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GW bittet um Hinweise

Falk Eisermann stellte uns die folgende Mitteilung zur Verfügung:

Aufgrund einer Mitteilung von Dr. Christoph Volkmar vom Landesarchiv Magdeburg, für die wir uns herzlich bedanken, konnte im Bestand des Archivs ein bisher unbekanntes Exemplar von GW 8341 identifiziert werden: Diether von Isenburg, Ebf. von Mainz: Schreiben an die Reichsstände betr. den Streit um die Reichsunmittelbarkeit der Stadt Erfurt … (Ausgabe in Heftform) [Mainz: Peter Schöffer, nach http://29.VI.1480]. (Signatur A 37b I, II XV Nr. 248). Bislang war nur ein Ex. in der StB Trier bekannt; ein ehemals in der “Bibliothek der Regierung” in Erfurt befindliches Ex., das im gedruckten GW verzeichnet ist, läßt sich offenbar nicht mehr nachweisen.

Dieser Druck und die ebenfalls von Schöffer hergestellte Einblatt-Ausgabe (GW 8340) sind von besonderem Interesse, weil aus einer erhaltenen Buchdruckerrechnung die Auflagenhöhen beider Drucke (100/104 Exemplare des zweiteiligen Einblattdrucks, 45 Exemplare der Heftausgabe) sowie das Honorar des Druckers – immerhin 16 Gulden – hervorgehen. Zu Einzelheiten und Literatur vgl. VE15 D-8/D-9 sowie den Artikel zu Diether von Isenburg im GW.

Ich weise gerne und zum wiederholten Male darauf hin, daß solche Hinweise von Archivarinnen und Archivaren für die Arbeit des GW – und der Inkunabelforschung allgemein – äußerst wichtig sind. Daher die ermunternde Aufforderung an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Archivwesen, sich mit “inkunabelverdächtigen” Funden, mit Hinweisen zu erhaltenen Drucken und Druckfragmenten und mit sonstigen Informationen zum frühesten Buchdruck aus archivalischen Quellen unbedingt an den GW zu wenden (z.B. via falk.eisermann@sbb.spk-berlin.de).

DigiZeitschriften wirft ausländische Zeitschriften aus dem Open-Access-Angebot

Mitteilung dazu, natürlich ohne Links zur EZB oder zur Website der Mitgliedsbibliotheken:

http://www.digizeitschriften.de/startseite/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=94&cHash=787cf745afa3f16e35b026813b0cd43a

Betrifft wohl vor allem Digitalisate der UB Heidelberg.

Sie kriegen es einfach nicht gebacken: BEI HANDSCHRIFTEN DIE SIGNATUR IN DIE METADATEN BEIM DIGITALISAT SAPPERLOTNOCHMAL

http://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/content/titleinfo/1527414

Die ULB Halle hat ein Handschriftenfragment ins Netz gestellt. Man sucht aber erst einmal eine Weile, bis man links den Link zum OPAC findet, wo man erst die Signatur erfährt. Dutzende Handschriftendigitalisierungsprojekte machen das doch richtig, wieso reisen extrem überbezahlte BibliotheksmitarbeiterInnen des höheren Dienstes ständig zu irgendwelchen Tagungen zu best-practice-Digitalisierung, wenn sie dann zuhause nicht die simpelsten Dinge hinkriegen? Es ist leider nicht das erste Mal, dass ich das hier monieren muss.

Wieso kann man nicht einfach das folgende aus dem OPAC für die Metadaten am Digitalisat verwursten?

“Titel:
Deutsches Gebetbuch : Missalefragment des 13./14. Jahrhunderts in den Spiegeln
Erschienen:
[15.-16. Jh.]
Umfang:
[187] Bl. : rubriziert. ; 8°, 14,5 x 14,5 cm, Schriftspiegel ca. 10,5 x 7 cm
Sprache(n):
gmh
Bibliogr. Zitate:
Fliege, Jutta: Die handschriften der ehemaligen Stifts- und Gymnasialbibliothek Quedlinburg in Halle, 1982, S. 255 ff
Düning, Adalbert: Die deutsche Handschriften der Königlichen Stifts- und Gymnalisalbibliothek bis zum Jahre 1520. – Quedlinburg, 1906, Beil. zum Prog. Nr. 304, S. 14-16
Anmerkung:
Handschrift

Signatur:
Hs.-Abt. Qu. Cod. 141 ”

Nachtrag: Wenig professionell die Abkürzung Qu., die hier nicht wie sonst für Quart, sondern für Quedlinburg steht:

http://www.handschriftencensus.de/18460

Historische Anthropologie und Archive

In Historisches Forum 14 (2012) gibt es auch zwei Beiträge, die sich mit Archiven befassen:

http://edoc.hu-berlin.de/e_histfor/14/PDF/HistFor_14-2012.pdf

Rebecka Lennartsson
Archival Ethnography. Reflections on a Lost Note . . . 77

Sabine Kienitz
Von Akten, Akteuren und Archiven. Eine kleine Polemik 107

Lesenswert ist dieser Beitrag der Volkskundlerin Kienitz, die eingangs den Rückgang archivalischer Quellenforschung in der Volkskunde konstatiert, allemal.

“Speichern Sie die Stadt Köln Geschichte Archive!”

Googles Übersetzung von: ケルン市歴史文書館を救え!規模縮小と移転に反対する!

http://hastk.blogspot.jp/2013/05/blog-post.html

Sollten wir uns nicht in Grund und Boden schämen, dass in Japan ein Weblog sich mit dem Kölner Desaster befasst, wir aber gerade mal 6500+ Unterschriften zusammenbekommen?

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

Via
https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln

Forschungsnotizbücher im Netz

Klaus Graf/Mareike König: Forschungsnotizbücher im Netz. Weblogs in der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft. In. WerkstattGeschichte 21 (2012), Heft 61, S. 76-87
Online:
http://werkstattgeschichte.de/werkstatt_site/archiv/WG61_076-087_GRAF_NETZ.pdf

Anton Tantner wies die URL nach, Merci:

https://plus.google.com/109199221833785751288/posts/jACVedctson

Zur Publikationsgeschichte:

Am 9. Dezember 2011 veröffentlichten Mareike König und ich einen Beitrag im Redaktionsblog zu deutschsprachigen Geschichtsblogs:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/40

Am 13. Dezember fragte uns Eckart Schörle, ob wir einen Beitrag für WerkstattGeschichte schreiben wollen, was wir am 14. Dezember 2011 zusagten. Am 30. Mai 2012 übersandten wir den Beitrag. Am 22. Juni kamen umfangreiche Anregungen aufgrund der Diskussion in der Redaktion. Am 23. Juli und 10. September 2012 gingen Überarbeitungen an die Redaktion ab. Am 13. März 2013 kamen die Fahnen, die wir umgehend absegneten. Vor wenigen Tagen war dann das gedruckte Heft bei mir in der Post. Die Zusammenarbeit mit der Redaktion war konstruktiv, mit Mareike sehr angenehm, wofür ich mich bedanken möchte.

Open-Data-Plattform DocPatch dokumentiert Entwicklung des Grundgesetzes

http://gg.docpatch.org

Der Chaos-Computer-Club möchte mit seiner Seite auch für Open Data werben. Die tatsächliche Umsetzung überzeugt mich nicht. Was ich z.B. auf Anhieb vermisse: Eine Infografik, die die Änderungen nach Abschnitten farbig markiert und auf den ersten Blick erkennen lässt, welche Artikel unverändert blieben.

Auf Heise gibts auch Kritik:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Chaos-Computer-Club-befreit-das-Grundgesetz/forum-256645/list

Zu den Grundgesetzänderungen siehe auch
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/aenderungen_des_grundgesetzes_seit_1949.pdf

Und nun noch was zur Online-Journaille. Sie lernen es nicht:

http://www.pcgames.de/Recht-Thema-241308/GNews/Chaos-Computer-Club-Dokumentation-zum-Grundgesetz-1070843

http://www.focus.de/politik/deutschland/internet-chaos-computer-club-dokumentiert-wandel-des-grundgesetzes_aid_997059.html

berichten, haben aber keinen Link zur Plattform (oder er ist in dem werbegepflasterten Angebot irgendwo am Rand versteckt). Über Google klickte ich dann genervt auf auf

http://netzpolitik.org/2013/chaos-computer-club-veroffentlicht-graphische-darstellung-vom-grundgesetz

wo erwartungsgemäß der Link steht.

Probleme mit grünem Open Access

Danny Kinsgley stellt nicht nur in Australien bestehende Probleme mit Verlags-Regelungen vor:

http://aoasg.org.au/2013/05/23/walking-in-quicksand-keeping-up-with-copyright-agreements

Zu beachten ist

– die Haltung des Verlags zu Open Access (OA) gemäß SHERPA/ROMEO

– nicht notwendigerweise identisch: die Haltung des Verlags gemäß Website (wobei zunehmend bei großen Verlagen differenziert wird nach Veröffentlichungen mit und ohne Finanzierung, die ein OA-Mandat mit sich bringt)

– nicht notwendigerweise identisch: die Vereinbarung mit dem Autor (Verlagsvertrag)

– Vereinbarungen mit der Institution

Zum Robert-Koch-Institut habe ich unter

http://archiv.twoday.net/stories/64967798

angedeutet, dass der Vertrag mit Elsevier für OA sehr nachteilig ist.

– OA-Komponente der deutschen National- und Allianz-Lizenzen

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/ojs/index.php/bibliothek/article/view/9457/3324
http://archiv.twoday.net/stories/97008660

Aus der Sicht des Autors ist einzig und allein der Verlagsvertrag entscheidend, sofern nicht die anderen Rechtsgrundlagen günstiger sind, was im Fall der OA-Komponente häufig der Fall sein wird, da dort meist die Verlagsfassung eingestellt werden darf.

Sind die anderen Regelungen restriktiver kann es sich empfehlen, zu einem Repositorium zu wechseln, das keine vertragliche Bindung eingegangen ist oder liberaler verfährt.