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Wagner-Nachlass nach München

Der Freistaat Bayern hat Wolfgang Wagners (1919 bis 2010) Nachlass erworben. Seine Tochter Katharina, Leiterin der Bayreuther Festspiele, habe das schriftliche Vermächtnis ihres Vaters übergeben, teilte das Bayerische Hauptstaatsarchiv mit. Bei den Unterlagen handle es sich vorwiegend um Briefwechsel des Komponisten-Enkels und Ex-Festspielleiters. Sie reichten bis in die 1930er Jahre zurück und gäben einen Einblick in das familiäre Leben.
Quelle: Bayerntext, S. 167, 30.7.2013

s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/120170620
?p=20944#comments

Phantombuch gefunden

“Robert Schmidt” wirft Lammert vor, eine Arbeit zitiert zu haben, die gar nicht existiert:

http://lammertplag.wordpress.com/2013/07/20/seite-37

Mathias Schmitz, Die Funktion der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, in: W. Gagel (Hrsg), Zur Rolle und Funktion der Parteien, Stuttgart 1967, S. 3-36

“Es existiert kein von einer Person namens Gagel herausgegebenes Buch, das den Titel Zur Rolle und Funktion der Parteien o.ä. trägt. Auch im Literaturverzeichnis findet sich dieses Phantomwerk”

Lammert hat das offenbar von Jäger 1973 abgeschrieben, der schon 1971 das Werk zitierte:

http://books.google.de/books?id=LSN6ZfxvQhUC&pg=PA15

Dem Kontext zufolge wäre es befremdlich, wenn eine “gute Übersicht über den Stand der Parteienforschung” erfunden wäre.

Offenbar gemeint ist: Schmitz, Mathias 1967: Funktionen der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, in: Politische Bildung, 1 (1967), H. 1: Politische Parteien im parlamentarischen Regie­rungssystem, S. 3-36
Zitiert auf
http://www.fischerverlage.de/?template=autor_hinweise&id=800526

Das Heft der Politischen Bildung hat offenbar keinen Herausgeber, es heißt “mit Beitr. von Mathias Schmitz ; Manfred Hättich ; Walter Gagel” im HBZ-Katalog. Jäger hat vielleicht in seinen Aufzeichnungen den nicht ganz korrekt zitierten Titel von Schmitz und den Aufsatz von Gagel gemeinsam aus dem Heft exzerpiert und bei der Auswertung aus Gagel den Herausgeber gemacht. Wenn Gagels Aufsatz NICHT “Zur Rolle und Funktion der Parteien” hieß, dann könnte eine Kommentarbemerkung in die Funktion des Titels gerutscht sein.

Halten wir fest: Jäger hat einen real existierenden Titel so entstellt, dass Plagiatjäger Schmitz ihn nicht finden konnte. Lammert hat aus zweiter Hand zitiert, wobei es dann eigentlich wurscht ist, ob ein erfundener oder ein real existierender Titel verwendet wurde. Gute Wissenschaft ist das nicht.

Lammert ist ein respektierter Politiker, der seinen Job gut macht. Man wird abwarten müssen, was die öffentliche Prüfung seiner Arbeit UND die Bochumer Untersuchung ergeben werden.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, es müsse zunächst in Ruhe abgewartet werden, wie die Universität Bochum die Vorwürfe bewerte. Allerdings sei ihm neu, „dass man die gesamte Literatur, die man in einer Arbeit verwendet, auch gelesen haben muss“.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestagspraesident-opposition-verteidigt-lammert-gegen-plagiatsvorwurf-12312240.html

Das ist eine unglaubliche Fehlleistung eines Abgeordneten, der im übrigen sein Studium ohne Abschluss beendet hat. Selbstverständlich gehört zu selbstständigem Arbeiten auch, dass man ausnahmslos alle Literatur entweder in Autopsie zur Kenntnis nimmt oder, wenn sie nicht zu beschaffen ist bzw. zu unwichtig ist, als dass eine Beschaffung zumutbar wäre, mit “zitiert nach” kenntlich macht.

Plagiatsvorwürfe gegen Bundestagspräsident Norbert Lammert

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagspraesident-lammert-wehrt-sich-gegen-plagiatsvorwuerfe-a-913827.html

http://lammertplag.wordpress.com

Volker Rieble sagt: Kein offenkundiges Textplagiat
http://www.sueddeutsche.de/bildung/experte-ueber-lammerts-doktorarbeit-dies-hier-ist-kein-offenkundiges-textplagiat-1.1734331

Lammerts Dissertation ist auf seiner Abgeordnetenseite einsehbar:
http://norbert-lammert.de/01-lammert/medien/2013-07-30%20Lammert%20stellt%20seine%20Dissertation%20ins%20Netz.pdf

Erklärung von Jan Marc Eumann

Herr Staatssekretär Eumann erklärt dazu zusammenfassend: „Die TU Dortmund überprüft derzeit eine Aberkennung des mir 2011 verliehenen Doktorgrades. Die hierfür verbindlich geltenden strikten Vertraulichkeitsregelungen wurden ganz offensichtlich missachtet, da immer wieder Interna über das laufende Verfahren in die Öffentlichkeit getragen wurden, jüngst Details aus einem externen Gutachten, das die TU Dortmund in Auftrag gegeben hat. Dies steht in keiner Weise mit den Grundsätzen eines fairen und geordneten Verfahrens in Einklang.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es dem wissenschaftlichen Standard entspricht, sich mit einem früher behandelten wissenschaftlichen Thema weiter zu beschäftigen und dies auszubauen. Es ist unstreitig, dass die Ergebnisse meiner 1990 abgeschlossenen Magisterarbeit Ausgangspunkt und Grundlage meiner weiteren Beschäftigung mit der Geschichte des Deutschen Presse-Dienstes und damit meiner Dissertation gewesen sind. Der Vorwurf hingegen, es handele sich in meiner Angelegenheit um einen Plagiatsfall und eine Täuschung, ist unzutreffend. Erstens liegt bereits begrifflich und inhaltlich kein Plagiat vor, da ich mich nicht mit „fremden Federn“ geschmückt habe. Zweitens bin ich mit der Existenz meiner zugrunde liegenden Magisterarbeit von Beginn des Promotionsverfahrens an offen umgegangen, was mein Co-Doktorvater mehrfach ausdrücklich bestätigt hat – auch öffentlich. Der vollständige Titel meiner Magisterarbeit lag meinem Doktorvater, dem Promotionsausschuss und dem Dekanat vor. Über fünf Monate hat dem Promotionsausschuss mein Zulassungsantrag, dem sowohl der Titel der Magisterarbeit als auch der in wesentlichen Teilen wortidentische Titel der Dissertation zu entnehmen waren, zur Prüfung vorgelegen. Die Zulassung hat der Ausschuss ohne jegliche Anmerkung oder Auflage erteilt. Zudem habe ich den Umstand der Vorbefassung, namentlich die Entstehungsgeschichte der Arbeit und die Magisterarbeit, in der Vorbemerkung meiner Dissertation ausdrücklich erläutert. Auch diese Vorbemerkung war meinem Doktorvater und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses seit Juni 2011 – über fünf Monate vor Veröffentlichung meiner Arbeit und vor Aushändigung der Promotionsurkunde, also dem Abschluss meines Promotionsverfahrens im Dezember 2011 – bekannt. Sämtliche im Zusammenhang mit meiner Promotion stehenden Unterlagen und Erklärungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht bzw. abgegeben.

Vor diesem Hintergrund eine Täuschung in Bezug auf die mehrfach kommunizierte Magisterarbeit anzunehmen, ist falsch. Richtig ist allerdings, dass es erhebliche Versäumnisse auf Seiten der Universität gegeben hat.

Sollte sich das Verfahren in der bisherigen Art und Weise fortsetzen, wird im Zweifelsfall ein unabhängiges Gericht die Angelegenheit klären müssen, um die Hintergründe angemessen aufzuklären und das Handeln bzw. die Beiträge aller Beteiligten sachgerecht zu werten.“

Zum Thema ausführlich:
http://archiv.twoday.net/stories/444870012

Ich bleibe bei meiner Darstellung, dass Eumann kein Vorwurf zu machen ist, der den Entzug des Titels rechtfertigt. Man sollte die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen.