Sehr geehrter Herr Bürgermeister Beyer,
ein schönes und erfolgreiches Bündnis hat Ihre traditionsreiche Stadt Wismar mit der nicht weniger traditionsreichen Hansestadt Stralsund geschmiedet. Die Altstädte von Wismar und Stralsund zählen seit 2002 zum UNESCO-Welterbe. Ich selbst war bei eigenen Besuchen außerordentlich beeindruckt von der architektonischen Hinterlassenschaft in beiden Städten. Doch Architektur ist nicht das einzige kulturelle Erbe, das beide Städte betreuen. In Archiven, Bibliotheken und Museen sind unschätzbare Kulturgüter überliefert, ein Dokumentenerbe, das zwar nicht in die entsprechende UNESCO-Liste eingetragen ist, das aber aus meiner Sicht ebenso gepflegt werden muss wie das jeweilige Stadtbild und die Baudenkmale.
Doch im Augenblick würde ich mich an Ihrer Stelle in Grund und Boden schämen, mit der Stadt Stadt Stralsund in einem Boot zu sitzen. Die jetzt bekannt gewordenen Verkäufe aus der Bibliothek des dortigen Stadtarchivs halte ich für einen der größten Kulturgut-Skandale der letzten Jahrzehnte. Archivare und Bibliothekare sind zu Recht entsetzt und schockiert über einen Kulturfrevel ohnegleichen, der mit dem Image einer Welterbe-Stadt schlichtweg nicht zu vereinen ist.
In der frühen Neuzeit entstandene Bibliotheken sind nicht einfach Büchersammlungen, aus der man nach Belieben Stücke herauslösen kann, wenn diese aktuell wenig nachgefragt werden und man Geld braucht. Über Bücher in Adelsbibliotheken schrieb ich 2006, sie seien “Elemente eines Netzwerks voller Querbezüge, das als beziehungsvolle Gesamtheit weit mehr ist als die bloße Summe der Einzelstücke. Ihre historische Bedeutung als Ensembles entsteht durch Provenienz, durch Herkunft. Um die Provenienzgeschichte zu
rekonstruieren, muss man sorgsam Spuren sichern: das Aussehen des Einbands, die Einträge früherer Besitzer, Marginalien und andere Hinweise auf einstige Lektüre”. Das gilt genauso für die frühneuzeitlichen städtischen Bibliotheken.
Es wäre nicht übertrieben zu behaupten, dass in den protestantischen Städten Ratsbibliotheken, Kirchenbibliotheken und Schulbibliotheken seit dem 16. Jahrhundert als Einheit, als Ganzes verstanden werden können, als Bibliothek der urbanen “Societas christiana”, die nach Schwerpunkten auf drei Standorte verteilt war: Fand man in der Ratsbibliothek eher juristische und Verwaltungsschriften, so war in den Kirchenbibliotheken naturgemäß die Theologie stark und in den Bibliotheken der oftmals berühmten städtischen Lateinschulen die Philologie. Zugleich waren aber alle drei Typen im Ansatz immer auch universale Wissenssammlungen. Diese Büchersammlungen, soweit sie – meist nur in Resten – auf uns gekommen sind, sind nichts weniger als kostbare und einzigartige Geschichtsquellen, denen seltene Aufschlüsse über die geistige Kultur des frühneuzeitlichen Bürgertums entnommen werden können. Sie dokumentieren die literarische Produktion in den Städten, aber auch die Rezeption auswärts gedruckter Werke und spiegeln insofern die Lese-Interessen des gebildeten Bürgertums. Gelehrte und gebildete Bürger hatten üblicherweise Zugang zu den Ratsbibliotheken, den Kirchen- und Schulbibliotheken. Bücherschenkungen aus ihrem Kreis waren für den Bestandsaufbau außerordentlich wichtig.
Es wäre eine gute Idee (wenngleich derzeit utopisch), die gesammelten Bestände der bundesdeutschen historischen Gymnasialbibliotheken, die aus den frühneuzeitlichen Lateinschulbibliotheken hervorgegangen sind, für die Eintragung im UNESCO-Dokumentenerbe anzumelden. Denn kein anderes Land der Erde weist diesen – bislang so gut wie nicht erschlossenen – Reichtum auf an historischen Schulbibliotheken, die noch in den Schulen selbst betreut werden. Es sind wahre Schatzkammern der Kultur- und Bildungsgeschichte, in denen man neben grandiosen Einzelstücken viel zur jeweiligen Schulgeschichte und zur Geschichte der gelehrten Bildung in der frühen Neuzeit findet. Geht man nach dem Bestand von Inkunabeln (also der vor 1501 gedruckten BÜcher), so gibt es 2012 noch über 40 deutsche Schulbibliotheken, die über solche bibliophilen Stücke verfügen. Diese sind freilich überwiegend im Westen anzutreffen, denn in der DDR waren historische Schulbibliotheken ebenso wie andere kleinere Bibliotheken allzu oft das Opfer gewissenloser Dezimierungsaktionen, bei denen gewachsene Sammlungen zerschlagen und als Geschichtsquellen vernichtet wurden, indem man die Bestände als unbrauchbar wegwarf, sie in größere Bibliotheken eingliederte oder gegen Devisen in den Westen verkaufte.
Um so erfreulicher war es, dass die Bibliothek der Stralsunder Lateinschule, in der frühen Neuzeit eine Schule von hohem Rang, in der 1937 gegründeten Archivbibliothek, die die Tradition der jahrhundertealten Stadtbibliothek fortführte, seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs einen scheinbar sicheren Hort gefunden hatte. Im maßgeblichen “Handbuch der historischen Buchbestände” wurde sie 1995 als hochgeschätzter Sonderbestand von 2630 Titeln vergleichsweise ausführlich charakterisiert. Die DDR hatte die Stralsunder Gymnasialbibliothek unbeschadet überstanden, doch gegen die geschichtsvergessene Barbarei der derzeitigen Stadtverwaltung hatte sie keine Chance. Im Sommer 2012 wurde sie – bis auf einen kleinen Restbestand – an einen bayerischen Antiquar aus dem Raum Augsburg, der befreundete bzw. familiär verbundene weitere Antiquariate belieferte, zu einem geheimgehaltenen Betrag verscherbelt – anders kann man diesen vandalischen Akt nicht nennen.
Die Stralsunder Stadtverwaltung, die in der Bürgerschaft in geheimer Sitzung im Juni 2012 den Verkauf absegnen ließ, spielt den von mir aufgedeckten ungeheuerlichen Vorgang herunter, sie will ihn offenkundig vertuschen und schreckt auch vor dreisten Lügen nicht zurück.
Bei den verkauften Bänden handelt es sich nach Angaben von Sprecher Peter Koslik überwiegend um unterrichtsbegleitende Literatur für Schüler und Lehrer auf den Gebieten Philologie und Theologie aus den vergangenen Jahrhunderten. Ihre regionalgeschichtliche Bedeutung sei eher minimal. Pomeranica, also Literatur mit Bezug zur historischen Region Pommern, sei nicht verkauft worden. “Das würden wir niemals machen. Das wäre eine Todsünde”, sagte Koslik weiter. (SVZ).
Für den Quellenwert der Gymnasialbibliothek als kulturgeschichtliches Ensemble, der natürlich von den Bestandsgruppen der Theologie und Philologie und fremdsprachigen Büchern geprägt wurde, darf die regionalgeschichtlich orientierte aktuelle Nachfrage keine Rolle spielen. Die Stralsunder Archivbibliothek gehört zu den großen vier Altbestandsbibliotheken des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist als ehemalige gelehrt-wissenschaftliche Stadtbibliothek eine Universalbibliothek und nicht nur eine Sammelstelle von Regionalia. Wie sollte ein größeres Interesse an ihren Schätzen entstehen, wenn man sie im Dornröschenschlaf vor sich hindämmern ließ und sie ohne elektronischen Katalog vom Netz der wissenschaftlichen Literaturversorgung fernhielt?
Zu den Schätzen der Archivbibliothek gehörte die weitgehend geschlossen erhaltene Gymnasialbibliothek, die nun als Geschichtsquelle vernichtet wurde. Ihre Preisgabe an einen privaten Händler und damit einhergehende Zerstreuung möchte ich durchaus mit dem Abbruch eines hochbedeutenden Backsteinbaus in einer Ihrer Welterbe-Städte vergleichen.
Der vielleicht kostbarste Teil der Gymnasialbibliothek dürfte wohl ebenfalls verloren sein, die Bibliothek des Zacharias Orth, über die man im bereits erwähnten Handbuch liest: “Eine besondere Zuwendung erhielt sie [die Gymnasialbibliothek] im Jahre 1644 vom Magistrat der Stadt: eine Sammlung von 112 Bdn philologischen, historischen, philosophischen und theologischen Inhalts, die schon 1579 von den Erben des Stralsunder Poeten Zacharias Orthus (um 1530-1579) angekauft worden war. In seiner Bibliothek hatte Orthus, der in Wittenberg und Greifswald Poesie und Geschichte gelehrt hatte, sowohl die eigenen als auch die Werke namhafter Zeitgenossen, wie Bugenhagens und seines Freundes Melanchthon, vereint. Auch damals bedeutende Dichterkollegen gehören dazu. Viele Bände tragen seinen eigenhändigen Namenszug und auf dem Deckel die Buchstaben ZOPL (” Zach. Orth. poeta laureatus”).”
Die Angebote der Antiquariate bei Abebooks, im ZVAB und – ja auch bei Ebay sind für den Kenner erschreckend, auch wenn ich noch nicht auf ein Buch von Orth gestoßen bin. Man findet ohne weiteres Stücke mit Unikatcharakter, etwa die Widmungsexemplare des Stralsunder Lehrers und Stadthistorikers Zober an seine Anstalt oder ein Dossier lokalhistorischer Druckschriften über einen ihrer Rektoren.
Das Kulturerbe der Stadt Stralsund bei Ebay!
Aus der Zeit vor 1850 kann es keine “Dubletten” (Doppelstücke) geben, legt man die maßgeblichen Standards der Kulturerbe-Allianz zugrunde. Nicht wenige der aktuell im Handel angebotenen Stralsunder Bücher weisen handschriftliche Besonderheiten, wie Schenkungs- oder Widmungseinträge, Randnotizen usw. auf, die nun undokumentiert der lokalhistorischen wie der überregionalen Forschung – mutmaßlich für immer – durch den Übergang in private Hände entzogen sind. Die Zerstreuung einer solchen historischen Sammlung ist nicht reversibel. Eine Backsteinfassade kann man aber originalgetreu wieder aufbauen.
In der Archivsatzung der Stadt Stralsund aus dem Jahr 2002 heißt es unmissverständlich: “Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich.” Wie das erwähnte Handbuch der historischen Buchbestände beweist, galt die Gymnasialbibliothek als integraler Bestandteil der Archivbibliothek, auch wenn sie gesondert aufgestellt war und nur in einem alten Bandkatalog katalogisiert war. Daher ist die Argumentation der Stadt Stralsund, die Archivsatzung habe keine Gültigkeit für die wertvolle Schulbibliothek, eine reine Ausflucht. Namhafte Bibliotheksjuristen teilen meine Einschätzung, dass die Veräußerung rechtswidrig war und die Übereignung daher als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot daher nach § 134 BGB nichtig. Die an den Händler übergebenen (und womöglich weiterverkauften) Stücke stehen also nach wie vor im Eigentum der Stadt Stralsund.
Die widerwärtige Plünderei der Archivbibliothek erfasste aber nicht nur die Gymnasialbibliothek. Abgestoßen wurden auch – in unbekanntem Umfang – wertvolle Stücke aus der Stadtbibliothek, die man – mit engstirniger regionaler Perspektive – als entbehrlich ansah. Sogar Bücher aus der im 18. Jahrhundert der Stadt geschenkten Gräflich Löwen’schen Sammlung, auf die man in Stralsund sonst doch so stolz ist, erscheinen in den Angeboten der Antiquariate. Selbstverständlich handelt es sich dabei nicht um unkatalogisierte Bücher, wenn man dieses Kriterium bei der Bestimmung des unveräußerlichen Bestandes zugrundelegen wollte.
Die Unveräußerlichkeit des Archivguts in den Kommunalarchiven wurde auch im Archivgesetz des Landes festgeschrieben. Man kann solche normativen Klauseln getrost als Makulatur betrachten, wenn die Stadt Stralsund mit ihrer eklatanten Verdrehung der Rechtslage durchkommt.
Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass sich eine Kommune ratzfatz von einer jahrhundertealten bibliothekarischen Tradition verabschiedet, ohne sich im mindesten um die Rechtslage und die Interessenlage der regionalen und überregionalen Altbestandsbibliotheken zu kümmern. Denn externer Sachverstand aus dem Bibliotheks- oder Archivbereich konnte im Vorfeld das Zerstörungswerk nicht verhindern – weil niemand informiert war.
Jeder Kenner weiß, dass Archivbibliotheken oft wichtige Ergänzungen zu den Pflichtexemplar- und Regionalbibliotheken darstellen, da sie das lokale Schrifttum in größerer Vollständigkeit dokumentieren. Es ist eine glatte Lüge, dass man keine Pomeranica verkauft habe. Unzählige höchst seltene Pommern-Drucke wurden in den Handel gegeben, auch die so seltenen barocken Gelegenheitsschriften, von denen einige in den elektronischen Bibliographien und Verbundkatalogen gar nicht nachweisbar sind.
Bei Zisska kommt ein Stettiner Türkendruck aus dem Jahr 1537 unter den Hammer. Es ist das einzige bekannte Exemplar aus dem Stadtarchiv Stralsund!
Glücklicherweise sind im deutschen Museumsbereich Verkäufe ein Tabu. Ein wichtiges Argument gegen die insbesondere in den USA weit verbreitete Deaccessioning-Mentalität ist der Hinweis auf die Absichten der Schenker, die ihr Kulturgut bewusst einer geschützten, dauerhaften Sammlung gestiftet haben. Was würde Graf von Löwen oder der Stadthistoriker Zober sagen, wenn sie von dem Stralsunder Vernichtungsakt erführen? Nochmals ein Zitat aus dem “Handbuch”: “Besonderes bibliothekarisches Feingefühl bewies der Rektor Christian Heinrich Groskurd (1747-1806), der von jedem Schüler bei dessen Abschied wünschte, daß er der Bibliothek ein Buch schenke. Unter seiner Leitung wurde die Gymnasialbibliothek auch für außenstehende Liebhaber der Literatur geöffnet und entwickelte sich zu einem kulturellen städtischen Treffpunkt.” Etliche handschriftliche Einträge Groskurds sind in den Beschreibungen der Antiquariate angezeigt (aber nicht wiedergegeben).
Wie kann man Bürgerinnen und Bürger motivieren, kulturgutverwahrende Institutionen zu bedenken, wenn der kommunale Träger sich kaltschnäuzig über jede moralische Verpflichtung, den Ewigkeitscharakter des Prinzips “Stiftung” zu respektieren, hinwegsetzt?
Schon das glimpflich ausgegangene Karlsruher Kulturgut-Debakel von 2006 hat deutlich gemacht, dass wir wirksame Sicherungen für Kulturgüter der öffentlichen Hand in Archiven, Bibliotheken und Museen brauchen. Die auf Bau- und Bodendenkmäler konzentrierte amtliche Denkmalpflege kümmert sich leider nicht um Sammlungen wie die Stralsunder Archivbibliothek.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte Sie:
– Distanzieren Sie sich von dem einer Welterbe-Stadt unwürdigen Vorgehen der Stadt Stralsund und setzen Sie jegliche Zusammenarbeit bis zur umfassenden Klärung der Angelegenheit aus!
– Sorgen Sie dafür, dass Ihre eigene Ratsbibliothek im Stadtarchiv mit elektronischem Katalog auch der Altbestände in das Netz der wissenschaftlichen Bibliotheken einbezogen wird, damit das Bewusstsein für ihren besonderen Wert zunimmt und sie vor einem vergleichbaren kulturellen Vernichtungsfeldzug wie in Stralsund schützt. Wie wichtig Archive (und auch Archivbibliotheken) sind, hat der Kölner Archiveinsturz wohl hinreichend demonstriert.
– Setzen Sie sich dafür ein, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern das ihnen anvertraute Kulturgut treuhänderisch für die Öffentlichkeit dauerhaft bewahren und nicht kurzsichtig zum Stopfen von Haushaltslöchern verwenden!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Klaus Graf