Gaby Weber beschwert sich:
http://www.heise.de/tp/artikel/39/39377/1.html
Es geht um genuin amtliches Schriftgut, das rechtswidrig in nicht-öffentlichen Archiven gelandet ist: Im CDU-Parteiarchiv und dem Archiv der Deutschen Bank.
Im Februar 2012 urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass das Bundesarchiv nicht über einen rechtlich durchsetzbaren Herausgabeanspruch gegen die Besitzer dieser Unterlagen verfügt. Dass hoheitliches Schriftgut – meiner Meinung nach unrechtmäßig – in Privatbesitz gelangt ist, und dass es fortan von diesen privaten Stiftungen oder Instituten nach deren Gutdünken und nicht nach dem Gesetz verwaltet wird, störte die Richter nicht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung.
Und dann waren sich die Verfahrensbeteiligten wieder einig: Selbst die Anwälte des Beklagten beantragten Revision beim Bundesverwaltungsgericht, da grundsätzliche Rechtsfragen berührt seien. Denn dass Deutschland eine Republik und keine Monarchie mit privaten Geheimarchiven ist – das war der Gegenseite, dem Büro Redeker und Dahs, bekannt. Doch das Gericht in Leipzig liess sie nicht zu. Alles sei längst entschieden, das Archiv könne nur das verwalten, was es besitze. Dass hier Grundrechte verletzt sind – damit wollten sich die Richter nicht auseinandersetzen.
So dürfen auch in Zukunft amtliche Dokumente in den privaten Schatullen der Adenauer-Stiftung und der Deutschen Bank versteckt und nur den Wissenschaftlern zugänglich gemacht werden, die Gnade bei der CDU und der Deutschen Bank finden.
Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht dies anders sieht.
Ich hoffe das zwar auch, habe aber wenig Hoffnung, dass die unfähigen alten Männer des Bundesverfassungsgerichts das Problem kapieren bzw. den Grundrechtsbezug sehen (Art. 5 GG).
Weitere Materialien:
http://www.gabyweber.com/prozesse_archiv.php