)” ediert Norbert Kruse (S. 9-16). Der so gut wie unbekannte Text – die Handschrift fehlt im Marburger Handschriftencensus – steht auf Blatt 153v der aus Weingarten stammenden Fuldaer Handschrift D 7.

Erneut die Frage der Qualitätssicherung bei landesgeschichtlichen Zeitschriften wirft der von Hans Peter Köpf ursprünglich für eine Festgabe im Jahr 1971 verfasste Beitrag “Das älteste Necrolog des Klosters Söflingen” (S. 17-33) auf. Köpf ediert und kommentiert nach der Wiedergabe Georg Veesenmeyers (in seinen “Miscellaneen literarischen und historischen Inhalts”, 1812) einen Nekrolog, den er aufgrund der Übereinstimmung mit dem Söflinger Seel- und Guttäterbuch 1753 schlüssig als Nekrolog der Vorgängergemeinschaft des Söflinger Klarissenkonvents, nämlich von St. Elisabeth auf dem Gries, erweisen kann. Man könnte an diesem angeblich aktualisierten Beitrag einiges bemängeln, angefangen mit der unüblichen Form “Necrolog”. Zu Veesenmeyer sollte man inzwischen Volker Pfeifers 1981 erschienene Studien Volker Pfeifer zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Ulm anführen. Dem Verfasser ist von Veesenmeyers Ausgabe nur ein Exemplar in der Stadtbibliothek Ulm bekannt, während der Karlsruher Virtuelle Katalog etliche Exemplare nachweist. Man mag die Unkenntnis des Internets dem betagten Autor nachsehen, aber dass die Herausgeber naheliegende Erkenntnismöglichkeiten nicht nutzen, um ihrer Zeitschrift ein passables Niveau zu verschaffen, ist meiner Meinung nach unverzeihlich. Für Köpf ist das Nekrolog verschollen und er wünscht sich: “Möge dieser Aufsatz Anlaß zu seiner Wiederentdeckung sein!” Wiederentdeckt wurde das Stück schon 1986, als Hardo Hilgs Katalogband zu den lateinischen mittelalterlichen Handschriften des Germanischen Nationalmuseums erschien. Das dort fälschlich mit der bisherigen Literatur der “Sammlung” an der Frauenstraße zugewiesene Psalterium aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts ist Hs 28603. Man muss nur die Suchworte veesenmeyer miscellaneen inhalts bei Google oder Google Books eingeben und findet dann sofort den Nürnberger Katalog, wobei man annehmen sollte, dass ein “Haus der Stadtgeschichte” (Stadtarchiv Ulm) über die Existenz solcher auswärtiger Ulmensia informiert sein müsste. Wer wird sich denn in absehbarer Zukunft die Zeit nehmen, anhand des Originals die Nekrologeinträge nochmals zu edieren? Dass die Herausgeber dem nächsten Jahrgang eine Berichtigung hinzufügen, ist kaum anzunehmen. Nicht nur Köpf, sondern auch die Herausgeber haben sich tüchtig blamiert!

Christof Rieber breitet in seinem Aufsatz “Kaiser, Reichsstadt, Ritter. Sigismund und Oswald von Wolkenstein besuchen Ulm 1418, 1428, 1430 und 1434” (S. 34-98) etwas zu langatmig längst bekannte Quellen und Sachverhalte aus. Der wissenschaftliche Ertrag ist daher vergleichsweise gering.

“Diss sind die Recht des Closters zu Sanct Georgen auf dem Schwarzwald zu den Lüten und zu den Guteren zu Ingoltingen, zu Tegernaw und zu Reinwiler” lautet die Überschrift der Ingoldinger Rechtssatzung, eines der ältesten oberschwäbischen Dorfrechte, die Kurt Diemer aus einer Abschrift des 18. Jahrhunderts im Generallandesarchiv Stuttgart 100/31 abdruckt (S. 99-104).

Um die Ulmer Kunstgeschichte um 1500 geht es bei Albrecht Müller und Manuel Teget-Welz (“Der Meister des Ulmer Vespertoliums und sein Werk”, S. 105-114). Dem Meister der verschollenen Figuren des von Jörg Syrlin dem Jüngeren 1482/4 geschnitzten Priestersitzes im Ulmer Münster werden verschiedene andere Werke zugewiesen. Abschließend wird behauptet, er sei mit “hoher Wahrscheinlichkeit” mit dem archivalisch belegten Meister Kitzin identisch, eine Hypothese, die man freilich mit Skepsis aufnehmen sollte.

Mautrechnungen der Herrschaft Donaustauf im Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg sind die Hauptquelle des tabellenreichen, wirtschaftsgeschichtlich höchst ergiebigen Beitrags von Hans-Heinrich Vangerow: Handel und Wandel auf der Donau von Ulm bis Wien in den Jahren 1583 bis 1651 (S. 115-168).

Einer der gehaltvollsten Beiträge des Bandes stammt von Stefan Lang: Bibliotheksstifter, Patriot und Kulturreisender. Anton Schermar (1604-1681), ein Ulmer Patrizier des 17. Jahrhunderts (S. 169-199). Besonders attraktiv sind die farbigen Stammbuch-Abbildungen. Man erfährt viel über Schermars numismatische und historische Interessen sowie über seine berühmte Bibliothek, die von dem gewissenlosen Stiftungsverwalter Dr. Eitel Albrecht Schad nach dem Zweiten Weltkrieg regelrecht geplündert wurde. Alle Handschriften sind seither verschwunden.

Ein zunftgeschichtliches Thema behandelt Senta Herkle: Zuckerbrot und Schweinehaltung. Die Ulmer Bäckerzunft im 18. Jahrhundert (S. 200-229).

Andreas Bihrer und Dietmars Schiersner sowie acht weitere Mitglieder einer von Studierenden der Universität Freiburg und der PH Weingarten gestellten Arbeitsgruppe verantworten einen wichtigen Beitrag zur klösterlichen Historiographie Oberschwabens in der frühen Neuzeit: Die Reformation in der benediktinischen Geschichtsschreibung des 18. Jahrhunderts. Das Abbatiat des Elias Frei in Isny (1538-1548) in Georg Doblers ‘Gründlich und ausführlicher Bericht’ von 1767: Einleitung, Edition und Kommentar (S. 230-313). Der Benediktiner Georg Dobler (1719-1784) war Mönch in Isny und fungierte als Klosterarchivar. Die Edition S. 278-313 folgt der Vorlage im Archiv der Fürsten von Quadt zu Wyckradt und Isny in Isny, Bestand C B 419. Ein Schwerpunkt des Textes ist der Schmalkaldische Krieg.

Einmal mehr auf die im westböhmischen Pilsen aufbewahrten Schätze des Stadion’schen Familienarchivs macht Franz Stephan Pelgen aufmerksam, der ein detailreiches “Inventar des gräflich-stadionschen Schlosses Warthausen aus dem Jahr 1788” abdruckt (S. 314-354). Die berühmte Bibliothek ist nicht erfasst, wohl aber die umfangreiche Gewehrkammer.

“Christoph Martin Wieland veröffentlichte 1766/67 die ‘Geschichte des Agathon’ als einen in weiten Teilen staatsphilosophischen Roman, in dem er die Erfahrungen seines Aufenthalts in der Schweiz, als Kanzleiverwalter in der Reichsstadt Biberach und mit dem Reichsgrafen Stadion reflektierte”, resümiert Hartmut Zückert (S. 376) seinen Artikel: Literarischer Republikanismus und reichsstädtische Republik. Christoph Martin Wielands ‘Geschichte des Agathon’ aus historischer Sicht (S. 355-376).

Das 19. Jahrhundert wird ganz übersprungen, denn nun geht es weiter mit einem Aufsatz zu Ernst Jünger in Ravensburg 1948-1950 (von Franz Schwarzbauer, S. 377-396). Eher in einer kunsthistorischen Zeitschrift würde man die Studie von Thekla Zell erwarten, die sich ausführlich mit der von Kurt Fried (1906-1981) 1959 begründeten Kunstgalerie befasst: Das Studio f in Ulm. Untersuchung einer Avantgardegalerie im Fokus der sechziger Jahre (S. 397-480). Da das Studio f eine bedeutende Rolle in der Galerieszene der 1960er Jahre spielte (auch was die Beteiligung an Happenings anging), hat diese Untersuchung durchaus exemplarischen Charakter. Als Anhang werden die Ausstellungen der Galerie dokumentiert (S. 472-480).

Noch ein Wort zu den im Bd. 56 schmerzlich vermissten Registern. Sie sind ausgesprochen nützlich, doch sollte erwogen werden, Personen- und Ortsregister in einem einzigen Register zusammenzuziehen. Wenn man sich an den Bedürfnissen des Registerbenutzers orientiert, sollte man auch keinesfalls auf die Idee kommen, mittelalterliche Personen ausschließlich unter ihrem Vornamen einzuordnen. Wer etwa nach den Grafen von Montfort (S. 80) sucht, muss die Vornamen wissen. Das ist nicht nur für Genealogen nicht akzeptabel.

Abschließend möchte ich dringend dazu aufrufen, die landesgeschichtlichen Zeitschriften nicht mehr nur im Druck zu verbreiten, sondern sie auch “Open Access” im Internet zugänglich zu machen. Durch die dann mögliche Volltextsuche erlangen die Inhalte eine neue Qualität, was nicht zuletzt der dokumentierte peinliche Lapsus von Köpf zeigt, der mit einer trivialen Suchabfrage aufgedeckt werden konnte.

Wenn man ohne Sinn und Verstand sogenannte "Dubletten" veräußert

… dann entgeht einem schon mal eine Katharinenlegende in Versen (14. Jahrhundert), die im Einband der ausgeschiedenen ehemals Tennenbacher Inkunabel (Harvard, Katalog Walsh Nr. 1206) als Makulatur Verwendung fand und nun MS Ger 218 der Houghton Library ist. Die Inkunabel wurde 1945 “offenbar als ausgeschiedenes Duplikat” von dem Union Theological Seminary in New York veräußert (Simon S. 323).

http://www.mr1314.de/19798

Eckehard Simon, Fragment einer Katharinenlegende in Versen, in: ZfdA 132 (2003), S. 322-331 (mit Abdruck)

Zu Dubletten hier:
?s=dubletten

Böcke im Garten des Herrn

Jahrbuch kirchliches Buch- und Bibliothekswesen NF 1, 2013. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und des Verbandes kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft kirchlicher Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. von Jochen Bepler u.a. Regensburg: Schnell & Steiner 2013. 240 S., zahlreiche überwiegend SW-Abbildungen. Gebunden. ISBN 978-3-7954-2713-9. Euro 27,50

An der Zukunftsfähigkeit der katholischen und evangelischen Kirchenbibliotheken bestehen erhebliche Zweifel, wenn man den betrüblichen Umstand betrachtet, dass diese sehr stark geriatrisch geprägte Sektion des Bibliothekswesens anno 2013 allen Ernstes noch eine gedruckte Zeitschrift herausbringt, von der es natürlich keine Online-Ausgabe und auch kein Inhaltsverzeichnis im Netz gibt. Dass Open Access bei der wissenschaftlichen Publikation das Gebot der Stunde sein sollte – die Kirchenbibliothekare scheren sich nicht drum. Dass man einen erheblichen Teil des Bandes (S. 157-239) mit einer gedruckt völlig nutzlosen Bibliographie der Veröffentlichungen kirchlicher Archive, Bibliotheken und Museen 2007/2009 füllt, passt da ins Bild.

Die wissenschaftliche Qualität der Beiträge ist gering. Unter den Aufsätzen sind drei methodisch ambitionierte, von denen zwei sich an geschraubter Frömmelei versuchen (Gahn, Littger). Bei geologischen oder medizinischen Bibliotheken werden Altbestände selbstverständlich bewahrt, während bei theologischen Bibliotheken dieses Anliegen möglichst gestelzt theologisch irgendwie mit dem kirchlichen Auftrag kompatibel gemacht werden muss. Philipp Gahn macht sich Gedanken über die Herausforderung des Selbstbewusstseins der Kirche durch den Tablet-Computer Gedanken, wobei man Tablet-Computer gern auch durch Elektronengehirn ersetzen kann. Es bleibt das gleiche pseudo-erleuchtete Geschwafel. Kornelius Götz holt Pomians Semiophoren aus der Versenkung und meditiert aus Restauratorensicht etwas hochgestochen über Vergängliches, Abfall und Dauerhaftes. Sehr befangen bin ich, wenn ich bei Kulturgutschänder Walter Littger, verantwortlich für einen großen Teil der unerträglich barbarischen Eichstätter Vorkommnisse, im Aufsatz “Im Wort Gottes zu Hause” die salbungsvolle Zwischenüberschrift “Im Geist Gottes durchleuchten und ordnen” lesen muss. Ungeheuerlich ist für mich, was Georg Ott-Stelzner unter den Kurzmeldungen berichtet (S. 161), nämlich den Rückzug des Einspruchs der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch der Bibliotheksdirektorin Angelika Reich. Damit sei “das juristische Nachspiel um den vermeintlichen Skandal” beendet. Die von Littger vorgenommenen Dublettenverkäufe und die von Reich zu verantwortenden Buchvernichtungen sind ein handfester Skandal, den man nicht mit Hinweis auf die Unmöglichkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegschieben kann. Zur Erinnerung die wichtigsten Stellungnahmen zur Causa Eichstätt:

Klaus Graf: 83 Tonnen Bücher als Müll, in: FAZ Nr. 44 vom 21.2.2007, S. 35
Online:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/universitaet-eichstaett-83-tonnen-buecher-als-muell-1411791.html
in der FAZ nur in gekürzter Form wiedergegeben; die vollständige, ungekürzte Originalfassung: http://archiv.twoday.net/stories/3344981

Siehe u.a.
http://archiv.twoday.net/stories/4727682
?s=eichst%C3%A4tt

Zum Vorgang 2002:
http://archiv.twoday.net/stories/3534122
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg09138.html
= http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0393.html

2007 Spiegel Online
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/bayerische-unibibliothek-80-tonnen-historische-buecher-im-altpapier-a-468041.html

Die von der Bayerischen Staatsbibliothek unverständlicherweise nicht beanstandeten Eichstätter Dublettenverkäufe (es wurden provenienztragendende Stücke veräußert) verstießen eindeutig gegen die neueren Regeln, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/16585490

Zum weiteren Inhalt: Sigmund Benker stellt einen neu erworbenen Sammelband der Dombibliothek Freising mit teilweise unbekannten Festdichtungen aus einem Freundeskreis Ingolstädter Humanisten 1571/82 vor, während sich Holger Nickel den Inkunabeln und vor allem ihren Einbänden in der Ebstorfer Klosterbibliothek widmet. Sven Limbeck druckt seine Einführung in die Wolfenbütteler Ausstellung “Verklingend und ewig. Tausend Jahre Musikgedächtnis 800-1800” ab, und Siegfried Schmidt erörtert den Bildungsgedanken im Volksbüchereiwesen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Etwas weniger abgehoben als die Aufsätze sind die “Kleineren Beiträge, Projekte und Berichte”, die der Virtuellen Klosterbibliothek von St. Peter, der Stiftsbibliothek Gandersheim, der Herstellung von Klappschubern und den teuren ATLA-Datenbanken gelten. Abgedruckt sind sodann die Berichte der beiden Träger-Arbeitsgemeinschaften.

Noch für 2013 ist das Erscheinen eines weiteren Bandes in Aussicht gestellt. Aber ob der besser wird?