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Justiz verkennt Pressefreiheit

http://www.internet-law.de/2013/05/pressefreiheit-auch-fur-leserkommentare.html

RA Stadler kritisiert einen Beschluss des LG Augsburg, “dass sich die Augsburger Allgemeine im Hinblick auf die Nutzerkommentare nicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen kann und damit auch nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung”.

Siehe auch
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5890

Der neue Georges – WBG macht mit schlechtem Produkt Kasse und Recensio.net tritt die wissenschaftliche Redlichkeit mit Füßen

Christian Schwaderer kritisiert das bewährte Lateinwörterbuch:

http://www.recensio.net/Members/khyland/der-neue-georges

Ein Unding, dass weder in der URL noch in den Metadaten von http://Recensio.net der Name des Rezensenten erscheint.

Zitiert werden soll:

http://recensio.net: Präsentation von: Thomas Baier (Hg.): Karl Ernst Georges, Der neue Georges. Ausführliches Handwörterbuch Lateinisch – Deutsch, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2012

Autor ist nicht http://recensio.net, sondern Schwaderer. So möchte ich dringend abraten, dass jemand die Möglichkeit nutzt, aktuelle Fachliteratur auf http://Recensio.net zu rezensieren. Die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens werden von http://Recensio.net mit dem Zitierhinweis mit Füßen getreten.

Jahrzehntelang hat die Bundesregierung die Rückgabe brisanter Akten aus der Zeit des Nationalsozialismus verzögert

“Die deutsche Regierung hat über Jahrzehnte die Rückgabe brisanter NS-Akten an das Bundesarchiv verzögert. Das geht aus vertraulichen Unterlagen hervor, die der Journalist Malte Herwig bei Recherchen für ein Buch über die sogenannte Flakhelfergeneration in Washington eingesehen hat.

Seit Kriegsende lagerten wichtige Akten der NSDAP, darunter auch die Mitgliederkartei, im Document Center, einem von den Amerikanern bewachten Gebäudekomplex in Berlin. Erst im Sommer 1994, nach mühsamen Verhandlungen, ging das Archiv in deutsche Obhut über. Bislang ging man davon aus, dass die USA die Überstellung der Akten verzögert hatten. So hatte es auch das Auswärtige Amt erklärt, das die Verhandlungen führte.
Tatsächlich wären die USA schon 1967 zur Rückgabe bereit gewesen, wie aus den von Herwig gesichteten Depeschen und vertraulichen Memos hervorgeht. Die Verhandlungen über die Modalitäten scheiterten aber an der Hinhaltetaktik der Deutschen. Als die Grünen 1989 einen Parlamentsbeschluss durchsetzten, um auf die Regierung Druck auszuüben, ging das Auswärtige Amt nach Aktenlage so weit, die Amerikaner um ein doppeltes Spiel zu bitten.”

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesregierung-verzoegerte-jahrzehntelang-rueckgabe-von-ns-akten-a-898138.html

Nichts Neues von der FAZ

Am 25. April hat auch RA Solmecke meinen Fall aufgegriffen:

http://www.wbs-law.de/internetrecht/faz-mahnt-blogger-ab-39248

Klaus Graf ist bekannter Internet Blogger und betreibt seinen eigenen Blog „Archivaria“. Archivaria, so so.

“Letztlich muss man, wenn man sich den ganzen Sachverhalt vor Augen führt schon fragen, warum ein Blogger die Meinungsfreiheit gerade gegen eine der größten DeutschenTageszeitungen verteidigen muss und sicherlich auch, warum die FAZ hier vorliegend überhaupt die Rechte von Frau Schmoll vertritt. Wo hier eigentlich eine Rechtsverletzung zum Nachteil der FAZ gegeben sein soll, müsste auch erst einmal aufgezeigt werden.”

Zu meiner Abmahnung:
http://archiv.twoday.net/stories/342793744 mit weiteren Nachweisen

Die FAZ hat sich bei mir nicht wieder gemeldet. Hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung dürfte die Eilbedürftigkeit inzwischen entfallen sein. Ein langwieriges Hauptsacheverfahren ist eher unwahrscheinlich.

National Library of Wales will auf Urheberrecht an Digitalisaten verzichten

“To celebrate World Intellectual Property Day ( 26 April) and to promote discussion of the role of intellectual property in encouraging innovation and creativity The National Library of Wales has announced a pioneering decision in relation to its digitised collections by declaring that it will no longer claim ownership of copyright in digital copies of items in its care.”

Sollte eigentlich selbstverständlich sein, alles andere wäre Copyfraud.

http://www.llgc.org.uk/index.php?id=1514&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5306&cHash=ff862080bf62ecada84a42e3601e6fb8

Wolfenbütteler Handschrift gehörte Universalgelehrten Montaigne

http://idw-online.de/pages/de/news532457

“Eine Handschrift der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel war einst im Besitz des französischen Universalgelehrten Michel de Montaigne. Dieser Überraschungsfund gelang Ingrid De Smet (University of Warwick) und Alain Legros (Université François-Rabelais), die im Rahmen ihrer Forschungsarbeit ein Digitalisat der Handschrift mit der Signatur Cod. Guelf. 7.1 Aug. 4° aus der Sammlung Herzog Augusts bestellt hatten.”

Digitalisat:
http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=mss/7-1-aug-4f

Internetportal zur Universität Helmstedt

“Im Einzelnen finden sich in dem Internetportal http://uni-helmstedt.hab.de sämtliche Vorlesungsverzeichnisse der Universität Helmstedt mit 27.000 Lehrveranstaltungen aus dem Zeitraum 1581–1810: Neben den Digitalisaten steht zudem eine umfangreiche Volltext-Suche in den lateinischsprachigen und deutschsprachigen (ab 1745) Vorlesungsankündigungen zur Verfügung. Weiterhin existieren Datenbanken zu den in allen vier Fakultäten (Theologie, Jura, Medizin, Philosophie) angefertigten Dissertationen mit knapp 7.000 Einträgen sowie zur Matrikel der Universität, in der ca. 46.000 Universitätsbesucher und Universitätsangehörige verzeichnet sind. Die ungefähr 1.600 transkribierten Rechenschaftsberichte in lateinischer Sprache aus drei Zeiträumen zwischen der Mitte des 17. und der Mitte des 18. Jahrhunderts werden ergänzt durch einen Professorenkatalog, in dem Basisinformationen zu den rund 250 Professoren zu finden sind, die an der Academia Julia in Helmstedt gelehrt haben.”

http://idw-online.de/pages/de/news532235

Handschrift zur kursächsischen Landtagsgeschichte in den USA online

Ms. Codex 1178 – Ausführliche Nachricht oder Beschreibung von denen churfürstl[ich] sächs[ischen] Land- und Ausschuss-Tägen, von anno 1185 biss ad annum 1718, auch wie die Steüern und Anlagen nacheinander eingeführet und erhöhet worden, ingleichen wie die Bewilligung geschehen ist

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4311797

#fnzhss

Fähiger Richter in den USA

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Roter-Alarm-fuer-Porno-Trolle-1859349.html

“Das Urheberrecht, ursprünglich zum Ausgleich für darbende Künstler entworfen, erlaubt in diesem Zeitalter elektronischer Medien darbenden Anwälten, die Bürgerschaft auszuplündern.” – Sagt der US-Richter Otis D. Wright II

Siehe auch
http://www.infodocc.info/copyright-trolle-berufsverbot

Mainzer Universitätssammlungen mit gemeinsamem Portal

http://www.sammlungen.uni-mainz.de

Eine neue In­ter­net­platt­form der Uni­ver­si­tät Mainz er­mög­licht erst­mals ei­nen Über­blick über al­le uni­ver­si­tä­ren Samm­lun­gen – von der Ägyp­to­lo­gie über den Bo­ta­ni­schen Gar­ten und die Kunst­ge­schich­te bis hin zur Münz­samm­lung oder den Samm­lun­gen des In­sti­tuts für Klas­si­sche Ar­chäo­lo­gie.

Via
http://www.damals.de/de/4/news.html?aid=191060&action=showDetails

Eichstätter Inkunabel ist zurück

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Mitteilung nimmt Bezug auf einen Mailwechsel über die Intetbib (ab 01.10.2012) zu einer Inkunabel aus dem Bestand des ehemaligen Eichstätter Kapuzinerklosters:

Die Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt konnte heute in der Bayerischen Staatsbibliothek die aus dem Bestand des Eichstätter Kapuzinerklosters verloren gegangene Inkunabel ‘Thomas à Kempis: Meditationes de vita Jesu Christi. Köln: Johann Laden, c. 1498?’ in Empfang nehmen.

Nach Gesprächen mit dem Eigentümer, der die Inkunabel im Oktober 2012 dankenswerter Weise aus einer Auktion der Galerie Bassenge zurückgezogen hatte, und unter Einbeziehung der Bayerischen Staatsbibliothek kamen alle Beteiligten zu dem Schluss, dass eine lückenlose Klärung der verschiedenen Eigentumsübergange nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Eigentümer, die Inkunabel ohne finanzielle Gegenleistung der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt zu übergeben.

Wir danken dem Eigentümer und der Bayerischer Staatsbibliothek ausdrücklich für dieses erfreuliche Ergebnis.

Auf diesem Weg möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Übernahme der Inkunabeln aus dem Kapuzinerkloster Eichstätt durch die Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt im Jahre 2003 neben dem nun zurückgekehrten Band vier weitere Titel als fehlend dokumentiert wurden (alte Signatur des Eichstätter Kapuzinerklosters: Kap Ink 1, 2, 3, 5 und 27), die ebenfalls auf dem Markt auftauchen könnten. Allerdings sind nur die nun übergebene Inkunabel sowie der Sammelband mit der Nr. 3 in der Bestandsbeschreibung durch Ilona Hubay erwähnt, sodass wir nur zu diesem fehlenden Band eine Inhaltsangabe geben können. Es handelt sich um einen Sammelband mit der Provenienz: „Casparus Erckh me Jure tenet”, der folgende Titel enthält:

1. Reformatorium vitae morum et honestatis clericorum. Basel: Michael Furter, in Kathedra Petri, [22. Februar] 1494, Hubay Nr. 883, GW M33160

2. Pseudo-Bernardus: Modus bene vivendi. [Basel: Bernardinus Benalius, 30. Mai 1492]. Hubay Nr. 167, GW 4047.

Sollten Sie einen Hinweis zum Verblieb des Werkes haben, wären wir für diese Information dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Löffler

Universitätsbibliothek Eichstaett-Ingolstadt
Kommissarische Bibliotheksleitung
Leitung Zweigbibliothek Ingolstadt & EDV-Referat
Dr. Maria Loeffler
Universitätsallee 1
85072 Eichstätt
Tel.: 08421/93-1330 oder -1806
E-Mail: maria.loeffler@ku-eichstaett.de

http://www.inetbib.de

Das ist ja ausgesprochen erfreulich. Ohne den Hinweis eines Kommentators hier am 1. Oktober 2012

?p=8925#comments

und meinen Beitrag vom gleichen Tag in INETBIB

http://article.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23066

[siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/8431]

wäre das Stück höchstwahrscheinlich in einer Privatsammlung verschwunden.

Zur Causa Eichstätt
?s=kapuz+eichst%C3%A4tt

Zur Provenienz Eichstätt OCapuc. hat Needhams IPI:

“OCapuc, S. Crux, fd. 1627, on property of former OSB Scottorum: Munich SB; Eichst. (Σ84); Fkft/M; CatRég XI 7, 12, 14; Pirages 46 (Nov. 2001): 8 (B-553); Bod-inc.; Paris BNF”

Köln: Twittern fürs Stadtarchiv und die KMB am Internationalen Museumstag

Am 12. Mai 2013 zum Internationalen Museumstag rufe ich zu der kleinen Twitteraktion “Mein Lieblingsstück” auf. Ziel ist es die derzeitige Lage der 3, von einem Neubau-Plnungsstopp betroffenen Institutionen (Stadtarchiv, Kunst- und Museumbibliothek und Rheinisches Bildarchiv) bekannt zu machen und die seit fast einem Monat laufende Petition zu verbreiten.
Es müssen dabei nur 2 Tweets verschickt werden, die mit den hashtags #IMT13 und #IMD13 versehen sind.
1) Der erste Tweet enthält ein schönes Stück aus den Online-Bestände der 3 Einrichtungen. Man könnte z. B. ein Lieblingsstück aus der Kunst- und Museumsbibliothek posten. Hier findet man einiges: http://www.kulturelles-erbe-koeln.de/.
2) Der zweite Tweet verweist auf die Petition und ruft zum Mitzeichnen auf: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln