Causa Stralsund: Auskunftsklage ist nicht erledigt

Zu meiner Auskunftsklage, siehe zuletzt

http://archiv.twoday.net/stories/219044892

erhielt ich unzureichende Antworten, verbunden mit dem Angebot, das vom Oberbürgermeister telefonisch bereits signalisiert worden war, dass die Hansestadt Stralsund, wenn ich die Klage für umfassend erledigt erkläre, die Kosten übernehmen würde. Da ich aber mit der anhaltenden Geheimnistuerei der Stadt nicht einverstanden bin, teilte ich dem VG Greifswald soeben mit, dass ich die Klage aufrecht erhalte.

2 B 1626/12

I.

Eine Erledigungserklärung kann nicht abgegeben werden, auch wenn einzelne Fragen durch das Schreiben der Hansestadt Stralsund vom 6. Dezember 2012 erledigt sind. Für die nicht beantworteten Fragen wird die Klage in vollem Umfang aufrechterhalten.

Zu den Fragen im einzelnen:

1. Frage:

Diese Frage zielte auf den Kaufpreis und wurde nicht beantwortet, da angeblich schutzwürdige Interessen “zumindest eines Vertragspartners” gegeben seien.

Von einer relevanten Abwägung “aller betroffenen Interessen” kann keine Rede sein, da die Abwägung nicht dokumentiert ist und sich einer Überprüfung daher entzieht. Welche konkreten Wettbewerbsnachteile der Käufer durch eine Offenlegung erleidet, hätte ausgeführt werden müssen.

“Allerdings ist die Hansestadt Stralsund Spekulationen in der Presse über den Kaufpreis, die auch auf ‘Archivalia’ veröffentlicht wurden, nicht entgegengetreten.”

Daraus kann jeder nur den Schluss ziehen, dass der Betrag von 95.000 Euro offenkundig zutrifft. Eine Berichterstattung aufgrund von Spekulationen wird von der Gegenseite einer seriösen Berichterstattung befremdlicherweise vorgezogen. Nachdem der Kaufpreis bekannt ist, besteht kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse mehr.

2. Frage

Diese Frage zielte auf die Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer und wurde nicht beantwortet. Wie zu Punkt 1 vermisst man jegliche konkrete und nachvollziehbare Interessensabwägung.

3. Frage

Gefragt war nach der genauen Begründung in der nicht-öffentlichen Sitzung. Diese Frage wurde nicht beantwortet, da der Wortlaut der Vorlage durch ein zusammenfassendes Referat in indirekter Rede ersetzt wurde, was eine detaillierte Überprüfung der Begründung verunmöglicht.

4. Frage

Da es keine Liste der verkauften Bücher gab, die dem Gremium vorgelegt wurden und derzeit aufwändige und zeitintensive Ermittlungen dazu stattfinden, ist die Frage ausreichend beantwortet und wird von mir für erledigt erklärt.

5. Frage

“Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren”. Antwort: “Eine Antwort auf diese Frage ist derzeit unmöglich, da sie Bestandteil einer tiefgehenden Prüfung des gesamten Vorgangs ist.” Diese Antwort ist offensichtlich fehlerhaft, da meine Frage auf einen abgeschlossenen Vorgang, nämlich die Entscheidungsfindung hinsichtlich des zurückbehaltenen Bestands zielte. Ich gehe davon aus, dass die Hansestadt Stralsund in der Zwischenzeit aus der gesamten Verwaltung alle schriftlichen Unterlagen zu der Affäre zusammengezogen hat und ohne weiteres eine Antwort “Nach den uns vorliegenden Unterlagen gibt es keine Anhaltspunkte für eine Berücksichtigung der Provenienz Zacharias Orth im Sinne einer Erwähnung des Namens” geben könnte. Es wäre zwischenzeitlich auch ohne weiteres möglich gewesen, die an der Aussonderung beteiligten Mitarbeiter des Stadtarchivs eine dienstliche Erklärung abgeben zu lassen, ob eine Prüfung auf Orth-Provenienz erfolgte. Da die Antwort jeweils nur ja oder nein lauten könnte, wäre eine Antwort sehr wohl möglich und eine solche Befragung auch geboten gewesen.

Diese Frage ist nicht erledigt.

6. Frage

Diese Frage wurde fast als einzige korrekt beantwortet, wenngleich dahingestellt bleiben mag, ob sie wahrheitsgemäß beantwortet wurde, da die nach Angaben der Stadt nach wie vor vorhandenen Postinkunabeln von 1511 und 1513 nun einmal keine Inkunabeln sind. Die Frage wird für erledigt erklärt.

7. Frage

Da nach meiner Schätzung maximal 100-300 Titel aus der Gymnasialbibliothek im Sommer zurückblieben, die zudem noch geschlossen unter der Signatur Gy aufgestellt waren, leuchtet nicht ein, wieso eine Antwort auf diese Frage nicht möglich sein soll. Die Frage ist nicht beantwortet.

8. Frage

Soweit die Stadt ausschließt, dass Drucke der Löwenschen Bibliothek im Zusammenhang mit der Veräußerung des Teilbestands der Gymnasialbibliothek angeboten wurden, kann das zutreffen. Der pauschale Verweis auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren befreit die Hansestadt Stralsund nicht von der Pflicht, wahrheitsgemäß und umfassend zu antworten, soweit dies möglich ist. Zu den Gründen und Kriterien der Auswahl gilt das zu Frage 5 Ausgeführte. Die Frage ist nicht korrekt beantwortet worden.

9. Frage

Soweit die Hansestadt Stralsund eine Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt zum Türkenkriegsdruck, der nach http://archiv.twoday.net/stories/219045911 die Signatur “B 8̊ 1327 Inkunabel” trug, für unmöglich erklärt, ist das offensichtlich eine Ausflucht. Der erste Teil der Frage ist eine eindeutige Sachfrage über den aktuellen Bestand des Stadtarchivs, während für die Frage nach dem Grund das zu den Fragen 5 und 8 Ausgeführte gilt. Die Frage wurde nicht beantwortet.

10. Frage

Die Antwort lautet: “Die alleinige Zuständigkeit und Fachkompetenz der Mitarbeiter des Stadtarchivs wurde nicht in Zweifel gezogen. Ebenso wenig die fachlich korrekte Vorbereitung der Veräußerung. Es hat sich zwar im Nachgang bestätigt, dass es dort zu fachlichen Fehleinschätzungen kam. Aufgrund der großen Reputation des Stadtarchivs wurde die Einbindung externer Fachleute von den weiteren an dem Vorgang Beteiligten aber nicht für erforderlich erachtet”. Die Frage ist damit für mich ausreichend beantwortet und damit erledigt.

Erledigt sind damit nur die Fragen 4, 6 und 10.

II.

Soweit das Gericht Zweifel hat, dass Archivalia ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot ist, weise ich auf Folgendes hin:

– Da hier das Wächteramt der Presse betroffen ist, ist eine am Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 GG) orientierte Sichtweise geboten, die es ausschließt, dem Kriterium “redaktionell” einen eigenen Regelungsgehalt zuzuweisen, der im vorliegenden Fall dazu führen würde, einen Auskunftsanspruch zu verneinen.

– Frühere Rechtsprechung grenzte redaktionelle Gestaltung von der Werbung ab:
http://www.linksandlaw.de/news783-journalistisch-redaktionelle.htm

– Eine mehrköpfige Redaktion ist nicht erforderlich, wenn es um die Meinungsbildung geht. Auch der Selbstverleger ist Destinatär der Pressefreiheit (so schrieb Johann Gottfried Pahl seine “Nationalchronik” um 1800 fast ausschließlich selbst).

– Selbstverständlich werden in Archivalia (und zwar nicht nur von mir) Meldungen aus einer Vielzahl von Quellen gezielt ausgewählt und redaktionell (durch Kürzung oder Kommentierung) bearbeitet.

– Wenn eine Reihe von Pressemitteilungen einer Anwaltskanzlei, die womöglich auch nur von einem einzigen damit betrauten Anwalt geschrieben werden, ein redaktionell-journalistisches Angebot ist (was das OLG Bremen bejahte), dann Archivalia erst recht.

– Die Pflichten eines verantwortlichen Redakteurs habe ich wahrgenommen, als ich bei einem vor dem AG Regensburg vor einigen Jahren geschlossenen Vergleich die redaktionelle Verantwortung für einen von einem anderen Archivalia-Mitarbeiter geschriebenen Beitrag (Wiedergabe eines Leserbriefs mit despektierlicher Betreffzeile) übernommen habe.

Köln: Akten zurück aus Münster

“Die Archive in Münster sind in den letzten drei Jahren eine Art Not-Aufnahme gewesen. Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs waren in Münster tonnenweise beschädigte Dokumente eingelagert worden. Experten haben das Material sortiert und teilweise auch schon restauriert. In diesen Tagen werden die Dokumente wieder nach Köln zurückgebracht. Die Zeit in Münster ist aber erst der Anfang langwieriger Arbeiten. Nach Auskunft der Archivare dauere die komplette Restaurierung noch 30 bis 40 Jahre und koste bis zu 400 Millionen Euro.”
Quelle: http://WDR.de, Lokalzeit Münster, Nachrichten v. 10.12.12

Letter from Mr. Christopher Davidson, Director of the State of Georgia Archives

“Elizabeth,

Thank you for all of the work you and those who worked with you put forth for the petition and other efforts that resulted in publicity of the budget crises the Archives faced and continues to face. It was the publicity and pressure that resulted in us getting enough funding to keep from closing. I know you did not do it for me personally but for the people of the state. As the chief steward of the Archives of Georgia I thank you on behalf of the people of Georgia. We are responsible for protecting these treasures for the people and for providing access to them. The results of your work helped to make accessibility more likely.

As you know, we are still operating with the same duties and responsibilities as last year, but with over $600,000 less. If not for you and others working to support us, it would be worse. We will continue to look for ways to make the Archives more efficient, ways to increase funding, and ways to better fulfill our responsibilities. Your continued support of the Archives will help us.

Christopher M. Davidson, J.D.
Director
Georgia Archives”

https://www.facebook.com/GeorgiansAgainstClosingStateArchives/posts/234772303320452

Magister Johannes Wieland, Kaplan zu Stuttgart (Ende 15. Jahrhundert)

Neulich unterließ ich bei Meldung des Digitalisats des Tübinger Mh 369

http://archiv.twoday.net/stories/142782578

einen Hinweis auf die ganz kurzen Auszüge zu einer deutschsprachigen Handschrift, die Magister Johannes Wieland, Kaplan zu Stuttgart, 1492 dem Kirchheimer Dominikanerinnenkloster schenkte. Rolf Götz schrieb mir, dass weder in der Chronik der Magdalena Kremer noch in der Dissertation von Ulrich Ecker zu den Urkunden des Klosters die Person erwähnt wird. Als ich jetzt in Löfflers Buch zu den Zwiefalter Handschriften blätterte, erinnerte ich mich an den Namen. Oliver Auge hat in seiner Prosopographie der Kleriker des Stuttgarter Stifts Belege zu Wieland zusammengetragen (Stiftsbiographien, 2002, S. 499f. Nr. 288), die ich aber jetzt vermehren kann.

Im Wintersemester 1457 wurde er in Wien immatrikuliert mit der Herkunftsbezeichnung Stuttgart (Matrikel Bd. 2, 1457 II R 75, zitiert nach Auge). Er dürfte um 1440/45 geboren worden sein.

Es liegt nahe, einen verwandtschaftlichen Zusammenhang mit dem in Wien wirkenden Astronomen Johann Wielant von Stuttgart (1438/39 bis 1452 in Wien belegt) zu vermuten, siehe Uiblein 1999, S,. 412

http://books.google.de/books?id=qc4d4P42eFoC

Der jüngere Johann Wieland bezog 1463 die Freiburger Universität als Wiener Bakkalar (Matrikel Bd. 1, S. 22.39, zitiert nach Auge)

Der Meister Johann Wieland, der gemeinsam mit dem Sindelfinger Propst Johann Tegen vermutlich 1469 mit dem Statthalter des Grafen von Horn in den Niederlanden wegen der Mitgift der Tochter Philippe Ulrichs V. von Württemberg verhandelte, ist wohl unser Johann Wieland. Die Instruktion ist online einsehbar:

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-25211 (nicht bei Auge)

1477 ist er als Kaplan des Stuttgarter Heilig-Kreuz-Stifts Zeuge. Es ist die einzige Erwähnung im Stuttgarter Urkundenbuch:

https://archive.org/stream/UrkundenbuchDerStadtStuttgart#page/n351/mode/2up

Zu 1490 weist ihn Auge als Mitglied zweier Stuttgarter Bruderschaften nach, der Salve Regina Bruderschaft und der Priesterbruderschaft. Ein Beleg nennt einen Stiftsvikar Johann Wieland ohne den Magistertitel, doch ist wohl nicht an einen anderen Kleriker des gleichen Namens zu denken.

Das Crusius-Exzerpt zu 1492 ist sicher Auszug aus einem umfangreicheren Text:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mh369/0030

Handschriftenbeschreibung:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0542_a269_jpg.htm

Es steht ziemlich vollständig auch in den Annales Suevici (wonach es Auge kannte):

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LI25_fol-2/0146 = Crusius (übersetzt von Moser Bd. 2, S. 140)

Undatiert ist eine Bücherschenkung an das Stuttgarter Dominikanerkloster, von der nur ein alter Zwiefalter Katalog Zeugnis ablegt. “Rev. Magister Joh. Wielant” schenkte Sermones varii aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift kam später nach Zwiefalten und ist verschollen

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1067432

Neidiger, Das Dominikanerkloster Stuttgart … 1993, S. 32 Anm. 162 erwähnte diese Schenkung, was Auge übersah.

Ebenso blieb Auge unbekannt, dass Johannes Reuchlin 1495 auf Bitten des Stuttgarter Kaplans Johann Wieland für die Stuttgarter Stiftsherren einen Kommentar zur Mariensequenz “Ave virginalis forma” verfasste, überliefert als Autograph in ÖNB Wien Cod. 3116. Siehe den Artikel zu Johannes Reuchlin im Humanismus-Verfasserlexikon:

http://books.google.com/books?id=EKQx4ixSqwcC&pg=PT147

Der Name erscheint im alten Tabulae-Katalog zum Wiener Codex.

http://books.google.de/books?id=yS5AAQAAIAAJ&pg=PA200

nicht aber in Stefan Rheins Reuchliniana II (Johannes Reuchlin, 1994, S. 297). Die angekündigte Edition im FDA ist noch nicht zustandegekommen. Der Name erscheint aber in Rheins italienischer Publikation von 1990:

http://goo.gl/8hR2P

Zur Wiener Handschrift:

http://manuscripta.at/?ID=6666

Kurz erwähnt im Freiburger Überlieferungskatalog der Bebel-Werke

http://web.archive.org/web/20031026113100/http://www.sfb541.uni-freiburg.de/B5/Bebel/Werke_Heinrich_Bebels.pdf

Damit stellen diese Notizen zu Magister Johann Wieland aus Stuttgart auch einen kleinen Beitrag zur Reuchlin-Forschung dar.

Nachtrag: Zum Kloster Kirchheim siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/404097950

#forschung

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