Die Entdeckung des Altertums im Spiegel von Inschriften

Die folgende Rezension erschien in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 742f.

Martin Ott: Die Entdeckung des Altertums. Der Umgang mit der römischen Vergangenheit Süddeutschlands im 16. Jahrhundert. (Münchener Historische Studien. Abteilung Bayerische Geschichte Bd. 17). Kallmünz/Opf: Michael Lassleben. 2002. XII, 309 S.

[30.1.2016 online: https://edoc.ub.uni-muenchen.de/17501/]

Die Münchener Dissertation nähert sich ihrem Thema interdisziplinär
und quellennah: Es geht um römische Inschriften – diese stehen im
Vordergrund – und Münzen, die im altbayerischen Raum und in
Bayerisch-Schwaben in der Zeit des Renaissance-Humanismus entdeckt und beschrieben wurden. Den größten Einfluss hat die
Wissenschaftsgeschichte der Archäologie und der antiken Epigraphik auf den Autor ausgeübt, während die deutschsprachige Humanismusforschung kaum rezipiert wurde.

Nach einem breiten Forschungsüberblick und Ausführungen zur
Quellenlage wendet sich Ott den Münzfunden zu, um dann zu den
Inschriftenfunden zu wechseln. Er stellt Peutingers Inschriftensylloge
(“Romanae vestustatis fragmenta” gedruckt 1505) in den Mittelpunkt, behandelt aber auch Aventins Inschriftenrezeption. Neben den humanistischen Syllogen gab es auch “protohumanistische Dokumentationen” antiker Inschriften (S. 122). Umfangreich werden die italienischen Syllogen des 15. Jahrhunderts erörtert, bevor Ott sich wieder seinem Untersuchungsgebiet widmet. Er sieht die süddeutschen
Inschriftensammlungen vor allem als “topographische Schriften”.
Ausführlich kommt die “antiquarische Bewegung” des 16. Jahrhunderts zur Sprache, die in und außerhalb von Bayern/Schwaben die Inschriften aufgriff, in gelehrten Werken zur römischen Geschichte, aber beispielsweise auch in Reisebeschreibungen. Als eine Art Appendix
können die letzten beiden Artikel zu antiken Überresten auf Karten und in Chroniken von Salzburg, Nürnberg und Kempten gelten, bevor ein kurzer Schlussabschnitt “Die Endeckung des Altertums” die Darstellung beschließt.

Otts Studie ist ein respektabler und wichtiger Beitrag zu einem lange vernachlässigten Forschungsgebiet. Sie besticht durch ihre
Erschließung neuen handschriftlichen und archivalischen Materials.
Indem sie aber auf einem einzigen Aspekt, dem topographischen,
insistiert, entwirft sie aus meiner Sicht ein Zerrbild der
humanistischen Inschriftenkultur. Berücksichtigt wird in der Tat nur
die Vorgeschichte der modernen wissenschaftlichen Archäologie, sehr viel wichtigere Gesichtspunkte werden konsequent ausgeblendet. Gelehrte, die sich um 1500 mit Inschriften befassten, schrieb ich 1998 (Fürstliche Erinnerungskultur, in: Les princes et l’histoire, S. 3), haben diese vor allem als “Muster für die Stiftung ewigen Nachruhms” geschätzt. Es grenzt schon an Manipulation, wenn Hartmann Schedels Bemühungen um Inschriften in einer Fußnote versteckt werden (S. 100 Anm. 338). Als ob die Zeitgenossen, die von Inschriften fasziniert
waren, zwischen nordalpinen und italienischen und zwischen antiken und mittelalterlich-zeitgenössischen Beispielen strikt unterschieden
hätten!

Otts Arbeit hat mich dazu angeregt, einen Stapel Material zur
humanistischen Inschriftenkultur aufzuhäufen, den ich hier nicht
ausbreiten möchte. Es genügt der Hinweis auf Christopher S. Wood,
Forgery, replica, fiction (2008), Index s.v. inscriptions und Dieter
Mertens, Oberrheinische Humanisten um 1500 als Sammler und Verfasser von Inschriften, in: Traditionen, Zäsuren, Umbrüche (2008), S. 149-164. Mertens beschreibt die Begegnung der Gelehrten “mit den antiken Inschriften als Dokumenten der Geschichte und Zeugnissen des Zusammenhangs von Ruhm und Zeit, mit ihrer Ästhetik, ihrer Aura und ihrem Prestige” (S. 149). Inschriften sind in der Zeit des Humanismus – und das verkennt Ott – weit mehr als Geschichtsquellen, denen man die antike Topographie entnehmen konnte. Sie fungierten als Vorlagen –
in Stil und Schriftformen (Renaissance-Kapitalis!) – für
zeitgenössische Inschriften um 1500. Die nach wie vor großartige
Passage in Paul Joachimsens “Geschichtsauffassung” (1910, S. 116ff.) erfasst das, worum es darum ging, erheblich besser. Ott zitiert Joachimsen, hat ihn aber ganz offenkundig überhaupt nicht verstanden.

An kleineren Mängeln fiel mir auf: S. 67 wird der Vorarlberger
Humanist Michael Hummelberg als Hummelburg eingeführt, wobei auch die beiden Literaturtitel von Burmeister und Podhradsky mit der falschen Schreibweise versehen werden. Dass die grundlegende Studie zu Andreas Althamer als Altertumsforscher (Joseph Zeller, Württ. Vjh. 1910) übersehen wurde, ist ärgerlich.

Weitergeführt hat Ott seine Überlegungen in dem 2010 erschienenen Aufsatz “Vor uns die Sintflut? Die vorgeschichtlichen Epochen süddeutscher Stadtgeschichte zwischen historiographischer Konstruktion und archäologischer Empirie” (in: Vorwelten und Vorzeiten, S. 125-151). In diesem neueren Beitrag hat mich die Einbettung der Inschriften in die Erinnerungskultur des 16. Jahrhunderts mehr überzeugt.

Klaus Graf

Nicht berücksichtigt hat Ott die wichtige Inschriftensammlung, die Johannes Streler für Petrus Jakobi auf dessen im Jahr 1500 geäußerten Wunsch schrieb und die vor wenigen Tagen ins Netz gestellt wurde: Darmstadt Hs. 2533.

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-2533

Zu Johannes Streler siehe zusammenfassend:

http://www.mrfh.de/2560

Dort ist übersehen Dieter Mertens, Reuchlins Landesherr …, in: Reuchlin und die politischen Kräfte seiner Zeit (1998), hier S. 242-249, der ausführlich über die Darmstädter Handschrift handelt. Dieser Beitrag ist online:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2766

Da das MRFH seinen Streler-Artikel 2012 datiert hat, sei der Hinweis erlaubt, dass das bibliographische Ermitteln dieser Literaturangabe nun wirklich kein Hexenwerk ist. Man braucht nur bei Google Book Search

darmstadt “hs 2533”

einzugeben und findet drei Erwähnungen:

https://www.google.de/search?q=darmstadt%20%22hs%202533%22&tbm=bks

Aber mit dem Internet haperts bei den Marburger Germanisten ja generell etwas.

Adolf Schmidt stellte 1905 in der Westdeutschen Zeitschrift die Darmstädter Inschriftensammlung vor und teilte einige kurze Texte u.a. von Heinrich Bebel mit:

https://archive.org/stream/westdeutschezei28unkngoog#page/n112/mode/2up

Waltzing edierte ebenfalls Texte aus dem Codex im Musée belge 1908 :

http://books.google.de/books?id=QS3VAAAAMAAJ&pg=PA35 (US)

#epigraphik

Eine Kirche in Boston überlegt, die Gutenberg-Bibel der US-Druckgeschichte zu verscherbeln

http://bostonglobe.com/metro/2012/11/30/old-south-church-copley-square-considers-selling-first-book-published-north-america/oNBHJJ7yPT3GjKf8sFEz8O/story.html

Es geht um das 1640 veröffentlichte Bay Psalm Book, das erste Druckwerk der heutigen USA.

“Those are obviously longstanding gifts that are important to the church,” said Davis Yetman, whose grandfather began attending Old South shortly after World War I. “I don’t think any previous generation has ever said, ‘We’re so poor we have to sell this.’ And the church has gone through a lot of times harder than this.”

Makholm, an economic consultant from Boston, said the proposal is a hasty, shortsighted, and unnecessary move by clergy and lay leaders who seem indifferent to the division they are sowing in the congregation.

For some of the church’s older members, he added, the psalm book and silver provide a tangible connection to the congregation’s venerable past.

Update: Verkauf findet statt
http://archiv.twoday.net/stories/565873442

Causa Stralsund: Stadt lässt Antiquare wertvolles und unveräußerliches Archivgut weiterverscherbeln!

Am 28. November 2012 schrieb ich in INETBIB:

Was ist mit den anderen von dem Antiquar erworbenen wertvollen Stralsunder Bestaenden, die nach wie vor z.B. bei Ebay angeboten werden? Nach wie vor werden wertvolle Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund auf verschiedenen Plattformen angeboten. Der Ebay-Verkaeufer heißt pundr_art und ist Robert Hassold. http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1833-gebunden-/300801240846 ist die Stralsundische Zeitung von 1833, wobei auf Bild 2 der Stempel der GYMNASIALBIBLIOTHEK zu erkennen ist. Der gleiche Stempel ist auch bei dem Jahrgang 1802 sichtbar: http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-1802-gebunden-/300787928738 Angeboten wird auch eine Schrift von 1780 http://www.ebay.de/itm/Original-Schrift-z-Andenken-v-Gregorius-Langemak-St-Nikolai-Kirch-Stralsund-1780-/300792310342 Ich habe bereits http://archiv.twoday.net/stories/197335310 festgestellt, dass ich für diese extrem rare Druckschrift (sie erscheint auch im Filmmaterial des NDR in mehreren Berichten) keinen einzigen Nachweis im “Karlsruher Virtuellen Katalog” (Bibliotheken, D, AT, CH) finde, sie in deutschen Bibliotheken also nicht elektronisch katalogisiert ist, womoeglich ausserhalb von Stralsunds also gar nicht vorhanden ist.
http://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

Der Verkauf geht nach wie vor munter weiter, offenbar weil der Antiquar Hassold sich vertraglich zusichern ließ, dass er das unschätzbare Kulturgut ohne Einschränkung verkaufen darf, das vor oder vielleicht auch neben seinem 95.000-Euro-Deal, der jetzt rückabgewickelt wurde, dem Stadtarchiv entfremdet wurde und das nach meiner Rechtsauffassung genauso unveräußerlich ist wie die Gymnasialbibliothek bzw. sich aus Beständen der Gymnasialbibliothek zusammensetzt (siehe Belege oben).

Nach wie vor liegt mir von der Stadt Stralsund keine Information über die neben der Gymnasialbibliothek (also außerhalb des nächste Woche zurückgebrachten Bestandes) verkauften Bestände.

Das Innenministerium als Kommunalaufsicht hat dringend Sorge dafür zu tragen, dass die Stadt Stralsund alles weitere verkaufte Bibliotheksgut aus dem Stadtarchiv, das der Unveräußerlichkeit unterliegt (nach meiner Interpretation: alles), unverzüglich ebenfalls zurückholt.

“Seitens des für Archivrecht zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verstößt die Veräußerung des besagten Buchbestandes gegen § 12 Landesarchivgesetz i.V.m. § 6 Abs. 1
der Satzung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund, was zur Nichtigkeit des Vertrages gem. § 134 BGB führt.” (Mitteilung des Innenministeriums an mich.) Es wäre wichtig zu wissen, ob “besagten Buchbestandes” nur die Gymnasialbibliothek meint.

Der Käufer eines Stück hat mir die folgenden Zeilen zugänglich gemacht, aus dem der historische Unikatcharakter des verkauften Stücks ebenso hervorgeht wie die Sicherheit der Antiquare, von der Stadt Stralsund diesbezüglich nichts mehr befürchten zu müssen.

Zur Erinnerung: Mein Konvolut hat keine Signatur, aber ein Exlibris der “Bibliothek der Stadt Stralsund” das über das Exlibris von Ernst Heinrich Zober drübergeklebt ist. Es stammt offenbar aus dem Nachlass von Zober, der 1870 in die Ratsbibliothek kam. Der Nachweis, das die 12 Bestandteile Dubletten seien, dürfte (mit Ausnahme des eigenen Zoberschen Beitrags zur Geschichte des Gymnasiums) schwer zu erbringen sein. Ich habe noch nicht recherchiert, glaube aber dass einige der Beiträge wie die Gratulationsgedichte in Deutschland nicht nachgewiesen sind. Folgt Beschreibung des Antiquariats [mit eigenen Anm., teils nach dem handschr. Inhaltsverzeichnis]

1. Koch, Friedrich. – Konvolut von und über Friedrich Koch, [falsch:] Direktor des Gymnasiums Stralsund u. a. 12 Schriften und ein Nachrichtenblatt.
Stralsund u. a. 1839. – 26,5×22 cm. Halblederband, wasserrandig, etwas fleckig. Lederrücken schmucklos, stark berieben. Kanten und Ecken aufgestoßen.
Zustand der einzelnen Schriften siehe Einzelauflistung. Einbandzustand innen: Mit Exlibris der Bibl. d. Stadt Stralsund im Innendeckel und mit handschr. Inhaltsverz. auf der Vorsatzseite.
Frontispizportrait vorne mit großem Wasserrand. Innendeckel und Vorsatzs. gilbfleckig. –
Im Konvolut enthalten:
1. Frontispizportrait: Lithographie von Dr. Friedrich Koch, Königl. Consistorial- und Schulrath. [F.H. Morin nach Franz Kugler]
[a. Greifswald]
. Folgend mehrf. gefaltetes “Plakat” [Diplom der Ehrendoktorwürde]:
Quod Felix Faustuque sit Auctoritate et summis auspiciis Sacre Regiae Maiestatis Friderici Guilelmi III… Malte Putbus…. Fasces Academicos Tenente Viro Magnifico Ioanne Augusto Grunert ego Ioannes Christianus Frid. Finelius…Summa cu
raulatione et Laetitia …Fridericum Koch etc. (Re. untere Ecke des Blattes fehlt ohne Textverl., links am Falzrand mit Einriss. etwas gilbfl.)
2. Schoemann, Georg. Frid.: Specimen Observationum in Theophrasti Oeconomicum et Philodemi Librum IX de Virtutibus et Vitiis. 37 S. Greifswald, C. A. Koch, 1839. Leicht wasserrandig
3. [Hermann Paldanus:] Viro Doctissimo Gravissimo Summe Verabili Friderico Kochio… Sollemnia Munerum Gloriose Administratorum Semisecularia idibus Maiis 1839. Celebranti Pio ac Devoto animo gragulantur gymnasii Gryphisvaldensis Praeceptores interprete Hermanno Paldamus. Indes Narratio de Carolo Reisigio Thuringo. Typis Frid. Guil. Kunike. 30 S. komplett mit grünem Papierbroschürumschlag eingebunden. Guter Zustand.
[b. Köslin]
4. Viro Summe Reverendo Atque Illustri Friderico Kochio… XV. Maii a 1839, die Semisaeculari… gratulantur Director et Magistri Gymnasii Coeslinensis. Festschrift, gedichtete Verse, 4 Bll. auf Pergament gedruckt. Rand mit schwarzer Zierleiste, angestaubt, leicht gilbfleckig.
[c. Putbus]
5. [Hermann Erfurdt;] Viro Amplissimo doctissimo summe venerando de re publica meritissimo Friderico Kochio… die SV. Maii 1839 per quinquaginta annos munere scholastico… Padagogii Regii Putbusiensis. Putbus, Typis Fridel, 1839. 22 S., 1 großer mehrf. gefalteter Plan: Ansicht und Grundriss des königl. Pädagogiums zu Putbus. Blauer Papiereinband mit eingebunden. Plan in gutem Zustand. Handschr. Eintrag von alter Hand im Innendeckblatt.
6. [Ferdinand Hasenbalg:] Viro Doctissimo Illustrissimo Amplissimo Friderico Kochio… Idibus Maiis 1839 Per Decem Lustra … Hoc Carmine semsaeculari ea qua par est observantia piisque votis gratulatur F. hasenbalg. Putbus, Fridelianis, 1839. 2 Bll, gefaltet, wenig fleckig.
[d. Stargard]
7. Viro Summe Reverendo Senatus Ecclesiastici et Scholastici Consiliario … Frid. Koch… Idus Maias quo die abhinc quinquaginta annos docendi munus suscepit. Pie congratulantur Praeceptores Gymnasii Stargardiensis. Stargard, 1839. 2 Bll., gefaltet, leicht gefärbt mit Festgedicht.
8. Dr. C. Freese: Die pädagogische Bildung der künftigen Gymnasiallehrer. Gewidmet, Dr. Friedrich Koch zum 15. mai, dem jubelfeste seines 50-jährigen Wirkens für das Wohl der pommerschen Jugend. Stargard, Ferdinand Hendeß, 1839. 32 S., sauber.
[e. Neustettin]
9. Friderico Kochio, …quinquaginta annos in re scholastica cum insigni laude decursos. Rector et Praeceptores Gymnasii Nedvigiani Neosedinensis. 1 Bl., 18 S., 1 Bl. am Rand leicht knittrig.
[f. Alt-Stettin]
10. Viro Summe Reverendo Friderico Koch… Muneris Sacra Semisaecularia die XV Maji 1839 celebranda ea qua par est pietate congratulatur Gymnasium Palaeo-Sedinense. 2 Blatt, Festgedicht, am Rand etwas fleckig.
11. Dem Herrn Friedrich Koch, Doctot der Philosophie, königl. Consistorial- und Schulrathe, Ritter des rothen Adler-ordens 3. Kl. mit der Schleife am Tage seines 50jährigen Amts-Jubiläums… gewidmet von dem hiesigen geistlichen Ministerium. Stettin, den 15. Mai 1839. 3 Bll., Festgedicht.
[g. Stralsund]
12. Zur Geschichte des Stralsunder Gymnasiums. Erster Beitrag: Die Zeit der drei ersten Rectoren (1560 bis 1569). Mit dem Grundrisse des Gymnasiums (etwas wasserrandig, davor eingebunden) und einigen Fac-simile (1 Bl. danach eingebunden). Stralsund, Verlag der Löffler’schen Buchhandlung, 1839. Grundrisstafel, 3 Bll., 46 S., Faksimile Tafel. (unten einmal eingerissen, etwas fleckig).
13. Ein Zeitungsblatt aus den Pommerschen Nachrichten in dem das 50jährige Jubiläum Erwähnung findet. (fleckig)

Ja, Koch war kein Stralsunder (wenn das kommt), und das Teil mit explizitem Stralsund-Bezug ist sicher noch einmal vorhanden. ABER: Der Band ist 100% Bestandteil des Archiv- und Bibliotheksguts aus alter Schenkung bzw. Erwerbung und b) ein unikaler Beitrag zur Organisation und Selbstverständnis der pommerschen Gymansien 1839 und zur Geschichte des pommerschen Bildungswesens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts – zumal der Rest des Kochschen Nachlasses im heute polnischen Szczecin lagert.

[…]

——– Original Message ——–
Subject: Ihre Bestellung
Date: Fri, 30 Nov 2012 10:26:03 +0100 (CET)
From: augusta-antiquariat@web.de
To: […]

Sehr geehrter Herr […],

es freut uns sehr, daß jetzt das Buch doch gut angekommen ist.
Sie brauchen nicht zu befürchten, daß Sie das Buch zurückgeben müssen. Es ist so, daß der Ankauf von Herrn Hassold aus Stralsund inzwischen rückabgewickelt wurde.
Alle nun im Netz befindlichen Bücher oder Broschüren stammen nicht aus der Gymnasial-Bibliothek und dürfen somit weiterhin verkauft werden. Dies ist vertraglich und rechtlich abgesichert.
Wir wünschen Ihnen also weiterhin viel Freude an dem schönen Buch, eine schöne Advents- und Weihnachszeit und senden

viele freundliche Grüße

Brigitte Hassold

Herzliche Grüße,

Angela Schulz, Brigitte Hassold
Augusta-Antiquariat GbR
Augsburger Straße 1
86420 Biburg
Tel. 0821 420 61 51

P.S.:
Wenn Sie Lust haben, besuchen Sie unseren Ebay-Shop. Wir freuen uns auf Sie!
http://stores.ebay.de/Happyladies-Kunst-und-Wohndeko

Abgesehen von der Verlusten, die beim Käufer der Gymnasialbibliothek durch seine Vernichtung von Büchern und seine Verkäufe entstanden sind, sind weitere Verluste zu verbuchen, durch Stücke, die eindeutig zur Gymnasialbibliothek gehörten (Besitzstempel!), die aber zu Buchverkäufen – wohl sogenannte Dublettenverkäufe – an Hassold zählen, um die sich die Stadt Stralsund offenbar nicht kümmert!

Was sind das für Verträge, die den Antiquaren den Verkauf von unveräußerlichem Kulturgut ermöglichen?

Bis 1945 waren die Stadtbibliothek und die Gymnasialbibliothek getrennte Sammlungen.

Stücke mit dem Exlibris der Stadtbibliothek oder aus anderen Sonderbeständen des Stadtarchivs, auch aus der Löwenschen Bibliothek, sind aber zahlreich im Handel aufgetaucht und von uns dokumentiert worden.

Meine eigenen Mitteilungen müssen nochmals wiederholt werden:

http://archiv.twoday.net/stories/197333288
http://archiv.twoday.net/stories/197335327

Adam Smith: “Untersuchung der Natur und Ursachen von Nationalreichthümern.”
http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7905647934
“Exlibris der Bibliothek der Stadt Stralsund”

Dieses Stück fand ich im gedruckten Katalog der Stadtbibliothek von 1829. Die auf dem Foto erkennbare Signatur stimmt mit der im Katalog genannten überein.

Es kann also keine Rede davon sein, dass die Unveräußerlichkeit für dieses Buch nicht gelten sollte, da es mindestens seit 1829 inventarisiert ist.

650 EURO will Hassold für eine Schrift von Jacob Grimm (mit Exlibris der Stadt Greifswald, erkennbare Signatur auf dem Foto: G 265)

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7309001880

***

495 EURO soll kosten ein Sammelband mit theologischen Drucken aus dem 17. Jahrhundert

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=7742276910

“Vorsatzseite vorne mit Loch, im Innendeckel Ex libris der Kirchen Bibliothek der Nicolaikirche in Stralsund.
(so http://archiv.twoday.net/stories/197333288 )

Eine Veräußerung von Stücken der Nikolaibibliothek ist ungeheuerlich!

Eine kostbare Sammlung theologischer Schriften, bestehend aus 33 mittelalterlichen Hss. und 356 z. T. mehrbändigen Druckwerken, kam 1860 mit der Nikolaikirchenbibliothek (Signatur NB) in den Bestand der Ratsbibliothek. In einem Bericht des Bibliothekars Rudolf Baier anläßlich des Bibliotheksumzugs 1896 ist die Bibliothek der Kirche zu St. Nikolai unter der Signatur NB bereits den 13 Abteilungen einverleibt. Diese Signatur schließt auch die geretteten Bücher der Bibliothek der Kirche zu St. Marien ein, deren Großteil 1647 einem Brand zum Opfer gefallen war, und die der dritten großen Stadtkirche, St. Jacobi.
So das Handbuch der historischen Buchbestände im Abschnitt zur Stralsunder Archivbibliothek
http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Verkauft wurden auch Buchbestände des Rügisch Pommernschen Geschichtsvereins – siehe http://archiv.twoday.net/stories/197333252 – und Bestände aus dem Realgymnasium Stralsund.

Verkauft wurden sogar mindestens zwei Titel der Löwen’schen Bibliothek, wie ich am 2. November zeigen konnte:

http://archiv.twoday.net/stories/197333263

Es handelt sich um:

1. Schöttgen, Christian: Jesus Der Wahre Meßias (Messias), aus der alten und reinen Jüdischen Theologie dargethan und erläutert. Leipzig 1748

2. Für 295 Euro nach wie vor zu erwerben ist Stettens Selinde bei Peter Hassold:

http://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=8811130142

“Bibliotheksexemplar mit Stempel, Titelblatt mit roten Siegel”. Das rote Siegel weist deutlich auf die Löwen’sche Bibliothek hin, und ich fand den seltenen Ritterroman als Bestandteil der Löwen’schen Bibliothek im Katalog von 1829!

Tatsache ist also: Nach wie vor wird ein Buch der kostbaren Löwenschen Bibliothek alias Barockbibliothek, auf die die Stadt sonst so stolz ist, im Antiquariatshandel von Peter Hassold angeboten!

Knapp einen Monat, nachdem ich öffentlich darauf hingewiesen hatte.

Ob das Buch in Dietmar Gohlischs wissenschaftlichem Katalog der Löwen’schen Bibliothek erscheint, weiß ich nicht, da der winzige Verlag des Werks eine Bestellung von mir ignoriert hat und von Gohlisch nur eine Mail kam, meine weiteren Kontaktbitten auf seinem Anrufbeantworter aber ignoriert wurden.

Nur die Kommunalaufsicht kann die Stadt stoppen, die zwar jetzt die Gymnasialbibliothek zurückgeholt hat, aber bei den anderen rechtswidrigen Veräußerungen untätig bleibt und die Antiquare gewähren lässt.

Nach herrschender Ansicht kann auch kein Wissenschaftler vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsverstoß gegen das Archivgesetz auf dem Klageweg geltend machen. Es fehlt an einem subjektiv-öffentlichen Recht, das ihn zur Klage befugt, an einer “Schutznorm”, siehe auch

?s=verbandsklage

Als ich vergeblich den Kauf des Wolfegger Hausbuchs vor dem VG Sigmaringen 2008 mit einem Eilantrag stoppen wollte (es war bereits verkauft, als ich die Klage einreichte, siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/4911803 ), gab das Gericht einen Hinweis, dass die von mir als Schutznorm angeführte Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 GG (als Schutznormen kommen neben einfachgesetzlichen Regelungen, soweit diese ausdrücklich im Interesse zumindest AUCH der Bürger ergehen, was jeweils zu prüfen ist, auch die Grundrechte in Betracht) eher nicht einschlägig sei. Das VG Greifswald würde im vorliegenden Fall wohl argumentieren, dass die Unveräußerlichkeit ausschließlich im öffentlichen Interesse liege und keine drittschützende Wirkung für Wissenschaftler mit der Klausel verbunden sei.

Daher gilt nach wie vor: Petition unterzeichnen und für sie werben!

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-die-stralsunder-archivbibliothek

Frühere Beiträge:

?s=stralsund

Postmoderner Stuss in der ZGO

Simon Maria Hassemer, Erzählte Geschichte der Welt – Geschichte der erzählten Welt. Narrativität und Diegese der Straßburger Twinger-Chronik, in ZGO 160 (2012), S. 131–164

Der Autor betreibt Schaumschlägerei, hantiert mit erzählwissenschaftlichen Begriffen, ohne dass ersichtlich ist, was man denn nun über Twinger weiß, was man bisher noch nicht wusste. Es geht auch nicht wirklich um den Text, sondern darum, dass der Autor seine Theorie-Anwendung ausstellen kann.

Handwerkliche Mängel sind schon bei flüchtiger Durchsicht zu erkennen. Wer nicht mitbekommen hat, dass im Rahmen des Handschriftencensus mit derzeit 88 Handschriften (viele davon auf mein Betreiben eingetragen) die Überlieferung so umfassend wie nie zuvor zusammengestellt wurde, sollte nichts über Twinger und seine Rezeption schreiben. Es fehlen vergleichsweise wenige Handschriften, für die die Verantwortlichen des Census noch keine Einträge vorgesehen haben (und derzeit wird wohl kaum etwas oder gar nichts am Handschriftencensus gemacht, die letzte Mitteilung, dass etwas redaktionell bearbeitet wurde, datiert bei mir vom 29. August 2012).

http://www.handschriftencensus.de/werke/1906

Darf ein Herausgeber der ZGO einem Autor die in Anm. 41 auf S. 141 aufgestellte Falschbehauptung durchgehen lassen, dass die Bestände der Fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek 2004 verkauft wurden? Fast alle Handschriften bis auf das später abgegebene Nibelungenlied C wurden 1993 für die beiden Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart erworben. Hegels Handschrift a befindet sich in Karlsruhe, und jüngst wurde eine moderne Beschreibung ins Netz gestellt:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31576362

Was S. 144 über Google-Digitalisate gesagt wird, ist ersichtlich kenntnisarm.

Gern schreiben wir “ergodisch” in unserer Vokabelheft, was sich auf Literatur bezieht, bei der der Leser “einen nicht banalen kognitiven Aufwand erbringen muss, um den Text zu begehen” (S. 147 Anm. 71). Hassemers Aufsatz ist demzufolge ergodisch, wobei sich allerdings die Frage stellt, ob der kognitive Aufwand lohnt, das Theorie-Geschwurbel zu durchdringen.

Toll! Handschriftenabbildungen der British Library erhalten Public-Domain-Etikett

Ich wollte kaum glauben, was ich bei

http://www.inthemedievalmiddle.com/2012/11/medieval-manuscript-images-and-copyright.html

las. Aber es stimmt!

Access Reuse Guidance Notes for the Catalogue of Illuminated Manuscripts

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Please preserve all public domain marks and notices attached to the works – this will notify other users that the images are free from copyright restrictions and encourage greater use of the collection.
This usage guide is based on goodwill. It is not a legal contract. We ask that you respect it.

http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/reuse.asp

William Noel vom Walter-Art-Museum sagt:

Libraries containing special collections of medieval materials are normally very careful to write restrictive copyright on their materials. Part of this is historical; that is to say, when images of these manuscripts were published in books, it didn’t have to behave like digital data, and it didn’t have to be free for people to use in all sorts of ways and in different contexts. The images were just reproduced in other books. But those days are fast running out, and digital images need to be free, so that people can do what they need to do with them and what they want to do with them. That’s the great thing about digital data!

http://blog.ted.com/2012/05/29/the-wide-open-future-of-the-art-museum-qa-with-william-noel

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/stories/5405864

Pirckheimer-Salbuch http://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/record.asp?MSID=1619&CollID=20&NStart=49

GALE Nineteenth Century Collection

“GALE | Cengage Learning international gefeierter Herausgeber der Eighteenth Century Collections Online (ECCO) freut sich, Ihnen einen kostenfreien Testzugang zu den ersten vier Archiven seines globalen Digitalisierungsprogramms Nineteenth Century Collections Online (NCCO) anzubieten.
Bitte klicken Sie hier für den kostenfreien Testzugang:

http://www.galeuk.com/trials/ncco-opentrial

[…]

Nineteenth Century Collections Online ist in folgende Archive gegliedert:”

British Politics and Society
European Literature, 1790-1840: The Corvey Collection
Asia and the West: Diplomacy and Cultural Exchange
British Theatre, Music, and Literature: High and Popular Culture

“Für 2013 sind weitere 4 Archive mit Schwerpunkten wie Fotographie, Afrika, Frauen, Wissenschaft und Technik und Medizin geplant.

Führende unabhängige Wissenschaftler bestätigen, dass NCCO alles Wichtige beinhaltet, was die Forschung zum 19.Jahrhundert benötigt und ihr somit die entsprechende Tiefe verleiht.”

Dann haben diese “unabhängigen” Wissenschaftler nicht alle Tassen im Schrank. Vier ziemlich beliebig zusammengewürfelte, einzeln natürlich schätzenswerte und interessante Sammlungen als repräsentativ für das 19. Jahrhundert auszugeben ist ein starkes Stück. Selbst für Großbritannien ist zu bezweifeln, dass man mit den Sammlungen sonderlich weit kommt, was die allgemeine Geschichte des 19. Jahrhunderts angeht.

Man kann nach Eingabe seiner Daten in obigem Testzugang sich sofort umsehen. Ich suchte nach: diplomatie. Gefunden werden nur 18 Treffer, 2 französischsprachige Monographien, zwei Handschriften aus “British Foreign Office: Japan Correspondence, 1856-1905” und 14 Newspaper-Treffer, nichts auf Deutsch.

Bibliotheken sollten ihr Geld lieber sparen und in gemeinsame Open-Access-Projekte stecken. Dann klappts auch mit der Deutschen Digitalen Bibliothek.

Dokumentationszentrum der Alltagskultur der DDR in Eisenhüttenstadt in Bedrängnis

http://h-net.msu.edu/cgi-bin/logbrowse.pl?trx=vx&list=H-German&month=1211&week=e&msg=db27kpwo%2bCcxzjX2Xlsq6Q

Petition:

http://www.activism.com/de_DE/petition/dokumentationszentrum-alltagskultur-der-ddr-erhalten/40685

Das Dokumentationszentrum ist das einzige Museum in Deutschland, das die materielle Kultur des Alltags in der DDR systematisch und unter Beachtung wissenschaftlicher und musealer Standards bewahrt, dokumentiert und kommuniziert. Es wird bereits heute vielfach genutzt – von Besuchern, in Bildung und Forschung, den Medien und im Film, von anderen Museen. Seine Bedeutung wird mit zunehmendem Abstand zur Geschichte steigen. Das Dokumentationszentrum bedeutet ein museales, soziales Gedächtnis des Alltags im geteilten Deutschland.

Ab 2013 soll der Zuschuss der Stadt Eisenhüttenstadt eingestellt werden. Das Land Brandenburg ist nicht bereit, die Finanzierungslücke zu schließen.

Das bedeutet:

nur noch die bestehenden Ausstellungen werden offen gehalten.

Jeglich fachliche Arbeit muss eingestellt werden.

Alle fünf Beschäftigte werden zum Jahrenende entlassen.

Die Website des Museums ist wenig einladend, zu wenig Informationen:

http://www.alltagskultur-ddr.de

Mit Social Media haben es die offenbar nicht so, sonst wäre mir die Petition sicher nicht bei H-German aufgefallen.

Internationaler Suchdienst künftig eigenständiges Forschungszentrum

Bad Arolsen. Nach 57 Jahren hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz die Leitung des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen abgegeben. Der Suchdienst (ISD) sei heute eine bekannte und anerkannte Institution, nehme aber als Archiv zur NS-Geschichte künftig Aufgaben wahr, die nicht zum Kernfeld des Roten Kreuzes (IKRK) gehörten, sagte Präsident Peter Maurer am Donnerstag.

Der Rückzug bedeute aber keinesfalls einen Bruch der Zusammenarbeit. Diese solle fortgesetzt werden, sollten sich Anfragen aus dem Tätigkeitsfeld des Roten Kreuzes ergeben. […]

Neuer institutioneller Partner des Suchdienstes wird ab Januar 2013 das Bundesarchiv. Durch den Ausbau als Forschungszentrum solle das in den Archiven des ISD gesammelte Wissen über die Opfer des Nationalsozialismus an künftige Generationen weitergegeben werden, sagte der Beauftragte für Fragen des Völkerrechts im Auswärtigen Amt, Pascal Hector. Diese Aufgabe übernehme die US-amerikanische Historikerin Rebecca Boehling als neue Direktorin des ISD.

http://www.nh24.de/index.php/panorama/22-allgemein/61990-internationaler-suchdienst-kuenftig-eigenstaendiges-forschungszentrum

Causa Stralsund: Post fürs Verwaltungsgericht Greifswald

2 B 1626/12

Dr. Graf ./. Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund

Bezugnehmend auf das mir per Fax übermittelte Schreiben des Gerichts vom 29. November. 2012 teile ich mit:

Da es mehrere Archivalia-Beiträge zur Causa Stralsund am 20. November 2012 gibt, nehme ich an, dass sich die angebliche “Zuarbeit” der Pressestelle auf das erste Update von http://archiv.twoday.net/stories/219022682 bezieht. Ich habe inzwischen mehrere Telefonate mit der Stadt Stralsund wegen meiner Auskunftsklage geführt und auch Mails der Pressestelle mit allgemeinen Presseinformationen erhalten.

Es ist Sache des Gerichts, die Gegenseite aufzufordern, sich ebenfalls umgehend zum Sachstand zu äußern. Wenn Fragen derzeit aus Gründen tatsächlicher Unmöglichkeit – dies bezieht sich vor allem auf die Dokumentation der verkauften Bestände – nicht beantwortet werden können, verlasse ich mich auf eine etwaige Zusicherung der Stadt Stralsund, die Fragen nachzureichen. Dies habe ich bei meinem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Stadt heute vor einer Woche auch deutlich gemacht. Eine Antwort habe ich jedoch nicht erhalten, was daran liegen mag, dass der Stellvertreter des Oberbürgermeisters und der mit der Aufklärung offenbar betraute Dr. Kunkel Anfang der Woche auf einer Dienstreise waren. Heute waren beide telefonisch nicht zu erreichen.

Entgegen meiner dringlichen telefonischen Bitte gegenüber dem Oberbürgermeister, die Teilen der Presse zugängliche Beschlussvorlage zu veröffentlichen, ist das nicht erfolgt, was ich in INETBIB kommentiert habe:

http://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

“Ich werde meine Klage vor dem VG Greifswald nicht fuer erledigt erklaeren, wenn ich dieses Dokument nicht erhalte.”

Ob eine Antwort der Stadt, die bislang nur angekündigt ist und schon längst hätte erteilt werden können, tatsächlich die Fragen umfassend und wahrheitsgetreu beantworten wird, bleibt abzuwarten. Insoweit bleibt es bei der Klage und der Eilbedürftigkeit.

Ich kommentiere die Fragen nach meinem heutigen Kenntnisstand.

1. Welcher Kaufpreis wurde mit dem Käufer vereinbart?

Eine offizielle Bestätigung der in der Presse mehrfach genannten Summe von 95.000 Euro liegt meines Wissens nicht vor. Die Frage ist nicht obsolet.

2. Ich ersuche um Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer.

Die Frage ist nicht obsolet.

3. Mit welcher Begründung genau wurde in nicht-öffentlicher Sitzung
der Bürgerschaft (oder eines Ausschusses) die Genehmigung des Verkaufs beantragt?

Siehe oben. Die Frage ist nicht obsolet.

4. Welche Liste verkaufter Bücher wurde damals dem Gremium vorgelegt
(Mitteilung des Textes)?

Nach meinen Informationen und Pressemeldungen (argumentum ex silentio) gab es keine Liste, die den Mitgliedern des Hauptausschusses vorlag. Die Stadt braucht das lediglich zu bestätigen.

5. Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek
geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren?

Die Frage ist nicht obsolet.

6. Befinden sich die Handbuch der historischen Buchbestände erwähnten
“Zwei Postinkunabeln von 1511 und 1513 (Gy B und C)” unter den in
Stralsund zurückbehaltenen Drucken?

Dies kann am verbliebenen Bestand ohne weiteres festgestellt werden. Die Frage ist nicht obsolet.

7. Welche Titel genau wurden aus der Gymnasialbibliothek nicht verkauft?

Wenn nur ein kleiner Teil zurückbehalten wurde, sollte es kein Problem darstellen, einen entsprechenden Katalogauszug zur Verfügung zu stellen. Die Frage ist nicht obsolet.

8. Den Nachweis, dass auch 1829 katalogisierte Bestände der ehemaligen
Stadtbibliothek, sogar aus der Löwen’schen Sammlung, unter den im
Handel angebotenen Büchern auftauchen, konnte ich führen (siehe
Archivalia). Wieviele Drucke aus der ehemaligen Stadtbibliothek (ohne
Gymnasialbibliothek) und wieviele Drucke aus der Löwen’schen
Bibliothek wurden veräußert und welches waren die Gründe bzw.
Kriterien der Auswahl?

Hier scheint es Rechercheprobleme der Stadt Stralsund zu geben. Diese Frage sollte dann umfassend beantwortet werden, wenn die Stadt Stralsund dazu in der Lage ist.

9. Trifft die Angabe von Zisska zu, dass
http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692 das einzige
Exemplar darstellt und daher nicht mehr in Stralsund in einem anderen
Abdruck vorhanden ist? Aus welchem Grund wurde dieses Stück verkauft?

Die Frage ist nicht obsolet.

10. Aus welchem Grund wurde darauf verzichtet, regionale und
überregionale Altbestandsbibliotheken bzw. Archive oder externe
Fachleute in die Planungen der Veräußerung einzubinden?

Nach den bisherigen öffentlichen Stellungnahmen der Stadt Stralsund wurde die Fachkompetenz im Archiv für ausreichend erachtet. Realistischerweise ist nicht mit einer Antwort zu rechnen, die wesentlich mehr an Informationen erbringt. Eine diesbezügliche Bestätigung würde ausreichen.

Fazit: In einem Fall gibt es von mir durchaus eingeräumte Probleme, derzeit zu antworten. In zwei Fällen bräuchte nur eine bestimmte Aussage bestätigt werden. Der große Rest ist nicht obsolet.

Angesichts dieses Befunds darf ich um Verständnis bitten, wenn ich derzeit keinerlei Grundlage für eine Rücknahme der Klagen auch hinsichtlich des Eilverfahrens sehe.

Die Stadt Stralsund hätte einige Fragen ohne weiteres bereits beantworten können. Im Raum steht bisher nur die mit persönlichen Anwürfen gegen mich gespickte Erwiderung mit dem Antrag auf Klageabweisung, obwohl die Stadt Stralsund dem Gericht längst von sich aus hätte signalisieren können, dass sie inzwischen zu Auskünften bereit ist.

Es wird angeregt, dass das Gericht der Gegenseite mit der Mitteilung dieses Schreibens eine angemessene, nicht zu lange Frist (aus meiner Sicht keine 7 Tage) setzt, sich zu erklären bzw. die Fragen zu beantworten. Ich werde, falls eine Antwort aus Stralsund auch unabhängig von diesem Vorgehen eintrifft, diese umgehend prüfen und gegenüber dem Gericht zum Verfahrensfortgang unverzüglich Stellung nehmen.

Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten mit der Stadt Stralsund wäre es hilfreich, wenn diese gegenüber dem Gericht erklärt, dass sie meine presse- und medienrechtliche Legitimation, um Auskünfte zu ersuchen, nicht länger bestreitet.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/219022165

Update: Vom Gericht der Gegenseite mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 6. Dezember 2012 zugeleitet.

Kann das Leistungsschutzrecht der Presseverleger noch verhindert werden?

Einige ausgewählte Materialien (von vielen). Siehe zusammenfassend

http://rivva.de

***

“Google hat gestern die Kampagne “Verteidige Dein Netz” gestartet, was zu einem heftigen und höchst einseitigen Rauschen im Blätterwald geführt hat. Selten waren sich FAZ, SZ, SPON und andere so einig wie mit ihrer Kritik an dieser Kampagne Googles.

Die Reaktion der traditionellen Presse offenbart ein hohes Maß an Heuchelei und stell ein deutliches Indiz dafür dar, dass es mit der redaktionellen Unabhängigkeit nicht mehr weit her ist.”
http://www.internet-law.de/2012/11/google-das-leistungsschutzrecht-und-die-heuchelei-der-presse.html

Siehe auch
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/google-ist-nicht-das-netz-und-verlage-sind-nicht-der-gute-journalismus

http://www.telemedicus.info/article/2482-Presse-Leistungsschutzrecht-Ein-Schaden-fuer-die-Gesellschaft.html

***

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger:

“Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.”
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf

Erschließung Donaueschinger Handschriften in Karlsruhe

“„Überarbeitung und Online-Publikation der Erschließungsergebnisse aus dem DFG-Projekt zur Neukatalogisierung der ehemals Donaueschinger Handschriften in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe“

Seit 1993 werden die Handschriften der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen in den Landesbibliotheken Karlsruhe und Stuttgart aufbewahrt. Der Bestand in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe umfasst dabei hauptsächlich deutschsprachige mittelalterliche Handschriften sowie germanistisch relevante Stücke des 18./19. Jahrhunderts. Er zählt zu den bedeutendsten Sammlungen deutschsprachiger Literatur des Mittelalters.
Der Anteil von Handschriften, die mittelhochdeutsche Literatur überliefern, ist außergewöhnlich groß. Dazu zählen neben der bekannten ‚Nibelungenlied‘-Hs. C (Don. 63) etwa der ‚Wasserburger Codex‘, in dem Rudolfs von Ems ‚Willehalm von Orlens‘ mit religiöser Kleinepik und Heldenepik vereint ist (Don. 74; 2. Viertel 14. Jh.), die sog.‚Liedersaal‘-Hs. (Don. 104; um 1425), eine der umfangreichsten Sammlungen mittelhochdeutscher Kleinepik, sowie zahlreiche Handschriften nachklassischer Artusromane (Konrad von Stoffeln, ‚Gauriel von Muntabel‘; Der Pleier, ‚Meleranz‘) und spätmittelalterlicher Prosaromane (‚Melusine‘, Prosa-‚Lancelot‘, Werke Ulrich Fuetrers und Heinrich Steinhöwels). Auch geistliche Literatur ist im Bestand vertreten, etwa die aufwändig illustrierten Handschriften Don. 106 (‚Christus und die minnende Seele‘; um 1495) und Don. 120 (Hugo von Ripelin, ‚Compendium theologicae veritatis‘ / Meisterliedersammlung ‚Donaueschinger Liederhandschrift‘; um 1480/1490).
Der ehem. Donaueschinger Handschriftenfonds ist aber nicht nur für die Text- und Überlieferungsgeschichte mittelhochdeutscher Literatur von großem Interesse, sondern auch für die frühneuzeitliche Rezeptions- und Bibliotheksgeschichte im südwestdeutschen Bereich. Mit der Bibliothek der Fürsten von Fürstenberg, die auf Graf Wolfgang (1465-1509) zurückgeht, und den historisch gewachsenen Büchersammlungen der Grafen von Zimmern und von Helfenstein bietet der Donaueschinger Bestand ein vielseitiges Abbild der literarischen Interessen süddeutscher Adelsgeschlechter in der frühen Neuzeit.
Ein besonders prominenter Teil der Fürstenbergischen Bibliothek ist seit 1855 die Handschriftensammlung Josephs von Laßberg. Laßberg, mittelalterbegeisterter Adliger und schillernde Persönlichkeit im Netzwerk der sich formierenden Altgermanistik des frühen 19. Jahrhunderts, sammelte nicht nur Originalhandschriften, sondern besaß auch zahlreiche Abschriften mittelalterlicher Manuskripte, die sich heute ebenfalls in der BLB Karlsruhe befinden. Zusammen mit der umfangreichen Korrespondenz, die Laßberg mit wichtigen Vertretern der frühen Germanistik führte, beleuchten sie eine zentrale kultur- und forschungsgeschichtliche Phase der beginnenden Wiederentdeckung des Mittelalters.
In den Jahren 1998-2004 wurde ein Teil des Bestandes (110 Handschriften) im Rahmen eines DFG-Projektes von Christoph Mackert und Wolfgang Runschke an der BLB Karlsruhe neu katalogisiert. Die Erschließungsergebnisse aus diesem Projekt werden nun mit Eigenmitteln der BLB Karlsruhe am Handschriftenzentrum der UB Leipzig überarbeitet, aktualisiert und über die Handschriftendatenbank Manuscripta Mediaevalia online zugänglich gemacht.”

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/?INFO_projectinfo/donaueschingen#|5

Frühneuzeitliche Handschriften aus dem Archiv der Zisterzienserinnenabtei Seligenthal online

25 Handschriften:

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/seligenthal

Was soll diese schändliche Heimlichtuerei bei der Klosterchronik? Was steht in einem Band aus dem 18. Jahrhundert, was man nur in Seligenthal sehen darf? Was haben die Nonnen zu verbergen?

Stralsund und DDB

Nikolaus Bernau kommentiert die DDB:

“Für eine Stadt wie etwa Stralsund allerdings, die jüngst versuchte, mit dem Verkauf von kostbaren Büchern aus dem Stadtarchiv die Notlage dieses Archivs zu beheben, stellt sich die Frage: Wie soll man an einem nationalen digitalen Netzwerk teilnehmen, wenn es nicht einmal Geld gibt, die Bücher von Pilzen zu befreien, ganz zu schweigen davon, sie katalogisieren und digitalisieren zu lassen?”

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/deutsche-digitale-bibliothek-die-digitale-wundertuete,10809150,20988122.html

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass eine von mir auf der Speyerer Tagung an den OB von Stralsund formulierte Resolution, die Möglichkeiten von Web 2.0 bei der anstehenden Neuorganisation des Stadtarchivs zu nutzen, so peinlich wenige Unterzeichner (keine 10) fand, dass ich sie nicht weitergeben werde.

Stadtarchiv Bonn fürchtet Wasserschäden

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/bonn-zentrum/Gedaechtnis-der-Stadt-in-Gefahr-article914804.html

Im Archiv lagern gewöhnlich Akten und Fotos, wertvolle Dokumente aus Jahrhunderten. Das ist im Bonner Stadtarchiv auch so, nur eben nicht dort, wo geschrieben steht: “Regale nicht belegen, da Wasser von der Decke durchsickert.”

Im “Magazin 4” ist das der Fall: Leere Metall-Schieberegale, die vor sich hinrosten und weiße Kalkflecken aufweisen, Plastikplanen, Warnschilder. Es ist nicht der einzige Ort im Stadtarchiv, wo erzwungener Leerstand Trostlosigkeit verbreitet, wo “das Gedächtnis der Stadt” in akuter Gefahr ist. Acht große Regale seien unbrauchbar, erklärt Archiv-Chef Norbert Schloßmacher. Eine Begehung des Kulturausschusses vor etwas mehr als einem halben Jahr ergab, dass insgesamt 643 laufende Regalmeter aus Angst vor Wassereinbrüchen nicht belegt, weitere 1771 Regalmeter permanent mit Folie abgedeckt sind.

Ist es wohlfeil, immer wieder und wieder auf den Kölner Archiveinsturz hinzuweisen, um Verwaltungen aufzurütteln? Ich denke nicht.

Vorhang zu! Muziekbibliotheek des MCO Hilversum bald in Altpapiercontainern?

Eine kaum glaubliche Nachricht von Jutta Lamprecht:

http://info-netz-musik.bplaced.net/?p=8097

Zu den Aufgaben der Musikbibliothek des niederländischen Muziekcentrum van de Omroep (MCO) gehören die Bereitstellung von Noten und Aufführungsmaterialen und Informationen für die Rundfunk-Ensembles (Radio Filharmonisch Orkest, Radio Kamer Filharmonie, Groot Omroepkoor und Metropole Orkest), die Programmacher und Mitarbeiter des öffentlichen Rundfunks, insbesondere Radio 4. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Archivierung und Verfügbarmachung des in den letzten 85 Jahren angesammelten Aufführungsmaterials. Damit soll ab August 2013 Schluß sein.

Siehe auch
http://www.mco.nl/page/nieuws/22235/Muziekbibliotheek%20onmisbaar%20voor%20kerntaak%20omroepen

Deutsche Digitale Bibliothek ist online … und Murks

http://www.deutsche-digitale-bibliothek.de (sehr Beta!)

Ich muss um Verständnis bitten, dass eine ausführliche Auseinandersetzung anhand des Aufholbedarfs bei anderen Archivalia-Beiträgen noch nicht möglich ist.

Meldungen und Kritik:

http://schmalenstroer.net/blog/2012/11/die-deutsche-digitale-bibliothek-ist-gestartet

http://blog.wikimedia.de/2012/11/28/deutsche-digitale-bibliothek-beta-ddb

http://geschichtsweberei.blogspot.ch/2012/11/deutsche-digitale-bibliothek-immerhin.html

http://hagenkohn.com/deutsche-digitale-bibliothek-1

Einige eigene Kritikpunkte/Beobachtungen:

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/E6fuRvWdZrC

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/am2pynMT7H8

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/WN7t1eAgfeQ

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/bPJP2eXANDd

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/83oc6kdbZ57 (Wasserzeichen Staatsarchiv Darmstadt)

Copinger online

Bettina Wagner macht in Incunabula-L darauf aufmerksam, dass Copingers Hain-Supplement online ist:

https://archive.org/details/cu31924092472103
https://archive.org/details/cu31924092472103

In den Inkunabelbibliographien steht H für Hains Werk, HC wird zitiert, wenn es eine Korrektur bei Copinger gibt, C, wenn das Werk nur bei Copinger ist. Das Supplement von Reichling wird analog behandelt: HCR bzw. R.

Stadt Stralsund beschließt Rückabwicklung des Verkaufs der Gymnasialbibliothek

Am 28. November fand eine Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses der Stralsunder Bürgerschaft statt.

Zu der unter TOP 2.1 eingeordneten Beschlussvorlage H 0194/2012 erfolgte eine einstimmige Beschlussfassung, wonach der Bücherkaufvertrag zum Teilbestand der Gymnasialbibliothek rückabgewickelt wird (Rückabwicklungsvereinbarung). Es handelt sich um eine Rückabwicklung, nicht um einen Rückkauf der Bücher. Dies war nur möglich durch den Einigungswillen und die Fairness des Antiquars bei den Verhandlungen.

Danach werden alle beim Käufer noch vorhandenen 5.278 Bücher der Gymnasialbibliothek in den Besitz der Hansestadt Stralsund zurückgeführt und im Gegenzug lediglich der anteilige Kaufpreis erstattet.

Dies entspricht ca. 90 Prozent des veräußerten Bestandes. Von den restlichen 10 Prozent wurde ein Teil aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Bücher vom Antiquar vernichtet, der andere Teil durch ihn weiterveräußert.

Welche Bücher letztlich veräußert wurden, müssen weitere fachliche Recherchen ergeben. Liegen diese Ergebnisse vor, wird festzustellen sein, welche der bereits weiter veräußerten Bücher dringend zurückgeholt werden müssen, um die Gymnasialbibliothek als Ganzes wiederherzustellen.
Dies wird in der nächsten Zeit von Fachleuten aufgearbeitet.

In der kommenden Woche erfolgt die Rückführung der Bücher nach Stralsund.

Aus der aktualisierten Chronologie:
http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument

Mein Kommentar dazu in INETBIB ist lesefreundlicher wiedergegeben in:

http://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

Vor allem stellt sich die Frage, was mit den anderen kostbaren Werken außerhalb der Gymnasialbibliothek ist, die nach wie vor angeboten werden.

[Siehe dazu auch:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stralsundische_Zeitung.pdf

Scans von Titelblättern der Stralsundischen Zeitung zwischen 1788 und 1797 mit dem Stempel der Gymnasialbibliothek Stralsund, verkauft von Peter Hassold via ZVAB im September 2012 ]

***

Aus dem Innenministerium M-V erhielt ich folgendes offizielle Schreiben vom 29.11.2012:

“Verkauf eines Buchbestandes der ehemaligen Stralsunder Gymnasialbibliothek

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich komme auf meine E-Mail vom 9. November d.J. zurück. In Auswertung der o.g. Angelegenheit kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Seitens des für Archivrecht zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur verstößt die Veräußerung des besagten Buchbestandes gegen § 12 Landesarchivgesetz i.V.m. § 6 Abs. 1
der Satzung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund, was zur Nichtigkeit des Vertrages gem. § 134 BGB führt. Die Hansestadt Stralsund befindet sich derzeit in Verhandlungen zur Rückabwicklung der Veräußerung. Zudem habe ich auf eine ordnungsgemäße Aufbewahrung hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag”

***

Auszug aus dem Protokoll der Bürgerschaftssitzung vom 15.11.2012

zu TOP 7.4 Kleine Anfrage – Verkauf von Büchern aus dem Archiv

Einreicher: Michael Adomeit, Fraktion Wählergruppe Adomeit
1. Wer hat den Verkauf der Bücher angeordnet?
2. Warum wurden die Bücher aus dem Archiv verkauft?
3. Nach welchen Kriterien werden die Bücher zum Verkauf ausgewählt?

Herr Albrecht beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Der Verkauf der Bücher wurde von niemandem angeordnet.
Die Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund regelt im § 10 die Aufgabenverteilung für den
Hauptausschuss. Dieser entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der
Bürgerschaft oder durch die Hauptsatzung übertragen sind, und über alle Angelegenheiten,
die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Bürgerschaft
vorbehalten sind. Entsprechend der Wertgrenzenregelung (Veräußerung von Sachen
innerhalb einer Wertgrenze von 50.000 EUR bis zu 500.000 EUR), war die Vorlage „Verkauf
Teilbestand Gymnasialbibliothek“ dem Hauptausschuss als zuständigem Gremium
vorzulegen.

Die Vorlage wurde dem Hauptausschuss für die Sitzung am 05.06.2012 übergeben und
unter Tagesordnungspunkt 10.2.1 Vorlage H 0072/2012 „Verkauf Teilbestand
Gymnasialbibliothek“ in die Tagesordnung aufgenommen.
Die Tagesordnung wurde im Internet, im RIS und auf der Bekanntmachungstafel der
Pressestelle im Rathausdurchgang bekannt gemacht. Darüber hinaus gibt es einen Verteiler
nach einer Presseliste, wonach ca. 60 Empfänger die Tagesordnung erhielten.
Nachdem die Beschlussfassung für den Verkauf erfolgte, wurde zwischen dem Käufer und
der Hansestadt Stralsund der Kaufvertrag geschlossen.

Zu 2. und Zu 3.:
Der Verkauf der Bücher wurde vorgeschlagen, weil sie nach Ansicht des Archivs weder
einen Wert für die Hansestadt Stralsund noch eine Bedeutung für die Arbeit des Archivs
haben würden.

Herr Albrecht zitiert aus der Beschlussvorlage:
“Das Stadtarchiv beabsichtigt, nicht benötigte Bücher zu veräußern. Bei dem im Angebot
stehenden Buchbestand handelt es sich um 6.210 Bände, die vorwiegend die Themen
Philologie (griechische und lateinische Klassiker), historische Hilfswissenschaften,
Reisebeschreibungen und Naturwissenschaften umfassen. Der zeitliche Umfang der Bände
liegt zwischen 1497 und 1833. Der Buchbestand ist eingehend unter fachwissenschaftlichen
Gesichtspunkten geprüft worden. Die für die Tätigkeit des Stadtarchivs relevanten Titel,
insbesondere Stadt und Regionalgeschichte, und Titel von großem bibliophilen Wert sind
aus dem Bestand der Gymnasialbibliothek herausgezogen und in den Bibliotheksbestand
des Archivs integriert worden.”
Herr Albrecht erklärt, dass aufgrund dieser Aussagen in der Vorlage der Beschluss zum
Verkauf gefasst wurde. Mit dem Wissen von heute hätte man vielleicht einen anderen Weg
gewählt.

Herr Adomeit fragt nach, wer den Verkauf anordnete und wer den Buchbestand prüfte. Herr Albrecht verweist auf den vorgeschriebenen Verfahrensweg, welcher bei der
Erarbeitung der Vorlage durch das Stadtarchiv eingehalten wurde. Die Prüfung erfolgte
ebenfalls im Stadtarchiv durch das entsprechend ausgebildete Personal.

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

Herr Buxbaum erfragt, ob bei der Erarbeitung der Vorlage der § 6 der Archivsatzung
Beachtung fand. Danach wäre ein Verkauf von Archiv- und Bibliotheksgut unzulässig.
Herr Albrecht berichtet, dass eine fachliche Wertung durch die Mitarbeiter des Stadtarchivs
vorgenommen wurde. Dabei kam man zu der Auffassung, dass es sich hier nicht um Archiv-
und Bibliotheksgut handelt, damit wäre eine Veräußerung möglich. In der Öffentlichkeit gibt
es jedoch auch andere Auffassungen.
Herr Adomeit fragt nach, ob dieser Verkauf den Verlust des Status Weltkulturerbe nach sich
ziehen könnte?
Herr Albrecht erklärt, dass eine Mitteilung eingegangen sei, dass dieser Verkauf den
Welterbe-Status nicht gefährdet, da dieser auf einer anderen Grundlage erzielt wurde.
Auf die Frage von Frau Junge, wie es dazu kommen kann, dass die Gymnasialbibliothek
lediglich in Kartons gelagert wurde, betont Herr Albrecht, dass seitens der Fachleute des
Stadtarchivs keine Zugehörigkeit zum Archiv- und Bibliotheksgut gesehen wurde.
Herrn Pagels interessiert, wer die Initiative zum Verkauf der Bücher auslöste.
Herr Albrecht verweist nochmals auf die Vorlage, in der es heißt, dass das Stadtarchiv
beabsichtigt, nicht benötigte Bücher zu veräußern. Dies ist an die Verwaltung herangetragen
worden. Die fachliche Meinung der Mitarbeiter des Stadtarchivs wurde anerkannt.
Herr Dr. Zabel bittet, das Gutachten der externen Gutachter abzuwarten. Erst nach dieser
Einschätzung zum Archiv- und Bibliotheksgut kann möglicherweise die Beurteilung der
geleisteten Arbeit erfolgen.

Was hier über die angeblichen “Fachleute” im Archiv gesagt wurde, spricht für sich.

Der VdA wendet sich in einer Pressemitteilung gegen die Vorverurteilung der suspendierten Kollegin

PDF

Abgesehen davon, dass die Fragen an die Stadt Stralsund natürlich berechtigt sind, befremdet die Aussage:

“Kein Archiv würde ohne Not oder äußeren Druck wertvolles Kulturgut veräußern.”

Dazu Morgenstern: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf“ ?

Zur suspendierten Archivleiterin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Regina_Nehmzow

Margret Ott hat die peinlichen Auslassungen des früheren Archivleiters Dr. Hacker am 26.11.2012 widerlegt:

http://pommern.tumblr.com/post/36592121778/die-peinlichen-anmerkungen-eines-ehemaligen

Der bislang ausführlichste Artikel in der Presse erschien in der Zeitung am Strelasund, einem kostenlosen wöchentlichen Anzeigenblatt, vom 25.11.2011 (S. 1, 6, 7), NOCH einsehbar auf der Startseite, danach für 1/2 Jahr im Archiv

http://www.zeitung-am-strelasund.de

***

Stand der Petition: 3400+ Unterzeichner

Brief an die Unterzeichner vom 26.11.2012:

Liebe Unterzeichner der Petition “Rettet die Stralsunder Archivbibliothek!”

Es ist sicher auch das Verdienst der inzwischen gut 3300 Unterzeichner unserer Petition bei Open Petition, dass die Stadt Stralsund entschieden hat, die Archivleiterin zu suspendieren und die verkauften Bücher – soweit dies noch möglich ist – zurückzuführen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Stimme! Und auch für die vielen deutlichen Kommentare.

Ausführliche aktuelle Informationen finden Sie laufend auf unserer Facebook-Seite

https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

und in dem von Dr. Klaus Graf betriebenen Gemeinschaftsblog Archivalia

?s=stralsund

Nachdem sich der frühere Stralsunder Archivleiter Dr. Hacker mit einer Verteidigung der Verkäufe zu Wort gemeldet hat und unsere weiteren Forderungen insbesondere zur Vorbeugung gegen weitere solche ungeheuerlichen Kulturgutverluste dieser Art nach wie vor aktuell sind, haben wir uns entschieden, die Petition ungeändert bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit fortzuführen. Bitte machen Sie nach wie vor Werbung für unser Anliegen, damit wir möglichst viele Unterschriften übergeben können und ein starkes Signal für den Schutz von historischem Kulturgut von der “Causa Stralsund” ausgeht.

Mit nochmaligem Dank und freundlichen Grüßen

gez. Philipp Maaß
(auch im Namen des Organisations-Teams)

Auf Facebook 476 Likes:

https://www.facebook.com/rettetarchivbibliothekstralsund

Zur Causa in Archivalia:

?s=stralsund

***

Der NDR-Beitrag stellt süffisant den ehemaligen Archivleiter Dr. Hacker bloß

Archivalia war seit Sonntag kaputt, was den Schreibzugriff angeht

Es konnten weder Beiträge veröffentlicht noch Kommentare geschrieben werden. Eine Mitteilung über die Ursache liegt mir noch nicht vor. Gemäß

http://help.twoday.net/stories/219029834

soll es mit der Anzahl der Beiträge zusammenhängen.

Das war die bislang schwerste technische Krise von Archivalia, und außer Drängeln konnte ich nichts tun.

Ich werde mich bemühen, die vor allem in Google+ zwischengelagerten Meldungen hier nachzureichen, muss aber noch meinen Vortrag in Speyer über die Geschichtsschreibung der Reichsstadt Speyer im späten Mittelalter fertigstellen:

https://www.facebook.com/HistorischerVereinDerPfalzBezirksgruppeSpeyer/posts/130359417118826

Ein Wechsel des Blogs zu einem anderen Anbieter (in erster Linie könnte ich mir http://hypotheses.org vorstellen) will wohlbedacht sein, und ich wäre für entsprechende Diskussionsbeiträge dankbar.

Offene Archive? (Tagung)

Fotos bzw. Impressionen der Tagung (22.-23.11.2012) finden sich in einem Flickr-Album:

http://www.flickr.com/photos/stadtarchiv_speyer/sets/72157632076910127/with/8214104320

Die ersten Vorträge bzw. Präsentationen der Referenten sind bereits über das Tagungsblog abrufbar (unter anderem das verschriftlichte Resümee von Mario Glauert):

http://archive20.hypotheses.org

Aus dem Resümee der Veranstalter:
Eine intensive, sehr diskussionsfreudige Tagung “Offene Archive?” ist gestern am frühen Abend zu Ende gegangen! Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, besonders bei unseren Referenten/innen (die teils sehr weite Wege auf sich genommen haben!). Besonders beeindruckt haben die Präsentationen unserer ausländischen Gäste … und nicht nur das Beispiel der in der Tagung durch Christian van der Ven vertretenen Niederlande zeigt uns, wie sehr ein Begriff wie (archivische) “Spätzünder” noch berechtigt ist. Aber: der Weg ist eingeschlagen, die Resonanz war sehr gut – to be continued,-

Siehe dazu: http://archive20.hypotheses.org/336

Saal von hinten

Archivführer “Archive im Kreis Kleve” erschienen

Über den druckfrischen Archivführer informiert eine Pressemitteilung:
http://www.kreis-kleve.de/C12570CB003A90BD/0/5867052D9D8EAAF7C1257AC3004E04AA?opendocument&nid1=11225

Die Publikation ist für 1 Euro in den Kommunalarchiven im Kreis Kleve erhältlich. Darüber hinaus steht Sie kostenlos auf der Seite des Kreisarchivs Kleve zum Download bereit:
http://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/archivfuehrer_final_komplett.pdf/$file/archivfuehrer_final_komplett.pdf?OpenElement

Generallandesarchiv Karlsruhe präsentiert Architekturzeichnungen des 19. Jahrhunderts

http://www.landesarchiv-bw.de/web/54574

“Skizzen Karl Weysser

Der bekannte badische Architektur- und Landschaftsmaler Karl Weysser (1833-1904) gönnte sich über 50 Studienreisen und fertigte in Städten und Orten Skizzen von Bauwerken, Straßenzügen und Plätzen an. Die Reisen führten Weysser hauptsächlich in den südwestlichen Teil Deutschlands – seine Heimat Baden – und ins deutschsprachige Ausland – Südtirol, Nordwestschweiz und Elsass. Er arbeitete vor allem in kleineren Städten und Gemeinden. Seine Zeichnungen zeigen meist die mittelalterlichen Bauwerke der von ihm besuchten Ortschaften, ausgeführt mit Bleistift und Tusche sowie gelegentlich mit Deckweiß gehöht oder mit Aquarellfarben ergänzt.

Der vorliegende Bestand wurde vor Jahrzehnten von der badischen Denkmalpflege Karlsruhe als Arbeitsgrundlage erworben und 2011 an das Generallandesarchiv abgegeben. Er umfasst knapp über 1000 Zeichnungen auf Papier von (ehemals) badischen Städten und Gemeinden. Das Findbuch zu den Skizzen Karl Weyssers einschließlich der Digitalisate ist nun online abrufbar.

Die Farbdokumentationen von Fresken und Wandmalereien der badischen Denkmalpflege

Seit der Zeit der Höhlenmalereien ist es Tradition geworden, Gebäude des Kultes, des politischen, des öffentlichen und auch des privaten Lebens mit Wandmalereien zu verzieren. Um diese Malereien für die Nachwelt bewahren zu können, wurden nach der Freilegung von der Denkmalpflege sogenannte Farbdokumentationen erstellt. Diese Vorlagen dienen dann dazu, die Wandgemälde restaurieren zu können.

Im vorliegenden Bestand handelt es sich um Farbdokumentationen, die mit wenigen Ausnahmen zwischen 1891 und 1921 erstellt worden sind. Der größte Teil der Malereien befindet sich in badischen Kirchen und Kapellen, wenige in Burgen, Schlössern und Rathäusern.

Der Bestand umfasst knapp 200 Farbdokumentationen auf Papier oder Karton. Das Findbuch zur Farbdokumentationen von Fresken und Wandmalereien der badischen Denkmalpflege einschließlich der Digitalisate ist nun online abrufbar.”

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