Von Jg. 1 1995/96 bis Jg. 8 (erschienen 2010) komplett online unter:
Monat: Juli 2013
QFIAB nun 1992-2012 online
Die Publikationsreihen des DHIP bei academia.edu
OpenBiblioJobs nun auch für das Archivwesen gesondert abfragbar
Danke an die Entwickler!
http://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv
Bitte alle Stellen dort eintragen!
Handschriften der UB Breslau sollen digitalisiert werden
In Zusammenarbeit mit IBM will die UB Breslau 800.000 Handschriftenseiten ins Netz stellen.
http://www-03.ibm.com/press/us/en/pressrelease/41603.wss
Bisher stehen 674 Handschriften online zur Verfügung:
http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/collectiondescription?dirids=8
Der neue Viewer bietet keine ausreichenden Vergrößerungsmöglichkeiten! Siehe etwa
http://dk.bu.uni.wroc.pl/cymelia/displayDocument.htm?docId=8200037337
Das zugehörige Portal:
http://dk.bu.uni.wroc.pl
Wikipedia experimentiert mit Visual Editor, Editoren sind aufgebracht
Vertrauet Eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.
http://de.wikisource.org/wiki/Erinnerung_aus_Kr%C3%A4hwinkels_Schreckenstagen
An dieses Heine-Zitat fühlte sich ein Kritiker der übereilten Einführung des umstrittenen Visual Editor (ich hab mich sofort dem “Quelltext” zugewandt) erinnert.
Die Einführung in der deutschsprachigen Wikipedia wurde verschoben.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia&oldid=121083894
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Kurier&oldid=121044766
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Umfragen/VisualEditor_Opt-in
Editionsprojekt zu thüringischen Leichenpredigten
Was ist eine Autotür? Die Tür von einem Auto. Was ist AutoThuer? Eine Edition autobiographischer Texte aus 10 Leichenpredigten, die zugleich mit Quellenfaksimile präsentiert werden.
http://www.personalschriften.de/leichenpredigten/digitale-editionen/autothuer.html
Michael Kaiser bewertet das neue Angebot der Forschungsstelle für Personalschriften:
http://dkblog.hypotheses.org/263
Im Angebot heißt es unzutreffend: “Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt”. Daher ist auch die CC-BY-NC-Lizenz Copyfraud, denn durch Transkribieren einer Vorlage samt Auszeichnung von Orts- und Personennamen entsteht kein urheberrechtlich geschütztes Werk.
Jobs im Archivar
Die einzige Stellenausschreibung (Kreisarchiv Ludwigsburg) im Anzeigenteil des ARCHIVAR 2013/3 ist schon länger auf
https://twitter.com/OpenBiblioJobs
eingetragen.
Inzwischen steht auch der ARCHIVAR 2013/2 online zur Verfügung:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/ausgabe2/ARCHIVAR_02-13_internet.pdf
Vermutlich gibt es eine geheime Richtlinie, dass die Online-Ausgabe erst mit Erscheinen des nächsten Hefts ins Netz darf. Und wenn das Käseblatt irgendwann über Abo-Schwund klagen wird, wirds womöglich mit dem Open Access auch nichts mehr sein.
Dass die künftige VdA-Regelung in Sachen Open Access befriedigend ausfallen wird, denke ich nicht. Das Thema ist beim VdA seit Oktober 2012 anhängig, siehe http://archiv.twoday.net/stories/156271790
Und zu ?p=6561#comments möchte ich anmerken, dass es ausdrücklich Blog und nicht Internet in der Begründung hieß. Mir ist bekannt, dass der Archivar jüngst einen Aufsatz (nicht von mir) aus dem Bereich Web 2.0 abgelehnt hat, da der Themenbereich schon mit Kempers Aufsatz hinreichend berücksichtigt worden sei. Aber Belanglosigkeiten aus dem NRW-Landesarchiv oder zu Fragen der Bewertung werden in jeder Nummer veröffentlicht!
Wie diese geriatrische Abteilung unserer Zunft tickt, sieht man ja auch an dem Umstand, dass bei der Ablehnung des Kühnel-Berichts nicht im mindesten in Betracht gezogen wurde, dass man dann halt in einer entsprechenden Rubrik der Zeitschrift einen Link zum Tagungsbericht veröffentlicht.
Zur Ingelfinger-Rule
?s=ingelfinger+rule
Lot/Lauer: Diplomata Karolinorum
Neuzugang im Virtuellen Lesesaal der MGH: Das große Tafelwerk von Lot/Lauer mit Abbildungen der karolingischen Herrscherurkunden liegt komplett erschlossen und digitalisiert in hochauflösenden Bildern vor.
In den Jahren zwischen 1936 und 1949 veröffentlichten Ferdinand Lot und Philippe Lauer (teilweise unter Mitarbeit von Georges Tessier) ein umfangreiches Tafelwerk mit Abbildungen der in französischen Archiven und Bibliotheken erhaltenen Urkunden der karolingischen Herrscher (Diplomata Karolinorum. Recueil de reproductions en fac-similé des actes originaux des souverains carolingiens conservés dans les archives et bibliothèques de France).
Das monumentale Werk, das in seiner Gänze auch heute noch nicht überholt ist und sowohl für die Forschung als auch für den akademischen Unterricht wertvolle Dienste leistet, ist nur in wenigen Spezialbibliotheken vollständig vorhanden. Nunmehr liegen erstmals die Tafeln in hochauflösenden Scans mit komfortabler Zoom- und Blätterfunktionalität sowie die Inhaltsverzeichnisse im Volltext auf den Seiten des Virtuellen Lesesaals der MGH-Bibliothek vor.
Zur Überblicksseite der Diplomata Karolinorum.
Eine wechselseitige Verlinkung des Angebots mit den digitalen MGH und dem Abbildungsverzeichnis der europäischen Kaiser- und Königsurkunden (Irmgard Fees) sind in Arbeit.
Wagner-Nachlass nach München
Der Freistaat Bayern hat Wolfgang Wagners (1919 bis 2010) Nachlass erworben. Seine Tochter Katharina, Leiterin der Bayreuther Festspiele, habe das schriftliche Vermächtnis ihres Vaters übergeben, teilte das Bayerische Hauptstaatsarchiv mit. Bei den Unterlagen handle es sich vorwiegend um Briefwechsel des Komponisten-Enkels und Ex-Festspielleiters. Sie reichten bis in die 1930er Jahre zurück und gäben einen Einblick in das familiäre Leben.
Quelle: Bayerntext, S. 167, 30.7.2013
s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/120170620
?p=20944#comments
Phantombuch gefunden
“Robert Schmidt” wirft Lammert vor, eine Arbeit zitiert zu haben, die gar nicht existiert:
http://lammertplag.wordpress.com/2013/07/20/seite-37
Mathias Schmitz, Die Funktion der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, in: W. Gagel (Hrsg), Zur Rolle und Funktion der Parteien, Stuttgart 1967, S. 3-36
“Es existiert kein von einer Person namens Gagel herausgegebenes Buch, das den Titel Zur Rolle und Funktion der Parteien o.ä. trägt. Auch im Literaturverzeichnis findet sich dieses Phantomwerk”
Lammert hat das offenbar von Jäger 1973 abgeschrieben, der schon 1971 das Werk zitierte:
http://books.google.de/books?id=LSN6ZfxvQhUC&pg=PA15
Dem Kontext zufolge wäre es befremdlich, wenn eine “gute Übersicht über den Stand der Parteienforschung” erfunden wäre.
Offenbar gemeint ist: Schmitz, Mathias 1967: Funktionen der Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, in: Politische Bildung, 1 (1967), H. 1: Politische Parteien im parlamentarischen Regierungssystem, S. 3-36
Zitiert auf
http://www.fischerverlage.de/?template=autor_hinweise&id=800526
Das Heft der Politischen Bildung hat offenbar keinen Herausgeber, es heißt “mit Beitr. von Mathias Schmitz ; Manfred Hättich ; Walter Gagel” im HBZ-Katalog. Jäger hat vielleicht in seinen Aufzeichnungen den nicht ganz korrekt zitierten Titel von Schmitz und den Aufsatz von Gagel gemeinsam aus dem Heft exzerpiert und bei der Auswertung aus Gagel den Herausgeber gemacht. Wenn Gagels Aufsatz NICHT “Zur Rolle und Funktion der Parteien” hieß, dann könnte eine Kommentarbemerkung in die Funktion des Titels gerutscht sein.
Halten wir fest: Jäger hat einen real existierenden Titel so entstellt, dass Plagiatjäger Schmitz ihn nicht finden konnte. Lammert hat aus zweiter Hand zitiert, wobei es dann eigentlich wurscht ist, ob ein erfundener oder ein real existierender Titel verwendet wurde. Gute Wissenschaft ist das nicht.
Lammert ist ein respektierter Politiker, der seinen Job gut macht. Man wird abwarten müssen, was die öffentliche Prüfung seiner Arbeit UND die Bochumer Untersuchung ergeben werden.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, es müsse zunächst in Ruhe abgewartet werden, wie die Universität Bochum die Vorwürfe bewerte. Allerdings sei ihm neu, „dass man die gesamte Literatur, die man in einer Arbeit verwendet, auch gelesen haben muss“.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestagspraesident-opposition-verteidigt-lammert-gegen-plagiatsvorwurf-12312240.html
Das ist eine unglaubliche Fehlleistung eines Abgeordneten, der im übrigen sein Studium ohne Abschluss beendet hat. Selbstverständlich gehört zu selbstständigem Arbeiten auch, dass man ausnahmslos alle Literatur entweder in Autopsie zur Kenntnis nimmt oder, wenn sie nicht zu beschaffen ist bzw. zu unwichtig ist, als dass eine Beschaffung zumutbar wäre, mit “zitiert nach” kenntlich macht.
Plagiatsvorwürfe gegen Bundestagspräsident Norbert Lammert
http://lammertplag.wordpress.com
Volker Rieble sagt: Kein offenkundiges Textplagiat
http://www.sueddeutsche.de/bildung/experte-ueber-lammerts-doktorarbeit-dies-hier-ist-kein-offenkundiges-textplagiat-1.1734331
Lammerts Dissertation ist auf seiner Abgeordnetenseite einsehbar:
http://norbert-lammert.de/01-lammert/medien/2013-07-30%20Lammert%20stellt%20seine%20Dissertation%20ins%20Netz.pdf
Erklärung von Jan Marc Eumann
Herr Staatssekretär Eumann erklärt dazu zusammenfassend: „Die TU Dortmund überprüft derzeit eine Aberkennung des mir 2011 verliehenen Doktorgrades. Die hierfür verbindlich geltenden strikten Vertraulichkeitsregelungen wurden ganz offensichtlich missachtet, da immer wieder Interna über das laufende Verfahren in die Öffentlichkeit getragen wurden, jüngst Details aus einem externen Gutachten, das die TU Dortmund in Auftrag gegeben hat. Dies steht in keiner Weise mit den Grundsätzen eines fairen und geordneten Verfahrens in Einklang.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es dem wissenschaftlichen Standard entspricht, sich mit einem früher behandelten wissenschaftlichen Thema weiter zu beschäftigen und dies auszubauen. Es ist unstreitig, dass die Ergebnisse meiner 1990 abgeschlossenen Magisterarbeit Ausgangspunkt und Grundlage meiner weiteren Beschäftigung mit der Geschichte des Deutschen Presse-Dienstes und damit meiner Dissertation gewesen sind. Der Vorwurf hingegen, es handele sich in meiner Angelegenheit um einen Plagiatsfall und eine Täuschung, ist unzutreffend. Erstens liegt bereits begrifflich und inhaltlich kein Plagiat vor, da ich mich nicht mit „fremden Federn“ geschmückt habe. Zweitens bin ich mit der Existenz meiner zugrunde liegenden Magisterarbeit von Beginn des Promotionsverfahrens an offen umgegangen, was mein Co-Doktorvater mehrfach ausdrücklich bestätigt hat – auch öffentlich. Der vollständige Titel meiner Magisterarbeit lag meinem Doktorvater, dem Promotionsausschuss und dem Dekanat vor. Über fünf Monate hat dem Promotionsausschuss mein Zulassungsantrag, dem sowohl der Titel der Magisterarbeit als auch der in wesentlichen Teilen wortidentische Titel der Dissertation zu entnehmen waren, zur Prüfung vorgelegen. Die Zulassung hat der Ausschuss ohne jegliche Anmerkung oder Auflage erteilt. Zudem habe ich den Umstand der Vorbefassung, namentlich die Entstehungsgeschichte der Arbeit und die Magisterarbeit, in der Vorbemerkung meiner Dissertation ausdrücklich erläutert. Auch diese Vorbemerkung war meinem Doktorvater und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses seit Juni 2011 – über fünf Monate vor Veröffentlichung meiner Arbeit und vor Aushändigung der Promotionsurkunde, also dem Abschluss meines Promotionsverfahrens im Dezember 2011 – bekannt. Sämtliche im Zusammenhang mit meiner Promotion stehenden Unterlagen und Erklärungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht bzw. abgegeben.
Vor diesem Hintergrund eine Täuschung in Bezug auf die mehrfach kommunizierte Magisterarbeit anzunehmen, ist falsch. Richtig ist allerdings, dass es erhebliche Versäumnisse auf Seiten der Universität gegeben hat.
Sollte sich das Verfahren in der bisherigen Art und Weise fortsetzen, wird im Zweifelsfall ein unabhängiges Gericht die Angelegenheit klären müssen, um die Hintergründe angemessen aufzuklären und das Handeln bzw. die Beiträge aller Beteiligten sachgerecht zu werten.“
Zum Thema ausführlich:
http://archiv.twoday.net/stories/444870012
Ich bleibe bei meiner Darstellung, dass Eumann kein Vorwurf zu machen ist, der den Entzug des Titels rechtfertigt. Man sollte die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
Dr. jur. Philipp Jakob Hamerer aus Konstanz (um 1595) und seine Werke
Im Katalog “Die Renaissance im deutschen Südwesten (Bd. 1, 1986, S. 438 Nr. G 10) begegnete mir die Handschrift WLB Stuttgart HB XII 15, die ein episches lateinisches Gedicht “De bello Smalcaldico” enthält und aufgrund einer qualitätvollen Federzeichnung aufgenommen worden war (Abbildung unten). Aber von wem ist dieses Gedicht? Eine Erinnerung an einen Artikel über den Augsburger Stadtschreiber Fröhlich erwies sich als irrtümlich, aber mit dem Incipit war dank Google alles klar:
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22tempus+erat+stygiis%22
Halten wir fest: Weder hat der Augsburger Handschriftenkatalog von Hardo Hilg 2007 die ohne Autorennamen überlieferte Stuttgarter Handschrift zur Kenntnis genommen noch den maßgeblichen Aufsatz von Schepss im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte 1884 (mit Textproben, etwa 1/8 des Ganzen) über die einst Maihinger/Harburger Handschrift I.2.4° 39 (jetzt UB Augsburg), die das Werk mit seinem Autor überliefert.
Schepss:
http://digital.slub-dresden.de/id32627953Z
Dr. jur. utr. Philipp Jakob Hamerer widmete das Werk (laut Widmung, datiert Konstanz Weihnachten 1594) dem Kemptener Fürstabt Johann Adam Renner von Allmendingen.
Christoph Hamerer aus Konstanz war (teste Google) Mönch in Weingarten, vielleicht kam über ihn die Stuttgarter Handschrift in den Weingartener Bibliotheksbestand.
Relativ rasch findet man weitere Handschriften von Philipp Jakob Hamerer.
Im Staatsarchiv Augsburg gibt es ein Carmen gratulationis Hamerers an den gleichen Fürstabt:
http://www.gda.bayern.de/findmittel/pdf/staau_fk-archiv_001_2008.pdf
1594 entstand Hamerers “Theatrum Constantiense” mit 17 Wappenzeichnungen im GLA Karlsruhe 65/287. Michael Klein: Die Handschriften 65/1-1200 …, 1987, S. 113 weiß aus GLA 82a/68, 71, dass Hamerer (Hammerer) advocatus fisci war.
Schon 1983 war Kristellers Iter Bd. 3 erschienen, dessen Register man drei Fundstellen zu Hamerer hätte entnehmen können.
Hs. 30 des Heinrich-Suso-Gymnasiums in Konstanz ist eine lateinische Descriptio monstri Wittembergici, ein lateinisches Gedicht Hamerers gegen Luther 1599:
http://books.google.de/books?id=5uNKg6KXbxsC&pg=PA596
Zum Biographischen verwies Hilg auf die Freiburger Matrikel (1583 imm., 1586 stud. iur.):
https://archive.org/stream/diematrikelderu00breigoog#page/n707/mode/2up
Dem Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im GLA, online unter
http://ssrq-sds-fds.ch/online/CH_I_4/index.html#p_137
entnimmt man, dass Hamerer Kaplan der St. Katharinapfründe im Konstanzer Münster war und zwar 1605 (A 1402) sowie noch 1607 Mai 1 (U 4050).
Nachtrag: G. Hägele (UB Augsburg) war so freundlich, folgende Nachträge seines ehemaligen Kollegen Rupp zu übermitteln:
– Vater: vermutlich Nikolaus, I.U.D., vgl. MU Ingolstadt 1558,770,6; MU Freiburg 1,437,113; MU Tübingen 142,043.
– Bruder ? Balthasar, 1620-34 Pfarrer von St.Stephan in Konstanz (Maurer, St.Stephan, S. 294).
http://personendatenbank.germania-sacra.de/books/view/23
#fnzhss
Seltene Emblembücher der Dombibliothek Freising online
"Das Petitionsrecht bezeichnet das Recht, eine Eingabe an staatliche Verwaltungsstellen oder Parlamente zu senden, ohne Nachteile befürchten zu müssen" – aber nicht in Bayern!
Gilt aber nicht in Bayern:
http://strate.net/de/dokumentation/Muehlhoelzl-Erklaerung-2013-07-27.pdf
Via
http://www.strafakte.de/2013/07/in-den-faengen-der-bayrischen-justiz.html
Definition im Betreff nach: http://books.google.de/books?id=5mgZlvbMzncC&pg=PA210
Siehe auch
?s=petitionsr
"Eine Veröffentlichung des Berichts im ARCHIVAR ist leider nicht möglich, da er bereits in einem Blog publiziert ist"
Meldet Karsten Kühnel in der Archivliste zu:
http://archive20.hypotheses.org/743
Eine falsche Entscheidung!
Vertuschen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist wissenschaftliches Fehlverhalten
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=24851&cpage=1
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/26/darf-unser-lehrer-dr-specht-doktor-bleiben/#more-2965
Die Universität Zürich unternimmt offensichtlich nichts gegen das Plagiat eines Dr. Specht und selbst wenn sie etwas unternehmen würde, würde sie die Öffentlichkeit nicht davon unterrichten. das stößt sehr zu Recht auf völliges Unverständnis, nicht nur bei Erbloggtes:
“Wenn wir etwas unternehmen würden, würde niemand jemals etwas darüber erfahren. Insbesondere die Öffentlichkeit nicht, die jene Dissertation für ein ordnungsgemäß erstelltes originäres Werk hält. Während also in Echtzeit überprüfbar ist, ob jemand seinen Doktorgrad weiterhin führt, ist unüberprüfbar, ob er dazu auch befugt ist.”
Hingewiesen wird auch auf das unsägliche Verhalten der Fernuni Hagen, die im Fall Dr. Sensburg mit nichtöffentlichen Gutachten den Plagiatsverdacht zurückwies:
Karolingische Königshöfe am Mittelrhein
Michael Gockels Buch von 1970 liegt in Innsbruck online vor:
Digitale Sammlungen der UB Innsbruck
Nun ist also auch Österreich auf den Zug der Visual Library aufgesprungen. Die UB Innsbruck hat Digitale Sammlungen eröffnet, die auf der bekannten Software basieren:
http://digital.obvsg.at/ulbtirol
Die UB Salzburg wird wohl demnächst folgen.
Zurecht bemerkt das VÖBBLOG, dass das Verhältnis zu ALO unklar sei.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an …
Museumsmitarbeiter neigen mitunter dazu, Nachfragen zu Auskünften unbeantwortet zu lassen. Also muss man nachhaken in der Hoffnung, irgendwann doch noch Antwort zu erhalten. Im Sommer ist das aber noch viel schwieriger, da die entsprechenden Kuratoren im Urlaub sind.
“Fritz Fischer ist erst am Montag, den 5. August wieder im Landesmuseum. Erst dann kann er Ihre E-mail lesen, denn sie wird nicht weitergeleitet. Fritz Fischer bittet um Ihr Verständnis und läßt Sie freundlich grüßen! In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an seine Vertretung, Herrn Dr. Matthias Ohm. Tel. 89535215. Matthias.Ohm@Landesmuseum-Stuttgart.de”
Von Ohms Mailaccount kam dann:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am Montag, 29. Juli, wieder im Haus und werde dann Ihre Email beantworten.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Ellen Ilchmann:
Fon: 0711 89 535 216
Email: ellen.ilchmann@landesmuseum-stuttgart.de.
Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen”
Und seine Vertreterin ist noch viel länger weg als er selbst:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin am 19.08.2013 wieder im Haus.
Mit freundlichem Gruss
E. Ilchmann”
Landesarchiv NRW, Duisburg: Archivbauliche Home-Story
Die WDR, Lokalzeit Duisburg, blickte am 25.7. hinter die Kulissen:
“Das neue Landesarchiv in Duisbrug hat, was die Kosten angeht, für viel Wirbel gesorgt. Nun ist es seit einigen Wochen fertig. Bislang dürfen aber nur die Mitarbeiter rein – die Öffentlichkeit muss noch draußen bleiben. Erst im Januar sollen die ersten Dokumente dort ankommen, wenn das richtige Raumklima erreicht ist. ……”
Link: http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-duisburg/videohinterdenkulissendeslandesarchivsinduisburg100.html
Wocheneinteilung eines Faulpelzes
Peter von Retz, Verfasser eines Reimpaarspruchs über die Schlacht von Nikopolis 1396
Rochus von Liliencron edierte 1865 in seinen “Historischen Volksliedern” in Bd. 1 als Nr. 35 einen 236 Verse umfassenden Reimpaarspruch eines Peter von Retz:
http://books.google.de/books?id=HioPAAAAQAAJ&hl=de&pg=PA155
Dieser ist nur im Münchner Cgm 1113 überliefert, in einem Teil der Handschrift, der um 1400 entstanden ist:
http://www.handschriftencensus.de/6312
Isolde Neugart behandelte das Gedicht im ²VL 7, 451f., ebenso Karina Kellermann (Abschied vom historischen Volkslied, 2000).
Es erscheint ziemlich aussichtslos, der Person “Peter von Recz” auf die Spur zu kommen.
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=10307869X
Roethe dachte in der ADB an eine Herkunft aus dem niederösterreichischen Städtchen Retz, doch selbst wenn er von dorther stammte, kann er weitab ansässig gewesen sein. 1422 verwendet sich Erzherzog Albrecht V. von Österreich anlässlich seiner Hochzeit gegenüber der Stadt Ödenburg (Sopron) für “Peter von Recz”, Diener des Leopold von Kreig (über die von Kreig und Leopold gibt es Belege in den Regesta Imperii).
https://archive.org/stream/monatsblattdesh00adlgoog#page/n238/mode/2up
Ausschließen kann man natürlich nicht, dass der Verfasser des Liedes dieser Peter von Retz war, allein es dürfte um 1400 nicht wenige Personen dieses Namens gegeben haben.
Köln: Zu (?) späte Kampagne der Stiftung Stadtgedächtnis
“Unter dem Titel “Jedes Stück zählt” wirbt die Stiftung Stadtgedächtnis um Spenden. Mit einer Plakatkampagene möchte sie – viereinhalb Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs – Geld für die Restauration beschädigter Stücke aus dem Archiv sammeln. Dazu gehören unter anderem Bücher, Plakate und Fotos.
Seit ihrer Gründung vor drei Jahren hat die Stiftung bisher 150.000 Euro eingenommen, jetzt sollen jährlich 300. 000 Euro zusammen kommen. ”
Quelle: WDR Text, Seite 768, 25.7.2013
Petrus Meisners Psalterübersetzung
Am Ende einer Psalterübersetzung im Wiener Cod. 2813 nennt sich ein Petrus Meysner: “Orate pro Petro Meysner” (Bl. 96va), der auch für ein kurzes Gedicht an eine Äbtissin Dorothea verantwortlich zeichnet, das der Handschriftenkatalog von Menhardt vollständig wiedergibt:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750a_b0323_jpg.htm
“Amen. Das hat euch ewir heymlich dyner gesant
Petrus Meyssener ist her genannt”
Schon die Schreibsprache Ostmitteldeutsch und der Hinweis Menhardts auf zwei tschechische Worte verweist auf Böhmen.
http://manuscripta.at/?ID=11899 verweist auf den HANNA-Katalog, der einen Vorbesitz der Brünner Trinitatis-Kartause vermutet:
http://data.onb.ac.at/rec/AL00167699
Zur Übersetzung siehe Walther 1892
https://archive.org/stream/waltherbibel01goog#page/n346/mode/2up (Textproben)
https://archive.org/stream/waltherbibel01goog#page/n374/mode/2up
Weitere Literatur zur Handschrift:
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/lit/l_8500_1.htm
Zum Schreiber Meysner hat Krämers Scriptores nur diesen Beleg. Offenkundig kein Zusammenhang besteht mit dem (bei Krämer fehlenden) Petrus Meyszner, der 1444/45 als Pleban zu Podelzig in Lubochow das MS Hamilton 26 der Bodleiana schrieb:
http://www.bodley.ox.ac.uk/dept/scwmss/wmss/online/medieval/hamilton/hamilton.html
Es kann natürlich auch eine andere Äbtissin Dorothea gemeint sein, aber bei Brünn gab es das Zisterzienserinnenkloster Marienthal in Oslavany,
http://de.wikipedia.org/wiki/Oslavany#Geschichte
für das 1402 und 1411 eine Äbtissin Dorothea belegt ist; ab 1412 amtierte allerdings schon (bis 1450) die Äbtissin Praxedis:
http://books.google.de/books?id=54MuAAAAYAAJ&pg=PA24
Nach den von Menhardt bei Briquet gefundenen Wasserzeichen müsste die Handschrift allerdings später entstanden sein (1420/30). Vielleicht gelingt es ja, den Petrus Meysner im Brünner Raum ausfindig zu machen und das Kloster zu bestimmen, dem die Äbtissin Dorothea vorstand.
FAZ-Herausgeber Schirrmacher als Eigenplagiator
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/25/eigenplagiator-marc-jan-eumann
Erbloggtes greift meinen Beitrag zum Fall Eumann
http://archiv.twoday.net/stories/444870012
auf und ergänzt ein interessantes Detail:
Die Scheinheiligkeit der FAZ hat nicht nur Klaus Graf anhand eines journalistischen “Eigenplagiats” von Reiner Burger wunderbar demonstriert. Der entscheidende Parallelfall zu Eumann dürfte vielmehr der Fall Frank Schirrmacher sein, den Der Spiegel 1996 beschrieb: Schirrmacher erhielt seinen Doktorgrad an der Gesamthochschule Siegen für eine Arbeit, die auf einem in Heidelberg als Magisterarbeit eingereichten Text basierte, der im Wesentlichen zwischen Magister und Promotion veröffentlicht worden war. Der Spiegel wetterte damals heftig gegen Eigenplagiate und schoss damit, wie Klaus Grafs Überlegungen zeigen, weit über das Ziel hinaus.
Es ist von außen schwer abzuschätzen, ob der energische Kampf der FAZ gegen Eigenplagiate ein verschleierter interner Delegitimationskampf gegen den Herausgeber des Feuilletons ist, oder ob der Fall Eumann vielmehr die geheime Rache des Frank Schirrmacher an seinen Kritikern werden soll. Die feine englische Art ist jedenfalls Burgers Vorgehen nicht, Eumann Vorhaltungen wegen seiner um 30 Seiten ausgebauten Magisterarbeit zu machen, und dabei zu verschweigen, dass in der eigenen Chefetage jemand mit einer um 32 Seiten ausgebauten Magisterarbeit als Promotionsleistung sitzt.
Der erwähnte SPIEGEL-Artikel:
Kulturgutvernichtung: Was haben die österreichischen Franziskaner zu verbergen?
Auf meine Anfrage:
“zur Fortsetzung meiner Berichterstattung http://archiv.twoday.net/stories/444871013 wäre ich Ihnen für nähere Auskunft dankbar, in welchem Umfang in den letzten Jahren sogenannte Dubletten frühneuzeitlicher Drucke in den Handel gegeben wurden, ob und in welcher Form eine Dokumentation der Provenienzen vor dem Verkauf stattfand und aus welchem Grund die österreichischen
Franziskaner von anerkannten Standards wie den Kurzgefassten Regeln
für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand (2011) abweichen.”
bekam ich die allzu knappe Antwort:
“die Dublettenverkäufe wurden seinerzeit ordnungsgemäß und mit Zustimmung der Österreichischen Behörden durchgeführt.
Wir keinen Anlass, Ihnen gegenüber weitergehende Auskünfte darüber zu geben.
Mit besten Grüßen
Fr. Didacus Sudy
OFM Graz”
Transparenz und ein gutes Gewissen sieht anders aus. Um so schlimmer, wenn österreichische Behörden dieses gewissenlose Treiben abgesegnet haben. Die Frage nach der Dokumentation ist wissenschaftlich durchaus nachvollziehbar, aber auch sie blieb unbeantwortet.
Vertuschen und unter den Teppich kehren, lügen, das ist für mich nichts Neues, wenns um Buchbestände der Bettelorden geht. So hat mich im Fall Eichstätt der Provinzial der Kapuziner angelogen:
http://archiv.twoday.net/stories/3143469
Update: Um eine telefonische Stellungnahme zu dem Fall gebeten, erklärte Helga Penz, Leiterin des Referats für die Kulturgüter der Orden, man versuche aufzuklären, dass so etwas nicht vorkomme, aber sie sei nicht die “Bibliothekspolizei”. Ob ich ihr dieses Bemühen um Aufklärung abnehme, sei ihr “egal”.
http://kulturgueter.kath-orden.at/termine-service/referat-fuer-die-kulturgueter-der-orden
Dem Archiv der Erzdiözese Salzburg ist es offenkundig peinlich, wenn schändliche Verstöße gegen die kirchlichen Richtlinien publik werden. Daher hat es noch am heutigen 25. Juni einen Beitrag “Was ist eine Dublette?” geschrieben.
„Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.“ Sagt die Altbestandskommission.
Abschließend heißt es:
“Beratend stehen betroffenen Bibliotheken gerne das Referat für die Kulturgüter der Orden sowie die Landesgruppe Österreich/Südtirol/Schweiz der AKThB zur Seite. Dadurch kann vermieden werden, dass Alte Drucke, die man im guten Glauben als Dubletten ausgeschieden und verkauft hat, später der Auslöser für kollektives mediales Entsetzen werden.”
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Mainzer Druck zunächst nicht als verkaufte Dublette erkennbar war (kein Ausscheidungsvermerk mit Datum!) und dass ein berechtigtes Interesse der Wissenschaft besteht, über sogenannte Dublettenverkäufe zu erfahren.
Unendlich viel mehr über sogenannte Dubletten erfährt der geneigte Leser in diesem Weblog:
?s=dublette (130+ Treffer)
Stress mit Bushido
“Es ist schwer erträglich, Bushido dabei zuzuhören, wie er Todesdrohungen ausstößt, auch wenn sie nur symbolisch gemeint sind. Zugleich scheint diese Form Gangstarap, die aufs Geschichtenerzählen ganz verzichtet und nur noch Drohungen aneinanderreiht, aber auch die künstlerische Form zu sein, die adäquat den Zustand der Musikindustrie spiegelt. Bushidos Label Ersguterjunge verfolgt unnachgiebig Teenager per Abmahnung, die sich Titel von Bushido oder Fler aus dem Netz gezogen haben. Der Musikgigant Sony, der auch Bushidos Platten vertreibt, beauftragt Anwaltskanzleien damit, jeden Monat Tausende von Abmahnungen zu verschicken. Es ist ein einträgliches Geschäft für die durch das Internet destabilisierte Industrie und ihre Anwälte, für ein Produkt, das bei iTunes 99 Cent kostet, tausend zu verlangen, weil der Kunde beim Runterladen nicht bezahlt hat.
Das Geschäftsmodell, unverhältnismäßig hohe Summen wegen einer geringfügigen Rechtsverletzung zu kassieren, basiert auf der blanken Drohung, der Stärkere werde sich vor Gericht schon durchsetzen. Missbrauch des Urheberrechts, gedeckt durch die bürgerliche Rechtsordnung, das ist in der Tat Stress ohne Grund.”
Crime Without a Remedy: The Destruction of Artworks
http://the1709blog.blogspot.de/2013/07/crime-without-remedy-destruction-of.html
An entry as excellent as the whole blog (on copyright issues). Recommended!