http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/MfS-Dokumente/Grundsatzdokumente/_inhalt.html?nn=1704304
Leider keine Faksimiles!
Gilt auch für
http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/MfS-Dokumente/Grundsatzdokumente/_inhalt.html?nn=1704304
Leider keine Faksimiles!
Gilt auch für
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=2157&type=nachrichten
“Reflecting the deep malaise amongst historians, archivists, journalists and other social groups on the indefinite closure of, and unwarranted denial of access to, historical documents of the Ministry of Foreign Affairs and Cooperation and the Ministry of Defense of Spain, H-SPAIN requests the competent authorities the immediate reopening of all such archives and to ensure their accessibility for all researchers as soon as possible.”
Anspruchsvolles zur Bewertung von Karsten Kühnel (Universitätsarchiv Bayreuth):
http://archive20.hypotheses.org/693
Update: Teil 2
http://archive20.hypotheses.org/699
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_13_27/index.html
Leider steht da nicht, wieviele Drucke bisher digitalisiert bzw. ins Netz gestellt wurden und welchen Anteil an der geschätzten Gesamtzahl der Titel die im VD 18 erfassten haben.
Laut http://vd18.de sind 103.586 Drucke online verfügbar. Nach http://www.qucosa.de/fileadmin/data/qucosa/documents/2435/24_BIS03-09_Druck.pdf schätzte man 2009 etwa 600.000 Titel. Demnach liegt die Quote bei etwa 17 %.
Der Walmdachvilla in der Kolbergerstraße 5 von 1923 am Eingang zum Münchner Herzogpark wurde im Januar 2013 überraschend die bisherige Denkmaleigenschaft aberkannt – nach Begutachtung des Landesamts für Denkmalpflege auf Antrag einer Investorenfirma, mit fragwürdiger Begründung. Die Villa ist ein typisches Beispiel für die frühe Bebauung der Gartenstadt Herzogpark und prägt gemeinsam mit den benachbarten Denkmälern dieses Münchner Viertel in seinem Kernbereich. Jetzt drohen Abbruch und Nachverdichtung durch Neubebauung mit einem Wohnblock (15 Luxus-Eigentumswohungen). Bedroht ist damit der alte Baumbestand auf einem großzügigen Gartengrundstück, wertvoller Lebensraum für Singvögel und Kleintiere. Abriss und Neubau würden der städtebaulichen Gesamtwirkung der umliegenden Straßenzüge einen nicht wieder gut zu machenden Schaden zufügen.
Siehe auch
http://www.kulturgutherzogpark.de
“Nachdem die Vereinigung der europäischen Wissenschafts- und Förderorganisationen Science Europe bereits im April „Principles on the Transition to Open Access to Research Publications“ veröffentlichte und der Global Research Council im Mai einen „Action Plan towards Open Access to Publications“ vorstellte, haben die Wissenschaftsministerinnen und -Minister der G8-Staaten im Juni in einer gemeinsamen Erklärung die Bedeutung von Open Access für die Industrienationen gewürdigt.
Erfreulich ist, dass die G8-Staaten nicht nur dem offenen Zugang zu wissenschaftliche Artikeln hervorheben, sondern auch die Bedeutung des Zugangs zu Forschungsdaten betonen. Angelehnt an den Open-Science-Report der Royal Society stellen die Wissenschaftsminister fest: „Open scientific research data should be easily discoverable, accessible, assessable, intelligible, useable, and wherever possible interoperable to specific quality standards.“ In der ebenfalls verabschiedeten „G8 Open Data Charter and Technical Annex“ werden auch Daten aus Wissenschaft und Forschung ausdrücklich zur Nachnutzung empfohlen. ”
Aus dem Helmholtz-Open-Access-Newsletter
http://oa.helmholtz.de/index.php?id=339
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de
Willuhn, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Köln, 18.6.2013 (Az.: 121 Js 572/12):
“[D]as auch aufgrund Ihrer o. a. Strafanzeige [Anm.: v. 2. Juli 2012] eingeleitete Verfahren habe ich nach Durchführung umfänglicher Vorermittlungen als eingestellt ablegen müssen, da ein die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen berechtigender Anfangsverdacht eines strafrechtlichen relevanten Handelns des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (im Folgenden BfV) oder Dritter nicht gegeben ist. Insbesondere konnten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme gewonnen werden, die die Verwirklichung der Straftaten der Strafvereitlung gemäß § 258 StGB, der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 StGB oder des Verwahrungsbruches gemäß § 133 StGB nahelegten. …..”
In “Mit Geisterforschung zum Doktortitel: Esoterik an der Wiener Universität” wettert Christa Federspiel gegen Esoterisches am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien:
(Danke an MR)