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Ist das Regensburger Stadtarchiv ein Saustall?

http://www.regensburg-digital.de/schlampen-schweigen-pampig-werden-vom-stadtarchiv-einer-welterbestadt/17012013

„Es fehlt an Interesse und Kompetenz“, resümiert ein Berliner Historiker seine Erfahrungen mit dem Regensburger Stadtarchiv. Falsche Auskünfte, verschwundene Dokumente, Rügen von der Rechtsaufsicht – die Probleme sind seit Jahren bekannt und bescheren der Welterbestadt zwischenzeitlich auch überregional einen schlechten Ruf in Fachkreisen. Wirklich zu scheren scheint das die Verantwortlichen nicht. Er gedenke nicht, auf Kritik zu reagieren, heißt es vom Oberbürgermeister. Er sei mit seinen Möglichkeiten am Ende, erklärt der Kulturreferent. Und der Archiv-Leiter, den weder OB noch Referent zur Räson bringen können, geht auf Tauchstation.

Nachdem die Printpresse die unhaltbaren Zustände im Regensburger Stadtarchiv totschwieg, hat jetzt ein Online-Organ eine Breitseite gegen die Institution und die Verantwortlichen der Stadtverwaltung abgefeuert. Auch Archivalia wird mit seinem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/55772241 erwähnt.

Immer wieder hat Irmgard Freihoffer, parteilose Stadträtin für DIE LINKE im Stadtrat, die Stadtverwaltung mit Anfragen zur Rede gestellt – ohne Erfolg! Ich dokumentiere zwei der mir übermittelten Presseerklärungen:

Regensburg, 30.05.2011

Dem Normalbürger mag sich die Bedeutung und Wichtigkeit eines Stadtarchivs vielleicht
nicht auf Anhieb erschließen. Doch wenn man sich vor Augen führt, dass die ehemals freie
Reichsstadt Regensburg über Jahrhunderte europäisches Zentrum war, erkennt man, dass es
nicht zweitrangig sein kann, wie funktionstüchtig das Stadtarchiv ist.

Zudem fungieren Stadtarchive, worauf die meisten Städte hinweisen, als „Gedächtnis
der Stadt“. Nach der Bayerischen Gemeindeordnung gehört die Archivpflege deshalb zu
den Pflichtaufgaben einer Kommune. Und noch deutlicher formuliert die Verfassung des
Freistaates Bayern (Art. 141 Abs. 2) den Auftrag: Demnach sind Denkmäler der Geschichte
von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts zu schützen und zu
pflegen. Ebenso stellt die „Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern und für Unterricht Kultus, Wissenschaft und Kunst“ von 1992 fest: „Das
Archivgut […] sichert als objektive Quelle die rechtsstaatlich gebotene Kontinuität der
Verwaltung und ist zugleich die unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die
Erforschung der Vergangenheit.“

Die spezifischen Aufgaben zum Vollzug des Bayerischen Archivgesetzes und der
kommunalen Archivpflege werden dort weiter festgelegt: Dabei umfasst die Archivierung
nicht nur die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen und auf Dauer zu verwahren und zu sichern,
sondern auch „zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten“.

Es kann also nicht dem Belieben anheimgestellt werden, ob diese Aufgaben mal mehr,
mal weniger ernsthaft wahrgenommen werden. Wie sieht es nun mit dem Regensburger
Stadtarchiv aus?

Aus Personalmangel kann das Stadtarchiv noch nicht einmal wichtige Informationen auf
die Internetseite stellen. Zwar wurden viele Quellen aus dem Mittelalter schon digitalisiert,
aber nirgendwo werden diese online verfügbaren Dokumente auf der Homepage des
Stadtarchivs erwähnt und damit außer für einen kleinen Kreis Eingeweihter nicht nutzbar.
Der Jahresbericht des Kulturreferats für das Jahr 2009 liest sich größtenteils wie eine
Notverordnung. Aus Personaleinsparungsgründen können u. a. statistische Nachweise nicht
mehr erfolgen und, noch schlimmer, eine Bestandspflege findet nicht mehr statt. D. h. die
Archivalien, die neu hereinkommen, werden nur mehr registriert, aber nicht weiter nach
Themen und Schlagwörtern ausgewertet. Wer Kopieraufträge erteilen möchte – Archivalien
dürfen ja nicht entliehen werden -, muss, wenn der entsprechende Mitarbeiter erkrankt ist,
schon mal viele Wochen warten. Wie man unter diesen Bedingungen ernsthaft forschen kann,

Ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation wurde unternommen. Der Kulturausschuss
hat nun einem Prüfantrag der Stadträte der Linken, Irmgard Freihoffer und Richard Spieß,
zugestimmt. Die plädierten für größere Benutzerfreundlichkeit des Archivs durch längere
zusammenhängende Öffnungszeiten. Damit das Archiv seine Aufgaben aber umfassend
wahrnehmen kann, haben sie einen weiteren Antrag zur personellen Aufstockung gestellt.

In der Bewerbungsbroschüre um den Titel „Stadt der Wissenschaft“ tat man die besten
Absichten kund: “Tradition, Erbe und die reiche Geschichte der Stadt werden gepflegt.“ Dem
Stadtarchiv als „Gedächtnis der Stadt“ fällt dabei ganz ohne Zweifel eine wichtige Rolle zu.

***

Regensburg, 11.07.2012

Sorgenkind Stadtarchiv
„In einer geschichtsträchtigen Stadt wie Regensburg darf das Stadtarchiv nicht länger
Stiefkind sein“

Archivpflege genieße eigentlich einen hohen Stellenwert, stellen die Linke–Stadträte Irmgard
Freihoffer und Richard Spieß fest: Die Archivpflege sei nicht nur eine Pflichtaufgabe nach der
Bayerischen Gemeindeordnung, sie habe sogar Verfassungsrang. Gemäß der Verfassung des
Freistaates Bayern (Art. 141 Abs. 2) seien Denkmäler der Geschichte von Staat, Gemeinden
und Körperschaften des öffentlichen Rechts zu schützen und zu pflegen. Ebenso stelle
die „Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für
Unterricht Kultus, Wissenschaft und Kunst“ von 1992 fest: „Das Archivgut […] sichert als
objektive Quelle die rechtsstaatlich gebotene Kontinuität der Verwaltung und ist zugleich die
unverzichtbare und unersetzliche Grundlage für die Erforschung der Vergangenheit.“

Die spezifischen Aufgaben zum Vollzug des Bayerischen Archivgesetzes und der
kommunalen Archivpflege werden dort weiter festgelegt: Dabei umfasse die Archivierung
nicht nur die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen und auf Dauer zu verwahren und zu sichern,
sondern auch „zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten“.

„Es darf deshalb nicht dem Belieben anheimgestellt werden, ob diese Aufgaben mal mehr,
mal weniger ernsthaft wahrgenommen werden, insbesondere in einer so geschichtsträchtigen
Stadt wie Regensburg“, so Freihoffer.

„Das Stadtarchiv erfreute sich in den letzten Jahren keiner großen Wertschätzung.
Der Jahresbericht des Kulturreferats für das Jahr 2009 liest sich größtenteils wie eine
Notverordnung. Aus Personaleinsparungsgründen konnten u. a. statistische Nachweise nicht
mehr erfolgen und, noch schlimmer, eine Bestandspflege fand nicht mehr statt. D. h. die
Archivalien, die neu hereinkommen, wurden nur mehr registriert, aber nicht weiter nach
Themen und Schlagwörtern ausgewertet. Im Jahresbericht 2010 wurde das Kapitel über das
Stadtarchiv gleich ganz herausgelassen, ebenso im Jahresbericht 2011.“

Vor über einem Jahr reichten die Stadträte Freihoffer und Spieß einen Antrag zum
Internetauftritt ein. Er wurde mit dem Hinweis, dass dies reine Verwaltungssache sei,
nicht behandelt. „Der Internetauftritt ist nach wie vor miserabel, er hat sich ja auch seit
letztem Jahr nicht verändert, so Freihoffer. „Wichtige Informationen fehlen weiterhin. Bei
der Stadt fühlt sich offenbar niemand dafür verantwortlich.“ Zwar wurden viele Quellen
aus dem Mittelalter schon digitalisiert, aber nirgendwo seien diese online verfügbaren
Dokumente auf der Homepage des Stadtarchivs erwähnt. Damit könne sie außer einem
kleinen Kreis Eingeweihter niemand nutzen. Des Weiteren habe man weder eine grobe
Bestandsübersicht aufgeführt noch die falschen Angaben über das Regensburger Stadtarchiv

Ein weiterer Antrag der Linken zu den Öffnungszeiten wurde vor einem Jahr einstimmig
vom Kulturausschuss beschlossen. Nachdem sich die Öffnungszeiten seitdem nicht
geändert haben, fordern die Linke-Stadträte im (morgigen) Kulturausschuss eine
Stellungnahme. „Archivarbeit ist in der Regel sehr aufwändig und zeitintensiv, zudem können
Archivalien nicht entliehen werden. Die maximal zusammenhängende Öffnungszeit von nur
zwei bzw. drei Stunden verhindert eine effiziente wissenschaftliche Arbeit. Um den Besuch
des Archivs benutzerfreundlicher zu gestalten, plädieren wir für längere zusammenhängende
Öffnungszeiten. Die gesamte Öffnungszeit von 23 Stunden müsste deswegen nicht einmal
geändert werden.“ Mit ihrer Forderung orientieren sie sich an den Öffnungszeiten vieler
anderer bayerischer Stadtarchive wie z.B. in Amberg, Passau, Erlangen oder Würzburg.

Die Website des Archivs kann man in ihrer Dürftigkeit nicht anders als erbärmlich nennen:

http://www.regensburg.de/sixcms/detail.php/stadtarchiv

Bücher der Schwäbisch Gmünder Priesterbruderschaft

Burg, André Marcel: Catalogue des livres des XVe et XVIe siècles, imprimés à Haguenau, de la Bibliothèque Municipale de Haguenau. In: Etudes Haguenoviennes. N.S. 1956/57. T. 2 S. 21–143. Separatabdruck S. 107 notiert eine Hagenauer Ausgabe der Sermones des Pelbartus von 1501 im Besitz der Gmünder Priesterbruderschaft “Reverandae Fraternitatis Sacerdotum Gamundiae” (Signatur: In 138/1).

Außer dieser Postinkunabel sind Needhams IPI sieben Inkunabeln aus dem Besitz der Priesterfraternität bekannt.

Drei befinden sich in der Kapitelsbibliothek Schwäbisch Gmünd (Depositum im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd) und wurden von Hummel/Wilhelmi beschrieben.

Bibel 1482/83
” Provenienz: 1. (Bl. 1210b) wegrasierter Besitzeintrag, wohl um 1500 (unleserlich). – 2. (Bl. 940a) Joannis stahel presbyteri (Anf. 17. Jh.). – 3. (ebd.) Priesterfraternität Gmünd (um 1700). – 4. (ebd.) Stempel Kapitelsbibl. Gmünd (19. Jh.).”
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=14000176

Thomas von Aquin: Summa 1485
“Provenienz: 1. (P.1, Bl. 1a) Zwei wegrasierte, fast unleserliche Besitzeinträge: … Anno [15]66 – 2. (ebd.) Michael Hein 1614. – 3. (ebd.) Priesterfraternität Gmünd (um 1700). – 4. Stempel Kapitelsbibl. Gmünd (19. Jh.).”
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=14000813

Bibel 1492
“Provenienz: 1. (Bl. 2a) Priesterfraternität Gmünd (um 1700). – 2. (ebd.) Stempel Kapitelsbibl. Gmünd (19. Jh.).”
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=14000184

Eine 1490 gedruckte Bibel verwahrt das Germanische Nationalmuseum (Hellwig Nr. 213)
“Ex bibliothecae Reverendae fraternitatis sacerdotum Gamundiae” 17. Jh.
http://books.google.de/books?id=ijYxI51ABlkC&pg=PA66

In der National Library of Wales (Handlist Nr. 5) lautet der Eintrag: “Ex bibliotheca Reuerendae Fraternitatis Sacerdotum Gamundiae”
http://books.google.de/books?id=wU0XAQAAMAAJ&q=“fraternitatis+sacerdotum”

“GThSL (B-546)” steht für eine [1980 verkaufte] Nürnberger Bibel des General Theological Seminary in New York (Abkürzung in IPI nicht aufgelöst), die aber im OPAC, obwohl dort Inkunabeln verzeichnet sind, nicht erfasst ist. [Danke an Paul Needham für die Aufklärung: ” Instead, it means incunables that the Seminary sold at Christie’s NY, 1 October 1980, lots 1-76, almost all Bibles. Their copy of Goff B-546 was lot 31 in this sale.”

Paul Needham hat seine erste Auskunft dahingehend revidiert, dass die Inkunabel sich doch noch im GThS befindet, da sie als unverkauft zurückging. Er hat sie dort 1994 dort eingesehen: ““C17 inscription: Ex libris Reverendae Fraternitatis Sacerdotum Gamundiae”. […] The Christie’s catalogue did not record this ownership, but it did record an earlier one: [inscription showing] “gift of the volume to parochial church at Wembding in 1574″. This provenance is in IPI, see *Wemding.”]

“Pottesman 266 (L-339)” bezieht sich auf einen Ludolf von Sachsen und Catalogue of Valuable Incunabula and Sixteenth-century Printed Books: The Property of S. Pottesman; Days of Sale: … 15. October, 1979 – 16. October 1979.

[Paul Needham: Pottesman sale, Sotheby’s, London, 16 October 1979, lot 266 (Goff L-399): the copy is described as bound in contemporary German blind-stamped pigskin; red and blue rubrication; and with inscription on the first page, “Ex libris R[everend]dae Fraternitatis Sacerdotum Gamundiae”.]

Zur Bibliothek der Gmünder Priesterbruderschaft äußerte sich Heribert Hummel in: Barock in Schwäbisch Gmünd (1981), S. 94, ohne dass er aber allzu viel zu ihr sagen konnte (ohne neue Angaben auch der Katalog: Sum ex bibliotheca Gamundiana,1989, S. 8). Ob sie in die Bibliothek des 1762 errichteten und 1803 aufgehobenen Gmünder Kollegiatstifts – ein einfaches gedrucktes Exlibris ist bekannt (Abbildung: Hummel S. 117) einging, ist unbekannt. Im 17. oder frühen 18. Jahrhundert dürfte eine Katalogisierung stattgefunden haben, jedenfalls wurde damals der zitierte Besitzvermerk angebracht (Abbildung des Vermerks in der Bibel 1482/3 bei Hummel S. 100 und unten). Nach der Säkularisation dürfte der größte Teil der Bücher in den Handel gelangt sein.

Zur Geschichte der 1373 erstmals bezeugten Institution gibt es bisher nur verlässliche Angaben zum Mittelalter (vgl. Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd, 1984, S. 155). Für die frühe Neuzeit fehlen solche. In den Gmünder Regestenwerken, die den Zeitraum nach 1500 berücksichtigen, findet man sie bis ins 18. Jahrhundert erwähnt, vor allem im Zusammenhang mit ihrem Grundbesitz und Hauszinsen (siehe die Registereinträge bei Nitsch, Spitalarchiv, 1965, S. 357; Deibele, Katharinenspital, 1969, S. 266; Deibele, St. Leonhard, 1971, S. 201). 1803 hatte die Fraternitäts- und Kollegiatpflege über 3000 Gulden jährliches Einkommen:
http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Gmuend_232.jpg

In der Oberamtsbeschreibung 1870 S. 260 liest man: “Diese Priester alle, samt denen der andern Kirchen und Kapellen traten früh zu einer Priesterbruderschaft zusammen, welche 1504 ein Haus neben dem Pfarrhof kaufte, um da ihre Bibliothek, Geräthe und Früchte aufzubewahren, auch eine gemeinschaftliche Zechstube einzurichten. Die Fraternität brachte ziemlich viele Einkünfte zusammen durch Jahrstäge, Präsenzen, erworbene Güter u. dgl. m. ”
http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Oberamt_Gmuend_260.jpg

Strobel zitiert in seiner Beschreibung des Kapitelshauses (mit einigen schätzenswerten Mitteilungen zur Bibliothekseinrichtung, in: Kunstdenkmäler Bd. 3, 1995, S. 280f.) die Verkaufsurkunde von 1504 [siehe auch hier: nichts von Büchern] nach Jegers Gamundiana Rediviva (Hs. Stadtarchiv S. 66) und erwähnt ebenfalls Früchte, Bibliothek und Geräte. Die Bibliothek ist also anscheinend schon 1504 bezeugt, doch dürften die heute noch vorhandenen Inkunabeln und Postinkunabeln eher im 17. Jahrhundert aufgrund von Schenkungen der Mitglieder zusammengekommen sein.

Nachtrag 3.8.2020

Heribert Hummel: Wiegendrucke aus dem Besitz der Gmünder Priesterbruderschaft. In: ostalb/einhorn 19 (1992), S. 289-293 (nur Katalog, keine Angaben zur Provenienz über das oben Ausgeführte hinaus).

#forschung

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Priesterbruderschaft_kapitelsbibliothek_gmuend.jpg

Frühneuzeitliche Wappenbücher der UB Augsburg

“”Turnier-, Kampf- und Fechtbücher” ist die Bezeichnung für diese Sachgruppe seit der Neuaufstellung des Bestandes im 19. Jh. Die alte Nomenklatur der Sachgruppen haben wir bei der Übernahme der Bibliothek Oettingen-Wallerstein beibehalten, bei den Drucken wie bei den Handschriften. Der Terminus “Turnierbuch” entspricht hier sicher nicht der heutigen Verwendung.
Ein solches “Turnierbuch” (das einzige) ist Cod.I.6.4°1 “Thurnyrn und Scharpfrennen”, 34 Bl., Federzeichnungen, 1537 [wohl eher ein “Lehrbuch”].

Zu den “Wappenbüchern” aus Gruppe I.7. ist nachzutragen
– Cod.I.7.8°1 Wappenbuch der adeligen Gesellschaft zu Ravensburg, 18. Jh., 30 Bl.
– Cod. I.7.2°6 Wappenbuch, 12 Bl., Süddtld.
– Cod. I.7.4°3 Wappenbuch der niederösterreichischen Regierung 1590-1602, 71 Bl., 16. Jh.

Ebendort Cod. I.7.2°2 das Rüxnersche Turnierbuch in einer auszugsweisen Abschrift mit Wappen, 1643 (nur die ersten vier Turniere) – eine Entdeckung im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage.” (Mail vom 16.1.2013).

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/233326607

Update: Handschriftlicher Katalog der Fechtbücher-Gruppe online August 2014
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba002503-0

http://archiv.twoday.net/stories/1022369888

Keine Übernahme von Patientenunterlagen niedergelassener Ärzte durch Archive

“Für private Gesundheitseinrichtungen gilt die ärztliche Schweigepflicht uneingeschränkt und wird nicht durch andere gesetzliche Vorschriften durchbrochen. Der Arzt oder die Klinik
kann seine Verpflichtung nicht an ein Archiv delegieren.”

Diese Auffassung vertritt – ohne Beleg – die brandenburgische Handreichung Patientenunterlagen

http://www.blha.de/FilePool/LFS_Archivrecht_Patientenunterlagen.pdf