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Blog&Recht: Darf ich alte Bilder nutzen?

Werden gemeinfreie Bilder als urheberrechtlich geschützt ausgegeben, spricht man mit Jason Mazzone von Copyfraud. Institutionen wie Archive, Bibliotheken oder Museen haben dann und nur dann Rechte an Bildern, wenn das Urheberrecht sie ihnen zuteilt. Ist ein Fotograf 70 Jahre tot, kann auch der Eigentümer des Negativs keine urheberrechtlichen Ansprüche geltend machen.

Denkbar sind Ansprüche aufgrund vertraglicher Regelungen, wenn der Benutzer in eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich eingewilligt hat. Öffentlichrechtliche Benutzungsordnungen können kein urheberrechtsähnliches geistiges Eigentum der Institution schaffen.

Bei alten Fotografien ist es aufgrund der Entscheidung “Bibelreproduktion” sicher, dass die Reproduktion kein neues Schutzrecht (Lichtbildschutz nach § 72 UrhG) entstehen lässt. Auch Bilder, die bei der Massendigitalisierung oder mit Flachbettscannern entstehen, werden von der Rechtswissenschaft ebenso wie die schutzunfähigen Fotokopien behandelt. Aber auch bei hochwertigen Handschriftendigitalisaten und Gemäldefotos, bei denen manche Juristen einen Schutz bejahen, ist ausgehend von den Grundsätzen des BGH davon auszugehen, dass kein Leistungsschutzrecht gegeben ist.

Begründung:
http://archiv.twoday.net/stories/11581094
http://archiv.twoday.net/stories/4850312

Ausgehend von der US-Entscheidung Bridgeman vs. Corel erkennt die Wikimedia-Foundation, Trägerin der Wikipedia, kein Urheberrecht an originalgetreuen Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen an.

Wer als Wissenschaftsblogger gern devot bei einem Archiv oder einer Bibliothek um Erlaubnis fragen möchte, wenn er ein irgendwo reproduziertes Bild aus deren Beständen verwenden will, darf das gern tun. Aber auch hier gilt: “Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst”.

Das Risiko, juristischen Ärger zu bekommen, kann vernachlässigt werden. Empfehlenswert ist, solche Bilder auch auf Wikimedia Commons hochzuladen und sich im Streitfall mit dem Wikimedia-Verein in Verbindung zu setzen. Ich gehe davon aus, dass eine juristische Auseinandersetzung von dort unterstützt werden würde. Wer sich von einer öffentlichen Institution so behandeln lässt wie kreidefossilien.de, dem ist nicht zu helfen.

Neben der sehr starken juristischen Position derjenigen, die bei zweidimensionalen Vorlagen einen Schutz für die Reproduktionsfotografie ablehnen, kommt bei Digitalisaten öffentlicher Institutionen die eindeutige Position der Europeana-Charta hinzu. In den Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Digitalisierung heißt es unmissverständlich: “Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien gemeinfreien Materials sollte vermieden werden.” (PDF) Diese Aussagen sollten Institutionen, die Copyfraud betreiben, entgegengehalten werden.

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Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498

Bild von “Cranach Digital”, auf Commons vergeblich zur Löschung vorgeschlagen

Untersuchung über Berliner Landblawgende

Henning Krieg hat eine Umfrage über Berliner Blawger veröffentlicht:

http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil1
http://www.kriegs-recht.de/berliner-blawger-survey-teil2

RA Hoenig macht Bemerkungen zum Löschen von Kommentaren:

http://www.kanzlei-hoenig.de/2012/ich-loesche-also-bleibe-ich

Hier lösche ich inzwischen nur noch Spam und eindeutige Rechtsverletzungen. Im Interesse der Meinungsfreiheit, aber oft zu meinem Ärger bleiben auch von mir als unfair empfundene Kommentare stehen.

Blog&Recht: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?

Nicht nur die Printpresse hat immer wieder Probleme damit zu begreifen, dass Bilder aus der Wikipedia & Co. (wobei & Co. insbesondere für den Bilderschatz auf Wikimedia Commons steht) nicht nach eigenem Gutdünken frei genutzt werden können. Man muss sich dabei sehr wohl an bestimmte Regeln halten. Im Wesentlichen sind es zwei sehr einfache Grundregeln bei Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen):

1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!

2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!

Abgesehen von der Tatsache, dass der ausführliche Lizenztext das unmissverständlich fordert, gibt es auch eine deutsche Gerichtsentscheidung (Landgericht Berlin, 2010 PDF) zu einem Wikipedia-Bild, die es einer Website untersagte, die Fotografie zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz “Attribution ShareAlike 3.0 Unported” eine Urhebernennung erfolgt und der Lizenztext oder dessen vollständige Internetadresse in Form des Unified-Resource-Identifiers beigefügt wird.

Wer ein Bild aus der Wikipedia oder von Wikimedia Commons nutzt, muss sich auf der Bildbeschreibungsseite, die sich öffnet, sobald man es anklickt, über die Nutzungsbedingungen genau informieren. Es gibt Bilder, die man ohne weiteres nutzen darf (auch zu kommerziellen Zwecken): vor allem Reproduktionen alter (gemeinfreier) Werke, Fotos von US-Bundesbehörden und Bilder, die der Urheber quasi für die Public Domain freigegeben hat.

Jeder darf mein Bild aus Schloss Eutin frei verwenden, auch wenn eine Namensnennung nett wäre. In seltenen Ausnahmefällen könnte trotzdem nach deutschem Recht unter Umständen erfolgreich gegen einen Verwender vorgegangen werden, wenn eine grobe Entstellung des Lichtbilds vorliegt oder jemand sich als Urheber ausgibt, ohne es zu sein.

In der Regel stehen die Bilder auf Wikipedia Commons aber unter einer freien Lizenz (meist Creative Commons BY-SA, seltener CC-BY). Man darf sie immer auch kommerziell nutzen und verändern (z.B. einen Ausschnitt wählen).

Das Bild der estnischen Hermannsfeste, einer der Gewinner des Wettbewerbs “Wiki loves monuments”, steht ebenfalls auf Wikimedia Commons zur Nutzung bereit.

Man entnimmt der Bildbeschreibungsseite:

1. Der Fotograf nennt sich “Zentsik”

2. Die Lizenz des Bilds ist:

https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ee/deed.en

Wenn der Fotograf ein Pseudonym angibt, nennt man dieses. Steht der bürgerliche Name und ein Pseudonym am Bild, empfiehlt sich die Verwendung des bürgerlichen Namens.

Foto: Zentsik CC-BY-SA

Gibt man die erforderlichen Angaben zu obigem Bild so an, hat das denn Vorteil, dass die Lizenz beim Teilen des Bilds in sozialen Netzwerken, wenn die Bildunterschrift zugleich automatisch übernommen wird, wenigstens als Text präsent ist. Es fehlt dann zwar der genaue Verweis auf die estnische CC-Fassung und die Version 3.0, aber eine Abmahnung dürfte ausgeschlossen sein.

Um die Lizenz zu nennen, genügt es nicht, einfach CC zu schreiben (CC kann alles Mögliche bedeuten, und auch CC-Lizenzen können sich erheblich unterscheiden). Korrekt ist nur ein Link auf die Lizenz, sieht man davon ab, dass man auch den ganzen Lizenztext wiedergeben kann.

Entscheidend sind die Nutzungsbedingungen, die sich am Bild befinden.

Der Urheber kann den erforderlichen Urhebervermerk exakt vorgeben. Wird ausdrücklich zusätzlich die Nennung einer Internetadresse verlangt, muss diese angegeben werden. Eine Quellenangabe (z.B. genaue Adresse auf Wikimedia Commons) ist an sich nicht erforderlich (und ersetzt weder die Angabe des Urhebers noch die der Lizenz), aber natürlich empfehlenswert.

Im Rahmen der CC-Lizenzen kann die exakte Platzierung (z.B. unmittelbar am Bild) nicht vorgegeben werden, stellen die offiziellen FAQ von CC klar.

Anders bei den sogenannten “lizenzfreien Bildern”, von deren Nutzung ich abrate. Man sollte sich in jedem Fall die Nutzungsbedingungen genau anschauen. Wenn solche Bilder oft nicht auf sozialen Netzwerken verwendet werden können, sind sie für Blogger, die dort ihre eigenen Beiträge einschließlich der Illustration teilen, nicht geeignet. Wer etwa bei einem Pixelio-Bild den Bildnachweis nicht am Bild selbst oder am Seitenende, sondern etwa im Impressum anbringt, riskiert eine teure Abmahnung durch den betreffenden Fotografen.

Zurück zu freien Lizenzen! Unabhängig von einer rechtlichen Pflicht freut sich ein Autor, wenn der Bildnachweis nicht an versteckter Stelle erfolgt. Bei Online-Publikationen sollten die Angaben von Urheber und Lizenz direkt am Bild stehen. In einem gedruckten Buch, das hinten einen gesonderten Bildnachweis hat, ist der Name und die URL der Lizenz dort abzudrucken.

Für nicht CC-lizenzkonform halte ich eine Nennung des Autors mittels title-Tags, da dieser nicht auf allen Plattformen sichtbar ist (z.B. nicht auf dem iPad). Trotzdem empfiehlt Wikimedia Commons einen Einbettungscode, der darauf basiert. Mangelhafte Angaben auf Commons (z.B. Verzicht auf ausdrückliche Nennung der Pflicht zur Lizenzangabe) führen nicht dazu, dass die Pflicht ignoriert werden kann, denn maßgeblich ist nur der ausführliche Lizenztext.

Zusätzliche Bestimmungen wie z.B., dass eine Nutzung nur online, aber nicht in gedruckten Publikationen erfolgen darf, sind nicht wirksam, da die CC-Lizenzen die urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung erschöpfend regeln.

Das Risiko, wegen eines Wikipedia-Bilds abgemahnt zu werden, ist gering, aber nicht zu vernachlässigen, da etliche Wikipedia-Autoren (unter anderem ich) nicht lizenzkonforme Nutzungen abmahnen (die Wikipedia bzw. Wikimedia Foundation selbst mahnt nicht ab). Wird gegen die Bedingungen des Lizenzvertrags verstoßen, erlischt die Lizenz und es kann das verlangt werden, was für das betreffende Bild üblicherweise bezahlt würde.

Angesichts der Tatsache, dass man fast immer nur zwei wirklich einfache Faustregeln (Namensnennung, Lizenzverlinkung) beherzigen muss, um ein Bild kostenlos umfassend nutzen zu dürfen, finde ich solche Abmahnungen zumindest bei gewerblichen und behördlichen Nutzern inzwischen durchaus gerechtfertigt, zumal ich hier wieder und wieder auf das Problem aufmerksam gemacht habe. Auch die fehlende Lizenz ist nicht hinzunehmen, da das Bild ohne Lizenz auch keine Werbung für freie Inhalte machen kann und seine freie Verbreitung faktisch behindert wird.

Was bedeutet CC-BY-SA? SA steht für Share alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Das ist nur für Bearbeitungen relevant. Wird ein Bild bearbeitet, muss auch das bearbeitete Bild unter der gleichen Lizenz stehen.

Während in den Wikimedia-Projekten alle Bilder auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden können, gibt es auf Flickr und in anderen Portalen auch Creative-Commons-Bilder mit den Einschränkungen nichtkommerziell (NC) und “keine Bearbeitung” (ND).

Ein Blogger mit Google-Ads sollte sicherheitshalber keine NC-Bilder nutzen. Die NC-Option schränkt die Möglichkeiten der Nachnutzung stärker ein, als den meisten Urhebern bewusst ist.

Bei der ND-Option sind alle Veränderungen unzulässig, es darf also beispielsweise kein Ausschnitt ausgewählt werden.

Stellen Blogger selbst Bilder zur Verfügung, sollten diese unter CC-BY oder CC-BY-SA zur Verfügung stehen. Und es sollte, falls Blogtext und Bilder unter verschiedener Lizenz stehen, unmittelbar erkennbar sein, was man wie nachnutzen darf.

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Umfangreiche Materialien zum Problem sind nachgewiesen in:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599

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Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515

Die Hannoveraner Galerie Koch verkauft ein Skizzenbuch von Ernst Ludwig Kirchner – in seinen Einzelteilen

http://www.zeit.de/2012/49/Skizzenbuch-Ernst-Ludwig-Kirchner-Galerie-Koch/komplettansicht

»Kirchners Skizzenbuch Nummer 159 hat vier Jahrzehnte in einem Safe gelegen«, ist alles, was man dem Hannoveraner Galeristen Ole-Christian Koch über die Quelle entlocken kann, aus der das Zeichnungskonvolut schließlich in seine Hände kam.

Auf der Kunstmesse Cologne Fine Art & Antiques in Köln war es in der vergangenen Woche zum ersten Mal wieder öffentlich zu sehen – nicht mehr als Skizzenbuch allerdings, sondern als 83 einzelne gerahmte Zeichnungen in Tinte, Tusche, Bleistift und Kreide (einige wenige enthalten Skizzen auf Vorder- und Rückseite). Natürlich gibt Koch nicht preis, woher er seine Trouvaille hat. Dafür erzählt er, dass das Skizzenbuch weder dem Kirchner-Nachlass, den die Wichtracher Galerie Henze & Ketterer betreut, noch dem Kirchner-Museum in Davos angeboten worden sei: »Von den 181 erhaltenen Skizzenbüchern Kirchners befinden sich dank den Nachlassverwaltern 165 in Davos. Ich glaube nicht, dass man sich da auch noch für ein 166. hätte engagieren wollen.« […]

Zwischen 2.800 und 20.000 Euro kosten nun die 83 einzelnen Blätter, die die Galerie Koch aus dem ungewöhnlich großformatigen Skizzenbuch Nummer 159 anbietet. […]

Sicher steckt hinter dem Verkauf der einzelnen Blätter also berechtigtes kommerzielles Kalkül. Die Nachlassverwaltung nämlich war und ist durchaus bemüht, noch auftauchende und für echt befundene Skizzenbücher dauerhaft vollständig zu erhalten. Unter anderem deshalb wurde das Kirchner-Museum in Davos in seiner heutigen Form 1992 auch als Forschungsstätte gegründet. Als zuletzt im Mai 2008 bei Lempertz in Köln ein komplettes Skizzenbuch mit 95 Skizzen aus den Jahren 1921 bis 1925 aus französischem Privatbesitz versteigert wurde, war es Wolfgang Henze, der dafür erfolgreich 85.000 Euro bot – es war dann 2010 in der großen Kirchner-Retrospektive im Frankfurter Städel zu sehen.

Als Einheit bleibt das Skizzenbuch Nummer 159 nun immerhin im aufwendigen Faksimilekatalog erhalten, der mit schwarzem Cover und abgerundeten Ecken wie das Original wirkt und ab 1. Dezember auch in der Galerie Koch für 15 Euro erhältlich ist: Dann werden in Hannover jene Blätter gezeigt, die jetzt in Köln nicht schon verkauft wurden.

Berechtigtes ökonomisches Kalkül? Was berechtigt dazu, eine historische Quelle auseinanderzureissen und damit als Einheit zu zerstören?

Dass es noch viele andere solche Skizzenblätter gibt? Dass man ein Faksimile hat, mit dem nun jeder arbeiten muss, der sich für das Skizzenbuch wissenschaftlich interessiert, weil die Einzelblätter in alle Welt zerstreut werden?

Solche Praktiken, wie sie nach wie vor im Kunst- und Antiquariatshandel üblich sind, müssten international genauso geächtet werden wie die Antiken-Hehlerei.

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Beiträge in Archivalia zum Kulturgut-Schlachten

7. Juli 2009
Vom Aufbrechen einer Inkunabel zum Zwecke des Profits
http://archiv.twoday.net/stories/5809809
Eine besonders kostbare Inkunabel von 1462 wurde aufgebrochen und die Blätter einzeln verkauft.
Siehe auch kurzen Hinweis auf Einzelblätter einer Schedelschen Weltchronik
?p=29577#comments

19. März 2009
Die Untaten der Antiquare: 2008 zerlegtes Stammbuch
Dietrich Hakelberg dokumentierte in der FAZ, wie 2008 im Antiquariatshandel ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt wurde
http://archiv.twoday.net/stories/5594687

2. Juli 2007
http://archiv.twoday.net/stories/4026924
Hinweis auf die Burckhardt-Wildt Apocalypse

10. Dezember 2006
Zerlegte Handschriften
?p=28487
Hinweise auf Ebay-Verkäufe in den Kommentaren

9. Dezember 2006
Französisches Stundenbuch zerlegt und bei Ebay verscherbelt
http://archiv.twoday.net/stories/3046039
Siehe
http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout

14. Februar 2006
Manuskriptverstümmelung
http://archiv.twoday.net/stories/1569735
Hinweis auf kurzen Beitrag im AMARC-Newsletter
http://web.archive.org/web/20080904234959/http://www.manuscripts.org.uk/amarc/Newsletter42.pdf

7. Mai 2004
http://archiv.twoday.net/stories/213098
Aus einem Beitrag über ein zurückgekehrtes Besucherbuch der Bergakademie Freiberg:
“Oft werden solche Autographenbuecher
gefleddert”, ergaenzt Stefan Guenther. “Die gewinntraechtigen
Schriftzuege werden herausgeschnitten und einzeln verkauft. So laesst sich der Erloes maximieren, aber zerlegt und in alle Winde verstreut ist das Dokument unwiederbringlich verloren.”

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26. März 2008
Über Schnittlinge (Terminus der Buchgeschichte)
http://archiv.twoday.net/stories/4815438
Nicht nur der Handel, auch Bibliotheken haben im 19. Jahrhundert häufig Sammelbände zerlegt und damit Geschichtsquellen zerstört oder beschädigt.

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Rekonstruktions-Projekte und Publikationen zu zerlegten Handschriften

http://archiv.twoday.net/stories/11526381
Otto-Ege-Sammlung

http://archiv.twoday.net/stories/8389868
Aufsatz von McMunn über ein MS des Rosenromans:
http://libweb5.princeton.edu/visual_materials/pulc/pulc_v_60_n_2.pdf

Books of Hours sold as Single Leaves 2002-2006
http://www.chd.dk/dismembra/index.html

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Übernommen aus http://archiv.twoday.net/stories/3046039

MATERIALIEN ZUM ZERLEGEN VON MANUSKRIPTEN

Folgende Hinweise finden sich auf http://log.netbib.de (siehe Suche nach zerleg)

http://log.netbib.de/archives/2005/01/23/destroying-a-treasure
Houghton zerlegte eine eine der kostbarsten persischen Handschriften

http://log.netbib.de/archives/2004/08/06/zerlegen-von-handschriften-bei-ebay
Powerseller bei Ebay zerlegt Handschriften und Drucke

http://log.netbib.de/archives/2004/08/05/antiquare-als-kriminelle
Antiquare als Kriminelle, Hinweis auf ein kleines Dossier
http://web.archive.org/web/20070119133348/http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/08/msg00028.html
“There is an good article by Christopher de Hamel on the
history of this abominable practice: Cutting Up manuscripts
for Pleasure and profit, The 1995 Sol M. Malkin Lecture in
Bibliography (25 pp.).”

http://log.netbib.de/archives/2004/05/07/historische-besucherbcher-gefleddert
Historische Besucherbücher werden gefleddert

http://log.netbib.de/archives/2004/01/29/zerlegung-einer-inkunabel
Zerlegung einer Heldenbuch-Inkunabel

http://log.netbib.de/archives/2002/09/12/zobel-von-giebelstadt-als-kunstsammler
Antiquar Meuschel erforscht Kupferstichmappe und verkauft sie dann einzeln

Zerlegte Atlanten, ein Zitat:
“Es sind nur wenige alte Einzelkarten im Umlauf. Ohne zerlegte Bücher wäre das Geschäft mit alten Karten praktisch am Ende. Doch mittlerweile sind so viele Atlanten auseinander genommen worden, dass diese Methode immer weniger Gewinn bringt, selbst für Graham Arader. “Ich zerlege keine Bücher mehr. Ich muss nicht mehr”, sagt er. “Zurzeit sind ganze Bücher mehr wert als die Summe ihrer Teile. Ob ich damit am Anfang mein Geld verdient habe? Darauf können Sie Ihren Arsch verwetten. Ob ich deswegen jetzt ein ungutes Gefühl habe? Ja, hab ich. Wenn ich jetzt aus sicherer Höhe darauf zurückblicke, sage ich: Hätt ich das bloß nicht gemacht! Aber ohne das hätte ich es nicht geschafft. Ich habe einen Atlanten für 10000 Dollar gekauft, ihn auseinander genommen und für 100000 Dollar verkauft. Es war Wahnsinn. Heute zahlt man für so ein Buch 150000 Dollar, wenn man es dann zerlegen würde, brächte es nur 90000 Dollar. So was tut man natürlich nicht.”” (Miles Harvey, Gestohlene Welten, ²2001, S. 71f.)

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Antiquare als Kriminelle: der Klassiker in Archivalia erschien am
14. März 2007 und ist auch aufgrund der Kommentare immer noch lesenswert
http://archiv.twoday.net/stories/3435310

Ernsthafte juristische Probleme mit meinen Publikationen zum mangelnden Kulturgutschutz hatte ich seit 1994 nie.

Keine frohen Vorweihnachtsnachrichten aus Stralsund

Margret Otts Resümee schließe ich mich an:

http://www.blog.pommerscher-greif.de/keine-frohen

In Stralsund gab es letztens einen großen Artikel in der Ostseezeitung über Bürger der Stadt, die jetzt beginnen, solche Angebote aufzukaufen. Berichtet wurde über einen Jahrgang der Stralsundischen Zeitung von 1840, gekauft bei ebay, eindeutiger Stempel der Gymnasialbibliothek, „fest gebunden, nicht verschimmelt“

Es widerstrebt mir zwar, dem Antiquar das Geld so in den Rachen zu schmeißen, aber verstehen kann ich es auch. Wenn die Stadt nun rein gar nichts unternimmt?

Auf der offiziellen Facebook-seite der Stadt wird der ganze Skandal um das Archiv übrigens konsequent totgeschwiegen und mein Hinweis auf die Petition wurde wieder gelöscht. So sieht Transparenz aus .

In Angesicht der unklaren Situation bitte ich weiter um Unterzeichnung der Petition, die aktuell bei ca 3500 Unterschriften steht. Man kann auch Unterschriften auf Papier sammeln und diese Listen wieder hochladen.

Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Zur Causa hier:

?s=stralsund