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Causa Stralsund: Hassold haut Pomeranica raus

In den Neuzugängen von Peter Hassold im ZVAB sind zahlreiche Pomeranica, darunter auch Rarissima, etwa das folgende Stück, das nicht im KVK nachgewiesen ist:

Nizze, Ernst Dr.
Gedächtnisrede auf Dr. Gustav Theodor Stange. Weiland Oberlehrer am Gymnasium zu Stralsund. Am 15. April 1834, dem Tage seiner Bestattung, gehalten im Gymnasium von Dr. Ernst Nizze, Rector und Professor.

Stralsund. Bei w. Hausschildt.1834.
20,5×12 cm. 20 S. Schwarzer, schmuckloser Broschüreinband. Etwas knittrig und angestaubt, sonst gut. Innen leicht gebräunt. Titelseite leicht angestaubt. Ab S. 17 oben mit kl. Wasserrand.

Der hochverehrten Gattin meines entschlafenen Freundes gewidmet.
http://www.zvab.com/displayBookDetails.do?itemId=209383118&b=1

Es sollte einleuchten, dass dergleichen nicht in Privathand gehört, sondern in eine regionale wissenschaftliche Bibliothek, selbst wenn es im Stadtarchiv Stralsund, das ja derzeit geschlossen ist, in einem weiteren Exemplar vorhanden sein sollte.

Natürlich ist nicht einzusehen, wieso dieses gewiss aus dem Stadtarchiv Stralsund stammende Stück nicht unveräußerlich sein soll. Siehe dazu:

http://archiv.twoday.net/stories/219045446

***

Es gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

?s=stralsund

Schrieb Eberhard Wüst tatsächlich die Klingenberger Chronik?

Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S, 636f.

Die sog. Klingenberger Chronik des Eberhard Wüst, Stadtschreiber von Rapperswil. Bearb. von Bernhard Stettler (= Mitteilungen zur Vaterländischen Geschichte 53). St. Gallen: Historischer Verein des Kantons St. Gallen 2007. 423 S., Ln.

Der verdiente Editor von Aegidius Tschudis “Chronicon Helveticum”, Bernhard Stettler, nimmt sich hier ein bereits 1861 von Anton Henne herausgegebenes deutschsprachiges Geschichtswerk vor. Wichtige Ausführungen hatte dem als “Klingenberger Chronik” bekannt gewordenem
Werk Rudolf Gamper in seiner bei Stettler eingereichten Dissertation “Die Zürcher Stadtchroniken und ihre Ausbreitung in die Ostschweiz” (1984, S. 107-119) gewidmet. Es ist schlechter Stil, dass Stettler diese Vorarbeit seines Schülers nicht angemessen würdigt.

Der welthistorische erste Teil der Chronik stützt sich auf die Zürcher
Stadtchroniken – daher behandelte ihn Gamper als deren “Redaktion AD 1″. Wichtig war daneben die deutsche Chronik Jakob Twingers von Königshofen und zwar in einer Konstanzer Bearbeitung (die benutzte Königshofen-Version ist im – späteren – Sangallensis 630 erhalten). In diesem Teil, der Stettler zufolge keine sonst unbekannten Nachrichten
enthält, gibt Stettler nur Hinweise auf die Quellen, während der
zeithistorische zweite Teil über den Alten Zürichkrieg 1442-1444 einen
ausführlichen Sachkommentar erhält. Als gemeinsamen Verfasser meint
Stettler den Rapperswiler Stadtschreiber Eberhard Wüst, den schon
Tschudi als Autor von Teil 2 vermutete, namhaft machen zu können.
Gewiss eine ansprechende Vermutung, die aber meines Erachtens die
Aufnahme des Namens in die Titelei nicht rechtfertigt.

Stettler wählte die von Hans Huopli1462 geschriebene Handschrift A 113
der Zentralbibliothek Zürich als Leithandschrift. Seine Entscheidung,
die bereits gedruckt vorliegenden Mitteilungen zur Geschichte des
Basler Konzils wegzulassen, verdient ebenso Tadel wie das Vorgehen bei
“inkonsequent” verwendeten Buchstabenverdopplungen in der Vorlage (S.
61). Literatur, die außerhalb der Schweiz erschienen ist, wird zu
wenig zur Kenntnis genommen. Beispielsweise sollte man zu der
Grabinschrift der Herzöge von Schwaben im Kloster Lorch (S. 222f.)
nicht nur die alte Ausgabe der MGH nennen, sondern auch die neuere
Edition durch Wolfgang Seiffer und die vom Rezensenten beigebrachten
Überlieferungsnachweise (in: Von Schwaben bis Jerusalem, 1995, S.
223f.). Stattdessen wird man in der Fußnote über die Anknüpfung der
Habsburger an die Tradition der Staufer, die aber mit Lorch nichts zu
tun hat, belehrt.

Der edierte Text ist aufschlussreich insbesondere durch seine
ständegeschichtliche Perspektive. Der Autor, der höchstwahrscheinlich
im österreichischen Rapperswil schrieb, stand auf der Seite der
habsburgischen Landesherren und des Adels und wandte sich gegen die
Anmaßung der “puren”. Konsequenterweise sah er seine Heimat als Teil
eines habsburgisch geprägten “Schwabenlandes” (S. 20).

Ein umfangreiches Glossar und ein Register der Orts- und Personennamen
sollen die Ausgabe erschließen. Dass bestimmte Teile des Textes,
insbesondere Personen-Listen, im Register nicht berücksichtigt werden,
halte ich allerdings für inakzeptabel.

Klaus Graf

Die Klingenberger Chronik in den “Geschichtsquellen”:
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01090.html

Zu den Handschriften
http://www.handschriftencensus.de/werke/4111

Eine der Handschriften ist online, St. Gallen 806
http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/csg/0806

Alte Ausgabe von Henne 1861
http://books.google.de/books?id=ucAGAAAAYAAJ

Dezemberbild I

Prunkschlitten aus der Chronik des Dominikus Debler (um 1800) im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd IV, 5 (S. 144) aus Werner H. A. Debler / Klaus Jürgen Herrmann (Hgg.): Die Chronik des Dominikus Debler 1756-1836.Schwäbisch Gmünd 2006, S. 144.

Die weiteren Debler-Zeichnungen aus diesem Band:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Dominikus_Debler

Update:
Klaus Graf, Dominikus Debler – ein großer Schwäbisch Gmünder Chronist, in: Die Chronik des Dominikus Debler (1756-1836). Stadtgeschichte in Bildern, hrsg. von Werner H. A. Debler/Klaus Jürgen Herrmann, Schwäbisch Gmünd 2006, S. 45-54
Online (Scan mit OCR) unter Lizenz CC-BY 3.0:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dominikus_Debler.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Dominikus_Debler

Advent, Advent, nur Archivalia pennt :-(

Dieses Jahr gibt es leider keinen Adventskalender in Archivalia. Bedankt euch bei der Stadt Stralsund und http://Twoday.net 😉

Wenn man nicht allzu sehr hinter das Niveau der letzten Jahre zurückfallen will, ist das aus dem Stand kaum zu erledigen. Der letzte Adventskalender 2011 widmete sich digitalen Sammlungen weltweit:

http://archiv.twoday.net/stories/59210938

Jede Menge anderer Internet-Adventskalender stellt zusammen:

http://bibliothekarisch.de/blog/2012/12/01/mehr-oder-minder-bibliothekarische-adventskalender-2012

Als Trostpflaster habe ich mir vorgenommen, bis zum Jahresende möglichst täglich ein Bild zu veröffentlichen, beginnend heute mit Dezemberbild I, endend hoffentlich mit Dezemberbild XXXI.

Aus dem Kalender der UB Heidelberg

http://www.ub.uni-heidelberg.de/advent/kalender2012.php

Phaleristik und Karlsruher Kulturgüterstreit

Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 680f.

Lars Adler: Die Ordensstiftungen der Markgrafen von Baden 1584-1803.
Adlige Korporationen im Spiegel fürstlicher Landespolitik. Offenbach
am Main: Edition Graf Klenau 2008. 472 S., 88 Abb.

Wem die aus der Heraldik hervorgegangene Hilfswissenschaft der
Phaleristik, die sich mit Orden, Ehrenzeichen und staatlichen
Auszeichnungen befasst, kein Begriff sein sollte, findet in dieser
gründlichen Arbeit (einer Heidelberger Dissertation bei Eike Wolgast)
eine anschauliche Fallstudie, die mit den Methoden dieses wenig
beachteten Zweigs der Geschichtswissenschaft vertraut macht. Deutlich
wird, wie sehr neben der politischen Geschichte die Sozial-, Adels-
und Kulturgeschichte von der Erforschung des frühneuzeitlichen
fürstlichen Ordenswesens profitieren können.

Aufgrund der außerordentlich ergiebigen Überlieferung im
Generallandesarchiv Karlsruhe behandelt Adler den “Orden der blauen
Binde”, gestiftet 1584 von Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach,
der 1608 unter Markgraf Georg Friedrich zum Orden der goldenen Klippe
umgestaltet wurde, den nur kurze Zeit bestehenden Orden des schwarzen
Kreuzes (von 1623, Stifter: Markgraf Friedrich V. von Baden-Durlach)
und den sogenannten Carls-Orden, ein tragbares badisches Kleinod, am
umfangreichsten aber den “Orden der Treue” oder Fidelitas-Orden
(1715). Er blieb bis 1807 der einzige badische Hoforden.

Besonders hervorzuheben ist die gelungene Einordnung des badischen
Ordenswesens in die allgemeine Ordensentwicklung, vor allem in der
vergleichenden Bilanz des Gesellschafts- und Ordenswesens 1550-1650
(S. 107-132). Wichtig sind die Hinweise zum Zusammenhang des
Fidelitas-Ordens mit der Karlsruher Residenzgründung. Beispielsweise
weist das bis heute geführte Karlsruher Stadtwappen einen eindeutigen
Bezug zur Ordensgemeinschaft der Fidelitas-Ritter auf (S. 222-224).

Zu diesem Orden kann Adler zahlreiche Realien heranziehen, von denen
derzeit nur wenige in öffentlichen Sammlungen anzutreffen sind. Damit
sind wir einmal mehr bei dem leidigen Thema des Karlsruher
“Kulturgüterstreits”. Eröffnet wird das Buch von einem eher banalen
Geleitwort aus der Feder von “Bernhard Prinz von Baden”, der nach wie
vor hochrangiges badisches Kulturgut als Privateigentum in Schloss
Salem hortet. Als treuen Hüter der ihm leider nach 1918 überlassenen
Objekte kann man das sogenannte Haus Baden keinesfalls betrachten,
wenn man etwa liest, dass das Ordenskreuz des Fidelitats-Ordens, das
sich ehemals im Zähringer-Museum in Baden-Baden befand, seit dessen
Auflösung verschollen ist (S. 160 Anm. 116). Man mag sich streiten,
wem denn nun angesichts der engen Verflechtung zwischen Dynastie und
Staat in der frühen Neuzeit die bemerkenswerte Ordensgalerie der
Fidelitas-Ritter (einige Farbabbildungen bietet Adlers Band) von
Rechts wegen zustünde, wäre sie denn nicht über das Baden-Badener
Inventar nach Salem gelangt. Meiner Meinung nach gehören solche
hochrangigen Geschichtsquellen, die im eigentlichen Sinn
Kulturdenkmäler darstellen, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse
auf jeden Fall zu bejahen ist, nicht in das Privateigentum einer
inzwischen reichlich traditionsvergessenen Familie, die nach Belieben
den Zugang gewähren oder verschließen kann. Auf jeden Fall ist der
Schwund beträchtlich: Von den 1810 in Baden-Baden vorhandenen Gemälden
konnte Gerda Kircher für ihr Buch zur Zähringer-Bildnissammlung nur 47
auffinden. Auch die Ordenspokale und -gläser (S. 246-256) lagern in
Salem, höchstwahrscheinlich nicht durch eine Eintragung in das
Denkmalbuch geschützt, obwohl es sich um einzigartige
kulturgeschichtliche Zeugnisse handelt. 2002 wurden “aus unbekannter
Quelle” drei aus der Garnitur der Ordenspokale stammende Gläser
versteigert (S. 251). Solange die amtliche Denkmalpflege auf dem Auge
solcher beweglichen Kulturdenkmale weitgehend blind ist, während sie
sich liebevoll dem Kleindenkmal am Wegesrand oder dem archäologischen
Pfostenloch zuwendet, kann aus meiner Sicht von einem funktionierenden
Denkmalschutz, der ja wichtige historische Quellen schützen soll,
nicht die Rede sein.

Den Band beschließt ein Quellenanhang (S. 315-336) und eine
beeindruckende Prosopographie zu den Ordensmitgliedern (S. 337-427),
die dem Leser mit weit über 200 Einträgen wichtige Materialien zur
südwestdeutschen Adelsgeschichte vor allem im 18. Jahrhundert
.unterbreitet. Vermisst wird ein Register.

Klaus Graf

Zum Karlsruher Kulturgüterstreit:
http://archiv.twoday.net/stories/2895938
http://archiv.twoday.net/stories/55775123
http://archiv.twoday.net/stories/3287721
und viele andere Beiträge mehr.

[#phaleristik]

Wer war der “Oberrheinische Revolutionär”?

Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 675-677.

[Zuvor schon hier präsent: http://archiv.twoday.net/stories/110778713 ]

Tom Scott, Town, country and regions in Reformation Germany.
Leiden/Boston: Brill 2005. XXV, 447 S., EUR 112,-.

Eingeleitet von einer kundigen Einführung von Thomas A. Brady Jr.
präsentiert Tom Scott 15 zwischen 1978 und 2004 meist auf Deutsch
publizierte Aufsätze in einer durchgesehenen Fassung nun auch dem
englischsprachigen Leser. Seit dem 1986 erschienenen Buch “Freiburg
and the Breisgau” hat sich der Sozial- und Wirtschaftshistoriker immer
wieder quellennah und anregend mit der oberrheinischen Geschichte vor
allem des 16. Jahrhunderts auseinandergesetzt.

Der erste der drei Hauptteile vereint Studien zu Bauernkrieg,
Reformation und regionalen Aufständen im Vorfeld des Bauernkriegs.
Kapitel 1 bietet eine umfangreiche Strukturanalyse von
reformatorischer Bewegung und Bauernkrieg 1525 in und um Waldshut,
während sich Kapitel 3 dem Rufacher “Butzenkrieg” von 1513 und Kapitel
4 der Rolle von Freiburg im Breisgau bei den verschiedenen
Bundschuh-Erhebungen widmet. Die übrigen Beiträge dieses Teils
thematisieren allgemeine Aspekte des sozialen Hintergrunds der
damaligen Unruhen und der Reformation.

Um “ökonomische Landschaften” (Economic Landscapes) geht es im zweiten
Hauptteil, das an das bedeutende Buch Scotts von 1997 “Regional
Identity and Economic Change: The Upper Rhine, 1450-1600″ anknüpft
(vgl. ZGO 153, 2005, S. 731f.). Im Mittelpunkt stehen die
Stadt-Land-Beziehungen und das Städtenetz am Oberrhein. Kapitel 11
schildert die spätmittelalterliche Territorialpolitik von Freiburg im
Breisgau.

Heterogener zusammengesetzt ist der letzte Teil “Regions and Local
Identities”. Kapitel 12 würdigt das Elsass als “Brückenlandschaft”,
Kapitel 14 thematisiert die Genese der Eidgenossenschaft in der
Innerschweiz. Die komparative Perspektive steht zwar nur im Titel des
15. Aufsatzes, in dem es um die südwestdeutsche
Leibherrschaft/Leibeigenschaft geht, zeichnet aber alle Studien des
Bandes aus.

Etwas näher möchte ich auf das 13. Kapitel eingehen, dessen Gegenstand
das Verhältnis der Reformschrift des sogenannten “Oberrheinischen
Revolutionärs” zu Vorderösterreich ist (Erstdruck 1997 in der
Festschrift für Hans-Jürgen Goertz). Scott weist (S. 351) meine
Einwände gegen die lange von Klaus Lauterbach vertretene Gleichsetzung
des Oberrheins mit Mathias Wurm von Geudertheim zurück und behandelt
die Identifikation als “wasserdicht”. Er trennt – methodisch
unzulässig – nicht zwischen dem Verfasser des “Buchli der hundert
capiteln mit xxxx statuten” und Mathias Wurm. Das war ziemlich
unvorsichtig, denn Lauterbach hat in seiner inzwischen erschienenen
Edition des Werks in der Reihe der MGH-Staatsschriften 2009
erfreulicherweise darauf verzichtet, seine Vermutung über den
Verfasser mit der früheren Vehemenz zu wiederholen. Er äußert sich
ausgesprochen zurückhaltend zur Verfasserfrage (S. 18f.) und verweist
auf die dann in der ZGO 2009 von Volkhard Huth vorlegte alternative
Identifizierung. Für Huth ist der Verfasser der Straßburger Jurist Dr.
Jakob Merswin. Huth meint dort, meine Zweifel seien bisher nicht
entkräftet worden (S. 85). Huths eigener Vorschlag überzeugt mich,
zumal Merswin anders als der Kanzleisekretär Wurm graduierter Jurist
war, was ja mein Hauptargument gegen Lauterbachs These war.
Selbstverständlich ist Scotts Aufsatz damit nicht wertlos, da er ja
interessante Beobachtungen zum Verhältnis des Oberrheiners zu
Vorderösterreich und zu den politischen Konzeptionen in
Vorderösterreich um 1500 enthält. Dabei spielt natürlich eine wichtige
Rolle der Plan des Landvogts Kaspar von Mörsberg aus den frühen 1490er
Jahren, die habsburgischen Lande am Oberrhein mit anderen Herrschaften
zu einem mächtigen Territorium zusammenzuschließen. Der Oberrheiner
(Jakob Merswin?) war also nicht der einzige, der damals die Reform des
Reichs von einer blühenden Oberrhein-Region erhoffte (S. 359).

Aufgrund der präganten Argumentation, der meist schlüssigen Ergebnisse
und ihrer Quellennähe sind Scotts gesammelte Beiträge auch für
deutschsprachige Leser empfehlenswert. Ein Index der Personen- und
Ortsnamen und – ausgesprochen löblich! – ein Sachindex beschließen den
preislich leider nicht sehr günstigen Band, dessen innere Kohärenz die
manch anderer Aufsatzsammlungen deutlich überragt.

Klaus Graf

Im gleichen Band 2012 der ZGO (Der Oberrheinische Revolutionär und Jakob Merswin. Einige Anmerkungen zur neuesten Verfasserthese, S. 183–223) hat Klaus Lauterbach, wie ich finde allzu rechthaberisch, seine Verfasserthese verteidigt und Volkhard Huths besser begründete (Jakob Merswin) zurückgewiesen.

Zur Bibliographie des Werks (lückenhaft):
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04086.html

Dort z.B. zu ergänzen mein (auch im Literaturverzeichnis der MGH-Ausgabe unterschlagener) Regionalismus-Aufsatz von 1988:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5367

Lauterbachs mit handwerklichen Mängeln ausgestattete MGH-Ausgabe ist leider noch nicht online [Ich erinnerte mich nicht an: http://archiv.twoday.net/stories/97003137 ]. (Und meine Rezension für Archivalia ist leider noch nicht geschrieben.)

[Rezension: http://archiv.twoday.net/stories/232602165 ]

Lauterbach zitiert zwar meinen Internetbeitrag von 2002 (die Internetadresse des Listenarchivs von Mediaevistik hat sich geändert), aber nur nach der Wiedergabe Huths, als ob es ein Ding der Unmöglichkeit wäre, für einen Gymnasiallehrer Google anzuwerfen oder eine URL in eine Fußnote der ZGO einzufügen!

Ich sehe nicht, was ich an meinen Ausführungen 2002 zurücknehmen müsste, in denen ich Gegenargumente gegen Lauterbachs These zusammenstellte:

http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0028.html [Archivversion]

Lauterbachs Aufsatz im DA, den ich damals kommentierte, ist online:

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?GDZPPN000359335 [https://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN345858735_0045]

Was Lauterbach 2012 absondert, ist sophistisches Wegdiskutieren von Kritik. Nach kursorischer Lektüre sehe ich nicht, dass schwere Gegenargumente gegen Huth aufgefahren werden konnten, während mein Hauptargument, dass der Oberrheiner offenkundig gelehrter Jurist war, der mit Allegationen umgehen konnte, und Matthias Wurm nun einmal ersichtlich nicht, nach wie vor nicht widerlegt ist. Dr. Jakob Merswin war dagegen graduierter Jurist.

Lauterbach wirft mir jetzt vor, ich hätte 1988 missverständlich “landfremd” als Quellenterminus gegeben. Ich bedaure das, aber wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann war die Kursivierung des von mir in Anführungszeichen gesetzten “landfremd” ein redaktioneller Eingriff von Dr. Kurt Andermann. Lauterbach vergisst zu erwähnen, dass die Interpretation des “fromden” als “landfremd” auf die Autorität von Dieter Mertens zurückgeht, der in seiner Habilitationsschrift von 1977 von dem im Elsass und Sundgau landfremden Sekretär Wurm sprach (S. 192).

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2514/pdf/Reich-und_Elsass_zur_Zeit_Maximilians_I.pdf

Jeder, der die dort zitierte Quelle unvoreingenommen liest, muss Lauterbachs Wegdisputieren befremdlich finden.

Seit meiner Rezension (ZGO 1987, ich musste sie auf Weisung Schwarzmaiers entschärfen) von Lauterbachs in allzu hochgestochener Diktion verfasster Dissertation über den Oberrheiner bekämpfe ich die Verfasserthese Matthias Wurm:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rezension_lauterbach.jpg

Lauterbach ist leider ziemlich kritikresistent.

Nachtrag: Schon 2009 gab Dieter Mertens, Elsässer als Räte Kaiser Maximilians I., in: König Fürsten und Reich im 15. Jahrhundert, S. 101-119, hier S. 115-118 eine ausführliche Übersicht zur Suche nach dem Verfasser und machte deutlich, dass er zu Huths These tendiert: “Die Position eines nicht exklusiven Rates von Haus aus und promovierten Juristen paßt besser […] als die Position eines Kanzleibeamten.”

2010 hat Tom Scott in seiner Besprechung von Lauterbachs Edition an Wurm festgehalten (in: German History 28, 2010, S. 574f. – doi 10.1093/gerhis/ghq074 – toll access):

Lauterbach himself has long suggested as author the Strasbourg patrician, Mathias Wurm von Geudertheim (senior). This identification has failed to find widespread acceptance, and has been challenged in particular by Klaus Graf, though the present reviewer is sympathetic to Lauterbach’s ascription. The chief objection has been that there is no trace of Wurm’s having acquired a law degree, which would be commensurate with the text’s saturated references to Justinian and to Gratian’s Decretals. The latest attempt to identify the author (by Volkhard Huth) names another Strasbourg patrician, the jurist Dr Jakob Merswin, not least because (aside from his legal training) he is known to have had contacts with more than one of the transcribers and moved in their humanist circles, as well as having had ready access to Maximilian. This is not the place to dwell upon such ascriptions, except to note that Wurm’s topographical familiarity with the Upper Rhine and of recent events in the history of Outer Austria far outstripped anything that Merswin could have known, given that his career was spent mostly on the northern fringes of Alsace bordering the Palatinate. The reforming biblicism of the tract, moreover, is also markedly at odds with the milieu of humanist scholarship and the world of a cultivated elite in which Merswin moved. Merswin’s sympathy for the Swiss finds no echo in the ‘Booklet’, whose author was only too familiar, not merely with Maximilian’s humiliation at their hands in 1499, but with the details of the daily war of attrition waged by Swiss freebooters on the northern frontiers of the Confederation into Outer Austrian territories in the Sundgau and the Hegau.

Does the name of the author matter, or is it only of concern to specialists? Yes, it does, because an assured identification would help scholars to weigh the tract’s discrepant textual components properly against each other, and so dispel the often scathing verdicts on the author as a confused bungler, a hopeless visionary, or (as now with Huth) as a ‘theological terrorist’!