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Die Entdeckung des Altertums im Spiegel von Inschriften

Die folgende Rezension erschien in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 742f.

Martin Ott: Die Entdeckung des Altertums. Der Umgang mit der römischen Vergangenheit Süddeutschlands im 16. Jahrhundert. (Münchener Historische Studien. Abteilung Bayerische Geschichte Bd. 17). Kallmünz/Opf: Michael Lassleben. 2002. XII, 309 S.

[30.1.2016 online: https://edoc.ub.uni-muenchen.de/17501/]

Die Münchener Dissertation nähert sich ihrem Thema interdisziplinär
und quellennah: Es geht um römische Inschriften – diese stehen im
Vordergrund – und Münzen, die im altbayerischen Raum und in
Bayerisch-Schwaben in der Zeit des Renaissance-Humanismus entdeckt und beschrieben wurden. Den größten Einfluss hat die
Wissenschaftsgeschichte der Archäologie und der antiken Epigraphik auf den Autor ausgeübt, während die deutschsprachige Humanismusforschung kaum rezipiert wurde.

Nach einem breiten Forschungsüberblick und Ausführungen zur
Quellenlage wendet sich Ott den Münzfunden zu, um dann zu den
Inschriftenfunden zu wechseln. Er stellt Peutingers Inschriftensylloge
(“Romanae vestustatis fragmenta” gedruckt 1505) in den Mittelpunkt, behandelt aber auch Aventins Inschriftenrezeption. Neben den humanistischen Syllogen gab es auch “protohumanistische Dokumentationen” antiker Inschriften (S. 122). Umfangreich werden die italienischen Syllogen des 15. Jahrhunderts erörtert, bevor Ott sich wieder seinem Untersuchungsgebiet widmet. Er sieht die süddeutschen
Inschriftensammlungen vor allem als “topographische Schriften”.
Ausführlich kommt die “antiquarische Bewegung” des 16. Jahrhunderts zur Sprache, die in und außerhalb von Bayern/Schwaben die Inschriften aufgriff, in gelehrten Werken zur römischen Geschichte, aber beispielsweise auch in Reisebeschreibungen. Als eine Art Appendix
können die letzten beiden Artikel zu antiken Überresten auf Karten und in Chroniken von Salzburg, Nürnberg und Kempten gelten, bevor ein kurzer Schlussabschnitt “Die Endeckung des Altertums” die Darstellung beschließt.

Otts Studie ist ein respektabler und wichtiger Beitrag zu einem lange vernachlässigten Forschungsgebiet. Sie besticht durch ihre
Erschließung neuen handschriftlichen und archivalischen Materials.
Indem sie aber auf einem einzigen Aspekt, dem topographischen,
insistiert, entwirft sie aus meiner Sicht ein Zerrbild der
humanistischen Inschriftenkultur. Berücksichtigt wird in der Tat nur
die Vorgeschichte der modernen wissenschaftlichen Archäologie, sehr viel wichtigere Gesichtspunkte werden konsequent ausgeblendet. Gelehrte, die sich um 1500 mit Inschriften befassten, schrieb ich 1998 (Fürstliche Erinnerungskultur, in: Les princes et l’histoire, S. 3), haben diese vor allem als “Muster für die Stiftung ewigen Nachruhms” geschätzt. Es grenzt schon an Manipulation, wenn Hartmann Schedels Bemühungen um Inschriften in einer Fußnote versteckt werden (S. 100 Anm. 338). Als ob die Zeitgenossen, die von Inschriften fasziniert
waren, zwischen nordalpinen und italienischen und zwischen antiken und mittelalterlich-zeitgenössischen Beispielen strikt unterschieden
hätten!

Otts Arbeit hat mich dazu angeregt, einen Stapel Material zur
humanistischen Inschriftenkultur aufzuhäufen, den ich hier nicht
ausbreiten möchte. Es genügt der Hinweis auf Christopher S. Wood,
Forgery, replica, fiction (2008), Index s.v. inscriptions und Dieter
Mertens, Oberrheinische Humanisten um 1500 als Sammler und Verfasser von Inschriften, in: Traditionen, Zäsuren, Umbrüche (2008), S. 149-164. Mertens beschreibt die Begegnung der Gelehrten “mit den antiken Inschriften als Dokumenten der Geschichte und Zeugnissen des Zusammenhangs von Ruhm und Zeit, mit ihrer Ästhetik, ihrer Aura und ihrem Prestige” (S. 149). Inschriften sind in der Zeit des Humanismus – und das verkennt Ott – weit mehr als Geschichtsquellen, denen man die antike Topographie entnehmen konnte. Sie fungierten als Vorlagen –
in Stil und Schriftformen (Renaissance-Kapitalis!) – für
zeitgenössische Inschriften um 1500. Die nach wie vor großartige
Passage in Paul Joachimsens “Geschichtsauffassung” (1910, S. 116ff.) erfasst das, worum es darum ging, erheblich besser. Ott zitiert Joachimsen, hat ihn aber ganz offenkundig überhaupt nicht verstanden.

An kleineren Mängeln fiel mir auf: S. 67 wird der Vorarlberger
Humanist Michael Hummelberg als Hummelburg eingeführt, wobei auch die beiden Literaturtitel von Burmeister und Podhradsky mit der falschen Schreibweise versehen werden. Dass die grundlegende Studie zu Andreas Althamer als Altertumsforscher (Joseph Zeller, Württ. Vjh. 1910) übersehen wurde, ist ärgerlich.

Weitergeführt hat Ott seine Überlegungen in dem 2010 erschienenen Aufsatz “Vor uns die Sintflut? Die vorgeschichtlichen Epochen süddeutscher Stadtgeschichte zwischen historiographischer Konstruktion und archäologischer Empirie” (in: Vorwelten und Vorzeiten, S. 125-151). In diesem neueren Beitrag hat mich die Einbettung der Inschriften in die Erinnerungskultur des 16. Jahrhunderts mehr überzeugt.

Klaus Graf

Nicht berücksichtigt hat Ott die wichtige Inschriftensammlung, die Johannes Streler für Petrus Jakobi auf dessen im Jahr 1500 geäußerten Wunsch schrieb und die vor wenigen Tagen ins Netz gestellt wurde: Darmstadt Hs. 2533.

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-2533

Zu Johannes Streler siehe zusammenfassend:

http://www.mrfh.de/2560

Dort ist übersehen Dieter Mertens, Reuchlins Landesherr …, in: Reuchlin und die politischen Kräfte seiner Zeit (1998), hier S. 242-249, der ausführlich über die Darmstädter Handschrift handelt. Dieser Beitrag ist online:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2766

Da das MRFH seinen Streler-Artikel 2012 datiert hat, sei der Hinweis erlaubt, dass das bibliographische Ermitteln dieser Literaturangabe nun wirklich kein Hexenwerk ist. Man braucht nur bei Google Book Search

darmstadt “hs 2533”

einzugeben und findet drei Erwähnungen:

https://www.google.de/search?q=darmstadt%20%22hs%202533%22&tbm=bks

Aber mit dem Internet haperts bei den Marburger Germanisten ja generell etwas.

Adolf Schmidt stellte 1905 in der Westdeutschen Zeitschrift die Darmstädter Inschriftensammlung vor und teilte einige kurze Texte u.a. von Heinrich Bebel mit:

https://archive.org/stream/westdeutschezei28unkngoog#page/n112/mode/2up

Waltzing edierte ebenfalls Texte aus dem Codex im Musée belge 1908 :

http://books.google.de/books?id=QS3VAAAAMAAJ&pg=PA35 (US)

#epigraphik

Eine Kirche in Boston überlegt, die Gutenberg-Bibel der US-Druckgeschichte zu verscherbeln

http://bostonglobe.com/metro/2012/11/30/old-south-church-copley-square-considers-selling-first-book-published-north-america/oNBHJJ7yPT3GjKf8sFEz8O/story.html

Es geht um das 1640 veröffentlichte Bay Psalm Book, das erste Druckwerk der heutigen USA.

“Those are obviously longstanding gifts that are important to the church,” said Davis Yetman, whose grandfather began attending Old South shortly after World War I. “I don’t think any previous generation has ever said, ‘We’re so poor we have to sell this.’ And the church has gone through a lot of times harder than this.”

Makholm, an economic consultant from Boston, said the proposal is a hasty, shortsighted, and unnecessary move by clergy and lay leaders who seem indifferent to the division they are sowing in the congregation.

For some of the church’s older members, he added, the psalm book and silver provide a tangible connection to the congregation’s venerable past.

Update: Verkauf findet statt
http://archiv.twoday.net/stories/565873442

Causa Stralsund: Stadt lässt Antiquare wertvolles und unveräußerliches Archivgut weiterverscherbeln!

Am 28. November 2012 schrieb ich in INETBIB:

Was ist mit den anderen von dem Antiquar erworbenen wertvollen Stralsunder Bestaenden, die nach wie vor z.B. bei Ebay angeboten werden? Nach wie vor werden wertvolle Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund auf verschiedenen Plattformen angeboten. Der Ebay-Verkaeufer heißt pundr_art und ist Robert Hassold. http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1833-gebunden-/300801240846 ist die Stralsundische Zeitung von 1833, wobei auf Bild 2 der Stempel der GYMNASIALBIBLIOTHEK zu erkennen ist. Der gleiche Stempel ist auch bei dem Jahrgang 1802 sichtbar: http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1802-gebunden-/300787928738 Angeboten wird auch eine Schrift von 1780 http://www.ebay.de/itm/Original-Schrift-z-Andenken-v-Gregorius-Langemak-St-Nikolai-Kirch-Stralsund-1780-/300792310342 Ich habe bereits http://archiv.twoday.net/stories/197335310 festgestellt, dass ich für diese extrem rare Druckschrift (sie erscheint auch im Filmmaterial des NDR in mehreren Berichten) keinen einzigen Nachweis im “Karlsruher Virtuellen Katalog” (Bibliotheken, D, AT, CH) finde, sie in deutschen Bibliotheken also nicht elektronisch katalogisiert ist, womoeglich ausserhalb von Stralsunds also gar nicht vorhanden ist.
http://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

Der Verkauf geht nach wie vor munter weiter, offenbar weil der Antiquar Hassold sich vertraglich zusichern ließ, dass er das unschätzbare Kulturgut ohne Einschränkung verkaufen darf, das vor oder vielleicht auch neben seinem 95.000-Euro-Deal, der jetzt rückabgewickelt wurde, dem Stadtarchiv entfremdet wurde und das nach meiner Rechtsauffassung genauso unveräußerlich ist wie die Gymnasialbibliothek bzw. sich aus Beständen der Gymnasialbibliothek zusammensetzt (siehe Belege oben).

Nach wie vor liegt mir von der Stadt Stralsund keine Information über die neben der Gymnasialbibliothek (also außerhalb des nächste Woche zurückgebrachten Bestandes) verkauften Bestände.

Das Innenministerium als Kommunalaufsicht hat dringend Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Stralsund alles weitere verkaufte Bibliotheksgut aus dem Stadtarchiv, das der Unveräußerlichkeit unterliegt (nach meiner Interpretation: alles), unverzüglich ebenfalls zurückholt.

“Seitens des für Archivrecht zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verstößt die Veräußerung des besagten Buchbestandes gegen § 12 Landesarchivgesetz i.V.m. § 6 Abs. 1
der Satzung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund, was zur Nichtigkeit des Vertrages gem. § 134 BGB führt.” (Mitteilung des Innenministeriums an mich.) Es wäre wichtig zu wissen, ob “besagten Buchbestandes” nur die Gymnasialbibliothek meint.

Der Käufer eines Stück hat mir die folgenden Zeilen zugänglich gemacht, aus dem der historische Unikatcharakter des verkauften Stücks ebenso hervorgeht wie die Sicherheit der Antiquare, von der Stadt Stralsund diesbezüglich nichts mehr befürchten zu müssen.

Zur Erinnerung: Mein Konvolut hat keine Signatur, aber ein Exlibris der “Bibliothek der Stadt Stralsund” das über das Exlibris von Ernst Heinrich Zober drübergeklebt ist. Es stammt offenbar aus dem Nachlass von Zober, der 1870 in die Ratsbibliothek kam. Der Nachweis, das die 12 Bestandteile Dubletten seien, dürfte (mit Ausnahme des eigenen Zoberschen Beitrags zur Geschichte des Gymnasiums) schwer zu erbringen sein. Ich habe noch nicht recherchiert, glaube aber dass einige der Beiträge wie die Gratulationsgedichte in Deutschland nicht nachgewiesen sind. Folgt Beschreibung des Antiquariats [mit eigenen Anm., teils nach dem handschr. Inhaltsverzeichnis]

1. Koch, Friedrich. – Konvolut von und über Friedrich Koch, [falsch:] Direktor des Gymnasiums Stralsund u. a. 12 Schriften und ein Nachrichtenblatt.
Stralsund u. a. 1839. – 26,5×22 cm. Halblederband, wasserrandig, etwas fleckig. Lederrücken schmucklos, stark berieben. Kanten und Ecken aufgestoßen.
Zustand der einzelnen Schriften siehe Einzelauflistung. Einbandzustand innen: Mit Exlibris der Bibl. d. Stadt Stralsund im Innendeckel und mit handschr. Inhaltsverz. auf der Vorsatzseite.
Frontispizportrait vorne mit großem Wasserrand. Innendeckel und Vorsatzs. gilbfleckig. –
Im Konvolut enthalten:
1. Frontispizportrait: Lithographie von Dr. Friedrich Koch, Königl. Consistorial- und Schulrath. [F.H. Morin nach Franz Kugler]
[a. Greifswald]
. Folgend mehrf. gefaltetes “Plakat” [Diplom der Ehrendoktorwürde]:
Quod Felix Faustuque sit Auctoritate et summis auspiciis Sacre Regiae Maiestatis Friderici Guilelmi III… Malte Putbus…. Fasces Academicos Tenente Viro Magnifico Ioanne Augusto Grunert ego Ioannes Christianus Frid. Finelius…Summa cu
raulatione et Laetitia …Fridericum Koch etc. (Re. untere Ecke des Blattes fehlt ohne Textverl., links am Falzrand mit Einriss. etwas gilbfl.)
2. Schoemann, Georg. Frid.: Specimen Observationum in Theophrasti Oeconomicum et Philodemi Librum IX de Virtutibus et Vitiis. 37 S. Greifswald, C. A. Koch, 1839. Leicht wasserrandig
3. [Hermann Paldanus:] Viro Doctissimo Gravissimo Summe Verabili Friderico Kochio… Sollemnia Munerum Gloriose Administratorum Semisecularia idibus Maiis 1839. Celebranti Pio ac Devoto animo gragulantur gymnasii Gryphisvaldensis Praeceptores interprete Hermanno Paldamus. Indes Narratio de Carolo Reisigio Thuringo. Typis Frid. Guil. Kunike. 30 S. komplett mit grünem Papierbroschürumschlag eingebunden. Guter Zustand.
[b. Köslin]
4. Viro Summe Reverendo Atque Illustri Friderico Kochio… XV. Maii a 1839, die Semisaeculari… gratulantur Director et Magistri Gymnasii Coeslinensis. Festschrift, gedichtete Verse, 4 Bll. auf Pergament gedruckt. Rand mit schwarzer Zierleiste, angestaubt, leicht gilbfleckig.
[c. Putbus]
5. [Hermann Erfurdt;] Viro Amplissimo doctissimo summe venerando de re publica meritissimo Friderico Kochio… die SV. Maii 1839 per quinquaginta annos munere scholastico… Padagogii Regii Putbusiensis. Putbus, Typis Fridel, 1839. 22 S., 1 großer mehrf. gefalteter Plan: Ansicht und Grundriss des königl. Pädagogiums zu Putbus. Blauer Papiereinband mit eingebunden. Plan in gutem Zustand. Handschr. Eintrag von alter Hand im Innendeckblatt.
6. [Ferdinand Hasenbalg:] Viro Doctissimo Illustrissimo Amplissimo Friderico Kochio… Idibus Maiis 1839 Per Decem Lustra … Hoc Carmine semsaeculari ea qua par est observantia piisque votis gratulatur F. hasenbalg. Putbus, Fridelianis, 1839. 2 Bll, gefaltet, wenig fleckig.
[d. Stargard]
7. Viro Summe Reverendo Senatus Ecclesiastici et Scholastici Consiliario … Frid. Koch… Idus Maias quo die abhinc quinquaginta annos docendi munus suscepit. Pie congratulantur Praeceptores Gymnasii Stargardiensis. Stargard, 1839. 2 Bll., gefaltet, leicht gefärbt mit Festgedicht.
8. Dr. C. Freese: Die pädagogische Bildung der künftigen Gymnasiallehrer. Gewidmet, Dr. Friedrich Koch zum 15. mai, dem jubelfeste seines 50-jährigen Wirkens für das Wohl der pommerschen Jugend. Stargard, Ferdinand Hendeß, 1839. 32 S., sauber.
[e. Neustettin]
9. Friderico Kochio, …quinquaginta annos in re scholastica cum insigni laude decursos. Rector et Praeceptores Gymnasii Nedvigiani Neosedinensis. 1 Bl., 18 S., 1 Bl. am Rand leicht knittrig.
[f. Alt-Stettin]
10. Viro Summe Reverendo Friderico Koch… Muneris Sacra Semisaecularia die XV Maji 1839 celebranda ea qua par est pietate congratulatur Gymnasium Palaeo-Sedinense. 2 Blatt, Festgedicht, am Rand etwas fleckig.
11. Dem Herrn Friedrich Koch, Doctot der Philosophie, königl. Consistorial- und Schulrathe, Ritter des rothen Adler-ordens 3. Kl. mit der Schleife am Tage seines 50jährigen Amts-Jubiläums… gewidmet von dem hiesigen geistlichen Ministerium. Stettin, den 15. Mai 1839. 3 Bll., Festgedicht.
[g. Stralsund]
12. Zur Geschichte des Stralsunder Gymnasiums. Erster Beitrag: Die Zeit der drei ersten Rectoren (1560 bis 1569). Mit dem Grundrisse des Gymnasiums (etwas wasserrandig, davor eingebunden) und einigen Fac-simile (1 Bl. danach eingebunden). Stralsund, Verlag der Löffler’schen Buchhandlung, 1839. Grundrisstafel, 3 Bll., 46 S., Faksimile Tafel. (unten einmal eingerissen, etwas fleckig).
13. Ein Zeitungsblatt aus den Pommerschen Nachrichten in dem das 50jährige Jubiläum Erwähnung findet. (fleckig)

Ja, Koch war kein Stralsunder (wenn das kommt), und das Teil mit explizitem Stralsund-Bezug ist sicher noch einmal vorhanden. ABER: Der Band ist 100% Bestandteil des Archiv- und Bibliotheksguts aus alter Schenkung bzw. Erwerbung und b) ein unikaler Beitrag zur Organisation und Selbstverständnis der pommerschen Gymansien 1839 und zur Geschichte des pommerschen Bildungswesens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts – zumal der Rest des Kochschen Nachlasses im heute polnischen Szczecin lagert.

[…]

——– Original Message ——–
Subject: Ihre Bestellung
Date: Fri, 30 Nov 2012 10:26:03 +0100 (CET)
From: augusta-antiquariat@web.de
To: […]

Sehr geehrter Herr […],

es freut uns sehr, daß jetzt das Buch doch gut angekommen ist.
Sie brauchen nicht zu befürchten, daß Sie das Buch zurückgeben müssen. Es ist so, daß der Ankauf von Herrn Hassold aus Stralsund inzwischen rückabgewickelt wurde.
Alle nun im Netz befindlichen Bücher oder Broschüren stammen nicht aus der Gymnasial-Bibliothek und dürfen somit weiterhin verkauft werden. Dies ist vertraglich und rechtlich abgesichert.
Wir wünschen Ihnen also weiterhin viel Freude an dem schönen Buch, eine schöne Advents- und Weihnachszeit und senden

viele freundliche Grüße

Brigitte Hassold

Herzliche Grüße,

Angela Schulz, Brigitte Hassold
Augusta-Antiquariat GbR
Augsburger Straße 1
86420 Biburg
Tel. 0821 420 61 51

P.S.:
Wenn Sie Lust haben, besuchen Sie unseren Ebay-Shop. Wir freuen uns auf Sie!
http://stores.ebay.de/Happyladies-Kunst-und-Wohndeko

Abgesehen von der Verlusten, die beim Käufer der Gymnasialbibliothek durch seine Vernichtung von Büchern und seine Verkäufe entstanden sind, sind weitere Verluste zu verbuchen, durch Stücke, die eindeutig zur Gymnasialbibliothek gehörten (Besitzstempel!), die aber zu Buchverkäufen – wohl sogenannte Dublettenverkäufe – an Hassold zählen, um die sich die Stadt Stralsund offenbar nicht kümmert!

Was sind das für Verträge, die den Antiquaren den Verkauf von unveräußerlichem Kulturgut ermöglichen?

Bis 1945 waren die Stadtbibliothek und die Gymnasialbibliothek getrennte Sammlungen.

Stücke mit dem Exlibris der Stadtbibliothek oder aus anderen Sonderbeständen des Stadtarchivs, auch aus der Löwenschen Bibliothek, sind aber zahlreich im Handel aufgetaucht und von uns dokumentiert worden.

Meine eigenen Mitteilungen müssen nochmals wiederholt werden:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288
http://archiv.twoday.net/stories/197335327

Adam Smith: “Untersuchung der Natur und Ursachen von Nationalreichthümern.”
http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7905647934
“Exlibris der Bibliothek der Stadt Stralsund”

Dieses Stück fand ich im gedruckten Katalog der Stadtbibliothek von 1829. Die auf dem Foto erkennbare Signatur stimmt mit der im Katalog genannten überein.

Es kann also keine Rede davon sein, dass die Unveräußerlichkeit für dieses Buch nicht gelten sollte, da es mindestens seit 1829 inventarisiert ist.

650 EURO will Hassold für eine Schrift von Jacob Grimm (mit Exlibris der Stadt Greifswald, erkennbare Signatur auf dem Foto: G 265)

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7309001880

***

495 EURO soll kosten ein Sammelband mit theologischen Drucken aus dem 17. Jahrhundert

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7742276910

“Vorsatzseite vorne mit Loch, im Innendeckel Ex libris der Kirchen Bibliothek der Nicolaikirche in Stralsund.
(so http://archiv.twoday.net/stories/197333288 )

Eine Veräußerung von Stücken der Nikolaibibliothek ist ungeheuerlich!

Eine kostbare Sammlung theologischer Schriften, bestehend aus 33 mittelalterlichen Hss. und 356 z. T. mehrbändigen Druckwerken, kam 1860 mit der Nikolaikirchenbibliothek (Signatur NB) in den Bestand der Ratsbibliothek. In einem Bericht des Bibliothekars Rudolf Baier anläßlich des Bibliotheksumzugs 1896 ist die Bibliothek der Kirche zu St. Nikolai unter der Signatur NB bereits den 13 Abteilungen einverleibt. Diese Signatur schließt auch die geretteten Bücher der Bibliothek der Kirche zu St. Marien ein, deren Großteil 1647 einem Brand zum Opfer gefallen war, und die der dritten großen Stadtkirche, St. Jacobi.
So das Handbuch der historischen Buchbestände im Abschnitt zur Stralsunder Archivbibliothek
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Verkauft wurden auch Buchbestände des Rügisch Pommernschen Geschichtsvereins – siehe http://archiv.twoday.net/stories/197333252 – und Bestände aus dem Realgymnasium Stralsund.

Verkauft wurden sogar mindestens zwei Titel der Löwen’schen Bibliothek, wie ich am 2. November zeigen konnte:

http://archiv.twoday.net/stories/197333263

Es handelt sich um:

1. Schöttgen, Christian: Jesus Der Wahre Meßias (Messias), aus der alten und reinen Jüdischen Theologie dargethan und erläutert. Leipzig 1748

2. Für 295 Euro nach wie vor zu erwerben ist Stettens Selinde bei Peter Hassold:

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=8811130142

“Bibliotheksexemplar mit Stempel, Titelblatt mit roten Siegel”. Das rote Siegel weist deutlich auf die Löwen’sche Bibliothek hin, und ich fand den seltenen Ritterroman als Bestandteil der Löwen’schen Bibliothek im Katalog von 1829!

Tatsache ist also: Nach wie vor wird ein Buch der kostbaren Löwenschen Bibliothek alias Barockbibliothek, auf die die Stadt sonst so stolz ist, im Antiquariatshandel von Peter Hassold angeboten!

Knapp einen Monat, nachdem ich öffentlich darauf hingewiesen hatte.

Ob das Buch in Dietmar Gohlischs wissenschaftlichem Katalog der Löwen’schen Bibliothek erscheint, weiß ich nicht, da der winzige Verlag des Werks eine Bestellung von mir ignoriert hat und von Gohlisch nur eine Mail kam, meine weiteren Kontaktbitten auf seinem Anrufbeantworter aber ignoriert wurden.

Nur die Kommunalaufsicht kann die Stadt stoppen, die zwar jetzt die Gymnasialbibliothek zurückgeholt hat, aber bei den anderen rechtswidrigen Veräußerungen untätig bleibt und die Antiquare gewähren lässt.

Nach herrschender Ansicht kann auch kein Wissenschaftler vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsverstoß gegen das Archivgesetz auf dem Klageweg geltend machen. Es fehlt an einem subjektiv-öffentlichen Recht, das ihn zur Klage befugt, an einer “Schutznorm”, siehe auch

?s=verbandsklage

Als ich vergeblich den Kauf des Wolfegger Hausbuchs vor dem VG Sigmaringen 2008 mit einem Eilantrag stoppen wollte (es war bereits verkauft, als ich die Klage einreichte, siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/4911803 ), gab das Gericht einen Hinweis, dass die von mir als Schutznorm angeführte Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 GG (als Schutznormen kommen neben einfachgesetzlichen Regelungen, soweit diese ausdrücklich im Interesse zumindest AUCH der Bürger ergehen, was jeweils zu prüfen ist, auch die Grundrechte in Betracht) eher nicht einschlägig sei. Das VG Greifswald würde im vorliegenden Fall wohl argumentieren, dass die Unveräußerlichkeit ausschließlich im öffentlichen Interesse liege und keine drittschützende Wirkung für Wissenschaftler mit der Klausel verbunden sei.

Daher gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

?s=stralsund

Postmoderner Stuss in der ZGO

Simon Maria Hassemer, Erzählte Geschichte der Welt – Geschichte der erzählten Welt. Narrativität und Diegese der Straßburger Twinger-Chronik, in ZGO 160 (2012), S. 131–164

Der Autor betreibt Schaumschlägerei, hantiert mit erzählwissenschaftlichen Begriffen, ohne dass ersichtlich ist, was man denn nun über Twinger weiß, was man bisher noch nicht wusste. Es geht auch nicht wirklich um den Text, sondern darum, dass der Autor seine Theorie-Anwendung ausstellen kann.

Handwerkliche Mängel sind schon bei flüchtiger Durchsicht zu erkennen. Wer nicht mitbekommen hat, dass im Rahmen des Handschriftencensus mit derzeit 88 Handschriften (viele davon auf mein Betreiben eingetragen) die Überlieferung so umfassend wie nie zuvor zusammengestellt wurde, sollte nichts über Twinger und seine Rezeption schreiben. Es fehlen vergleichsweise wenige Handschriften, für die die Verantwortlichen des Census noch keine Einträge vorgesehen haben (und derzeit wird wohl kaum etwas oder gar nichts am Handschriftencensus gemacht, die letzte Mitteilung, dass etwas redaktionell bearbeitet wurde, datiert bei mir vom 29. August 2012).

http://www.handschriftencensus.de/werke/1906

Darf ein Herausgeber der ZGO einem Autor die in Anm. 41 auf S. 141 aufgestellte Falschbehauptung durchgehen lassen, dass die Bestände der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek 2004 verkauft wurden? Fast alle Handschriften bis auf das später abgegebene Nibelungenlied C wurden 1993 für die beiden Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart erworben. Hegels Handschrift a befindet sich in Karlsruhe, und jüngst wurde eine moderne Beschreibung ins Netz gestellt:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31576362

Was S. 144 über Google-Digitalisate gesagt wird, ist ersichtlich kenntnisarm.

Gern schreiben wir “ergodisch” in unserer Vokabelheft, was sich auf Literatur bezieht, bei der der Leser “einen nicht banalen kognitiven Aufwand erbringen muss, um den Text zu begehen” (S. 147 Anm. 71). Hassemers Aufsatz ist demzufolge ergodisch, wobei sich allerdings die Frage stellt, ob der kognitive Aufwand lohnt, das Theorie-Geschwurbel zu durchdringen.

Toll! Handschriftenabbildungen der British Library erhalten Public-Domain-Etikett

Ich wollte kaum glauben, was ich bei

http://www.inthemedievalmiddle.com/2012/11/medieval-manuscript-images-and-copyright.html

las. Aber es stimmt!

Access Reuse Guidance Notes for the Catalogue of Illuminated Manuscripts

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This usage guide is based on goodwill. It is not a legal contract. We ask that you respect it.

http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/reuse.asp

William Noel vom Walter-Art-Museum sagt:

Libraries containing special collections of medieval materials are normally very careful to write restrictive copyright on their materials. Part of this is historical; that is to say, when images of these manuscripts were published in books, it didn’t have to behave like digital data, and it didn’t have to be free for people to use in all sorts of ways and in different contexts. The images were just reproduced in other books. But those days are fast running out, and digital images need to be free, so that people can do what they need to do with them and what they want to do with them. That’s the great thing about digital data!

http://blog.ted.com/2012/05/29/the-wide-open-future-of-the-art-museum-qa-with-william-noel

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5405864

Pirckheimer-Salbuch http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/record.asp?MSID=1619&CollID=20&NStart=49