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Bayerische Justizministerin bricht das Recht

Aus der Berichterstattung über den Fall Mollath:

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444

Merk musste auch Stellung zu der eidesstattlichen Versicherung von Mollaths Freund Edward Braun nehmen, der bereits im November in einem Schreiben direkt an Justizministerin Merk wichtige Hinweise zum Fall Mollath gegeben hatte. Merk erklärte, dass sie dieses Schreiben nie persönlich erreicht hätte. Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten Inge Aures, warum Merk auf einen direkt an sie adressierten Brief nicht reagiert habe, sagte Merk: “Ich bin nicht die Staatsanwaltschaft. Solche Schreiben gehen an die Stelle, die dafür zuständig ist.”

Eine solche Eingabe unterfällt dem Petitionsrecht nach Art. 17 GG. Auch wenn die Staatsanwaltschaft für bestimmte Verfahrenshandlungen zuständig ist, kann sich jeder an den zuständigen Minister (oder die Ministerin) wenden, zumal die Staatsanwaltschaft nicht weisungsfrei handelt. Es besteht dann ein RECHTSANSPRUCH, dass der Adressat die Petition tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Üblicherweise verwendet man dann in der Antwort die Formulierung “Frau Ministerin Merk hat mich gebeten, ihnen zu antworten”, wenn jemand anderes für den oder die Verantwortliche antwortet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Petition


Das ist die Rechtsbrecherin! Foto: Ralf Roletschek/ Wikipedia.
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en