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Köln: Archiv-Neubau und KMB: Verzögerungstaktik muss ein Ende haben!

“Der Förderverein „Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.“ übt scharfe Kritik an der Absetzung der Beratungen zum Neubau des Archivs und der Kunst- und Museumsbibliothek von der heutigen Sitzung des Kulturausschusses. Aus Sicht des Fördervereins kann und darf die Entscheidung über die Zukunft dieser beiden wichtigen kulturellen Einrichtungen der Stadt nicht weiter verzögert werden. Der Verweis auf weiteren Klärungsbedarf ist nicht nachvollziehbar, da die beteiligten Ämter ihre Hausaufgaben gemacht haben. Oberbürgermeister Jürgen Roters ist dringend aufgefordert, konkret zu erklären, warum er die Schlusszeichnung der Verwaltungsvorlage, die Grundlage der Beratungen im Ausschuss und am 18.7. im Rat sein sollte, verweigert hat.
Der Rat hatte am 30. April beschlossen, Alternativen zur ursprünglichen Planung prüfen zu lassen. Der Beschluss enthielt aber auch die Maßgabe, dass es keine weiteren Verzögerungen geben dürfe. Wenn die endgültige Entscheidung nun erst im Herbst fällt, ist damit zu rechnen, dass das neue Archiv erst im Jahr 2018 wird eröffnet werden können, mithin drei Jahre später als nach der ursprünglichen Planung. Dies ist für die Mitarbeiter unzumutbar, wird dem notwendigen Umgang mit der Katastrophe vom 3. März 2009 nicht gerecht und löst Mehrkosten in Millionenhöhe für Interimslösungen aus. Zugleich steht die KMB weiterhin vor einer ungewissen Zukunft. ….”

Quelle: Presseerklärung der Verein der Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V., 12.7.2013

Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.

Was mich wirklich fassungslos macht

Heute hab ichs mit dem Zitieren von Online-Quellen. In Hubertus Kohles empfehlenswertem Buch “Digitale Bildwissenschaft” (Besprechung folgt) wird S. 141 der Aufsatz von Crews 20012 als PDF-Version eines SSRN-Servers http://poseidon01.ssrn.com mit einer URL mit gefühlten 500 Zeichen zitiert. Ich habe die gefühlt unendliche Zahlenfolge mal abgetippt und brauchte dafür etwa 6 Minuten (ohne anschließende Überprüfung), worauf natürlich die Meldung kam: “The abstract you requested was not found”.

Also, lieber Herr Kohle: SSRN ist ein riesiger Preprint- und Open-Access-Server, so etwas wie ein sozialwissenschaftliches Arxiv:

http://en.wikipedia.org/wiki/Social_Science_Research_Network

Aufsätze darin werden mit der URL ihres Abstracts zitiert, von dem aus man verschiedene internationale Server erreicht, die das jeweilige PDF ausliefern.

Wer seine 5 Sinne beisammen hat, wird ohnehin nicht auf die Idee kommen, die 500 Zahlen einzutippen, sondern einfach nach dem Aufsatz googeln: Crews “Museum policies and art images”. der steht dann auch auf Platz 1, und in kleiner Schrift liest man auf dem Schirm:

Suggested Citation:
Crews, Kenneth D., Museum Policies and Art Images: Conflicting Objectives and Copyright Overreaching (July 1, 2012). Fordham Intellectual Property, Media & Entertainment Law Journal, Vol. 22, p. 795, 2012. Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=2120210

Gegen das stümperhafte Bibliographieren

In Fortführung meines Beitrags

http://archiv.twoday.net/stories/16539613

und in Anbetracht von

http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html]
[28.7.2016: Internationale Bibliographie zur archivischen Bewertung nun erreichbar unter:
https://www.fh-potsdam.de/fileadmin/user_upload/fb-informationswissenschaften/dokumente/personen/Schwarz/Internationale_Archivbibliographie_2012__FHPotsdam1.pdf]

möchte ich einige Grundsätze formulieren.

PRÄAMBEL

Das Erstellen von Bibliographien ist richtig und wichtig, doch sollte man in jedem Fall die durch digitale Open-Access-Publikation gegebenen Potentiale voll ausschöpfen.

(1) Gedruckte Bibliographien müssen immer auch online und zwar Open Access vorliegen.

(2) Bei der Präsentation sind nach Möglichkeit differenzierte Suchmöglichkeiten und durch geeignete Wahl der Formate eine Nachnutzbarkeit durch Datenbanken und Literaturverwaltungen vorzusehen. Eine Darstellung von Links nur in PDFs ist nicht zulässig.

[Siehe auch: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4479 ]

(3) Die Daten sind als Forschungsdaten unter CC0 freizugeben (OpenData).

(4) Ergänzungen nach dem Crowdsourcing-Prinzip sind zu ermöglichen und zu fördern.

(5) Online-Nachweise der aufgenommenen Arbeiten sind konsequent und systematisch zu recherchieren.

(6) Soweit rechtlich möglich und pragmatisch zumutbar sollte angestrebt werden, die Zahl der online vorliegenden Arbeiten zu erhöhen (Digitalisierung gemeinfreier Literatur, Einholung von Rechten für Open-Access-Publikationen). Vor allem bei zentralen Werken ist es sinnvoll, intensiv auf eine Online-Bereitstellung hinzuarbeiten.

(7) Die Autorennamen sind mit entsprechenden Normdateien (vor allem GND) zu verknüpfen.

(8) Es sind dauerhafte Links zu wählen, siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/16539613

(9) Haben Fachaufsätze eine DOI, ist diese (mit Resolver) stets anzugeben, auch wenn es sich um eine kostenpflichtige Quelle handelt. Freie Versionen sollten aber ebenfalls angegeben werden.

(10) Es ist der jeweils kürzestmögliche Link zu wählen.

(11) Fundstellen sind möglichst genau anzugeben, also durch Verweis auf die Anfangsseite, soweit dauerhafte Seitenlinks vorliegen.

(12) Es kann empfehlenswert sein, alle Links einheitlich an einem Datum zu überprüfen und dies pauschal zu vermerken. Bei Aktualisierungen sollten die Links überprüft werden.

Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der PSI-Richtlinie tritt am 18. Juli 2013 in Kraft

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF

Erwägungsgründe 14 und 15:

(14) Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/98/EG sollte
auf Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken,
Museen und Archive ausgeweitet werden.
(15) Eines der Hauptziele der Errichtung des Binnenmarkts ist
die Schaffung von Bedingungen zur Förderung der Ent­
wicklung unionsweiter Dienstleistungen. Bibliotheken,
Museen und Archive sind im Besitz sehr umfangreicher,
wertvoller Informationsbestände des öffentlichen Sektors,
zumal sich der Umfang an gemeinfreiem Material durch
Digitalisierungsprojekte inzwischen vervielfacht hat. Diese
Sammlungen des kulturellen Erbes und die zugehörigen
Metadaten fungieren als mögliches Ausgangsmaterial für
auf digitalen Inhalten beruhende Produkte und Dienstleis­
tungen und bergen vielfältige Möglichkeiten für die in­
novative Weiterverwendung, beispielsweise in den Berei­
chen Lernen und Tourismus. Umfassendere Möglichkei­
ten für die Weiterverwendung öffentlichen kulturellen
Materials sollten unter anderem Unternehmen der Union
in die Lage versetzen, dessen Potenzial zu nutzen, und zu
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplät­
zen beitragen.

Nach Art. 6 Abs. 2 dürfen die Kulturinstitutionen ihre Benutzer aber weiter mit Reproduktionsgebühren abzocken.

Man wird sehen, ob die Richtlinie OpenData tatsächlich fördert.

Internationale Bibliographie zur archivischen Bewertung

http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html
[28.7.2016:
https://www.fh-potsdam.de/fileadmin/user_upload/fb-informationswissenschaften/dokumente/personen/Schwarz/Internationale_Archivbibliographie_2012__FHPotsdam1.pdf ]

Mit Citavi erstellt, aber nicht unter einer freien Lizenz in einem Austauschformat nachnutzbar, sondern in PDFs eingekapselt.

Was da eine Fachkraft als “Online verfügbar” verlinkt hat, ist ein Witz, da erheblich mehr online frei verfügbar ist z.B. der Archivar oder die Schweizerische Zeitschrift für Geschichte.

Bei Schilling, Lutz (2005) funktioniert der Link nicht. Auch bei http://www.archidis-naet.eu/marburg.pdf wird der – nicht erkannt.

Und das alles sind Beobachtungen bei der allerersten Stichprobe (im PDF Rechtsfragen).

Selbstverständlich fehlt mein Beitrag:
Klaus Graf: Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung? In: Archivalia vom 20. September 2006
http://archiv.twoday.net/stories/2699909

Auch der ArchG-ProfE ist nicht erfasst:
http://archiv.twoday.net/stories/4872537

Unverzeihlich ist das Fehlen des einzigen einschlägigen deutschen Gerichtsurteils:
http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Darmstadt_-_Vernichtung_von_Archivgut

Herbert W. Wurster trug spontan heute auf Facebook zwei nicht berücksichtigte Titel von ihm nach.

Update: Was für ein Schwachsinn:
Salewski, Christian (2010):
Wirtschaftshistorische Überlieferungsbildung im Raum Groningen-Ostfriesland. Ein
Konzept und seine Chancen.
Oldenburg. Online verfügbar unter
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=%22archivische+Bewertung%22&source=web&cd=93&ved=0CFQQFjAC
OFo&url=http%3A%2F%http://2Fwww.wirtschaftsarchivnordwest.de%2Fcore%2Fccms%2Finclude%2Ffiledownload.php%3Fsid%3Dms3rpo06kn25ph5pslap925bomsooch7
%26link%3D160&ei=2jDKT-PJNNHzsgbxi63pBg&usg=AFQjCNEvftXz_7YrbuicB3ukdUBWKcQCuA&cad=rja.

Plagiat in der Wissenschaft

http://www.iuwis.de/blog/aus-der-literatur-julian-waiblinger-2012-plagiat-der-wissenschaft

Thomas Hartmann schrieb eine lesenswerte Rezension zu

Julian Waiblinger: „Plagiat“ in der Wissenschaft (UFITA-Schriftenreihe, Band 262), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012, 196 S., ISBN 978-3-8329-6905-9, EUR 52,00 (ordentlich laut KVK verbreitet)

Mir noch nicht bekannt war folgendes Urteil, um das ich mich kümmern werde:

“In einem aktuellen Urteil hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Fakten von Dritten für eigene Arbeiten verwendet werden dürfen, da für diese kein Schutz durch das Urheberrecht besteht. Der Inhalt einer Habilitationsschrift sei nicht per se schutzfähig. Dies gelte erst recht, soweit es sich dabei um die Wiedergabe historischer Tatsachen handelt, wobei es nicht darauf ankomme, ob solche historischen Tatsachen bis zur Veröffentlichung der Arbeit bekannt waren. Das bloße Auffinden von nicht allgemein zugänglichen Informationen sei keine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 Abs.2 UrhG. Das Urheberrecht schütze nicht die Arbeitsleistung als solche, sondern allein die kreative Tätigkeit, weshalb nicht der Aufwand, sondern das Ergebnis maßgeblich sei. Schutzfähig könne jedoch die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung vorhandenen Stoffes sein, ebenso wie die von der Gedankenführung geprägte Gestaltung der Sprache, wobei die Schutzfähigkeit der konkreten Darstellung dort ihre Grenze finde, wo sie aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in dem behandelten Gebiet weithin üblich ist.
Wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt, so hänge die Frage der Verletzung dieses Urheberrechts davon ab, ob es sich bei dem Werk des Beklagten um eine freie Benutzung iSd § 24 UrhG oder um eine abhängige Bearbeitung iSd § 23 UrhG handelt. Bei der Beurteilung, ob eine (unfreie) Bearbeitung vorliegt, komme es entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält. Dabei ist zunächst durch Vergleich zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang eigenschöpferische Züge des älteren Werks übernommen worden sind.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 27. März 2012 – Az. 11 U 66/11”

Archivmanagement nichts für wissenschaftliche Bibliotheken

Schauen wir aus Anlass von

?p=6629#comments

doch einmal, wo der KVK Standorte des Buchs “Archivmanagement in der Praxis” nachweist. Meine Besprechung:

http://archiv.twoday.net/stories/64976142

Nicht in der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam, der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek:

http://bibliothek.potsdam.de/Verordnung.pdf

Das ist schon ein Unding. Archivare sollten ihre Publikationen unverzüglich der zuständigen Pflichtexemplarbibliothek anbieten und diese sie natürlich auch annehmen.

In BW gibt es 9 Exemplare, davon aber nur eine Spezialbibliothek (Landeskirchliche), keine Landes- oder Hochschulbibliothek. Alle 8 sind Archivbibliotheken, davon 4 vom Landesarchiv. Kleinere Archivbibliotheken katalogisieren natürlich nicht im Verbund. Aber in der UB Freiburg, der UB Heidelberg, der UB Tübingen usw. kann man sich nicht ohne Fernleihe über den Stand des Archivmanagements informieren. Aber auch die Fernleihe kann abgewiesen werden: Nicht bestellt werden können “Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind (bis 15,00 EUR)” (BLB Karlsruhe, anderswo ebenso). Das Buch kostet 10 Euro. Um so unverständlicher ist es, dass die wissenschaftlichen Bibliotheken nicht weniger zögerlich zugegriffen haben.

Keine wissenschaftliche Bibliothek (außer der DNB) hat das Buch in Hessen, nur die Staatsarchive in Marburg und Wiesbaden und die Archivschule.

GBV: 6 Nachweise, davon nur 2 wissenschaftliche Bibliotheken (SB Berlin und UB Kiel). Also nicht in Göttingen, Hamburg, Bremen usw.

HBZ: 4 Nachweise, davon 2 Unibibliotheken Dortmund und Paderborn. Also nicht vertreten in den Bibliotheken großer und wichtiger Hochschulen (Köln, Bonn, Düsseldorf, meinetwegen auch Aachen, Münster usw.).

Bayern: 4 Nachweise, wissenschaftliche Bibliotheken nur SB München und UB Augsburg.

WorldCat hat den Titel doppelt. An außerdeutschen Bibliotheken hat er 6 aus der Schweiz (so auch der KVK, der noch das Landesarchiv Wien aus Österreich ergänzt.) Nichts in Frankreich, Italien, UK, USA usw.

Drucke aus Eisenacher Lutherhaus gestohlen

Laut Berichterstattung wurden drei Werke Martin Luthers gestohlen:

“[…] Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ aus dem Jahre 1520, den Druck „An die Radherrn aller stedte deutsches lands, das sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (1524) und „Eine Predigt, das man Kinder zur Schulen halten solle“ (erschienen 1530, gedruckt 1541).”

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/diebstahl-von-kulturgut-drucke-aus-eisenacher-lutherhaus-gestohlen-12281936.html

Neubau Historisches Archiv der Stadt Köln – die Stadt begräbt ihr Archiv ein zweites Mal

Ein Faustschlag gegen Bürger, Bildung, Fachwelt und Wissenschaft

“Der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.,
der VHD – Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V. und der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine e.V. und der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands e.V. sind äußerst befremdet, dass der Kölner Oberbürgermeister eine Entscheidung über den Neubau des Historischen Archivs in der Sitzung des Kulturausschusses am 12. Juli 2013 verhindert hat, indem er die Schlusszeichnung der Verwaltungsvorlage verweigerte.
„Die Stadt Köln hat es sich zum Ziel gesetzt, das sicherste und modernste Archiv Europas zu errichten“. Diese Aussage des Kölner Oberbürgermeisters klingt wie Hohn und Spott angesichts der aktuellen politischen Sachlage. Große Worte – aber wo bleiben die Taten?
Schon gegen den im Frühjahr verhängten Planungsstopp protestierten im In- und Ausland bisher tausende BürgerInnen, die Fachwelt, die Wissenschaft, StudentInnen und SchülerInnen. Nun treibt es die Kölner Kommunalpolitik auf die Spitze: Der
Oberbürgermeister stoppt für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar die weiteren politischen Beratungen. Der Neubau des Stadtarchivs soll offenbar in der letzten Sitzung des Stadtrates vor der Sommerpause am 18. Juli 2013 nicht thematisiert werden.
Es drängen sich unweigerlich bohrende Fragen auf: Waren die Bekenntnisse der Kölner Politiker zu ihrem Stadtgedächtnis bloße Lippenbekenntnisse? Soll durch politisches Taktieren der Parteien und dem damit verbundenen weiteren zeitlichen Aufschub der
Neubauplanungen noch mehr Unheil angerichtet werden?
Die Stadt Köln tritt überregionale Solidarität mit Füßen Offenbar ist den Verantwortlichen die Tragweite ihrer Hinhaltepolitik in keiner Weise bewusst. Davon betroffen ist nicht nur die Stadt Köln, sondern die gesamte Archiv- und Wissenschaftslandschaft der Bundesrepublik.
In 13 Asylarchiven über die ganze Bundesrepublik verstreut, befinden sich derzeit in großem Umfang Kölner Archivalien, die aus der Baugrube geborgen wurden – weil in Köln dafür keine fachgerechte Unterbringung zur Verfügung gestellt werden kann. Hier haben Kommunen und Länder in fachlicher Solidarität Magazinkapazitäten, Sach- und Personalmittel in beträchtlichem Umfang unentgeltlich bereitgestellt.
Offenbar ist aus dem Blick geraten, dass diese Asylarchive spätestens 2016 geräumt sein müssen. Danach werden für die fachgerechte Aufbewahrung der Kölner Archivbestände jährlich Kosten in Höhe von mindestens 6 Millionen Euro anfallen. Wir erinnern auch an die 1.800 Helfer, davon 900 Fachkräfte aus Archiven und Restaurierungswerkstätten, darunter allein 150 Kollegen aus den Niederlanden, die über Monate in Köln bei der Erstversorgung der gesicherten Urkunden, Akten, Pläne und Bilder
im Einsatz waren.
Im Fachbeirat „Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln“ haben Experten aus Archiven – darunter auch Vertreter des VdA – , der Restaurierungswissenschaft, der universitären Forschung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft den
Oberbürgermeister der Stadt Köln intensiv fachlich beraten. Dieser bis dahin nicht gekannte und nicht zu erwartende freiwillige Einsatz so vieler hatte stets das Ziel, der Stadt Köln wieder zu einem funktionierenden Stadtgedächtnis zu verhelfen. Dazu gehörte und gehört unabweisbar auch der Neubau des Historischen Archivs.
Vor diesem Hintergrund war schon der Planungsstopp für den Neubau im Frühjahr ein Skandal. Deshalb haben die o.g. Verbände die Online-Petition gegen diesen Schritt engagiert unterstützt.
Vergangenen Freitag sollte auf der Sitzung des Kulturausschusses der Weg zum Neubau frei gemacht werden. Mit der nicht nachvollziehbaren Absetzung des Themas von der Sitzung wurde ein fatales Zeichen gesetzt und die weit über die Grenzen Kölns reichende Solidarität, die die Stadt erfahren hat, mit Füßen getreten. In einem unwürdigen Schauspiel begräbt die Stadt Köln ihr Stadtarchiv ein zweites Mal, diesmal im letztlich undurchschaubaren Gewirr ihrer Entscheidungsprozesse.”

Pressemitteilung VdA et alt., 15.7.2013

Link zur bis morgen laufenden Petition, die am 17.7. in Köln überreicht werden wird.
Link zur Facebookseite der Petition mit weiteren Informationen.

Versagen der wissenschaftlichen Bibliotheken beim Bucherwerb

Titel:
Schwäbische Reichsstädte am Ende des Alten Reiches : Zeiten des Umbruchs in Nördlingen, Aalen und Schwäbisch Gmünd
Verfasser:
Bagus, Alexander C. H.
Erschienen:
Aachen : Shaker, 2011
Umfang:
229 S. ; 210 mm x 148 mm, 344 g
Schriftenreihe:
Berichte aus der Geschichtswissenschaft
ISBN:
978-3-8440-0271-3 ( Pb. : EUR 49.80 (DE), EUR 49.80 (AT), sfr 99.60 (freier Pr.))

Eine Würzburger Magisterarbeit, die mir nicht vorliegt. Von einem Aachener Verlag teuer verkauft, aber in ganz NRW laut KVK nicht nachgewiesen! In NRW gibt es doch ein Pflichtexemplargesetz, hat man dankend auf die Magisterarbeit verzichtet?

An der Qualität kanns wohl nicht liegen. Lesen wir IFB, verlinkt im SWB: ” Die Studie stellt eine lesenswerte und schöne Ergänzung zu der insgesamt freilich schon breiten Fülle an Literatur zum Thema Städte am Ende des Alten Reiches dar.”
http://ifb.bsz-bw.de/bsz350022879rez-1.pdf

Positiv aufgenommen wird die Arbeit auch von Wolfgang Mährle in der ZWLG 72 (2013), S. 549f. Bagus habe schwer zugängliches lokalgeschichtliches Wissen zusammengeführt und in einen neuen Kontext gestellt.

Exemplare im SWB nachgewiesen: WLB Stuttgart, PH Schwäbisch Gmünd, Stadtarchiv Esslingen, Landeskirchliche Bibliothek Stuttgart. Also nicht vorhanden in Karlsruhe BLB, Freiburg UB, Heidelberg UB, Tübingen UB usw.

GBV: 1 Nachweis (Wolfenbüttel). Hessen: nur UB Frankfurt. Berlin: 0. Bayern: immerhin 7 Nachweise.