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Datenträger sind manchmal haltbarer als man denkt

Ja, digitale Langzeitarchivierung hat ihre Probleme. Ich weiß, Archive haben kein Geld für Digitalisierung. Ja, Mikrofilme sind auch ohne Computer und damit auch nach dem globalen thermonuklearen Krieg oder dem Weltuntergang kommenden Freitag lesbar. Ja, Datenträger können verrotten. Wir brauchen eine brauchbare Strategie, wie wir unser kulturelles Erbe erhalten, das analoge wie das digitale. Aber bitte, liebe Archivare, erzählt mir nicht, dass ein Scan, den ihr jetzt von einer Archivalie anfertigt, in 10, 20 oder 30 Jahren nicht mehr lesbar sein wird. Wenn er das nicht ist, dann habt ihr einiges falsch gemacht.

http://schmalenstroer.net/blog/2012/12/liebe-archivare

Handschriftenfragmente in der Zentralbibliothek Solothurn

Ian Holt: Handschriftenfragmente in der Zentralbibliothek Solothurn. Eine Auswahl. (Kleine Reihe Zentralbibliothek Solothurn 2). Solothurn: Zentralbibliothek 2012. 42 S. Keine ISBN.

Die 15 Franken teure Broschüre stellt 12 besonders interessante Handschriftenfragmente, darunter auch drei mittelhochdeutsche, in Bild und Text vor. Cui bono? Der Wissenschaftler wartet auf die angekündigte Publikation der deutschen Fragmente in der ZfdA und auf Abbildungen aller Fragmente in der Datenbank HAN, wo bereits jetzt Beschreibungen der Fragmente abrufbar sind, z.B. zu Nr. 1, dem Origines-Fragment:

http://aleph.unibas.ch/F/?local_base=DSV05&con_lng=GER&func=find-b&find_code=SYS&request=000198652

Wer um Himmels willen kauft sich so ein nutzloses gedrucktes Büchlein, das eine Stiftung, der kantonale Lotteriefonds und die Stadt Solothurn unterstützen mussten? Und wenn mans als Öffentlichkeitsarbeit sieht – wieso stellt man es dann nicht auch Open Access im Internet zur Verfügung? Selbst im katholisch-konservativen Kanton Solothurn erreicht man so inzwischen mehr LeserInnen.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Leben_jesu_solothurn.jpgZu http://www.handschriftencensus.de/23756

Kaiser Sigismund (1368-1437). Zur Herrschaftspraxis eines europäischen Monarchen

Andreas Praefcke verdanke ich den Hinweis auf den Band 31 der Beihefte “Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters” der Regesta Imperii:

Karel Hruza, Alexandra Kaar (Hrsg.): Kaiser Sigismund (1368-1437). Zur Herrschaftspraxis eines europäischen Monarchen. Böhlau Verlag 2012. ISBN 978-3-205-78755-6

Mehr zum Buch beim Verlag: http://www.boehlau-verlag.com/978-3-205-78755-6.html

Das Buch legal und kostenfrei als PDF:

http://www.boehlau-verlag.com/download/162877/978-3-205-78755-6_OpenAccess.pdf

Judenverbrennung aus Schillings Chronik
Via http://mannigfaltigkeiten.twoday.net/stories/232595405

Mit Archivalia auf einer einsamen Insel

http://digiwis.de/blog/2012/12/17/bloggen-zum-vernetzen-kommunizieren-und-austauschen-in-der-geisteswissenschaft-mareike-koenigs-blogperlenspiel

In Mareike Königs Blogperlenspiel lesen wir:

Meine früheste Lektüre waren sicherlich Archivalia und http://hist.net, auch, weil es diese Blogs im deutschsprachigen Raum am längsten gibt.

Und:

Hm, solche Fragen nach dem Lieblingsessen und dem Lieblingsbuch etc. fand ich schon immer schwierig. Warum sich auf eines festlegen, wo es so viele gute und interessante Essen, Bücher, Lieder, Blogs… gibt? Aber gut, wenn ich nur ein Blog mit auf eine einsame Insel nehmen dürfte, dann wäre das Archivalia: aufgrund der Inhalte, die meinen Interessen nahestehen (Bibliothek, Digital Humanities, Geschichte, wenn auch mehr zu Mittelalter und Frühe Neuzeit als zum 19. Jahrhundert), aufgrund der Qualität der Beiträge und natürlich aufgrund der hohen Publikationsfrequenz: Damit würde mir bestimmt nicht langweilig werden.

Merci beaucoup!

Schrieb der Kölner Bürger Jakob Schirl den ‘Dornenkranz von Köln’?

Eigentlich wollte ich heute, also gestern Abend nur nachschauen, ob die Forschung zu Dr. Konrad Humery schon zur Kenntnis genommen hat, dass er im Januar 1447 als Freischöffe agiert, was Mone in einem Aufsatz (ZGO 1856, S. 410) aus Unterlagen des Stadtarchivs Speyer mitteilte:

http://books.google.de/books?id=nYwVAAAAYAAJ&pg=PA410

Dann sah ich, dass die Bochumer Magisterarbeit von Arne Schumacher “Die Berliner Humery-Handschrift Ms. theol. lat. fol. 490” online ist:

http://staff.germanistik.rub.de/arne-schumacher/wp-content/uploads/M_A_-Arbeit_zu_PDF.pdf

[10.3.2013: Die Arbeit ist nicht mehr erreichbar. Herrn Schumacher hatte ich von diesem Beitrag unterrichtet, ohne Redaktion gegenüber mir. Ich habe das PDF abgespeichert, falls es jemand benötigt.]

Bl. 229r-279r ist eine von Jakob Schirl, der sich mit Datum 1467 als Besitzer des Codex nennt, abgeschriebene deutschsprachige Ständelehre, die von Schumacher ausführlich gewürdigt wird (S. 47-58). Mit dem Text hatten sich schon Otto Herding (AKG 1956) und Michael Mommert (Diss. 1965) beschäftigt und diesen Schirl zugeschrieben, der 1435 in Köln studiert hatte und 1477/87 Ratsherr in Köln war.

Nun kann man zwar der Forschung über den “Dornenkranz von Köln”, einen Inkunabeldruck Koelhoffs aus dem Jahr 1490, nicht gut zum Vorwurf machen, die Humery-Forschung übersehen zu haben, wohl aber Herding, Mommert und Schumacher, dass sie die einschlägigen Kölner Quellen (samt Sekundärliteratur) ignoriert haben.

Mir war anhand der Charakteristik Schumachers, die dieser von dem Werk gibt, sehr rasch klar, dass es sich um den Dornenkranz handeln muss, und einige ausführliche Zitate, die Schumacher gibt, bestätigten den Befund. Die bildliche Darstellung des Dornenkranzes mit den Namen der Kölner Kirchen stimmt mit dem Inkunabeldruck überein.

Ich hatte ja hier 2009 auf das Darmstädter Digitalisat des Dornenkranzes aufmerksam gemacht:

http://archiv.twoday.net/stories/5919301

Digitalisat:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-ii-674

Die 1466/67 zu datierende Berliner Handschrift Schirls überliefert also jene Ständelehre “doernen krantz van Collen”, die 1490 gedruckt wurde und am Ende das Datum 1468 trägt, was man bisher auf die Abfassung der Abhandlung bezogen hat.

Es ist schon ausgesprochen erstaunlich, dass das bisher niemandem aufgefallen ist.

Da die Berliner Handschrift nicht online ist, muss man sich an die Angaben Schumachers halten. Die Verfasserschaft Schirls ist für mich keineswegs ausgemacht. Dass der Kaufmann ein solches gelehrtes Werk verfassen konnte, mag man bezweifeln. Schumacher übergeht Hinweise Roses 1901 auf lateinische Zusätze:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0704_b0338_jpg.htm

Intensiver hat sich leider niemand in der gedruckten Literatur mit dem Dornenkranz befasst, die Staatsarbeit von Dirk Venns (1997) dürfte nur beim Autor selbst erhältlich sein.

Schon Wolfgang Stammlers Verfasserlexikon-Artikel ist herzlich unergiebig und kurz (²VL 2, Sp. 211). Genannt werden nur bibliografische Arbeiten. Dazu zählt auch Schmitz 1990, S. 94
http://kups.ub.uni-koeln.de/volltexte/2004/1234/pdf/schmitz.pdf
ebenso wie Rautenberg, Überlieferung und Druck (1996), S. 18, 165. Dem Titelblatt widmete sich Gummlich-Wagner in Rautenbergs Titelblatt-Publikation im AGB 2008, S. 130ff.

http://books.google.de/books?id=mXWHxxaooS4C&pg=PA130

Etwas ausführlicher ging Beatrix Alexander, Der Kölner Bauer (1987), S. 15-19 auf den Text ein, für mich interessant aufgrund der Behandlung des Quaternionensystems und der Stadtpatrone-Problematik. 1998 befasste sich Robert Meier mit dem Werk kurz in seiner Studie zur “Agrippina” Heinrichs van Beek (Register S. 278). Vermutlich geht auch Militzers grundlegender Aufsatz in Colonia Romanica 1, 1986, den Schumacher nun wirklich nicht hätte übersehen dürfen, auf das Werk ein (die Kopien habe ich gerade nicht zur Hand). Schon 2009 hätte man nach “Collen eyn kroyn boven allen steden schoyn” googeln können.

[Robert Meier befasste sich auch in Geschichte in Köln 42 (1997), S. 37-39 mit dem Dornenkranz.]

Der GW nennt noch nicht einmal den VL-Artikel (was sich aber wohl bald ändern wird …)
http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M16401.htm

Zur Berliner Handschrift
http://mrfh.de/10140
http://www.handschriftencensus.de/10855

[Freundlicherweise hat die SB Berlin den Codex digitalisiert (30.4.2013):
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000B35E00000000 ]

Zu Jakob Schirl außer Schumacher
http://mrfh.de/2300
und ein Aufsatz in GiK, siehe den Schnipsel
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22gleichnamigen+Sohn+auf+die+K%C3%B6lner+Universit%C3%A4t.+…+*%22
[= Tewes, Studentenburse GiK 20, 1986, S. 52, vermutlich auch in dessen Bursen 1993. Namensform Schirll, unter dieser mehr bei Google Books.

Bei Tewes, Bursen finde ich nichts zu Schirll.]

Nun will ich keinen anderen Autor vorschnell aus dem Hut zaubern, aber wenn es um den Stände-Diskurs um 1470 in Köln geht, sollte jedem Kundigen ein Name einfallen: Werner Rolevinck schrieb, siehe ²VL 8, 155, De optimo genere gubernandi rem publicam (Berlin theol. lat. oct. 171), De origine nobilitatis (Köln ca. 1472) und De regimine rusticorum (Köln ca. 1472). Auch wenn die Volkssprache gegen Rolevinck spricht, sollte man seine Positionen mit dem Dornenkranz-Text vergleichen.

Dadurch dass Schumacher seine Magisterarbeit ins Netz gestellt hat und dadurch dass die Darmstädter Bibliothek ihr Inkunabelexemplar online verfügbar gemacht hat, konnte ein geradezu sensationeller Erkenntnisfortschritt erzielt werden. Bleibt zu hoffen, dass sich endlich mal ein paar Leute an den Text setzen und etwas Gründliches über ihn schreiben. Und dass möglichst bald die Berliner Handschrift im Netz ist.

27.12.2016 Mike Malm in: Deutsches Literatur-Lexikon. Das Mittelalter 8 (2016), Sp. 25: “Der Druck von 1490 galt lange als einziger Text der Ständelehre, bis Graf in einer Kölner Handschrift eine frühere Fassung identifizierte. Sie wurde um 1466/67 vom Kölner Ratsherren Jakob Schirl geschrieben. In der Handschrift fehlen jedoch die letzten beiden Absätze der Druckfassung und die den Druck abschließende Predigt. Die Darstellung von Christus im Dornenkranz ist als Federzeichnung auch im Kodex enthalten. Dort ist das Bild detail- und textreicher ausgestaltet als im Druck. Auch steht das Motto «Collen eyn croyn. Bouen allen steten schoyn» im Kodex innerhalb des Kranzes, im Druck darunter. Eine genaue Untersuchung der beiden Fassungen des D. v. K. steht noch aus.”

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