“Mit dem neuen Open-Access-Model von De Gruyter können rund 45.000 e-dition Titel der Verlagsbacklist frei zugänglich gemacht werden. Zum einem Preis von 1.500 EUR / 2.100 USD kann ein Kunde ein Buch mit dem gleichen Standard wie ein über die e-dition hergestelltes Werk als eBook kaufen, dass [SIC] dann zugangsfrei unter CC-BY-NC-ND Lizenz auf De Gruyter Online eingestellt wird.
Dieses weitere Open Access-Angebot richtet sich in erster Linie an Bibliotheken und Forschungseinrichtungen, denen bei Mehrtitelbestellungen ein Mengenrabatt eingeräumt wird. Doch auch Einzelpersonen wie Autoren oder Herausgeber können Werke nachträglich zu einem Open Access-Titel werden lassen. Die Möglichkeit besteht für alle Publikationen, die ein Erscheinungsdatum 2004 oder früher haben und in keinem der „Best-of-Packages“ enthalten sind.”
http://www.degruyter.com/dg/page/613/unrestricted-backlist-access
Bei vergriffenen Büchern sollte es Open Access zum Nulltarif geben, nämlich über den Rückruf der Rechte durch den Autor, siehe http://archiv.twoday.net/stories/197330649 Anm. 14
Sich OA für ältere Ladenhüter sehr gut bezahlen zu lassen, ist ein dreistes Geschäftsmodell, zumal nicht zu erwarten steht, dass viele Bibliotheken sich zusammentun, um Bücher zu befreien. Die geben ihr Geld doch lieber für teure E-Books aus.
Update: Runica – Germanica – Mediaevalia erschien 2003 (keine Ahnung, obs in einem Package ist) und kostet neu 259 Euro. Antiquarisch habe ich kein Exemplar für weniger als 195 Euro gefunden. Angenommen, es finden sich 8 Kunden (Bibliotheken, Privatleute) zusammen, die alle 200 Euro zahlen (und insgesamt 100 Euro Verwaltungskosten an die Vermittlerbörse sagen wir http://unglue.it oder etwas Besseres) UND diese Kunden sind mit dem E-Book zufrieden UND die Beschaffung duldet den Aufschub, bis die acht Leute zusammen sind und der Verlag das Buch eingestellt hat, DANN kommen die Kunden günstiger an das E-Book – und tun noch etwas für die Allgemeinheit. http://Unglue.it funktioniert aber bekanntlich anders: Hier hat jeder die Möglichkeit, einen beliebigen Betrag zu geben. Bei meinem Modell stellt sich im übrigen auch die Frage, ob ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vorliegt, wenn Käufer-Consortia organisiert werden.
Auf der Hand liegt das Dilemma: Wenn alle abwarten in der Hoffnung, für lau an das Buch zu kommen, kommt keine Befreiung zustande.
Übrigens ermöglicht die schlechte Lizenz wenigstens das Einstellen des Buchs in universitären Repositorien.