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Unglaublich: Historische Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund an Antiquar verkauft

Mein Beitrag soeben in INETBIB:

Hofbibliothek Donaueschingen, Nordelbische
Kirchenbibliothek, Kapuzinerbibliothek Eichstaett – seit
vielen Jahren kaempfe ich fuer den Schutz historischer
Buchsammlungen. Der jetzt bekannt gewordene Verkauf der
traditionsreichen Bibliothek des Stralsunder Gymnasiums im
Stadtarchiv Stralsund steht fuer mich auf einer Stufe mit
den genannten Katastrophen.

Wie man sich im Handbuch der historischen Buchbestaende
unschwer ueberzeugen kann, ist die 1937 begruendete
Archivbibliothek in Stralsund als Nachfolgerin der
Ratsbibliothek eine der bedeutenden Altbestandsbibliotheken
in Mecklenburg-Vorpommern. 1995 betrug der Buchbestand ca.
100.000 Baende, davon etwa 75 Prozent Altbestand. Die
gesondert aufgestellte Gymnasialbibliothek kam 1945 in die
Archivbibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Hervorheben moechte ich nur die schon im 16. Jahrhundert
angekaufte Bibliothek (mit zahlreichen Randbemerkungen und
Eintragungen) des neulateinischen Dichters Zacharias Orth,
die der Gymnasialbibliothek ueberwiesen worden war, die
schon fuer sich genommen als ein schuetzenswertes
Kulturdenkmal gelten kann. Die Gymnasialbibliothek erhielt
im Lauf der Zeit sehr viele Schenkungen, die ihren
wertvollen Bestand vermehrten.

Bis jetzt kann ich es kaum glauben, was auf meine Anfrage
hin die Stadt Stralsund mir heute mitteilte:

“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Archivgut und
sehen es wohlwollend, dass Sie auch über unser Stadtarchiv
etwas auf Ihrem Portal veröffentlichen wollen. Das
unterstreicht einmal mehr, dass Sie dem Stadtarchiv
Stralsund Bedeutung beimessen.
Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die
bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche
Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können
wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich
hierbei um schutzwürdige Interessen handelt. Deshalb wurde
dem Verkauf durch ein Gremium der Bürgerschaft im
nichtöffentlichen Teil der entsprechenden Sitzung
zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Koslik
Pressesprecher”

Wie ich unter http://archiv.twoday.net/stories/197331450
ausgefehrt habe, ist der Verkauf rechtswidrig, denn er
verstoesst gegen die Satzung des Stadtarchivs Stralsund von
2002, die das Archiv- und Bibliotheksgut des Stadtarchivs
zum unveraeusserlichen Kulturgut erklaert hat.

Ich hatte schon letzte Woche bei der Landesbibliothek in
Schwerin angefragt und von deren Leiter Dr. Frank Pille die
Auskunft erhalten, dass weder sein Rara-Referent Dr. Roloff
noch er etwas von dem Verkauf gewusst haben. Heute konnte
ich kurz mit den Leitern der Universitaetsbibliotheken
Greifswald und Rostock telefonieren, die beide Gleiches
versicherten.

Dr. Wolff von der UB Greifswald erklaerte, seine Bibliothek
sehe sich in der Verantwortung fuer Pomeranica und
versuche, das regionale historische Bibliotheksgut zu
sichern. Haette sich die Stadt Stralsund an die
Universitaet gewandt, haette man gemeinsam nach einer
anderen Loesung suchen koennen.

Als ich in der Mailingliste Provenienz eine Meldung ueber
Diebstaehle aus Arolsen und anderen Bibliotheken als
Aufhaenger nutzte, um auf den Stralsunder Casus
hinzuweisen, schrieb mir der Bielefelder Germanist Prof.
Dr. Ulrich Seelbach (zitiert mit Genehmigung): “der
Diebstahl einzelner Bücher kann ja doch letztlich
rückgängig gemacht werden – eine Zerschlagung der
historisch gewachsenenen städtischen Bibliothek aber wohl
kaum, denn hier handelt der Rechte-Inhaber. Ich habe
einen Brief an den Oberbürgermeister geschrieben und hoffe,
dass andere mit persönlichen Briefen und öffentlichen
Aufrufen dasselbe tun werden: dieses Auseinanderreißen
historisch gewachsener Bibliotheken an den Pranger zu
stellen.”

Felicitas Noeske, die Betreuerin einer der kostbarsten
deutschen Gymnasialbibliotheken, des Christianeums in
Hamburg, ist empoert: “Historische Gymnasialbibliotheken
sind weitestgehend ungeschützt insofern, als sie “vor Ort”
nur selten als identitätsstiftende Sammlungen von
unschätzbarem bildungsgeschichtlichen und damit auch
landeshistorischem Wert erkannt werden. In Archiven und
Bibliotheken einer Region verwahrt, sind sie, so lese ich
die oben zitierte offizielle Mail eines Pressereferenten,
als Kulturgut der öffentlichen Hand sogar nunmehr dem
Verscherbeln durch örtliche “Gremien” nach
“nichtöffentlichen” Beschlüssen einwandfrei freigegeben?

In diesem Fall möchte ich hier öffentlich aufs Schärfste
protestieren gegen derlei unverantwortlichen Umgang mit
Bibliotheksgut einer im 16. Jahrhundert gegründeten
Lehranstalt!”
http://archiv.twoday.net/stories/197331274 (Kommentar)

Der Heidelberger Professor Dr. Wilhelm Kühlmann, einer der
renommiertesten Frühneuzeit-Forscher, der selbst über
Zacharias Orth gearbeitet hat, ist ebenfalls befremdet über
die Nachrichten aus der traditionsreichen Hansestadt: “Ohne
eine vorherige gründliche wissenschaftliche Prüfung und
Dokumentation des wertvollen historischen Bestands sollte
nichts verkauft werden”.

Vor allem als Archivar schaeme ich mich fuer das Vorgehen
der Greifswalder [Stralsunder] Kollegen, die trotz aller finanziellen
Zwaenge alles haetten tun muessen, um das
Provenienzprinzip, den Respekt vor den historischen
Herkunftsgemeinschaften, auch dann hochzuhalten, wenn es
um historische Buchbestaende geht, die als Ganzes und auch
in Teilen ebenso Unikat-Charakter haben wie
handschriftliches Archivgut. Sie haetten einen so krassen
Verstoss gegen die eigene Archivsatzung nie zulassen
duerfen. Eine archivfachliche Diskussion im Landesverband
MV des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.
(VdA) hat es jedenfalls nicht gegeben, denn der Vorsitzende
Dr. Kasten vom Stadtarchiv Schwerin wusste letzte Woche
nichts von den Verkaeufen und dachte an die ueblichen
Dublettenverkaeufe bei vergleichsweise jungen
Standardwerken. Der Vorsitzende des VdA, Dr. Diefenbacher
vom Stadtarchiv Nuernberg, war heute nicht fuer eine
Stellungnahme zu erreichen.

Natuerlich ist es ein Unding, dass man die
wissenschaftliche Rekonstruktion der Gymnasialbibliothek
dadurch behindert, dass man nichts Naeheres ueber den
Verkauf und vor allem den Kaeufer bekanntgibt.

Die Ostsee-Zeitung ist informiert, ich werde am Ball
bleiben und bin natuerlich fuer oeffentlich zitierbare
Aeusserungen von wichtigeren Wissenschaftlern als ich es
bin dankbar. Ich werde in dem Weblog Archivalia

http://archiv.twoday.net

laufend berichten. Es kann und darf nicht sein, dass
Kommunen nun ungestraft ihr historisches Kulturgut
verscherbeln!

Nachtrag: Das Antiquariat Peter Hassold in Dinkelscherben bietet Bücher aus der Gymnasialbibliothek Stralsund an, z.B.

https://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=8603394176&searchurl=bsi%3D330%26sortby%3D1%26vci%3D4323596

Zur Bedeutung der Stralsunder Gymnasialbibliothek

Zu http://archiv.twoday.net/stories/197331274

Am besten zitiere ich komplett den Abschnitt im Fabian-Handbuch:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Stralsunder Gymnasialbibliothek

2.115 Das Stralsunder Gymnasium, eine der ältesten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, wurde 1560 gegründet und im ehemaligen Katharinenkloster von Bürgermeister Nikolaus Gentzkow eingeweiht. Der Anfang einer Bibliothek fällt nachweislich schon in die erste Zeit der Schulgeschichte, obwohl die eigentliche Gründung der Gymnasialbibliothek erst 1627 von Rektor Andreas Helwig (1572-1643) urkundlich belegt wurde. Durch Buch- und Geldgeschenke von Lehrern, Pastoren, Buchhändlern, Ratsherren und von vielen anderen Wohltätern konnte diese Bibliothek ständig wachsen.

2.116 Eine besondere Zuwendung erhielt sie im Jahre 1644 vom Magistrat der Stadt: eine Sammlung von 112 Bdn philologischen, historischen, philosophischen und theologischen Inhalts, die schon 1579 von den Erben des Stralsunder Poeten Zacharias Orthus (um 1530-1579) angekauft worden war. In seiner Bibliothek hatte Orthus, der in Wittenberg und Greifswald Poesie und Geschichte gelehrt hatte, sowohl die eigenen als auch die Werke namhafter Zeitgenossen, wie Bugenhagens und seines Freundes Melanchthon, vereint. Auch damals bedeutende Dichterkollegen gehören dazu. Viele Bände tragen seinen eigenhändigen Namenszug und auf dem Deckel die Buchstaben ZOPL (” Zach. Orth. poeta laureatus”). Im Bestand finden sich Werke von Herodot und Thucydides, Stephanus, Plutarch, Aelian, Pindar, Demosthenes, Lucian, Quintilian u. a. Auch ein Baseler Druck des Neuen Testaments von 1553 in Griechisch ist belegt. Zu den ältesten Titeln des Zacharias Orthus zählen zwei Carmen (Rostock 1556 und 1562), ein Leichengedicht für den pommerschen Herzog Philipp I. (Greifswald 1560) und Trium Romanorum imperatorum … vita, prosa et ligita oratione graece et latine descripta (Wittenberg 1577).

2.117 Die Bibliothek konnte bereits im Jahre 1802 eine ansehnliche Sammlung von 4000 Bdn verbuchen, größtenteils alt- und neuphilologischen, historischen und geographischen Inhalts. Besonderes bibliothekarisches Feingefühl bewies der Rektor Christian Heinrich Groskurd (1747-1806), der von jedem Schüler bei dessen Abschied wünschte, daß er der Bibliothek ein Buch schenke. Unter seiner Leitung wurde die Gymnasialbibliothek auch für außenstehende Liebhaber der Literatur geöffnet und entwickelte sich zu einem kulturellen städtischen Treffpunkt. Verschiedene Gesellschaften und Vereine, z. B. eine Lese- und eine Journalgesellschaft, kamen hier zusammen und bereicherten die Bibliothek durch kontinuierliche Abgaben ihrer bereits gesichteten Neuerwerbungen. Auch gelehrte Besucher Stralsunds stellten in Reiseberichten fest, daß das Gymnasium mit seiner Bibliothek wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werde.

2.118 Diese alte Schulbibliothek wurde nach dem Zweiten Weltkrieg der Archivbibliotheksverwaltung unterstellt. Damit kamen 2630 Titel in den Gesamtbestand. Von diesen entfallen knapp 50 Prozent auf das 18. Jh, je 20 Prozent auf das 17. und 19. Jh und reichlich 10 Prozent auf das 16. Jh. Es dominieren fremdsprachige Drucke (63 Prozent) vor deutschen (37 Prozent). Unter den 968 deutschsprachigen Titeln finden sich 8 des 16. Jhs, 32 des 17. Jhs, 699 des 18. Jhs und 229 des 19. Jhs. Die 1662 fremdsprachigen Drucke verteilen sich mit 62 Prozent gleichmäßig auf das 17. und 18. Jh und mit 38 Prozent auf das 16. und 19. Jh. Mit 1357 Titeln hebt sich Latein von den anderen Sprachen ab, vor 210 griechischen, 42 französischen, 27 englischen, 8 hebräischen und einzelnen schwedischen, niederländischen, spanischen, syrischen, arabischen, italienischen, dänischen, russischen und indischen Drucken.

2.119 Die Gymnasialbibliothek wurde ähnlich der Ratsbibliothek in Sachgruppen geordnet und nach Formaten aufgestellt, wobei Titel im Oktavformat eine weitere Untergliederung erfuhren. Darüber gibt ein alter Standortkatalog Auskunft, der bisher die einzige Zugangsmöglichkeit bietet. (1833 begonnene Sachkataloge in Bandform sind unvollständig. Eine Aufnahme in den Alphabetischen Katalog der Archivbibliothek steht noch aus.) Bei den einzelnen Beständen handelt es sich um Theologie (Signatur Gy A), Philologische Hilfswissenschaften, Alte und Neuere Sprachen, Orientalia (Signatur Gy D), Literaturgeschichte, Jurisprudenz und Vermischte Schriften, Biographien (Signatur Gy F) und Mathematik, Physik, Naturgeschichte, Medizin (Signatur Gy G). Die Sachgruppen Griechische Klassiker (Signatur Gy B) und Römische Klassiker (Signatur Gy C) sind in Systemgruppen untergliedert nach Übersetzungen (Gy BB und Gy CC). Historische Werke (Signatur Gy E) weisen eine Untergliederung auf für Geographie und Reisebeschreibungen (Signatur Gy EE) und Philosophie (Signatur Gy H), für Pädagogik und Schulbücher (Signatur Gy Hh). Außerdem gibt es im Oktavformat die Sachgruppen Naturgeschichte (Gy J), Medizin (K), Orientalische Literatur (L), Deutsche Sprache und Literatur (Gy N) und Neue fremde Sprachen (Gy M). Zwei dieser Bestände dominieren mit jeweils ca. 600 Titeln: Werke der Geschichte und Geographie und Werke der philologischen Hilfswissenschaften, gefolgt von ca. 350 Titeln der Literaturgeschichte. Die anderen Bestände weisen ca. 200 bis 300 Titel auf.

2.120 Die 11 frühesten Titel der Gymnasialbibliothek stammen aus dem 15. Jh und wurden, wie auch die Inkunabeln der Ratsbibliothek, der Sondersammlung Wiegendrucke zugeordnet. Dabei handelt es sich um Drucke aus Venedig, Köln, Basel und Leipzig, die im Zeitraum 1470 bis 1498 erschienen. Sowohl Werke von Thomas von Aquin und Petrus Comestor als auch von Werner Rolevinck, Homer, Eusebius, Aretinus Leonardus, Paulus Orosius und Justinianus sind verzeichnet. Zwei Postinkunabeln von 1511 und 1513 (Gy B und C) verblieben im Gymnasialbestand.

2.121 Zahlreiche Nachschlagewerke sind in den einzelnen Sachgruppen vorhanden, mit Schwerpunkt bei den Hilfswissenschaften, darunter ca. 35 Lexika, von denen 3 aus dem 16. Jh und 4 aus dem 17. Jh stammen. Bei den philologischen Werken ist die griechisch-lateinische Sprachkombination die häufigste, wie z. B. bei dem 1554 in Basel gedruckten Lexicon Graeco-Latinum von Conrad Gesner u. a. Aber auch andere Sprachkopplungen, u. a. Deutsch-Latein oder Arabisch-Latein, sind nicht selten. Erwähnenswert ist das Allgemeine deutsche Reimlexikon (Leipzig 1826). Unter den historischen und geographischen Lexika sind ein Eisenacher Druck von 1677 und das Allgemeine historische Lexikon (Leipzig 1730-1740). Auch das Lexicon universae (1785-1804), Jöchers Compendiöses Gelehrten-Lexicon (Leipzig 1733) und Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon (1743) gehören zum Bestand.

2.122 Es gibt eine große Anzahl von Werken zur Geschichte der Buchdruckerkunst und der Verlage, darunter viele Bücherverzeichnisse. Panzers Annalen der älteren deutschen Literatur (Nürnberg 1788-1789) sind hier ebenso zu finden wie Kaysers Vollständiges Bücher-Lexicon (Leipzig 1833). Auch entlegenere Bibliotheksliteratur ist vorhanden, so die Bibliotheca Thuana (1704) des Pariser Parlamentspräsidenten Jacques Auguste de Thou (1553-1617) und der Catalog över Islands Stiftsbibliothek (Kopenhagen 1828).

2.123 Die griechischen und römischen Klassiker sind hier ebenso gut vertreten wie im Bestand Klassische Philologie (F) der Ratsbibliothek. Bemerkenswert ist De orbis situ libri tres des antiken Geographen Pomponius Mela (Basel 1576).

2.124 Zahlreiche, meist in Stralsund und Greifswald erschienene Pomeranica sind vor allem in den Sachgruppen Geschichte, Deutsche Sprache und Literatur vorhanden, u. a. Gottfried Ludwig Kosegartens Wörterbuch der niederdeutschen Sprache (Greifswald 1856-1860) und die Pommerschen Geschichtsdenkmäler (Greifswald 1834-1894), die er mit Theodor Pyl gemeinsam publizierte. Ein seltener Titel ist die von Ernst Zober herausgegebene Allgemeine Tanzkunst (Stralsund 1836) des seit 1831 hier wirkenden jungen Schauspielers und Tanzlehrers Theodor Hentschke (1808-1833), ein anerkanntes theoretisch-praktisches Handbuch dieses Genres.

2.125 Rund 70 Periodika verschiedener Sachgebiete, überwiegend aus dem 18. und 19. Jh, sind Teil des Bestandes. (Einige Titel finden sich auch in den Sachgruppen Pommern, Geschichte und Periodika der Ratsbibliothek.) Die Zeitschriften sind meist in deutscher Sprache, nur vereinzelt in Schwedisch, Französisch und Dänisch. Zu den letzteren zählen das Journal littéraire (1713), Uptostrings-Sälskapets-Tidningar (1784-1786) und Hermod (1825-1826). Unter den deutschsprachigen literarischen, theologischen, politischen, naturwissenschaftlichen, belehrenden und unterhaltenden Zeitschriften sind das Journal aller Journale (1796-1797) und die Allgemeine politische Staatenzeitung (1789) sowie die Hamburgischen Addreß-Comptoir-Nachrichten (1780-1781). Zahlreiche gelehrte Zeitschriften des 18. Jhs aus europäischen Universitätsstädten, wie Greifswald, Berlin, Halle, Paris und Wien, sind nachgewiesen. Auch Schillers Thalia (1792-1793) und der Rheinische Merkur (1814-1816) finden sich neben dem Magazin für die Litteratur des Auslandes (ab 1832) und dem (Neuen) Deutschen Museum (1781-1791). Unter den naturwissenschaftlichen und medizinischen Zeitschriften sind das Magazin für den neuesten Zustand der Naturkunde (1797), das Journal der Physik (ab 1790) und das Journal für Chirurgie, Geburtshülfe und gerichtliche Arzneikunde (1797). Die Dessauische Zeitung für die Jugend und ihre Freunde liegt für 1784 vor.

2.126 Schulschriften des 18. und 19. Jhs sind vor allem in der Sachgruppe Philosophie und Pädagogik (Gy H und Hh) erfaßt. Sie sind zu verschiedenen deutschen und ausländischen Gymnasien, Universitäten und anderen Lehranstalten vorhanden. Ein Sammelband enthält z. B. Schulprogramme von 1757 bis 1823 aus der Leipziger Thomasschule, vom Gymnasium Minden, von einer Bayreuther Studienanstalt, von einer deutschen Schule in Stockholm, von der Königlichen Realschule zu Berlin und von anderen Bildungseinrichtungen. Auch aus Anklam, Brieg, Breslau, Dessau, Danzig, Elbing, Hersfeld, Hamburg, Königsberg, Lingen, Lübeck, Osnabrück, Posen (in deutscher und polnischer Sprache), Pforta, Prenzlau, Rinteln, Stargard, Wesel, Wismar und Stralsund finden sich Schulschriften.

2.127 Unter den regional bedeutsamen pädagogischen Schriften sind die Urkundliche Geschichte des Stralsunder Gymnasiums von seiner Stiftung 1560 bis 1860 des Gymnasialprofessors und Ratsbibliothekars Ernst Heinrich Zober sowie Altes und Neues von Schulsachen gesamlet (Halle 1752) des Freiberger Rektors Johann Gottlieb Biedermann (1705-1772) und Von der billigen und unbilligen Verachtung der Schullehrer (1749) von Hermann Jacob Lasius, dem Rektor der Greifswalder Stadtschule. Vermutlich gehören zu dieser Sammlung auch mehr als 75 Dissertationen, überwiegend in Sammelbänden. Sie wurden im 17. bis 19. Jh beispielsweise an den deutschen Universitäten Greifswald, Rostock, Göttingen, Münster, Jena, Wittenberg, Leipzig und Berlin, aber auch an der schwedischen Universität Uppsala und der niederländischen Universität Leiden angenommen. Sie verteilen sich auf fast alle Sachgruppen. Eine der frühesten Dissertationen stammt von Arved Ströhmer (Uppsala 1694).

2.128 Personalschriften des 17. Jhs sind sehr verstreut vorhanden. Neben zahlreichen Leichenpredigten für Stralsunder Persönlichkeiten finden sich auch die für einen Hamburger Pastor, für den Rektor einer Zwickauer Schule, für Personen aus Eisleben, Königsberg, Berlin und aus vielen anderen Orten. Auch Streitschriften des Rektors Jacob Wolf (1654-1723) mit dem Pastor der Stralsunder Marienkirche, Mathias Kienast (1683-1711), sind für den Zeitraum 1694 bis 1696 gesammelt worden.

Hinweise zur Bibliotheksgeschichte bei Zober z.B.:
http://books.google.de/books?id=6HiUsZxD5LYC&pg=PA48

Die einzige gute Nachricht: Die Inkunabeln dürften, da der Sondersammlung Wiegendrucke überwiesen, nicht vom Verkauf betroffen sein.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die über 2000 Titel der Gymnasialbibliothek ein schützenswertes Kulturdenkmal darstellten, das unter keinen Umständen hätte veräußert werden dürfen.

Der Heidelberger Professor Dr. Wilhelm Kühlmann, einer der
renommiertesten Frühneuzeit-Forscher, der selbst über Zacharias Orth gearbeitet hat, ist befremdet über die Nachrichten aus der traditionsreichen Hansestadt: “Ohne eine vorherige gründliche wissenschaftliche Prüfung und Dokumentation des wertvollen historischen Bestands sollte nichts verkauft werden”. Die Leiter der Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin und der Universitätsbibliotheken Greifswald und Rostock haben mir gegenüber bestätigt, dass sie im Vorfeld nichts von dem Verkauf gewusst haben.

… wird fortgesetzt

Blog zu Wertheim 1628

http://1628blog.de (freundlicher Hinweis des Autors)

Wer den Geschmack für das Archiv hat, versucht, den Fetzen wiedergefundener Sätze überschüssigen Sinn zu entreißen … (Arlette Farge)

Dieses Blog dokumentiert Ereignisse in der Stadt Wertheim im Jahr 1628. Jede Information beruht auf authentischen Quellen aus dem Archiv. Die Ausgangstexte sind an ganz verschiedenen Stellen entstanden – in der Kanzlei der Wertheimer Grafen, beim Rentmeister oder beim Zinsschreiber, in der Verwaltung der Stadt oder bei Privatleuten. Manche waren gewiss nicht dafür vorgesehen, auf Dauer aufgehoben zu werden. Aber das Archiv hat sie bewahrt. Manche Informationen stehen für sich, aus anderen werden im Lauf der Zeit Geschichten entstehen. Eine dieser Geschichten ist die des Metzgers und Hoflieferanten Hans Stark, der im Juni 1628 der Hexerei bezichtigt wurde.

In diesem Blog erklingen Stimmen aus der Vergangenheit, neu zusammengesetzt. Es ist ein historiographisches Experiment. In Zukunft soll jeden Sonntag eine neue Woche aus dem Jahr 1628 dokumentiert werden. Wir beginnen im Oktober 2012 mit der ersten Woche des Juni 1628.

Wertheim liegt am Zusammenfluss von Main und Tauber im Nordosten Baden-Württembergs. 1628 war es der Hauptort der Grafschaft Wertheim, die von den Grafen zu Löwenstein-Wertheim regiert wurde. Die Stadt hatte damals knapp 2500 Einwohner.

Am 4. November, 18 Uhr, folgt die zweite Woche des Juli 1628.

Über den Autor:

Dr. Robert Meier, Verfasser des Eichborn-Klassikers Der Bauch ist rund … für werdende Väter, arbeitet seit langen Jahren als Archivar im Staatsarchiv Wertheim.

Sehr interessant!

Veräußerung der Gymnasialbibliothek Stralsund war rechtswidrig

Zu: http://archiv.twoday.net/stories/197331274

Die Kommunalverfassung des Landes-Mecklenburg (Link) sieht keinen Genehmigungsvorbehalt bei der Veräußerung von kommunalem Kulturgut vor.

§ 56 sagt: (2) Die Vermögensgegenstände sind pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen. Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag erwirtschaften.

(3) Die Gemeinde darf Gemeindevermögen nur dann in Stiftungsvermögen einbringen, wenn ein wichtiges Interesse der Gemeinde daran vorliegt und der von der Gemeinde damit angestrebte Zweck nicht ebenso gut auf andere Weise erfüllt werden kann.

(4) Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt. Vermögensgegenstände müssen zu ihrem vollen Wert veräußert werden, soweit nicht ein besonderes öffentliches Interesse Abweichungen zulässt.

Nach Abs. 6 war eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht erforderlich, da Vermögensgegenstände nicht unentgeltlich veräußert wurden.

Kommunale Museen und Bibliotheken dürfen also nach Belieben Kulturgut veräußern, sofern kein Denkmalschutz besteht.

Solches Kulturgut ist bewegliches Kulturgut im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (Link), das auch dann zu schützen ist, wenn es nicht eingetragen ist. Nach § 2 Abs. 6 findet das Denkmalschutzgesetz auf Archivgut keine Anwendung.

In der Datenbank national wertvolles Kulturgut

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de

gibt es zu Stralsund keinen Eintrag. “Im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes für Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher keine Eintragungen vorgenommen.” Daher ist die Kulturgutschutzgesetzgebung des Bundes nicht einschlägig. Diese könnte aber nur einen Verkauf ins Ausland verhindern, nicht aber eine Einzelveräußerung im Inland.

Ein Bibliotheksgesetz in MV existiert noch nicht. (Weder die Landesbibliothek noch die Universitätsbibliotheken Greifswald und Rostock sind von den Verkaufsbasichten informiert worden.)

Einschlägig ist aber das Archivgesetz MV (Link), in dem es in § 8 Abs. 5 heißt: Öffentliches Archivgut des Landes ist unveräußerlich.

Die Bibliothek kann aufgrund § 2 als öffentliches Archivgut betrachtet werden:

(1) Öffentliches Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen, die zur dauernden Aufbewahrung von einem öffentlichen Archiv übernommen wurden und werden. Dazu zählt auch Dokumentationsmaterial, das von einem öffentlichen Archiv ergänzend gesammelt wird.

(2) Öffentliches Archivgut des Landes sind alle archivwürdigen Unterlagen, die bei Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes, bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und ihren Vereinigungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, entstanden sind und zur dauernden Aufbewahrung in ein mecklenburg-vorpommersches staatliches Archiv übernommen worden sind, soweit es nicht in Archiven nach § 12 und § 13 archiviert ist.

Öffentliches Archivgut des Landes sind (“soweit es nicht” könnte insoweit auf eine falsche Fährte locken) auch die kommunalen Unterlagen, über die die Kommunen im Sinne des Gesetzes in eigener Zuständigkeit nach § 12 Regelungen treffen können.

Als Archivgut des Landes ist die als ergänzendes Dokumentationsmaterial anzusehende Archivbibliothek unveräußerlich.

Die Stadt Stralsund hat in ihrer Archivsatzung vom 14. November 2002 (PDF) eine Selbstbindung vorgenommen, die erkennen lässt, dass damals auch das vom Stadtarchiv verwahrte Bibliotheksgut als schützenswerter Teil des Archivbestands angesehen wurde.

In § 2 Nr. 2 heißt es ausdrücklich: 2. In der Archivbibliothek werden Neuanschaffungen, die ehemalige Ratsbibliothek und
Schenkungen aufbewahrt, wissenschaftlich aufgearbeitet und den Benutzern zur Verfügung gestellt.

Nach 1945 wurde die Gymnasialbibliothek Bestand der 1937 gebildeten Archivbibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Dass die Gymnasialbibliothek nicht Bestandteil der ehemaligen Ratsbibliothek war, kann nicht dazu führen, dass man die Archivsatzung für sie nicht als verbindlich ansieht. Jedenfalls die in die Gymnasialbibliothek eingegangenen Schenkungen können mit der Erwähnung der Schenkungen in der Satzung schlüssig in Verbindung gebracht werden.

Jedenfalls besagt § 6 der Satzung unmissverständlich:

1. Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich.

Daher war die Veräußerung eines Teilbestands der Archivbibliothek durch ein kommunales Gremium zweifelsfrei rechtswidrig, da sie gegen ein Gesetz verstieß, nämlich die Archivsatzung, die die Unveräußerlichkeit des Bibliotheksguts statuierte.

Die staatliche Rechtsaufsicht wird sich mit diesem Verstoß gegen geltendes Recht zu befassen haben.

Stadt Stralsund verkauft Gymnasialbibliothek an Antiquar

Ausnahmsweise in Fettdruck die Mail, die gerade hereinkam:

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Archivgut und sehen es wohlwollend, dass Sie auch über unser Stadtarchiv etwas auf Ihrem Portal veröffentlichen wollen. Das unterstreicht einmal mehr, dass Sie dem Stadtarchiv Stralsund Bedeutung beimessen.
Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt. Deshalb wurde dem Verkauf durch ein Gremium der Bürgerschaft im nichtöffentlichen Teil der entsprechenden Sitzung zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Koslik
Pressesprecher
________________________________________

Hansestadt Stralsund
Der Oberbürgermeister
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
PF 2145
18408 Stralsund

Zum Vorgang:
?p=8424#comments

Zur Bibliothek:

http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Ich werde das nicht auf sich beruhen lassen.

Update:
Nach
http://www.stralsund.de/sitzung/sm_sourc.nsf/IDsWeb/120529-39823-BK-99998-39823?OpenDocument
wurde im Stadtrat [am 5. Juni 2012] über den Verkauf eines Teilbestands entschieden. Nachtrag: “Verkauf Teilbestand Gymnasialbibliothek” dürfte leider so zu bestehen, dass der gesamte Teilbestand Gymnasialbibliothek veräußert wurde. In der Pressemitteilung wäre dann zwei Kommata zu ergänzen: “nachdem es nach Veräußerung eines Teilbestandes der ehemaligen Gymnasialbibliothek an einen Antiquar Hinweise gegeben hatte, dass der Bücherbestand in schlechtem Zustand sei.” Gemeint ist in Übereinstimmung mit der oben gegebenen Mitteilung: eines Teilbestandes der Archivbibliothek, nämlich der (ganzen) Gymnasialbibliothek.

Familienchronik und Autobiographie des Melchior Schedel (1516-1571) online

Das Ms. 11 der LB Coburg liegt als Digitalisat vor:

http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?pid=2473098&custom_att_2=simple_viewer

Über die Coburger Digitalisierungs-StümpereienGehversuche unterrichtet ein Aufsatz in einem absolut überflüssigen Sammelband zur Digitalisierung in Regionalbibliotheken:
http://www.amazon.de/Digitalisierung-Landes-Regionalbibliotheken-Irmgard-Siebert/dp/3465037596

Weitere Handschriften online (im OPAC nach handschrift suchen und dann in den Erscheinungsformen handschrift und digitalisat wählen):

Ms. 4 Pierre de Provence et la belle Maguelonne

Ms. 24 Gebete und Beschwörungen gegen Krankheit, Wunden, Hexerei …

Ms. Sche 16
http://bvbm1.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?pid=146704&custom_att_2=simple_viewer
= http://www.handschriftencensus.de/4631
Die Beschreibung von Kaltwasser ist vorangestellt. Zu den prophetischen Texten: Frances Kneupper: German Identity and Spiritual Reform at the End of Time: Eschatological Prophecy in Late Medieval Germany. Dissertation Northwestern University Evanston 2011, S. 332f. Der Inhalt ist weitgehend identisch mit dem von Cgm 267 (SW online beim MDZ): http://www.handschriftencensus.de/6006. Verwandt ist auch Gotha A 26 http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Gotha-pdfs/Chart_A_26.pdf

Wir blicken einmal mehr enttäuscht auf ZORA

Update zu:
?s=zora

Was soll man von einem Repositorium halten, das noch nicht einmal zuverlässige Jahres-Statistiken anbieten kann?

http://www.zora.uzh.ch/view/yearnew

2012 soll es nur 2836 Eprints geben, in Wirklichkeit sind es, nutzt man die Suchfunktion, 9550. Davon liegen nur etwa 30 % als Open Access vor (2870), 5652 als Closed Access, 193 Embargoed und 835 Restricted.

2011 waren es 4076 OA-Beiträge (von 10222), also etwa 40 %. 2010 waren es 3366 von 8216.

Traurig sieht es nach wie vor im Institut für Geschichte aus. Nur 260-OA-Beiträge von insgesamt 1526.

2012 sind gerade einmal 7 Titel als OA-Versionen eingestellt worden von 63 Meldungen (ca. 11 %), das meiste Rezensionen. Für den Mediävisten ist genau ein interessanter Aufsatz (Scholz) dabei. OA im Bereich der Geschichtswissenschaft in Zürich: nach wie vor wertlos!

MIT erreicht etwa 33 Prozent:
http://libraries.mit.edu/sites/news/faculty-access-policy-5/9552

Ich nehme das dumme Gefasel der Harnadianer über die tollen Erfolgs-Zahlen der Mandate nicht ernst, siehe zuletzt:

http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/951-Testing-the-Finch-Hypothesis-on-Green-OA-Mandate-Ineffectiveness.html
dazu: https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/cgEzjMSLAWc

3000 gestohlene Bücher suchen ihre Besitzer

Bad Arolsen/Darmstadt. Rund 3000 Bücher aus den Beutezügen eines Ministeriumsmitarbeiters suchen weiter ihre rechtmäßigen Besitzer. «Die meisten konnten zugeordnet werden, aber 3000 sind noch offen», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, Götz Wied, am Montag. Um die Besitzer der Bücher zu finden, wird der Fall am Mittwoch (20.15 Uhr) in der ZDF-Serie «Aktenzeichen XY… ungelöst» behandelt.

Die Ermittlungen gegen den Mann aus Darmstadt, der beim hessischen Wissenschaftsministerium arbeitete, sind noch nicht abgeschlossen. Europaweit soll er rund 25 000 Bücher und Exponate gestohlen haben. Er war im Februar 2012 erwischt worden, als er mit 53 Büchern die Fürstlich Waldecksche Hofbibliothek (FWHB) im nordhessischen Bad Arolsen verlassen wollte, in der er an einem Forschungsprojekt mitgearbeitet hatte.

Die Bücher stammen vor allem aus dem 18. bis 20. Jahrhundert. Darunter seien Einzelstücke von unschätzbarem Wert, hieß es in der Vorschau auf die Sendung.

http://www.fr-online.de/rhein-main/3000-gestohlene-buecher-suchen-ihre-besitzer,1472796,20738778.html

Freundl. Hinweis J.-B. Piggin

Update: PDF mit den 3000 Titeln http://goo.gl/KN0tw

Zur Frühgeschichte der elektronischen Datenverarbeitung in der Handschriftenforschung – ein Testimonium von 1972

Herr Piggin macht mich auf ein auch wissenschaftsgeschichtlich bemerkenswertes Angebot aufmerksam:

http://manuscripts.rg.mpg.de

“Manuscripta juridica” [Principal Investigator: G. R. Dolezalek]

Scope of the data base

The data base aims at providing a census of handwritten texts (as many as possible) of juridical literature from past times. At present, the main focus is on texts in Latin, and predominantly texts from medieval times before the invention of the printing press. However, the data base also accommodates texts in vernacular languages and texts not from the Middle Ages.

Stock of the data base at its first publication in July 2012

The data base was first made available to the public on the internet in July 2012 when the first stage of constitution of the data base had ended – with the following stock:

– information on 879 locations where manuscripts are kept, and on their catalogues
– descriptions of 7133 manuscripts held in the above locations, with reference to catalogues and legal-historical literature from which the information was gathered
– descriptions of 20368 items (texts), passed on to posterity within the above manuscripts.
This stock was predominantly taken over from an old electronic world-wide master-file of manuscripts of Roman law, compiled at the Max Planck Institute in the years from the Institute’s foundation in 1964 to 1972, by Gero Dolezalek in collaboration with Hans van de Wouw. This was by far the oldest electronic file on manuscripts – and thus an absolute pioneer work. In its time it could not be disseminated in electronic form because by then only few research institutions had computers. It still took many years to invent and develop personal computers. The Institute thus provided print-outs with descriptions of manuscripts together with electronically generated indexes of titles of works, authors, beginning words, closing words, scribes, previous possessors, etc. (all of them electronically programmed by by Gero Dolezalek), and then disseminated in four printed volumes under the title “Verzeichnis der Handschriften zum römischen Recht bis 1600,” published in 1972. The four volumes comprised 6764 descriptions of manuscripts and 58510 index entries.

Data for the electronic file of 1972 had mainly been drawn from 1148 catalogues and inventories of manuscripts, and from more than 650 legal-historical publications. Therefore, the file provided much second-hand information: telling users “who published what and when and where, on handwritten juridical texts.” However, 693 manuscripts had been seen and analysed in person by Gero Dolezalek, and these parts of the electronic file provided information at first hand.

Another large quantity of data in the stock of the data base originated from 1423 analyses of manuscripts which had been compiled at the Institute in 1972-1975 by a team of researchers called “Arbeitsgruppe Legistik:” Peter Weimar (project director), Elena Dietz, Linda Fowler, Hans van de Wouw and Gero Dolezalek. The analyses were typed or handwritten, and conversion to electronic format was only accomplished in 2011 and 2012. They mainly bear on works of Roman law written in the time span 1100-1250.

Updating has just begun. It shall be continued in subsequent stages. Much additional information on locations and manuscripts and on their contents was added by Dolezalek from his own private collection of notes. Yet, thousands of other notes, and information drawn from hundreds of recent legal-historical publications and from many recent catalogues of manuscripts still need to be converted into electronic format.