Freies Recht für freie Bürgerinnen und Bürger? In Deutschland Pustekuchen. Zur Juris GmbH vergleiche man hier
Nun hat der VGH Baden-Württemberg das Juris-Monopol beendet:
“Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hob den ablehnenden Bescheid des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2009 mit Urteil vom 7. Mai 2013 – 10 S 281/12 – auf und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland dazu, der LexXpress GmbH sämtliche Entscheidungen, die sie der juris GmbH seit dem 1. Juni 2009 zum Zwecke der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat, zu denselben Bedingungen und in derselben Form zu übermitteln. Die Revision wurde – wie bei der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits zu erwarten – zugelassen. Die Entscheidungsgründe liegen allerdings noch nicht vor.”
http://blog.delegibus.com/2013/05/07/gemeinfreiheit-grose-rechtsprechung-im-kellergericht
Siehe auch
http://klawtext.blogspot.de/2013/05/juris-wackelt.html