… behandelten die Kunst zu reisen, und Buchhändler Praefcke hat eine löbliche Nachweisseite zu ihnen in Wikisource eröffnet:
Tag: 20. Februar 2013
Vorarlberger Landesbewußtsein und Geschichtsschreibung am Beispiel der Ereignisse in den Städten Feldkirch und Bludenz im Zeitraum 1405 – 1439
Diplomarbeit von Katja Natascha Almberger:
Peinlich: Datenportal des Bundes geht sofort wieder offline
“Aufgrund der hohen Nachfrage werden aktuell die Serverkapazitäten von GovData erhöht.”
Zur Kritik siehe die letzten Beiträge in:
http://archiv.twoday.net/topics/E-Government
Zur Lizenzproblematik siehe
http://open-data.fokus.fraunhofer.de/?page_id=605
Maria Rottler führt in Academia.edu ein
Doktortitelentzug: Schavan klagt
Schmalenstroer: Bund soll auf Urheberrecht verzichten
Der Schlussfolgerung des lesenswerten Beitrags kann ich nur beipflichten:
http://schmalenstroer.net/blog/2013/02/die-urheberrechtseinnahmen-des-bundes-sind-minimal
Zur Geschichte des Archivs des Roerdepartements in Aachen
Emil Pauls behandelte das Thema in der jetzt digitalisierten Festschrift aus Anlass der Eröffnung des Bibliotheksgebäudes der Stadt Aachen 1897:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/5092355
Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz
Es kam, wie in http://archiv.twoday.net/stories/264160281 befürchtet: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Bundesbehörden nicht aufgrund der Landespressegesetze auskunftspflichtig sind.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als einer Bundesbehörde nicht anwendbar sind, mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann.
Der Kläger, ein Journalist, begehrte vom Bundesnachrichtendienst gestützt auf das Pressegesetz des Landes Berlin Auskunft darüber, wie viele hauptamtliche sowie inoffizielle Mitarbeiter der Bundesnachrichtendienst bzw. sein Vorläufer, die Organisation Gehlen, in bestimmten Jahren zwischen 1950 und 1980 hatte und wie viele davon Mitglied der NSDAP, der SS, der Gestapo oder der Abteilung „Fremde Heere Ost“ waren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Länder können durch ihre Pressegesetze den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht zu Auskünften gegenüber der Presse verpflichten. Für eine solche Regelung fehlt den Ländern die Gesetzgebungskompetenz. Sie liegt vielmehr beim Bund. Dem Bund steht die ausschließliche Kompetenz für die Gesetzgebung in auswärtigen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten der Verteidigung zu. Zu dieser Materie gehört auch der gesetzliche Auftrag an den Bundesnachrichtendienst zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland mit außen- und sicherheitspolitischer Relevanz. Diese Kompetenz zur Regelung der Sachmaterie „Bundesnachrichtendienst“ schließt als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen. Allerdings hat der Bund von der ihm zukommenden Gesetzgebungskompetenz speziell mit Blick auf Auskünfte seiner Behörden an die Presse nicht Gebrauch gemacht. Das schließt einen Anspruch aber nicht aus. Mit der Gewährleistung der Pressefreiheit trägt das Grundgesetz der besonderen Bedeutung der Presse in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen Rechnung. Hieraus folgt die Pflicht des Staates zur Erteilung von Auskünften. Fehlt es an einer Regelung des zuständigen Gesetzgebers, ist ein Minimalstandard an Auskunftspflichten in der Weise verfassungsunmittelbar garantiert, dass das Grundgesetz einen klagbaren Rechtsanspruch auf Erteilung einer bestimmten Information zuerkennt, soweit ihm nicht berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen, wie sie beispielhaft in den Landespressegesetzen aufgeführt sind.
Die Klage hatte auf dieser Rechtsgrundlage keinen Erfolg. Der Auskunftsanspruch bezieht sich nur auf Informationen, die bei der auskunftspflichtigen Behörde aktuell vorhanden sind. Das Auskunftsrecht führt nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der Behörde. Bezogen auf den Anteil früherer Beschäftigter mit NS-Vergangenheit stehen dem Bundesnachrichtendienst gegenwärtig keine auskunftsfähigen Informationen zur Verfügung. Er hat zur Aufklärung dieses Sachverhalts eine Unabhängige Historikerkommission eingesetzt. Deren Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
BVerwG 6 A 2.12 – Urteil vom 20. Februar 2013
Via
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/20/pressegesetze-der-lnder-gelten-nicht-fr-den-bund
Update:
http://blog.lehofer.at/2013/02/auskunftspflicht-und-pressefreiheit-aus.html
http://blog.lehofer.at/2009/04/egmr-recht-auf-informationszugang-nach.html
Hersfelder Urkunden online in HADIS versteckt
Der Archivliste entnehmen wir:
Herr Dr. Hedwig und ich freuen uns mit den beiden Bearbeitern Dr. Uwe Braumann und Dr. Sebastian Zwies, Ihnen mitzuteilen, daß nun auch die Erschließung der für das Kloster Hersfeld gegebenen Urkunden (773-1743), der zweite herausragende Urkundenbestand unseres Hauses, vollständig erschlossen und digitalisiert in HADIS vorliegt. Sie finden, wie im Falle Fuldas, neben den Regesten vor allen Dingen wieder vorzügliche Digitalisate aller Urkunden (Vorder- und Rückseite, alle Seiten bei Libellen) und auch wieder separate Aufnahmen aller Siegel.
Der Bestand enthält neben den bekannten herrscherlichen Diplomen und päpstlichen Privilegien des frühen und hohen Mittelalters weitgehend unbekanntes Material, darunter (illuminierte) Ablässe von Kardinallegaten und verschiedenen Mainzer Erzbischöfen oder knapp 80 Notariatsinstrumente mit gezeichneten Signeten des 13. bis zu gestempelten des 16. Jahrhunderts. Rund 380 Lehnsurkunden erlauben umfangreiche Rückschlüsse auf die Entwicklung des Hersfelder Lehnswesens im nordhessischen und thüringischen Raum. Einen Blick auf die inneren Verhältnisse des Klosters bieten Visitationsanordnungen des 13. oder Mönchsgelübde des 15. Jahrhunderts.
Wegen der demnächst anstehenden Implementierung von „HADIS 2.0“, das sehr viel komfortabler sein wird, waren wir gezwungen, die Abbildungen anders als im Falle Fulda zu verknüpfen. Bitte klicken Sie bei geöffnetem Regest oben rechts auf den Button „Media“. – Diese Darstellung ist natürlich nicht ideal. Aber sie garantiert eine reibungslose Migration nach „HADIS 2.0“ und erfüllt für die momentane Übergangszeit gleichwohl ihren Zweck.
Mit den besten Wünschen und Grüßen, natürlich auch von Herrn Hedwig,
bin ich Ihr
Francesco Roberg
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Francesco Roberg
Archivrat
Skandalöse Lücken in der Landesbibliographie-Baden Württemberg
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/LABI/LABI.asp?HC=22wy1b2UzUt&K2=2&T2=Goetz%2C+Rolf
Was mir bisher völlig entgangen war: Während die Landesbibliographie auch Lokalzeitschriften ziemlich umfangreich auswertet, werden Einzelbeiträge in lokalgeschichtlichen Sammelbände nicht erfasst!
Es fehlen also beispielsweise die Beiträge von Rolf Götz in diversen Heimatbüchern. Die folgenden beiden Titel sind zwar im OPAC der Regesta Imperii, nicht aber in der Landesbibliographie vorhanden.
Burgruine Hohenstein. Die Burgen der Gemeinde Hohenstein
Bizer, Christoph • Götz, Rolf • Pfefferkorn, Wilfried • Schmidt, Erhard. – Hohenstein (1987)
Weilheim im Spätmittelalter: Von der Stadtgründung im Jahre 1319 bis in die Zeit um 1500
Götz, Rolf. (2007) – In: Weilheim. Die Geschichte der Stadt an der Limburg p. 69-148
In beiden Datenbanken fehlt der monographienstarke Beitrag in: Kirchheim unter Teck : Marktort, Amtsstadt, Mittelzentrum / hrsg. von Rainer Kilian (S. 97-273, Anmerkungen 889-904).
Von meinen eigenen Beiträgen in Heimatbüchern, lokalen Sammelbänden und Stadtgeschichten sind nicht erfasst:
Die Beschreibung der Gemeinde Waldhausen in der
Oberamtsbeschreibung Welzheim aus dem Jahr 1845. Mit Anmerkungen und einem Nachwort hrsg. von Klaus Graf unter Mitarbeit von Irmela Franz, in: Lorch-Waldhausen 1181-1981, Stuttgart Aalen 1981, S. 27-37
Quellennachweise, in: Georg Stütz, Sagen der Heimat. 3. leicht
gekürzte Auflage, bearbeitet und ergänzt von Lucie Stütz. Mit einem Quellennachweis von Klaus Graf, Schwäbisch Gmünd 1981, S. 92-95
Nachwort, in: Joseph Alois Rink, Kurzgefaßte Geschichte und
Beschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. Nachdruck Schwäbisch Gmünd 1982, S. 100-114
Online (Scan mit OCR) unter Lizenz CC-BY 3.0:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Rink_nachwort.pdf
Beiträge zur Adelsgeschichte des Heubacher Raums, in: Heubach und die Burg Rosenstein, Schwäbisch Gmünd 1984, S. 76-89, 405-409
Online (Scan mit OCR):
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5781
Aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag zur genealogisch-besitzgeschichtlichen Methode, der (nicht nur von mir selbst) wiederholt zitiert wurde. Kurz angezeigt im DA:
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/43/310
Peter Spranger – Klaus Graf, Schwäbisch Gmünd bis zum Untergang
der Staufer, in: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, Stuttgart
1984, S. 53-86, 559-564
Gmünd im Spätmittelalter, ebenda, S. 87-184, 564-590
Ein Quellenfund zum Baubeginn der Schorndorfer Pfarrkirche Ostern 1477, in: 450 Jahre Reformation. Schorndorf im Spätmittelalter und in der Reformationszeit. Katalog, bearb. von Reinhold Scheel und Uwe Jens Wandel (=Schriftenreihe des Stadtarchivs Schorndorf 22), Schorndorf 1987, S. 38-40
Online (Scan mit OCR):
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8228
Kloster Lorch im Mittelalter, in: Lorch. Beiträge zur Geschichte
von Stadt und Kloster. Heimatbuch der Stadt Lorch Bd. 1, Lorch 1990, S. 39-95
Online (Scan mit OCR):
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lorch1990bd1/0041
Zur Geschichte der Dreifaltigkeitskapelle vor 1866, in: 300 Jahre
Dreifaltigkeitskapelle in Schwäbisch Gmünd 1693-1993. Geschichte und Geschichten, hrsg. von Werner Debler, Schwäbisch Gmünd 1993, S. 18-28
Der Kraichgau. Bemerkungen zur historischen Identität einer
Region, in: Die Kraichgauer Ritterschaft in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Stefan Rhein (= Melanchthon-Schriften der Stadt Bretten 3), Sigmaringen 1993, S. 9-46
Online (Scan mit OCR)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565
Reichsstadt Schwäbisch Gmünd, in: Hexen und Hexenverfolgung im
deutschen Südwesten. Aufsatzband, hrsg. von Sönke Lorenz (=
Volkskundliche Veröffentlichungen des Badischen Landesmuseums
Karlsruhe 2/2), Ostfildern 1994, S. 389-392; Katalogband S. 196
(Ausgabe von 2004 erfasst!)
Lautern und die Herrschaft Lauterburg, in: Freundliches Lautern.
Geschichte und Geschichten von Heubach/Lautern im Ostalbkreis, bearb.
von Gerhard Kolb, Schwäbisch Gmünd 1995, S. 147-157, 219-220
Aus der Ortsgeschichte von Weiler in den Bergen bis 1581, in:
Weiler in den Bergen. Ein Heimatbuch, Schwäbisch Gmünd 1995, S. 9-20
Heinrich, in: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon,
hrsg. von Sönke Lorenz/Dieter Mertens/Volker Press,
Stuttgart/Berlin/Köln 1997, S. 123; Elisabeth, S. 124; Eva, S. 125;
Maria, S. 125; Literatur S. 449f.
Aus krichsscher sprach in das swebischs teutschs gebracht.
Bemerkungen zu Reuchlins Patriotismus, in: Reuchlin und die
politischen Kräfte seiner Zeit, hrsg. von Stefan Rhein (= Pforzheimer Reuchlinschriften 5), Sigmaringen 1998, S. 205-224
Online (Scan mit OCR):
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5497
(Ausschluss hat hier sicher andere Gründe, aber der Titel gehört thematisch in die Bibliographie)
Bettringen im Mittelalter, in: Bettringen. Ein Heimatbuch,
Schwäbisch Gmünd 1999, S. 52-81
Staufertraditionen in Kloster Lorch, in: 900 Jahre Kloster
Lorch. Eine staufische Gründung vom Aufbruch zur Reform, hrsg. von Felix Heinzer/Robert Kretzschmar/Peter Rückert, Stuttgart 2004, S. 165-173
Online (Scan mit OCR):
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7630
Die “Flores temporum” und Balingen, in: 750 Jahre Stadt Balingen
1255-2005 (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Balingen 7), Balingen 2005, S. 13-18, 489-490
Online (E-Text, im Druck gekürzt und geändert)
http://archiv.twoday.net/stories/34628773
Dominikus Debler – ein großer Schwäbisch Gmünder Chronist, in:
Die Chronik des Dominikus Debler (1756-1836). Stadtgeschichte in
Bildern, hrsg. von Werner H. A. Debler/Klaus Jürgen Herrmann,
Schwäbisch Gmünd 2006, S. 45-54
Nachwort und Nachweise, in: Georg Stütz, Sagen der Heimat, Schwäbisch Gmünd 2011, S. 87-94
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://archiv.twoday.net/stories/16578482
Das sind nicht weniger als 20 Publikationen, deren Existenz dem Benutzer vorenthalten wird (derzeit werden mir dort 112 Veröffentlichungen zugesprochen, darunter einige wenige als “Beteiligter”, obwohl ich nur eine dort nachgewiesene Rezension verfasste). Ausgeschlossen sind dabei aus meiner Sicht ausgesprochen wichtige Publikationen.
Wie sich aus den Titeln ergibt, behandeln solche Darstellungen bestimmte Themen (z.B. das Werk Flores temporum) und Epochen und müssen zwingend überregional recherchierbar sein. Sie sind (nicht nur in meinem Fall) in der Regel hochwertiger als die Literatur in kleinen Heimatzeitschriften, die erfasst wird. Ihr Ausschluss aus der Landesbibliographie ist wissenschaftlich absolut inakzeptabel. Zudem kann man die Erstellung von Personalbibliographien im heimatgeschichtlichen Bereich anhand der Landesbibliographie vergessen.
Ich bezweifle, dass ich mir die Arbeit gemacht hätte, meine Überlegungen zur Landesbibliographie aus der Sicht eines Wissenschaftlers (2006) http://eprints.rclis.org/7187 zu verschriftlichen, hätte ich damals schon von dieser deprimierenden baden-württembergischen Entscheidung gewusst.
Update: Die Stellungnahme bestätigt den hier vorgestellten Befund
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg49881.html