Open Access-Neuigkeiten

Zwei aktuelle Videos beleuchten Open Access. Zunächst eines in deutscher Sprache:

Das Märchen vom Apfelkönig oder wie sich Open Access seinen Weg bahnt (CC-BY 3.0)

Sodann sehr sehenswert auf Englisch: Open Access explained! (ebenfalls CC-BY)

http://www.openaccessweek.org/video/open-access-explained-by-phd-comics

Ein Gastbeitrag in Netzpolitik zum Thema Open Access:

https://netzpolitik.org/2012/freier-zugang-zu-staatlich-finanzierter-wissenschaft-das-ungewohnliche-geschaftsmodell-des-wissenschaftlichen-publizierens

Eine Handreichung von Peter Suber für Wissenschaftler (englisch):

http://cyber.law.harvard.edu/hoap/How_to_make_your_own_work_open_access

Ein Verzeichnis von Repositorien für Open Educational Resources (OER), leider unter CC-BY-NC

http://oerqualityproject.wordpress.com/2012/10/22/directory-of-oer-repositories

***

Wie hält sich der oder die Interessierte zum Thema Open Access auf dem laufenden?

Aktueller und oft besser als Bücher und gedruckte Fachzeitschriften sind die Möglichkeiten des Web 2.0.

Die beste Übersicht weltweit ist Peter Subers Open Access Tracking-Projekt, jetzt von Connotea nach Harvard umgezogen:

http://tagteam.harvard.edu/remix/oatp/items.rss (RSS-Feed)
Vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/142784505

Mäßig nützlich ist dagegen der Aggregator “Open Access in deutschsprachigen Blogs”:

http://pipes.yahoo.com/pipes/pipe.info?_id=d2b199a430c5215075dba5eeb8907a23

Siehe auch
http://open-access.net/de/austausch/oa_in_der_blogosphaere (rechts Twitter-Meldungen)

Außer Archivalia möchte ich als deutschsprachiges Einzelblog empfehlen:

http://wisspub.net

Im Bereich der Newsletter verweise ich auf zwei Angebote:

SPARC E-News
http://www.arl.org/sparc/publications/enews
und den Open Access Newsletter der Fraunhofer-Gesellschaft
http://publica.fraunhofer.de/starweb/ep09/newsletter.htm

Für denjenigen, der sich nicht sehr intensiv unterrichten will, ist das vielleicht die beste Option.

(Jedenfalls besser als die “News” von http://Open-Access.net:

http://open-access.net/de/austausch/news )

Mailinglisten:

Gelegentlich wird auch in INETBIB zu Open Access diskutiert. Nicht sehr rege ist die Liste von Open-Access-Net. Listenarchiv:

https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum

Im englischsprachigen Bereich sind wichtig:

LIBLICENSE. Listenarchiv:

http://listserv.crl.edu/wa.exe?A0=LIBLICENSE-L

Hier wird tatsächlich auch kontrovers diskutiert.

Vor allem Nachrichten enthält das BOAI-Forum. Listenarchiv:

http://threader.ecs.soton.ac.uk/lists/boaiforum

Nach wie vor sehr von Harnad dominiert wird die Global Open Access List, jetzt moderiert von Richard Poynder. Listenarchiv:

http://mailman.ecs.soton.ac.uk/pipermail/goal

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/187506474

Handschriftencensus Rheinland-Pfalz

Nach Umstellung auf WordPress nimmt das Projekt auch externe Hinweise über die Kommentarfunktion an:

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus

Eine Beschreibung des Besselicher Stundenbuchs in der RLB Koblenz:

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/koblenz-rlb-h-9212

Zum Kontext wäre die Arbeit von Uffmann (S. 138 mit Nennung der Handschrift) anzuführen gewesen. Es wäre dringend wünschenswert, wenn die Rheinische Landesbibliothek den wertvollen Codex digitalisieren und in Dilibri zugänglich machen würde. Fürs erste sollte sie aber wenigstens ein paar Farbbilder in anständiger Auflösung im Netz spendieren.

Nachtrag: Ich sehe erst nachträglich die wichtigen Beschreibungen zur Mainzer Martinus-Bibliothek:

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/bestand/mainz/mz-mb

Hier gibt es auch Ergänzungen zum Marburger Handschriftencensus:

http://www.handschriftencensus.de/hss/Mainz#bib3

Hs. 40 enthält offenbar einen nicht erkannten Passionstraktat Heinrichs von St. Gallen (es wird nur das typische Incipit, aber kein Explicit angegeben) – es kann natürlich auch die Kompilation sein:

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/bestand/mainz/mz-mb/mz-mb-hs-1-hs-100/mainz-martinus-bibliothek-hs-40

Zur Überlieferung (unvollständig):
http://www.handschriftencensus.de/werke/2027

Dort fehlt im übrigen auch Pommersfelden Cod. 26, 15. Jh., von Wilhelm Schonath im masch. Katalog beschrieben als Betrachtungen über das Leiden Christi (Extendit manum. Her rackte di hant of unde czockte daz swert), 1474 per manus Jute Nubreichen.

Vor allem zur Drucküberlieferung des Heinrich von St. Gallen habe ich Neues in Wikisource vorgelegt:
http://de.wikisource.org/wiki/Heinrich_von_St._Gallen

#forschung

St. Stephan virtuell

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/762 machte aufmerksam auf das nun freigeschaltete Mainzer Projekt zur Geschichte der Stiftskirche St. Stephan:

http://www.st-stephan-virtuell.de

Zu den Inschriften:
http://www.st-stephan-virtuell.de/kirche/lageplan.html
http://www.inschriften.net/mainz/st-stephan

Zu den Handschriften und zum Buchbesitz (leider ohne Abbildungen):
http://www.st-stephan-virtuell.de/mehr/stiftsbibliothek.html

In der Liste zu Quellen und Literatur hätte erheblich mehr als online verfügbar gekennzeichnet werden müssen!

http://www.st-stephan-virtuell.de/mehr/quellen-u-literatur.html

Ich möchte nur EINMAL ein solches Projekt sehen, in dem fachkundig und umfassend Digitalisate bibliographiert werden!

E-Book zur beweissicheren Langzeitspeicherung veröffentlicht

Im Kontext der zunehmend rein elektronischen Verwaltungsarbeit gewinnen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Transparenz behördlichen Handelns und in der Folge der Beweissicherheit elektronischer Unterlagen erheblich an Bedeutung. Insbesondere die Frage, wie elektronische Unterlagen über die teilweise jahrzehntelangen Aufbewahrungsfristen beweissicher und vor allem nutzbar aufbewahrt werden können gilt es künftig adäquat zu beantworten.

Seitens BearingPoint haben wir die 10 wichtigsten Fragen zur beweissicheren Langzeitspeicherung in einem E-Book zusammengefasst. Dieses basiert auf den aktuellen rechtlichen, fachlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie unseren Erfahrungen in den einschlägigen Projekten.

Sie können sich das E-Book unter nachfolgendem Link kostenfrei downloaden:

http://www.bearingpoint.com/de-de/7-6383/10-fragen-zum-thema-beweissichere-langzeitspeicherung/?&p=353

Open Access im Aufwind

http://dx.doi.org/doi:10.1186/1741-7015-10-124

Der neue Aufsatz “Anatomy of open access publishing: a study of longitudinal development and internal structure” von Mikael Laakso und Bo-Christer Björk kommt zu bermerkenswerten Ergebnissen:

An estimated 340,000 articles were published by 6,713 full immediate OA journals during 2011. OA journals requiring article-processing charges have become increasingly common, publishing 166,700 articles in 2011 (49% of all OA articles). This growth is related to the growth of commercial publishers, who, despite only a marginal presence a decade ago, have grown to become key actors on the OA scene, responsible for 120,000 of the articles published in 2011. Publication volume has grown within all major scientific disciplines, however, biomedicine has seen a particularly rapid 16-fold growth between 2000 (7,400 articles) and 2011 (120,900 articles). Over the past decade, OA journal publishing has steadily increased its relative share of all scholarly journal articles by about 1% annually. Approximately 17% of the 1.66 million articles published during 2011 and indexed in the most comprehensive article-level index of scholarly articles (Scopus) are available OA through journal publishers, most articles immediately (12%) but some within 12 months of publication (5%).

Conclusions
OA journal publishing is disrupting the dominant subscription-based model of scientific publishing, having rapidly grown in relative annual share of published journal articles during the last decade.

Via
http://archivalia.tumblr.com/tagged/openaccess

Alle Codices Palatini Latini der Vatikanbibliothek werden Open Access online verfügbar sein

Bereits jetzt sind schon viele Handschriften und zwar auch solche, die nicht zum Projekt der Rekonstruktion der Lorscher Klosterbibliothek gehören, auf der Seite der UB Heidelberg einsehbar:

http://codpallat.uni-hd.de

“ab heute werden in einer überarbeiteten Präsentation der Webseite “Bibliotheca Palatina digital” ( http://palatina-digital.uni-hd.de ) auch die lateinischen Codizes der ehemaligen Bibliotheca Palatina, die sich seit dem 17. Jahrhundert in der Biblioteca Apostolica Vaticana befinden, sukzessive weltweit online zugänglich gemacht.

Auf der Seite http://codpallat.uni-hd.de finden Sie nun sowohl die in Heidelberg als auch die im Vatikan aufbewahrten Codices Palatini latini virtuell wieder vereint.

Nachdem in den vergangenen beiden Jahren bereits die 133 lateinischen Handschriften aus der Provenienz des Klosters Lorsch von einem Heidelberger Team in Rom digitalisiert werden konnten (vgl. http://www.bibliotheca-laureshamensis-digital.de), arbeiten die Kolleginnen und Kollegen seit Januar 2012 vor Ort daran, die restlichen gut 1.900 lateinischen Manuskripte der Sammlung zu scannen und für die Forschung zur Verfügung zu stellen.” (INETBIB)

Katalog von Stevenson et al.:

http://diglit.ub.uni-heidelberg.de/diglit/stevenson1886

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/235546904

Archive trotz der Krise: Eröffnung des Gemeindearchivs Burbach

Eröffnung Gemeindearchiv Burbach

Link zu einem kleinen Fotoalbum: http://www.flickr.com/photos/58898431@N04/sets/72157631848947152

Weitere Informationen zur Eröffnung und zum kommenden Tag der offenen Tür finden sich hier: http://www.siwiarchiv.de/2012/10/eroffnung-gemeindearchiv-burbach

Zum Gemeindearchiv Burbach s. a. ?s=burbach

Elf Bände der Pariser Historischen Studien online verfügbar

http://dhdhi.hypotheses.org/1290

Ich greife heraus:

Ulrich Pfeil (Hg.): Das Deutsche Historische Institut Paris und seine Gründungsväter. Ein personengeschichtlicher Ansatz. Mit einem Vorwort von Stefan Martens, München (Oldenbourg) 2007 (Pariser Historische Studien, 86), ISBN 978-3-486-58519-3

Mit Aufsätzen zu Paul Kehr – Theodor Mayer – Gerd Tellenbach – Max Braubach – Theodor Schieffer – Johannes Haller – Eugen Ewig – Karl Ferdinand Werner – Paul Egon Hübinger – Heinrich Büttner
http://www.perspectivia.net/content/publikationen/phs/pfeil_gruendungsvaeter

Katalogdaten der Veröffentlichungen des DHI Paris als Open Data CC0 bereit gestellt

“Zur diesjährigen Open Access-Woche leistet auch das DHIP einen kleinen Beitrag: Wir haben die Katalogdaten der von uns seit 1958 herausgegebenen Veröffentlichungen als Open Data mit einer CC0-Lizenz (Public Domain) zur Verfügung gestellt.”

http://dhdhi.hypotheses.org/1321

Merci!

Brewster Kahle: A digital library, free to the world

https://www.youtube.com/watch?v=pXoHC2D15hM

Brewster Kahle, Begründer des Internet Archive (https://archive.org)

Hier geht es nicht nur um die Speicherung von Digitalisaten, sondern auch um neue Möglichkeiten der Verbreitung von digital verwahrtem Kulturgut. Angesprochen wird z.B. das BookMobile: https://archive.org/texts/bookmobile.php

Mein letztes Buch

Nein, nicht meines.

Ich finde den Artikel amüsant und treffend genug, um den Link hier weiterzugeben.

Malte Herwig: Mein letztes Buch
http://www.freitag.de/autoren/frankfurter-buchmesse-2012/mein-letztes-buch

“Und schließlich: die Guillotine. Vor ein paar Monaten habe ich damit angefangen. Zuerst heimlich. Das Bücherzerschneiden, fürchtete ich, gilt unter Bildungsbürgern als Frevel. Die Bibliothek aus Papier und Tinte gehört da zum guten Ton. Dann offenbarte ich mich einem guten Freund. Das hier ist mein Coming-out.

Bald entdeckte ich Gleichgesinnte. Im Internet fand ich Foren von Scan-Aktivisten, die ihre Erfahrungen beim Digitalisieren von Büchern austauschen. Professionelle Buchscanner kosten mehrere tausend Euro. Aber auf Webseiten wie http://diybookscanner.org gibt es Baupläne zum Selberbasteln. Mit kostenloser Software wie dem Programm „calibre“ kann man die eingelesenen Daten dann ins passende E-Book-Format umwandeln.

Ich kaufte für 150 Euro Holzleisten, Schrauben und eine Plexiglasplatte im Baumarkt und baute daraus mit einer alten Digitalkamera meinen ersten Buchscanner. Wohlgemerkt: zum Eigenbedarf. Ich scanne nur Bücher, die ich auch bezahlt habe und stelle sie auch nicht auf Tauschbörsen ein.”

Die Selbstbastelscanner schaue ich mir mal an …

Grüße
J. Paul

4 neue Findbücher des International Tracing Service online

Der International Tracing Service (ITS / Internationaler Suchdienst) in Bad Arolsen hat vier weitere Findbücher im Internet veröffentlicht:

ITS 1 – Child Search Branch (Kindersuchdienst)
R 2 – Gestapo
M 1 – Kriegsgerichte der Deutschen Wehrmacht
M 2 – Alliierte Militärtribunale (Case 8: RuSHA)


Zur Findbuchübersicht

Damit verfügt der ITS derzeit über 10 Online-Findbücher und eine Online-Datenbank zum elektronischen Akzessionsverzeichnis (“Inventardaten”). Vor Ort in Bad Arolsen gibt es in der zentralen Datenbank weitere Suchmöglichkeiten auf der Grundlage retrokonvertierter Findmittel (die für die Nachnutzung auch bereits im EAD-XML-Format vorliegen), von Attributierungen und Indizierungen zahlreicher Informationstypen aus den Unterlagen – und natürlich in üppiger Fülle auf der Grundlage von Personennamen.

Durch die Eingabe der in den Online-Findbüchern angegebenen Bestellnummern in die Datenbank vor Ort wird das Findbuch in der Datenbankansicht aufgerufen und die einzelnen Verzeichnungseinheiten direkt mit den Digitalisaten der Archivalien verknüpft. Die Nutzung erfolgt daher in der Regel am selben Bildschirm, an dem auch recherchiert wird.

Sportfotos richtig verzeichnen und aufbewahren

30 ehrenamtliche Archivare aus Sportvereinen, Sportkreisen und Sportverbänden waren Anfang Oktober dieses Jahres in die Sport- und Bildungsstätte des Landessportbunds Hessen nach Wetzlar gekommen, um sich über Möglichkeiten der Langzeitaufbewahrung von Fotografien informieren zu lassen. Das große Interesse an dieser Tagung zeigte anschaulich, dass hier noch erhebliche Informationsdefizite bestehen.

In einem Grundsatzreferat ging Frau Dr. Petra Rau (Frankfurt) ausführlich auf die äußerst differenzierte Entwicklung der Fotografie seit ihrem Entstehen ein. Das ist vor allem auch deshalb von Bedeutung, weil die empfohlenen Klimabedingungen für eine Langzeitaufbewahrung der Fotos von dem jeweiligen Verfahren der Fotografie abhängen.

So werden z. B. für die Aufbewahrung von Papierabzügen schwarzweißer Filme in der Regel eine Höchsttemperatur von 18 Grad Celsius und eine maximale relative Luftfeuchte von 50% empfohlen. Bei Papierabzügen von Farbfilmen sollte die Maximaltemperatur aber nur zwischen 4 und 0 Grad betragen, bei einzelnen Verfahren sogar weniger als 0 Grad. Besondere Vorsicht muss bei Nitratfilmen walten, weil diese relativ leicht entflammbar sind. Vor der Bearbeitung von Fotografien muss deshalb zunächst jeweils das fotografische Verfahren identifiziert werden.

Wegen der großen Schwierigkeiten bei einer optimalen Langzeitaufbewahrung von Fotografien schlug die Referentin vor, analog vorliegendes originales Archivgut grundsätzlich zu digitalisieren, wenn es auf Dauer von Bedeutung ist. Dann dürfen aber die Originale – wie zum Beispiel Negative oder Farbabzüge – nach der Digitalisierung nicht vernichtet werden. Diese Originale sind vielmehr in holz- und säurefreien Kartons aufzubewahren, die in geeigneten Archivräumlichkeiten gelagert werden.

Herr Dr. Michael Habersack (Archivberatungsstelle des Landes Hessen) konnte mit seinem Referat zur Archivierung digitaler Fotos direkt an die Ausführungen von Frau Dr. Rau anschließen. Er machte deutlich, dass es genuin digitale Bilder und Digitalisate erlauben, Fotos beliebig oft kostengünstig in gleichbleibender Qualität zu kopieren. Sie sind dann auch im Internet – zum Beispiel auf der Homepage des Vereins – zu verwenden. Digitalisate dienen im Übrigen als Schutzmedium, weil die analogen Originale geschont werden.

Der Referent erläuterte außerdem einige Grundbegriffe wie Auflösung bzw. Bildqualität und beschäftigte sich dann mit den verschiedenen Speicherformaten. Er empfahl, Bilder möglichst im TIFF-Format abzuspeichern, weil so Qualitätsverluste vermieden werden können. Wenn Fotos dagegen bereits im JPEG-Format zur Verfügung gestellt wurden, sollte von einer Speicherung im TIFF-Format abgesehen werden, weil damit der Datenverlust durch JPEG-Kompression nicht rückgängig zu machen ist. In Zukunft dürfte das Format JPEG2000 eine Alternative sein, weil es verlustfrei komprimiert.

Dr. Habersack ging darüber hinaus auf die verschiedenen Speichermedien ein und erläuterte auch die sogenannten „RAID-Systeme“, bei denen gezielt Sicherungskopien erzeugt werden. Er betonte die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sicherungs-speicherung von auf Festplatten gespeicherten digitalen Fotos. Diese Datensicherung müsse auf mindestens einer zweiten (externen) – besser auf zwei weiteren Festplatten – realisiert werden. Bei zwei Sicherungsspeichern sei es zweckmäßig, die Datensicherung zeitversetzt in regelmäßigen Intervallen vorzu-nehmen.

Praxisbezogene Beispiele standen im Mittelpunkt des die Tagung abschließenden Beitrags von Georg Habs (Stadtarchiv Wiesbaden), der sich vor allem mit dem zentralen Thema der „Verzeichnung von Fotos“ beschäftigte. Habs hob hervor, dass unkommentierte Bilder in der Regel wertlos sind, wenn nichts über die handelnden Personen und die Handlungszusammenhänge bekannt ist. Allerdings könne man über „Hilfskonstruktionen“ versuchen, zumindest vorläufige Hinweise zu diesen Bildern zu gewinnen, die dann deren Zuordnung erlauben.

Vollständige Bildinformationen bedeuten in jedem Fall eine erhebliche Wertsteigerung von Fotos. Im Normalfall sollten deshalb von vornherein detaillierte Informationen zu einem Foto unter Verwendung einer entsprechenden Signatur in einer eigenen Datei erfasst werden. Zu jedem Foto müssten Ortsangaben sowie Angaben zum Datum, zu den beteiligten Personen und zum jeweiligen Ereignis gesammelt werden. Außerdem sind Informationen zum Fotografen und zu dem Inhaber der Rechte erforderlich.

Herr Habs empfahl darüber hinaus die Aufnahme von Hinweisen zur Art und zur Quelle des Mediums sowie die Vergabe von Schlagworten. Dabei ist allerdings auf die Verwendung zeitgemäßer Begriffe und auf Veränderungen der Rechtschreibung zu achten. Selbst bei einem Verzicht auf relativ teuere „Verzeichnungs-Software“ könnten die entscheidenden Informationen auch dann nach unterschiedlichen Kriterien ausgewertet werden, wenn sie zumindest in einer Excel-Datei abgespeichert wurden. Allerdings sei es notwendig, „Verzeichnungsfallen“ zu vermeiden, die auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind.

Peter Schermer (lsb h – AK „Sport und Geschichte) dankte zum Abschluss der Tagung Frau Dr. Rau und den beiden Referenten für ihre sachkundigen Ausführungen. Er stellte fest, dass die verschiedenen Beiträge gezeigt hätten, wie wichtig die Zusammenarbeit mit Archiven sei, in denen professionelle Archivare und Archivarinnen tätig sind. Leider gebe es in Hessen allerdings nur drei Kreisarchive, an die sich ehrenamtliche „Archivare“ in den Sportvereinen mit ihren Fragen wenden könnten. Umso größer sei die Bedeutung der hessischen Archivberatungsstelle in Darmstadt.

Peter Schermer

Die angekündigte Zusammenlegung der Nationalbibliothek der Niederlande (KB) und des Nationalarchivs vorläufig ausgesetzt

“Eine interne Untersuchung ergab jetzt, dass eine Zusammenlegung beider Institutionen, so wie sie Ende 2011 per Kabinettsbeschluss festgelegt wurde, möglicherweise nicht die erwarteten Vorteile bringen wird. Daher sollen nun andere Formen der Zusammenarbeit geprüft werden.”

http://vifabenelux.wordpress.com/2012/10/23/koninklijke-bibliotheek-und-nationaal-archief-nl-fusion-zunachst-ausgesetzt

Warum Schavan in Schutz genommen wird

http://erbloggtes.wordpress.com/2012/10/22/quantitative-beantwortung-der-frage-warum-schavan-nicht-plagiiert-haben-kann

Begründet wird die These: “Als Hauptunterschied zwischen Annette Schavan und Karl-Theodor zu Guttenberg ist die Stärke der Vernetzung in der Wissenschaft Ursache der stärkeren wissenschaftlichen Rückendeckung Schavans.”

Und weiter: “Da Schavanplag bisher bei Annette Schavan auf 92 von 325 Seiten Plagiatsfunde vermeldet, ist ihre Maßzahl bei 28,31 Prozent einzuordnen. Das heißt auch, dass derzeit sechs Fälle, also 20 Prozent der von VroniPlag vertretenen Plagiatsverdachtsfälle, quantitativ geringer einzuschätzen sind als der Fall Schavan. Das Verhältnis zwischen den Plagiatsfunden bei Guttenberg und den Plagiatsfunden bei Schavan beträgt demnach recht genau 0,3. Das wissenschaftliche Fehlverhalten Schavans bemisst sich also – quantitativ – als 30 Prozent so schwer wie Guttenbergs. Zwei Doktortitel von VroniPlag-Delinquenten, die hierbei einen geringeren Wert als Schavan besitzen, wurden bereits aberkannt.”

?s=schavan

Nutzungsbedingungen der HAB Wolfenbüttel

Erfreulich, dass man bei der HABschen digilib vieles halbwegs vernünftig einsehen und sogar auch “privat” bekommen kann.

Nur warum gibt’s dort so verschwurbelte “Nutzungsbedingungen”?

http://diglib.hab.de/copyright.html

Irgendwie bezeichnend, dass man den eigenen regelungsstuss nicht wenigstens selbst mal durchgelesen und die übelsten grammatikfehler beseitigt hat; hier eigenartige singular-plural-schwächen:

Veröffentlichungen(!) von Reproduktionen von Beständen der Bibliothek in gedruckter oder elektronischer Form ist(!) […] nicht gestattet.

Oder

Die Rechte(!) von sonstigen Dokumenten, […], wird(!) individuell geregelt […]

Man fuchtelt dort mit einer niedersächsischen gebührenordnung herum und will leistungsrechte(?) an faksimiles glaubhaft machen. Bei “Sonstigen Dokumenten” bemühe man sich aber um CC-BY-SA…

Open-Access-Strategien für wissenschaftlichen Einrichtungen – Bausteine und Beispiele

“zum Start der heute beginnenden International Open Access Week 2012 hat die Arbeitsgruppe Open Access in der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Broschüre

„Open-Access-Strategien für wissenschaftlichen Einrichtungen – Bausteine und Beispiele“

veröffentlicht.

Anliegen der Veröffentlichung ist es einen Überblick über praktische Maßnahmen zur Förderung von Open Access zu geben.
In kurzen Artikeln von Autorinnen und Autoren aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen beschreibt die Broschüre Bausteine einer umfassenden Open-Access-Strategie ebenso wie beispielhafte Kombinationen von Maßnahmen, die darauf abzielen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen dabei zu unterstützen, die eigenen Forschungsergebnisse weltweit ohne Barrieren für die Nutzer bereitzustellen.

Die Online-Version der Broschüre findet sich unter:

http://dx.doi.org/10.2312/allianzoa.005

Die Open Access Week ist eine internationale Aktionswoche zur Förderung von Open Access. Sie wird von wissenschaftlichen Einrichtungen weltweit getragen wird. Weitere Informationen finden Sie unter: http://openaccessweek.org ” (Heinz Pampel)

Die Broschüre steht unter
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de

Schwedischer Adel in Nöten

“Im Jahr 2003 verlor das Ritterhaus (Riddarhuset), die ständische Organisation des schwedischen Adels, seinen Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft und wurde, wie jeder einfache Verein, zu einer juristischen Person des Privatrechts. Schon damals erloschen Privilegien der im Riddarhuset vertretenen Adeligen, z. B. mit königlicher Hilfe aus ausländischer Gefangenschaft befreit zu werden. 2012 endet nun als weiteres Vorrecht wegen des Datenschutzes die halbjährliche Information des Ritterhauses durch das schwedische Finanzamt über sämtliche Geburten und Hochzeiten in adeligen Familien. Im Riddarhuset sind 2350 Familien vereint, deren Wappenschilde säuberlich nummeriert im großen Saal des Riddarhus, eines barocken Palastes in der Stockholmer Altstadt, hängen, von Familie Brahe (Nr. 1) bis Zöge von Manteuffel (Nr. 1909). Da die verlässlichen Informationen aus dem Finanzamt ausbleiben, steht die Standesorganisation vor dem Problem, nicht mehr genau zu wissen, wer zum Geschlecht gehört und wer nicht. So könnten aus den Renditen des Vermögens des Riddarhuset (ca. 4,5 Mio. Euro jährlich) nicht mehr rechtssicher Stipendien und Hilfszahlungen an hilfsbedürftige Mitglieder ausgezahlt werden. Von diesen Hilfen profitierten, so Riddarhusets Justiziar Erik Tersmeden, zumeist Witwen und unverheiratete Töchter (Steinfeld, Ein Schlag für die Ritter, SZ 17.10.2012, 1).”

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5592

Internationale Open-Access-Woche vom 22. bis 28. Oktober 2012

Im Vergleich zu anderen Ländern finden in Deutschland nur äußerst bescheidene Aktivitäten statt. Die internationale Website:

http://www.openaccessweek.org

Mit der Suche nach Germany findet man genau eine (in Zahlen: 1) deutsche Veranstaltung in der kommenden Woche:

http://www.openaccessweek.org/events/open-science-chancen-und-herausforderungen-der-digitalen

In den vergangenen Jahren habe ich im Schnitt wohl am meisten (im Vergleich zu den anderen Blogs der deutschsprachigen Blogosphäre) die Open-Access-Woche zelebriert.

2011:
http://archiv.twoday.net/stories/49599068
http://archiv.twoday.net/stories/49595818
http://archiv.twoday.net/stories/49592335

2010:
http://archiv.twoday.net/stories/8404435 (Übersicht)

2009:
http://archiv.twoday.net/stories/6013631 (24 Beiträge!)

2008 gab es nur einen Open-Access-Tag:
http://archiv.twoday.net/stories/6000403

Meine Artikel zu den vergangenen Open-Access-Wochen lohnen immer noch die Lektüre!

In der kommenden Woche werde ich wie gehabt täglich für Open Access werben.

Update: Es wurden 8 Beiträge veröffentlicht. Übersicht
http://archiv.twoday.net/stories/197330739

Der Endinger Hexenprozess gegen Anna Trutt von 1751

Am 19. Oktober 2012 referierte ich in Endingen über eine der letzten Hexenhinrichtungen in Deutschland (Ankündigung). Der Vortrag war gut besucht, die Aufnahme in Endingen liebenswürdig, sogar der Bürgermeister sprach ein paar Worte und lauschte meinen Ausführungen. Viele interessierte Fragen aus dem Auditorium wurden anschließend gestellt, bevor ein kleiner Empfang den Abend erfreulich abrundete.

Die Weingartener Tagung Späte Hexenprozesse, auf der ich schon einmal einen Vortrag über den Fall hielt, fand 2005 statt (Bericht). Meine Aufsatzfassung für den von Wolfgang Behringer u.a. herausgegebenen Band gab ich 2009 ab, der letzte Kontakt mit der Redaktion datiert vom Anfang des Jahres – vielleicht darf man auf eine Publikation 2013 hoffen. Mein Aufsatz steht in meiner Fassung als Preprint jedenfalls ab sofort unter

https://www.researchgate.net/publication/232398260_Der_Endinger_Hexenprozess_gegen_Anna_Trutt_von_1751
[26.3.2020 Druckfassung 2016: https://hcommons.org/deposits/item/hc:29203]

zur Verfügung. Dort finden sich die wissenschaftlichen Belege für den folgenden Vortrag, für den ich mein Manuskript einerseits gekürzt, andererseits leicht erweitert habe. (Von der Wiedergabe extemporierter Erläuterungen z.B. von Schadenszauber für das Publikum habe ich in der folgenden Schriftfassung abgesehen.) Nachträglich habe ich auch einige Links ergänzt. Am Samstag war ich zwar in Wyhl, um die Gedenktafel am Rathaus zu fotografieren, aber aufgrund eines Umbaus ist sie (wohl zeitweilig) entfernt worden.

***

„Wir haben gleich bey Anfang Unserer Regierung“, konstatierte Kaiserin Maria Theresia in ihrer am 5. November 1766 erlassenen „Landesordnung, wie es mit dem Hexenprozesse zu halten sei“, „auf Bemerkung, daß bey diesem sogenannten Zauber- oder Hexen-Process aus ungegründeten Vorurtheilen viel unordentliches sich mit einmenge, in Unseren Erblanden allgemein verordnet, daß solch-vorkommende Process vor Kundmachung eines Urtheils zu Unser höchsten Einsicht- und Entschlüssung eingeschicket werden sollen; welch Unsere höchste Verordnung die heilsame Wirkung hervorgebracht, daß derley Inquisitionen mit sorgfältigster Behutsamkeit abgeführet, und in Unsrer Regierung bishero kein wahrer Zauberer, Hexen-Meister entdecket worden, sondern derley Process allemal auf eine boshafte Betrügerey, oder eine Dummheit und Wahnwitzigkeit des Inquisiten, oder auf ein anderes Laster hinausgelofen seyen, und sich mit empfindlicher Bestrafung des Betrügers oder sonstigen Uebelthäters, oder mit Einsperrung des Wahnwitzigen geendet haben“.

Bereits die Erwähnung der unbegründeten Vorurteile nimmt ein Schlagwort der Aufklärung auf. Nachdem seit dem Regierungsantritt der Herrscherin alle Urteile in Hexensachen hatten vorgelegt werden müssen, sei keine wahre Hexe entdeckt worden. Nur Betrüger und Kriminelle seien bestraft, Wahnsinnige eingesperrt worden. Die Verordnung rief zur Vorsicht auf, doch war es bei einem ernsthaft angestrebten Teufelspakt, wenn er von anderen Verbrechen oder Blasphemie begleitet wurde, nach wie vor möglich, den oder die Schuldige auf den Scheiterhaufen zu bringen. Wahre übernatürliche Zauberei wurde zwar nicht ganz ausgeschlossen, galt aber als außerordentliche Ausnahme. In einem solchen Fall behielt sich Maria Theresia das Urteil vor.

Über zweihundert Jahre später,1992, formulierte der aus Wyhl gebürtige Lehrer Edwin Röttele eine Frage an die Kaiserin: „Aber Majestät, da war doch was. Da gab es doch die Anna Trutt aus Wyhl. Man hat sie als 63jährige in Ihrer Stadt Endingen am Kaiserstuhl gefoltert und als Hexe verbrannt. Haben Sie das nicht erfahren, Majestät?“. Diesem Widerspruch wird nachzugehen sein.

Abgesehen vom Problemfall Ungarn fanden Hexenprozesse in den habsburgischen Landen in der Mitte des 18. Jahrhunderts kaum noch statt. Die letzten Ermittlungen in Schwäbisch-Österreich wurden 1710/11 in Rottenburg am Neckar durchgeführt, in Vorarlberg gab es im 18. Jahrhundert keine Prozesse mehr. Im Elsaß, in der Landvogtei Hagenau und in der Ortenau wurde im 18. Jahrhundert niemand mehr als Hexe oder Hexer hingerichtet. In Tirol ist die letzte Hinrichtung für 1722 dokumentiert.

Der Hexenglaube war in der Mitte des 18. Jahrhunderts alles andere als besiegt. In den katholischen Territorien dürften Volk, Klerus und Beamtenschaft nach wie vor überwiegend von der Realität des Schadenszaubers überzeugt gewesen sein. Als eine Kommission am Wiener Hof 1752 an der Vereinigung zweier Gerichtsordnungen arbeitete, sah sie nicht die geringste Veranlassung, irgendwelche Änderungen an der Deliktsbeschreibung des crimen magiae und dem bisher beachteten Verfahren vorzunehmen. Noch in einer Kommissionssitzung 1755 wurde ganz selbstverständlich von der Möglichkeit ausgegangen, dass ein Mensch durch Zauberei verletzt oder ums Leben gebracht werden könne.

Bereits der Umstand, dass die theresianische Kriminalgerichtsordnung von 1768 vor allem aufgrund ihrer Abbildungen der Folterwerkzeuge bis heute populär ist, deutet an, dass dieses lediglich als Fortschreibung früherer Kodifikationen konzipierte Werk aus der Sicht der Aufklärer unzulänglich war. Unzufrieden war insbesondere der Staatskanzler Fürst Kaunitz, der in einer gutachtlichen Äußerung vom 22. Februar 1769 unter anderem bemängelte, dass „man kein Bedenken getragen hat von Zaubereyen und anderen abergläubischen Dingen zu handeln, die bei unseren aufgeklärten Zeiten vielmehr zum Gelächter dienen, als den Gegenstand der Strenge einer peinlichen Vorsehung abgeben können“. Erst das Allgemeine Gesetzbuch über Verbrechen und derselben Bestrafung, von Joseph II. am 13. Januar 1787 publiziert, kannte das Verbrechen der Zauberei nicht mehr. In der Vorbereitungskommission war man sich 1781 inzwischen einig, dass es so etwas wie Schadenszauber nicht geben könne, und der aufgeklärte Monarch stimmte der Streichung ausdrücklich zu.

War Maria Theresia fortschrittlicher als ihre Hofjuristen? Es gibt keinen Hinweis, dass sie von der Realität der Hexerei überzeugt war, wohl aber mehrere Äußerungen, die den Hexenglauben eindeutig als Resultat von „Ignoranz“ darstellen. In einer Resolution vom Juli 1756 sagte sie unmissverständlich: „Das ist sicher, daß allein Hexen sich finden, wo die Ignoranz ist, mithin selbe zu verbessern, so wird keine (Hexe) mehr gefunden werden“ . In der gleichen Angelegenheit hatte sie kurz zuvor ihre Überzeugung ausgesprochen, dass es keine Hexen-Zeichen gebe könne: „Ich möchte wissen, woher solche Zeichen probirt seynd, als in der grossen Ignoranz, indem keine Hexen existiren, also auch keine Zeichen“. Und an anderer Stelle schrieb sie lapidar: „Die Hexen haben allein ihr Königreich, wo Ignoranz der König ist“.

Ignoranz meint die schuldhafte Unwissenheit. Zu erinnern ist an die berühmte Definition: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“ (Immanuel Kant 1784)

Die aufgeklärten Überzeugungen der Monarchin führten zu einer Kurskorrektur der Hofjuristen, aus der dann die Landesordnung von 1766 resultierte. Angesichts des sehr engen Vertrauensverhältnisses Maria Theresias zu ihrem aufgeklärten Leibarzt Gerard van Swieten wird man nicht daran zweifeln können, dass er die Überzeugungen der Herrscherin in Sachen Aberglaubensbekämpfung erheblich beeinflusst hat. Mit seinem Vampir-Traktat von 1755 gilt er als der intellektuelle Kopf hinter den seit diesem Jahr greifbaren Maßnahmen Maria Theresias gegen den Vampir- und Hexenglauben. Im August 1758 legte er der Herrscherin eine kritische Denkschrift zu den Hexereivorwürfen gegen eine Magdalena Heruczina in der heute kroatischen Stadt Križevac vor, die dazu führte, dass Maria Theresia die Delinquentin freisprach. Entschieden griff die Herrscherin erst ab 1755 gegen den von ihr als Wahn eingeschätzten Hexenglauben durch.

Wendet man sich vor diesem Hintergrund der letzten Hexenhinrichtung in Baden-Württemberg zu, bei der am 24. April 1751, elf Jahre nach dem Regierungsantritt Maria Theresias, Anna Schnidenwind geborene Trutt hier im vorderösterreichischen Endingen auf dem Scheiterhaufen starb, weil sie den verheerenden Brand des Dorfes Wyhl am 7. März 1751 verursacht haben soll, so ist man mit einer außerordentlich dürftigen Quellenüberlieferung konfrontiert. Edwin Röttele hat die Quellen in zwei Beiträgen gesammelt und im Wortlaut bzw. Übersetzung zugänglich gemacht. „Von Ende 1986 bis Mitte 1991 dauerte meine Suche“, schrieb er, „nach irgendeiner Spur dieses Prozesses, aber meine Anfragen an die Staatsarchive in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Innsbruck und Wien wurden samt und sonders negativ beschieden; es war, als habe es diesen Prozeß nie gegeben“. Es mag dahingestellt bleiben, ob sich nicht doch irgendwo archivalische Überlieferung zu dem Fall ausfindig machen lässt (ich habe nicht danach gesucht), die Akten des vor dem Stadtgericht Endingen geführten Prozesses sind jedenfalls verloren.

Drei geistliche Herren vermerkten in ihren Aufzeichnungen den Kriminalfall. Lapidar registrierte Abt Petrus Glunk von St. Märgen in seinem Tagebuch nach Erwähnung der Brandschäden, die Person, die den Brand verursacht habe, „ware eine Zauberin, so auch verbrändt worden“. Etwas ausführlicher wurde der Pfarrer von Oberhausen. Zunächst habe man angenommen, die beschuldigte Bürgersfrau aus Wyhl habe aus Unachtsamkeit ihren Kuhstall in Brand gesetzt. Auf der Folter aber sei herausgekommen, dass sie eine Erzhexe und Zauberin war. Der Wyhler Pfarrer Matthias Hagenbuch, Augustiner-Chorherr aus St. Märgen, schrieb in sein Notabilienbuch: „Weilen dan anfangs gemeldet der Brand suspect war, als hat die Herrschaft Endingen des Mathis Schnidenwindts Weib, welche angegeben worden, sie hätte durch Beraichung ihres Viehs disen Brand verursachet, vor Rath citiert. Sie hieß Anna Truttin, war gebohren anno 1688. Und nachdem sie überzigen worden, daß sie einigen Bürgern ihr Vieh verdorben, ist sie gefänglich angehalten, und scharf examiniert worden, da sie dan bestanden, daß sie ein pact mit dem Teufel gehabt, auch mit dessen Beyhilf den erbärmlichen Brand mit Fleiß angestekht. Auf welches ihr der Sentenz gefällt worden, daß sie lebendig solle verbrennt werden, welches auch an ihr den 24. April 1751 vollzogen worden, der Zuschauer waren mehrer dan 10 bis 12000. Das Urtheil war bey dem Endinger Hochgericht vollzogen“.

Festgehalten werden soll: Keiner dieser Kleriker äußerte irgendeinen Zweifel daran, dass Anna Trutt eine Hexe war. Nicht anders verhält es sich mit einer von Röttele nicht erwähnten Quelle: dem kargen lateinischen Eintrag in die Fakultätsakten der von den Jesuiten besetzten Freiburger Theologischen Fakultät.

In einem kurzen Eintrag des Endinger Stadtschreibers wählte dieser den Begriff „veneficium“, der sowohl Hexerei als auch Giftmischerei bedeuten konnte, und bei den späten Fällen allgemein üblich war. Nach ordnungsgemäß durchgeführter Untersuchung und einem dazu eingeholten Rechtsgutachten sei Anna Trutt auf den Scheiterhaufen gebracht, erdrosselt und durchs Feuer vom Leben zum Tod gebracht worden. Er unterschlägt die Folter und möchte den Eindruck erwecken, alles sei nach Recht und Gesetz abgelaufen.
Dass eine Hexe im Bunde mit dem Teufel eine ganze Stadt auslöschen konnte, dafür gab es am Oberrhein ein überregional berühmtes Exempel. Hans Harter hat in seinem Büchlein „Der Teufel von Schiltach“ (2005) die publizistische Breitenwirkung des angeblich von einer Hexe verursachten großen Schiltacher Stadtbrandes von 1531 mustergültig dargestellt. Aufgrund zeitgenössischer Flugblätter ging der Fall in die viel gelesene frühneuzeitliche Kompilationsliteratur ein. Von den großen Balinger Stadtbränden 1607, 1672, 1724 und 1809 wurden die beiden ältesten auf das Wirken von Hexen zurückgeführt. 1673 starb die als Urheberin verdächtigte Catharina Engelfried, die auf der Folter ihre Schuld geleugnet hatte, nach einem Akt der Lynchjustiz.

Der Wyhler Pfarrer erwähnt das Beräuchern des Viehs durch die Beschuldigte. Im Endinger Ratsprotokoll vom 9. März 1751 ist nur die Rede davon, das Feuer sei von dem Stall des Mathias Schnidenwind aufgrund der Aufwärmung eines Stück Viehs ausgegangen, und auch bei dem Verhör vom 16. März 1751 beteuerten die Eheleute Schnidenwind, es sei nur um das Aufwärmen einer kranken Kuh gegangen. Anna sagte aus, sie habe der Kuh einen warmen Heublumenwickel aufgelegt und sei dann zu ihrer Nachbarin gegangen. Das Beräuchern des Viehs war eine im ganzen deutschsprachigen Raum volkstümliche und beliebte abergläubische Praxis. Gern räucherte man zu bestimmten Brauchterminen mit neunerlei Kräutern. Solches Räuchern könnte natürlich tatsächlich den Brand ausgelöst haben. 1596 brannte Pyritz in Pommern beim Räuchern ab. Und weil eine Bäuerin in der Walpurgisnacht 1781 Hexen ausräuchern wollte, wurde das schlesische Dorf Lippen ein Raub der Flammen. Während das Räuchern heute eine von vielen esoterischen Praktiken moderner Hexen darstellt, kann keine Rede davon sein, dass Räuchern allgemein als Teufelswerk betrachtet worden sei. Im Gegenteil: Räuchern wurde nicht zuletzt als wirksamer Gegenzauber gegen Hexen angesehen. Wenn Anna Trutt im Kuhstall geräuchert hat, dann nicht, um Schadenszauber auszuüben, sondern um ihrem Vieh zu helfen und womöglich die bösen Hexen zu vertreiben. Der siebte März 1751 war der zweite Fastensonntag Reminiscere, Fronfastensonntag. Der vorangehende Samstag gehörte noch zu den eigentlichen Fronfasten, den ersten Quatembern des Jahres, die für das Hexenwesen bekanntlich eine wichtige Rolle spielten.

Was lag näher, als durch Räuchern am unmittelbar folgenden Tag des Herrn die bösen Hexen vom Vieh fernzuhalten? Trifft diese Deutung zu, wäre Anna Trutt eine von nicht wenigen als Hexen verbrannten Frauen gewesen, die aufgrund der Ausübung eines Abwehrzaubers gegen Hexerei in das Räderwerk des Grauens geraten ist.

Anzuzeigen ist nun ein Neufund an unerwarteter Stelle – im Internet. Die Universitätsbibliothek Bielefeld hat in einem grandiosen Projekt „Zeitschriften der Aufklärung“ digitalisiert und als frei zugängliche Faksimiles ins Netz gestellt:

http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/aufklaerung/index.htm

27 Aufsätze sind derzeit mit dem Schlagwort Hexenprozesse auffindbar.

Verständlicherweise hat die Hexenhinrichtung im reformierten Glarus (Anna Göldi wurde am 13. Juni 1782 mit dem Schwert hingerichtet) damals die meiste Aufmerksamkeit erregt.

Ein Jahr zuvor starb Anna Schwegelin in Kempten im Gefängnis. Sie war 1775 zum Tode verurteilt worden, doch das Urteil wurde nicht vollstreckt. Bis in jüngste Zeit glaubte man, sie sei tatsächlich als letzte angebliche Hexe auf Reichsboden hingerichtet worden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand fand die letzte Hexenverbrennung im deutschsprachigen Raum 1756 in Landshut statt, das Opfer war eine 13jährige Waise namens Veronica Zerritschin. (Bislang verwies man auf das Landshuter Wochenblatt 1818, das eine verschollene Primärquelle abdruckte, doch gab es, wie ich jetzt herausfand, schon in den Münchner Miscellen 1810 eine Publikation dieses Aktenstücks:

http://books.google.de/books?id=dpVEAAAAcAAJ&pg=PT218 )

Vier Zeitschriften publizierten in der Bielefelder Auswahl zu dem „Justizmord“ in Glarus 1782. Dieser Begriff Justizmord wurde im Januar 1783 von dem Göttinger Historiker August Ludwig von Schlözer in einem Aufsatz seiner Stats-Anzeigen über den Fall Göldi geprägt. Seine Definition nachlesbar im Digitalisat der Stats-Anzeigen (Band 2, Heft 7, S. 273): „Ich verstehe unter diesem neuen Worte die Ermordung eines Unschuldigen, vorsetzlich, und so gar mit allem Pompe der heil. Justiz, verübt von Leuten, die gesetzt sind, daß sie verhüten sollen, daß kein Mord geschehe, oder falls er geschehen, doch behörig bestraft werde“. Ebenfalls online präsent ist die Begründung der Neun-Millionen-Theorie durch Gottfried Christian Vogt in der Berlinischen Monatsschrift 1784.

Im Leipziger „Deutschen Museum“ 1780 wurde ein kurzer „Beitrag zur Hexengeschichte von Deutschland. Aus der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts“ veröffentlicht, am Schluss der kurzen Einleitung signiert mit „Sander“. Wenig später tritt in der gleichen Zeitschrift als ständiger Mitarbeiter Christian Levin Sander (1756-1819) auf, der 1780 Lehrer am Dessauischen Erziehungsinstitut war. Ein vollgültiger Beweis, dass der Beitrag von diesem Autor stammt, ist das natürlich nicht.

Sander publizierte aus dem Nachlass eines nicht genannten, 1780 schon geraume Zeit verstorbenen Mannes ein Aktenstück, das Todesurteil einer zu E. verbrannten Frau. Um „vieler Ursach willen“ dürfe er den Namen des Ortes nicht ausschreiben. Der Name der Delinquentin wird mit A.S. geborene T., sesshaft zu W. abgekürzt. Die Erwähnung der Feuersbrunst vom 7. März beseitigt alle Zweifel: Es handelt sich um das Urteil des Endinger Falles Trutt. Ob dieses Satz für Satz authentisch ist, kann in Ermangelung anderer Überlieferung natürlich nicht erwiesen werden. Für eine Fälschung sind jedoch keine Gründe ersichtlich.

Die 62jährige Inquisitin bekannte, „sowohl in Güte, als in der Schärfe“ (also auf der Folter), „daß sie vor ungefehr 9 Jahren von unbekanten Soldatenleuten, welche sie Teufel zu sein hernach eingestanden, ein zauberisches Pulver erhalten, mit dem sie, wenn sie es in des Teufels Namen gebraucht habe, Leuten und Vieh schaden, reich werden, und allenthalben, wohin sie wolle, hinkommen können“. Mit Initialen werden vier Nachbarn namhaft gemacht, bei denen sie das Pulver angewandt habe. Die Schäden am Vieh werden detailliert aufgelistet. Sie habe sich dem Teufel auf sein Drängen hin verschrieben und den heiligen Schutzengel verleugnet. Beides habe sie nie gebeichtet. Sie sei schuld an der Feuersbrunst vom 7. März, „wozu sie von dem Teufel genöthigt worden“.

Die Angaben zum Verfahren gehen über das hinaus, was man bisher wusste: „Also hat man von Amts und Obrigkeitswegen nach Anleitung der gottgefälligen Justiz, nach ordentlich geführtem Prozeß, beschehener Anzeige, eingenommenen Kundschaften, und dem, wie schon gemeldet, von ihr, Delinquentin, sowohl gütiglich, als in der Schärfe gethanenem Bekentnis, auch bei der vorgenommenen Besiebenung von ihr beschehener Bekräftigung, nicht weniger einer für sie Delinquentin vorhero abfassen lassender Schuzschrift, und von einem unpartheiischen Rechtsgelehrten eingeholten rechtlicher Meinung und Gutachten“ das Endurteil abgefasst. Im nächsten Satz wird aber stattdessen der Plural verwendet: „von auswärtigen Rechtsverständigen, nebst ex officio für dich in vim defensionis gemachten Vorstellungen eingeholten Gutachten“.

Anna Trutt soll dem Nachrichter übergeben und auf dem Scheiterhaufen vom Leben zum Tod gebracht werden.
Trotz der Erwähnung einer Schutzschrift fällt es schwer, in dem Schnellverfahren – anderthalb Monate nach dem Brand fand bereits die Hinrichtung statt – ein rechtsförmliches korrektes Verfahren zu sehen. Von einem „Justizmord“ spricht Edwin Röttele. Analog zu dem modernen Begriff „Forum Shopping“ für die Möglichkeit, ein zuständiges Gericht nach eigenen Wünschen anrufen zu können, könnte man von „Gutachter Shopping“ sprechen: Lokale Obrigkeiten konnten durch die Auswahl der Personen oder Institutionen, an die die Akten versandt wurden, Einfluss auf das Resultat nehmen.

Nachdem sowohl der Endinger Stadtschreiber als auch das Urteil von einem einzigen Rechtsgelehrten bzw. Rechtsgutachten sprechen, ist es plausibel, dass lediglich ein auswärtiger Jurist, aber keine Juristenfakultät um ein Gutachten gebeten wurde. „Hardliner“, also Verfolgungsbefürworter gab es ja noch genug. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die Freiburger Juristenfakultät auf Folter oder Hinrichtung erkannt hätte.

Von der Zustimmung der Jesuiten der Freiburger Theologenfakultät weiß nur eine anscheinend verschollene handschriftliche Geschichte Endingens von Bürgermeister Franz Michael Kniebühler aus der Mitte des 19. Jahrhunderts: „Die 68jährige Anna Trütten, Ehefrau des Matthias Schneidewind zu Wihl am Rheine in dem vorderösterreichischen Breisgau, hatte bei dem Ausräuchern ihres Stalles eine Feuersbrunst veranlaßt, und unter den Schmerzen der Folter das Bekenntniß abgelegt, sie habe einen Bund mit dem Teufel geschlossen und häufig Zusammenkünfte der Hexen besucht. Nachdem die Richtigkeit des gegen sie eingeleiteten Verfahrens auch durch die theologische Fakultät zu Freiburg gutgeheißen worden war, wurde die Unglückliche am 24. April 1751 aus ihrem Gefängnisse zu Endingen vor das dortige Breisacher Thor auf den Juden-Buck geführt und hier, weil sie sich wie rasend den Scharfrichtern widersetzte, geknebelt auf den Holzstoß geworfen und lebendig verbrannt“.

Möglicherweise hatte Kniebühler noch Zugang zu den heute verschwundenen Prozessakten, wenngleich es auffällig ist, dass weder der Endinger Stadtschreiber noch das Urteil eine legitimierende Stellungnahme der Theologenfakultät erwähnen.
Anna Trutt gehörte ihrer Herkunft nach zu einer Familie der dörflichen Ehrbarkeit in Wyhl. 1688 geboren, heiratete sie erst spät in erster Ehe Fridolin Thrönle, dem sie sechs Kinder gebar. Nach dem Tod Thrönles 1742 ging sie eine neue Ehe mit Mathias Schnidenwind ein, Mitglied des Dorfgerichts. Warum ist es Anna Trutt nicht gelungen, eine wirksame Verteidigung aufzubauen? Offenbar war sie übel beleumundet und galt als Hexe. Fehlte ihr das nötige „Sozialkapital“, um in der lokalen Panik nach dem katastrophalen Brand, in dem auch ein dreijähriges Kind gestorben war, bestehen zu können? Womöglich hätte eine Einschaltung des Reichskammergerichts oder ein Gnadengesuch nach Wien dem Spuk ein Ende bereitet.

Dass man in Innsbruck oder Wien nicht unterrichtet war, mag sein. Aber es scheint undenkbar, dass die Freiburger Regierung im Vorfeld nichts von der Hinrichtung erfahren hat. Man wird weggesehen und die Entscheidung des Endinger Stadtgerichts respektiert haben, die ja formal im Einklang mit der österreichischen und allgemeinen juristischen Tradition stand.

Hier wie auch sonst war die Zusammenarbeit von Volk und Obrigkeit unheilvoll. Katastrophen wie der Wyhler Brand lösten immer wieder lokale Hexenpaniken aus. Dem Verfolgungsdruck von unten korrespondierte eine verfolgungsbereite Obrigkeit, die sich bei dem Endinger Urteil offenkundig nicht vom aufgeklärten Zeitgeist beeinflussen lassen wollte.

Aber was ist mit der angeblich seit 1740 geltenden Verordnung, Hexenprozessakten vor Publizierung des Urteils nach Wien zu schicken? Diese Ansicht kann sich zwar auf den Wortlaut der Landesordnung von 1766 berufen, doch es gibt bisher keinerlei Beweis dafür, dass die aus Anlass des Auftauchens des Vampirglaubens in Hermersdorf erlassene Zirkularverordnung vom 1. März 1755, die auch Hexensachen betraf und fallweise einen Bericht an die Herrscherin vorsah, einen Vorgänger gehabt hat. Es wäre auch kaum verständlich, dass die Hofjuristen noch 1752 die unveränderte Übernahme früherer Hexerei-Artikel beschlossen haben sollen, hätte es bereits 1740 eine Verordnung der Monarchin gegeben, die zur Vorsicht aufrief. Solange die Existenz dieser Verordnung nicht nachgewiesen werden kann, darf davon ausgegangen werden, dass sie nicht existiert hat.

„Ebenso wie für den Beginn den Hexenverfolgung lässt sich auch für deren Ende nicht einfach eine einfache Ursache angeben“ schreibt Johannes Dillinger (Hexen und Magie, 2007, S. 151) und fährt fort: „Zur Erklärung beider Prozesse muss ein Bündel von Faktoren herangezogen werden. Das Ende der Verfolgungen verdankte sich im Wesentlichen der weiteren Ausdifferenzierung und Professionalisierung der Justizapparate, der Kritik von Verfolgungsgegnern und Aufklärern sowie der Transformation der ländlichen Lebenswelt. Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts verbesserte sich die ökonomische und soziale Situation. Der Agrarsektor verlor im Verlauf des 18. Jahrhunderts an Bedeutung. Zugleich gewannen die bäuerlichen Ökonomien allmählich an Sicherheit. Der Hexenangst wurde ein großer Teil ihres Nährbodens entzogen.“

Solche Differenzierungen sind freilich unpopulär, auch wenn sich der seit 1985 bestehende Arbeitskreis interdisziplinäre Hexenforschung (AKIH), zu dessen Gründungsmitgliedern ich gehöre, von Anfang an um sie bemüht. Seit betreibt der AKIH die von mir administrierte Mailingliste Hexenforschung, in der Neuigkeiten zur Hexenforschung vermeldet werden und auch Diskussionen zum Thema ihren Platz haben.

Die besten seriösen Informationen liefert http://historicum.net:

http://www.historicum.net/de/themen/hexenforschung

Anders als die Würzburger Hexenhinrichtung von 1749 hat der Endinger Fall, soweit bekannt, kein publizistisches Aufsehen erregt. Aufklärerisch gesinnte Männer aus dem Breisgau haben vielleicht geschwiegen, weil sie kein Wasser auf die Mühlen jener leiten wollten, die in den katholischen Gebieten nur abergläubische Rückständigkeit am Werk sehen wollten. Verglichen mit den meinungsführenden protestantischen Blättern war die katholische Aufklärung weit weniger einflussreich.

Noch dreißig Jahre nach der Hinrichtung wagte es Sander nicht, den Ortsnamen auszuschreiben und Österreich mit dem Endinger Casus an den Pranger zu stellen. Er versetzte den in seiner Publikation undatierten Fall sogar in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts, um seine Identifizierung weiter zu erschweren. In einer Fußnote wies Sander jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der nicht genannte Ort katholisch war. Die bürgerlichen Leser des „Deutschen Museums“ durften sich in ihren Vorurteilen über den Katholizismus bestätigt fühlen.

Vor Ort blieb die Erinnerung an die Hinrichtung lebendig. Wenn im Wyhler Schulhaus ein „Hexenkämmerchen“ gezeigt wurde und in den Schwarzwaldsagen von Johannes Künzig 1930 nachzulesen ist, man habe in Wyhl vor 150 Jahren eine Hexe verbrannt, von der man noch heute ihr Hexengeschrei am Galgenbuck höre, wird man dies aber nicht ohne weiteres auf eine ungebrochene mündliche Tradition beziehen dürfen. Immerhin hatte es seit der Mitte des 19. Jahrhunderts immer wieder gedruckte Hinweise auf den Fall gegeben. 1870 hatte der Endinger Bürgermeister Kniebühler in seiner gedruckten Faschings-Schrift „Der Hobelmann“ den Casus in Versform behandelt.

Die mündliche Erinnerung galt nicht einem tragischen Schicksal, sie galt der unheilbringenden Hexe. Aus Kniebühlers Handschrift führt Vierordt an: „Selbst noch auf ihrem letzten Gange aus dem Gefängnisse zum Scheiterhaufen, so wurde in Endingen auch lange hernach alles Ernstes versichert, habe diese boshafte Hexe mehrere Bürger auf’s Gefährlichste beschädigt; namentlich einen Färber durch ihren unbeschreiblichen Blick, und einen Andern durch Treten auf seinen Fuß, welcher zeitlebens niemals wieder genas“. In der Wyhler Ortsgeschichte von Fritz Späth aus dem Jahr 1963 wird als „Sage“ berichtet: Bei der Hinrichtung habe Anna, erzähle man sich „noch heute“, als letzten Wunsch vor der Verbrennung geäußert, sie wolle mit dem Hauptmann der Stadtwache sprechen. Sie habe ihn daraufhin erblinden lassen. Schadenszauber erscheint in diesen Zeugnissen immer noch als geglaubte Tradition.

Seit 2001 erinnert eine Gedenktafel am Rathaus von Wyhl an den Fall Trutt, und die Stadt Endingen hat den Hexenprozessen eine eigene Dauerausstellung im Alten Wagenmannkeller gewidmet. Dort wird auch das Schicksal der Anna Trutt dokumentiert.

Seit September 2005 gibt es zu Anna Trutt unter „Anna Schnidenwind“ einen ganz kurzen Artikel in der Wikipedia, der 2006 auch in die spanische Version der freien Enzyklopädie übersetzt wurde. Das im Bielefelder Digitalisat des „Deutschen Museums“ entdeckte Urteil ist seit 2008 auch als E-Text online, in der freien Quellensammlung Wikisource.

Auf einer eher fragwürdigen Internetseite mit Listen erscheint Anna Trutt auf Platz 10 der bekanntesten Opfer der Hexenverfolgung.

Im Juni 2012 berichtete die Badische Zeitung vom biographisch-historischen Roman einer Bad Krozinger Hobby-Autorin, Helga Eberle, die ihr Buch mit dem Fall Trutt beginnt:

“Ich wollte etwas von mir reinbringen”, räumt Helga Eberle ein. Und das ist in erster Linie die Frage, “Wie können Menschen nur so sein?”, dass sie wie im Fall der Anna Schnidenwind eine Unschuldige auf dem Scheiterhaufen verbrennen.

“Hört das denn nie auf?”, fragt Helga Eberle. Deshalb lässt sie [ihre Heldin] Katharina Biechele als alte Frau auf den Galgenberg steigen und dort wo, vor über 250 Jahren Anna Schnidenwind im Feuer starb, mit den Worten “Anna, ich habe dir versprochen, du darfst nicht vergessen werden”, Feuerblumen verstreuen.“

***

Nach dem Vortrag trat eine junge Frau auf mich zu, die sich als Verwandte der Anna Trutt vorstellte und berichtete von einer in der Familie tradierten Erzählung, wonach Anna dem Hauptmann, der sein Auge verloren hatte, einen Stein ins Gesicht gespuckt hatte, den sie in ihrem Mund versteckt hatte. Es handelt sich um eine “Rationalisierung” des ursprünglich magisch gedachten Geschehens.

Update: Bericht der BZ über den Vortrag
http://www.badische-zeitung.de/endingen/neue-quelle-zum-hexenprozess-gegen-anna-trutt [19.1.2020 kostenpflichtig]

Darf man ein Wiki einfach aufgeben und den Spammern überlassen?

Wieso nicht?

Gemäß § 58 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (PDF)gilt:

“Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein.”

Allerdings ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift leider nicht bußgeldbewehrt.

Das Wiki zur Endinger Geschichte ist offenbar seit 2008/09 vom Endinger Geschichtsverein (ein nach dem Rundfunkstaatsvertrag erforderliches Impressum existiert nicht) aufgegeben worden, während die “letzten Änderungen” zeigen, dass es aktuell ganz in den Händen englischsprachiger Spamverbreiter ist:

http://www.endinger-geschichte.de/wiki/index.php/Spezial:Letzte_%C3%84nderungen

Wer in einem Wiki (einem Telemedium nach Rundfunkstaatsvertrag) Spammer Seiten erstellen lässt, verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da für den Besucher nicht ersichtlich ist, welche Inhalte “redaktionell” und welche von Forennutzern eingebrachte Werbung sind.

Wer auch nur eine Seite Werbung (Spam) in seinem Wiki – jedenfallls dauerhaft – zulässt, unterstellt sich damit dem geschäftlichen Verkehr. Alle Privilegien einer nichtkommerziellen Nutzung entfallen, das UWG kommt zur Anwendung, dessen Anhang zu § 3 Ab. 3 Nr. 11 als Information getarnte Werbung verbietet. Wer ein solches Wiki nicht mehr kontrolliert, sondern Spammern überlässt, kann daher von Mitbewerbern oder Verbrauerschützern kostenpflichtig abgemahnt werden.

Ein vergleichsweise junges Urteil des BGH zu einem gänzlich anders gelagerten Fall:

http://www.damm-legal.de/bgh-zur-trennung-von-werbung-und-redaktionellen-inhalten-in-zeitschriften-keine-irrefuehrung-wenn-der-werbecharakter-deutlich-erkennbar-ist-berichtet-von-dr-damm-und-partner

Die Grundsätze der Forenhaftung (Beseitigungspflicht erst nach Kenntnis) können auf ein nicht mehr gepflegtes Wiki nicht angewandt werden.

Es erscheint nicht sachgerecht, Blogger und Wikibetreiber Abmahnungen bezahlen zu lassen, wenn ihnen im Blog ein Spamkommentar entgeht oder in einem Wiki eine übersehene Spamseite. Ich selbst habe für Archivalia nur die Mailbenachrichtigung von Twoday bei neuen Kommentaren zur Verfügung, die nicht ganz zuverlässig ist. Bei über 22.000 Beiträgen ist es natürlich ganz und gar unmöglich, zu kontrollieren, ob irgendwo ein Spamkommentar übersehen wurde, da auf der rechten Seite jeweils nur 5 Kommentare angezeigt werden.

Viagra-Spam, bei dem Viagra unverschlüsselt als Zeichenfolge erscheint, gibt es anscheinend in Archivalia jedenfalls nicht:

?s=viagra

Wer aber ein Wiki “herrenlos” werden lässt, auf dass die Spammer sich seiner annehmen, oder konsequent Spamkommentare in seinem Weblog nicht löscht, könnte meines Erachtens nach geltender Rechtslage durchaus Ärger bekommen.

Sedimente eines japanischen Sees sollen die C-14-Methode noch genauer machen

http://science.orf.at/stories/1706476

http://www.alphagalileo.org/ViewItem.aspx?ItemId=125099&CultureCode=de

http://www.forschung-und-wissen.de/archaeologie/altersbestimmung-forscher-praezisieren-radiokarbonmethode-357299

http://de.wikipedia.org/wiki/Radiokarbonmethode#Kalibrierung

Im Deutschlandfunk wurden die Ablagerungen auf dem Seeboden als “Archiv” bezeichnet.

Die nicht frei zugängliche Publikation in “Science”:

http://dx.doi.org/DOI:10.1126/science.1226660

Thesaurusportal

http://thesaurusportal.blogspot.de

“das Thesaurusportal http://thesaurusportal.blogspot.com enthält
gegenwärtig 350 Thesauri aus verschiedensten Fachgebieten in 47 Sprachen.

Ziel ist es, möglichst viele frei zugängliche bzw. über
wissenschaftliche Bibliotheken erreichbare Online-Thesauri an einem Ort
zu versammeln.

Das Thesaurusportal soll als Unterstützung bei der Suche nach
Indexierungsinstrumenten, der Entwicklung von Ontologien, der
Vermittlung von Informationskompetenz uvm. dienen.” (INETBIB)

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