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Mikrofilme digitalisieren!

Neuer Kommentar zu “Rolle vorwärts. Warum Mikrofilme endlich aus den Archiven verschwinden müssen”.
http://catholiccultures.hypotheses.org/348

Author: Hans-Jürgen Reff
Comment:
Liebe Archivare!

Das Digitalisieren einer Mikrofilmrolle mit z.B. 2000 Bildern kostet nur noch 6 €, also 0,3 Cent pro (Doppel-)Seite, wenn man die Dienste von http://germa-dataservice.de nutzt. Die Filme werden mit 8000 Zeilen Auflösung gescannt (mit Zeutschel OM1600). Eventuell überzeugt das ja einige Skeptiker unter den Digitalisierungs-Gegnern.
Hier der Link: http://www.german-dataservice.de/microfilm.htm

Ein weiteres Argument für das Mikrofilm-Digitalisieren: Die meisten älteren Filme sind “Acetat-Filme”, die nur 50 Jahre bis zur Zersetzung aushalten, es sei denn, man lagert sie mit 2 Grad Kühlung.

Die Waffen des Ritters

Eine bemerkenswerte Bilddokumentation zur Ausstattung eines gerüsteten Ritters am Ausgang des Mittelalters bietet ein Heidelberger Druck von 1494, den die UB Freiburg ins Netz gestellt hat:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fusspfad1494/0001/thumbs

Es sind nur drei weitere Exemplare des von Heinrich Knoblochtzer für Jakob Köbel angefertigten Drucks bekannt:

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW10429.htm
http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/FUSSSEL.htm

Als Titel wird angegeben: “Fußpfad zur ewigen Seligkeit”.

Franz Josef Pensel hat den dingallegorischen Traktat “Die Ritterschaft” 1990 (Bd. 8 Lief. 1, Sp. 104-106) in der Zweitauflage des Verfasserlexikons gewürdigt (Sp. 104 fehlt: http://www.libreka.de/9783110126907/60), sich dabei unvermeidlicherweise an Edward Schröders sehr knappen Hinweis in der ZfdA 71 (1934), S. 127f.
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k92523b/f129.image
anlehnend. Schröder und Pensel gingen vom Dresdener Manuskript M 209 aus. Pensel nannte wenigstens noch den Heidelberger Druck, ohne dass dieser ihm freilich zugänglich war. Mit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts (muss korrekt heißen: nicht nach 1469) hat Pensel wohl das Richtige getroffen, da Schröder seine Datierung auf das Ende des 14. Jahrhunderts nicht schlüssig begründet hat.

Beschreibung der Dresdener Handschrift von Werner Hoffmann:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31600816

Die “Ritterschaft” ist am Schluss 1475 datiert. Der Codex ist nach Hoffmann im südlichen Oberrheingebiet entstanden. Der Text ist durch den Verlust von 6 Blättern unvollständig.

Digitalisat:
http://digital.slub-dresden.de/id278680275

Nicht online ist der von Hoffmann trotz Nutzung des Handschriftencensus (zur Ritterschaft: http://www.handschriftencensus.de/werke/1638 ) nicht registrierte Giessener Cod. 852, den ein Nikolaus Sutor 1469 im Raum Mainz/Ingelheim schrieb. Siehe Ulrich Seelbachs Beschreibung:

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2007/4947/pdf/852.pdf

Seelbach nennt die bei Pensel nicht genannte Textprobe (aus dem Druck) bei Geffcken 1855:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/geffcken1855/0205

Seelbach konstatiert zahlreiche Abschnittsrubriken im Tenor von Malanweisungen, was den Schluss nahelegt, dass der Autor von vornherein eine Illustration seiner Schrift ins Auge gefasst hatte, die dann im Heidelberger Druck realisiert wurde.

Dingallegorisch ist wohl auch ein kurzer Text zum Mensch als Ritter angelegt, den eine Nürnberger Handschrift überliefert und den Seelbach nennt:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0063_b227_JPG.htm

“Die dingallegorische Erbauungsliteratur”, resümierte Dietrich Schmidtke (Studien zur dingallegorischen Erbauungsliteratur, 1982, S. 444), “konnte besonders gut zur Einprägung von Merkpunkten für die religiöse Praxis dienen”.
Siehe auch
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4503 (Weinzubereitung)

Beliebt war als Überschrift die Wege-Metaphorik, daher wurde der Druck als Fußpfad zur ewigen Seligkeit bezeichnet. Erinnert sei nur an Stephans von Landskron “Himmelstraße” (weiteres Stammler Dt. Philol. im Aufriß ²II, 1960, Sp. 789f.).

Der Bearbeiter für den Druck gab eine Vorrede und eine Inhaltsübersicht bei.

Eine weitere Druckausgabe wurde von der genanten bisherigen Sekundärliteratur übersehen: Der Fußpfadt zu der ewigen seligkait, Augsburg (bei Jörg Nadler), 1521 (VD16 F 3436). Digitalisat:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00023967/image_1

Der Druck ist wohl ein Nachdruck des Heidelberger Drucks mit nicht ganz so qualitätvollen Illustrationen. Die Vorrede findet sich auch hier, nicht aber die Inhaltsübersicht (Register).

Angesichts von Textverlusten in beiden Handschriften kann die Lektüre des Textes am besten anhand des Freiburger Digitalisats erfolgen.

#forschung

Fälschung, Plagiat und Kopie: Künstlerische Praktiken in Mittelalter und Früher Neuzeit

Tagungsbericht Fälschung, Plagiat und Kopie: Künstlerische Praktiken in Mittelalter und Früher Neuzeit. 15.03.2013-17.03.2013, Irsee, in: H-Soz-u-Kult, 03.07.2013, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=4914

Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511

Norwegische Ärzte haben kostenlosen Zugang zu Datenbanken

“Tjensvoll arbeitet an der Helsebibloteket in Oslo, wo dieser Service verortet ist, und erläutert, dass man lediglich eine norwegische IP-Adresse benötigt, um sich online von zu Hause aus oder am Arbeitsplatz die besten Quellen für medizinisches Wissen zu erschließen. Dazu zählen die „Big Five“, die führenden Fachzeitschriften der Medizin: „New England Journal of Medicine“, „British Medical Journal“, „Journal of the American Medical Association“, „Lancet“ und „Annals of Internal Medicine“. Das norwegische Portfolio bietet darüber hinaus „up-to-date“ ein gigantisches, quasi ständig aktualisiertes Online-Medizinlehrbuch, zudem Arzneidatenbanken, internationale Leitlinien und neben vielen anderen Quellen nicht zuletzt die besagten Cochrane-Veröffentlichungen.”

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/zugang-zur-medizinischen-datenbank-mehr-lesefreiheit-fuer-oberaerzte-12207728.html

Es gibt ja sicher auch norwegische Proxys …

Handschrift zum Wiener Hof 1678 in den USA (UPenn, wo sonst?) online

Der Röm[ische] Kaij[ser] auch zu Hungarn und Böhaimb königl[iche] Maij[estät] Leopoldi des Ersten Intracten und Auszgaben, oder Einkom[m]en und eigentliche, auch gewisse Ertragnusz deroselben Reichs- auch Hoffs- und aller deren Länder-Cammer, ordinari und extrordinari Gefäll [manuscript] : item höchstgedachter Maij[estät], wie auch der regierenden und verwittibten Röm[ischen] Kaijserin, Königs in Hungarn, Ertzherzogs in Österreichs, und kaij[serlichen] Prinzes[s]in, gantzer Hoffstads und Kriegs, auch anderer Cantzleijen Beschreib- und Bestreitung, item was die hungarischen Gränitzen, die Kaij[ser] im Feld und Vestung stehende Armada zu unterhalten kosten, wie auch alle andere ordinari und extraordinari Aussgaben, alles specifice benambset, item was ein angehender Hoff Cammer Rath nothwendig zu wissen, zu beobachten und sich zu belernen hat, und schlüsslichen was in der kaij[serlichen] Kunst- und Schatz Cammer für preciose unschätzbare Sachen verhanden und zu sehen seind.

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4308115

#fnzhss

Wappenbuch der adeligen Gesellschaft zu Ravensburg

Diese Handschrift der UB Augsburg aus dem 18. Jahrhundert interessiert hier womöglich nur Buchhändler P. in R.

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002026-1

Da frühneuzeitliche Handschriften gnadenlos diskriminiert werden, werden ebenfalls nur wenige Menschen die Augsburger Chronik bis 1566 goutieren:

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002024-0

#fnzhss

Update:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Wappenbuch_der_adeligen_Gesellschaft_zu_Ravensburg

BND darf in Sachen Eichmann weiter mauern

“Mit Urteil vom 27. Juni 2013 wies das BVerwG die Klage eines Journalisten ab, mit der er verlangte, ihm alle Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann in komplett ungeschwärzter Version zugänglich zu machen (Az.: 7 A 15.10, […]).

Gestützt auf das Bundesarchivgesetz begehrte der Kläger Zugang zu allen Archivunterlagen, die dem BND über Eichmann vorliegen. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland legte einen Teil der Unterlagen vor, im Übrigen verweigerte sie die Aktenvorlage durch Abgabe einer sogenannten Sperrerklärung unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen.”

http://www.urheberrecht.org/news/4986

"kritische berichte" im Netz

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/kb/issue/archive

“In Kooperation zwischen dem Jonas Verlag (Marburg), dem Ulmer Verein. Verband für Kunst- und Kulturwissenschaften e.V. und der Universitätsbibliothek Heidelberg sind nun, bis auf die jeweils letzten fünf Jahrgänge, die Hefte der Zeitschrift „kritische berichte – Zeitschrift für Kunst- und Kulturwissenschaften“ seit ihrem Erscheinen 1973 weltweit kostenfrei online im Volltext zugänglich.”

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2013/07/01/neues-open-access-journal-das-online-archiv-der-kritischen-berichte

Münster: Geplante Fusion Stadtarchiv und Stadtmuseum

“Bereits am 16. Mai 2013 berichtete die Münstersche Zeitung in ihrer Printausgabe unter der Überschrift “Die unwilligen Zwillinge” darüber, dass die Planungen für eine Fusion von Stadtarchiv und Stadtmuseum ausgesetzt werden.
Nach Kulturdezernentin Dr. Andrea Hanke soll in den nächsten zwei Jahren nicht nur über das Sparen, sondern auch über Inhalte und Strukturen nachgedacht und beraten werden.
Der VdA hat sich seit Bekanntwerden der Fusionspläne vehement für den Erhalt der Eigenständigkeit dieser bedeutenden Kultureinrichtungen eingesetzt. Am 6. April 2013 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten dazu auch einen Leserbrief des VdA-Vorsitzenden.”
Quelle: VdA, Facebookseite, 4.7.13

Archivalia berichtete:
1) ?p=7067
2) ?p=7060

Fotoausstellung zur Geschichte der Freiburger Kartause

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4842

Zitat: “Dass die prachtvollen Glasgemälde aus der Kartause heute in alle Welt zerstreut sind, hängt mit einem eklatanten Rechtsbruch des badischen Großherzogs Ludwig zusammen, der das eindeutige Säkularisationsgut (die Scheiben waren nach der Aufhebung der Kartause im Kloster St. Blasien gelandet) skrupellos in Privatbesitz umwandelte und in sein Schloss Langenstein überführen ließ, das über die Ehe seiner unehelichen Tochter Gräfin Louise von Langenstein und Gondelsheim an die Grafen von Douglas kam. Diese ließen die Glasgemälde 1897 in Köln versteigern.”

Nun ist es amtlich: DFG hängt Plagiatwikis und akademischen Whistleblowern einen Maulkorb um

Pressemeldung zu den DFG-Empfehlungen

http://idw-online.de/pages/de/news542001

Der Kernsatz lautet:

“Die Vertraulichkeit des Verfahrens ist dann nicht mehr gegeben, wenn sich der Whistleblower mit seinem Verdacht zuerst an die Öffentlichkeit richtet, ohne zuvor die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Hinweis des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu informieren.”
http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198_ergaenzungen.pdf

Heßbrügggens Petition (derzeit 225 Unterzeichner):

https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany

Beitrag von Ulrich Herb:
http://www.scinoptica.com/pages/topics/whistleblowing-die-wissenschaft.php

Weitere Stellungnahmen:

http://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/06/26/warum-die-neue-dfg-empfehlung-nr-17-der-wissenschaft-schadet

http://www.juwiss.de/vertraulichkeit-des-plagiats-die-hrk-will-weniger-offentlichkeit

Zu den Motiven der Empfehlungen Interview mit der Mitverfasserin Beisiegel:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/2139753

Update:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/empfehlungen-der-dfg-zu-wissenschaftlichem-fehlverhalten-a-909440.html

Köln: Unterzeichnung der Petition drängt!

Am 12. Juli tagt der Kölner Kulturausschuss in einer kurzfristig anberaumten Sitzung voraussichtlich zur Unterbringung des Kölner Stadtarchivs. Die Frage scheint zu sein, ob es substantiell Neues gibt oder man sich auf eine erneute Vertagung einigt ?

Ich bitte daher alle, die noch nicht die Petition unterzeichnet haben, dies bitte bis zum 11. Juli zu tun, damit wir ein deutliches Signal für das Aufheben des Planungstopps setzen können. Gerne dürfen Sie dies an Arbeitskreise, Interessierte etc. weiterleiten. Vielen Dank vorab!

Link:
1) https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln
2) https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln

SZ über OA

http://www.sueddeutsche.de/wissen/open-access-fuer-wissenschaftliche-artikel-teuer-guenstig-oder-kostenlos-1.1711195

Wem die Überschrift zu kryptisch ist, wird höflich gebeten, eine für Purpurschnecken nachteilige Prunksupplik beim Herausgeber dieses Weblogs einzureichen. Nach Prüfung ergeht dann Bescheid, ob ich unpräjudizierlich geneigt sein werde, Süddeutsche Zeitung über Open Access zu schreiben.

Petition: Kein Redeverbot für akademische ‘Whistleblower’

Stefan Heßbrüggen hat in einem Gastbeitrag für das Redaktionsblog von http://hypotheses.org seine Petition begründet:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/1431

Die Presse hat schon reagiert:

http://www.tagesspiegel.de/wissen/guttenberg-schavan-und-die-folgen-maulkorb-bei-plagiatsverdacht/8443616.html

Wasserstand: 183 Unterstützer.

Mikrofilm-Lesegerät abzugeben

Das Stadtarchiv Speyer hat ein älteres, aber voll funktionsfähiges Mikrofilm-Lesegerät abzugeben (inkl. Mikrofiche-Bühne). Das Gerät (Firma: Zeutschel) wird gegen Abholung kostenfrei abgegeben. Bitte einfach unter stadtarchiv@stadt-speyer.de melden.
Foto: https://www.facebook.com/Speyer.Stadtarchiv?ref=hl#!/photo.php?fbid=490123444403266&set=a.114742011941413.21843.102902879791993&type=1&theater

Deutsche Forschungsgemeinschaft; Hochschulrektorenkonferenz: Preserve the Freedom to Publish Findings of Academic Misconduct in Germany

https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany#

Bitte unterstützen Sie unbedingt die Petition von Stefan Heßbrüggen!

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Strohschneider, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hippler,

mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass es akademischen ‘Whistleblowern’ in Deutschland zukünftig verboten sein soll, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der interessierten Öffentlichkeit zu teilen und dass stattdessen die Ergebnisse einer universitätsinternen Untersuchung etwaigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzuwarten sind. Wir beziehen uns dabei auf die am 14. Mai 2013 von der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedeten „Empfehlungen ‘Gute wissenschaftliche Praxis an Hochschulen’“ und die dort erwähnte „Empfehlung 17“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum gleichen Thema:

“Zum Schutz der Hinweisgeber (Whistle Blower) und der Betroffenen unterliegt die Arbeit der Ombudspersonen höchster Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. […] (vgl. geplante Ergänzung zu DFG, Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlung 17, […]).” (Quelle: http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/gute-wissenschaftliche-praxis-an-deutschen-hochschulen eingesehen am 1. Juli 2013).

Diese Norm stellt faktisch eine nicht plausibel zu rechtfertigende Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit aller an deutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar und beschädigt Deutschland als Wissenschaftsstandort nachhaltig. Während die rechtssichere Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung entsprechender Sanktionen sicherlich zu Recht in den Händen der Universitäten liegt, muss es Forscherinnen und Forschern unbenommen bleiben, den einem solchen Vorwurf zugrundeliegenden Sachverhalt öffentlich zur Diskussion zu stellen. Denn hierbei handelt es sich um Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit, über die einzig ihre Urheberin oder ihr Urheber verfügen kann. Über die Tauglichkeit dieser Ergebnisse kann wiederum einzig und allein im jeweiligen fachwissenschaftlichen Diskurs entschieden werden und nicht durch nichtöffentliche Verfahren eines dazu in keiner Weise legitimierten universitätsinternen Gremiums.

Der internationale Ruf der deutschen Wissenschaft steht auf dem Spiel. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung der entsprechenden Vorschriften.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/434214057

Willkommen Kroatien!

Der heutige Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union ist Grund genug, einige kulturelle Links zu Kroatien zusammenzustellen.

Archivinformationssystem ARHiNET (dt)
http://arhinet.arhiv.hr/index.aspx

Croatian History
http://www.croatianhistory.net
Angestaubt, aber materialreich

Digitalni akademski repozitorij (DAR) – Historische Dissertationen
http://dar.nsk.hr
Siehe auch unten: Theater

Dubrovnik
http://de.wikipedia.org/wiki/Dubrovnik
Video siehe unten.

Handbuch der historischen Buchbestände. Kroatien
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Kroatien

Hrcak. Portal of scientific journals of Croatia – über 300 Open-Access-Zeitschriften
http://hrcak.srce.hr

Inkunabeln in kirchlichen Einrichtungen
http://hrcak.srce.hr/search/?q=inkunabula
Die Aufsätze 1984/91 mit Provenienzangabensind im Volltext einsehbar

Kroatien bei Lexilogos
http://www.lexilogos.com/croate_dictionnaire.htm

Kroatisches Kulturerbe
http://www.kultura.hr/eng
(Man darf nur im Ausnahmefall Digitalisate erwarten!)

Metelwin Digital Library
http://library.foi.hr/digi/en/index.php
Digitalisate aus kroatischen Institutionen, auch auf Deutsch

Nationalarchiv (en)
http://www.arhiv.hr/en/index.htm

Nationalbibliothek (en)
http://www.nsk.hr/en
Mit Metasuche!

Nationale Museen
http://www.ep.liu.se/ecp/064/008/ecp64008.pdf
Aufsatz von 2011.

Open Access in Kroatien – Monographie von Ivana Hebrang Grgić (2011) (en)
http://darhiv.ffzg.hr/id/eprint/1397

Open Access-IR: Faculty of Humanities and Social Sciences Institutional Repository
http://darhiv.ffzg.hr
Das meiste leider nur für registrierte Nutzer

Philosophische Gesellschaft
http://www.hrfd.hr
Auch deutschsprachige Volltexte

Slavistik-Portal. Metasuche
http://www.slavistik-portal.de

Tabula Hungariae, gemeinsam von Ungarn und Kroatien für das Weltdokumentenerbe eingereicht
http://www.unesco.org/new/en/communication-and-information/flagship-project-activities/memory-of-the-world/register/access-by-region-and-country/europe-and-north-america/croatia/#c185018
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabula_Hungarie
http://lazarus.elte.hu/~guszlev/lazar

Theater, Deutsches in Zagreb 1780-1840
http://dar.nsk.hr/index.php?pub=1&p=7850&s=publ
Dissertation von 1937

UB Pula (dt)
http://www.escape.hr/skpu/index.php?german

UB Rijeka
http://www.svkri.uniri.hr/povijesnazbirka/popisgrade.html
Offenbar nur Schlüsselseiten aus dem Altbestand

Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Kroatien

Wikisource
http://de.wikisource.org/wiki/Kroatien

Zagreb
http://de.wikipedia.org/wiki/Zagreb
http://www.europeana.eu/portal/search.html?query=zagreb&qf=COUNTRY:croatia&rows=24

Zeitschriften-Digitalisate (historische)
http://dnc.nsk.hr/Journals/English.aspx

Zeitungen-Digitalisate
http://dnc.nsk.hr/Newspapers/English.aspx
U.a. Kroatischer Korrespondent 1789 (dt)
Für Istrien: http://ino.com.hr
Rijeka: http://crolist.svkri.hr/liste/002n
Split: http://dalmatica.svkst.hr

Viel Spaß bei der virtuellen Reise!

Passig: "Das Digitale ist ein neues Tier mit neuen Eigenschaften"

Wie immer lesenswert:

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-07/kathrin-passig-haltbare-versus-digitale-medien

Als im letzten Winter der Verkauf der Stralsunder Archivbibliothek durch die Presse ging, drehte sich die gesamte Diskussion um die physischen Bücher: Die Gegenstände waren durch unsachgemäße Lagerung von Schimmel befallen, die Gegenstände waren verkauft worden. Dass diese Gegenstände auch Text enthalten, und dass man diese Inhalte eventuell besser zugänglich machen könnte als in einem feuchten und offenbar nicht besonders seriös verwalteten Archiv, davon war nicht die Rede.

Aufmerksamkeit auf den physischen Gegenstand Buch

Wenn die Stralsunder Bibliothek den Bestand vor dem Verkauf digitalisiert hätte, hätte man in der Diskussion immerhin trennen können zwischen dem Wunsch nach Zugänglichkeit der Buchinhalte und dem Wunsch, die Bücher aus historischen Gründen in genau dieser Zusammenstellung an diesem Ort zu behalten. Der gedruckte Text lenkt die Aufmerksamkeit stark auf den physischen Gegenstand Buch, das beeinflusst das Nachdenken über Bücher und die Prioritäten beim Geldausgeben.

8000+ Unterstützer für die Köln-Petition – da geht noch mehr

Liebe Leserinnen und Leser von Archivalia,

sicher haben die meisten von Ihnen schon Ihre Unterschrift auf

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

geleistet. Wer es noch nicht getan hat, den bitte ich höflich, umgehend mit seiner Unterschrift ein Zeichen der Solidarität mit dem Historischen Archiv der Stadt Köln und der Kölner Museumsbibliothek zu setzen.

http://www.stadt-koeln.de/5/kulturstadt/historisches-archiv/07163

Akademische Whistleblower sollen einen Maulkorb erhalten

Gegen die Schnapsidee der HRK/DFG, die bei Plagiats-/Betrugsfällen die Information der Öffentlichkeit vor einer internen Untersuchung als unredlich verbieten will (siehe http://archiv.twoday.net/stories/434204837 ), formiert sich Widerstand.

Stefan Heßbrüggen-Walter hat auch die englischsprachige Welt informiert:

http://www.newappsblog.com/2013/07/whistle-blowing-in-the-german-university-a-regulatory-scandal-in-the-making.html

Bemerkenswert deutlich kritisierte Benjamin Lahusen das Vorhaben:

http://www.mops-block.de/bl-tagebuch/225-gute-wissenschaftliche-praxis.html

Aber tatsächlich ist es eine groteske, abstruse, geradezu erbärmliche Regel, die nicht die selbstauferlegte Zurückhaltung des Wissenschaftlers bezeugt, sondern in beklagenswerter Weise dokumentiert, wie weitreichend bereits die höchsten Gremien des Wissenschaftsbetriebs von administrativer Kleingeistigkeit beseelt sind. Denn die Wissenschaft ist kein Rechtsstaat, sie ist auch keine Demokratie, sie kennt keine Gewaltenteilung, keine Zuständigkeiten oder Verfahren, sondern im Idealfall nur den Austausch von Argumenten vor dem Forum der Öffentlichkeit. Dort kann sich jeder äußern, jeder kann Kritik üben, und jeder kann sich gegen Kritik verteidigen, ohne daß irgendein Beteiligter Strafe, Sanktionen oder den Einsatz von Juristen fürchten müßte. Es gibt keine Gremien, die kraft institutioneller Zuständigkeit darüber zu befinden hätten, welche Schriften in welcher Weise der Kritik zugänglich sind, es gibt keinen Staatsanwalt, keinen Richter und keinen Vollstrecker, es gibt keine „mutmaßlichen Plagiate“, die irgendwann zu „notorischen Plagiate“ o.ä. erklärt werden können, es gibt auch keine Wahrheitskommissionen oder Politbüros, es gibt nur eine Einheitsgewalt, und die repräsentiert jeder Wissenschaftler gleichermaßen. Wissenschaft ist nicht justitiabel. Es gibt deshalb auch keine wissenschaftliche Unschuldsvermutung, genausowenig wie es eine wissenschaftliche Schuldsvermutung gibt oder überhaupt irgendeine Vermutung. Wissenschaft ist kein adversarisches Verfahren, dessen letztgültige Entscheidung einem Schiedsrichter überantwortet werden könnte und schon gar nicht haben die Universitäten, an denen Wissenschaft in der Regel mehr oder wenig zufällig stattfindet, einen Anspruch auf das erste oder das letzte Wort darüber, wie ihre Produkte in der Öffentlichkeit zu rezipieren sind.

Update: Petition
http://archiv.twoday.net/stories/436952267