Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Unfähige alte Männer des BGH verteidigen ihre unsägliche Rechtsprechung zum Quasi-Recht an der eigenen Sache des Grundstückeigentümers

“Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 – V ZR 45/10, NJW 2011, 749).”

http://openjur.de/u/622108.html

Siehe auch
?s=sanssouci+bgh
http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/12/17/schwarzer-freitag-fuer-die-panoramafreiheit-bundesgerichtshof-begrenzt-freie-fotografie-in-gaerten-und-parkanlagen (2010)
?s=panoramafreiheit

Update: Die sehr alte Seite im Jurawiki stammt von mir:

http://www.jurawiki.de/SachFotografie

Die Gründe für die Ablehnung von “Schloss Tegel” hat schon Kübler formuliert und daher ist es ganz und gar unnötig, dass ich sie hier nochmals wiederkaue. Daher nur ein Punkt: Der Eigentümer hat erheblich mehr Rechte als der Urheber, der es nach h.M. hinnehmen muss, dass in den Parks usw. aufgestellte geschützte Skulpturen der Panoramafreiheit unterliegen.

Zu Konsequenzen für Bildjournalisten:
http://www.djv.de/startseite/infos/beruf-betrieb/bildjournalisten/detail/article/fotografie-auf-oeffentlichem-eigentum-verboten-wird-deutschland-zum-land-der-fotodrohnen.html

Köln: Stand der Petition für das Stadtarchiv und die KMB 28.4

3857 Mitzeichnende sind bis zu jetzt zu zählen. Das der Petition ist eigentlich sehr breit: Architektinnen und Architekten, Archivarinnen und Archivare, Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Künstlerinnen und Künstler, Museumsmitarbeiterinnen und – mitarbeiter, Restauratorinnen und Restauratoren, …… Ich in guten Mutes, dass das selbstgesteckte Ziel, bis morgen 5.000 Mitzeichnende, geschafft wird.
Für morgen 12:00 hat der Kölner Bücherschwarm eine Aktion aus seiner Facebook-Seite angekündigt: https://www.facebook.com/pages/K%C3%B6lner-B%C3%BCcherschwarm/111563318900422?fref=ts

Weitere Informationen zur Petition finden Sie hier: https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln .

Hier geht es zur Petition direkt: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

Jost Pirckhammers Heidelberger Turnierbuch und vergleichbare Fälschungen des 19. Jahrhunderts

Leider hat sich die Erkenntnis, dass es sich bei dem Heidelberger Turnierbuch Jost Pirckhammers um eine Fälschung des 19. Jahrhunderts handelt, nicht hinreichend in der Forschung herumgesprochen. Die durchaus ansprechend illuminierte Handschrift befindet sich im Stadtarchiv Heidelberg (Signatur: H Nr. 106) und ist inzwischen online im Portal der Universitätsbibliothek Heidelberg zu bewundern:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/stahd_h106

(Mein herzlicher Dank gilt meinem Kurskollegen Dr. Peter Blum vom Stadtarchiv Heidelberg, der hochwertige Reproduktionen anfertigen ließ, und der UB Heidelberg, insbesondere Frau Effinger, die sich bereit erklärte, das Digitalisat öffentlich zugänglich zu machen.)

Der Haßmersheimer Pfarrer Hermann Wirth publizierte 1868 in seinem “Archiv zur Geschichte der Stadt Heidelberg” (1. Jg. Heft IV, S. 214-246) zwei Beschreibungen des Heidelberger Turniers.

http://books.google.de/books?id=v85DAAAAYAAJ&pg=PA214

Zunächst diejenige aus dem 1530 erstmals gedruckten Turnierbuch des Herolds Georg Rüxner, wobei er die Ausgabe von 1532 zugrunde legte (Digitalisat Dilibri; Erstausgabe 1530), dann die “Thurnirbuchordnung von Pirckhammer anno 1486”. Wer die Handschrift jetzt online durchblättert, läuft Gefahr, sich über den unkritischen Pastor zu mokieren, der eine für den einigermaßen mit spätmittelalterlichen Handschriften Erfahrenen doch recht offenkundige Fälschung für authentisch ansah.

Das Stück hatte der Begründer der Heidelberger städtischen Altertümersammlung Albert Mays über den bekannten Händler Nikolaus Trübner von einem Londoner Antiquar im August 1868 für eine wohl nicht unbeträchtliche Summe erworben und später der Stadt Heidelberg mit seinen Sammlungen testamentarisch vermacht.

In seinen Quellen zur Geschichte des Heidelberger Schlosses (1882) erklärte schon Marc Rosenberg das Stück “entschieden” in einer Fußnote als “eine Fälschung” (S. 78 Anm. 2):

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/rosenberg1882/0091

Der Heraldiker Theodor Wilckens (1839-1926) nahm sich in den Mannheimer Geschichtsblättern 8/9 (1900), Sp. 184-187 das Werk vor und formulierte sein Ergebnis schon in der Überschrift: Das “Heidelberger Thurnierbuch und Ordnung des Jost Pirckhammer” von 1486 eine Fälschung. Online:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2012/1824

Am 21. Mai 1895 hatte der Berliner Verein “Herold” Gelegenheit, das Original zu prüfen. Wilckens gibt das Gutachten wieder, das die Fälschung erweist. Der nach Ansicht des Vereins in den 1840er Jahren wirkende Fälscher habe ein Pergament des 18. Jahrhunderts wiederverwendet. Es wäre einen Versuch wert, das Palimpsest mit modernen naturwissenschaftlichen Methoden zu durchleuchten.

Als Textquelle wird natürlich das Rüxnersche Turnierbuch ausgemacht. Das Porträt Kurfürst Philipps stamme aus einem Porträtbuch von Jost Amman.

Mundus vult decipi. Einmal in der Welt, ist Pirckhammers Turnierbuchordnung als authentische Geschichtsquelle offenbar unausrottbar. Und Wilckens Fälschungsnachweis, obwohl mehrfach bibliographisch registriert (ZGO, Jahresberichte, Deutsche Geschichtsblätter) wurde übersehen. Ich denke nicht, dass man Historikern sorgfältige Arbeitsweise attestieren kann, die auf eine quellenkundliche Überprüfung des Textes trotz offenkundig dubioser Aussagen verzichtet haben.

“1486: das Heidelberger Thurnierbuch und Ordnung des Jost Pirckhammer erscheint” So der Heidelberger Geschichtsverein in seiner Zeittafel
http://www.s197410804.online.de/Zeiten/1400.htm
Besonders pikant: Auf der Literaturseite des gleichen Angebots wird auch der Aufsatz von Wilckens aufgeführt, der doch schon im Titel sagt, dass es sich um eine Fälschung handelt:
http://www.s197410804.online.de/Literatur/litmta.htm

Eugen Hillenbrand verwies in seinem Aufsatz zum Offenburger Turnier (ZGO 1983, S. 274) ohne weiteres auf den zweiten von Wirth edierten Bericht (also auf Pirckhammer). Thomas Zotz hat in seinem einflussreichen Aufsatz zum städtischen Turnierwesen die Fälschung leider auch für bare Münze genommen (S. 478):

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a097856.pdf

Über Zotz gelangten Pirckhammers 400 Bürger im Harnisch in eine Fußnote von von Anja Hagen/Heinz Krieg (in: Spätmittelalter am Oberrhein. Aufsatzbd., 2002, S. 421).

Als authentische Quelle verwertete Pirckhammers Turnierbuch Andreas Ranft in seinen “Adelsgesellschaften” 1994:
http://books.google.de/books?id=E4UWAQAAIAAJ&q=pirckhammer

Martina Backes äußerte zwar 1992 Skepsis (die Handschrift sei eine Fälschung des 19. Jahrhunderts), verzichtete aber auf Heranziehung der maßgeblichen Darstellung von Wilckens.

http://books.google.de/books?id=RrFbAAAAMAAJ&q=thurnirbuchordnung

Zuletzt ging Franz Niehoff dem Fälscher auf den Leim (2009):

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/2131

Weitere Fälschungen vom gleichen Meister?

Abschließend berichtet Wilckens noch über eine von der Hand des gleichen Fälschers stammende Handschrift, die dem Verein Herold in der Vorstandssitzung vom 1. Dezember 1896 vorgelegt wurde. Sie war aus der französischen Provinz mit dem Nachlass eines Künstlers nach Paris gelangt und dort von einem Antiquar erworben worden. Es ist mir nicht gelungen, eine Spur dieses Manuskripts zu finden. Vielleicht wurde es ja auch von dem unglücklichen Käufer vernichtet.

Es enthielt: ein Verzeichnis der Ulmer Patrizier und deren Wappen von 1613, “Theatrum virorum memorandorum” (Georg von Frundsberg, Franz von Sickingen, Ulrich von Hutten u.a.), “Georgen von Frondsbergs Excercir-Regula nach jetzigem
Erfordernis eingerichtet durch Everardum Weihermann
Ulmensem”. Es war mit vielen Abbildungen reich geschmückt. (Everard Weihermann ist sicher eine Fiktion.)

Es ist mir gelungen, ein mutmaßliches weiteres Stück aus der Fälscherwerkstatt aufzufinden. Ich habe es allerdings nicht selbst eingesehen, doch lässt die Katalog-Beschreibung deutlich genug erkennen, dass ein enger Zusammenhang mit der Machart der beiden bisher erwähnten Codices besteht. Es handelt sich um das Ms. 2387 der BNU Strasbourg im Umfang von 63 Blatt:

https://archive.org/stream/cataloguegnr47fran#page/504/mode/2up

Das Straßburger illustrierte Manuskript beginnt mit einer Beschreibung des Heidelberger Turniers, das ebenso wie bei Pirckhammer fälschlich in das Jahr 1482 gesetzt wird. Auch hier hat ein Diener von Ritter Hans von Seckendorf die Feder ergriffen, nur heißt er nicht Jost Pirckhammer, sondern Andres Zimmermann junior. Es folgen offenbar erfundene Texte, die inhaltlich dem zweiten Stück mit dem Ulmer Geschlechterverzeichnis nahestehen. Soweit es sich nicht um bekannte Persönlichkeiten handelt (Heinz Dompnig zu Breslau, Georg von Frundsberg) finde ich zu den weiteren genannten Personen mit dem Internet keine Anhaltspunkte, dass es sie jemals gegeben hat: Ritter Carius von Füssach, Goldschmied Johann Zimmermann, Christoph Pfanzelt, Maler in Roggenburg 1536.

Womöglich kann ich noch ein weiteres Falsum aus der gleichen Werkstatt namhaft machen. Es muss als verschollen gelten. Ich habe den Eintrag in: Romances of chivalry, European literature, French books with engravings, rare Americana from the library of John B. Stetson, Jr., Philadelphia, Pennsylvania. American Art Association, Anderson Galleries (Firm), April 17, 1935-April 18, 1935, S. 131f. Nr. 225 auf Commons zugänglich gemacht:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Turnierbuch_1511.jpg

Das Hauptwerk der illustrierten Handschrift ist ein “protocollum” des Turniers anlässlich von Herzog Ulrichs Hochzeit 1511. Dieses Turnier hat es ohne Zweifel gegeben. Dort turnierten zwei Bayernherzöge miteinander (siehe Max Tewes in: Ritterwelten im Spätmittelalter , 2009, S. 42 nach dem Hofkleiderbuch Cgm 1951, Bl. 8r, das online ist:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016005/image_19 ).

Die Quellen zur Hochzeit Herzog Ulrichs stellten Stälin (IV, S. 81 Anm. 1) und jüngst Gerhard Raff, Hie gut Württemberg allewege, 3. Aufl. 1994, S. 478f. zusammen. Die sehr viel spätere lateinische Festbeschreibung von Jakob Frischlin ist online:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz312522533

Von einem Turnierprotokoll konnte ich aber keine Spur finden. Das zweite Stück des Bandes soll ein Turnierbuch des Anton von Yffan, der als Maximilians Turniermeister durchaus bekannt ist, sein. Das dritte schließlich verweist doch recht deutlich auf die bisherigen Falsa: Kurze Relation über Franz von Sickingen von Johann Yfanenschmit Maler “Discip. Burgkmayers”. Über diesen Yfanenschmidt (oder Pfanenschmit?) ist nichts herauszubringen. Dass er als Schüler des berühmten Burgkmair bezeichnet wird verweist auf die Rolle der Augsburger Malers Burgkmair für die Verbreitung von Turnierbüchern Maximilians. Siehe die Beschreibung Marianne Reuters:

http://codicon.digitale-sammlungen.de/inventiconCod.icon.%20403.html

Franz von Sickingen gehört zu jenen Persönlichkeiten, mit deren Prominenz der Fälscher Kunden anlocken wollte. Und auch den Malern war der Fälscher besonders gewogen: Pirckhammer nennt sich Maler, Pfanzelt (in der Straßburger Handschrift) ist Maler.

Aufgrund der wenigen Angaben des Verkaufskatalogs ist ein Urteil schwierig, aber ich möchte in der Handschrift definitiv eine Fälschung sehen und aufgrund der dargestellten Bezüge dem gleichen Fälscher wie Pirckhammers Turnierbuch zuweisen.

Später, nach Reuter nach 1882, datiert eine weitere Handschrift, die offenbar in den gleichen Kontext fiktiver Turnierbücher gehört. Möglicherweise stammt auch sie von unserem Fälscher. Ich gebe Marianne Reuter das Wort, deren Aufsatz “Rondo” mir leider nicht zugänglich war [3.3.2021 https://archivalia.hypotheses.org/130124]:

“Ein später Nachläufer unserer Turnierfolge ist Cod.icon. 402 32 Blatt starken Kartons (36 x 27 cm) mit 16 in Deckfarben mit Gold und Silber ausgeführten Bildseiten, Titel- und Widmungsblatt. Die Hs unbekannter Provenienz gibt sich im Widmungsblatt als von Hans Burgmayrer Maller für Herrn Fridericus Pfalzgraue bey Rhein … (Friedrich III., Kurfürst von der Pfalz 1515-1576) angefertigt aus, signiert HB (gemeint Hans Burgkmair d.J.) und datiert 1559 . Neun Illustrationen stimmen zwar mit Cod.icon. 403 sowie SIG [Sigmaringen, Hofbibliothek Hs. 63, KG] überein, alternierend mit Kopien nach dem »Freydal«-Zyklus (Kaiser Maximilians I. autobiographischem Turnierbuch; siehe dazu Cod.icon. 398 ). Die letzte Illustration biedermeierlich gewandeter Herrschaften beim Ring- und Apfelstechen Bl. 30r legt jedoch zusammen mit der märchenhaft anmutenden Besitzgeschichte auf den Vorsatzblättern und dem altertümelnden Einband die Vermutung nahe, daß es sich um ein romantisches Elaborat handelt, dessen konkreten Vorlagen im Einzelnen nachzugehen wäre (Reuter, Rondo 2010 : S. 77 f. mit Abb. 8).”
http://codicon.digitale-sammlungen.de/inventiconCod.icon.%20403.html

Ob es sich um einen einzigen Fälscher handelt (so Wilckens für die dem “Herold” gezeigten Stücke) oder um eine Werkstatt mit mehreren Personen? Auch wenn zwei Handschriften anscheinend nicht mehr vorhanden sind, könnte man das Heidelberger Stück mit dem Straßburger und dem Münchner vergleichen. Ziemlich eindeutig erscheint mir der inhaltliche Zusammenhang des Straßburger Manuskripts mit dem Heidelberger. Deutliche Beziehungen weist auch das Turnierprotokoll 1511 zu den anderen Werken des Fälscher-Meisters auf, während es gut denkbar ist, dass der Münchner Cod. icon. 402, der ja anscheinend sehr viel später datiert, nur als Bestandteil einer größeren Gruppe “romantischer” Turnierbuch-Fiktionen mit den anderen in Verbindung steht. Ich lege der Kunstgeschichte jedenfalls nahe, den “Fälscher von Pirckhammers Turnierbuch” (so mein Vorschlag eines Notnamens) eingehend zu untersuchen und nach weiterem Material zu vergleichbaren Fälschungen/Fiktionen Ausschau zu halten.

In Archivalia sind diese Ermittlungen jedenfalls, wie ich meine, eine spannende Bereicherung zu den Beiträgen über Fälschungen:

http://archiv.twoday.net/stories/96987511

Zum Heidelberger Vierlandeturnier 1481 und seinen Quellen:
http://archiv.twoday.net/stories/96991891
http://archiv.twoday.net/stories/120175110 (Bildquellen)

#forschung

Archivversion:
http://www.webcitation.org/6IU9qBbLj

Rüxner: Anfang vrsprung vnnd herkommen des Thurnirs in Teutscher nation (1530), die Erstausgabe

http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ169083702

“In einigen Wochen sehen Sie hier die digitalisierte Ausgabe. Wir ersuchen um etwas Geduld.” Bin mal gespannt, wieviele Jahre die ÖNB Wien unter “einige Wochen” versteht …

Update: Ich habe die Überschrift gekürzt, da ich von Frau Lehner widerlegt wurde. Die Erstausgabe ist bei Google (aus der ÖNB Wien) online. Die vielen Titel im OPAC mit Vertröstungen beziehen sich wohl alle auf den demnächst zu erwartenden Viewer, der die ÖNB-Kopien der Google-Scans präsentieren wird.

Zu weiteren Ausgaben:
http://de.wikisource.org/wiki/Georg_R%C3%BCxner

Derzeit gibt es 72 Beiträge zu Rüxner in diesem Blog:
?s=r%C3%BCxner

Update: Das ging jetzt doch extrem flott. Montag drauf ist das Buch zu sehen: http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ169083702
http://archiv.twoday.net/stories/351211425

Zitate genehmigen lassen?

Aus dem Benutzerantrag eines Literaturarchivs in kommunaler Trägerschaft, das Bestände nicht durch Sperrfristen unnutzbar macht: “[…] Ich verpflichte mich außerdem, vor jeder Auswertung (Teilabdruck, vollständiger Abdruck, Wiedergabe, bei bisher unveröffentlichten Texten auch jede Art von Zitat) eine Genehmigung [des Archivs] zu beantragen […].”

Wurde in der geschlossenen Facebook-Gruppe Archivfragen thematisiert. Ich verweise dazu auf meine Ausarbeitung:

http://archiv.twoday.net/stories/2478861

Bei Zitaten kommt es für die Rechtslage nach dem UrhG darauf an, ob die zitierte Passage für sich separat urheberrechtlich geschützt ist, was man bei kürzeren Passagen meist verneinen kann. Es darf aus unveröffentlichten Werken nicht zitiert werden (§ 51 UrhG), was natürlich in der Archivpraxis meines Wissens so gut wie nie beachtet wird. Hat das Archiv oder sein Träger die ausschließlichen Nutzungsrechte, so ist im Geltungsbereich der Archivgesetze davon auszugehen, dass mit Genehmigung der Archivnutzung auch konkludent die Genehmigung erteilt wird, im üblichen Rahmen Zitate zu publizieren.

Die Bereitstellung von
Archivgut schließt in der Regel “die Erlaubnis ein, archivierte
Schriften ganz oder auszugsweise zu veröffentlichen und zu
verbreiten, da der Archivbenutzer in vielen Fällen nur zu dem
Zweck Einsicht in Archivalien nimmt, diese als historische
Quellen zu zitieren und der Öffentlichkeit bekannt zu machen”
(Dörffeldt, Der Archivar 1968, Sp. 228f.).

Bei Ebay wird ein Gerichtsbuch aus Köln oder Umgebung aus der Zeit um 1735 verhökert

Freundlicher Hinweis von Helmut Schmahl:

http://www.ebay.com/itm/Feine-Judaica-Handschrift-mit-vielen-alten-Gerichtsfallen-so-auch-uber-Juden-/230967402940

Er vermutet, dass

http://www.ebay.com/itm/Konvolut-von-8-Handschriften-aus-dem-17-und-18-Jahrhundert-/230967358052

lose Beilagen sein könnten. Wenn dem so sein sollte, wird natürlich der Aussagewert des Gerichtsbuchs erheblich vermindert. Das Gerichtsbuch steht bei gut 84 Euro. Sinnvollerweise sollte so etwas einem öffentlichen Archiv angeboten werden, das womöglich mehr zahlt als bei Ebay zu erzielen ist.

Köln: Aktueller Stand der Petition gegen den Planungsstopp für Stadtarchiv und KMB

3.670 Mitzeichnende sind zu verzeichnen, bis zum Etappenziel 5.000 Zeichnungen bis zum 29. April fehlt noch etwas (27%). Hier kann man zeichnen: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

Hier findet man aktuelle Informationen zur Petition: https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln

Ravensburger Stadtarchivar Eben vernichtete den Großteil der städtischen Rechnungs- und Steuerbücher

http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Georg_Eben_%28Archivar%29

“Durch Ebens Kassationen wurde ein Großteil der städtischen Rechnungs- und Steuerbücher und der Korrespondenz mit anderen Reichsstädten vernichtet sowie die spätmittelalterlichen Denkbücher (mit Ratsbeschlüssen) und Pfand- und Schuldbücher. Die Pergamenturkunden hingegen bewahrte er alle auf, auch wenn er nicht die Zeit fand, Regesten zu erstellen. Dreher führt Ebens aus heutiger Sicht schmerzliche Aussonderungen darauf zurück, dass er kein gelernter Historiker war und als Protestant ein zu einseitiges und gelegentlich ablehnendes Verhältnis zu den Zeiten vor der Reformation pflegte.”

Eben lebte 1795-1838. Keine GND.

Hochschularchive NRW: Der letzte macht das Licht aus?

Für die selten verschnarchte Riege der Hochschularchivare in NRW, die weniger von Facharchivaren als von Seiteneinsteigern geprägt wird (auch der uninspirierte AG-Vorsitzende Lorenz hat keine Archivausbildung), ist der Weggang von Thorsten Unger aus Düsseldorf, der neue und innovative Wege eingeschlagen hat, nach Osnabrück, wo er ab 1.6.2013 die Stelle als Universitäts- und Hochschularchivar bekleidet, ein schmerzlicher Aderlass. Unger war erst im Februar

http://archiv.twoday.net/stories/285827331

zum Stellvertreter von Lorenz gewählt worden, wird das Amt aber ab 1.6.2013 nicht mehr ausüben können.

ICA: Gel du projet de construction du nouveau bâtiment d’archives de la ville de Cologne

Communiqués officiels

“L’Association allemande des archivistes lance un appel pour la signature de sa pétition en ligne.
Mèl envoyé par le Directeur général de l’Association allemande des archivistes

“Chers membres de notre association professionnelle,
Au cours des derniers jours, le Conseil de l’Association allemande des archivistes (VdA) a été consterné et indigné par le moratoire sur le nouveau bâtiment d’archives de la ville de Cologne qui a été largement médiatisé (cf : http://www.ksta.de/koeln/sparvorschlaege-planungsstopp-fuer-koelner-stadtarchiv,15187530,22401430.html ).
La profession ne peut accepter les décisions politiques actuelles ! Nous appelons l’ensemble des membres de l’Association allemande des archivistes à se mobiliser en urgence et à manifester son soutien en signant la pétition en ligne pour abrogation de ce gel initiée par notre collègue et membre de VdA Thomas Wolf (Siegen). Merci de bien vouloir attirer l’attention de vos collègues, amis et relations sur cette action.
Vous trouverez la pétition en ligne en suivant ce lien : https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln .

Je vous remercie pour votre soutien.
Cordialement

Thilo Bauer
Directeur général de l’Association allemande des archivistes ”

Köln: Stand der Petition für das Stadtarchiv und die KMB

Mit 3329 Mitzeichnenden sind 67 % des selbstgesteckten Zieles (5.000 bis zur Sitzung des Kölner Stadtrates am 30. April) erreicht.
Archivalia hatte zuletzt über den Offenen Brief des Vorsitzenden des VdA berichtet.
In der Zwischenzeit haben auch der Deutsche Bibliotheksverband und der Verein deutscher Bibliothekare sich dem Protest angeschlossen. Links zu diesen Stellungnahmen und weitere Informationen zur Petition finden Sie hier: https://www.facebook.com/petitionstadtarchivkoeln

Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-die-aufhebung-des-planungsstopps-fuer-den-neubau-des-historischen-archivs-der-stadt-koeln

“Dit boich is der susteren zo besselich bouen malender in der clusen van der dritter regulen sanctus franciscus” – Handschriften der Franziskanerterziarinnen von Besselich bei Koblenz

Heute ist das ehemalige Franziskanerterziarinnenkloster Besselich bei Urbar in der Nähe von Koblenz ein “Klostergut” (Website). 1440 ließen sich hier Franziskanerterziarinnen aus Ehrenbreitstein unter Elisabeth von Weis an der Stelle einer verfallenen Klause nieder. Der Konvent überstand die Reformation und wurde erst 1806 aufgehoben.

Neben Uffmann (siehe unten) ist an moderner Literatur die Festschrift “800 Jahre Besselich und Urbar” (2004) zu nennen, die mir im Gegensatz zu dem Buch von Schlegel 1980 vorliegt. Uffmann hat die Ausführungen von Bertram Resmini in der Festschrift nicht mehr berücksichtigt. In der Festschrift beschäftigten sich aber auch noch einige weitere Beiträge mit der Klostergeschichte, doch ist Resmini am wichtigsten für die allgemeine Klostergeschichte, während das geistige Leben zu kurz kommt.

Gern würde ich aus dem ab 1491 angelegten Konventbuch, einer grandiosen Quelle, wörtliche Zitate mitteilen, aber es liegt viele Jahre zurück, dass ich den Band in der Außenstelle Rommersdorf benutzen konnte, und Aufzeichnungen habe ich anscheinend nicht mehr. Ich habe Heike Uffmann auf diese für ihre Arbeit so wichtige Quelle hingewiesen.

Dass die Besselicher Nonnen so etwas wie ein Reformzentrum am Mittelrhein bildeten, darf als sicher gelten. Sie hatten, so Uffmann, enge Beziehungen zu den observanten Franziskanern der Kölner Provinz und standen unter dem Einfluss der devotio moderna. Dies lasse sich mit einem Traktat von Gert Groote belegen (Uffmann S. 136 mit Hinweis auf Bl. 15r-26v des Konventbuchs). Eine Schwester schrieb den geistlichen “brulofft”, also wohl “Gheestelike brutlocht” von Ruusbroec (ebd. Anm. 82).

Zum Konventbuch Koblenz, Landeshauptarchiv, Außenstelle Rommersdorf, Depositum Barton, Bestand 700, 213 (nicht im Handschriftencensus Rheinland-Pfalz und im Handschriftencensus):
http://www.vonstedman.de/03.01.01.htm [10.1.2022 Internet Archive]
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04701.html (lückenhaft)
Heike Uffmann, Wie in einem Rosengarten, 2008, S. 134-142, 152-156, 331 – Rezension: http://archiv.twoday.net/stories/5892949
[Carl Wilkes: Ein Lagerbuch des Klosters Besselich bei Vallendar a. Rh., in: Rheinische Heimatpflege 7 (1935) S. 529-536, Internet Archive, Nachtrag 25.5.2022]

Die Nonnen schufen “Meßbücher, ganze Passionale und Evangelienbücher. „Das Buch von der ewigen Weisheit” des deutschen Mystikers Heinrich Seuse, sowie auch volkstümlich gehaltene religiöse Darstellungen „Die geistliche Brautnacht” und „Der Spiegel der menschlichen Vollkommenheit” waren Bände, die man in Besselich für die Bekehrung der Welt in alle Winde verschickte.” So Leonhard Sladeczek: Leben und Kultur in Alt-Besselich. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Klosterlebens, in: Jahrbuch für Geschichte und Kunst des Mittelrheins und seiner Nachbargebiete 14, 1962, S. 9-21, hier S. 18.

Detaillierter Marx 1862:
http://books.google.de/books?id=CnUAAAAAcAAJ&pg=PA423

Zuvor schon Stramberg:
http://books.google.de/books?id=OboDAAAAYAAJ&pg=PA15

Eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Konventbuchs unter dem Gesichtspunkt der Schreibtätigkeit der Nonnen und ihrer Literaturrezeption wäre dringend wünschenswert.

Besselich sollte weder mit den Prämonstratenserinnen von Beselich (siehe unten) zusammengeworfen noch in den Raum Trier verortet werden (wie Williams-Krapp, Legendare, 1986, S. 82 dies tut), wo es einen Ort Beßlich gibt, siehe auch

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0508_b194_jpg.htm

Neben dem Konventbuch sind vier deutschsprachige Handschriften des 15. Jahrhunderts aus Besselich bekannt:

SB Berlin, mgq 1335
Geistliche Sammelhandschrift mit Besitzvermerk, zitiert nach ManuMed
“Dit boich is der susteren zo besselich bouen malender in der clusen van der dritter regulen sanctus franciscus”
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31252628,T
http://www.handschriftencensus.de/11973
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0603b_b229_jpg.htm (Degering)

Koblenz, Rheinische Landesbibliothek, H 92/12
Sog. Besselicher Stundenbuch (deutsches Nonnenbrevier)
“In goldener Umschrift der Zierseite 18v nach Besselich lokalisiert und die Vollendung datiert auf den 20. April 1488. Auftraggeberin und erste Benutzerin war Neelges, Margarete, Oberin des Franziskanerinnenklosters Besselich, Franziskanerinnenkloster: „Hunc librum disposuit soror Margaretha Neelges mater in Besselich pro suo usu et desiderat ut omnes succedentes ei in officio eiusdem usum habeant. Completus Anno LXXXVIII°. XX Aprilis”. ”
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/koblenz-rlb-h-9212
Siehe auch
http://www.handschriftencensus.de/24584
Ausgewählte Seiten in etwas unscharfer Farbwiedergabe:
http://www.lbz-rlp.de/mehr/BesselicherStundenbuch.pdf (vom Handschriftencensus RLP nicht berücksichtigt) [10.1.2022 https://lbz.rlp.de/fileadmin/lbz/Unsere_Angebote/Landeskunde/BesselicherStundenbuch.pdf]
[8.4.2016: https://lbz.rlp.de/fileadmin/_processed_/csm_BesselicherStundenbuchSeite_605b1aaa9e.png

Q

30.6.2017: Zur Provenienz Kardinal Geissel: https://archivalia.hypotheses.org/65766]

Trier, Stadtbibliothek, Hs. 1185/487 4°
Jacobus de Voragine, Lidwina von Schieda, Usuardus, jeweils deutsch. Teil I, geschrieben von der Besselicher Schreiberin wie Hs. 1192 (siehe unten), stammt aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Beide Handschriften kamen über Eberhardsklausen nach Trier.
http://www.handschriftencensus.de/8703
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0508_b177_jpg.htm

Trier, Stadtbibliothek, Hs. 1191/492 [korrigiert]
Jacobus de Voragine deutsch. 1452 datiert und mit Besitzvermerk. Von der gleichen Schreiberin wie Hs. 1185.
http://www.handschriftencensus.de/8708
http://bilder.manuscripta-mediaevalia.de/hs//katalogseiten/HSK0508_b193_jpg.htm

Erwähnt sei noch ein Choralbuch von 1773, das die Pfarrgemeinde St. Pankratius Koblenz-Niederberg besitzt und von dem Peter Stilger in: “800 Jahre Besselich und Urbar” (2004), S. 163-166 kurz berichtet.

Nichts zu tun haben mit Besselich BLB Karlsruhe Cod. Bruchsal 2 saec. XI
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0545_b391_jpg.htm
und SB Berlin mgo 641 von 1555 (geschrieben von Chorsängerin Icgen/Itgen Widde)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31253661,T (Franziskanerterziarinnen Besselich)
http://www.handschriftencensus.de/9379
http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700287810001.html
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0603c_b245_jpg.htm (Degering)
Die Namensform Beselich deutet auf die Prämonstratenserinnen in Beselich (Landkreis Limburg-Weilburg), wozu auch der Vorbesitz Franziskaner Limburg regional eher passt. Krämer, Bibliothecae hat zu Beselich nur Wiesbaden Cod. 22 (1469 von einem Prämonstratenser aus Vessra geschrieben), der aber ebenfalls an die Limburger Franziskaner gelangt war, siehe Zedlers Katalog
http://www.hlb-wiesbaden.de/media/File/altbestand/Zedler-Handschriften.pdf [10.1.2022 neue URL]
Itgen Widde dürfte die spätere Äbtissin von Beselich, Ida Widde, sein, bezeugt zu 1583 bei Struck
http://books.google.de/books?&hl=de&id=fx9oAAAAMAAJ&&q=widde+ida

#forschung

Seite aus dem Konventbuch [Commons]

Handschriftencensus Rheinland-Pfalz ist schon lange online

http://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de

Aber erst jetzt wird er offiziell beworben:

“In den Bibliotheken, Archiven und Museen in Rheinland-Pfalz lagern heute noch etwa 3.100 mittelalterliche Handschriften. Da jedes handgeschriebene mittelalterliche Buch ein Unikat mit eigenständiger Gestaltung und Textauswahl ist und zudem seine eigene, oft sehr aufschlussreiche Geschichte mit sich bringt, ist die wissenschaftliche Katalogisierung mittelalterlicher Bestände sehr aufwändig. Abgesehen davon, dass nicht immer die nötigen Finanzmittel für eine solche Tiefenerschließung zur Verfügung stehen, dauern entsprechende Projekte bei einer Bearbeitungsgeschwindigkeit von 20 bis höchstens 50 Handschriften pro Jahr sehr lange. Um in möglichst kurzer Zeit wenigstens einen Überblick über die Bestände in den 23 kleineren und mittleren handschriftenbesitzenden Institutionen in Rheinland-Pfalz zu gewinnen, haben das Deutsche Institut und die Universitätsbibliothek der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) seit Mai 2010 eine Datenbank für diese Sammlungen aufgebaut. Fast 500 Bücher wurden darin erfasst, indem der Bearbeiter entweder zu den Büchern reiste oder interne Beschreibungen der Institutionen auswertete. Ab sofort sind 250 Beschreibungen online einsehbar. Bis Mitte 2013 soll die Datenbank vollständig abfragbar sein. Damit erhält Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland überhaupt einen solchen über das Internet benutzbaren Katalog der kleineren Bestände. Darüber hinaus bietet die Online-Datenbank auch weiterführende Informationen zu allen anderen Bibliotheken und Archiven in Rheinland-Pfalz, die Handschriften besitzen.
Bei der Beschreibung der Bücher mussten Methoden unterschiedlichster Disziplinen angewandt werden, etwa der germanistischen Sprachwissenschaft zur Herkunftsbestimmung deutscher Texte, der Paläographie zur Altersbestimmung von Schriften, der Liturgiewissenschaft zur Herkunftsbestimmung der fast immer aus Klöstern und Stiften stammenden Handschriften und der Kunstgeschichte zur Einordnung des Buchschmucks. Erfasst wurden Handschriften auf Pergament und Papier aus dem Zeitraum zwischen 750 und 1540 n. Chr., die auf Latein, Deutsch, Italienisch und in einem Fall sogar Katalanisch niedergeschrieben wurden. Durch die Erfassung ist jetzt auch eine Vielzahl unbekannter oder wenig bekannter Schätze zum Vorschein gekommen. So wurden in der StadtBibliothek Koblenz ein winziges Gebetbuch mit Miniaturen aus dem 14. Jahrhundert und eine Handschrift für den Leiter des Stundengebets in der Trierer Abtei St. Maximin im Census erstmals erfasst. Ebenso gibt es jetzt eine Beschreibung eines ins Deutsche übersetzten Psalters in der Stadtbibliothek Worms sowie des prachtvoll illustrierten Breviers des 1484 jung verstorbenen Mainzer Elekten Adalbert von Sachsen, das der Universitätsbibliothek Mainz gehört. In der Martinus-Bibliothek in Mainz wurde sogar ein kleines Gebetbuch entdeckt, das zwar noch ganz die mittelalterliche Frömmigkeit pflegt, aber sozusagen in der letzten Stunde des Mittelalters entstand, denn nach einer Notiz des Schreibers wurde es am Silvesterabend des Jahres 1523 im Lübecker Burgkloster beendet, das nur kurz darauf im Zuge der Reformation aufgelöst wurde.”

http://www.uni-mainz.de/presse/56032.php

Zum Census zuletzt in Archivalia:

http://archiv.twoday.net/stories/177026084

Die Volltextsuche ist ziemlich unbrauchbar, da es keine Hilfe gibt und auch Wortteile gefunden werden, also bei Suche nach Roth auch DoROTHea.

Otto Vervaart über die DPLA: “a feeling of disappointment is not far away”

Otto Vervaart ist wie wir wissen einer der herausragenden Experten für digitale Bibliotheken. Seinem Urteil über die Digital Public Library of America kommt hohes Gewicht zu.

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2013/04/24/digital-wealth-comparing-national-digital-libraries

Ich bin noch enttäuschter als er und hoffe, dass ich bald Zeit finde, meine Gedanken ausführlicher darzulegen.

Der St. Galler Kunstverkauf

Einer der großen Kulturgutskandale der Schweiz war 1930 der Verkauf der Einblattdruckesammlung von Gall Kemli aus dem 15. Jahrhundert, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/14879516
http://archiv.twoday.net/stories/3541955

Ergänzt sei die Darstellung in “Das Werk” 1930
http://dx.doi.org/10.5169/seals-81897
http://dx.doi.org/10.5169/seals-81906

Was geht uns die Stadtbibliothek Thun an?

http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Historische-Buecher-sind-restauriert-und-zugaenglich/story/13038841

“In den Bestand der Zentralbibliothek wurden 2969 Titel mit 6023 Bänden aufgenommen; rund 3700 Bände – beispielsweise das dritte oder vierte Exemplar eines Werks – wurden ausgeschieden.”

Wie erfolgte die Ausscheidung der Mehrfachexemplare konkret? Aus welcher Zeit stammten diese? Wurde sichergestellt, dass keine Exemplare mit alten Besitzvermerken ausgeschieden wurden?

Zur Bibliotheksgeschichte Burgerarchivar Küffer:
http://www.digibern.ch/libernensis_ubjb/Lib_04_1.pdf

Wie hältst Du’s mit der Qualität? Gretchen online

Fragt Lilian Landes:

http://rkb.hypotheses.org/498

“Andererseits stellt sich die Frage, ob es nicht geradezu absurd ist, einem Medium die Standards eines alten Mediums (die des Papiers, das nur begrenzten Platz bietet) überzustülpen, nur um die Ansprüche derer zu bedienen, die sich vom alten Medium (noch) nicht lösen. Das Absurde daran ist wohl, dass man auf diese Weise das neue Medium daran hindert, seine spezifischen Mehrwerte und Vorteile zu entfalten,”

e-codices.ch and OAI-PMH

“Since November 2011, e-codices has been offering an OAI-interface, through which metadata for all manuscripts provided by e-codices are released for free use. This offer is not subject to any copyright and is always up to date. Since its introduction, three portals have already made use of the interface and have harvested metadata about all our manuscripts (the „Plateforme Isidore,“ a project of Adonis of the CNRS; the Czech National Library’s „manuscriptorium“; and „http://e-lib.ch“ of the ETH-Library in Zurich). This year, two more portals have been added. The data transfer to „Gallica“ was especially successful and professional. The transfer took place without previous arrangements. On March 6, e-codices registered its first visitor via Gallica. Since then, the number of visitors has continually grown, and the number of visitors to e-codices has increased by more than 3%. ”

http://www.e-codices.unifr.ch/newsletter/archive/issue-10.htm

At the moment, the virtual library contains 981 manuscripts from 42 different libraries.

Numbers of harvested items from http://e-codices.ch (links provided in the newsletter)

Gallica 949
http://gallica.bnf.fr/Search?p=1&lang=FR&adva=1&adv=1&t_typedoc=manuscrits&reset=true&p=1&f_provenance=ecodice

Isidore 940
http://rechercheisidore.fr/search?q=e-codices&source_taxo=25673335

TEL 891
http://www.theeuropeanlibrary.org/tel4/search?query=e-codices&link-level=DIGITAL_OBJECT

manuscriptorium link doesn’t work (as expected)

Studie „Ursachen und Gründe für die Nichtnutzung von Bibliotheken in Deutschland“ unbrauchbar?

Kritischer Beitrag in BuB, eingestellt von Philipp Maas via INETBIB: https://docs.google.com/file/d/0B0rxsxQnH0QnQzZ2blM5UUdJTWc/edit

Stellungnahme Schleihagen:

“Die Auseinandersetzung um – auch kritische – Punkte bereichern die Entwicklung von Verfahren. In diesem Sinne freuen wir uns über Impulse und Kritik von außen. Die Autorinnen des Beitrags im BuB Heft 4/2013 haben allerdings den Dialog mit dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) und der Stiftung Lesen nicht gesucht, so dass wir zu einer Klärung der sachlichen Fragen unmittelbar nicht beitragen konnten.

Daher sollen auch Sie die Möglichkeit erhalten, die methodischen Details der Untersuchung zu den Ursachen und Gründen für die Nichtnutzung von Bibliotheken unvoreingenommen beurteilen zu können. Wir haben die zentralen Punkte der Autorinnen aufgegriffen und die relevante Sachinformation in einer Stellungnahme:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/projekte/Nichtnutzungsstudie_Stellungnahme_dbv_Stiftung_Lesen_Kritik.pdf
zusammengestellt.

Der überwiegende Teil der Sachinformation war bereits seit April 2012 auf den Webseiten von dbv und Stiftung Lesen zugänglich:
http://www.bibliotheksverband.de/dbv/projekte/nichtnutzungsstudie.html

Wir bedauern, dass die Autorinnen der HTKW gerade zu solchen Fragen den wissenschaftlichen Diskurs nicht gesucht haben. So kann man sich beispielsweise auch durchaus gewinnbringend fachlich darüber auseinandersetzen, ob Tests auf statistische Repräsentativität von Ergebnissen sinnvoll sind, wenn man mit einer Studie Teilgruppen vergleichen, nicht aber Aussagen über die Gesamtbevölkerung machen möchte. Der Deutsche Bibliotheksverband und die Stiftung Lesen stehen den Autorinnen wie auch allen anderen interessierten Leserinnen und Lesern für Fragen und einen sachlichen Dialog gern zur Verfügung.”

Schon vor einem Jahr wurde die Studie in einem Blog harsch kritisiert:

https://bildungundgutesleben.wordpress.com/2012/04/30/marketingdenken-statt-problembewusstsein-eine-kurze-polemik-zur-%E2%80%9Enichtnutzungsstudie-des-dbv

Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2013/04/29/diskussion-um-nichtnutzerstudie-des-dbv

Bizarres Ergebnis der Frauenquote bei Straßennamen

“Das Jüdische Museum in Berlin möchte einen Platz nach dem Philosophen Moses Mendelssohn benennen. Doch daraus wird wohl nichts: Der Bezirk Kreuzberg beharrt auf einem Quotenverfahren, derzeit sollen nur Frauennamen vergeben werden.”

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/2084179

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154174

Mendelsohn (rote Kleidung)

Zugang zu amtlichen Werken: „Ein rechtsstaatliches Armutszeugnis”

Interview mit RA Thomas Fuchs von http://lexetius.com:

http://irights.info/zugang-zu-amtlichen-werken-ein-rechtsstaatliches-armutszeugnis/14138

Fuchs erwähnt, dass Bayern nun auch eine Urteilsdatenbank anbietet. Ich habe auf Anhieb keine Linksammlung gefunden, die so aktuell ist und das berücksichtigt.

Bayern-Urteile:
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent

Ich habe jedenfalls meinen Eintrag aktualisiert und hoffe, dass jemand Telemedicus darauf hinweist:

http://archiv.twoday.net/stories/566968