Eigentlich sollte ich schon in Prag auf Dienstreise sein (VdA 8), aber da mein Flieger annulliert ist, muss ich später fliegen und kann noch kurz vermelden, welches Einschreiben des Justiariats der FAZ (falsch adressiert an Professor Dr. Klaus Graf) mich erreichte. Da ich
http://archiv.twoday.net/stories/235550257
die Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll” verwendet habe und einen Hyperlink auf http://causaschavan.wordpress.com gesetzt hätte, wo u.a. die Vorwürfe erhoben würden, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan, soll ich künftig bei einer Vertragsstrafe von 5001 EUR die Veröffentlichung unterlassen “dass Frau Dr. Heike Schmoll die Freundin und/oder die Lebenshefährtin von Frau Annette Schavan sei”.
Streisand lässt grüßen – bitte recht oft weiterverbreiten, dass die große FAZ einen kleinen Blogger in die Knie zwingen will!
Ich hatte überhaupt nicht mitbekommen, dass Schmoll von causaschavan als Lebensgeführtin angesprochen wurde und das bloße Setzen eines Links besagt auch nicht, dass ich mir alles zu eigen mache, was causaschavan behauptet. Ich habe lediglich die Lektüre empfohlen, da causaschavan besser unterrichte als die Journaille. Auch waren mir bis heute die Gerüchte, Schavan sei lesbisch, unbekannt. Die Deutung “Freundin” beziehe sich auf eine sexuelle Beziehung, ist offenkundig völlig fernliegend, da die naheliegende Deutung im Sinne von “politische Freundin”, “persönliche Freundin ohne sexuellen Hintergrund”,”Spezi”, “Kumpel” absolut naheliegt. Was Frau Schavan in ihrer Freizeit und in ihrem Liebesleben macht, interessiert mich nicht. Ich habe keine Tatsachenbehauptung und schon gar keine üble Nachrede getätigt, als ich Schmoll-Freundin schrieb. Aufgrund der auffälligen Verteidigung von Schavan durch Schmoll war die Wertung, dass Schmoll eine freundschaftliche Beziehung (im Sinne von: Journalisten pflegen Freundschaften zu Politikern) zu Schavan unterhielte, naheliegend. Ich habe nie behauptet, dass Schmoll die Lebensgefährtin von Schavan sei und werde dies auch nicht tun, zumal dies in Abrede gestellt wird. Aber die Formulierung Schmoll-Freundin lasse ich mir nicht verbieten, da sie ganz harmlos a) gemeint war und b) von jedem billig und aufrecht Denkenden zu verstehen ist!