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“Stralsund ist durchaus kein Einzelfall”

Gestern wurde die http://archiv.twoday.net/stories/232605767 angekündigte Scala-Sendung auf WDR 5 ausgestrahlt, in der Sigrid Hoff den Stralsunder Skandal kundig recherchiert hat:

http://gffstream-7.vo.llnwd.net/c1/m/1357563829/radio/scala/wdr5_scala_20130107.mp3 (Minuten 14-28)

Erster O-Ton vom Fotografen Harry Hardenberg: “Das geht einfach nicht”.

Senator Holger Albrecht zitiert im 2. O-Ton Nehmzows Aussage vom “toten Kapital”.

Der Fotograf meint, das Johanniskloster sei von Anfang an als Archiv ungeeignet gewesen.

Ich werde als Archivar aus Neuss und Aachener Bibliotheksmitarbeiter (!) eingeführt (Archivalia wird genannt – Beiträge zur Causa) und darf etwas zum Wert der Gymnasialbibliothek sagen (das Interview war sehr viel länger, es sind nur 3 kurze O-Töne gewählt worden). Ich weise auf die zwei Bände aus der Bibliothek von Zacharias Orth hin, die bei Reiss verkauft wurden.

O-Ton Antiquar Ulrich Rose (Greifswald) mit einem neuen Detail: Er habe bei der schriftlichen Abgabe seines Gebots im Frühjahr auf den sehr schlechten Zustand der Bücher hingewiesen.

O-Ton Rupert Eilsberger, für die SPD in der Bürgerschaft: Von Schimmelbefall war nie die Rede. Man habe nie über die Förderung des Stadtarchivs gesprochen. Klar zu sein scheine, dass das Stadtarchiv in der Vergangenheit nicht laut genug geschrieen hat, was da passiere. Als Jurist erwähnt er die Satzung über die Unveräußerlichkeit und meint, man könne herauslesen, dass man Dubletten doch verkaufen dürfe.

Warum informierte der Antiquar erst nach dem Verkauf über den Zustand der Bände, den sein Greifswalder Kollege schon im Frühjahr bemerkt hatte?

Dann darf ich kurz gegen die Antiquare und ihr halbseidenes Gewerbe wettern. Ich erwähne den (von mir geschätzten) Reiss-Erlös von 140.000 Euro.

Nach einem kurzen Moderationstext kann ich deutlich machen, dass Stralsund kein Einzelfall ist. Ich nenne (im Vorfeld um NRW-Beispiele gebeten) den Verkauf der Schlossbibliothek von Schloss Dyck 1992/93 und den Verkauf der Schlossbibliothek Gevelinghausen bei Meschede 1998. Etwa ein- bis zweimal im Jahr würden in Deutschland schützenswerte Sammlungen nicht zusammengehalten, der Denkmalschutz versage.

In NRW, erfährt man, gibt es kein Gesetz, das den Verkauf von Kulturgut untersage, in Stralsund sei es schlicht nicht angewendet worden.

Zur Beratung durch Fachleute kommt dann wieder Rose zu Wort, der das Land kritisiert, das der Archivbibliothek keine überregionale Bedeutung beigemessen habe. Die UB Greifswald hätte den Bestand unterbringen können.

Die Liste des national wertvollen Kulturguts in MV sei leer. Rose plädiert für die Eintragung einer Reihe von Bibliotheken in diese Liste.

Abschließend unterstreicht Albrecht das Bekenntnis der Stadt zu ihrem Welterbe, aber der Beitrag endet eher skeptisch, da in Stralsund immer noch zu viel geschwiegen werde.

Notizen zu Handschriften der Stadtbibliothek Mainz

Ich hatte heute Gelegenheit, in der sehr kursorischen Liste der Handschriften der Stadtbibliothek Mainz in einem alten Bandkatalog zu stöbern, wobei ich die Signaturgruppe I ausklammerte.

Als Hilfsmittel sind zu nennen:

Neben den digitalisierten neuen Handschriftenkatalogen die Katalogisate zur Signaturgruppe I:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt_mainz.htm

Die von Annelen Ottermann sorgsam zusammengestellte Literatur zu den Handschriftenbeständen auf der Bibliotheks-Website:

http://www.mainz.de/C1256D6E003D3E93/files/2012-07-10_Hs_Frag.pdf/$FILE/2012-07-10_Hs_Frag.pdf
[22.8.2017 http://www.bibliothek.mainz.de/medien/download/2017-04-12_Bibliographie.pdf = Bibliographie]

[15.11.2018 Da sich alle halbe Jahre die URL ändert, hoffe ich mit Angabe der übergeordneten Seite http://www.bibliothek.mainz.de/bereich1a.php für einige Zeit Ruhe zu haben.]

Handschriftencensus:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Mainz

Register des Verfasserlexikons:
http://www.libreka.de/9783110176735/207 [22.8.2017 futsch]

II 99
u.a. lateinische Schriften zum Wilsnacker Wunderblut
[siehe Bibliographie]

II 218
Ist die von Conrady S. 49ff. beschriebene Hs. der wichtigen “Niederrheinischen Pilgerschrift”
https://archive.org/stream/vierrheinschepa00conrgoog#page/n69/mode/2up
auch
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/2525658
Vgl. http://www.mainz.de/C1256D6E003D3E93/files/2012-07-10_Hs_Frag.pdf/$FILE/2012-07-10_Hs_Frag.pdf [Bibliographie]
Fälschlich als verloren bezeichnet von Hirschbiegel, Niederländische
Reiseberichte (2000)
http://www.digiberichte.de/Hirschbiegel&Kraack_2000_Niederlaendische_Reiseberichte.pdf

II 219
Fehlt Handschriftencensus
[ http://www.handschriftencensus.de/25428 ]
Überliefert Biels Sendbrief ²VL 1, 855 und ein Schmähgedicht gegen Adolf von Nassau ebd. 3, 338
Biels Text wurde von FWE Roth im Auszug im NA nach dieser Hs. publiziert
http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PPN=PPN345858530_0035&DMDID=dmdlog30
[Schmähgedicht ist online, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/232606290
22.8.2017 und weiteres aus der Handschrift, vor allem Biels Brief, siehe Link ebenda]

II 324
Karl Will (Profess in Ettenheimmünster): Unverwelchliche Ehren-Cron des allgemeinen breyszgauischen Landts-Patronen … Landelini Leben, Tod und Miracul in sich haltend vorgestellt, 1730 mit Tuschzeichnungen, 8°
Barth FDA 1955 kennt diese Vita nicht
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5615/pdf/Freiburger_Dioezesan_Archiv_Band_75_1955.pdf
[9.9.2017 https://archivalia.hypotheses.org/67268
Über Will: https://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/3704 (Register)]

II 348
Fehlt Handschriftencensus.
Astronomische Texte, dt. 15. Jh.

II 357
Fehlt Handschriftencensus
Johannes Lichtenberger: Pronosticatio dt., 15. Jh.

II 400 bis 419
Frühneuzeitliche Materialien zur Schweiz, insbesondere zum Kloster Rheinau. Schenkung des Händlers Emil Goldschmidt aus der Bibliothek des Klosters Rheinau.
[zu dieser Provenienz s. Armin Schlechter, in: Grundlagen [FS Kornrumpf], hg. Bentzinger, 2013, S. 250f.]

III 2
Zorn: Wormser Chronik mit Zusätzen von Franz Berthold von Flersheim, 1703
Zur Zorn’schen Chronik sind die Ausführungen von Franz Fuchs in seinem Wormser Inschriftenband (Einleitung) zu beachten.
[22.8.2017 online https://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/1810809, vgl.
https://archivalia.hypotheses.org/63859]

III 33
Mainzer Chroniken (des 18. Jh.) in Handschriften

III 75
Cronica Erfordiana Eobanis Dolgen, 16. Jh.
Vgl.
http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-4516/codices.pdf
Herrmann: Bibliothekca Erfurtina
http://books.google.de/books?id=VdoAAAAAcAAJ&pg=PA108
[22.8.2017 Friedhelm Tromm: Die Erfurter Chronik des Johannes Wellendorf (um 1590), S. XXXIf. belegt den im Buchdruckergewerbe tätigen Eoban von Dolgen 1547-1598 in Erfurt und gibt im Handschriftenverzeichnis sechs möglicherweise eigenhändige Handschriften Dolgens in Erfurt, Gotha, Jena und Weimar an (S. 802, 806, 808, 814, 822). Die Mainzer Handschrift fehlt.]

IV 37
Jakob Sautier: Bericht über eine in der Gräflich Stolbergischen Bibliothek befindliche Mainzer Chronik aus dem 16. Jahrhundert. Mainz 1886
Bezieht sich offenbar auf die Chronik des Hermann Piscator in der ULB Halle. Maßgeblich über [22.8.2017 EHEMALS] LB Halle Zh 69 Uta Goerlitz, Zu Überlieferung und Rezeption der Chronik des H. Piscator. Unter besonderer Berücksichtigung der Fugger-Handschrift Stolb.-Wern. Zh 69 (Halle/Saale) aus dem Umkreis der Magdeburger Zenturiatoren, in: Archiv für hessische Geschichte 58 (2000), S. 259-280. Goerlitz kennt die Arbeit Sautiers aber nicht.
Förstemann-Katalog:
http://books.google.de/books?id=kdwrVpVpUREC&pg=PA142

IV 92
Kriegsereignisse des 16. Jh., 18. Jh.
U.a. Bl. 105r-133v Krieg des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, Variante zu dem in Chroniken der deutschen Städte Bd. 18, S. 113-128 edierten Text.

7.9.2017 Annelen Ottermann war so liebenswürdig, mir drei Bilder aus der barocken Landelinsvita Hs. II 324 zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen: eine Legendenillustration sowie Ansichten des Klosters Ettenheimmünster und von Münchweier.

#forschung

#fnzhss

Dürfen Journalisten Artikel aus unseriösen Open-Access-Zeitschriften zitieren?

http://scholarlyoa.com/2013/01/08/should-journalists-cite-material-from-predatory-journals

Beall sagt nein, ich sage ja. Entscheidend ist einzig und allein die Qualität des jeweiligen Artikels, nicht das dubiose Umfeld. Wenn Journalisten – ebenso wie Wissenschaftler – in der Lage sind, die Qualität des Beitrags angemessen zu bewerten, dann können und sollen sie ihn verwerten. Unter Umständen kann man sich ja explizit vom Publikationsort distanzieren.

Stammbuch des Stephanus Lansius in Tübingen

“Stammbuch des Stephanus Lansius in Tübingen, deutsch u. lat. – 46 Eintragungen mit 25 Porträts, einem Widmungsblatt, einer Ansicht von Tübingen (1620) u. einem Exlibris. Unter den Eintragungen eine von Johannes Kepler mit Porträt aus seiner Linzer Zeit. [s. dazu: Frank, Karl Friedrich von: Das Stammbuch des Stephanus Lansius. In: Senftenegger Monatsblatt f. Genealogie u. Heraldik, 1955, H. 5/6)”

Die Linzer Hs. 74 ist jetzt online:

http://digi.landesbibliothek.at/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Aat%3AAT-OOeLB-1348087

Mir war neu, dass es einen frühneuzeitlichen Kupferstich von den Wiblinger Mönchen des 15. Jahrhunderts Jodocus Winkelhofer und Georg Schwarz gibt. Aber nach Heuchlingers Templum honoris 1702 ist die gleiche Abbildung wie in der Linzer Handschrift reproduziert

http://www.kloster-wiblingen.de/de/371288.html?image=371285

Der 1480 gestorbene Winkelhofer war ab 1477 Abt in Kloster Lorch, siehe

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lorch1990bd1/0062

Abbildung und Wappen in einem Lorcher Chorbuch (sw):
http://www.bildindex.de/obj00043095.html
Unscharfe Farbabbildung:
http://www.schwaben-kultur.de/pdfs/2012-03.pdf

Epitaph (4 lateinische Verse) auf die beiden Mönche aus Heuchlinger in der Geschichte Alpirsbachs
http://books.google.de/books?id=flRIAAAAYAAJ&pg=PA101 (US)

Im Digitalisat Heuchlingers:

http://books.google.de/books?id=7CNqJPoRgTUC&pg=PA50

Zur Familie: Schulers Notare (1987), S. 518 mit falschem Todesdatum des Lorcher Abts.

Bundesagentur für Arbeit führt beweissichere Langzeitspeicherung nach TR-ESOR ein

Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in ihrer Ausschreibung zur beweissicheren Langzeitspeicherung für eine Lösung auf Basis der TR-03125 entschieden:

http://www.move-online.de/index.php?schrift=2&modus=g&menu=1&page=meldungen&data=14939

Nach u.a. dem Bundesministerium für Gesundheit einschl. des Geschäftsbereichs setzt damit eine weitere Bundesbehörde eine gerichtsfeste Aufbewahrung ihrer elektronischen Unterlagen um.