Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Metasuchmaschinen-Test

Immer wieder beschäftigten mich Metasuchmaschinen, die ich selbst außerhalb von Testzwecken nicht nutze.

?s=metasuchm

Test 2008:
http://archiv.twoday.net/stories/5267976

Getestete Meta-Suchmaschinen

Alle führen die Suchergebnisse in einer einzigen Treffer-Liste zusammen.

Dogpile
http://www.dogpile.com

http://eTools.ch
http://www.etools.ch (Suche jeweils weltweit)

http://info.com
http://www.info.com

Ixquick
https://www.ixquick.com

Mamma
http://www.mamma.com

Metacrawler
http://www.metacrawler.com

Metager
http://www.metager.de

Quadsearch
http://quadsearch.csd.auth.gr

Webcrawler
http://www.webcrawler.com

Zapmeta
http://www.zapmeta.com

Zum Vergleich Google und Bing.

Aufgabe 1:

10 Punkte, wenn aus den ersten 5 Suchergebnissen der Autor (Uhland) der Zeile

Und was mir süß ist, nenn’ ich alles Tod

hervorgeht. Die Suchmaschine muss also mit einem Umlaut und einem Komma sowie Apostroph zurechtkommen.

Teil 2: Für jeden korrekten (auf den Gedichttext führenden) Treffer (unter den ersten 10 Treffern) bei der entsprechenden Phrasensuche gibt es 1 Punkt.

Wer auf dem letzten Platz landet, fliegt raus.

Dogpile
10+4=14

http://eTools.ch
10+6=16

http://info.com
10+4=14
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Ixquick
0+2
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Mamma
0+2=2

Metacrawler
10+3=13

Metager
10+0.
Hier muss man erst einmal den Suchstring von dem Komma und dem Apostroph befreien, sonst liest man nur: “Sie haben in Ihrer Eingabe nicht zulässige Zeichen benutzt”, was SEHR lästig ist. Eine echte Phrasensuche hat Metager nicht, es kann nur in den gefundenen Titeln/Schnipseln gesucht werden [*]. Nur Wikisource auf Platz 5 hat Metager vor einer Doppelnull gerettet.

Quadsearch
0+0= 0
Bei der Phrasensuche gar keine Treffer.

Webcrawler
10+4=14
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Zapmeta
0+3=3
Keine eindeutige Trennung von Werbung und Treffern.

Quadsearch fliegt raus.

Vergleich:

Google
10+7=17
Teil 2 ohne übersprungene Ergebnisse.

Bing
0+2=2

Aufgabe 2

Auf die Suchanfrage letzter fürstbischof würzburg soll den ersten fünf Treffern die Information, dass es Karl Georg von Fechenbach war, entnommen werden. Dafür gibt es 5 Punkte. Wer jetzt den niedrigsten Punktestand hat, fliegt raus.

Dogpile 5
http://eTools.ch 5
http://info.com 5
Ixquick 5
Mamma 5
Metacrawler 5
Metager 5
Webcrawler 5
Zapmeta 0

Google und Bing kriegen je 5 Punkte.

Zapmeta fliegt raus.

Aufgabe 3

Unter den ersten 5 Treffern zu heroldsromantik sollen 2 sachdienliche sein, die sich auf den Aufsatz von Knaus beziehen. Dafür gibt es 5 Punkte. Die mit dem jetzt niedrigsten Punktwert fliegen raus.

Dogpile 0
http://eTools.ch 5
http://info.com 0
Ixquick 5
Mamma 5
Metacrawler 5
Metager 5
Webcrawler 0

Google und Bing schaffen die Hürde. Ixquick und Mamma haben jetzt nur 13 Punkte und müssen uns verlassen, da Bing mit 12 Punkten außer Konkurrenz mitspielt.

Aufgabe 4

Bei der Suche nach cgm 699 soll unter den ersten fünf Treffern ein deutlicher Hinweis auf das Digitalisat des MDZ sein (z.B. via Handschriftencensus). Auch hier wieder 5 Punkte. Die letztplazierten müssen gehen.

Dogpile 0
http://eTools.ch 5
http://info.com 0
Metacrawler 5
Metager 0
Webcrawler 0

Google schafft es locker, Bing mit Ach und Krach (Link auf die Handschriftencensusliste mit Link zum Digitalisat).

Dogpile, Info und Webcrawler müssen mit 19 Punkten gehen.

Fazit: http://eTools.ch führt mit 31 Punkten, Metacrawler hat 28. Abgeschlagen ist Metager mit 20 Punkten, das aufgrund fehlender Phrasensuche eigentlich für ernsthafte Recherchen nicht in Betracht kommt [*]. Zum Vergleich: Google hat 32 Punkte, Bing 17.

Wenn man meint, dass man unbedingt eine Metasuchmaschine nutzen will, kann man zu eTools oder Metacrawler greifen.

Update: [*] Metager hat eine Phrasensuche (siehe INETBIB 11.3.2013) mit “, auf die man aber nicht stößt, wenn man der Anleitung auf dem Fehlerbildschirm folgt, den man bei Eingabe von “Sonderzeichen” erhält. Es bleibt daher bei der Punktevergabe, da man bei den anderen Suchmaschinen Komma und Apostroph nicht entfernen muss.

Landesarchiv NRW, Duisburg: BLB-Ausschuss ab dem 22. März

“. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Aufklärung der Skandale um den Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB) nimmt am 22. März seine Arbeit auf. Das beschlossen die Obleute des Ausschusses jetzt bei ihrem ersten Treffen. Den PUA-Vorsitz übernimmt Sven Wolf (SPD). Die Obleute der Fraktionen sind Hartmut Ganzke (SPD), Klaus Voussem (CDU), Dirk Wedel (FDP), Marc Olejak (Piraten) sowie Stefan Engstfeld (Grüne). Es zeichnet sich ab, dass der Ausschuss gemäß der rot-grünen Mehrheit mit der Aufarbeitung der Unregelmäßigkeiten beim Bau des Duisburger Landesarchivs beginnen wird. …..”
Quelle: RP-Online, 1.3.13

Landesarchiv NRW, Duisburg: Bezugsfertig im Sommer

“…. Die sogenannte “Welle”, der Anbau neben dem Speicher, werde Ende April an das Landesarchiv (LAV) übergeben. Der Lesesaal innerhalb des Neubaus sei größtenteils fertiggestellt.

Der zweite Teil des Gebäudekomplexes – der alte Speicher und der Turm – sollen im Sommer bezugsfertig sein. …. In dem 160 Meter langen Anbau stehen neben dem Archivbereich mit Lesesaal und Präsenzgeschäften für die Nutzer auch 9000 Quadratmeter Bürofläche zur Verfügung, die befristet für acht bis zehn Jahre vermietet werden sollen. Die Verbindung der beiden Gebäudeteile wird durch das große Foyer hergestellt, das sich zur Uferpromenade hin öffnet. 200 Nutzer sollen hier nach Schätzung des BLB täglich begrüßt werden. Eine Besonderheit ist die Dachkonstruktion des 77 Meter hohen Turmes. Sie besteht aus Hohlziegeln, die auf Aluminiumrohre aufgefädelt wurden und beherbergt wichtige technische Anlagen. Gustmann geht davon aus, dass das LAV den Anbau bis zur Übergabe des Speichers im Sommer bereits bezogen hat. Das Landesarchiv selbst rechnet damit, dass der Umzug erst Mitte des Jahres beginnt.
Quelle: Fabian Spiess, http://rp-online.de, 28.2.2013

Cultural Heritage and the Public Domain

http://liber.library.uu.nl/index.php/lq/article/view/8089

Libraries often are the only source for public domain material such as unique manuscripts. This position puts them in power when determining the conditions under which reproductions can be delivered. This position is prone to change as soon as public domain material is available via internet and thus can be copied by anyone.
We can observe a variety in re-use policies among cultural heritage institutions, in which not only libraries but also archives and museums are involved. And there certainly is no unanimity when it comes to commercial re-use. The situation becomes even more complicated when public-private partnerships are involved in which the commercial party poses restrictions on access and/or re-use.The paper analyses the legal issues that are at stake in deciding about the library’s re-use policy of digitised heritage material within the public domain. It also gives an overview of arguments pro and con open access without any restrictions. Its conclusion is in favour of no limitations for re-use, commercial or not.

Gut gedacht, schlecht gemacht: BMJ veröffentlicht unter Creative Commons-Lizenz

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130305_Freie_Inhalte_auf_den_Seiten_des_Bundesjustizministeriums.html

Die Lizenz CC-BY-ND gilt nur für eigens so gekennzeichnete Texte (nur Website, offenbar keine der als Download angebotenen Broschüren), NICHT für Bilder.

Welche Urhebernennung das BMJ wünscht, wird nicht spezifiziert.

Völlig daneben ist jedoch das Veränderungsgebot, das nicht nur Übersetzungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verhindert, sondern auch jegliche Kürzung. Alle Texte dürfen nur unverändert und das heißt eben auch UNGEKÜRZT weitergenutzt werden. Aus der folgenden Rede darf man ohne Erlaubnis des BMJ nicht einfach eine Passage wiedergeben (soweit diese Passage urheberrechtlich geschützt ist und keine Urh_Schranke greift).

Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim BRAK Dialog am 21. Februar 2013 im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz in Berlin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Filges,
sehr geehrter Herr von Ruckteschell ,
sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, meine Damen und Herren!

Seien Sie im Bundesjustizministerium herzlich willkommen. Ich bin mir nicht sicher, ob man bei einer bisher einmaligen Wiederholung schon von Tradition sprechen darf – es ist jedenfalls schön, dass die BRAK nach der letzten Veranstaltung vor zwei Jahren nun erneut Gastgeber eines berufspolitischen Dialoges hier im Gustav-Radbruch-Saal des Bundesministeriums der Justiz ist.

Vom Namensgeber Gustav Radbruch stammt die Feststellung, bei der juristischen Tätigkeit handele es sich um „Verstandesarbeit“, um die „Beherrschung der verschwommenen Wirrsal menschlicher Beziehungen durch die Schärfe klarer Begriffe“.

Dies ist aber erst möglich, wenn zunächst das „Wirrsaal“ der Beziehungen erfasst und durchschaut wird. Deshalb gehört es zur Aufgabe aller juristisch Tätigen, zur Aufgabe sowohl der berufständischen Vertretungen und Verbände wie der Politik, neue und aktuelle Entwicklungen oder sich abzeichnende strukturelle Veränderungen stets aufmerksam zu verfolgen, aufzunehmen und zu überlegen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Das betrifft natürlich auch den Bereich der beratenden Tätigkeit in unterschiedlichem Kontext. Bekanntlich hat es hinsichtlich der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Anpassungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, zu denen die Anwaltschaft ja ganz wichtige Impulse gegeben hat, immer noch keine abschließende parlamentarische Befassung gegeben.

Vereint hatten BRAK und DAV immer wieder darauf hingewiesen, dass die derzeitige Rechtslage eine Lücke für die Freien Berufe enthält. Der Lösungsvorschlag des BMJ führte auch deshalb zu Gesprächsbedarf, weil er die Frage berührt, ob sich mit Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung das Bild des Anwaltes im 21. Jahrhundert generell ändere und ob dies mit den Vorstellungen des freien Berufes mit seinen hohen Anforderungen und einem besonderen Selbstverständnis bei der Ausübung der Arbeit kollidiere.

Es geht, meine Damen und Herren, bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung letztlich aber gar nicht um eine Haftungsbeschränkung für die Freien Berufe; da fast allen die Kapitalgesellschaften, zumindest die GmbH, zur Verfügung stehen, gibt es diese ja längst.

Es geht vielmehr um eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform mit transparenter Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter. Das Gewerbe hat mit der GmbH&http://Co.KG schon seit langem eine solche Option.

Die Öffnung der GmbH&http://Co.KG für die freien Berufe wäre natürlich auch denkbar gewesen, nämlich indem man das Handelsrecht zu einem generellen Unternehmensrecht umbaut. Das aber würde wiederum die Einbeziehung der freiberuflichen Tätigkeit in die Gewerbesteuer bedeuten, die wir gerade nicht wollen.

Die für den Freien Beruf angemessene, auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Lösung ist daher die Weiterentwicklung der Partnerschaftsgesellschaft zu einer Personengesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – bei gleichzeitigem Schutz der Mandanten durch Einführung einer entsprechenden Versicherungspflicht.

Ich bin deshalb der Ansicht, dass die grundsätzliche Debatte bereits entschieden ist. Nun ist es an der Zeit, die erforderlichen gesetzgeberischen Anpassungen zügig vorzunehmen – auch, weil wir nicht wollen, dass auf englische Gesellschaftsformen zurückgegriffen wird.

Meine Damen und Herren,

bei einem anderen Thema haben wir jetzt den nächsten wichtigen Schritt gemacht. Vor zwei Wochen hat im Bundestag endlich die 1. Lesung zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz stattgefunden; daran arbeiten wir im Ministerium bekanntlich seit Jahren und ich glaube, es liegt im Interesse aller, dass es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz wird an die veränderten europäischen Anforderungen und die Entwicklung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung angepasst. Im Bereich der Gerichtskosten werden die derzeit über die gesamte Kostenordnung verteilten Wertregelungen zusammengeführt und systematisiert; in gerichtlichen Streitsachen sollen die Gerichtsgebühren um durchschnittlich 12 % steigen – und dies gleichmäßig über alle Instanzen. Auch das neue Notarkostenrecht wird moderner und transparenter. Zum Beispiel werden leistungsorientierte Gebühren geschaffen, etwa durch die Einführung von Mindestgebühren in Beurkundungsverfahren und die Absenkung der Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung. Aus verständlichen Gründen dürfte für Sie von besonderer Bedeutung sein, dass wir die Modernisierung des Kostenrechts bekanntlich mit der überfälligen Anpassung der Gebühren, der Honorare und Entschädigungen in allen Justizkostengesetzen verbunden haben.
Seit mehr als acht Jahren sind die Vergütungen für Rechtsanwälte jetzt unverändert geblieben, die der Notare sogar seit mehr als 25 Jahren; sie werden nun aber wieder der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.

Lassen Sie mich, sehr geehrte Damen und Herren, auch noch einen Satz zum Gesetzentwurf zum Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht sagen, das ja gemeinsam mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beraten worden ist. Gerade angesichts zum Teil missverständlicher oder gar falscher medialer Berichterstattung ist es mir wichtig, immer wieder sehr deutlich zu machen, dass die Prozesskostenhilfe als eine wichtige soziale Errungenschaft unbedingt erhalten werden soll. Deshalb hat die Bundesregierung auch bewusst einen etwas anderen Ansatz als die Länder gewählt und viele Vorstellungen nach einer stärkeren Eigenbeteiligung der Hilfeempfänger nicht übernommen.

Es muss zwar sichergestellt werden, dass die leider begrenzten staatlichen Mittel denjenigen zukommen, die sie tatsächlich benötigen; Menschen, die ausschließlich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII – also Hartz IV oder Sozialhilfe – beziehen, und die bisher ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten haben, werden auch künftig keine Raten zahlen müssen.

Wer aber wirtschaftlich in der Lage ist, einen Beitrag zur Rückzahlung der gewährten Prozesskostenhilfe zu leisten, soll dies künftig in etwas größerem Umfang als bisher tun; denn durch die Prozesskostenhilfe soll der Bedürftige dem Durchschnittsverdiener nur gleich, nicht aber besser gestellt werden – so übrigens auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Obwohl es sich um einen anderen, hiervon völlig unabhängigen Gesetzentwurf handelt, darf ich an dieser Stelle übrigens noch erwähnen, dass die Bundesregierung plant, das Institut der Prozesskostenhilfe in einem Bereich sogar erstmalig einzuführen; nämlich für Drittbeteiligte in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Meine Damen und Herren,

ein weiteres Thema, mit dem Sie sich heute befassen werden, ist die Frage der berufsrechtlichen Stellung des Syndikus¬anwalts. Sie alle kennen die geltende Rechtslage, die, das kann man nicht anders sagen, eindeutig ist. Nach dem Willen des bisherigen Gesetzgebers und auch nach ständiger Rechtsprechung hat der Syndikusanwalt nach deutschem Recht im Unternehmen nicht die Stellung und Pflichten eines Rechtsanwalts. Bekanntlich ist die Doppelberufstheorie in jüngerer Zeit erneut vom Bundesgerichtshof und zudem auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden.

Allerdings haben sich in den letzten Jahren, und auch das kann nicht ernsthaft bezweifelt werden, Umfang und Ausgestaltung der Tätigkeit von Unternehmensjuristen verändert – Syndikusanwälte sind für viele Unternehmen mittlerweile zu unverzichtbaren Experten geworden, die sich im Geschäftsumfeld bestens auskennen und mit ihrer Expertise und ihren Beratungsleistungen unmittelbar zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Gerade vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, dass die – vor einigen Jahren ja schon fast ad acta gelegte – berufspolitische Diskussion um die Stellung der Syndici nun wieder voll entbrannt ist und auch bei den beiden wichtigen Verbänden, der BRAK und dem DAV, intensiv geführt wird.

Vor einigen Tagen habe ich auf dem Unternehmensjuristenkongress bereits deutlich gemacht, dass auch wir uns diesen Debatten nicht verschließen wollen, im Gegenteil: offen dafür sind.

Allerdings kennen Sie auch alle die schwierigen Probleme, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Es geht nicht nur um die Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit, sondern auch darum, wie gegebenenfalls das Zeugnisverweigerungsrecht oder das Beschlagnahmeverbot, die sogenannten Anwaltsprivilegien, ausgestaltet werden müssten. Diese Privilegien sollen ja nicht dem Anwalt zugute kommen, sondern sie gibt es im Interesse des Mandanten zur Ausübung seiner Tätigkeit. Gerade weil sie für unsere Rechtsordnung entscheidende Elemente darstellen, sind die kompliziert ausgestalteten Regelungen in der StPO „gelebtes Verfassungsrecht“ und dürfen als solche nicht aufgeweicht werden.

Damit ist aber die Diskussion, ob es nicht grundsätzlich möglich wäre, sie auch auf Syndici zu übertragen, keinesfalls ausgeschlossen; gerade angesichts der kontroversen Debatte halte ich es nicht für den richtigen Weg, alles von Anfang an apodiktisch abzulehnen. Man muss die Fragen aber natürlich auch in einen internationalen Kontext rücken. Eine vollständige Verpflichtung zur Aussage würde beispielsweise mit Regelungen in anderen Rechtsordnungen kollidieren, etwa der amerikanischen, wo das Recht der Zeugnisverweigerung im Interesse des Mandanten umfänglich gewährt wird. Wenn dagegen nach nationalem Recht aufgrund der Aussageverpflichtung auch Firmeninterna offengelegt werden müssten, könnte das natürlich erhebliche negative Auswirkungen für die Unternehmen haben. Eine Schlechterstellung der hiesigen Unternehmen in internationalen Prozessen kann aber kaum im Gesamtinteresse liegen.

Weitere ungelöste Probleme – lassen Sie mich nur das bekannte Dilemma mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger einerseits und dem Versorgungswerk der Anwälte andererseits erwähnen – müssen ebenfalls beantwortet werden.

Es gibt, meine Damen und Herren, für all diese Fragen natürlich noch keine Patentlösung. Sicherlich wird es in dieser Legislaturperiode auch keinen Gesetzentwurf mehr geben – auch keinen „geräuschlosen“, wie es Siegfried Kauder Anfang des Monats offenbar noch angedeutet hat . Klar ist aber auch: Wir dürfen die Debatte jetzt nicht wieder in die Schublade schieben und weitere 20 Jahre warten, um sie dann erneut aufzugreifen. Insofern erhoffe ich mir von Ihren Beratungen natürlich auch weitere Erkenntnisse und Empfehlungen.

Ihrer Veranstaltung wünsche ich nicht nur einen erfolgreichen, sondern auch einen möglichst angenehmen Verlauf hier im Bundesministerium der Justiz. Vielen Dank.
Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2013/20130222_BRAK_Dialog.html?nn=1477162

Probleme: Mehrere Einzeltexte auf einer Seite. Bezieht sich das Veränderungsgebot auf den Gesamttext oder die Einzeltexte?

Müssen bei Artikeln mit Links auch die Links wiedergegeben werden?

Tagungsbericht zu: Rezensieren – Kommentieren – Bloggen

Von Christian Gries:

http://www.ahf-muenchen.de/Tagungsberichte/Berichte/pdf/2013/038-13.pdf

Auszüge:

“Groebner forderte für die Wissenschaften eine „Information zweiter Ordnung“, ohne zu erkennen, dass der digitale Raum genau diese Informationen und Ebenen
ermöglicht oder längst bereithält. Er ignorierte offenbar Portale wie Archivalia ( http://archiv.twoday.net ) oder
http://www.hypotheses.org und Technologien wie Twitter und Blogs, die genau diese Zwischenebenen ermöglichen
und zum „Konzentrieren“ und „Fokussieren“ erziehen.”

“In einer Vielzahl von Nachlesen wurden die Thesen der Tagung bereits diskutiert. Hauptreibungspunkt war
sicher der Beitrag von Valentin Groebner, der seine „Netzernüchterung“ ( http://rkb.hypotheses.org/237 ) zwischenzeitlich an vielen Fronten verteidigen muss. Eine lesenswerte Zusammenstellung von Beiträgen zu der
von Groebner angestoßenen „Masturbations-Debatte“ gibt es von Klaus Graf auf http://hypotheses.org
( http://redaktionsblog.hypotheses.org/951 ) und bei Archivalia ( http://archiv.twoday.net/stories/235552833 ).”

FrauenMediaTurm stellt Bilddatenbank in Netz

Der Kölner FMT hatte hier keine gute Presse:

?s=alice+schwarzer

“Mit rund 8.000 Bildern – Fotos, Flugblättern, Plakaten – geht der FrauenMediaTurm pünktlich zum 8. März online. Parallel zur Literaturdatenbank mit ihren über 60.000 verschlagworteten Texten stellt der FMT damit bereits archivierte sowie zusätzlich recherchierte visuelle Dokumente ins Netz. Sie sind ab sofort nach Namen, Ereignissen und Quellen recherchierbar. Es ist unserer Kenntnis nach das erste Mal (zumindest in Europa), dass ein politisches Archiv systematisch nicht nur Texte, sondern auch Bilder in diesem Umfang online öffentlich macht.”

http://www.frauenmediaturm.de

Das Haar in der Suppe ist schnell gefunden. Sattes Copyfraud, denn soweit der FMT nicht bei anderen klaut (z.B. bpk) behauptet er dreist Copyright: FMT und versieht auch alte Bilder mit einem ekligen Wasserzeichen. Und natürlich von Nachnutzbarkeit keine Spur.

Halle (Saale): Ex-Personalamtschefin wird gegen ihren Willen Museumsleiterin

“Jane Unger soll neue Leiterin des Stadtmuseums Halle (Saale) werden. Das hat http://HalleSpektrum.de erfahren. […] Der Posten im Stadtmuseum war seit Januar 2009 vakant, damals musste Christian Hirte seinen Hut nehmen. Nun also eine Frau auf dem Posten, die in diesem Sektor noch nie gearbeitet hat und nach Informationen von http://HalleSpektrum.de dort auch gar nicht arbeiten will. […] Unger war von Wiegand am 4. Dezember als Personalamtschefin abgesetzt worden. Er schob sie ins Sozialamt ab. Ende Januar klagte sie sich in der Stadtverwaltung auf einen der Tarifgruppe angemesseneren Posten zurück.”

http://hallespektrum.de/nachrichten/politik/tollhaus-rathaus-ex-personalamtschefin-wird-gegen-ihren-willen-museumsleiterin/34644

Siehe auch
http://hallespektrum.de/nachrichten/politik/vom-personalamt-ins-museum-stadtraete-verwundert/34908

Datenbank zu europäischen Kulturzeitschriften um 1900

http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de

Irgendein Nutzen ist auf Anhieb nicht ersichtlich. Ich klicke einen Treffer zu Berlin in der sogenannten Volltextsuche an und komme zu einer Karteikarte, die ich wie folgt zitieren soll:

Bitte nach folgendem Muster zitieren:
Zit. nach der Karteikarte zu: Politische Rundschau, in: Deutsche Rundschau, April 1899, Bd. 99, H. 13, S. 70-75, „Datenbank Europäische Kulturzeitschriften um 1900“, http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de

http://kulturzeitschriften1900.adw-goe.de/Karteikarte.php?Karteiindex=2158&index=5

Mehr erfahre ich nicht. Es gibt keinen Hinweis, was der Artikel denn nun mit Berlin zu tun hat bzw. wie seine bibliographischen Daten sind. Und eine direkte Adressierung der einzelnen Karteikarte mittels persistenter Adresse ist auch nicht vorgesehen. Außerdem hätte man die paar Zeitschriften durchaus online bereitstellen können und Links zu den einzelnen Artikeln setzen.

Man muss sich schon einen andern Treffer aussuchen, um ein funktionierendes Beispiel zu finden, und darf nicht auf den erstbesten Murks hereinfallen, indem man einfach zufällig in eine Trefferliste klickt. Solche Beliebigkeit muss bestraft werden.