Reste der Freiherrlich von Pölnitz'schen Fideikommissbibliothek Aschbach

http://www.hampel-auctions.com/de/91-321/onlinecatalog-detail-n1789.html

Im Bereich “AUS SCHLÖSSERN, VILLEN, SPEICHERN UND REMISEN”

“975
Großes Konvolut Bücher
18. Jahrhundert.

Teilweise in Kalbsledereinband, darin enthalten Anton Faber, “Neue europäische Staatskanzley” von 1782. Teilweise die Exlibris Freiherr von Pölnitz, Fideikommissbibliothek, Aschbach. Ca. 51 Bände. Dazu weitere Bände des 18. Jahrhunderts.”

Die Herrschaften haben noch weiteres “ausgemistet”:

“927
Fränkischer Hofmaler des 18. Jahrhunderts
PORTRAIT DES KARL ANTON FREIHERR VON PÖLNITZ
Öl auf Leinwand.
138 x 90 cm.

Der Adelige im Harnisch in Lebensgröße im Dreiviertelportrait nach rechts an einem Tisch stehend. Die linke Hand ist an das rote Samttischtuch, die rechte an die Hüfte gelegt. Der Harnisch geglättet, zeigt Polierglanz, an der Vorderseite reiche, vergoldete Rocailledekoration mit einer Fantasiemaske, am Halsansatz wiederholter Reliefdekor, über dem Harnisch rotes Ordensband mit schwarzem Doppeladlerorden (österreichischer Doppeladler mit Wiener Wappen) mit Umschrift “Virtus et Fidei”. Mit großer Sorgfalt ist die reich bestickte Rockschürze wiedergegeben in heller Seide mit prächtiger Rocaille-Goldfadenstickerei, darüber ein zurückgelegter, blauer Veloursmantel mit silberner Fadenstickerei in Form breiter Akanthusvoluten mit Bandwerk, die sich an den breiten Ärmelstulpen wiederholen. Die fein gemalten Finger treten unter der Spitze hervor. Die Figur nach rechts gewandt. Der helle, wache Blick auf den Betrachter gerichtet, die Mundwinkel lassen ein leichtes souveränes Lächeln erkennen. Das Haar weiß gepudert, seitlich zu Doppelrollen frisiert. Im Nacken eine Seidenschleife. Der Hintergrund im linken Bereich dunkler gehalten, hellt sich nach rechts leicht grünlich auf. Am linken Bildrand eine Marmorsäule als Symbol des Hoheitsstandes, darüber ein rötlich-goldenes Brokatvelum. Links unten am Säulensockel das bekrönte Herrschaftswappen, rechts oben elfzeilige Aufschrift “CARL ANTON FREIHERR VON PÖLNITZ, HERR AUF ASCHBACH HVNDSHAVDTEN/LEVCHSENHOFF TAG MAN UND STEGENDTVMBACH IHRO RHÖM/KAYSER MAI-/WIRKLICHER RAT HOCHFÜRST BAMBERG GEHEIMER RATH VND DES HEIL. RÖM. OHNMITTELBAREN RITTERSCHAFT IN FRANKEN LÖBL. ORTHEN DIE BURG UND / STEIGERWALD EBETTENE RITTER HAVBT – MAHN VND RESPEG-RITTERATH/ 1755″. Das Gemälde von hoher Qualität ”

“947
Säbel des Freiherrn von Pölnitz
Länge: 90 cm.

Mit vergoldetem Griff sowie Widmungsaufschrift an der Klinge “Hebeler s/l. (seinem Lieben) Freiherr von Poelnitz”, in vergoldeter Tauschiertechnik. ”

Nr. 968
“968
Portraitist des 18. Jahrhunderts
HALBBILDNIS EINES ADELIGEN IM HARNISCH MIT ALLONGEPERÜCKE
Öl auf Leinwand. Doubliert.
40 x 35 cm.
Verso auf dem Keilrahmen gestempelter Aufkleber mit Besitzvermerk “Erhard Freiherr von Pölnitz/ Aschbach/ Oberfranken”. ”

“979
Monogrammist “GS” des 18. Jahrhunderts
PORTRAITBILDNIS DES WILHELM LUDWIG VON PÖLNITZ
Öl auf Leinwand.
69 x 60 cm.
Verso von der Hand des Künstlers Darstellungsbezeichnung mit Zusatz “Cornet” sowie Monogramm “GS” in Ligatur und Datierung “1756”.
In vergoldetem Rahmen des 19. Jahrhunderts.”

“982
Portraitist des beginnenden 19. Jahrhunderts
BILDNIS DER MARIA ANNA FREIIN VON PÖLNITZ (1795 – 1833)
In Pastell auf Karton.
67 x 53 cm.
Verso alter Aufkleber mit Bezeichnung der Dargestellten.
Verglast und in originalem, vergoldetem, klassizistischem Rahmen mit Hohlkehle und Zungenblattleiste. ”

Nr. 994 Niederländischer Maler 17. Jh.
“Verso drei rote Lacksiegel mit bekrönten Wappen mit Helmzier, darunter Umschrift “Gerhardt Freiherr von Pölnitz, 1910”.

“999
Sebastiano Ricci,
1659 Belluno – 1734, Venedig, zug./ Kreis des
JESUS DISKUTIERT IM KREIS DER SCHRIFTGELEHRTEN”
Öl auf Leinwand.
43,5 x 30 cm.
In einem Original-Rahmen um 1700. Verso Besitzervermek “von Pölnitz Schloß Aschbach”.”

“1000
Maler des 18./ 19. Jahrhunderts
HALBBILDNIS DER VENUS
Öl auf Leinwand, auf Holz.
44 x 39 cm.
Verso alte Besitzeraufschrift “Freiherr von Pölnitz”. ”

Nr. 1008 Bismarckbildnis
“Verso auf der Abdeckung Erbschaftsverweis von Amalie Freifrau von Sator an Ludwig von Pölnitz, Dezember 1936.”

“1017
Miniaturhaft kleines Gemälde mit Darstellung der Märtyrerin Christina von Bolsena
Öl auf Kupfer.
12 x 9 cm.
Um 1700. Rahmen 19. Jahrhundert.

Die Märtyrerin auf einem Inselfelsen kniend, in höfischem Gewand mt Krone, die Brust wird durch einen Pfeil durchbohrt. Im Hintergrund Pfeilschützen sowie Schiffe auf See. An der Rückseite Wappenetikett mit Umschrift “Freiherr von Pölnitz”.”

Nr. 1045 Ansicht von Schloss Possenhofen 19. Jh.
“Verso teilweise abgeriebener, alter, handschriftlicher Aufkleber mit biografischen Nennungen der bayerischen Prinzessin Sisi, Kaiserin von Österreich und der Angabe, dass das Bild ein Geschenk von Herzog Ludwig von Bayern, dem Bruder Sisis an Ludwig Freiherr von Pölnitz gewesen sei.”

Nr. 1048
“Portraitist des beginnenden 19. Jahrhunderts
BIEDERMEIER-HERRENPORTRAIT
Öl auf Leinwand.
36 x 29,5 cm.
Auf dem Keilrahmen Bezeichnung “Aus dem Nachlass der Familie Soldan, Nürnberg-H.v.p.” (von Pölnitz). ”

“1056
Maler-Staffelei
Höhe: 97 cm.
Breite: 72 cm.
19./ 20. Jahrhundert.

In gebeiztem Weichholz mit hochrechteckiger, verschiebbarer Aufstellleiste. Aus dem Nach-lass des Malers aus der Familie von Pölnitz, an der Rückseite entsprechend beschriftet.”

“1073
Fliegerhelm des Ersten Weltkrieges
Leinenbezogen, am Frontschild auf der Innenseite die Aufschrift “Dieser Flieger-Helm rettete mir im/ Krieg am 30. Okt. 1918 abends 10.25/ das Leben – Gerhardt Freiherr von Pölnitz”. ”

Nr. 2065 2 Silberobjekte
“Beiliegend ehemalige Kaufrechnung an Freifrau Elisabeth von Pölnitz vom 17.1.1985.”

“2097
Maler des 19. Jahrhunderts
PORTRAIT DES LUDWIG FREIHERR VON PÖLNITZ IN LEUTNANTSUNIFORM
Öl auf Leinwand.
80 x 55 cm.
Verso originale Aufschrift auf der Leinwand mit Namensbezeichnung des Dargestellten sowie Rangnennung “Königlich bayerischer Oberstleutenant” sowie “Selbstportrait/ München 1888″. ”

Was tun bei Archivskandalen?

Zu http://archiv.twoday.net/stories/217580651

Auf ?s=verwahrungsbruch wird hingewiesen.
Besonders: http://archiv.twoday.net/stories/115267779

Daraus ergibt sich, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 133 StGB im Archivbereich viel zu umstritten sind, als dass eine Selbstanzeige als taugliches Mittel einzustufen ist.

Die Verschwiegenheitspflicht der Beschäftigten regelt bei Angestellten des öffentlichen Dienstes der Tarifvertrag:

http://www.tarif-oed.de/tvoed_paragraf_3

Bei Beamten das Beamtenstatusgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__37.html

Nur bei Korruptionsstraftaten z.B. Bestechlichkeit dürfen Anzeigen nach dieser Vorschrift die Dienstverschwiegenheit durchbrechen.

Beamtete Archivare sollten die Remonstrationspflicht kennen:

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html
http://www.pflegewiki.de/wiki/Remonstration

Dies dient freilich ihrer eigenen Haftung, aber nur indirekt der Aufdeckung von Skandalen.

Zum sogenannten Whistleblowing:

http://www.olev.de/w/whistlebl.htm
http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_159.pdf (2005)

Archivarinnen und Archivare, die zu rechtswidrigem Handeln gezwungen werden und einen Maulkorb erhalten, sollten sich – unter Bruch ihrer Verschwiegenheitspflicht – vertraulich an Vertrauenspersonen z.B. aus dem VdA oder ihrer Gewerkschaft, sofern sie Mitglied sind, wenden, um sich Rat zu holen.

US-Republikaner fordern umfangreiche Copyright-Reform

http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Republikaner-fordern-umfangreiche-Copyright-Reform-1751998.html

PDF der US-Quelle

Das Gremium setzt sich so mit einigen “Mythen” rund ums Copyright auseinander und versucht sie zu entzaubern. Es gehe häufig nicht um die Entschädigung der Schöpfer und Künstler, sondern um die der Rechteverwerter, konstatieren die Republikaner. Das Urheberrechtssystem sei alles andere als “freier Marktkapitalismus”, da es sich um ein gesetzlich festgesetztes Monopol handle. Wegen der bislang verfolgten ständigen Ausweitung der Schutzdauer führe das Copyright auch nicht zu größtmöglicher Innovation und Produktivität, sondern behindere diese in vielen Bereichen. Anreize zum Schaffen neuer Werke würden damit geradezu abgetötet. Auch die Verbraucher litten darunter.

Verwahrungsbruch der Archive bei Raum- und Personalnot?

Liebe Forumsteilnehmer,
als im Archivrecht (noch) wenig bewandert ergibt sich mir im Zusammenhang mit dem in Sachen “Aktenschredderei” heiß diskutierten Verwahrungsbruch anderweitig die Frage, ob sich Archive mit ihrem gesetzlichen Auftrag zur Bewahrung und Nutzbarmachung selbst im Sinne des § 133 StGB strafbar machen, wenn z.B. Akten aus Raumnot, Sparzwängen, Verweigerung von adäquaten Räumlichkeiten etc. wissentlich dem Verfall preisgegen sind bzw. Aktenrückstände aufgrund fehlenden Personals über Jahre hinweg (eine Frist wäre zu diskutieren) nicht zugänglich gemacht werden können? Wenn ja, müßte die Archivleitung dann mit einer Selbstanzeige reagieren? Wäre etwas Ähnliches wie eine Überlastungsanzeige im Sozialamtsbereich – Selbstanzeige wegen völlig irrationaler Fallzahlen, die eine pflichtgemäße Arbeitsweise ausschließen – möglich?

Causa Stralsund: Brief des 2. Vorsitzenden des Gesamtvereins an den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern

Herrn Minister Lorenz Caffier
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

Betr.: Verkauf der Archivbibliothek Stralsund

Sehr geehrter Herr Minister,
Nachrichten über einen rechtswidrigen Verkauf von Teilen der Archivbibliothek Stralsund – im übrigen zu einem lächerlich niedrigen Preis – machen in der Bundesrepublik Deutschland die Runde. Ich habe mich, nachdem auch den Vorstand unseres über 150000 Mitglieder zählenden Dachverbandes der
Geschichtsvereine, Historischen Kommissionen und landesgeschichtlichen Institute entsprechende Beschwerden erreichten, in dem anliegenden Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Stralsund mit der Bitte um Erläuterung des
Sachverhaltes gewandt. Dieser hat es bis dato nicht für nötig gefunden, den Eingang des Schreibens zu bestätigen, geschweige denn eine sachdienliche Antwort zu geben.

Da nach § 5 LArchivG M-V v.7.Juli 1997, der in Verbindung mit § 12(1) auch für Kommunalarchive gilt, Archivgut auf Dauer zu sichern ist, im übrigen die Archivsatzung von Stralsund in § 6(1) die Unveräußerlichkeit des im Stadtarchiv aufbewahrten Archiv-und Bibliotheksgutes ausdrücklich feststellt, kann an der
Rechtswidrigkeit des Verkaufs kein Zweifel bestehen. Darüber hinaus läuft die Verkaufsaktion, die möglicherweise auch noch eine Verschleuderung städtischen Vermögens und damit einen Fall von Untreue darstellen könnte, den aus § 16(1) LV M-V sich ergebenden Pflichten stracks zuwider. Ich sehe mich daher veranlasst, Sie um eine kommunalaufsichtliche Prüfung der Vorgänge um den teilweisen Verkauf des Stralsunder Kulturgutes und ggf. die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte zu bitten. Gleichzeitig schlage ich vor, zur Vermeidung weiterer rechtswidriger Übergriffe
das Stadtarchiv gem. § 10 KultgSchG in das in Mecklenburg-Vorpommern meines Wissens bisher noch nicht aufgestellte Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen zu lassen.

Für eine möglichst zeitnahe Stellungnahme wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

[Professor Dr. Heinz-Günther Borck]

NB Dieses Schreiben geht zur Kenntnisnahme auch an die Präsidentin Ihres Landtages

Mit Erlaubnis hier wiedergegeben. Brief des Gesamtvereins an den OB von Stralsund vom 8. November 2012:

http://archiv.twoday.net/stories/216965575

***

Stand der Petition: knapp 2700 Unterschriften

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Facebook: 407 Likes
https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Beiträge in Archivalia:
?s=stralsund

Archives, archivistes, archivistique dans l'Europe du Nord-Ouest du Moyen Âge à nos jours

Der dieses Jahr erschienene umfangreiche Sammelband liegt Open Access vor:

http://hleno.revues.org/120

Via
http://filosofiastoria.wordpress.com/2012/11/16/histoire-et-litterature-de-leurope-du-nord-ouest-collana-di-e-book-ad-accesso-gratuito

Weitere Altdeutsche Handschriften der Berliner Staatsbibliothek online

Gestern und heute war ein ganzer Schwung im RSS-Reader.

Beispiele:

Mgf 850, Stadtbuch von Gelnhausen
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB000071E100000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/12118 (Digitalisate sind schon vermerkt)

Mgf 1714, die angeblich von der Burg Kreuzenstein bei Wien stammende Handschrift der Konstanzer Weltchronik, erworben 2007
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00009D8D00000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/15863
http://staatsbibliothek-berlin.de/fileadmin/user_upload/zentrale_Seiten/handschriftenabteilung/abendlaendische_handschriften/pdf/Erwerbungen.pdf
und
http://archiv.twoday.net/stories/4122473
http://archiv.twoday.net/stories/64974095

Mgf 1062, Riedegger Handschrift, um 1300
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00009B3C00000000
vgl. http://www.handschriftencensus.de/1222

Zwei Jahre Weblog Archaeologik – Glückwunsch!

Rainer Schreg hat da etwas Tolles auf die Beine gestellt, was ich immer gerne lese und was hinsichtlich wissenschaftlicher Inhalte beispielhaft sein sollte:

Zunehmend finden auch aktuelle Forschungen ihren Niederschlag in Blog-Posts, meist sind es aber nur einzelne Gedanken oder auch nur ‘Lesefrüchte’ (bzw. GoogleMaps-Treffer). Tendenziell sind die Beiträge länger geworden. Da offenbar auch wissenschaftliche Inhalte im Blog gar nicht so schlecht rezipiert werden, sind vermehrt kleinere Miszellen in den Blog gewandert – Themen, die früher wahrscheinlich nur zu einem Freßzettel in einer Ordnerablage oder einem Lesezeichen (aus Papier im Buch oder unter firefox) geführt hätten. Manche Themen bekommen dadurch deutlicher Profil und bringen auch die eigentlichen Projekte besser voran.

http://archaeologik.blogspot.de/2012/11/2-jahre-archaeologik.html

Regina Mönch in der FAZ: Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek ist Kulturfrevel

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verkauf-der-stralsunder-gymnasialbibliothek-kulturfrevel-11962512.html

Verkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek Kulturfrevel

16.11.2012 · In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine über Jahrhunderte gewachsene Sammlung historischer Bücher zerschlagen. Um Hilfe haben sich die Hüter des Schatzes nicht bemüht.
Von Regina Mönch

Der Skandal um den leichtfertigen Verkauf einer kulturhistorisch wertvollen Gymnasialbibliothek in Stralsund wirft nicht nur ein grelles Licht auf die Misere der Hüter kommunalen Kulturguts. Denn die Stadt hat diesen Frevel weder heimlich noch plötzlich begangen. Die Bürgerschaft stimmte zu, Museumsverband und Verband der Archivare protestieren erst jetzt, wo es zu spät ist. Die über Jahrhunderte gewachsene Sammlung – und nur als solche ist sie so wertvoll für die Bildungsgeschichte des deutschen Nordens – ist zwar im Handbuch der historischen Buchbestände aufgeführt, nicht aber auf der Liste national wertvollen Kulturgutes, wo sie hingehört hätte.

Das ist so nicht richtig. Der Verkauf wurde heimlich und plötzlich begangen. Heimlich, da nicht die Bürgerschaft, sondern der Hauptausschuss in nichtöffentlicher Sitzung zugestimmt hatte und nur durch die sehr viel spätere Pressemeldung zum Schimmelbefall Falk Eisermann und dann auch ich auf die Erwähnung des Verkaufs aufmerksam wurde. Der Widerspruch zwischen der nichtöffentlichen Behandlung (“Besser nicht an die große Glocke hängen”) und der Pressemeldung (“Alles lief rechtmäßig ab”) ist für Stadtverwaltungen vielleicht nicht ganz untypisch. Plötzlich, da der Verkauf schon monatelang zurücklag, bevor die Öffentlichkeit eine Chance hatte, davon zu erfahren (durch den von mir entfachten Wirbel). Die Protestierenden (und ich) hätten liebend gern Einwände vorgebracht, bevor es zu spät war!

Diese Liste ist bisher von Mecklenburg-Vorpommern sträflich vernachlässigt worden, als gäbe es dort oben nichts, was schützenswert ist.

Die Liste des Landes ist leer!

Es müssten mindestens alle im Handbuch der historischen Buchbestände registrierten Sammlungen eingetragen werden. Aber ein solcher Eintrag hat, wenn es hart auf hart geht, nur symbolischen Wert, denn er schützt eben nicht gegen Zerschlagung, sondern nur gegen den Verkauf ins Ausland. Eine Auflösung durch Einzelverkäufe im Inland könnte nur denkmalschutzrechtlich, also durch Bundesrecht verhindert werden – aber eben nicht im Fall der Archivbibliotheken, da das Denkmalschutzgesetz in MV nicht für Archivgut gilt!

Es ist sogar zu befürchten, dass die notorisch klammen Ratsherren der Hansestadt Stralsund (immerhin gehört sie zum Weltkulturerbe!) gar nicht wussten, was sie taten, als sie die Sammlung zerschlugen und allzu günstig verkauften. Schlimmer noch wiegt aber die Tatsache, dass sie rein gar nichts versucht haben, um sie zu retten.

Das ist in der Tat ein zentraler Punkt.

Not im Stadtsäckel

Die einmalige Sammlung wurde keiner Forschungsbibliothek angeboten, die Werke der Bildungsgeschichte sammelt.

Ich hatte ja in Schwerin, Greifswald und Rostock nachgefragt, ob dort etwas vom Verkauf bekannt war. Das war nicht der Fall.

Solche Bibliotheken haben in der Regel auch zu wenig Geld, kennen sich aber in den Netzwerken der privaten Retter, der Mäzene und Freundeskreise aus. Auch die in derartigen Rettungsaktionen erfolgreiche und erfahrene Kulturstiftung der Länder wurde nicht gefragt.

Das trifft sicher auch zu. Es ist wohl einfach so, dass die Stadtverwaltung und in ihrem Gefolge der Hauptausschuss sich blind auf der Votum der insofern offensichtlich unfähigen Archivleiterin verlassen haben, obwohl ihnen, ich schrieb es bereits, die Brisanz der Sache hätte aufgehen müssen.

Inzwischen ist das Stadtarchiv Stralsund, wo die Sammlung lagerte, wegen Schimmelbefalls gänzlich gesperrt. Aufgefallen sei dieses Problem erst, als die historische Bibliothek verkauft wurde, heißt es.

In der Hansestadt ist also noch viel mehr bedroht. Doch auch bei der Berliner Staatsbibliothek wurden die Stralsunder nicht vorstellig. Dort koordiniert man für ganz Deutschland Hilfe für die von Schimmel, Tintenfraß oder wegen prekärer Unterbringung bedrohten Bücher und Handschriften, solange das jährliche Fördergeld reicht. Nur ein Gutes hat der Stralsunder Sündenfall: Er führt uns vor Augen, wo es hinführt, wenn die Hüter des Kulturschatzes mit Blindheit oder Ahnungslosigkeit geschlagen sind und das kulturelle Gedächtnis preisgeben für eine kurze Linderung akuter Not im Stadtsäckel.

Den letzten Satz kann man nur unterschreiben und ich hatte ja auch http://archiv.twoday.net/stories/216965935 am Schluss Ähnliches – wenngleich sprachlich unbeholfener – formuliert.

Fachliche Netze haben versagt. Das ist auch die Kernaussage von Mönch. Der Verkauf war nicht “alternativlos”, um ein Lieblingswort der Bundestagsabgeordneten, die seit 1990 die Insel Rügen, die Hansestadt Stralsund und den Landkreis Nordvorpommern im Deutschen Bundestag vertritt, zu gebrauchen.

Selbst wenn die Stralsunder Archivare zutiefst ungebildet wären und nicht erkannt haben, dass es da nicht um ein paar wertlose regionalgeschichtlich nicht relevante alte gedruckte Bücher ging, muss man sich die Frage stellen, ob man nicht Beratungsangebote zum Umgang mit dem Alten Buch gerade auch für Archivare braucht. Wenn dann so Leute wie Nehmzow solche Fortbildungsangebote einfach nicht wahrnehmen, müssten Bibliothekare eine Roadshow initiieren und vor Ort informieren: nicht bevormundend (Kommunalautonomie!), sondern beratend und mit konkreten Hilfsangeboten.

Archivträger müssen es den für Archivbibliotheken zuständigen MitarbeiterInnen und Mitarbeitern finanziell ermöglichen, Fortbildungen zum Alten Buch zu besuchen. Ja, sie müssen es ihnen sogar nahelegen. Siehe auch die Anekdote aus Baden-Württemberg:

?p=8238#comments

***

Zur Causa in Archivalia:

?s=stralsund

Paul Klee – Bildnerische Form- und Gestaltungslehre

“Paul Klee unterrichtete zwischen 1921 und 1931 am Bauhaus in Weimar und Dessau unter anderem bildnerische Form- und Gestaltungslehre. Diese Manuskripte umfassen einerseits das kleine Buch Beiträge zur bildnerischen Formlehre sowie ein Konvolut von rund 3900 Seiten mit Unterrichtsnotizen. Klee bezeichnete dieses Material als Bildnerische Gestaltungslehre. Die gesamten Notizen werden im Zentrum Paul Klee in Bern aufbewahrt.
Auf dieser Datenbank werden erstmals alle Unterrichtsnotizen vollständig als Faksimiles und Transkriptionen publiziert.”

http://www.kleegestaltungslehre.zpk.org/ee/ZPK/Archiv/2011/01/25/00001

Grüße
J. Paul

Aussonderung darf in wissenschaftlichen Bibliotheken nicht zum Mainstream werden

Wagner, Roland: Aussonderungen an Universitätsbibliotheken : Ein Literaturüberblick und eine explorative Fallstudie zum agrarwissenschaftlichen Bestand der Humboldt-Universität zu Berlin. – Berlin : Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft, 2012. – 72, V S. (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft ; 333) http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2012-333/PDF/333.pdf

Da verzichte ich darauf, die Hand zu reichen. Die Gegenargumente werden nur oberflächlich abgehandelt und mit leichter Hand abgetan. Die gleiche niedrige Gesinnung wie hier offenbart sich auch in der Kulturgutschändung von Stralsund!

Zitiert wird:

Graf, K. (2012): Lasst tausend Bücher brennen. Beitrag im Netbib-Weblog. Online verfügbar unter
http://log.netbib.de/archives/2012/01/19/lasst-tausend-bucher-brennen

Flandrica

http://www.flandrica.be

Bedeutende flämische Altbestandsbibliotheken präsentieren Handschriften und alte Drucke in guter Scanqualität. Es gibt allerdings nur zwei deutschsprachige Drucke im Portal (Antwerpen).

Für das iPad leider nicht geeignet!

Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2012/11/15/neu-im-web-flandrica-be-de-virtuele-vlaamse-erfgoedbibliotheek

Ablassbrief von Herkenrode

Causa Stralsund: Protestschreiben von Musikforschern

PD DR. PETER TENHAEF
DR. DES. BEATE BUGENHAGEN
JULIANE PEETZ-ULLMAN, M.A.
DFG-Projekt »Gelegenheitsmusik des Ostseeraums
vom 16. bis 18. Jahrhundert«
Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft
an der Universität Greifswald
Bahnhofstraße 48/49
17487 Greifswald

MAIL: tenhaef@uni-greifswald.de

Greifswald, den 14. November 2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrter Herr Bürgerschaftspräsident,
Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund,

mit großem Befremden haben auch wir die Nachricht vom teilweisen Verkauf des Buchbestandes der traditionsreichen Stralsunder Gymnasialbibliothek aufgenommen. Wir
sind eine Arbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die sich an der Universität Greifswald mit der musikalischen Alltagskultur im Ostseeraum des 16. bis 18. Jahrhunderts
befasst. Ein integrativer Bestandteil dieser Alltagskultur ist das Schrifttum zu besonderen Gelegenheiten, wie etwa zu Hochzeiten, Trauerfeiern oder Amtseinführungen von Bürgermeistern. Speziell für diese Anlässe geschriebene Gedichte oder auch Kompositionen
sind in der Zeit vom 16. bis in das 18. Jahrhundert hinein oftmals in Druckform erschienen und dargeboten worden. In diesen sogenannten Gelegenheitsdrucken offenbart sich ein
vielfältiges Geflecht der soziokulturellen Strukturen einer Stadt. In der Regel trugen mehrere Personen zu einem derartigen Druck bei; Dichtungen von Gymnasiallehrern stehen hier etwa
neben Betrachtungen der ortsansässigen Theologen sowie neben Kompositionen der städtischen Kantoren. Gerade im Ostseeraum zählen die Gelegenheitsdrucke zu den seltenen und wertvollen Zeugnissen kulturellen Lebens. Ihren besonderen Wert erhalten sie dadurch, dass sie direkt auf ein tatsächliches Ereignis zugeschnitten sind und somit unmittelbare Zeugnisse damaliger Alltagskultur darstellen. Da die Auflagenhöhe von Gelegenheitsdrucken
gering war, sind heute oftmals nur noch Einzelexemplare überliefert, die in den vergangenen Jahren zunehmend in den Mittelpunkt der Forschung gerieten.

Fassungslos sind wir über die Entdeckung von Gelegenheitsdrucken aus Fassungslos sind wir über die Entdeckung von Gelegenheitsdrucken aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs im Verkaufsangebot der Antiquariate ›Augusta‹ und ›Peter Hassold‹.
Zu finden sind/waren hier mehrere Drucke für u. a. Hochzeiten oder Trauerfälle mit zahlreichen Beiträgen landesgeschichtlich bedeutender Persönlichkeiten. Die durch die Presse mitgeteilte Rechtfertigung dieses Verkaufs – es handle sich lediglich um Schriften mit nur minimaler regionalhistorischer Bedeutung (Aussage des Stadtsprechers Peter Koslik nach Schweriner Volkszeitung vom 3./4.11.2012, S. 4) – ist in diesem Fall keineswegs zutreffend! Veräußert wird hier unersetzliches Kulturgut, das das Gesicht der Stadt Stralsund mit prägte. Dieser Verlust wiegt umso schwerer, als u. a. die Musikgeschichte der Stadt erst
unvollständig aufgearbeitet worden ist. Durch das Veräußern von Druckerzeugnissen aus der Stralsunder Gymnasialbibliothek an private Käufer wird die weitere Erforschung kulturellen
Lebens der Stadt nicht nur behindert, sondern zumindest für bestimmte Bereiche nunmehr unmöglich gemacht.

Wir protestieren entschieden gegen den offenbar bis zuletzt verdeckt gehaltenen Verkauf derartiger Zeugnisse aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs!

Wir bitten Sie um Aufklärung in dieser Angelegenheit und hoffen dringend, dass sich die Stadt Stralsund künftig ihrer historischen Werte und ihrer damit verbundenen Verantwortung bewusst wird.

Ausgezeichnete Ergänzung zu meinen eigenen Ausführungen zum historischen Wert der Sammlung, zusammengefasst in:

http://www2.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

Beispiel einer Gelegenheitsschrift erwähnt:

http://archiv.twoday.net/stories/197331951

***

?s=stralsund

2500+ Unterzeichner
https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Kommentar: Ignoranz und Banausentum in Stralsund

Wir sind weit davon entfernt, alle Fakten zur Causa Stralsund zu kennen, weil die Stadt Stralsund von Anfang an bestrebt war, die Affäre zu vertuschen und die Öffentlichkeit zu belügen. Die früher genannte Zahl von 5926 Bänden ist nach dem stellvertretenden Oberbürgermeister Albrecht in die Zahl 6210 zu korrigieren, also die Zahl der dem Antiquar Peter Hassold angebotenen Bände. Dass nur Drucke bis 1833 verkauft wurden, kann angesichts der vielen Angebote von aus Stralsund stammenden Drucke durch die Antiquariate aus der Zeit nach diesem Datum bereits heute als weitere dreiste Lüge eingeschätzt werden. Es muss alles ans Licht, und insbesondere müssen die Entscheidungsprozesse im Vorfeld der Sitzung des Hauptausschusses offengelegt werden!

Aber bereits jetzt sind einige vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der Verantwortung der Beteiligten möglich.

Die Archivleiterin, Dr. Regina Nehmzow

Unabhängig davon, ob auf sie im Vorfeld Druck ausgeübt wurde, Sparvorschläge zu machen, stellt sich die Preisgabe der Gymnasialbibliothek und anderer Drucke aus den als Ganzes kostbaren Bücherbeständen der Stadt Stralsund als katastrophale fachliche Fehlbeurteilung dar. Personelle Konsequenzen sind aus meiner Sicht unumgänglich, ein Neuanfang des Archivs ohne Frau Nehmzow, die sicher als Historikerin in der Stadtverwaltung auch anders eingesetzt werden kann, ist geboten.

Angeblich kam die Idee für die Verkäufe aus dem Archiv, also von ihr. Sie hat jedenfalls auf Nachfragen in der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses bejaht, dass der Bestand für die Stadt Stralsund unbedeutend sei. Damit trägt sie die archivfachliche Verantwortung für einen ungeheuerlichen Kulturgutfrevel, der zu Recht sowohl von Experten als auch von Bürgerinnen und Bürgern massiv kritisiert wird.

Der Oberbürgermeister Badrow und sein Stellvertreter Albrecht

Beide müssen die politische Verantwortung dafür tragen, dass sie der Stadt und ihrem Ansehen schweren Schaden zugefügt haben. Es ist eine unverzeihliche Instinktlosigkeit, dass die Brisanz des Verkaufs nicht erkannt wurde und dass man nicht juristisch und fachlich genau geprüft hat, was die Vorschläge des Stadtarchivs tatsächlich zu bedeuten hatten. Sie brauchen keine Fachkenntnisse zu haben, müssen aber merken, wenn Alarmglocken in Sachen Kulturgut schrillen. Daher müssen beide ihren Hut nehmen.

Nicht zu vergessen: Die durch den Schimmelalarm ans Licht gekommenen inakzeptablen Versäumnisse im Stadtarchiv Stralsund sind von ihnen zu vertreten. Sie haben durch Vernachlässigung des Stadtarchivs offenbar ein Klima geschaffen, in dem der Vandalismus gedeihen konnte.

Ob sie sich auch strafbar gemacht haben, wird die Staatsanwaltschaft prüfen müssen.

Die 9 Gremiumsmitglieder des Stralsunder Hauptausschusses

Sie müssen sich vorwerfen lassen, als Kontrollorgan voll und ganz versagt zu haben. Es war schon inakzeptabel, den Vorgang in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln und in einem Ausschuss statt in der gesamten Bürgerschaft. Ebenso wie die Stadtverwaltung hätten sie den Sprengsatz erkennen müssen, der sich in dem rasch abgehandelten Tagesordnungspunkt verbarg.

Auch hier gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Der Antiquar Peter Hassold

Wer einen Bestand dieser Güte erwirbt, kann sich nicht herausreden, er habe von nichts gewusst. Das “Handbuch der historischen Buchbestände”, in dem sich jeder online über die Stralsunder Archivbibliothek und ihren Teilbestand, die Gymnasialbibliothek unterrichten kann, ist ein Standardwerk auch für Antiquare. Aber es ist nicht das erste Mal, dass dieses halbseidene Gewerbe nichts davon wissen will, welche Kulturgut-Frevel es begeht.

Weitere Beteiligte

Fachliche Netze haben versagt. Die Stadt Stralsund und ihr Stadtarchiv waren nicht hinreichend integriert, als dass durch frühzeitige Kommunikationsprozesse der Tabubruch gar nicht erst denkbar geworden wäre. Das gilt für das Archivwesen, das Bibliothekswesen und die Kooperation der Kommunen untereinander und mit den Stellen des Landes.

Der Aufschrei ist groß und das zu Recht. Aber nur wenn Rahmenbedingungen (auch rechtlicher Natur) geschaffen werden, die dergleichen künftig verhindern, ist man vor einer Wiederholung gefeit.

Nachher ist man immer klüger. Aber es ist mir völlig unverständlich, dass niemand von den Verantwortlichen erkannt hat, dass die Entscheidung eine rote Linie überschreitet und direkt auf ein Minenfeld führt. Wer Achtung und Respekt vor dem traditionellen Kulturgut in dieser Weise vermissen lässt, ist nichts anderes als ein Ignorant und Banause.

Belege:
?s=stralsund

Causa Stralsund: OB wäscht Hände in Unschuld und schiebt den Schwarzen Peter dem Archiv zu

Bisher liegt von der heutigen Bürgerschaftssitzung nur folgende Zusammenfassung vor:

Wir haben keine Schuld!

Das ist das Fazit aus der heutigen Bürgerschaftssitzung. Fragen der Opposition nach zum Ablauf des Verkaufs der wertvollen Bücher wurden von der Stadtführung nicht oder nur unzureichend beantwortet. Der Oberbürgermeister, Herr Badrow, weißt alle Schuld von sich und schiebt die Schuld den Mitarbeitern des Stadtarchives zu. Obwohl der Hauptausschuss seinerzeit, hinter verschlossenen Türen, den Verkauf der wertvollen Bücher beschlossen hat. Vorsitzender des Hauptausschusses ist? Der Oberbürgermeister persönlich. Komisch das er und die anderen Hauptausschussmitglieder jetzt die Schuld weiterreichen und sich an nichts erinnern wollen.

https://www.facebook.com/HansestadtStralsund/posts/556829311000779

***

Wikipedia-Artikel zum Stralsunder Gymnasium und seiner Bibliothek:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gymnasium_Stralsund

***

Interview der Ostsee-Zeitung mit Frau Klostermann zum Eintrag der Archivbibliothek im Handbuch der historischen Buchbestände:

http://www.pirckheimer.org/docs/OZKlostermann.pdf

***

Brief des Gesamtvereins an die Stadt Stralsund blieb unbeantwortet:

http://archiv.twoday.net/stories/216965575

***

Stand der Petition: 2403 Unterschriften

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Facebook: 386 Likes
https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Beiträge in Archivalia:
?s=stralsund

***

UPDATE:

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3607575

“Stralsund: 6210 Bände aus Gymnasialbibliothek verkauft

Stralsund (dpa/mv) – Die Stadt Stralsund hat mehr historische Bücher aus dem Stadtarchiv verkauft als bislang bekannt. Nach Angaben des zweiten stellvertretenden Oberbürgermeisters Holger Albrecht gingen 6210 Bände an einen privaten Antiquar. Die Bücher stammten aus dem Zeitraum von 1497 bis 1833. Der Verkauf der Bücher sei vorgeschlagen worden, „weil sie nach Ansicht des Archivs weder einen Wert für die Hansestadt Stralsund noch eine Bedeutung für die Arbeit des Archivs haben würden“, sagte Albrecht am Donnerstagabend vor der Bürgerschaft. Offen blieb, wer den Verkauf vorgeschlagen hatte.

Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) rechnet damit, dass bis Ende nächster Woche das externe Gutachten vorliegen wird. Das Innenministerium prüft dann auf Grundlage dieser Expertise und einer Stellungnahme des Kultusministeriums, ob Stralsund mit dem Verkauf gegen die geltende Archivsatzung und das Archivrecht verstoßen hat. Der Antiquar aus Bayern hat nach einer öffentlichen Protestwelle den Weiterverkauf der Bücher inzwischen gestoppt.”

Bedeutet, dass auch mindestens eine Inkunabel dran glauben musste! Eine Stellungnahme des GW und der SB Berlin zur Causa liegt nicht vor.

Und was ist mit den ganzen jüngeren Büchern (nach 1833), die von den gleichen Antiquaren angeboten wurden?

Ergänzende Informationen zur Sitzung: Es entstand für Beobachter der Eindruck, die Archivleiterin Nehmzow (sie erhielt in der Sitzung keine Aussagegenehmigung) sei ein Bauernopfer und eine wirkliche Aufklärung sei nicht gewollt. Es wurde nicht dementiert, dass auch Teile der Löwenschen Bibliothek verkauft wurden. Die zwei Gutachter kämen von der Denkmalschutzbehörde in Schwerin.

Es soll angeblich ein Gutachten des Innenministeriums und eines der Stadt erstellt werden, die beide bis zum Monatsende vorliegen sollen. Am 6.12.2012 wird sich die Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen.

Zur Sitzung des Hauptausschusses im Juni: Es gab eine halbe DIN-A-4-Seite Beschlussvorlage zur Begründung (in der auch Angaben zum Bieteverfahren enthalten waren), das Ganze dauerte keine 10 Minuten. Es gab nur zwei Nachfragen, die sich darauf bezogen, ob der zu verkaufende Bestand tatsächlich unbedeutend für die Stadt Stralsund sei, was Frau Dr. Nehmzow, die Archivleiterin, bejahte. Ihr lag eine Liste der Bücher vor, aus der sie vortrug (nicht aber dem Ausschuss). Es war nur von der Gymnasialbibliothek die Rede, nicht von anderen Beständen. Die Unveräußerlichkeit nach der Archivsatzung spielte in der Tischvorlage und bei der Diskussion keine Rolle.

***

Siehe auch
http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-jetzt-ist-es-amtlich

Wiki loves Monuments – wieder denkbar schlechte Arbeit der Jury

Es gewinnt ein spannungsloses Postkartenmotiv in der deutschen Sektion.

Zu handwerklichen Mängeln:

http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Commons:Forum&oldid=83012862#Wiki_Loves_Monument_2012

Auch die weiteren Preisträger haben überwiegend ihren Preis nicht verdient:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_2012/Preistr%C3%A4ger_Deutschland

Auch hier gilt, was ich 2011 schrieb:

http://archiv.twoday.net/stories/49590621

http://archiv.twoday.net/stories/49590621

Schloss-Moritzburg-Siegerbild von Christian Skubich http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

BGH: Filesharing Minderjähriger – Eltern haften nicht bei Belehrung

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=62207&pos=0&anz=192

“Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.”

Siehe auch
https://www.facebook.com/die.aufklaerer

Causa Stralsund: Auch Gesamtverein bleibt ohne Aufklärung

Nachdem der Brief des 2. Vorsitzenden des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine http://www.gesamtverein.de , Prof. Dr. Heinz-Günther Borck (ehemaliger Leiter des Landeshauptarchivs Koblenz) an den Oberbürgermeister von Stralsund vom 8. November 2012 ohne Antwort (oder auch nur Eingangsbestätigung) blieb, hat er sich an das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern und die Landtagspräsidentin gewandt. Seinen Brief darf ich nun mit seiner Zustimmung dokumentieren.

An den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund
Herrn Dr. Alexander Badrow

Verkauf von Beständen der Archivbibliothek

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

den Vorstand des Gesamtvereins der Deutschen Geschichts- und
Altertumsvereine, der als Dachverband von Vereinen, Kommissionen und Instituten über 150 000 Mitglieder vertritt, haben Beschwerden über den Umgang der Stadt Stralsund mit ihrem Kulturgut erreicht.

Dem Vernehmen nach sollen wertvolle Buchbestände des Stadtarchivs Stralsund, die auf Grund der städtischen Archivsatzung vom 14.11.2002 der Forschung zur Verfügung zu stellen (§ 2) und im übrigen unveräußerlich sind ( § 6 (1)), verkauft worden sein, was im direkten Gegensatz zu Art. 16(1) der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern stünde. Angesichts der aus Art. 5 GG abgeleiteten Bedeutung des Kulturstaatsprinzips, die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont wurde (vgl.
zuletzt Beschluss des Ersten Senats vom 20. Juli 2010 – 1 BvR 748/06 – unter Randzf. 88), der in verschiedenen Landesverfassungen enthaltenen Bestimmungen zum Schutze der Denkmäler der Geschichte, aber auch der archivgesetzlichen Regelungen über die Unveräußerlichkeit des dort aufbewahrten Kulturgutes und der langjährigen politischen Diskussion über den Kulturgutschutz in Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass in Stralsund leichthin über unersetzliches Kulturgut verfügt worden sein soll, und wäre Ihnen für eine zeitnahe Klarstellung des den Beschwerden zugrundeliegenden Sachverhalts dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Siehe auch:
?s=stralsund

Erlanger Gumbertusbibel online

Ein Forschungsprojekt wird seine Resultate zu der romanischen Riesenbibel des Ansbacher Gumbertusstifts aus dem späten 12. Jahrhundert, die man bisher meist der Regensburger Buchmalerei zuwies, in einer Ausstellung präsentieren:

http://www.mittellatein.phil.uni-erlangen.de/gumbertusbibel/gumbertusbibel.html

Digitalisat der Bibel:
http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?pid=3672120&custom_att_2=simple_viewer

Beschreibung von Hans Fischer 1928
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0601a_b001_jpg.htm

Umfangreiche Behandlung von Swarzenski 1913:

https://archive.org/stream/diesalzburgermal00swaruoft#page/128/mode/2up

Herzergießungen eines einfältigen Klosterbruders

Open Access senkt den Einfluss der großen Wissenschaftsmagazine, stellt SPIEGEL ONLINE fest:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/open-access-senkt-einfluss-der-etablierten-fachjournale-a-866659.html

Viele glauben, dass Open Access in der Wissenschaftskommunikation unausweichlich ist, auch ich.

Hubertus Kohle hat dem Open-Access-kritischen Artikel von Philipp Theisohn (ETH Zürich) im Organ des reaktionären Deutschen Hochschulverbandes schon die nötige Abfuhr beschert:

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2012/11/13/der-deutsche-hochschulverband

Theisohn betitelte seine 2004 in Tübingen eingereichte Dissertation “Die Urbarkeit der Zeichen”, was auf ein Höchstmaß von Geschwurbel deutet und wie in vergleichbaren Fällen ein heiteres Ratespiel nahelegt, worum es bei diesem Obertitel denn nun konkret geht (nebenbei bemerkt: ich werfe einen Stein aus dem Glashaus).

http://www.lit.ethz.ch/people/theisohp/CV

Theisohns Buch über das Plagiat (2009) fand ich übrigens nützlich:

http://www.lit.ethz.ch/people/theisohp/Publikordner

Schauen wir uns seinen Text in “Forschung & Lehre” genauer an, er ist ja sinnigerweise Open Access verfügbar:

http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=12001#more-12001

Beginnen wir nicht mit der Kraft des Faktischen, sondern einem Satz aus Abschnitt 1: Selbst gestandene Geisteswissenschaftler tauschen in ihrer täglichen Arbeit die Rara-Räume gegen digitale Bibliotheken ein, suchen ihre Sekundärliteratur in Datenbanken statt in sog. „Referatenorganen“ oder bewegen sich mitunter sogar geschmeidig durch urheberrechtliche Grauzonen, wenn sie per Schlagwortsuche nach einschlägigen Passagen in Monographien fahnden.

Naja, wenn wir korrekt sein wollen, dann fahnden die Geisteswissenschaftler nicht per Schlagwort-, sondern per Stichwortsuche, denn Schlagworte können derzeit nur bei einer Suche nach Metadaten und nicht nach Volltexten gefunden werden. Als Plagiatforscher sollte Theisohn auch mehr Ahnung vom Urheberrecht haben, denn die Volltextsuche in möglicherweise rechtswidrig gescannten Monographien (Theisohn dürfte an Google Books denken) ist ganz und gar legal, also keine urheberrechtliche Grauzone.

Es geht also schon schief los.

Legitimiert die Tendenz zur Verschaltung der Disziplinen das Ignorieren von Fachtraditionen und loci classici zugunsten eines in anderen Zusammenhängen brauchbaren Detailwissens, so ermöglicht die Digitalisierung ebendiese selektive Rezeption von Forschung qua Suchfunktion, macht Spezialbibliotheken und seltene Dokumente mit wenigen Handgriffen verfügbar und erleichtert somit die Recherchen auf unbekanntem Terrain um ein Vielfaches.

Hatte nicht neulich Valentin Groebner derlei Wissenschaftssprache deutlich gegeißelt?

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/historiker-valentin-groebner-warnt-vor-floskeln-in-der-wissenschaft-a-827197.html

Wer hinreichend geschmeidig ist, verstehts sofort, wir anderen müssen es mindestens zweimal lesen.

Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Bedeutung und Funktion dem Aspekt der digitalen Verfügbarkeit in den verschiedenen Fächern zukommen – und gebündelt wird dieser Fragenkomplex in der Diskussion um die diversen Konzepte des „Open Access“ (die sich im Punkt der Kostenpflichtigkeit unterscheiden und dementsprechend als „golden road“ und „green road“ tituliert werden).

Niemand, der nicht schon etwas von goldenem und grünem Weg (als Zürcher Hochleistungswissenschaftler nennt man es fürnehm auf Englisch) gehört hat, kann sich darauf einen Reim machen und verstehen, was gemeint ist. Der grüne Weg setzt auf den Betrieb von Repositorien, die auch etwas kosten, wenngleich nicht so viel wie die “goldenen” Zeitschriften.

Während die MINT-Fächer in der Lage sind, den szientifischen Wert einer Forschungsarbeit umstandslos auf die gelieferten Informationen und deren Innovationspotenzial herunterzubrechen, rezipiert der Geisteswissenschaftler seine Texte immer mit Blick auf den geistigen Horizont, der in ihnen aufscheint, auf das Maß an Gelehrsamkeit, mit dem sie hausieren gehen und das sich nicht auf die bloßen Fakten reduzieren lässt. Er rekurriert auf einen unsichtbaren Reichtum, zu dem gerade auch all das Wissen gehört, das fruchtlos geblieben ist, auf Lektüren ohne unmittelbaren Nutzwert, auf Reflexionen, die ins Leere laufen, auf Belesenheit, auf das Nichtgeschriebene, auf ein gehöriges Pensum an angestrengter Ineffizienz. Im Zuge der Digitalisierung ist es ein Leichtes geworden, dieses unsichtbare Kapital zu simulieren und mit geliehener Gelehrsamkeit zu handeln, indem man jene langen Wege vergeblichen Suchens und Lesens den Computer gehen lässt und sich dann nur noch mit den „Treffern“ befasst.

Weil wir Geisteswissenschaftler wie blinde Kühe im Morast herumstolpern, ist es ganz schön schlimm, wenn uns der böse Computer die lästige Heuristik abnimmt oder erleichtert.

Die Probleme, die diese Konstellation in Forschung und Lehre verursacht (und der Plagiarismus ist hierbei eher eines der kleineren Probleme), sind unübersehbar und geben einen ersten Hinweis darauf, was „digitale Verfügbarkeit“ in der Wissenschaft letztlich auch bedeuten kann: Selbsttäuschung und Blenderei. Dennoch käme man wohl kaum auf die Idee, deswegen allen geisteswissenschaftlichen Fakultäten den Internetzugang zu sperren. Gefragt sind hier keine technischen, sondern arbeitsethische Lösungsvorschläge, gefordert sind Selbstkontrolle und im äußersten Fall Schamgefühl.

Eine schlüssige Begründung, wieso Nutzung digitaler Ressourcen auf Selbsttäuschung und Blenderei hinausläuft: Fehlanzeige!

Blenderei und nichts anderes ist es, wenn Theisohn von der “Aushöhlung von Fachkompetenzen durch Suchmaschinen” faselt.

»Dass man durch dicke Bücher selbst ganz hindurch muss,
zur Not mehrmals – das besitzt in der Geisteswissenschaft
nicht nur einen erzieherischen Wert.«
(Zwischenüberschrift)

Naja, wenn man so verquast und unlesbar schreibt wie Theisohn, ist eine mehrfache Lektüre ganz und gar unerlässlich. Fragt sich nur, wieso man eigentlich Theisohns dicke Bücher lesen soll.

Ich kann (wenn ichs wollte) Hegel auch wieder und wieder auf dem iPad lesen und mit einer Volltextsuche womöglich mehr davon profitieren als mit einem gedruckten Buch. Anstreichungen und Notizen funktionieren bei dem gedruckten Buch noch besser, aber wird das ewig so bleiben?

Am Schluss steht noch das Plädoyer des Feuilleton-Lieblings Theisohn, dass Open Access den Geisteswissenschaftler, der Pseudo-Geniales bei Kröner (wo sonst ja eher Klassiker zu finden sind und der notabene gegen die Fernuni Hagen geklagt hat) veröffentlichen durfte, dem Verlagswesen und damit der “literarischen Öffentlichkeit” entfremden würde. Für den normalen Geisteswissenschaftler ist der Zugang zum Feuilleton aber eine pure Illusion. Ihm ist nicht zu raten, sich an das sinkende Verlagswesen zu klammern.

Und dann ist das verschwurbelte kleine Textchen auch schon zu ende. Möge Theisohn in seiner Zürcher Klause, umgeben von den für ihn so notwendigen Irrwegen, bleiben und uns mit gedankenreichen, aber weitgehend argumentfreien Plädoyers gegen Open Access verschonen!

Entscheidung über Aktenvernichtung ist Aufgabe der Archive!

“Illegale Aktenvernichtungen sind nicht zu rechtfertigen

Fulda. Der VdA betont angesichts der weiteren Fälle von Aktenvernichtungen, die in letzter Zeit bekannt geworden sind, noch einmal, dass Entscheidungen über Aktenvernichtungen
allein Aufgabe der jeweils zuständigen Archive ist. Aktenvernichtungen an den geltenden Archivgesetzen vorbei sind nicht zu rechtfertigen. Abhilfe für die Zukunft könnten Archivarinnen und Archivare bieten, die an die betroffenen Behörden abgeordnet werden und vor Ort bei dieser Aufgabe beraten und unterstützen.
Man wundert sich doch sehr: Anstatt zu den Aktenvernichtungen zu schweigen, versuchte das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz am 12.10.2012 eine entgegen geltendem Landesrecht vorgenommene Vernichtung von Akten mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen (Pressemitteilung Thür. LfV vom 12.10.2012). Darunter befanden sich vermutlich auch Akten im Zusammenhang mit dem Umfeld der sogenannten NSU-Täter. Es provozierte damit den Verweis des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf das Thüringische Archivgesetz. In dessen Pressemeldung vom 15.10.2012 wurden die „Rechtsirrtümer“ und letztlich der „Rechtsbruch“ durch die
Verfassungsschützer klar benannt und damit die Position der Archive gestärkt. Noch schärfer reagierte die Presse. „Die Ignoranz gegenüber geltendem Recht durch den Staat selbst ist gemeinhin das Attribut von Diktaturen. Bestenfalls einer Bananenrepublik“, kommentierte die Thüringer Allgemeine am 17.10.2012 die Vorgänge.
Wie inzwischen bekannt geworden ist, kam es zu ähnlichen Vorfällen auch in Berlin. Berlin ließ Rechtsextremismus-Akten schreddern meldete Spiegel-Online am 6.11.2012. Darunter befanden sich Akten mit Informationen über Horst Mahler, der ehemals der Roten Armee Fraktion angehörte und heute dem Rechtsextremismus zugeordnet wird. Erschwerend kommt in Berlin hinzu, dass die geschredderten Akten bereits seit einiger Zeit archivisch bewertet gewesen und vom Landesarchiv zur dauerhaften
Aufbewahrung angefordert worden waren. Wie die Presse inzwischen meldet, habe der zuständige Referatsleiter seinen Mitarbeitern lediglich die unbeliebte Arbeit des Schredderns abnehmen wollen und dabei versehentlich Aktenstapel verwechselt. „Dümmste Ausrede: Links und rechts vertauscht“, titelt am
9.11.2012 BZ-Online. Dass dieser Vorgang auch in personeller Hinsicht nicht folgenlos geblieben ist, wertet der VdA als Zeichen, dass die Problematik der Aktenvernichtung tatsächlich im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen ist.
Die Ämter, welche die demokratische Verfassung der bundesrepublik Deutschland schützen sollen, rücken sich mit solchen Praktiken selbst in die Nähe des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, der die Spuren seiner Tätigkeit durch Vernichtung der Akten zu beseitigten suchte. Die dramatischen Ereignisse „Von der Stasi-Erstürmung zur Aktenöffnung“ lassen sich bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen (http://www.bpb.de).
Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang einmal mehr daran, dass die UNESCO am 10. November 2011 die Universal Declaration on Archives verabschiedet hat, welche die Dokumentation und Überprüfbarkeit von Verwaltungshandeln als einen Gradmesser für die Qualität eines demokratischen
Staatswesens definiert.
Sofern nicht eine Strafverfolgung von offizieller Seite aus erkennbar wird, wird der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare erwägen, weitere Anzeigen zu erstatten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen für diese Pressemitteilung
gerne zur Verfügung:
Dr. Clemens Rehm
Stellvertretender Vorsitzender des VdA und
Vorsitzender der Fachgruppe 1 im VdA
Telefon:+49 711 212-4288

Pressemitteilung des VdA, 14.11.2012
Den m. E. notwendingen Anzeigen des VdA werde ich mich gerne anschließen

Bundesverfassungsgericht für Meinungsfreiheit

“Der Kläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt. Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine echte Diskussion möglich sein. Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 – 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358). Gegen die Meinung des Beschwerdeführers könnte sich der Kläger im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen.”

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120917_1bvr297910.html

http://www.heise.de/tp/blogs/6/153180

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/11/13/rechtsradikal-ist-zulssiges-werturteil

“Eine Person in einem Internetforum während einer Diskussion als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss.

Der klagende Rechtsanwalt beschäftigte sich auf seiner Kanzleihomepage und in Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen. Er schrieb unter anderem über die “khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den „transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein „ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei.

Der Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, „die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen“, müsse „es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten den zweiten Rechtsanwalt zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das Landgericht sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das Oberlandesgericht sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfallen ließen.

Das Bundesverfassungsgericht hat beide Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. ”

Sozialistische Front in Hannover

http://sozialistische-front.de

“Die Sozialistischen Front war eine sozialdemokratische Widerstandsorganisation gegen den Nationalsozialismus im Raum Hannover, die zwischen 1934 und 1936 aktiv war. Sie gilt heute als eine der größten und bedeutendsten Widerstandsgruppen der Vorkriegszeit.

Dieses Internetangebot dokumentiert die Geschichte dieser Gruppe, die vor allem mit illegalen Flugschriften eine Gegenöffentlichkeit zur nationalsozialistischen Propaganda schaffen wollte. Es zeigt, wie vielfältig die Aktivitäten der Sozialistischen Front waren und wie die Gestapo schließlich die Organisation aufdeckte.

Diese Seite präsentiert Lebens- und Verfolgungsgeschichten von vielen Angehörigen der Gruppe, Originalflugschriften und -dokumente und gibt auch weitere Hinweise zur Beschäftigung mit dem Thema. Sie zeigt damit beispielhaft Möglichkeiten, Formen und Grenzen des Widerstands gegen den Nationalsozialismus aus der Arbeiterbewegung.”

Kann nicht mal eines dieser Angebote auf dieses dämliche Copyfraud verzichten? Archive haben kein Copyright an ihren Reproduktionen von 2-D-Vorlagen und schon mal gar nicht am Inhalt.

Copyfraud: “Todesbescheinigung für Franz Nause vom 21. März 1943 © Brandenburgisches Landeshauptarchiv”

Causa Stralsund: Teilerfolg: Antiquar stoppt Verkauf

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=be0dbb9b75af484e4758b35bb8276919&param=news&id=3606237

Die Bücher aus der wertvollen Stralsunder Ratsbibliothek werden vorerst nicht weiterkauft. Das bestätigte Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben (Bayern) Mittwoch der OSTSEE-ZEITUNG.
Er hatte im Sommer Teile der so genannten Gymnasialbibliothek aus dem Bestand des Stadtarchivs gekauft. Nach der OZ vorliegenden Informationen bezahlte er für die knapp 6000 Bände 95 000 Euro. Ob bereits Bücher verkauft worden seien, wollte er nicht sagen. Die Online-Ausgabe des Börsenblatts zitiert in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Verbandes Deutscher Antiquare. Darin heißt es, das Hassold zu dem Schritt, die Bücher nicht mehr anzubieten, “nach Rechtslaage nicht verpflichtet wäre.” Den Entscheidungsträgern in Stralsund solle Gelegenheit gegeben werden, die “Verkaufsentscheidung eingehend zu prüfen und begutachten zu lassen”.

Ausführlicher:

http://www.antiquare.de/aktuelles.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=49

http://www.boersenblatt.net/562303

Als dümmliches Rückzugsgefecht werte ich die Stellungnahme des Greifswalder Antiquars Ulrich Rose:

http://www.boersenblatt.net/563070

Gern hätte ich Beleg für die aus meiner Sicht falsche Behauptung:

Es seien “Verkauf bzw. Versteigerung von ganzen Bibliotheken aus privater Hand, aus kirchlichem Besitz oder aus öffentlichen Bibliotheken keine Seltenheit “.

Und die Äußerungen der WutbürgerInnen in den Kommentaren zur unseren Petition sind kein “bigottes Gezeter”, sondern angesichts eines so nicht dagewesenen Anschlags auf kommunales Kultur- und Archivgut sehr berechtigt.

Natürlich will das halbseidene Antquiariatsgewerbe, das genügend schwarze Flecken auf seiner Weste hat, jetzt den schwarzen Peter anderen zuschieben.

ich billige keinesfalls Schmäh-Anrufe und Hass-Mails an Hassold. Aber mir gegenüber war dieser Antiquar außerordentlich unfreundlich und hat nach kurzem Gespräch aufgelegt, ohne dass er etwas über die juristischen Implikationen hören wollte. Wer sich an der Zerschlagung einer historischen Sammlung beteiligt, die in der Archivsatzung als unveräußerlich gekennzeichnet ist und im Handbuch der historischen Buchbestände, das natürlich auch Antiquare gut kennen, ausführlich beschrieben wird, kann nicht auf mein Mitgefühl hoffen. Dass er nicht gewusst haben will, dass es sich um die Gymnasialbibliothek gehandelt hat (SZ-Journalist wie unten), kaufe ich ihm nicht ab. Die Besitzvermerke hat er doch selbst registriert. Auch für 95.000 erhält man keinen wertlosen Plunder, und ein Antiquar, der den kulturhistorischen Wert solcher Bände bzw. solcher Provenienzen nicht erkennt, sollte diesen Beruf nicht ausüben. Ohnehin wäre es wohl besser, wenn viele Archivare Antiquare, die sich als Kulturgutschänder betätigen, ihren Beruf aufgäben.

***

Besser spät als nie:

http://www.vdb-online.org/wordpress/2012/11/13/offener-brief-des-vdb-zum-verkauf-historischer-buchbestande-aus-dem-stadtarchiv-der-hansestadt-stralsund

“Der VDB-Vorsitzende hat sich am 11. November in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und an den Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gewendet. Herr Maaß aus dem VDB-Regionalverband Südwest hat zudem eine Online-Petition gestartet, die bereits zahlreiche Unterstützer gefunden hat. Der VDB ruft Sie zur Zeichnung dieser Petition auf.”

Der Offene Brief lautet:

Offener Brief an den Präsidenten der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund

Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Mit großer Besorgnis haben wir die Presseberichte über den Schimmelbefall im Stadtarchiv
der Hansestadt Stralsund zur Kenntnis genommen. Mit noch größerer Besorgnis müssen wir
feststellen, dass diese gravierenden Schäden nur deshalb bemerkt wurden, weil unter
Ausschluss der Öffentlichkeit wertvolle Bibliotheksbestände ungenannten Umfangs verkauft
wurden. Mit Bestürzung müssen wir feststellen, dass immer mehr dieser Werke – versehen
mit ungetilgten Besitzstempeln der Hansestadt Stralsund – in verschiedenen Antiquariaten
zum Kauf angeboten werden. Unverständlich ist uns, warum – trotz zahlreicher Nachfragen
aus Bibliotheken und Archiven – von Seiten der Hansestadt immer noch keine Angaben zur
Quantität und zur Qualität der veräußerten Bestände gemacht werden können oder dürfen.
Wir bedauern ausdrücklich, dass vor dem Verkauf nicht der Rat qualifizierter
Bibliothekarinnen und Bibliothekare des Landes eingeholt wurde und dass dadurch dem
Vermögen der Bürgerinnen und Bürger Stralsunds möglicherweise materielle wie
immaterielle Schäden in erheblichem Umfang entstanden sind.

Die historischen Archiv- und Bibliotheksbestände der Hansestadt Stralsund reichen ins
Mittelalter zurück – sie gehören ebenso zum Weltkulturerbe Stralsund wie der Grundriss, die
Gebäude und die Kirchen der Stadt. Dieses Erbe unbeschädigt und ungeschmälert für
kommende Generationen zu erhalten muss den Verantwortlichen in Stadt und Land Pflicht
und Verpflichtung sein.

Sehr geehrter Herr Präsident der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir ersuchen Sie, dieser Pflicht nachzukommen.

Wir ersuchen Sie ferner, detaillierte Auskunft über Umfang und Qualität der veräußerten
Bestände zu geben und auch das beim Verkauf durchgeführte Vergabeverfahren
einschließlich der Preisermittlung offen zu legen. Die Ankündigung von Herrn
Oberbürgermeister Dr. Badrow, zum Verkauf im Nachhinein „eine unabhängige
Fachmeinung von außen“ einzuholen, erachten wir nicht für ausreichend.

Öffentliches Archivgut darf nicht veräußert werden, historisches öffentliches Bibliotheksgut
nur unter Beachtung der fachlichen Standards abgegeben oder ausgesondert werden. Hierzu
gehört, dass der Zusammenhang historischer Sammlungen gewahrt bleiben muss und dass
entbehrliche Bände vorrangig anderen Bibliotheken und öffentlichen Sammlungen anzubieten sind.

Im Namen unserer Mitglieder erklären wir unsere Bereitschaft, Sie beim Schutz und bei der Erhaltung Ihres schriftlichen Kulturguts fachlich zu beraten und zu unterstützen”

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus-Rainer Brintzinger

Der Brief liegt auf einer Linie mit den bisherigen Protestbekundungen. Erfreulich ist, dass es nicht als ausreichend bezeichnet wird, wenn ein externer Gutachter bestellt wird.

Einem Gespräch mit einem SZ-Journalisten, der für morgen einen Artikel vorbereitet, konnte ich entnehmen, dass anscheinend zwei Experten tätig werden sollen. Nach den Signalen aus Stralsund laufe es wohl auf eine Rückabwicklung des Kaufs hinaus.

Er berichtete zudem, es werde behauptet, zum Verkaufszeitpunkt sei schon die Hälfte der Gymnasialbibliothek nicht mehr vorhanden gewesen. Aufgrund des “Handbuchs der historischen Buchbestände” und eines Telefonats mit der Bearbeiterin des Eintrags, Frau Klostermann, die sich der Petition angeschlossen hat, kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen.

Aus anderer Quelle stammt die Information, die Idee für die Verkäufe sei vom Stadtarchiv ausgegangen. Dann sollten dort meines Erachtens personelle Konsequenzen gezogen werden!

***

Wir dürfen uns jetzt nicht zurücklehnen, sondern müssen die Petition weiterbetreiben! Inzwischen haben unterschrieben 2192 Bürgerinnen und Bürger:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

379 Likes auf Facebook:

https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

“Bona Peiser – Die erste deutsche Bibliothekarin”

Buchpräsentation von Frauke Mahrt-Thomsen (http://www.kribiblio.de)

am 27.11.2012, 20.00 Uhr, Tucholsky-Buchhandlung, Berlin

“Bona Peiser, 1864 in Berlin geboren, ist die erste deutsche Bibliothekarin, Wegbereiterin der Bücher- und Lesehallen-Bewegung und der Frauenarbeit in Bibliotheken.”

http://www.bibspider.de/node/267

“Bona Paiser war die erste Frau in Deutschland, die hauptberuflich in Bibliotheken gearbeitet hat – mit dem Gedanken allen Menschen die Bücher kostenlos zur Verfügung zu stellen, was es bis dahin in der Form noch nicht gab.”

http://www.buchhandlung-tucholsky.de/seiten/posts/bona-peiser-1864-1929-5.php

Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search