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Grüner Irrweg: Springer setzt Embargo fest

Autoren durften bisher nicht-mandatierte Autorenversionen ihrer bei dem Wissenschaftsverlag Springer (nicht zu verwechseln mit der Axel Springer GmbH) veröffentlichten Arbeiten sofort veröffentlichen, dürfen dies jetzt nur noch auf ihrer eigenen Website, nicht in einem Repositorium.

http://poynder.blogspot.de/2013/06/open-access-springer-tightens-rules-on.html

Das Mantra der Harnadianer, dass mit grünem OA der Übergang zu goldenem OA erzwungen werden kann, ist für mich schon lange unplausibel.

http://archiv.twoday.net/stories/285824796

Archiv der Erzdiözse Salzburg erschließt Drucke des 18. Jahrhunderts aus der Priesterhausbibliothek

http://aes.hypotheses.org/165

In den 1960er Jahren hatten die verantwortungslosen Verantwortlichen den größten Teil der rechtswissenschaftlichen Drucke nach Kanada verkauft:

http://archiv.twoday.net/stories/3389005

Interview mit Robert Darnton zur DPLA

http://science.orf.at/stories/1720283

” Autoren könnten ihre Rechte freiwillig an die DPLA abgeben. Das klingt jetzt vielleicht naiv. Warum sollten Autoren so etwas tun? Ich glaube die Antwort ist ziemlich überzeugend. Die meisten Bücher lassen sich nämlich nur in den ersten Monaten beziehungsweise Jahren nach ihrem Erscheinen verkaufen. Das kommerzielle Leben eines Buches ist sehr kurz.”

Strafblog wird von der Staatsanwaltschaft wegen Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses verfolgt

http://strafblog.de/2013/06/26/verbotene-mitteilungen-uber-gerichtsverhandlungen-ich-muss-nicht-kluger-als-der-bgh-sein-oder-vielleicht-doch

Zurecht behauptet Rainer Pohlen: “Die Veröffentlichung des Beschlusses des Landgerichts Augsburg vom 28.08.2012 – 9 Qs 447/12 – auf http://strafblog.de erfüllt nicht den Tatbestand des § 353d Nr. 3 StGB oder ist jedenfalls gem. § 34 StGB gerechtfertigt.”

Siehe auch zum Fall Mollath:
http://strafblog.de/2013/06/24/mag-die-staatsanwaltschaft-augsburg-engagierte-strafverteidiger-nicht

Gericht verhilft Archiv zu Mappus-Mails

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.mappus-mails-an-landesarchiv-gericht-verhilft-archiv-zu-mails.a740609f-1682-481c-96ac-e61fb35cb6a4.html

Im Rechtsstreit um die Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) sieht sich das Landesarchiv Baden-Württemberg schon jetzt als Gewinner. Gegenüber der Stuttgarter Zeitung begrüßte es der Präsident der Behörde, Professor Robert Kretzschmar, dass mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe „das Wissen um die Aufgaben und Funktionen des Landesarchivs und die Sensibilität im Umgang mit Daten verstärkt werden“. Zugleich zeigte sich Kretzschmar bereit, die Mailkorrespondenz „sehr zeitnah zu übernehmen, zu bewerten und dauerhaft zu sichern“. Man erwarte eine Kontaktaufnahme durch das Staatsministerium, sobald der Streit zwischen Mappus und der grün-roten Landesregierung rechtskräftig geklärt sei.

Siehe
?s=mappus

Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungen gegen Bundesamt für Verfassungsschutz ein. VdA prüft Beschwerde

Fulda. Die Staatsanwaltschaft Köln teilte dem VdA mit Schreiben vom 18. Juni 2013 mit, dass die Vorermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingestellt wurden.
Der VdA hatte am 29. Juni 2012 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige wegen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) erstattet. Laut Staatsanwaltschaft Köln wurde nun das Verfahren eingestellt, da „ein die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen berechtigender Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Handelns des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz […] oder Dritter nicht gegeben ist.“

Der VdA prüft derzeit, gegen den Verzicht auf ein Strafverfahren Beschwerde einzureichen. Siehe auch aktuellen Beitrag des WDR „Vernichtung von NSU-Akten bleibt ohne Folgen“.

http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/234.html

Leider wurde mir die Begründung der Staatsanwaltschaft nicht zugänglich gemacht:
?p=6777#comments

Blätter für württembergische Kirchengeschichte online

Open Access:

http://www.digizeitschriften.de/dms/toc/?PPN=PPN720885019

“Später kann jeder angemeldete Bibliotheksbenutzer der Landeskirchlichen Zentralbibliothek die BWKG mit einer moving wall von fünf Jahren bis zum aktuellen Jahrgang online benutzen.” (Auskunft des Landeskirchl. Archivs). Ob die neuesten Jahrgänge dann auch für Vereinsmitglieder nutzbar sein werden?

Update: Ich erhielt heute eine Mail von Michael Bing aus dem Landeskirchlichen Archiv Stuttgart, der behauptete: “die Blätter für württembergische Kirchengeschichte sind bis ca. 1950 mittlerweile digitalisiert und online zugänglich”. Beigegeben waren Links zu Aufsätzen von 1893, 1924 und 1929, nach denen ich gefragt hatte. Ich stellte auch fest, dass Scans der jüngsten aufgeführten Jahrgänge (wenngleich ohne Inhaltsverzeichnis) frei verfügbar waren. Daher formulierte ich obigen Eintrag. Nun wurde ich von einer Leserin darauf hingewiesen, dass die BWKG nur bis 1925 Open Access zur Verfügung stehen, zusätzlich ist auch der Jahrgang 1929 verfügbar.

Ich finde es superschäbig, dass der Verein für württembergische Kirchengeschichte, dem ich seit langem angehöre, seine Vereinszeitschrift nicht komplett Open Access zur Verfügung stellt.

Weiteres Update: Ich habe nichts zurückzunehmen, oder richtigzustellen. Die Entscheidung ist eine Entscheidung gegen Open Access, auch wenn die Möglichkeit bestehen wird, mit einem Benutzerausweis der Landeskirchlichen Zentralbibliothek die Jahrgänge bis zur moving wall elektronisch einzusehen. Selbstverständlich schadet diese Voraussetzung der Wissenschaft, zumal der durchschnittliche DigiZeitschriftenbenutzer ohnehin nichts von dieser Möglichkeit weiß. Persönliche Benutzer der Zentralbibliothek werden in der Regel auch die happigen Benutzungsgebühren der Württembergischen Landesbibliothek zahlen, und dort gibt es den DigiZeitschriftenzugriff von Zuhause ebenfalls. Alle anderen, die keinen Zugriff auf DigiZeitschriften haben, schauen bei einem spontanen Nutzungsbedürfnis in die Röhre.

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE) bei Wikisource (Deutschland)

http://de.wikisource.org/wiki/RE

ist nun bei Clio online erfasst:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/websites/id=487
http://www.clio-online.de/site/lang__de/ItemID__27072/mid__10311/67/default.aspx

Foto: Jonathan Groß http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de