http://de.wikisource.org/wiki/Wocheneinteilung_eines_Faulpelzes
Tag: 25. Juli 2013
Peter von Retz, Verfasser eines Reimpaarspruchs über die Schlacht von Nikopolis 1396
Rochus von Liliencron edierte 1865 in seinen “Historischen Volksliedern” in Bd. 1 als Nr. 35 einen 236 Verse umfassenden Reimpaarspruch eines Peter von Retz:
http://books.google.de/books?id=HioPAAAAQAAJ&hl=de&pg=PA155
Dieser ist nur im Münchner Cgm 1113 überliefert, in einem Teil der Handschrift, der um 1400 entstanden ist:
http://www.handschriftencensus.de/6312
Isolde Neugart behandelte das Gedicht im ²VL 7, 451f., ebenso Karina Kellermann (Abschied vom historischen Volkslied, 2000).
Es erscheint ziemlich aussichtslos, der Person “Peter von Recz” auf die Spur zu kommen.
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=10307869X
Roethe dachte in der ADB an eine Herkunft aus dem niederösterreichischen Städtchen Retz, doch selbst wenn er von dorther stammte, kann er weitab ansässig gewesen sein. 1422 verwendet sich Erzherzog Albrecht V. von Österreich anlässlich seiner Hochzeit gegenüber der Stadt Ödenburg (Sopron) für “Peter von Recz”, Diener des Leopold von Kreig (über die von Kreig und Leopold gibt es Belege in den Regesta Imperii).
https://archive.org/stream/monatsblattdesh00adlgoog#page/n238/mode/2up
Ausschließen kann man natürlich nicht, dass der Verfasser des Liedes dieser Peter von Retz war, allein es dürfte um 1400 nicht wenige Personen dieses Namens gegeben haben.
Köln: Zu (?) späte Kampagne der Stiftung Stadtgedächtnis
“Unter dem Titel “Jedes Stück zählt” wirbt die Stiftung Stadtgedächtnis um Spenden. Mit einer Plakatkampagene möchte sie – viereinhalb Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs – Geld für die Restauration beschädigter Stücke aus dem Archiv sammeln. Dazu gehören unter anderem Bücher, Plakate und Fotos.
Seit ihrer Gründung vor drei Jahren hat die Stiftung bisher 150.000 Euro eingenommen, jetzt sollen jährlich 300. 000 Euro zusammen kommen. ”
Quelle: WDR Text, Seite 768, 25.7.2013
Petrus Meisners Psalterübersetzung
Am Ende einer Psalterübersetzung im Wiener Cod. 2813 nennt sich ein Petrus Meysner: “Orate pro Petro Meysner” (Bl. 96va), der auch für ein kurzes Gedicht an eine Äbtissin Dorothea verantwortlich zeichnet, das der Handschriftenkatalog von Menhardt vollständig wiedergibt:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750a_b0323_jpg.htm
“Amen. Das hat euch ewir heymlich dyner gesant
Petrus Meyssener ist her genannt”
Schon die Schreibsprache Ostmitteldeutsch und der Hinweis Menhardts auf zwei tschechische Worte verweist auf Böhmen.
http://manuscripta.at/?ID=11899 verweist auf den HANNA-Katalog, der einen Vorbesitz der Brünner Trinitatis-Kartause vermutet:
http://data.onb.ac.at/rec/AL00167699
Zur Übersetzung siehe Walther 1892
https://archive.org/stream/waltherbibel01goog#page/n346/mode/2up (Textproben)
https://archive.org/stream/waltherbibel01goog#page/n374/mode/2up
Weitere Literatur zur Handschrift:
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/lit/l_8500_1.htm
Zum Schreiber Meysner hat Krämers Scriptores nur diesen Beleg. Offenkundig kein Zusammenhang besteht mit dem (bei Krämer fehlenden) Petrus Meyszner, der 1444/45 als Pleban zu Podelzig in Lubochow das MS Hamilton 26 der Bodleiana schrieb:
http://www.bodley.ox.ac.uk/dept/scwmss/wmss/online/medieval/hamilton/hamilton.html
Es kann natürlich auch eine andere Äbtissin Dorothea gemeint sein, aber bei Brünn gab es das Zisterzienserinnenkloster Marienthal in Oslavany,
http://de.wikipedia.org/wiki/Oslavany#Geschichte
für das 1402 und 1411 eine Äbtissin Dorothea belegt ist; ab 1412 amtierte allerdings schon (bis 1450) die Äbtissin Praxedis:
http://books.google.de/books?id=54MuAAAAYAAJ&pg=PA24
Nach den von Menhardt bei Briquet gefundenen Wasserzeichen müsste die Handschrift allerdings später entstanden sein (1420/30). Vielleicht gelingt es ja, den Petrus Meysner im Brünner Raum ausfindig zu machen und das Kloster zu bestimmen, dem die Äbtissin Dorothea vorstand.
FAZ-Herausgeber Schirrmacher als Eigenplagiator
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/25/eigenplagiator-marc-jan-eumann
Erbloggtes greift meinen Beitrag zum Fall Eumann
http://archiv.twoday.net/stories/444870012
auf und ergänzt ein interessantes Detail:
Die Scheinheiligkeit der FAZ hat nicht nur Klaus Graf anhand eines journalistischen “Eigenplagiats” von Reiner Burger wunderbar demonstriert. Der entscheidende Parallelfall zu Eumann dürfte vielmehr der Fall Frank Schirrmacher sein, den Der Spiegel 1996 beschrieb: Schirrmacher erhielt seinen Doktorgrad an der Gesamthochschule Siegen für eine Arbeit, die auf einem in Heidelberg als Magisterarbeit eingereichten Text basierte, der im Wesentlichen zwischen Magister und Promotion veröffentlicht worden war. Der Spiegel wetterte damals heftig gegen Eigenplagiate und schoss damit, wie Klaus Grafs Überlegungen zeigen, weit über das Ziel hinaus.
Es ist von außen schwer abzuschätzen, ob der energische Kampf der FAZ gegen Eigenplagiate ein verschleierter interner Delegitimationskampf gegen den Herausgeber des Feuilletons ist, oder ob der Fall Eumann vielmehr die geheime Rache des Frank Schirrmacher an seinen Kritikern werden soll. Die feine englische Art ist jedenfalls Burgers Vorgehen nicht, Eumann Vorhaltungen wegen seiner um 30 Seiten ausgebauten Magisterarbeit zu machen, und dabei zu verschweigen, dass in der eigenen Chefetage jemand mit einer um 32 Seiten ausgebauten Magisterarbeit als Promotionsleistung sitzt.
Der erwähnte SPIEGEL-Artikel:
Kulturgutvernichtung: Was haben die österreichischen Franziskaner zu verbergen?
Auf meine Anfrage:
“zur Fortsetzung meiner Berichterstattung http://archiv.twoday.net/stories/444871013 wäre ich Ihnen für nähere Auskunft dankbar, in welchem Umfang in den letzten Jahren sogenannte Dubletten frühneuzeitlicher Drucke in den Handel gegeben wurden, ob und in welcher Form eine Dokumentation der Provenienzen vor dem Verkauf stattfand und aus welchem Grund die österreichischen
Franziskaner von anerkannten Standards wie den Kurzgefassten Regeln
für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand (2011) abweichen.”
bekam ich die allzu knappe Antwort:
“die Dublettenverkäufe wurden seinerzeit ordnungsgemäß und mit Zustimmung der Österreichischen Behörden durchgeführt.
Wir keinen Anlass, Ihnen gegenüber weitergehende Auskünfte darüber zu geben.
Mit besten Grüßen
Fr. Didacus Sudy
OFM Graz”
Transparenz und ein gutes Gewissen sieht anders aus. Um so schlimmer, wenn österreichische Behörden dieses gewissenlose Treiben abgesegnet haben. Die Frage nach der Dokumentation ist wissenschaftlich durchaus nachvollziehbar, aber auch sie blieb unbeantwortet.
Vertuschen und unter den Teppich kehren, lügen, das ist für mich nichts Neues, wenns um Buchbestände der Bettelorden geht. So hat mich im Fall Eichstätt der Provinzial der Kapuziner angelogen:
http://archiv.twoday.net/stories/3143469
Update: Um eine telefonische Stellungnahme zu dem Fall gebeten, erklärte Helga Penz, Leiterin des Referats für die Kulturgüter der Orden, man versuche aufzuklären, dass so etwas nicht vorkomme, aber sie sei nicht die “Bibliothekspolizei”. Ob ich ihr dieses Bemühen um Aufklärung abnehme, sei ihr “egal”.
http://kulturgueter.kath-orden.at/termine-service/referat-fuer-die-kulturgueter-der-orden
Dem Archiv der Erzdiözese Salzburg ist es offenkundig peinlich, wenn schändliche Verstöße gegen die kirchlichen Richtlinien publik werden. Daher hat es noch am heutigen 25. Juni einen Beitrag “Was ist eine Dublette?” geschrieben.
„Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.“ Sagt die Altbestandskommission.
Abschließend heißt es:
“Beratend stehen betroffenen Bibliotheken gerne das Referat für die Kulturgüter der Orden sowie die Landesgruppe Österreich/Südtirol/Schweiz der AKThB zur Seite. Dadurch kann vermieden werden, dass Alte Drucke, die man im guten Glauben als Dubletten ausgeschieden und verkauft hat, später der Auslöser für kollektives mediales Entsetzen werden.”
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Mainzer Druck zunächst nicht als verkaufte Dublette erkennbar war (kein Ausscheidungsvermerk mit Datum!) und dass ein berechtigtes Interesse der Wissenschaft besteht, über sogenannte Dublettenverkäufe zu erfahren.
Unendlich viel mehr über sogenannte Dubletten erfährt der geneigte Leser in diesem Weblog:
?s=dublette (130+ Treffer)
Stress mit Bushido
“Es ist schwer erträglich, Bushido dabei zuzuhören, wie er Todesdrohungen ausstößt, auch wenn sie nur symbolisch gemeint sind. Zugleich scheint diese Form Gangstarap, die aufs Geschichtenerzählen ganz verzichtet und nur noch Drohungen aneinanderreiht, aber auch die künstlerische Form zu sein, die adäquat den Zustand der Musikindustrie spiegelt. Bushidos Label Ersguterjunge verfolgt unnachgiebig Teenager per Abmahnung, die sich Titel von Bushido oder Fler aus dem Netz gezogen haben. Der Musikgigant Sony, der auch Bushidos Platten vertreibt, beauftragt Anwaltskanzleien damit, jeden Monat Tausende von Abmahnungen zu verschicken. Es ist ein einträgliches Geschäft für die durch das Internet destabilisierte Industrie und ihre Anwälte, für ein Produkt, das bei iTunes 99 Cent kostet, tausend zu verlangen, weil der Kunde beim Runterladen nicht bezahlt hat.
Das Geschäftsmodell, unverhältnismäßig hohe Summen wegen einer geringfügigen Rechtsverletzung zu kassieren, basiert auf der blanken Drohung, der Stärkere werde sich vor Gericht schon durchsetzen. Missbrauch des Urheberrechts, gedeckt durch die bürgerliche Rechtsordnung, das ist in der Tat Stress ohne Grund.”
Crime Without a Remedy: The Destruction of Artworks
http://the1709blog.blogspot.de/2013/07/crime-without-remedy-destruction-of.html
An entry as excellent as the whole blog (on copyright issues). Recommended!