Update:
http://prokiez.wordpress.com/2013/06/18/vielen-dank-fur-die-vielfaltige-unterstutzung
Tag: 14. Juni 2013
Weitere Nürnberger Chronik online
Beim GNM:
http://dlib.gnm.de/item/Hs4414
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/285827460
Update: weitere Chronik[en]
http://dlib.gnm.de/item/Hs4413a
http://dlib.gnm.de/item/Hs4416
#fnzhss
Fürstenbergisches Urkundenbuch jetzt komplett im Netz
Dank der ULB Düsseldorf:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/5791881
Bayerische Justizministerin bricht das Recht
Aus der Berichterstattung über den Fall Mollath:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154444
Merk musste auch Stellung zu der eidesstattlichen Versicherung von Mollaths Freund Edward Braun nehmen, der bereits im November in einem Schreiben direkt an Justizministerin Merk wichtige Hinweise zum Fall Mollath gegeben hatte. Merk erklärte, dass sie dieses Schreiben nie persönlich erreicht hätte. Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten Inge Aures, warum Merk auf einen direkt an sie adressierten Brief nicht reagiert habe, sagte Merk: “Ich bin nicht die Staatsanwaltschaft. Solche Schreiben gehen an die Stelle, die dafür zuständig ist.”
Eine solche Eingabe unterfällt dem Petitionsrecht nach Art. 17 GG. Auch wenn die Staatsanwaltschaft für bestimmte Verfahrenshandlungen zuständig ist, kann sich jeder an den zuständigen Minister (oder die Ministerin) wenden, zumal die Staatsanwaltschaft nicht weisungsfrei handelt. Es besteht dann ein RECHTSANSPRUCH, dass der Adressat die Petition tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Üblicherweise verwendet man dann in der Antwort die Formulierung “Frau Ministerin Merk hat mich gebeten, ihnen zu antworten”, wenn jemand anderes für den oder die Verantwortliche antwortet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Das ist die Rechtsbrecherin! Foto: Ralf Roletschek/ Wikipedia.
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en