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Digit – im Ansatz verfehlt

“Grabe in Kisten und Alben nach analogen Fotos und Filmen der vergangenen 100 Jahre. Rette die Erinnerungen an damals, indem du sie digitalisiert bei Digit hochlädst. Teile die schönsten Funde hier mit allen anderen. Und stöber selbst im digitalen Archiv des analogen Alltags.”

http://digit.wdr.de

Aus der Hilfe-seite:

“Darf jeder meine Fotos verwenden, die ich Digit zur Verfügung stelle?Nein. Zum einen bleibt das Urheberrecht natürlich bei Dir. Du gestattest dem WDR nur eingeschränkte, “nicht-exklusive” Nutzungsrechte. Du wirst bei deiner erstmaligen Registrierung als “Digger” ausdrücklich um Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen gebeten. Nur dann kannst Du Fotos oder Videos hochladen. Diese Nutzungsbedingungen sind im Detail hier beschrieben. Darüber hinaus ist eine Weitergabe an Dritte durch den WDR nur dann gestattet, wenn es sich um Schulen, Hochschulen oder Archive handelt, die das Material im nicht-kommerziellen Rahmen zur schulischen oder wissenschaftlichen Auswertung weiterverwenden. Eine kommerzielle Weiterverwendung ist grundsätzlich verboten. Ebenso eine wie auch immer geartete Veröffentlichung auf anderen Internet-Seiten oder -Plattformen.”

Die Zukunft sollte freien Inhalten unter CC gehören und nicht solchen bescheuerten Insel-Lösungen, die nur dem Gebührenmoloch WDR zugutekommen, aber nicht der Allgemeinheit.

Causa Stralsund: VG Greifswald weist meine Klage ab

Mit Beschluss vom 17.12.2012 hat das VG Greifswald hinsichtlich der nicht erledigten Punkte meine Klage (kostenpflichtig, bei einem horrenden Streitwert von 15.000 Euro 363 Euro Gerichtskosten) abgewiesen, da eine medien- oder presserechtliche Legitimation nicht gegeben sei. Insbesondere mangele es an einer mehrköpfigen Redaktion. Absurd! Ich werde Beschwerde einlegen.

Veröffentlichung des Beschlusses folgt.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/219044892

Archivas 7 – Genealogen

Genealogen machen einen grossen Anteil der Benutzer des Staatsarchivs Wallis aus. Sie benötigen bestimmte Quellen, um den Stammbaum von Walliser Familien rekonstruieren zu können: Pfarreiregister, Volkszählungen aus dem 19. Jahrhundert, Burgerregister, Familienarchive, Notariatsurkunden. Sie werden zudem von der Walliser Vereinigung für Familienforschung WVFF beraten und unterstützt.

Archivas 6 – Erschliessung eines Archivbestands

Die Erschliessung der Archivalien erfolgt nach genauen Regeln. Damit man einen Archivbestand richtig klassieren und beschreiben kann, muss man zuerst wissen, unter welchen Umständen er entstanden ist: Wer hat die Dokumente erstellt? Warum wurden die Dokumente produziert und aufbewahrt? Gibt es bereits eine Klassierung? Folgt diese einer bestimmten Logik? Die Konservierung eines Archivbestands folgt ebenfalls genauen Vorschriften: Reinigung der Dokumente, Entfernen von Metallteilen, Plastikhüllen und Gummibändern, Aufbewahrung der Dokumente und Dossiers in geeignetem Material und Eintrag der Identifikation der Dossiers. Nach der Klassierung und Konditionierung analysiert der Archivar den Inhalt und beschreibt ihn, dann erstellt er das Inventar, welches den Zugang zu den Dossiers und Dokumenten gewährleistet.

Archivas 5 – Forscher

Das fünfte Modul richtet sich an ein besonderes Publikum: die Forscher. Es erklärt insbesondere die anzuwendende Methodik bei Forschungsarbeiten: Wahl des Themas und Präsentation bei der Direktion des Staatsarchivs Wallis; Zugänglichkeit der Bestände und Konsultationsbestimmungen; Möglichkeit, die Forschungsergebnisse zu präsentieren oder zu veröffentlichen (Forschungsforum Wallis, Valais en recherche, Zeitschrift Vallesia und ihre Beihefte) oder Betreuung durch das Staatsarchiv Wallis.

Archivas 4 – Einsichtnahme

Das Staatsarchiv Wallis konserviert verschiedene Archivbestände, die mit Geduld zusammengetragen worden sind: der grosse Bestand des Kantons Wallis; die Bestände der Gemeinden, Burgerschaften und Pfarreien, der Familien und Privatpersonen; die Bestände der Vereine, Gesellschaften, Verbände, Geteilschaften und Unternehmen. Die Inventare erschliessen die archivierten Dokumente. Sie sind vor Ort in Papierform verfügbar und werden etappenweise informatisiert, damit sie auf der Website des Staatsarchivs Wallis zugänglich gemacht werden können. Für die Einsichtnahme der Dokumente sind genaue Regeln einzuhalten, namentlich was ihre Handhabung betrifft.

Archivas 3 – Taetigkeiten

Die Tätigkeit des Staatsarchivs Wallis weist vier Schwerpunkte auf: Archivbestände sammeln; diese Archivalien in angemessenem Material und in passenden Räumlichkeiten aufbewahren; die Archivbestände dem Publikum durch vor Ort sowie online konsultierbare Inventare und durch Vermittlung (Führungen, Ausstellungen, Forschungsarbeiten) zugänglich machen; die Kantonsbehörden und die Gemeinden im Bereich Dokumentenverwaltung und Archivierung beraten.

Archivas 2 – Oeffentlichkeit

Es wird allgemein angenommen, dass die Archive nur einem begrenzten Publikum vorbehalten seien, das sich auf Hochschulstudenten und gelehrte Forscher beschränkt. Es stimmt zwar, dass gewisse Archivdokumente nur begrenzt zugänglich sind (für Lateiner, Paläographen, Philologen), doch ist das Publikum des Staatsarchivs grösser, als man gewöhnlich meint: nicht nur Mitarbeiter der Kantonsverwaltung, die archivierte Dossiers für die Bearbeitung aktueller Angelegenheiten benötigen, oder Forscher (Master-Studenten, Doktoranden, Berufshistoriker) und Genealogen, die genaue Informationen zu früheren Generationen suchen, sondern auch die gesamte interessierte Bevölkerung, wir alle können jederzeit auf offizielle Dokumente und auf Unterlagen, die uns selbst betreffen und die von den Behörden aufbewahrt werden, zugreifen.

Archivas 1 – Gestern – Heute

Das erste Video ist eine allgemeine Präsentation des Staatsarchivs Wallis: Ursprung, Ziele und Aufgaben, konservierte Archivbestände (Bestände des Staates Wallis, der Munizipal- und Burgergemeinden, der Pfarreien, Bestände von Familien, von Privatpersonen, von Walliser Vereinen und Gesellschaften), Benutzungsbestimmungen, aktuelle Herausforderungen im Bereich Verwaltung und Langzeitarchivierung von elektronischen Dokumenten und Daten.

Digitale Bibliothek der Verbundzentrale des GBV

http://digiview.gbv.de/viewer/index.xhtml

“Diese Datenbank beinhaltet digitale Sammlungen aus verschiedenen Einrichtungen. Dazu zählen die Kunstbibliothek Berlin, das Gleimhaus Halberstadt und das Deutsche Schiffahrtsmuseum in Bremerhaven.”

Das Gleimhaus bietet die handschriftlichen Gleim-Briefe digitalisiert an.

Kreisarchiv Kleve verlängert Bildungspartnerschaft

Das Kreisarchiv hat jetzt seine Bildungspartnerschaft mit dem Friedrich-Spee-Gymnasium Geldern um drei Jahre verlängert. „Wir blicken nun auf eine fast zweijährige, erfolgreiche gemeinsame Zusammenarbeit zurück und freuen uns daher, diese Kooperation im Rahmen einer Bildungspartnerschaft fortsetzen zu können“, so Kreisarchivarin Dr. Beate Sturm.

ganze PM: http://www.kreis-kleve.de/C12570CB003A90BD/0/E0CAE0D6220635ECC1257ADA002F4CEB?opendocument&nid1=11225

Dezemberbild XXVIII

There was an old man on the border,
Who lived in the utmost disorder;
He danced with the cat, and made tea in his hat,
Which vexed all the folks on the border.

Edward Lear, from More nonsense, pictures, rhymes, botany, etc. London, 1872.

(Source: archive.org)

***

http://scrap.oldbookillustrations.com is a really great Tumblr blog!

***

BTW: Thank you for reading Archivalia in 2012!

Klaus Lauterbachs mängelbehaftete MGH-Ausgabe des Oberrheinischen Revolutionärs

Der Oberrheinische Revolutionär. Das buchli der hundert capiteln mit xxxx statuten. Hrsg. v. Klaus H. Lauterbach. (Monumenta Germaniae Historica. Staatsschriften des späteren Mittelalters, Bd. 7)
Hannover, Hahnsche Buchhandlung 2009. LXI, 854 S., 7 Abb., Euro 125,–. [Digitalisat des MDZ} (Volltextsuche vorerst via Google Books)

In einem Wissenschaftsblog könnte und sollte man ein solches Werk rascher besprechen. Das Prokrastinieren war in diesem Fall freilich nicht ohne Grund. Seit 1987 beobachte ich Lauterbachs Beschäftigung mit dem hier edierten Reformtext (entstanden wohl 1498/1509), und meinen wiederholten Widerspruch gegen seine Verfasserthese Matthias Wurm darf man ruhig eine Fehde nennen. Bei der Beschäftigung mit der lange erwarteten Ausgabe bin ich auf handwerkliche Mängel gestoßen, die ich nicht als marginal ansehe. Eine gerechte und faire Würdigung ist mir leider nicht möglich, auch wenn ich mich bemühen möchte, die positiven Punkte ebenfalls zur Geltung zu bringen.

An anderen Rezensionen sind mir nur vier bekannt geworden, davon nur zwei Open Access. Peter Blickle hat in der Historischen Zeitschrift 292 (2011), S. 775-778 das Buch vergleichsweise ausführlich und sehr positiv gewürdigt: “Klaus H. Lauterbach hat mit seiner umsichtigen und beeindruckenden Edition einer Quelle von hoher Komplexität nicht nur für die Geschichtswissenschaft, sondern auch für die Germanistik und die Rechtswissenschaft Grundlagenarbeit geleistet.” (S. 778). Tom Scott, der mit Lauterbachs Verfasserthese sympathisiert, ist ebenfalls des Lobes voll: “Whatever reservations may be entered against a specific authorship (and as editor Lauterbach does not abuse his privilege by insisting on Mathias Wurm), the edition represents a landmark of scholarship, from which any future discussion of the ‘Booklet’ must proceed.” (German History 28, 2010, S. 574f.). Kerstin Hitzbleck, Assistentin in Bern, attestiert: “die Edition selbst erweist sich als ein Musterbeispiel an Präzision” (sehepunkte 2010). Dass man das mit guten Gründen anders sehen darf, werde ich zu zeigen haben.

Nur der Vollständigkeit halber sei die positive Rezension von Christof Paulus für die ZRG GA erwähnt (online bei Köbler).

Lauterbach hat 1985 die Edition von Hermann Heimpel angetragen bekommen. Dass er sie – als Gymnasiallehrer beruflich stark belastet – nun endlich doch vorlegen konnte, ist ihm hoch anzurechnen. Und bei aller Kritik: Es stimmt, dass es sich um einen Meilenstein handelt, von dem alle künftige Forschung zum Oberrheiner auszugehen hat. Niemand kennt den Text besser als Lauterbach. Die ausführliche Einleitung ist für die Quellenkritik unverzichtbar, die unendlich mühsamen Recherchen nach den Quellen des Oberrheiners verdienen höchsten Dank und die Kommentierung ist meist profund.

Als ausgesprochen positiv empfinde ich die Zurückhaltung Lauterbachs, die Quellenausgabe nicht mit langen Ausführungen zur Verfasserfrage oder gar einer Verteidigung seiner verfehlten Wurm-These zu belasten, an der er leider zäh fest hält.

Ich konzentriere mich im folgenden auf die Kritik und exemplarische Beispiele, da es mir nicht möglich war, eine große Zahl von Seiten komplett zu überprüfen.

1. Lauterbach huldigt dem Laster der Superbia, was die Leistungen anderer angeht

Schon in seiner Dissertation von 1985 saß er auf einem sehr hohen Ross. Er hätte es überhaupt nicht nötig, die Sekundärliteratur in so ärgerlicher Weise auszublenden, wie er es tut. Daher sei ganz unmissverständlich festgehalten, dass entgegen dem in der Ausgabe erweckten Eindruck auch andere wertvolle Beiträge zum Verständnis des “Oberrheinischen Revolutionärs” (= OR) geliefert haben. Er hat den Text nicht gepachtet.

Da die Literatur zum Oberrheiner ausgesprochen überschaubar ist, ist es ganz und gar inakzeptabel, dass die jetzt maßgebliche Ausgabe darauf verzichtet, die bibliographisch relevanten Beiträge in ihr Literaturverzeichnis aufnehmen. Es fehlt sogar die Monographie von Kraft 1982.

Zur Bibliographie:
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04086.html

Ergänzungen gegenüber den “Geschichtsquellen”:

Herbert A. Arnold: Time, History and Justice in the Book of 100 Chapters and 40 Statutes of the Revolutionary of the Upper Rhine. In: Fifteenth-Century Studies 23 (1997), S. 93-100 (von Sabine Schmolinksy im Artikel zum OR in Killy Literaturlexikon 2010 angeführt)

“mit NS-Tendenz O. Eckstein, Der O.R. Geschichtliche u. politische Würdigung einer Schrift z. Kirchen- u. Reichsreform um 1500, Bleicherode 1939” (aus Struves von Lauterbach nicht zitiertem Artikel im ²VL)

F. L. Borchardt, German Antiquity in Renaissance Myth, Baltimore-London 1971, S. 116–119 (ebd.)

T. Struve, Utopie u. gesellschaftliche Wirklichkeit. Zur Bedeutung d. Friedenskaisers im späten MA, HZ 225 (1977) 65–95, bes. S. 85 ff. (ebd.)

Almut Schneider: Anfang von Sprache, Ursprung von Macht. Zur Konstruktion der Sprachherkunft bei Johannes Rothe und dem Oberrheinischen Revolutionär, in: Muster und Funktionen kultureller Selbst- und Fremdwahrnehmung, 2000, S.278-302 (vom Verlag in der Verfasser-Datenbank 2012, basierend auf dem ²VL, ergänzt)

Von der älteren Literatur vermisse ich Haupts kurzen Aufsatz (1897) über Sprichwörter beim OR (ZfdPh via archive.org).

(Lauterbach gibt ein Verzeichnis der Sprichwörter unter “gemein spruch” (S. 754), verzichtet aber auf Nachweise zu den einzelnen Sprichwörtern, was vertretbar ist. Zum Abt, der Würfel dreht S. 536, notiere ich Heimpel, Vener II, S. 930.)

Dass selbst Boockmanns Rezensions-Miszelle der Franke-Ausgabe im DA 1969 fehlt, kann man nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen.

Von mir selbst zitiert Lauterbach nur das “Land Schwaben” von 1992, obwohl ich mich sehr viel ausführlicher zum OR in meinem Regionalismus-Aufsatz von 1988 geäußert habe. Nicht zitiert wird auch mein ausführlicher Internetbeitrag von 2002 gegen die Verfasserthese.

Was ich 1988 S. 182f. über die eigenartige Penates-Überlieferung des OR schrieb – Lauterbach geht in der Kommentierung S. 115, 240 einfach darüber hinweg. Redliches Arbeiten möchte ich das nicht nennen. Noch schlimmer: S. 126 Anm. 290 spricht Lauterbach ohne Hinweis auf mich vom “historischen Regionalismus” des OR, ein Konzept, das ich 1988 in die Forschung eingeführt habe.

Recht geschwätzig äußert sich Lauterbach S. 149 Anm. 434 anhand von Frohnhäuser 1870 (alles andere als taufrisch) über die Wibpin-Etymologie von Wimpfen. Wenn er sich schon nicht überwinden konnte, meinen Nachweis (1988, S. 182) aus der maßgeblichen Ausgabe der Chronik des Burkhard von Hall (MGH SS 30/2, S. 662) anzuführen, so hätte er doch wenigstens die Quelle zitieren können.

Doch Lauterbach ignoriert nicht nur mich. Dietrich Kurze hatte sich in der HZ 210 (1970), S. 413f. zu Frankes Ausgabe geäußert und dort die Stelle (Lauterbach S. 340) über das frühere Krötenwappen der französischen Könige schlüssig erklärt. Lauterbach übersieht diesen ja prominent genug publizierten Beitrag.

Beim Bischof von “craget” (S. 423) glaube ich Boockmann a.a.O. S. 538, der Andrea Zamometić (Erzbischof von Krain) vermutet, während Lauterbach mit Matthäus von Krakau wohl falsch liegt. Selbstverständlich kannte Lauterbachs Boockmanns Besprechung, wie das Literaturverzeichnis seiner Dissertation zeigt. Eugen Hillenbrand hat sich in seinem Aufsatz zum Offenburger Turnier 1483 der überzeugenden Identifizierung Boockmanns angeschlossen (ZGO 1983, S. 275f.).

Wer sich mit schwer verständlichen lateinischen Inkunabeln plagen muss, kann offenbar nicht auch noch dieses neumodische Teufelszeugs Internet zur Kenntnis nehmen, mit dessen Hilfe Lauterbach in nicht wenigen Fällen von ihm übersehene moderne Sekundärliteratur hätte ermitteln können.

Wem nützt S. 423 Anm. 2050 der alleinige Verweis auf Joachimsohns immer noch verdienstvolles, aber doch durch neuere Forschung überholtes Werk zu Gregor Heimburg (Lauterbach falsch: Gregor von Heimburg)? Hier wie auch sonst verzichtet Lauterbach auf das Zitat maßgeblicher Nachschlagewerke (²VL, Lexikon des Mittelalters usw.), die den besseren Forschungstand bieten. Hier wie auch mitunter sonst hat Lauterbach bei der Kommentierung nicht das rechte Maß getroffen, er breitet immer wieder überflüssiges Wissen aus (siehe etwa S. 358 Anm. 1730 zur Schlacht von Dornach).

Mentgens 2005 erschienenes Buch “Astrologie und Öffentlichkeit” ist nicht berücksichtigt, obwohl die Rolle der Astrologie für den OR hoch zu veranschlagen ist.

Zur Schlacht von Grandson S. 217 (Lauterbach: Granson, Querverweis zu S. 357 fehlt, wo richtig Grandson) sollte man nun wirklich etwas anderes zu zitieren haben als Calmettes Buch über die großen Herzöge von Burgund.

S. 261 sollte man zum Laurin-Zeugnis die Heldenbuchprosa ganz gewiss nicht mehr nach Keller wiedergeben. Zur Stelle außer Graf 1988 183 Anm. 70 auch den in Lienerts Dietrich-Testimonien 2008 S. 256 N37 (=OR-Testimonium) angeführten Aufsatz Heroisches Herkommen (1993, S. 56) von mir.

S. 349 führt Lauterbach zur Breisacher Inschrift nur die Chronik von Stumpff an, statt die maßgeblichen Ausführungen von Mertens (in: Die Zähringer I, 1991, S. 159) zur Kenntnis zu nehmen. Auch sonst sehe ich etliche Stumpff-Belege kritisch (vgl. z.B. S. 256), da Stumpff ein halbes Jahrhundert nach dem OR schrieb.

S. 142 wird Lauterbach nicht im mindesten dem Erzählmotiv “Unterirdischer Gang” gerecht (siehe etwa die Enzyklopädie des Märchens s.v. Gang: Unterirdischer).

S. 146, 153-155 wird kein Hinweis auf die spätmittelalterlichen Trebeta-Traditionen (siehe Haari-Oberg) gegeben.

2. Lauterbachs Texterstellung begegnet gewissen Zweifeln

Weder habe ich, was mir als Freiburger Lehrbeauftragtem ja einigermaßen zumutbar gewesen wäre, die Colmarer Handschrift – codex unicus – mir vor Ort vorlegen lassen noch war eine Anfrage nach einigen Seiten aus dem Mikrofilm der MGH-Bibliothek im Januar 2010 von Erfolg gekrönt. Herr Lauterbach müsse noch Abschlussarbeiten vornehmen, hieß es damals. Ich habe dann die Sache auf sich beruhen lassen. Helmut G. Walther hat (in: Gewalt und ihre Legitimation, 2003, S. 27f.) eine Passage aus der Handschrift zitiert. Es ergeben sich eine Reihe von Abweichungen gegenüber Lauterbachs Text.

Bei einer Kollation von Abbildung 3 (Bl. 181v) mit Lauterbachs Text stellte ich keine dramatischen Verlesungen fest, wenngleich nicht verschwiegen sei, dass S. 546 Zeile 19 statt geseit eindeutig geseitt (so auch Franke!) zu lesen ist. Zeile 16 ist über den n in “vffsehen han” jeweils ein Strich.

In Abbildung 4a lese ich vntrru+ow statt untruw (S. 229 Zeile 8). Etwas weiter sehe ich her’ (ediert: her), oder’ (ediert: oder) pe’ga- (ediert: perga-). Die Wiedergabe der r-Haken bringt die Editoren solcher Vorlagen regelmäßig zur Verzweiflung. Um so mehr erstaunt, dass es Lauterbach nicht für nötig erachtet, S. 39f. auf diese Eigenheit einzugehen.

Wiederholt begegneten mir Texteingriffe Lauterbachs, die ich nicht nachvollziehen kann. Beispielsweise frage ich, wieso S. 306 “frummen” ergänzt werden musste. Oder S. 231 “vnd [so] er das nit tu+ot”, “wolt irs verzichtnusß tu+on, [als] daß man das kindt solt teilen” (spitze Klammern durch eckige ersetzt) – beidemale aus meiner Sicht überflüssige Ergänzungen. Ergänzungen sind nicht dafür da, dass man einen Text bequemer liest.

Wieso muss S. 546 “was ich tu+on, sond ir ouch tu+on” geändert werden (tu+o anstelle des ersten tu+on)? Wieso kann Lauterbach auf der gleichen Seite “rouben mulen kilchen brennen” nicht stehenlassen, sondern muss ein “und” einschieben? Dergleichen weckt Zweifel an Lauterbachs sprachhistorischer Kompetenz.

3. Die Register der Ausgabe sind in nicht hinnehmbarem Ausmaß lückenhaft

Dass Orts- und Personennamen im Register fehlen ist bei einer MGH-Ausgabe schlichtweg nicht entschuldbar. Die MGH hätte dafür sorgen müssen, dass jemand Lauterbachs schludriges Register kontrolliert.

Ausgerechnet der Ortsname Niklashausen fehlt (S. 449), während unter Hans Böheim wohl eher wenige suchen werden.

Da Erfurt (“erfordt”) im Register fehlt, wird auf das entsprechende Exempel S. 484 nur der stoßen, der den Text ganz durchliest. Lauterbach kann nicht zugeben, wenn er etwas nicht weiß. Er lässt Textstellen daher unkommentiert, wenn er nichts mit ihnen anfangen kann. Meines Erachtens dürfte eine Reminiszenz des Erfurter Latrinensturzes von 1184 vorliegen. [8.2.2016: Zu diesem s.a. Lesser. 22.2.2016: Die mit Ausnahme der Sächsischen Weltchronik lateinischen hochmittelalterlichen Quellen versammelt Michael Gockel, in: Die deutschen Königspfalzen 2: Thüringen (2000), S. 127-131 Nr. 25 zu 1184 Juli 25/26; Giesebrecht-Simson.]

Weitere Beispiele, die mir auffielen: S. 168 pariser land fehlt bei Paris; S. 182 Arfraxus fehlt; S. 253 Gideon fehlt; S. 320 Aretino fehlt; S. 358 Randglosse Schwaderloch fehlt; S. 449 St. Jakob fehlt; S. 451 Urias fehlt; S. 477 Westfalen fehlt; S. 508 Nikolaus de Lyra fehlt (und S. 508 ist auch nicht im Stellenregister S. 616 vertreten); S. 511 Clermont Ferrand, Adrianus fehlen; S. 512 Paulus, macedonia fehlen; S. 514 Salomo fehlt; S. 516 greci fehlt; S. 522 Cato fehlt; S. 523 Cicero fehlt; S. 532 Eusebius fehlt; S. 575 Ruprecht (Randnotiz) fehlt; S. 579 Salomo fehlt.

Dass von Bingen auf das Lemma Elsaß verwiesen wird, ist befremdlich genug. Dass die Bingen-Nennung S. 362 fehlt, bestätigt meinen Eindruck, dass bei den ganz wichtigen Orts- und Personennamen Lauterbach in unverantwortlicher Weise geschludert hat.

Über das Wortregister könnte man natürlich endlos streiten. Es gibt freilich eklatante Inkonsistenzen. Man vergleiche nur die Lemmata hirt, schoffstal und stal (eine Lieblingsformulierung des OR). Was soll ein Register, in dem der Schlüsselbegriff rosengarten (vgl. S. 559, 563 und zu gart S. 234, 363) fehlt?

Im Wortregister S. 749 zu gedechtnus fehlt der Beleg S. 229.

Was ist ein “armnisser” (S. 182)? Wenn Lauterbach wie schon Franke das Wort nicht verstanden hat (auch ich bin ratlos), hätte er es doch ins Wortregister aufnehmen müssen. Gleicher Fall: “hundlutz” (S. 228).

Wer wissen will, was “schmonchlecher” sind (S. 381), muss zu Frankes Ausgabe S. 382 greifen: Schmeichler, Ohrenbläser. Kein Eintrag in Lauterbachs Glossar. S. 304 “tachrouber” (Tagedieb) hätte ebenfalls erklärt werden müssen, desgleichen S. 529 “rodel”, S. 560 “klaffer”, “fuller”. S. 381 “plaphart” fehlt (siehe aber Haupts Glossar). “hals her ” (S. 183) – Haupts Glossar hatte Halsherr mit guten Gründen aufgenommen. Lauterbach setzt sich zum Schaden aller Benutzer seiner Edition einmal mehr über die Leistungen seiner Vorgänger hinweg.

4. Ab und zu begegnen kleinere Schlampereien

Stichprobe aus dem Literaturverzeichnis: S. LV Martins Städtepolitik erschien 1976, nicht 1989, S. LVI bei Möhring ist die Reihe ungenau zitiert, Mordek (vor Moltke eingereiht!) erschien 1995, nicht 1998, bei Moltke muss es “in die Steiermark” heißen. (Von Nehring gibt es eine ergänzte zweite Auflage 1984, vorhanden UB Freiburg!)

S. 647 ist bei Regino lib. 1, cap. 28 falsch, es muss 281 heißen.

S. 688 verweist Lauterbach bei Ovid (wenig glücklich bei Publius eingeordnet) auf das Stellenregister, das aber zu Ovid gar keinen Eintrag hat!

S. 223 Anm. 869 zu Telesphorus ist identisch mit S. 295 Anm. 1340, ohne dass es einen Querverweis gibt. Zur Erwähnung des Kolbengerichts S. 183 wäre ein Verweis auf die Randbemerkung Schweglers S. 325 geboten gewesen, zumal das Wortregister zu kolbengericht nur S. 183 ausweist. S. 229 und 491 werden die gleichen Verse ohne Querverweis zitiert. S. 356 gibt es keinen Rückverweis zu S. 270.

S. 689 Lemma Rhein 176,4 muss 176,5 heißen.

Fazit: Vor allem die Mängel in den Registern beeinträchtigen die Brauchbarkeit der Edition in nennenswerten Ausmaß. Sicher darf Hitzbleck von “stupender Gelehrtsamkeit” sprechen. Mir ist es jedoch unbenommen darauf zu insistieren, dass auch bei diesem prima facie so imponierenden Werk genau hingeschaut wird. Mängelbehaftet ist jedes Buch, aber hier sind es so viele Mängel, dass ich nicht über sie hinwegsehen will.

#forschung

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Quelle: http://archiv.twoday.net/mostread

Früheres:
?s=meistgelesen

Förderung ehrenamtlicher Archivarbeit durch den Landessportbund Hessen

Mittlerweile haben fast alle hessischen Sportkreise einen Archivbeauftragten benannt, der die Aufgabe hat, Vereine bei ihrer Archivarbeit zu unterstützen und Verbindungen zu öffentlichen Archiven herzustellen. Dies erscheint auch deshalb besonders wichtig, weil ehrenamtliche Archivare in den Sportvereinen im Allgemeinen nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen und deshalb auf Beratung durch Experten in den Kommunalarchiven angewiesen sind.

Da die Archivbeauftragten in den Sportkreisen aber bisher unterschiedliche Erfahrungen gesammelt haben, ist für Samstag, 9. März 2013, in der Landessportschule eine Tagung zum Erfahrungsaustausch geplant. Engagierte Kollegen aus den Sportkreisen werden dort über ihre Arbeit berichten und Vorschläge für deren Intensivierung zur Diskussion stellen. Ziel der Veranstaltung ist es, das in Deutschland bisher einmalige Netzwerk von Archivbeauftragten auszubauen und in seiner Effizienz zu stärken.

Der bereits traditionelle überregionale Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Landessportbünden soll am Donnerstag, 23. Mai 2013, ebenfalls in der Landessportschule Frankfurt fortgesetzt werden. Diesmal werden neben der Archivarbeit im Sport auch unterschiedliche Verfahren der Sportüberlieferung im Mittelpunkt stehen. Die Tagung wird mit einem Beitrag von Markus Friedrich (Maulbronn) über das in vielerlei Hinsicht vorbildliche Unterstützungssystem des Landessportbunds Baden-Württemberg eröffnet.

Dr. Gabriele Rohr (Leipzig) referiert anschließend über den Ausbaustand des Sportmuseums Leipzig. Zum Thema „Mein Stadionbad – Eine Ausstellung mit Schwimmbad“ wird Sonja Thiel (Frankfurt) über ein bemerkenswertes Projekt des Historischen Museums Frankfurt zur Sportüberlieferung informieren. Mit einem etwas anderen Museum beschäftigt sich dann Alexander Knöß (Offenbach) zum Abschluss der Tagung, wenn er das „Kickers-Fan-Museum Offenbach“ vorstellt.

Zwei Veranstaltungen im Herbst 2013 dienen der Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Sport. Am 21. September dieses Jahres werden Monika Kraus, Claudia Schüßler und Peter Schermer (Frankfurt) in der Landessportschule Frankfurt über Grundlagen der Archivarbeit sprechen und dabei auch auf Probleme der Bestandserhaltung und der Archivierung von Fotos eingehen. Matthias Thoma (Frankfurt) wird am Beispiel von Eintracht Frankfurt über die Archivarbeit in einem großen Sportverein berichten, der außerdem ein eigenes Museum aufgebaut hat.

Am 5. Oktober 2013 soll sich eine Fortbildungsveranstaltung in der Jugendsportstätte Wetzlar auf die Erarbeitung von Vereinsfestschriften konzentrieren. Mit Werner Hollstein (Spangenberg), Waldemar Krug (Offenbach) und Peter Schermer (Frankfurt) werden drei Mitglieder des lsb h – Arbeitskreises „Sport und Geschichte“ über die Planung sowie über Probleme und Lösungsansätze bei der Erstellung von Vereinsfestschriften referieren. Claudia Schüßler (Frankfurt) ergänzt diese Ausführungen durch Hinweise auf die Verwendung von Fotos in Vereinsfestschriften.

Peter Schermer

Österreichische Nationalbibliothek hat Originalhandschriften weltberühmter Komponisten digitalisiert

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=25172

JP fällt hier einmal mehr hinter seinen eigenen Standard zurück. Zwar hat er einen Link zum digitalen Lesesaal spendiert, doch dort gibt es nur eine Liste digitalisierter Musikhandschriften im OPAC, die derzeit nur 891 Dokumente zählt und nicht wie angekündigt mehr als 1000.

Siehe auch
http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_Online_Digital_Musical_Document_Libraries

Beschreibung des St. Salvators in Schwäbisch Gmünd von Leonhard Friz online

Eines der wichtigsten frühneuzeitlichen Geschichtswerke aus Schwäbisch Gmünd ist die 1620 datierte Beschreibung des Eppersteins oder St. Salvatoris aus der Feder des in Gmünd als Stadtjurist tätigen Leonhard Friz. Sie ist nach wie vor ungedruckt, aber die wichtige Münchner Handschrift (UB München 4° Cod.ms 287) ist jetzt online:

https://archive.org/details/LeonhardFritzHandschrift

(Wer weiß, wann die UB München dazu kommt, das von mir bestellte Digitalisat online zugänglich zu machen …)

[14. Mai 2013: http://epub.ub.uni-muenchen.de/15027 ]

Titelblatt der Münchner Handschrift (Nachtrag 2024)

Beschreibung der Handschrift (3. V. 17. Jh., vermutlich angelegt von einem Gmünder Juristen) in meinen “Gmünder Chroniken” (1984), S. 230f.:

http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA230 [Internet Archive. Zur weiteren Überlieferung: https://archivalia.hypotheses.org/163315 (2023). Nachtrag 6.7.2024]

Dort zu ergänzen der Hinweis auf den Abdruck von Bl. 104r-107v bei Graf, Beiträge 1989, S. 103-105:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/536

1980 (Rems-Zeitung vom 9. Juni 1980 [Commons]) hatte ich den anonymen Juristen, der während der Schwäbisch Gmünder Hexenjagd 1613-1618 dem zur Besonnenheit ratenden Gmünder Ratsadvokaten Dr. Leonhard Kager widersprach, mit Leonhard Friz identifiziert (vgl. auch: Klaus Graf, Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd, in: Hexenverfolgung, 1995, hier S. 131-135 [Freidok]), was von der weiteren Forschung akzeptiert wurde.

Die bisher bekannten Biographica zu Friz habe ich zusammengestellt 1981 (in: Barock in Schwäbisch Gmünd S. 196): “1596 wurde Leonhard Friz Kemnatensis Suevis, also aus dem Pfarrdorf Kemnat bei Günzburg gebürtig, in Dillingen immatrikuliert und am 3. September desselben Jahres bereits zum Magister der Philosophie promoviert. Am 10. August 1603 bezog der Magister die Universität Freiburg. Zehn Jahre später, am 14. September 1613, nahm ihn die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Dr. jur. zu ihrem Advokaten an. Verheiratet war Friz mit einer Tochter des gelehrten Juristen und kaiserlichen Rats Dr. Joachim Jäger (1559-1644), der 1605 zusammen mit seinem Bruder Wolf als ,,Jäger von Jägersberg” geadelt worden war. Friz diente der Stadt nur ein gutes Jahrzehnt, bis etwa 1625, als Jurist. Noch 1624 sind in der Lucia-Stadtrechnung 150 fl. für seine Besoldung verbucht; in der nächsten erhaltenen Stadtrechnung von Lucia 1626 fehlt jedoch sein Name unter den im Dienst der Stadt stehenden Doctoribus. Ob Friz um 1625 verstorben ist – bei dem nach seiner Immatrikulation anzusetzenden Geburtsjahr um 1580 erst etwa 45jährig – oder ob er die Stadt verlassen hat, geht aus den mir bekannten Quellen nicht hervor. Als Witwe erscheint seine Frau Agnes erst 1639 in Gmünd, wo sie am 2. August 1657 angeblich achtzigjährig starb”.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5388

[9.7.2024 Den Beleg zur Witwe 1639 hatte ich aus Albert Deibele in: Gmünder Heimatblätter 15 (1954), S. 18 (Internet Archive). 12.7.2024 Die Karteikarte des Stadtarchivs zu Friz ist auf Commons. Eine Agnes Fritzin heiratete am 27.9.1655 Johann Michael Vetter (Matricula). Das von der Karteikarte genannte Geburtsjahr 1635 ist sicher falsch. Weser (siehe unten) registriert sie zu 1624, aber das damals geborene Kind heißt im Taufbuch Anna Maria (siehe unten).]

Zusätzliche Belege zu Friz findet man mit der Namensform Fritz in der Findmitteldatenbank des Landesarchivs Baden-Württemberg:

https://www2.landesarchiv-bw.de/

Friz war schon 1614 mit der Jägerin verheiratet. Sie heißt 1644 “Agnes, Witwe des Dr. Leonhard Fritze, ihres [= der Stadt Gmünd] Rats und Advokaten” [Landesarchiv BW mit Digitalisat], was nicht zwingend gegen einen Wegzug aus Gmünd spricht.

Neu ist vor allem die Tätigkeit von Friz für die Fürstpropstei Ellwangen im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts, in der ab 1611 zahlreiche Hexenprozesse durchgeführt wurden.

In Ellwanger Akten 1602-1608 heißt Dr. Leonhard Fritz Hofrat:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-23779

Im November 1607 vertrat JUD (Juris utriusque doctor) Leonhard Fritz die Fürstpropstei:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1117223 [mit Digitalisat]

Um 1609 schrieb er das “Verzeichnis des Dr. Leonhard Fritz über die seit 1587 vor dem Reichskammergericht angestrengten und von ihm bearbeiteten ellwangischen Prozesse”:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-23811

Auch sein Schwiegervater Dr. Joachim Jäger, über den
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5717 S. 112 zu vergleichen ist, war für den Ellwanger Fürstpropst tätig (siehe dazu auch die Archivdatenbank).

Der gelehrte Jurist Dr. Joachim Jäger (ab 1605 nobilitiert von Jägersberg) und der gelehrte Jurist (Doktor beider Rechte) Leonhard Friz waren also, wenn man so will, “Kollegen” in Ellwangen. Vielleicht haben sie sich aber auch schon in Italien kennengelernt, wenngleich bisher von einer Promotion des Friz in Italien nichts bekannt ist. Jedenfalls dürfte die wohl in Ellwangen angebahnte Heirat von Friz mit der Jägerin ihm die Türen in Schwäbisch Gmünd geöffnet haben. Friz hatte bei seinem harten Durchgreifen gegen die vermeintlichen Hexen den Rückhalt des Gmünder Rats, der langjährige Rechtsberater Kager konnte sich nicht durchsetzen.

[18.6.2018 Hans Pfeifer: Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Fürstpropstei Ellwangen (1959), S. 220 [UB Bielefeld] führt als Gelehrte Hofräte auf:
1594-1603 Dr. Joachim Jäger (1596-1603 Ammann, ebenda S. 216)
1603-1610 Dr. Leonhard Friz]

Weitere Nachträge

Notizen von Rudolf Weser zu Friz 1916
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/afck1916/0043

[9.7.2024 Ebenso mit Auswertung der Kirchenbücher in Wesers Gmünder Familien, Bl. 227r, 230r Internet Archive. Ich gebe hier nur eine Auswahl der Einträge zu Friz.

Taufe des Sohnes Diethelm 6.2.1614 (Matricula)

Pate 30.12.1622: “clarissimus D. Leonardus Friz” (Matricula)

Taufe der Tochter Anna Maria 25.2.1624 (die Mutter heißt hier Maria) (Matricula)

Sterbeeintrag der Witwe Agnes 2.8.1657 (Matricula).

Friz (“Fulz”) finanzierte in Dillingen 1621 das Studium des Gmünder Tuchscherersohns Melchior Kolb: Die Matrikel der Universität Dillingen 1 (1909/11), S. 535 (ULB Düsseldorf). Die Immatrikulation von Friz 1596 ebenda, S. 234.]

Martin Mager bezieht sich in einem juristischen Druck “De advocatia” (1625) auf einen Brief seines Freundes Leonhard Friz, Gmünder Advokaten

http://books.google.de/books?id=6MZkw-SDkIMC&pg=PA99

1624 wurde in Schwäbisch Gmünd der Deckel zum Badekessel in des Herrn Dr. Friz Haus gerichtet (Kissling: Künstler 1995, S. 116), schon 1623 eine Stiege (ebd., S. 130). [7.1.2019 auch S. 201 (UB Heidelberg)]

11.6.2016: Witwe 1640 http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=344429

[22.11.2018 ist diese URL nicht mehr erreichbar. 1645 klagt gegen Gmünd: Friderici genannt Fritz, Leonhard, Dr. iur., Syndicus, aus Schwäbisch Gmünd, Witwe, für sie Friderici, Leonhard, Quartiermeister des Montdevernischen Regiments, ihr Sohn

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4013670

7.1.2019 http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4013656 (Fugger!)]

20.2.2020 Die URLs des Österreichischen Staatsarchivs funktionieren nicht mehr. Neu:

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290576

Zur Schuldsache Beuerlein siehe die RKG-Akte in Stuttgart (Google-Schnipsel)

1640 Fritz, Leonhard [Witwe] contra Fugger, Anton; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, 1630

http://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290562

6.2.2024 Oberdeutsche Personendatenbank über Friz: “Aus Kemnat; 1595 Studium in Dillingen; 1595.04.06. Baccalaureus der Philosophie; 1596.09.03. Magister der Philosophie; 1596 Studium beider Rechte in Ingolstadt; 1603 Studium in Freiburg/Br.”. Zum Augsburger Juristen Johann Leonhard Fritz [siehe nun unten]: ebenda.

7.7.2024 Was das Wiener Archivs mit seinen URLs treibt, ist eine Unverschämtheit. Die beiden funktionieren schon wieder nicht, gestern taten sie es noch. Ich kopiere Signaturen und Einträge hierher.

AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 65-21
Titel: Fritz, Leonhard contra Fugger, Anton; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;
Entstehungszeitraum: 1640
Kläger/Antragsteller/Betreff: Fritz, Leonhard, Dr., Anwalt, aus Schwäbisch Gmünd, Witwe
Beklagter/Antragsgegner: Fugger, Anton, für ihn sein Vormund (Fugger, Friedrich)
Gegenstand – Beschreibung: Kläger hatte Beklagten beschuldigt, einen für Anton Fugger geschlossenen Vergleich aus dem Jahr 1630 über die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 700 Reichstalern nicht eingehalten zu haben. In seiner Stellungnahme beschuldigt Beklagter Kläger seinerseits der Verletzung des Vergleichs, da sie eine Reihe von Akten nicht wie vereinbart an die Vormundschaft übergeben habe. Außerdem habe Beklagter die Vormundschaft an Heinrich Raimund [Graf von] Fugger [in Kirchberg, Weißenhorn und Brandenburg] übergeben. Seine Abrechnung über die Zeit der Vormundschaftsverwaltung werde von einer vom Reichskammergericht eingesetzten Kommission überprüft. Beklagter bittet, Kläger an Heinrich Raimund Fugger oder an die reichskammergerichtliche Kommission zu weisen. [12.7.2024 Auskunft des Archivs: “Ein Hinweis darauf, dass er [Friz] 1630 bereits verstorben war, bietet die Erwähnung eines Darlehns vom 22. Oktober 1630, das Fugger der Witwe gewährte. Es wird hier explizit erwähnt, dass das Geschäft mit der Witwe gemacht wurde”. Da die Lebenszeugnisse 1624 abbrechen, wird man annehmen dürfen, dass Friz 1624 oder wenig später gestorben ist.]

AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 65-35
Titel: Friderici gen. Fritz, Leonhard contra Schwäbisch Gmünd Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;
Entstehungszeitraum: 1645
Kläger/Antragsteller/Betreff: Friderici gen. Fritz, Leonhard, Dr. iur., Syndicus, aus Schwäbisch Gmünd, Witwe, für sie Friderici, Leonhard, Quartiermeister des Montdevernischen Regiments, ihr Sohn
Beklagter/Antragsgegner: Schwäbisch Gmünd Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand – Beschreibung: Der Sohn der Klägerin legt dar, sein Vater habe dem Schwäbisch Gmünder Untertan Stefan Beuerlein insgesamt 500 Gulden geliehen, die Beuerlein in sein Hofgut investiert habe. Später sei das Gut auf Anhalten der Gläubiger Beuerleins von Beklagten verkauft worden. Den Erlös hätten Beklagte in der Stadtkasse behalten, statt ihn an die Gläubiger zu verteilen. Beuerlein habe wegen verweigerter Justiz das Reichskammergericht angerufen, das Verfahren sei nach seinem Tod und dem vieler seiner Gläubiger aber nicht weitergeführt worden. Der Sohn der Klägerin behauptet, Beklagte hätten die lange Verzögerung bei der Auszahlung der Gelder verschuldet, die seine Mutter als Witwe besonders hart treffe. Er bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, die Ansprüche seiner Mutter zu befriedigen.

Der Quartiermeister des Regiments von Ludwig von Monteverques, Leonhard Friderici, trug sich am 28. Januar 1647 in Breslau in das Primmersche Stammbuch ein. UB Breslau Mil. IV 61, Digitalisat Scan 301; vgl. Walter von Boetticher in: Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 23 (1895), S. 366 (GBS) mit falscher Ansetzung und Lesefehlern.

Anhang: Dr. Johann Leonhard Fritz, Ratsadvokat zu Augsburg

Am 6. Juli 2024 habe ich den folgenden Abschnitt hierher ausgegliedert:

“1624 studierte Johann Leonhard Fritz aus Augsburg an der bei Katholiken beliebten Universität Perugia
http://books.google.de/books?id=G9gzAQAAMAAJ&pg=PA78
http://books.google.de/books?hl=de&id=WXkwAAAAIAAJ&q=friz

Ein Leonardus Friz war wohl in Siena immatrikuliert, jedenfalls wird diese Zeichenfolge in Weigles Matrikelausgabe der Deutschen Nation 1962
http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015074668883
auf S. 243 gefunden.
[Nr. 5958 Joannes Leonardus Friz Augustanus, 16. Juni 1626}

1634 wird er als Dr. jur. in Augsburg wegen eines abgefangenen Briefs an seinen Bruder in der kaiserlichen Armee ins Gefängnis geworfen, so Stettens Augsburger Geschichte Bd. 2, S. 305f. und Gullmann
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:384-uba000208-1
http://books.google.de/books?id=8-1AAAAAcAAJ&pg=PA192

1654 verkaufen Marx und Christoph Fuggers Erben ein Anwesen an Dr. Leonhard Fritz, Fuggerschen Rat und Advokaten (Lieb, Die Fugger und die Kunst S. 419).

Noch 1666 ist Johann Leonhard Fritz augsburgischer Ratsadvokat:
http://books.google.de/books?id=Q8MWAQAAIAAJ&q=ratsadvokat+%22dr+friz%22

Wahrscheinlich handelt es sich bei Dr. Johann Leonhard Fritz um den Sohn des Gmünder Ratsadvokaten und Hexenjägers.

Nachtrag: Wenig hilfreich ist die Auskunft des Stadtarchivs Augsburg vom 11.1.2013: “leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass uns keine Forschungsarbeit über das Wirken eines Juristen Johann Leonhard Fritz in Augsburg bekannt ist. Entsprechend des Ordnungszustandes der Altbestände des Stadtarchivs und der teilweise fehlenden Findmittel würden Recherchen einen größeren Zeitaufwand erfordern. Laut Gebührensatzung des Stadtarchivs Augsburg, die Sie auf unserer unten angegebenen Homepage einsehen können, wären diese Recherchen kostenpflichtig. Aber selbstverständlich können Sie die erforderlichen Recherchen auch bei einem Besuch des Stadtarchivs Augsburg selbst durchführen. Beachten Sie aber bitte gegebenenfalls, dass ein Großteil der Altbestände in unsere neue Außenstelle Am Färberturm 46c ausgelagert wurden und eine Benutzung dort nur nach vorheriger Anmeldung jeweils mittwochs und donnerstags erfolgen kann. Die Anmelde- und Benutzungsformalitäten der Außenstelle finden Sie ebenfalls auf der Homepage erläutert.””

Inzwischen halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, dass der Gmünder Leonhard Fritz der Vater des Augsburger Advokaten ist.

Rupps Personendatenbank (wie oben) sagt über den jüngeren Leonhard Fritz: “Aus Augsburg bzw. Kirchheim; 1618 Studium in Dillingen beginnend mit der Logik; Konvikt; 1623 Studium in Freiburg/Br.; 1624 Studium in Perugia; 1626 Studium in Siena; Dr.iur.; 1630 Ehe mit Anna Regina Matthioli in Augsburg; Ratskonsulent der Stadt Augsburg; †1673.03.11.” Johann Leonhard müsste also in den ersten Jahren des 17. Jahrhunderts in Augsburg oder Kirchheim geboren worden sein, während Leonhard Fritz aus Kemnat unmittelbar nach dem Studium 1603 in Ellwanger Dienste trat. Von einer ersten Ehe vor der Heirat mit Agnes Jäger ist nichts bekannt.

#forschung #fnzhss

Salvator im Winter (eigenes Foto)

Umfassende Bildung

http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=51000010

Diözesan- und Dombibliothek Köln : INKA 51000010
Bl. 332 (leer) fehlt. Druckermarke. – Provenienz: Monasterii Geracensis (Gerace/Kalabrien, Basilianer?). Ioan. Abb. Geracen(sis), 1612. – Bad Godesberg, Antiquariat Lüder H. Niemeyer, 1958. – Einband: Schweinsleder auf Holz. Rollenstempel in Blindpressung: Rollwerkrahmen mit Bild: Im Mittelfeld vorne segnender Jesusknabe; auf der Rückseite Mariä Verkündigung. Kranz- u. Blütenrolle. Eckstempel. Schließenbänder fehlen. Um 1700.
Signatur: Inc.d. 13 (früher: Je. 1)

Dass Geracensis sich auf das Prämonstratenserstift Geras bezieht, pfeifen zwar nicht die Spatzen von den Dächern, aber auch ohne Google hätte es Mittel und Wege gegeben, bei der Inkunabelkatalogisierung der Kölner Diözesanbibliothek das Richtige zu treffen.

Needham hat zu Geras nur: [Staatsbibliothek] Augsb[urg]. 367 [Katalog Hubay]. Zur Bestandsgeschichte lesen wir im Fabian-Handbuch: “Nach Kriegsende wurde eine Revision vorgenommen, die zahlreiche Fehlbestände – besonders bei wertvollen Werken und Inkunabeln – registrierte.”
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Praemonstratenser-Chorherrenstift

Nachtrag: Paul Needham teilte folgende Aktualisierung mit: “*GERAS (NÖst.), OPraem (60 incs. still there listed in online Inkunabelzensus Oesterreich): Augsb. 367; Ups(b) 2269 (Conv. St. B. Geraiensis); Koeln DomB 8 (Monasterii Geracensis); Harv. 113 (Ex Lib: Monasterij Geracensis); Seil 33 (B-9: 1779)”

Tübinger Digitalisate nun mit RSS-Feed

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/59204605

Es hat etwa ein Jahr gedauert, aber nun gibt es zwar keinen RSS-Feed für alle neuen Digitalisate der UB Tübingen, sondern einzelne RSS-Feeds zu den Signaturgruppen, z.B. zu den württembergischen Handschriften:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/digitue/tue/Mh_Wuerttembergische_Handschriften