http://www.lousypennies.de/2013/03/26/das-sind-die-grosten-fallstricke-beim-bloggen
* Die Schmähkritik.
* Ein Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre anderer Personen.
* Verstöße gegen das Urheberrecht.
* Unwahre Tatsachenbehauptungen.
http://www.lousypennies.de/2013/03/26/das-sind-die-grosten-fallstricke-beim-bloggen
* Die Schmähkritik.
* Ein Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre anderer Personen.
* Verstöße gegen das Urheberrecht.
* Unwahre Tatsachenbehauptungen.
Ein kostenloses Angebot des irischen Staats für Genealogen – Respekt!
“Ich war die ‘Intellektuelle’, zudem eine Frau (…). Gleich bei Dienstantritt war ich ins Polizeiarchiv abgeschoben worden, wo ich mich mit der Archivierung von Publikationen sowie der Bibliotheksführung beschäftigte, was mich aus Sicht der Kollegen endgültig auf einen rein theoretischen Status festlegte”, sagt die Hauptfigur in Alicia Giménez-Bartletts Krimi “Gefährliche Riten”, Petra Delicado, eine ausgebildete Rechtsanwältin, die die Polizeiakademie absolviert und zur Polizei gewechselt hat (S. 11). Ihr Chef bezeichnet sie als “unser intellektuelles Juwel” und meint: “Seit sie im Archiv arbeitet, ist alles perfekt datiert und organisiert. Auf ihre Initiative hin beziehen wir jetzt ausländische Zeitschriften und Bücher, die von der UNO, der UNESCO, von Interpol und dem FBI herausgegeben werden” (S. 16).
Weiterlesen:
http://library-mistress.blogspot.de/2013/03/abgeschoben-ins-polizeiarchiv.html
Diese befinden sich im Heine-Institut, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/6355056
Diese Konstellation ist hochproblematisch, da damit frühneuzeitliche Handschriften im Handel – anders als in anderen Landesbibliotheken – nicht von der ULB Düsseldorf erworben werden, da diese ja keinen frühneuzeitlichen Bestand mehr hat. Und für das Heine-Institut sind solche Handschriften ebenso wie für das Düsseldorfer Stadtarchiv, sofern sie nicht die Aufgaben des Literaturarchivs oder die Stadt Düsseldorf betreffen, irrelevant. Sinnvoll wäre, wenn die Stadt Düsseldorf die auf die Düsseldorfer Stadtgeschichte bezüglichen ehemaligen LB-Handschriften dem Stadtarchiv überweist, die anderen aber der ULB zurückgibt, die sie dann durch eigene Erwerbungen erweitern könnte.
Unter anderem von dem Historiker Aloys Schulte stammen die Bücher, zu denen die ULB Düsseldorf mitteilt:
“Sehr geehrter Herr Graf,
die folgenden von Ihnen vorgeschlagenen Titel stehen nun online zur Verfügung:
Der deutsche Staat
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5166791
Frankreich und das linke Rheinufer
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5166377
Aus dem alten Münster
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5177639
Das Buendnisrecht der deutschen Reichsfuersten bis zum westfaelischen Frieden
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5167349
Der hohe Adel im Leben des mittelalterlichen Köln
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5166139
Von der Neutralität Belgiens
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5166223
Der Rhein und seine Funktionen in der Geschichte
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5176018
Geschichte der Großen Ravensburger Handelsgesellschaft – Bd. 1-3
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5160647
[wow! etwas für Buchhändler Praefcke, aber sicher nicht nur für den!]
Fürstentum und Einheitsstaat in der deutschen Geschichte
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5167406
Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden und der Reichskrieg gegen Frankreich 1693 – 1697 – Bd. 1-2
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5186584
Der Adel und die deutsche Kirche im Mittelalter – Bd.1-2
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/id/5168687
Findbuch 1/8,6 – Katalog der Handschriften der Königlichen Landesbibliothek zu Düsseldorf
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/titleinfo/5350005
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Düsseldorfer Digitalisierungsteam”
Via
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5818
Interessant S. 79: “Es entspricht einem allgemein im Recht der Dokumentationspflichten anerkannten Grundsatz, der auch auf die Verwaltungsaktenführung anzuwenden ist, dass eine dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführte Dokumentation grundsätzlich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit rechtfertigt (BFH, 5. Senat, Beschluss vom 18. März
2008, Az.: V B 243/07; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1991, NVwZ 1992, 384). Legt eine Behörde daher Akten vor, die dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführt werden, gilt die Vermutung, dass diese vollständig sind, d. h. es ist davon auszugehen, dass dem Informationszugangsbegehrenden alle vorhandenen Informationen zugänglich gemacht
worden sind. Gleiches dürfte daher für die Vorlage von Teilen aus einer dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführten Akte gelten. Ein Antragsteller, der die Unvollständigkeit der Akten rügt, muss daher substantiierte Hinweise auf das Fehlen von Vorgängen vortragen. Substantiiert dürfte ein Hinweis insbesondere dann sein, wenn in den vorgelegten Unterlagen Verwaltungsvorgänge fehlen, die sich nach den Regeln einer ordnungsgemäßen
Aktenführung in der Akte hätten befinden müssen. Zu beachten ist jedoch, dass der Verwaltung hinsichtlich der Entscheidung, was
zu den Akten genommen wird, durchaus ein Spielraum zusteht (OVG Berlin – Brandenburg, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 12 B 41.08). Nach der Rechtsprechung sind allerdings regelmäßig Vorgänge zu den Akten zu nehmen, die ersichtlich für
eine Entscheidung von Bedeutung sein können und die die Behörde selbst ihrer Entscheidung zu Grunde legen will bzw. legt. Dies betrifft z. B. Unterlagen, die ein Antragsteller im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einreicht bzw. deren Vorlage die Behörde zur Prüfung des jeweiligen Begehrens verlangen kann bzw. muss (OVG Berlin – Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober
2007, Az.: 12 B 12.07).”
Der Hinweis, dass die Behörden einen Spielraum haben, ist ersichtlich abgwegig und ergibt sich nicht aus der zitierten Entscheidung http://openjur.de/u/282013.html
Zu beachten ist
http://archiv.twoday.net/stories/264163092
Herwig Zens – Feuerbach-Paraphrasen. Ausstellung im Stadtarchiv Speyer vom 3. April bis 31. Juli 2013. Eröffnung am 3. April, 19 Uhr, in Anwesenheit des Künstlers.
Wenig glücklich und künstlerisch nicht gerade erfolgreich war der 1829 in Speyer geborene Maler Anselm Feuerbach während seiner Jahre als Professor an der Akademie der Bildenden Künste in Wien. Durch das österreichische Kaiserhauses mit einem fürstlichen Gehalt aber gegen den Willen der Akademie nach Wien gelockt, hatte er bald die gesamte Professorenschaft gegen sich. Dennoch schuf er in seiner Zeit als Lehrer dort zwischen 1875 und 1877 die beeindruckende Deckenausmalung der Aula des Akademiegebäudes. Sein Gemäldezyklus, in dessen Mittelpunkt das große Ovalbild “Titanensturz” steht, für das ihm Hesiods “Theogonie” als Quelle diente, zieht bis heute Kunstkenner und begeisterte Besucher aus aller Welt an.
Der Wiener Künstler Herwig Zens, Jahrgang 1943, der selbst von 1961 bis 1967 an der Wiener Akademie studierte, seit 1975 am Haus Lehrbeauftragter war und von 1987 bis 2006 dort eine Professur inne hatte, begegnete diesen Gemälden Feuerbachs, die Titel wie “Gaia”, “Uranus”, “Gefesselter Prometheus” oder “Aphrodite” tragen, in “seinem” Haus über fünf Jahrzehnte nahezu täglich. Als Ergebnis seiner langen künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Werk des frühen Malerkollegen Feuerbach tritt Herwig Zens jetzt mit seinen “Feuerbach-Paraphrasen” hervor, in denen er die Deckengemälde aus seiner heutigen, individuellen Sicht interpretiert und fortschreibt. Das Stadtarchiv Speyer ist die erste Station, an der Herwig Zens seine nicht nur künstlerisch sondern auch als Beitrag lebendiger Kunstgeschichte höchst interessanten Arbeiten präsentiert.