Bibliothèque numérique d’hydraulique de Grenoble
Bibliothèque constituée de 37 ouvrages numérisés en 2011 pour le SICD1 de Grenoble.
Nur französischsprachige Titel!
Bibliothèque numérique d’hydraulique de Grenoble
Bibliothèque constituée de 37 ouvrages numérisés en 2011 pour le SICD1 de Grenoble.
Nur französischsprachige Titel!
Otto Sigg bearbeitet in seiner populärwissenschaftlichen Sammlung detailreich die im Staatsarchiv Zürich vorhandenen Quellen zu den Zauberei- und Hexereiprozessen zwischen 1487-1701:
http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/9777
Für die Lizenz CC-BY-NC-ND gilt hinsichtlich von ND das unter http://archiv.twoday.net/stories/232596631 Gesagte. Das PDF kann nur als Ganzes und nicht in Auszügen nachgenutzt werden. Soweit eine normalisierte und gekürzte Quellenwiedergabe Schöpfungshöhe erreichen sollte, was fraglich ist, kann ein Geschichtslehrer die jeweilige Quelle nicht ohne Zustimmung des Autors auf seine Website stellen.
Anton Tantner verdanken wir den Hinweis auf die erste Ausgabe der Open Access verfügbaren Zeitschrift für digitale Geschichtswissenschaften:
http://universaar.uni-saarland.de/journals/index.php/zdg/index
http://www.gocomics.com/calvinandhobbes/2012/12/21
Via Archives-L
Mal funktioniert das Veröffentlichen von auf Vorrat erstellter Beiträge (hier: Dezemberbilder) einwandfrei, mal nicht. Gestern habe ich leider nicht kontrolliert, dass das vorgesehene Bild auch tatsächlich sichtbar war.
Eine Seite des Goethezeit-Portals widmet sich Justinus Kerners Kleksographien.
http://www.goethezeitportal.de/wissen/illustrationen/justinus-kerner/kleksographien.html
Siehe auch
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kerner1890
Diese Patentschrift der Brüder Wright im US-Nationalarchiv wurde 1979 letztmals dort gesichtet. Ein eigenes Team kümmert sich um vermisste Archivalien:
http://todaysdocument.tumblr.com/post/38155426637/wright-brothers-flying-machine-patent-missing
Die Hansestadt Stralsund hat ihre Website aktualisiert.
Das Raumluftgutachten zum Johanniskloster liegt vor und befindet sich in der Auswertung, so dass Rückschlüsse zum Umgang mit dem Johanniskloster bzw. Stadtarchiv gezogen werden können.
Im Rahmen einer ersten Maßnahme erfolgt seit dem 12. Dezember die Komplettreinigung des Haupthauses des Stadtarchivs bis auf die Magazinräume durch eine Fachfirma. Diese Maßnahme ist am 20. Dezember 2012 abgeschlossen.
Nach einer Prioritätenliste wird festgelegt, welche Buchbestände vordringlich gereinigt werden müssen. Es werden “reine Werkbänken” eningerichtet, an denen jedes einzelne befallene Buch von Archivmitarbeitern gereinigt werden kann.
Der Bestand der Gymnasialbibliothek wird dabei als einer der ersten Teilbestände gereinigt und in diesem Zusammenhang die notwendigen Bestandsverzeichnisse gefertigt.
Der Lesesaal wird als Arbeitsbereich für die Erfassung und Katalogisierung eingerichtet. Dazu steht Reproduktionstechnik und eine professionelle Archivsoftware zur Verfügung.
Die so geordneten und verzeichneten Bestände werden in geeigneten Räumen der Stadtverwaltung oder in Thermocontainern zwischengelagert. Für die anschließende längerfristige Aufbewahrung wird ein Depot geschaffen. Dazu laufen die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten. Parallel wird an der langfristigen Nutzungskonzeption für das Johanniskloster gearbeitet.
Derzeit bemüht sich die Hansestadt Stralsund, bereits durch den Antiquar veräußerte Exemplare zurückzuerhalten und sie wieder in die Bestände der Gymnasialbibliothek einzuordnen. Parallel dazu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, in deren Ergebnis Bücher aus unrechtmäßigem Erwerb beschlagnahmt und an die Hansestadt zurückgegeben werden. Bisher ist eine Reihe von Hinweisen auf entsprechende Angebote eingegangen. Jeder Einzelfall wird geprüft.
Darüber hinaus zeigt sich das Antiquariat kooperativ, indem es versicherte, jene aus Stralsund erworbenen Bücher wieder zurückzugeben, die nachweislich in die Gymnasialbibliothek gehörten. Dazu gehören auch solche Bücher, die Privaterwerber aus diesem Corpus erworben hatten und nun an den Antiquar zurückgegeben haben.
wenn er sieht, wie treusorgend 1 & 1 eine besonders geschmackvolle Seite offeriert, nachdem er seinen Aufsatz zur Neusser Belagerung, auf den ich unter
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Christian_Wierstraet
verlinkt habe, entfernt hat. Er ist verschoben worden, ohne dass eine Weiterleitung eingerichtet wurde:
Lehmann durfte sich im Jahrgang 2012 der ZGO ausbreiten, wobei unter Schwarzmaier dergleichen wohl nicht möglich gewesen wäre.
Ebenso wie Hans Bayer – siehe http://archiv.twoday.net/stories/38768067 – darf Lehmann seine unsäglichen Aufsätze in seriösen landesgeschichtlichen Organen unterbringen, obwohl man ihm längst das Handwerk hätte legen sollen.
Welchen unglaublichen Stuss die früher angesehenen “Blätter für deutsche Landesgeschichte” von ihm 1994 zum Turnierwesen im 11. Jahrhundert (und Rüxner) abdruckten, kann man auch online nachlesen:
http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000334,00071.html
Zu weiteren Machwerken Lehmanns siehe den OPAC der Regesta Imperii (wenn nicht gerade offline, wie jetzt).
Einige Aufsätze in der Hohenzollerischen Heimat sind online:
http://www.hohenzollerischer-geschichtsverein.de/hohenz._heimat,107,107.html
Um 1508 schuf der Buchmaler Jean Bourdichon das berühmte Stundenbuch der Anne de Bretagne, das nunmehr Gallica ins Netz gestellt hat.
Via
http://blog.pecia.fr/post/2012/12/17/Les-Grandes-heures-d-Anne-de-Bretagne-sur-Gallica
” Family History Books is a collection of more than 40,000 digitized genealogy and family history publications from the archives of some of the most important family history libraries in the world. The collection includes family histories, county and local histories, genealogy magazines and how-to books, gazetteers, and medieval histories and pedigrees. The valuable resources included in Family History Books come from the following partner institutions:
Allen County Public Library
Brigham Young University Harold B. Lee Library
Brigham Young University Hawaii Joseph F. Smith Library
Church History Library
Family History Library
Houston Public Library – Clayton Library Center for Genealogical Research
Mid-Continent Public Library – Midwest Genealogy Center”
Georg Friedrich Behaims Buch von 1676 kann in der digitalen Bibliothek von Marokka eingesehen werden:
http://www.augustins.org/fr/collections/documentation/numerique.html
Beginnend mit einem gedruckten Katalog von 1794/5. Davon könnten sich alle deutschen Museen eine Scheibe abschneiden.
http://rosalis.bibliotheque.toulouse.fr
Es sind auch komplette Manuskripte als PDFs abrufbar.
Via
http://www.archimag.com/article/toulouse-lance-sa-biblioth%C3%A8que-num%C3%A9rique
Unter den alten Drucken gibt es auch einen deutschen:
http://numelyo.bm-lyon.fr/f_view/BML:BML_00GOO0100137001101383086?vue=5&svue=simple
Ankündigung:
http://www.lyon.fr/actualite/culture-loisirs/lancement-de-la-bibliotheque-numerique-numelyo.html
“Droit d’utilisation : © Creative Commons – Paternité. Pas d’utilisation commerciale. Pas de modification. ” Abgesehen vom Copyfraud wirft jede NC-Lizenz die Frage auf, auf welche Entität genau sich das Verbot der Veränderung bezieht: auf das ganze Buch oder die Einzelseite? Wer diese schlechte CC-Lizenz meint verwenden zu müssen, sollte gehalten sein, genau zu definieren, worauf sich die Unveränderbarkeit bezieht!
Wiederholt mussten wir hier Klage führen über die Inkompetenz der Fuldaer Metadaten. Man sollte meinen, dass bald die Talsohle erreicht ist …
http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/metadata/PPN313441162/1
ist ein Schwabenspiegel aus Weingarten, wobei man auf der Metadatenseite zwar die alte Weingartener Signatur, nicht aber die heutige Signatur erfährt. Um diese zu sehen, muss man auf “Weitere Informationen” klicken.
Der Kritiker unseriöser Open-Access-Verlage wird mit kriminellen Mitteln angegriffen. Mehr dazu von Peter Suber
https://plus.google.com/u/0/109377556796183035206/posts/LQVaue6XYev
http://ruedimumenthaler.ch/2012/12/18/soziale-medien-ein-opfer-ihres-erfolgs
Der Schweizer Bibliothekar Rudolf Mumenthaler äußert sich kritisch über Facebook und betont:
Das Blog ist die eigentliche Plattform, um relevante Inhalte zu publizieren und mit Nutzerinnen und Nutzern in Diskussion zu treten. Die sozialen Netzwerke bieten dann Kanäle an, über welche der Inhalt zusätzlich verbreitet werden kann.
A little over a year ago, we helped put online five manuscripts of the Dead Sea Scrolls—ancient documents that include the oldest known biblical manuscripts in existence. Written more than 2,000 years ago on pieces of parchment and papyrus, they were preserved by the hot, dry desert climate and the darkness of the caves in which they were hidden. The Scrolls are possibly the most important archaeological discovery of the 20th century.
Today, we’re helping put more of these ancient treasures online. The Israel Antiquities Authority is launching the Leon Levy Dead Sea Scrolls Digital Library, an online collection of some 5,000 images of scroll fragments, at a quality never seen before. The texts include one of the earliest known copies of the Book of Deuteronomy, which includes the Ten Commandments; part of Chapter 1 of the Book of Genesis, which describes the creation of the world; and hundreds more 2,000-year-old texts, shedding light on the time when Jesus lived and preached, and on the history of Judaism.
http://googleblog.blogspot.de/2012/12/in-beginningbringing-scrolls-of-genesis.html
http://www.deadseascrolls.org.il/home
Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2012/12/30/die-rollen-von-qumran-sind-nun-digital-verfuegbar (German)
Wer sein Wissen über die Internetwirtschaft aus Titelstories im Spiegel und Focus und den Ressorts von Welt bis Süddeutsche bezieht, der bekommt ein erstaunlich einheitliches, verzehrtes Bild: Im Silicon Valley sitzt der amerikanische Feind, der seine Nutzer, diese willfährigen Sklaven, die man vor sich selbst retten muss, ausnutzt, wo es nur geht. Die kalifornischen Datenkraken spähen ihre Nutzer aus und wollen jedes Datenfitzelchen an jeden verkaufen, der sie haben möchte. (Entgegen den deutschen Datenkraken natürlich.) Mit ihrem Erzkapitalismus walzen sie ohne Rücksicht auf Verluste und ohne Gefangene zu machen über unsere deutschen Unternehmen, die sich doch bemühen, nach Regeln zu spielen, die für die Amis nicht gelten. Die halten sich ja nicht einmal an Gesetze! Google klaut! Die ganze Zeit! Google News nimmt unsere Artikel und macht damit, was es will. Und die anderen sind bestimmt auch nicht besser! Das liest man seit Jahren in jeder Zeitung, also muss es stimmen.
http://www.neunetz.com/2012/12/18/deutsche-journalisten-und-das-web-am-beispiel-instagram
Hinweis auf das neue Buch von Gunter Stemmler “Die Vermessung der Ehre” (2012) mit gescanntem Inhaltsverzeichnis und Nennung weiterer Aufsätze des Verfassers:
http://www.archiv.rwth-aachen.de/2012/12/18/die-vermessung-der-ehre
Gesetz zur Neuregelung des Archivwesens und des
Pflichtexemplarrechts
Novellierung des Archivgesetzes (Art. 1): Reformierung der
Staatsarchive, Weiterentwicklung des Archivrechts, Umgang mit
digitalem Archivgut, Aufgaben des Hessischen Landesarchivs, der
Archivschule Marburg und des Hessischen Landesamtes für
geschichtliche Landeskunde u.a.m., Befristung des Gesetzes bis 13.
Dezember 2017; Änderung des Hessischen Bibliotheksgesetzes (Art. 2):
Erweiterung der Pflichtexemplarregelung auf digitale Publikationen;
Änderung des Hessischen Pressegesetzes (Art. 3): Aufhebung der
Pflichtexemplarregelung
GesEntw Landesregierung
28.08.2012 Drs 18/6067
hierzu ÄndAntr Drs 18/6531
1. Beratung: PlPr 18/115 05.09.2012 S.7963
2. Beratung: PlPr 18/122 22.11.2012
Gesetz beschlossen (Annahme in geänderter Fassung)
Ausschussberatung:
WKA 18/50 14.11.2012
BeschlEmpf Drs 18/6512 14.11.2012
Beschluss: Annahme
Ausschussvorlagen:
WKA 18/45 (Teil 1-2)
Anhörung:
schriftliche Anhörung
schriftl. Stellungnahmen WKA 18/45 Teil 1
WKA 18/45 Teil 2
Gesetz vom 26.11.2012 GVBl. Nr. 24 05.12.2012 S.458-465
Redner:
Jung, Ingmar (PlPr 18/115 S.7963)
Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Text des Gesetzes:
http://starweb.hessen.de/cache/GVBL//2012/00024.pdf
Amtliche Begründung
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/7/06067.pdf
Änderungen:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/1/06531.pdf
Zu § 11 Abs. 4, das die Unveräußerlichkeit des Archivguts festschreibt, heißt es in der Begründung:
“Archivgut stellt öffentliches Kulturgut dar und ist deshalb unveräußerlich. Das Veräußerungsverbot soll das Archivgut vor Zersplitterung und Veruntreuung sowie vor Abwanderung ins Ausland schützen. Die bisherige Regelung lässt jedoch einen gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB zu. Durch die archivrechtliche Neuregelung soll ausgeschlossen werden, dass Gutgläubigkeit des Erwerbers zum Eigentumserwerb führt.”
Merke: In NRW ist nur ein Teil des Archivguts unveräußerlich, Sammlungsgut darf dank der Kommunal-Lobby verscherbelt werden.
Die Wolfgangskirche im österreichischen Kirchberg am Wechsel fotografierte Wikipedianer “Steindy” (CC-BY-SA). Wenig bekannt ist die Serie der “Überraschungsbilder des Tages” in der Wikipedia, zu der es gehört.
Ja, digitale Langzeitarchivierung hat ihre Probleme. Ich weiß, Archive haben kein Geld für Digitalisierung. Ja, Mikrofilme sind auch ohne Computer und damit auch nach dem globalen thermonuklearen Krieg oder dem Weltuntergang kommenden Freitag lesbar. Ja, Datenträger können verrotten. Wir brauchen eine brauchbare Strategie, wie wir unser kulturelles Erbe erhalten, das analoge wie das digitale. Aber bitte, liebe Archivare, erzählt mir nicht, dass ein Scan, den ihr jetzt von einer Archivalie anfertigt, in 10, 20 oder 30 Jahren nicht mehr lesbar sein wird. Wenn er das nicht ist, dann habt ihr einiges falsch gemacht.
Ian Holt: Handschriftenfragmente in der Zentralbibliothek Solothurn. Eine Auswahl. (Kleine Reihe Zentralbibliothek Solothurn 2). Solothurn: Zentralbibliothek 2012. 42 S. Keine ISBN.
Die 15 Franken teure Broschüre stellt 12 besonders interessante Handschriftenfragmente, darunter auch drei mittelhochdeutsche, in Bild und Text vor. Cui bono? Der Wissenschaftler wartet auf die angekündigte Publikation der deutschen Fragmente in der ZfdA und auf Abbildungen aller Fragmente in der Datenbank HAN, wo bereits jetzt Beschreibungen der Fragmente abrufbar sind, z.B. zu Nr. 1, dem Origines-Fragment:
http://aleph.unibas.ch/F/?local_base=DSV05&con_lng=GER&func=find-b&find_code=SYS&request=000198652
Wer um Himmels willen kauft sich so ein nutzloses gedrucktes Büchlein, das eine Stiftung, der kantonale Lotteriefonds und die Stadt Solothurn unterstützen mussten? Und wenn mans als Öffentlichkeitsarbeit sieht – wieso stellt man es dann nicht auch Open Access im Internet zur Verfügung? Selbst im katholisch-konservativen Kanton Solothurn erreicht man so inzwischen mehr LeserInnen.
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Leben_jesu_solothurn.jpgZu http://www.handschriftencensus.de/23756
Andreas Praefcke verdanke ich den Hinweis auf den Band 31 der Beihefte “Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters” der Regesta Imperii:
Karel Hruza, Alexandra Kaar (Hrsg.): Kaiser Sigismund (1368-1437). Zur Herrschaftspraxis eines europäischen Monarchen. Böhlau Verlag 2012. ISBN 978-3-205-78755-6
Mehr zum Buch beim Verlag: http://www.boehlau-verlag.com/978-3-205-78755-6.html
Das Buch legal und kostenfrei als PDF:
http://www.boehlau-verlag.com/download/162877/978-3-205-78755-6_OpenAccess.pdf
Judenverbrennung aus Schillings Chronik
Via http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/232595405
In Mareike Königs Blogperlenspiel lesen wir:
Meine früheste Lektüre waren sicherlich Archivalia und http://hist.net, auch, weil es diese Blogs im deutschsprachigen Raum am längsten gibt.
Und:
Hm, solche Fragen nach dem Lieblingsessen und dem Lieblingsbuch etc. fand ich schon immer schwierig. Warum sich auf eines festlegen, wo es so viele gute und interessante Essen, Bücher, Lieder, Blogs… gibt? Aber gut, wenn ich nur ein Blog mit auf eine einsame Insel nehmen dürfte, dann wäre das Archivalia: aufgrund der Inhalte, die meinen Interessen nahestehen (Bibliothek, Digital Humanities, Geschichte, wenn auch mehr zu Mittelalter und Frühe Neuzeit als zum 19. Jahrhundert), aufgrund der Qualität der Beiträge und natürlich aufgrund der hohen Publikationsfrequenz: Damit würde mir bestimmt nicht langweilig werden.
Merci beaucoup!
Eigentlich wollte ich heute, also gestern Abend nur nachschauen, ob die Forschung zu Dr. Konrad Humery schon zur Kenntnis genommen hat, dass er im Januar 1447 als Freischöffe agiert, was Mone in einem Aufsatz (ZGO 1856, S. 410) aus Unterlagen des Stadtarchivs Speyer mitteilte:
http://books.google.de/books?id=nYwVAAAAYAAJ&pg=PA410
Dann sah ich, dass die Bochumer Magisterarbeit von Arne Schumacher “Die Berliner Humery-Handschrift Ms. theol. lat. fol. 490” online ist:
http://staff.germanistik.rub.de/arne-schumacher/wp-content/uploads/M_A_-Arbeit_zu_PDF.pdf
[10.3.2013: Die Arbeit ist nicht mehr erreichbar. Herrn Schumacher hatte ich von diesem Beitrag unterrichtet, ohne Redaktion gegenüber mir. Ich habe das PDF abgespeichert, falls es jemand benötigt.]
Bl. 229r-279r ist eine von Jakob Schirl, der sich mit Datum 1467 als Besitzer des Codex nennt, abgeschriebene deutschsprachige Ständelehre, die von Schumacher ausführlich gewürdigt wird (S. 47-58). Mit dem Text hatten sich schon Otto Herding (AKG 1956) und Michael Mommert (Diss. 1965) beschäftigt und diesen Schirl zugeschrieben, der 1435 in Köln studiert hatte und 1477/87 Ratsherr in Köln war.
Nun kann man zwar der Forschung über den “Dornenkranz von Köln”, einen Inkunabeldruck Koelhoffs aus dem Jahr 1490, nicht gut zum Vorwurf machen, die Humery-Forschung übersehen zu haben, wohl aber Herding, Mommert und Schumacher, dass sie die einschlägigen Kölner Quellen (samt Sekundärliteratur) ignoriert haben.
Mir war anhand der Charakteristik Schumachers, die dieser von dem Werk gibt, sehr rasch klar, dass es sich um den Dornenkranz handeln muss, und einige ausführliche Zitate, die Schumacher gibt, bestätigten den Befund. Die bildliche Darstellung des Dornenkranzes mit den Namen der Kölner Kirchen stimmt mit dem Inkunabeldruck überein.
Ich hatte ja hier 2009 auf das Darmstädter Digitalisat des Dornenkranzes aufmerksam gemacht:
http://archiv.twoday.net/stories/5919301
Digitalisat:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-ii-674
Die 1466/67 zu datierende Berliner Handschrift Schirls überliefert also jene Ständelehre “doernen krantz van Collen”, die 1490 gedruckt wurde und am Ende das Datum 1468 trägt, was man bisher auf die Abfassung der Abhandlung bezogen hat.
Es ist schon ausgesprochen erstaunlich, dass das bisher niemandem aufgefallen ist.
Da die Berliner Handschrift nicht online ist, muss man sich an die Angaben Schumachers halten. Die Verfasserschaft Schirls ist für mich keineswegs ausgemacht. Dass der Kaufmann ein solches gelehrtes Werk verfassen konnte, mag man bezweifeln. Schumacher übergeht Hinweise Roses 1901 auf lateinische Zusätze:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0704_b0338_jpg.htm
Intensiver hat sich leider niemand in der gedruckten Literatur mit dem Dornenkranz befasst, die Staatsarbeit von Dirk Venns (1997) dürfte nur beim Autor selbst erhältlich sein.
Schon Wolfgang Stammlers Verfasserlexikon-Artikel ist herzlich unergiebig und kurz (²VL 2, Sp. 211). Genannt werden nur bibliografische Arbeiten. Dazu zählt auch Schmitz 1990, S. 94
http://kups.ub.uni-koeln.de/volltexte/2004/1234/pdf/schmitz.pdf
ebenso wie Rautenberg, Überlieferung und Druck (1996), S. 18, 165. Dem Titelblatt widmete sich Gummlich-Wagner in Rautenbergs Titelblatt-Publikation im AGB 2008, S. 130ff.
http://books.google.de/books?id=mXWHxxaooS4C&pg=PA130
Etwas ausführlicher ging Beatrix Alexander, Der Kölner Bauer (1987), S. 15-19 auf den Text ein, für mich interessant aufgrund der Behandlung des Quaternionensystems und der Stadtpatrone-Problematik. 1998 befasste sich Robert Meier mit dem Werk kurz in seiner Studie zur “Agrippina” Heinrichs van Beek (Register S. 278). Vermutlich geht auch Militzers grundlegender Aufsatz in Colonia Romanica 1, 1986, den Schumacher nun wirklich nicht hätte übersehen dürfen, auf das Werk ein (die Kopien habe ich gerade nicht zur Hand). Schon 2009 hätte man nach “Collen eyn kroyn boven allen steden schoyn” googeln können.
[Robert Meier befasste sich auch in Geschichte in Köln 42 (1997), S. 37-39 mit dem Dornenkranz.]
Der GW nennt noch nicht einmal den VL-Artikel (was sich aber wohl bald ändern wird …)
http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M16401.htm
Zur Berliner Handschrift
http://mrfh.de/10140
http://www.handschriftencensus.de/10855
[Freundlicherweise hat die SB Berlin den Codex digitalisiert (30.4.2013):
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000B35E00000000 ]
Zu Jakob Schirl außer Schumacher
http://mrfh.de/2300
und ein Aufsatz in GiK, siehe den Schnipsel
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22gleichnamigen+Sohn+auf+die+K%C3%B6lner+Universit%C3%A4t.+…+*%22
[= Tewes, Studentenburse GiK 20, 1986, S. 52, vermutlich auch in dessen Bursen 1993. Namensform Schirll, unter dieser mehr bei Google Books.
Bei Tewes, Bursen finde ich nichts zu Schirll.]
Nun will ich keinen anderen Autor vorschnell aus dem Hut zaubern, aber wenn es um den Stände-Diskurs um 1470 in Köln geht, sollte jedem Kundigen ein Name einfallen: Werner Rolevinck schrieb, siehe ²VL 8, 155, De optimo genere gubernandi rem publicam (Berlin theol. lat. oct. 171), De origine nobilitatis (Köln ca. 1472) und De regimine rusticorum (Köln ca. 1472). Auch wenn die Volkssprache gegen Rolevinck spricht, sollte man seine Positionen mit dem Dornenkranz-Text vergleichen.
Dadurch dass Schumacher seine Magisterarbeit ins Netz gestellt hat und dadurch dass die Darmstädter Bibliothek ihr Inkunabelexemplar online verfügbar gemacht hat, konnte ein geradezu sensationeller Erkenntnisfortschritt erzielt werden. Bleibt zu hoffen, dass sich endlich mal ein paar Leute an den Text setzen und etwas Gründliches über ihn schreiben. Und dass möglichst bald die Berliner Handschrift im Netz ist.
27.12.2016 Mike Malm in: Deutsches Literatur-Lexikon. Das Mittelalter 8 (2016), Sp. 25: “Der Druck von 1490 galt lange als einziger Text der Ständelehre, bis Graf in einer Kölner Handschrift eine frühere Fassung identifizierte. Sie wurde um 1466/67 vom Kölner Ratsherren Jakob Schirl geschrieben. In der Handschrift fehlen jedoch die letzten beiden Absätze der Druckfassung und die den Druck abschließende Predigt. Die Darstellung von Christus im Dornenkranz ist als Federzeichnung auch im Kodex enthalten. Dort ist das Bild detail- und textreicher ausgestaltet als im Druck. Auch steht das Motto «Collen eyn croyn. Bouen allen steten schoyn» im Kodex innerhalb des Kranzes, im Druck darunter. Eine genaue Untersuchung der beiden Fassungen des D. v. K. steht noch aus.”
The Actor Nakamura Nakazo I as the Ghost of Sugawara Michizane, ca. 1780 (Chester Beatty Library, Irland)
http://www.cbl.ie/cbl_image_gallery/collection/detail.aspx?imageid=173&imagenumber=t0000597
wird zu
http://www.cbl.ie/cbl_image_gallery/files/images/gallery_images/highres/T0000597_173.jpg