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Verfassungsschutz schredderte 284 Akten

http://www.neues-deutschland.de/artikel/801651.284-akten-geschreddert.html

Das ND meldete, “dass zwischen dem 4. November 2011 und dem 4. Juli 2012 neben den bekannten 26 sogenannten G-10-Akten 94 Personen- und acht Sachakten aus dem Bereich Auswertung sowie 137 Akten zur Anwerbung von V-Leuten und 45 zu Gewährspersonen vernichtet wurden. Insgesamt handelt es sich um 284 Akten. Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar habe es dafür keinen gesetzlich vorgeschrieben Grund gegeben.”

Schimmelbefall! Stadtarchiv Stralsund wird für die öffentliche Nutzung gesperrt

Eine aus meiner Sicht völlig übertriebene Maßnahme:

http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8F0275A79253125C1257A9A00532132?OpenDocument

http://www.sz-online.de/Nachrichten/Kultur/Stadtarchiv_Stralsund_wegen_Schimmel_gestern_geschlossen/articleid-3182775

“Eine gesundheitliche Gefährdung von Mitarbeitern und Nutzern sei nicht ausgeschlossen, sagte Stralsunds Oberbürgermeister Alexander Badrow. ” Mit dieser Begründung kann man jedes Archiv schließen oder kennt jemand ein völlig schimmelfreies Archiv?

Selten dümmlicher Beitrag von Jacques Schuster in der WELT zum Fall Schavan

http://www.welt.de/kultur/article109959861/Schluss-mit-der-Hexenjagd-auf-Annette-Schavan.html

Der Titel ist Programm:

“Schluss mit der Hexenjagd auf Annette Schavan!”

“Seit dem Fall des Lügenbarons Guttenberg hat sich – vor allem durch das Internet – eine Stimmung breit gemacht, die man als inquisitorisch bezeichnen kann. Wie weiland Professor van Helsing tauchen plötzlich selbsternannte “Plagiatsjäger” auf, die in den tiefsten Schächten der Jugend von Politikern wühlen, nicht nur um sie bloßzustellen, sondern um sie gleich zu vernichten.”

Von Vernichtung kann ja nun nicht die Rede sein. Nochmals mein Argument mit Schwerte-Schneider: Dessen bürgerliche Existenz wurde in der Tat vernichtet, weil sie auf einer grandiosen Lüge aufbaute. Seine Leistungen nach 1945 zählten nichts mehr, aber seinen Doktortitel durfte er behalten.

“Zum Fall Schavan: Stimmen die Nachrichten, die aus dem Gutachten des Düsseldorfer Judaisten Stefan Rohrbacher gesetzeswidrig und höchst fragwürdig an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat sich die fünfundzwanzigjährige Studentin Annette Schavan 1980 unter anderem auf die Aussagen des Philosophen Josef Speck bezogen, diese Quelle gewissenhaft in den Fußnoten vermerkt, die Verweise aber nicht fortlaufend wiederholt, obgleich sie einen Teil seiner Gedanken weiter paraphrasierte. Darüber hinaus habe Schavan Zitate von Alfred Adler verwendet, die sie nicht aus dem Werk des Individualpsychologen, sondern aus anderen Bücher der Sekundärliteratur entnommen hat. Hätte sie eigenständig nach dem Satz Adlers gefahndet, wäre ihr aufgefallen, dass nicht der Psychotherapeut, sondern Gerhard Adler gemeint gewesen sei.

So weit, so schlecht”

Schlecht ist auch, dass hier einfach gelogen wird. Jeder konnte schon vor dem Bekanntwerden von Details aus der Rohrbacher et al.-Stellungnahme sich auf

http://schavanplag.wordpress.com

selbst ein Bild machen. Der Plagiatsexperte Stefan Weber hat schon – aufgrund einer früheren vorläufigen Recherche – im Mai 2012 für die Aberkennung des Doktortitels plädiert:

Weber kommentiert:

Wenn schavanplags Textvergleiche stimmen, dann,…
… ja dann hat auch Frau Annette Schavan abgeschrieben, und zwar auf die bekannt widerwärtige, die Wissenschaft kaputt machende Art und Weise. Dann gehört auch sie zu jenen, die nicht begriffen haben und/oder nie richtig gelernt haben, worum es in der Wissenschaft eigentlich geht. Langsam wird es redundant, ich schreibe es dennoch noch einmal: Es geht darum, dass man Texte einerseits korrekt zitiert und andererseits in eigenen Worten interpretiert – und nicht darum, dass man beides vermengt: dass man nach gesetzten Fußnoten noch ein bisschen vom soeben referenzierten Autor “mit abschreibt”, dass man Belege irgendwo einstreut, aber ganze Absätze leicht umgeschrieben übernimmt usw. Das ist keine Wissenschaft, das ist nur die niedere Kunst des Text-Frisierens für den Anschein eigener gedanklicher Durchdringung.
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/wenn-schavanplags-textvergleiche-stimmen-dann

zitiert nach: http://archiv.twoday.net/stories/97010365

Nun gibt es inzwischen noch mehr einschlägige Stellen, und die offenbar gründlichen Textvergleiche der Gemeinschaftsarbeit, die als Rohrbacher-Gutachten zwar Teilen der Presse, aber nicht der Öffentlichkeit vorliegt, haben die Befunde Schavanplags bestätigt.

“Als Schavan ihre Prüfung ablegte, studierte sie in einem Promotionsstudiengang, der den Magister/das Diplom gleich übersprang und das Studium mit der Dissertation beendete. Wird ihr Examen für ungültig erklärt, ist Schavans Existenz nicht nur als Politikerin vernichtet, sondern sie ist auch beruflich am Ende.”

Selbst in einer pädagogischen Dissertation aus den 1970er Jahren musste man redlich wissenschaftlich arbeiten. Was passiert ihr denn groß? Ihre politisch-berufliche ist ohnehin am Ende, sie ist ja auch nicht mehr die jüngste. Sie wird eine satte Pension bekommen und darf eben nur nicht mehr ihren Düsseldorfer Doktortitel führen. Dass ihre Ehrendoktortitel aberkannt werden, damit ist nicht zu rechnen.

“Wo bleibt die Verjährungsfrist?

Nur: Darf man Examensarbeiten, die vor dreißig, vierzig Jahren verfasst wurden, nach den heutigen Maßstäben bewerten?”

Eine Doktorarbeit ist keine Examensarbeit. Für universitäre Abschlussarbeiten gelten unterschiedlich bemessene Fristen, innerhalb derer eine Rücknahme des verliehenen Titels möglich ist.

Scherzhaft wird dann auch noch angefügt: “Um sie zu beenden, wäre es auch möglich, dass nur die Anträge auf Plagiatsprüfung angenommen werden, deren Verantwortliche zuvor ihre eigenen Prüfungsunterlagen offen legen – von der Abitursklausur bis zur Diplomarbeit.”

Ich hätte da nichts zu verbergen. Wieder neben der Sache: Für solche Prüfungen gelten mit guten Gründen Verjährungsfristen.

Wer öffentlich eine Dissertation vorgelegt hat, muss es dulden, dass öffentlich über ihn hergezogen wird, wenn er nicht nur ein bißchen geschummelt hat. Und der Doktorhut muss ihm dann auch abgenommen werden. Und eine Wissenschaftsministerin, die so eklatant gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen hat, muss zurücktreten. Und die Journalisten, die sie jetzt eilfertig in Schutz nehmen, sollten lieber still sein.

Zur Causa Schavan hier:
?s=schavan

Endingen 1751 – eine der letzten Hexenhinrichtungen

http://www.badische-zeitung.de/endingen/neuer-fund-zum-hexenprozess-von-1751–64549955.html

“Im Rahmen der im Frühjahr gestarteten Veranstaltungsreihe zur Endinger Stadtgeschichte, die zur Feier der 1150-jährigen Ersterwähnung Endingens stattfindet, hält der Historiker Klaus Graf am Freitag, 19. Oktober, um 19.30 Uhr im Saal des Endinger Bürgerhauses den dritten Vortrag. Sein Thema: der Endinger Hexenprozess gegen Anna Trutt von 1751.

Schon der Lehrer Edwin Röttele hatte sich 1992 mit dem Fall der Anna Trutt aus Wyhl befasst, die beim Ausräuchern ihres Stalles einen verheerenden Dorfbrand ausgelöst hatte, der Hexerei angeklagt, gefoltert und verbrannt worden war. Dabei stieß er auf zwei Ratsprotokolle der Stadt Endingen vom 9. und 16. März 1751, worin die abgebrannten Gebäude aufgelistet und Mathias Schnidenwind und sein Weib Anna Trutt, in deren Stall das Feuer ausgebrochen war, vor eben diesen Rat zitiert werden. Prozessakten selbst fanden sich jedoch keine. Klaus Graf, Dozent für Volkskunde an der Universität Freiburg und der Technischen Hochschule Aachen, stieß nun auf ein Aktenstück des Prozesses, und zwar an unerwarteter Stelle: In der im Internet zugänglichen Zeitschrift “Deutsches Museum” von 1780. Graf wird diesen Fund bei seinem Vortrag in Endingen vorstellen und die Frage behandeln, wie es elf Jahre nach Regierungsantritt von Maria Theresia, einer aufgeklärten Monarchin, möglich war, dass die Endinger Richter dieses Urteil sprachen und exekutieren ließen, und welche Rolle die Freiburger Theologische Fakultät dabei spielte.”

Dozent für Volkskunde geht natürlich nicht auf mich zurück …

Gekaperte Briefe

“Das Meertens Instituut (Amsterdam) bietet mit http://gekaaptebrieven.nl eine neue Website an, die ca. 3000 der sogenannten “gekaapte brieven” (auch: Sailing Letters) aus dem 17. und 18. Jahrhundert zu Forschungszwecken zur Verfügung stellt und durchsuchbar macht. Es handelt sich dabei um von niederländischen Privatpersonen verfasste Briefe, die sich in einem der vier großen Seekriege zwischen England und den Niederlanden an Bord niederländischer Schiffe befanden und von englischen Seefahrern gekapert wurden.”

http://www.gekaaptebrieven.nl/tekst

Die Bilder bauen sich nur langsam auf. Freiwillige haben die Briefe transkribiert.

Metropolitan Museum macht Publikationen online zugänglich

Darauf weist http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2012/10/16/museen-fuer-alle hin.

Die renommierte Institution bietet PDFs an bzw. Links zur Google Book Search:

http://www.metmuseum.org/research/metpublications/titles-with-full-text-online?searchtype=F

Es ist keinesfalls, das erste US-Museum, das seine Publikationen im Netz kostenlos zugänglich macht:

http://archiv.twoday.net/stories/14871999 (2 Museen)

Guggenheim-Museum
https://archive.org/details/guggenheimmuseum

Bassenge nimmt Inkunabel aus dem Eichstätter Kapuzinerkloster aus der Auktion

Aus INETBIB:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezugnahme auf ein Posting von Herrn Klaus Graf teilt die Direktion der Bayerischen Staatsbibliothek mit, dass die Galerie Bassenge die im Los Nr. 563 bezeichnete Inkunabel, ehemals im Bestand des Kapuziner-Klosters Eichstätt, am 17.10.2012 aus ihrem Angebot für die Auktion am 18.10.2012 herausgenommen hat. Noch sind weitere Fragen offen, zu deren Klärung weitere Gespräche mit allen Beteiligten notwendig sind. Über das Ergebnis wird zeitnah informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Direktion der Bayerischen Staatsbibliothek

Zur Sache:
?p=8925#comments
http://article.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/23066

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/233328577

Update: Inkunabel ist wieder in der UB Eichstätt
http://archiv.twoday.net/stories/404096549

Schavan muss weg und zwar schnellstmöglich!

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/plagiatsaffaere-von-annette-schavan-uni-duesseldorf-prueft-a-861866.html

Schavan hat der Uni Düsseldorf einen Maulkorb verpassen lassen: “Denn, so Piper, Schavan habe über ihre Anwälte mitteilen lassen: Ohne die Zustimmung der Ministerin sollten keine Informationen herausgegeben werden. In dem Schreiben der Anwälte heißt es, “dass zu den bisherigen Ergebnissen, der Untersuchung und derer unmittelbarer Konsequenzen ohne die Zustimmung von Frau Professor Schavan keine Information an dieser Stelle weitergegeben werden dürfen”, sagte Piper.”

Was alle angeht, sollen auch alle erfahren dürfen. Die Dissertation ist eine öffentliche Leistung und nichts im ganzen Verfahren (außer vielleicht Schavans damalige Lebensumstände, auf die es ja eigentlich nicht ankommen kann) verdient Vertraulichkeit. Jeder kann sich selbst anhand der bekannten Dokumentation durch “Robert Schmidt” ein Bild machen und das fällt für eine Wissenschaftsministerin vernichtend aus. Da helfen die ganzen Solidaritätsbekundungen von vermeintlichen Wissenschaftsgrößen, Parteifreunden und einer sich selbst kastrierenden Journaille nichts.

Kritische laufende Berichterstattung zum Fall Schavan:

http://erbloggtes.wordpress.com

Siehe auch http://rivva.de/179161958

Ja wo sind sie denn hin, die starken Männer?

Ich weiß nicht, was ich an Lienerts unzulänglichen Dietrich-Testimonien – siehe http://archiv.twoday.net/stories/156272722 – mehr tadeln soll: dass sie mit Handschriftensignaturen geizen oder ältere Editionen allzu oft weglassen und den Nutzer damit bevormunden. Lienerts Kompilation ist alles andere als eine Neubearbeitung des Heldensagenbuchs von Wilhelm Grimm (plus Nachträge), wenn nützliche und wichtige Informationen daraus dem Leser vorenthalten werden.

S. 184 Nr. 243 “Ps.-Frauenlob: Sangspruch im ‘Grünen Ton'” soll Grimm Nr. 121 (ed. Steig S. 316) ersetzen, aber die ausführliche zweite Version im Cpg 392 (Lienert verschweigt die Signatur des digitalisiert vorliegenden Textzeugen und spricht nur von der Meisterliederhandschrift h, als ob jedem Heldensagenforscher die Siglen der meisterliederhandschriften vertraut sein müssten!) wird untergebuttert und nur nach der unbrauchbaren alten Wiedergabe von Görres referiert.

Digitalisat:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg392/0201

Görres:
http://books.google.de/books?id=fLITAAAAQAAJ&pg=PR34

Die Stelle steht Bl. 96r, nicht wie Grimm angab Bl. 93!

Lienert gibt einmal mehr nichts über den Kontext der Stelle preis. Schanze, Meisterliche Liedkunst II, S. 55 sagt: Macht des Todes, Beispielfiguren (RSM habe ich nicht zur Hand jetzt) und gibt als Parallelüberlieferung k 220 (= Colmarer Handschrift Cgm 4997; Bartsch) und Valentin Holls Hs. (GNM Merkel Fol. 966, Bl. 110rv).

Ettmüller druckte fiktives Mittelhochdeutsch aufgrund der Heidelberger Handschrift:

http://books.google.de/books?id=7Gs6AAAAcAAJ&pg=PA161

Hagens Abdruck aus der gleichen Vorlage:

http://books.google.de/books?&id=T4zPAAAAMAAJ&pg=PA376

Dass sie den Pseudo-Frauenlob-Sangspruch nach der neuesten und besten Ausgabe aus dem Jahr 2000 (ed. Haustein/Stackmann) zitiert, werfe ich Lienert nicht vor, wohl aber, dass sie für die wichtige Variante im Cpg nur die älteste und schlechteste Wiedergabe von Görres anführt, während der Leser eigentlich die Ausgaben von Hagen, Ettmüller und das Digitalisat der Handschrift benötigt (auch um den Kontext verstehen zu können). Grimm zitierte ausführlich aus der Heidelberger Handschrift, während Lienert sich auf ein allzu knappes Referat beschränkt.

#heldensage