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Reste der Freiherrlich von Pölnitz'schen Fideikommissbibliothek Aschbach

http://www.hampel-auctions.com/de/91-321/onlinecatalog-detail-n1789.html

Im Bereich “AUS SCHLÖSSERN, VILLEN, SPEICHERN UND REMISEN”

“975
Großes Konvolut Bücher
18. Jahrhundert.

Teilweise in Kalbsledereinband, darin enthalten Anton Faber, “Neue europäische Staatskanzley” von 1782. Teilweise die Exlibris Freiherr von Pölnitz, Fideikommissbibliothek, Aschbach. Ca. 51 Bände. Dazu weitere Bände des 18. Jahrhunderts.”

Die Herrschaften haben noch weiteres “ausgemistet”:

“927
Fränkischer Hofmaler des 18. Jahrhunderts
PORTRAIT DES KARL ANTON FREIHERR VON PÖLNITZ
Öl auf Leinwand.
138 x 90 cm.

Der Adelige im Harnisch in Lebensgröße im Dreiviertelportrait nach rechts an einem Tisch stehend. Die linke Hand ist an das rote Samttischtuch, die rechte an die Hüfte gelegt. Der Harnisch geglättet, zeigt Polierglanz, an der Vorderseite reiche, vergoldete Rocailledekoration mit einer Fantasiemaske, am Halsansatz wiederholter Reliefdekor, über dem Harnisch rotes Ordensband mit schwarzem Doppeladlerorden (österreichischer Doppeladler mit Wiener Wappen) mit Umschrift “Virtus et Fidei”. Mit großer Sorgfalt ist die reich bestickte Rockschürze wiedergegeben in heller Seide mit prächtiger Rocaille-Goldfadenstickerei, darüber ein zurückgelegter, blauer Veloursmantel mit silberner Fadenstickerei in Form breiter Akanthusvoluten mit Bandwerk, die sich an den breiten Ärmelstulpen wiederholen. Die fein gemalten Finger treten unter der Spitze hervor. Die Figur nach rechts gewandt. Der helle, wache Blick auf den Betrachter gerichtet, die Mundwinkel lassen ein leichtes souveränes Lächeln erkennen. Das Haar weiß gepudert, seitlich zu Doppelrollen frisiert. Im Nacken eine Seidenschleife. Der Hintergrund im linken Bereich dunkler gehalten, hellt sich nach rechts leicht grünlich auf. Am linken Bildrand eine Marmorsäule als Symbol des Hoheitsstandes, darüber ein rötlich-goldenes Brokatvelum. Links unten am Säulensockel das bekrönte Herrschaftswappen, rechts oben elfzeilige Aufschrift “CARL ANTON FREIHERR VON PÖLNITZ, HERR AUF ASCHBACH HVNDSHAVDTEN/LEVCHSENHOFF TAG MAN UND STEGENDTVMBACH IHRO RHÖM/KAYSER MAI-/WIRKLICHER RAT HOCHFÜRST BAMBERG GEHEIMER RATH VND DES HEIL. RÖM. OHNMITTELBAREN RITTERSCHAFT IN FRANKEN LÖBL. ORTHEN DIE BURG UND / STEIGERWALD EBETTENE RITTER HAVBT – MAHN VND RESPEG-RITTERATH/ 1755″. Das Gemälde von hoher Qualität ”

“947
Säbel des Freiherrn von Pölnitz
Länge: 90 cm.

Mit vergoldetem Griff sowie Widmungsaufschrift an der Klinge “Hebeler s/l. (seinem Lieben) Freiherr von Poelnitz”, in vergoldeter Tauschiertechnik. ”

Nr. 968
“968
Portraitist des 18. Jahrhunderts
HALBBILDNIS EINES ADELIGEN IM HARNISCH MIT ALLONGEPERÜCKE
Öl auf Leinwand. Doubliert.
40 x 35 cm.
Verso auf dem Keilrahmen gestempelter Aufkleber mit Besitzvermerk “Erhard Freiherr von Pölnitz/ Aschbach/ Oberfranken”. ”

“979
Monogrammist “GS” des 18. Jahrhunderts
PORTRAITBILDNIS DES WILHELM LUDWIG VON PÖLNITZ
Öl auf Leinwand.
69 x 60 cm.
Verso von der Hand des Künstlers Darstellungsbezeichnung mit Zusatz “Cornet” sowie Monogramm “GS” in Ligatur und Datierung “1756”.
In vergoldetem Rahmen des 19. Jahrhunderts.”

“982
Portraitist des beginnenden 19. Jahrhunderts
BILDNIS DER MARIA ANNA FREIIN VON PÖLNITZ (1795 – 1833)
In Pastell auf Karton.
67 x 53 cm.
Verso alter Aufkleber mit Bezeichnung der Dargestellten.
Verglast und in originalem, vergoldetem, klassizistischem Rahmen mit Hohlkehle und Zungenblattleiste. ”

Nr. 994 Niederländischer Maler 17. Jh.
“Verso drei rote Lacksiegel mit bekrönten Wappen mit Helmzier, darunter Umschrift “Gerhardt Freiherr von Pölnitz, 1910”.

“999
Sebastiano Ricci,
1659 Belluno – 1734, Venedig, zug./ Kreis des
JESUS DISKUTIERT IM KREIS DER SCHRIFTGELEHRTEN”
Öl auf Leinwand.
43,5 x 30 cm.
In einem Original-Rahmen um 1700. Verso Besitzervermek “von Pölnitz Schloß Aschbach”.”

“1000
Maler des 18./ 19. Jahrhunderts
HALBBILDNIS DER VENUS
Öl auf Leinwand, auf Holz.
44 x 39 cm.
Verso alte Besitzeraufschrift “Freiherr von Pölnitz”. ”

Nr. 1008 Bismarckbildnis
“Verso auf der Abdeckung Erbschaftsverweis von Amalie Freifrau von Sator an Ludwig von Pölnitz, Dezember 1936.”

“1017
Miniaturhaft kleines Gemälde mit Darstellung der Märtyrerin Christina von Bolsena
Öl auf Kupfer.
12 x 9 cm.
Um 1700. Rahmen 19. Jahrhundert.

Die Märtyrerin auf einem Inselfelsen kniend, in höfischem Gewand mt Krone, die Brust wird durch einen Pfeil durchbohrt. Im Hintergrund Pfeilschützen sowie Schiffe auf See. An der Rückseite Wappenetikett mit Umschrift “Freiherr von Pölnitz”.”

Nr. 1045 Ansicht von Schloss Possenhofen 19. Jh.
“Verso teilweise abgeriebener, alter, handschriftlicher Aufkleber mit biografischen Nennungen der bayerischen Prinzessin Sisi, Kaiserin von Österreich und der Angabe, dass das Bild ein Geschenk von Herzog Ludwig von Bayern, dem Bruder Sisis an Ludwig Freiherr von Pölnitz gewesen sei.”

Nr. 1048
“Portraitist des beginnenden 19. Jahrhunderts
BIEDERMEIER-HERRENPORTRAIT
Öl auf Leinwand.
36 x 29,5 cm.
Auf dem Keilrahmen Bezeichnung “Aus dem Nachlass der Familie Soldan, Nürnberg-H.v.p.” (von Pölnitz). ”

“1056
Maler-Staffelei
Höhe: 97 cm.
Breite: 72 cm.
19./ 20. Jahrhundert.

In gebeiztem Weichholz mit hochrechteckiger, verschiebbarer Aufstellleiste. Aus dem Nach-lass des Malers aus der Familie von Pölnitz, an der Rückseite entsprechend beschriftet.”

“1073
Fliegerhelm des Ersten Weltkrieges
Leinenbezogen, am Frontschild auf der Innenseite die Aufschrift “Dieser Flieger-Helm rettete mir im/ Krieg am 30. Okt. 1918 abends 10.25/ das Leben – Gerhardt Freiherr von Pölnitz”. ”

Nr. 2065 2 Silberobjekte
“Beiliegend ehemalige Kaufrechnung an Freifrau Elisabeth von Pölnitz vom 17.1.1985.”

“2097
Maler des 19. Jahrhunderts
PORTRAIT DES LUDWIG FREIHERR VON PÖLNITZ IN LEUTNANTSUNIFORM
Öl auf Leinwand.
80 x 55 cm.
Verso originale Aufschrift auf der Leinwand mit Namensbezeichnung des Dargestellten sowie Rangnennung “Königlich bayerischer Oberstleutenant” sowie “Selbstportrait/ München 1888″. ”

Was tun bei Archivskandalen?

Zu http://archiv.twoday.net/stories/217580651

Auf ?s=verwahrungsbruch wird hingewiesen.
Besonders: http://archiv.twoday.net/stories/115267779

Daraus ergibt sich, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 133 StGB im Archivbereich viel zu umstritten sind, als dass eine Selbstanzeige als taugliches Mittel einzustufen ist.

Die Verschwiegenheitspflicht der Beschäftigten regelt bei Angestellten des öffentlichen Dienstes der Tarifvertrag:

http://www.tarif-oed.de/tvoed_paragraf_3

Bei Beamten das Beamtenstatusgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__37.html

Nur bei Korruptionsstraftaten z.B. Bestechlichkeit dürfen Anzeigen nach dieser Vorschrift die Dienstverschwiegenheit durchbrechen.

Beamtete Archivare sollten die Remonstrationspflicht kennen:

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html
http://www.pflegewiki.de/wiki/Remonstration

Dies dient freilich ihrer eigenen Haftung, aber nur indirekt der Aufdeckung von Skandalen.

Zum sogenannten Whistleblowing:

http://www.olev.de/w/whistlebl.htm
http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_159.pdf (2005)

Archivarinnen und Archivare, die zu rechtswidrigem Handeln gezwungen werden und einen Maulkorb erhalten, sollten sich – unter Bruch ihrer Verschwiegenheitspflicht – vertraulich an Vertrauenspersonen z.B. aus dem VdA oder ihrer Gewerkschaft, sofern sie Mitglied sind, wenden, um sich Rat zu holen.

US-Republikaner fordern umfangreiche Copyright-Reform

http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Republikaner-fordern-umfangreiche-Copyright-Reform-1751998.html

PDF der US-Quelle

Das Gremium setzt sich so mit einigen “Mythen” rund ums Copyright auseinander und versucht sie zu entzaubern. Es gehe häufig nicht um die Entschädigung der Schöpfer und Künstler, sondern um die der Rechteverwerter, konstatieren die Republikaner. Das Urheberrechtssystem sei alles andere als “freier Marktkapitalismus”, da es sich um ein gesetzlich festgesetztes Monopol handle. Wegen der bislang verfolgten ständigen Ausweitung der Schutzdauer führe das Copyright auch nicht zu größtmöglicher Innovation und Produktivität, sondern behindere diese in vielen Bereichen. Anreize zum Schaffen neuer Werke würden damit geradezu abgetötet. Auch die Verbraucher litten darunter.

Verwahrungsbruch der Archive bei Raum- und Personalnot?

Liebe Forumsteilnehmer,
als im Archivrecht (noch) wenig bewandert ergibt sich mir im Zusammenhang mit dem in Sachen “Aktenschredderei” heiß diskutierten Verwahrungsbruch anderweitig die Frage, ob sich Archive mit ihrem gesetzlichen Auftrag zur Bewahrung und Nutzbarmachung selbst im Sinne des § 133 StGB strafbar machen, wenn z.B. Akten aus Raumnot, Sparzwängen, Verweigerung von adäquaten Räumlichkeiten etc. wissentlich dem Verfall preisgegen sind bzw. Aktenrückstände aufgrund fehlenden Personals über Jahre hinweg (eine Frist wäre zu diskutieren) nicht zugänglich gemacht werden können? Wenn ja, müßte die Archivleitung dann mit einer Selbstanzeige reagieren? Wäre etwas Ähnliches wie eine Überlastungsanzeige im Sozialamtsbereich – Selbstanzeige wegen völlig irrationaler Fallzahlen, die eine pflichtgemäße Arbeitsweise ausschließen – möglich?

Causa Stralsund: Brief des 2. Vorsitzenden des Gesamtvereins an den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern

Herrn Minister Lorenz Caffier
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

Betr.: Verkauf der Archivbibliothek Stralsund

Sehr geehrter Herr Minister,
Nachrichten über einen rechtswidrigen Verkauf von Teilen der Archivbibliothek Stralsund – im übrigen zu einem lächerlich niedrigen Preis – machen in der Bundesrepublik Deutschland die Runde. Ich habe mich, nachdem auch den Vorstand unseres über 150000 Mitglieder zählenden Dachverbandes der
Geschichtsvereine, Historischen Kommissionen und landesgeschichtlichen Institute entsprechende Beschwerden erreichten, in dem anliegenden Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Stralsund mit der Bitte um Erläuterung des
Sachverhaltes gewandt. Dieser hat es bis dato nicht für nötig gefunden, den Eingang des Schreibens zu bestätigen, geschweige denn eine sachdienliche Antwort zu geben.

Da nach § 5 LArchivG M-V v.7.Juli 1997, der in Verbindung mit § 12(1) auch für Kommunalarchive gilt, Archivgut auf Dauer zu sichern ist, im übrigen die Archivsatzung von Stralsund in § 6(1) die Unveräußerlichkeit des im Stadtarchiv aufbewahrten Archiv-und Bibliotheksgutes ausdrücklich feststellt, kann an der
Rechtswidrigkeit des Verkaufs kein Zweifel bestehen. Darüber hinaus läuft die Verkaufsaktion, die möglicherweise auch noch eine Verschleuderung städtischen Vermögens und damit einen Fall von Untreue darstellen könnte, den aus § 16(1) LV M-V sich ergebenden Pflichten stracks zuwider. Ich sehe mich daher veranlasst, Sie um eine kommunalaufsichtliche Prüfung der Vorgänge um den teilweisen Verkauf des Stralsunder Kulturgutes und ggf. die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte zu bitten. Gleichzeitig schlage ich vor, zur Vermeidung weiterer rechtswidriger Übergriffe
das Stadtarchiv gem. § 10 KultgSchG in das in Mecklenburg-Vorpommern meines Wissens bisher noch nicht aufgestellte Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen zu lassen.

Für eine möglichst zeitnahe Stellungnahme wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

[Professor Dr. Heinz-Günther Borck]

NB Dieses Schreiben geht zur Kenntnisnahme auch an die Präsidentin Ihres Landtages

Mit Erlaubnis hier wiedergegeben. Brief des Gesamtvereins an den OB von Stralsund vom 8. November 2012:

http://archiv.twoday.net/stories/216965575

***

Stand der Petition: knapp 2700 Unterschriften

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

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Beiträge in Archivalia:
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