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Konvolut zu Ehren von Friedrich Koch kehrte ins Stralsunder Stadtarchiv zurück

Pastor Holger Roggelin hat schon vor einiger Zeit das von ihm erworbene Konvolut über Friedrich Koch in Stralsund persönlich übergeben und teilt jetzt die entsprechende Pressemitteilung der Stadt mit:

http://kulturgut.hypotheses.org/225

Die angehängte Liste der zurückgekehrten Stücke ist noch beschämend klein.

Zu dem Stück findet man Informationen in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/stories/197333269
http://archiv.twoday.net/stories/219045446

Blog&Recht: Darf ich ein fremdes Video einbetten?

Selbstverständlich betten Blogger Weltweit jeden Tag und jede Stunde unzählige Videos, die sie etwa bei YouTube vorfinden, in ihre Blogs ein. Wissenschaftsblogger, etwa die bei http://hypotheses.org, sind jedoch vergleichsweise zurückhaltend. Aber das liegt wohl weniger daran, dass sie juristisch vorsichtiger sind, sondern eher daran, dass sie eher selten geeignete Videos finden und/oder ihnen das Medium Video eher suspekt ist.

Ich selbst bette häufig Videos von YouTube mittels des dortigen Einbettungscodes ein und halte diese Praxis auch nicht für übermäßig riskant.

Juristische Bedenkenträger sehen das natürlich anders, wie die unten aufgelisteten Links belegen.

Selbst erstellte oder von den Rechteinhabern unter freier Lizenz freigegebene Videos machen natürlich keine (urheberrechtlichen) Probleme. Auf persönlichkeitsrechtliche Probleme möchte ich nicht eingehen, zumal die Causa Kompa noch nicht letztinstanzlich entschieden ist. Auf jeden Fall sollte man eigene Videos nicht mit Musik unterliegen, ohne dafür bei der GEMA Nutzungsrechte eingeholt zu haben.

Die Frage nach der urheberrechtlichen Beurteilung des Einbettens von Videos (“Framing”) ist juristisch stark umstritten. Orientierung erhoffte man sich von einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), doch dieser hat heute das Problem an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergereicht. Allerdings ist der BGH der (bloggerfreundlichen) Ansicht, dass die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des “Framing” grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG darstellt, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt.

Nun wird der EuGH zu entscheiden haben, ob er ein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe anerkennt. Das geltende Urheberrecht der europäischen Staaten hätte also eine gravierende Lücke, da die nationalen Gesetzgeber bei dem Internetnutzungen (aber nicht nur diese) erfassenden Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (siehe PDF meiner Urheberrechtsfibel) das Framing nicht berücksichtigt hätten. Würde der EuGH ein solches unbenanntes Recht annehmen, wäre es sinnvoll, alle nationalen Urheberrechtsgesetze innerhalb der EU nachzubessern. Die Rechtspraxis mag keine sogenannten Innominatfälle (v. Ungern-Sternberg, Schricker/Loewenheim: Urheberrecht, 4. Auflage 2010, § 15 UrhG Rz. 27 sprach sich “aus Gründen der Rechtssicherheit” gegen die von Ott zur Diskussion gestellte Ansicht, dass bei einem framenden Link ein unbenanntes Verwertungsrecht vorliegen könne, aus). Ich könnte mir gut vorstellen, dass der EuGH kein unbenanntes Verwertungsrecht annehmen will. Er könnte auch anders als der BGH das Framing dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung unterordnen.

Das Risiko für Blogger hat sich durch den heutigen Beschluss jedenfalls eher reduziert als vermehrt. Zur Vorsicht ruft gleichwohl Lawblogger und Rechtsanwalt Udo Vetter auf: Da nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen ist, sollten Nutzer auch bei Youtube weiter vorsichtig sein, wenn sie fremde Inhalte auf ihren Seiten einbinden. Vetter gibt wie fast immer keine weiterführenden Links, auch nicht auf frühere Äußerungen. 2012 klang das bei ihm noch ganz anders (ARD-Interview im Internet Archive): Bei Filmschnipseln und Videos, die auf YouTube eingestellt sind, kann man eigentlich immer Entwarnung geben, weil das CMS von Google inzwischen sehr gut ist. Google als YouTube-Betreiber sorgt selbst dafür, dass keine Urheberrechtsverletzungen vorkommen. YouTube ist mittlerweile sozusagen eine Art Gütesiegel. Das, was ich dort finde, kann ich problemlos in meinem Blog einbinden oder in meine Seite – mit dem YouTube-eigenen Player. Aber teilweise muss ich natürlich schauen, um welche Inhalte es sich handelt. Es kann beispielsweise sein, dass die Inhalte in Deutschland anstößig sind oder die Persönlichkeitsrechte von Deutschen oder anderen Personen verletzen.

Wer gar kein Risiko eingehen will, sollte keine fremden Videos einbinden, da es nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass das vom (vermeintlichen) Rechteinhaber eingeholte “grüne Licht” eine Falschauskunft sein kann. Auch ein Video unter freier Lizenz kann theoretisch vom Nichtberechtigten mit diesem Etikett versehen worden sein. Allerdings werden sich nur sehr ängstliche Blogger für diese Variante entscheiden.

Wer sein Risiko reduzieren soll, sollte folgendes beachten:

1. Nur die freigegebenen Einbettungscodes der Video-Website verwenden!

2. Ein kurzer Verdachts-Check lohnt: Ist das eine anerkannte Video-Website wie YouTube oder Vimeo? Steht das Video schon länger unbeanstandet auf der Plattform? Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass nicht der Rechteinhaber hochgeladen hat? Oder, wie das tagseoblog schrieb: Bei Einbinden Menschenverstand einschalten…

Wenn der Rechteinhaber das Video hochgeladen hat, dann hat er, sofern er das Einbetten nicht durch Anklicken eines entsprechenden Verbots untersagt hat, gemäß den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform in das Weiterverbreiten durch Einbettungscode eingewilligt. Rechtsanwalt Ulbricht formuliert das so: Wenn tatsächlich der Berechtigte ein Video oder anderen Inhalt auf einem Portal zur Einbettung freigibt, dürfte jedenfalls aus urheberrechtlicher Sicht kein Ungemach drohen. In diesen Fällen wird tatsächlich über die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform (bei Youtube Nr.10 der Nutzungsbedingungen) dieser ein Recht eingeräumt, für die jeweiligen Inhalte Dritten eine Unterlizenz einzuräumen. Über das Angebot und die Einbettung eines entsprechenden Codes wird dann der jeweilige Inhalt an den einbindenden Webseitenbetreiber unterlizenziert. In diesen Fällen besteht also eine einwandfreie Rechtekette.

Insgesamt schätze ich das Risiko, dass ein Wissenschaftsblogger Ärger wegen eines eingebundenen Video bekommt, als gering ein.

Ausgewählte Online-Beiträge:

http://www.rechtzweinull.de/archives/149-Video-Embedding-Co-Rechtliche-Probleme-bei-der-Einbindung-von-fremden-Inhalten.html (21.7.2010)

http://www.tagseoblog.de/was-man-beim-einbinden-von-youtube-videos-beachten-sollte (4.6.2012)

http://www.telemedicus.info/article/2453-Die-Haftung-fuer-eingebundene-Youtube-Videos.html (20.10.2012)

https://netzpolitik.org/2013/risikofaktor-einbettung-youtube-twitter-und-das-urheberrecht (23.1.2013)

http://universal-code.de/2013/04/27/videos-einbetten-legal-egal (27.4.2013)

Nachtrag: Wie findet man freie Videos?
http://archiv.twoday.net/stories/410257652

Zu Ansprüchen von Verwertungsgesellschaften
http://archiv.twoday.net/stories/650488977

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661

Für mich kein “fremdes” Video, zusätzlich unter CC-BY frei lizenziert.

Digital Resource and Database of Palaeography, Manuscripts and Diplomatic

http://digipal.eu

“As its homepage states, DigiPal (Digital Resource and Database of Palaeography, Manuscripts and Diplomatic) focuses on the handwriting of English manuscripts, particularly those produced between AD 1000 and 1100, during the reigns of Æthelred, Cnut and William the Conqueror.”

http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2013/05/have-you-used-digipal-yet.html

Köln-Petition nun auch bei H-SOZ-U-KULT

Unser Dank gilt Thomas Wolf, dass er, einer hier geäußerten Anregung von Herrn Waldschütz folgend, die Zeit gefunden hat, den Petitionstext auch H-SOZ-U_KULT zur Verfügung zu stellen und natürlich H-SOZ-U-KULT für die Verbreitung:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=2123

Bei derzeit 6286 Unterstützern ist noch viel Luft nach oben – bitte weiter bewerben!

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

Objektdatenbanken – “Museen, nehmt euch das Netz”

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2013/05/16/objektdatenbanken-museen-nehmt-euch-das-netz

Holger Simon: “In der Museumsliste museums-themen wird zur Zeit wieder leidenschaftlich diskutiert, wie ausfühlich und vor allem vollständig eine Museumsdokumentation sein dürfen, bevor sie ins Netz gesetzt wird. Ich will hier natürlich nicht verhehlen, dass ich ein starker Vertreter der Meinung bin, schnell hochauflösende Bilder mit – manchmal auch – rudimentären Metadaten ins Netz zu setzen, und dann zusammen mit den Nutzern Fehler zu beseitigen und Inhalte zu ergänzen.”

Als Archivar ist man es ja gewohnt, dass Findmittel, die man heute ja auch online zugänglich machen soll, in unterschiedlichster Qualität vorliegen. In Staatsarchiven bekommt man gar nicht selten Findmittel aus der frühen Neuzeit vorgelegt.

Kennt übrigens jemand das älteste noch gültige Archivfindmittel?

Was die Museen angeht, so müssen natürlich diese Objektdatenbanken durch Metasuchen wie die Deutsche Digitale Bibliothek erschlossen werden. Wichtig wäre auch eine Freigabe via OAI-PMH für alle OAI-Harvester.

Historische Hintergründe zu den heiliggesprochenen “Märtyrern von Otranto” 1480. Interview mit Hubert Houben

Hubert Houben ist Professor an der Universität Lecce und Ehrenbürger von Otranto. Er bereitet ein Buch über den türkischen Überfall auf Otranto 1480 in Geschichte und Mythos vor. Ich bin sehr dankbar, dass er sich kurzfristig bereit fand, mit mir ein Mail-Interview zu dem in Archivalia neulich bereits aufgegriffenen Thema zu führen.

Sie haben Ihre Dissertation in Freiburg im Breisgau über mittelalterliche Handschriften aus der Abtei St. Blasien im Schwarzwald vorgelegt (gedruckt 1979) – wie kommt es, dass Sie heute Experte für die Geschichte der Region Salento sind?

Seitdem ich 1980 mit einem Feodor-Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung an die Universität Lecce (jetzt “Università del Salento) kam, und später dann hier Professor für mittelalterliche Geschichte wurde, befasse ich mich – neben anderen Themen wie den Normannen und Staufern oder dem Deutschen Orden im Mittelmeerraum – auch mit der Geschichte Apuliens.

Papst Franziskus hat dieser Tage die 800 Märtyrer von Otranto zur Ehre der Altäre erhoben. Wie bewerten Sie als Historiker die Heiligsprechung?

Die Heiligsprechung ist ein Akt der katholischen Kirche, den ich respektiere.

Können Sie kurz den Forschungsstand zum osmanischen Feldzug 1480 und zu den “Märtyrern” charakterisieren? Ist sehr viel umstritten oder herrscht ein weitgehender Konsens?

Die Fachhistoriker sind sich weitgehend einig darüber, dass es sich um den Versuch handelte, Apulien oder zumindest Südapulien zu erobern, nachdem bereits das auf der anderen Seite der Adria liegende Albanien dem osmanischen Reich einverleibt worden war. Die nur ca. 70 km von der albanischen Hafenstadt Valona (alb. Vlorë) entfernte, ebenfalls am Meer gelegene Stadt Otranto war leicht zu erreichen und nur schwach befestigt. Als die Einwohner das Angebot, sich der Herrschaft der Osmanen zu unterwerfen (nur das, keine Forderung nach Konversion zum Islam!) ablehnten und Widerstand leisteten, wurden nach Eroberung der Stadt ca. 800-900 Männer aus Rache hingerichtet. Dieses Massaker sollte auch die benachbarten Städte so einzuschüchtern, dass sie keinen Widerstand mehr leisteten. Dieses Ziel wurde allerdings verfehlt, denn Lecce und Brindisi ergaben sich nicht und konnten von den osmanischen Truppen nicht erobert werden.

Welche Fakten sind aus Ihrer Sicht hinsichtlich der Eroberung Otrantos unstrittig?

1. Dass das osmanische Heer am 11. August 1480 nach 14tägiger Belagerung die Stadt eroberte, nachdem die Einwohner es abgelehnt hatten, sich zu ergeben.

2. Dass am Tag danach (also am 12. August, und nicht erst am 14. August wie spätere, unverlässige Quellen angeben) ca. 800 oder 900 Männer aus den oben genannten Gründen hingerichtet wurden, während die Frauen und Kinder versklavt und größtenteils nach Konstantinopel verkauft wurden.

3. Dass es ca. 20 wohlhabenden Bürgern gelang der Hinrichtung zu entgehen, indem sie sich durch eine hohe Geldzahlung die Freiheit erkauften. Es wurde also fast ausnahmslos die gesamte männliche Bevölkerung hingerichtet.

Auf welche zeitgenössischen Quellen kann sich eine geschichtswissenschaftliche Rekonstruktion des Geschehens stützen und wie glaubwürdig sind diese?

Botschafter (sog. “oratori”) der italienischen Regionalstaaten (Mailand, Venedig, Ferrara, Florenz, Kirchenstaat), die über ein Netz von Informanten verfügten, haben hunderte von Briefen (sog. “dispacci”) hinterlassen, die viele Details der Eroberung von Otranto, der anschließenden Kämpfe (und Verhandlungen) und der Rückeroberung (nach dem Tod Mehmets II. ergab sich die türkische Besatzung gegen Zusicherung eines ehrenvollen Abzugs) enthalten. Auszüge aus einigen dieser Briefe, die die Eroberung betreffen, wurden bereits 1881 ediert (in der Zeitschrift “Archivio Storico per le Province Napoletane”), andere (über die anschließenden Kämpfe und Verhandlungen) wurden kürzlich veröffentlicht (“Lettere degli ambasciatori estensi …”, 2 Bde., ed. H. Houben, Galatina 2013). Diese Nachrichten können verglichen und kritisch untersucht werden, so dass man sich insgesamt ein gutes Bild von den Ereignissen machen kann. Jede Quelle ist natürlich subjektiv, aber diese Briefe haben den Vorteil, dass die Botschafter versuchten, fast Tag für Tag möglichst frische und “objektive” Informationen an ihre jeweiligen “Staatsoberhäupter” zu übermitteln.

Können Sie auch etwas über Quellen türkischer Provenienz sagen?

Die osmanischen Chronisten berichten relativ wenig über den Otrantofeldzug, da er am Ende mit einem Misserfolg (Abzug 1481) endete. Der einzige türkische Chronist, der dem Otrantofeldzug ein Kapitel widmet, ist Kemalpascha Zāde (gest. 1534), der einige Jahrzehnte nach den Ereignissen schreibt. Er erwähnt das Massaker nur nebenbei und ohne Einzelheiten. In seiner Chronik, die eine Erfolgsgeschichte der osmanischen Sultane ist, heißt es u.a. (ich zitiere die Übersetzung von Klaus Kreiser): “Seine Majestät (Mehmed II. ‘der Eroberer’) befahl seinem Feldherrn und Eroberer Gedik Achmet Pascià, nachdem er Kephalonia und Valona erobert hatte, das Land Apulien zu unterwerfen (…). Er sollte diese Provinz dem Herrschaftsbereich des Islam (dār al-Islām) einfügen und aus ihr die Spur des Unglaubens vertreiben”. Prof. Kreiser bemerkt dazu, dass der Chronist nicht selten eine solch religiöse Motivation für Eroberungen (z. B. auf dem Balkan) benutzt, hinter denen in Wirklichkeit materielle Gründe standen (in: La conquista turca di Otranto …, hg. v. H. Houben, Galatina 2008, Bd. 1 S. 171).

Wie kam es aus Ihrer Sicht zur Entstehung der Tradition von den Märtyrern von Otranto und welchen Zweck hatte ihre Verbreitung?

Bereits kurz nach der christlichen Rückeroberung von Otranto verbreiteten sich Ansätze dieser Tradition in der Stadt und in der Region: die Überlebenden glaubten, die Gefallenen und Hingerichteten seien als Märtyrer für Glauben und Vaterland gestorben. Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung dieser Tradition spielte der aus dem Salento stammende Humanist Antonio de Ferrariis († 1517), genannt Galateo (weil er aus einem Ort namens Galàtone, nicht zu verwechseln mit dem benachbarten Galatìna, stammte). Die Könige von Neapel förderten diese Tradition, um sich als Verteidiger des Christentums gegen die Türken zu stilisieren. Die 800 “Märtyrer” wurden zum Symbol der lokalen Identität der Stadt Otranto, die sich als ein Bollwerk des Christentums gegen die Türkengefahr verstand.

Welche Quellen berichten vom umstrittenen “Martyrium” am 14. August 1480 und wie sind diese zu bewerten?

Die Hinrichtung der 800 oder 900 “Märtyrer” wegen ihres Widerstands gegen die Eroberer ist aus den erwähnten Briefen der Botschafter gut belegt. Eine Zeugenbefragung von 1539 (gedruckt 1670) sollte beweisen, dass die 800 getötet wurden, weil sie sich geweigert hatten, den christlichen Glauben zu verleugnen; aus den Aussagen geht indes hervor, dass sie hingerichtet wurden, weil sie sich nicht ergeben hatten. Doch bezeugen diese 59 Jahre nach den Ereignissen gemachten Aussagen auch, dass die Bevölkerung glaubte, dass es sich um “Märtyrer” handele, die für Glauben und Vaterland freudig in den Tod gegangen seien. Einige Zeugen berichten, ein alte Schuster, Meister Grimaldo, habe seine Mitbürger aufgefordert, sich hinrichten zu lassen, da sie dadurch zu Märtyrern würden. Keiner der befragten Zeugen berichtet von einer Aufforderung zur Konversion zum Islam.

Diese taucht erst in einer 1583 gedruckten Geschichte der Ereignisse von 1480-81 auf, die sich als von einem lokalen Priester (Giovanni Michele Marziano) verfasste italienische Übersetzung eines lateinischen Werks des erwähnten Humanisten Galateo ausgibt. Die Forscher sind sich aber seit längerem darüber einig, dass es sich um eine Fiktion handelt und dass der Autor, wohl auch in Kenntnis der Ergebnisse der erwähnten Zeugenbefragung, die Ereignisse ausgeschmückt hat. Bei ihm wird “Meister Grimaldo” zu “Meister Antonio Primaldo” (Primaldo vermutlich weil er als Erster, primus, das Martyrium erlitt). Ferner wird erzählt, dass dieser nach seiner Enthauptung so lange aufrecht stehen geblieben sei, bis der letzte Märtyrer den Tod gefunden hatte. So auch in der angeblich 1537, in Wirklichkeit aber nach 1583 entstandenen Geschichte (“Istoria”) des Giovanni Michele Lagetto (oder Laggetto) aus Otranto, der vorgibt sich auf eine Erzählung seines Vaters zu stützen, der die Ereignisse von 1480 miterlebt habe, was vermutlich eine Fiktion ist. Spätere lokale Geschichten fügen hinzu, dass der türkische Henker sich ob solcher Standhaftigkeit zum Christentum bekehrte und zur Strafe aufgespießt (gepfählt) wurde.

Sind Ihnen denn über diesen Meister Grimaldo, der jetzt als Antonio Primaldo kanonisiert wurde, Quellen aus dem 15. Jahrhundert bekannt?

Nein, aber das ist nicht verwunderlich, denn einfache Leute wie er kommen in den Quellen meist nicht vor. Man kann also nicht nachweisen, dass er existiert hat. Aber auch nicht das Gegenteil.

Vermutlich gab es einen Schustermeister Grimaldo unter den Hingerichteten und vielleicht war er wirklich überzeugt, als Märtyrer zu sterben.

Welche Motive hatte der osmanische Feldzug und wie ordnet sich das Vorgehen der osmanischen Truppen in Otranto in die Kriegsführung der damaligen Zeit ein?

Es handelte sich um einen Eroberungsfeldzug (nicht etwa zur Ausbreitung des Islam – dass im Laufe der Expansion des ottomanischen Reichs ein Teil der Bevölkerung der eroberten Gebiete nach und nach konvertierten, um nicht länger als Untertanen “zweiter Klasse” behandelt zu werden, steht auf einem anderen Blatt). Ein ähnliches Massaker wie 1480 in Otranto richteten die Osmanen 1470 nach der Eroberung der griechischen Insel Euböa (ital. Negroponte und bis dahin im Besitz von Venedig) an. Hier wurden ebenfalls 800 Männer hingerichtet, weil sie sich nicht ergeben hatten (ein ähnlicher Fall ereignete sich wenige Jahre danach bei der Eroberung Albaniens). Die Kriege wurden damals auf beiden Seiten oft mit brutaler Gewalt geführt: So wurde z. B. die besonders grausame Art der Hinrichtung durch Pfählung sowohl auf christlicher als auch auf osmanischer Seite praktiziert.

Vielen Dank für die Antworten!

Wozu eine wissenschaftliche Fragestellung?

Christine Roll: Wozu eine wissenschaftliche Fragestellung? Fragestellung, Forschungsstand und historische Argumentation – oder: warum tun sich viele Geschichtsstudentinnen und -studenten so schwer damit, „richtig“ Geschichtswissenschaft zu betreiben? In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 16. Mai 2013

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1408