https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog73-html
Hier lesen wir:
“Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) digitalisiert ihre zerfallsgefährdeten Werke, die nicht mehr zur Benutzung herausgegeben werden können. Die DNB archiviert die digitalen Kopien und stellt sie im Lesesaal zur Verfügung. Circa 400.000 Seiten sind bereits digitalisiert. Nach Abschluss des Projekts werden über eine Million Seiten für die Nutzung bereit stehen. Die digitale Bereitstellung folgt den Vorgaben des Urheberrechts: die Nutzung wird also nur für gemeinfreie Werke möglich sein. Die im Rahmen des Projekts digitalisierten Werke können unter https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&query=cod%3Dd003 abgefragt werden.
Die Deutsche Nationalbibliothek hat ihre beiden Angebote „Exilpresse digital“ und „Jüdische Periodika aus NS-Deutschland“ vom Netz genommen. Hintergrund: Die DNB ist aufgrund der problematischen Frage der „verwaisten Werke“ zu einer neuen Einschätzung gekommen, ob man die Sammlungen auch tatsächlich im Netz anbieten darf. Neue Regelungen für „verwaiste Werke”, deren Rechteinhaber unbekannt oder nach einer Suche nicht mehr auszumachen sind, werden in Fachwelt und Politik diskutiert. Eine Lösung gibt es derzeit aber noch nicht. Daher hat die DNB entschieden, diese Werke nicht mehr im Internet zugänglich zu machen. Die DNB schreibt auf ihrer Website: „Sollte es in der Zukunft Änderungen im Urheberrecht geben, die die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten, aber verwaisten und/oder lange vergriffenen Werken rechtlich sicher ermöglichen, so wird die Deutsche Nationalbibliothek selbstverständlich diese Regelungen und auf ihnen basierende Verfahren nutzen, damit diese Werke umfassend zugänglich gemacht werden können.“
Zu den Exilzeitschriften wird die Kritik unterschlagen:
http://archiv.twoday.net/stories/115269537
Sollte aus dem ersten Absatz der Schluss gezogen werden, dass wenigstens die eindeutig gemeinfreien Digitalisate nicht nur im Intranet zugänglich gemacht werden, so wäre dies, wie bei dieser besonders miesen Nationalbibliothek nicht anders zu erwarten, ein Trugschluss. Einen frei zugänglichen Titel habe ich nicht gefunden. Obwohl ein Titel von 1845 nicht mehr geschützt sein kann, wird er nicht freigegeben ebenso wenig wie das gemeinfreie Buch eines 1935 verstorbenen Autors
Schreiben Sie bitte höfliche oder weniger höfliche Briefe an die Direktorin der Bibliothek E.Niggemann@d-nb.de, was das bitteschön soll.
Update: Die DNB teilte mit: “Da das Projekt die Sicherung der Medien zur Aufgabe hat und da der Bestand nur sehr wenige rechtefreie Werke vermuten lässt, findet in diesem Projekt keine Rechteklärung statt.
Gleichwohl können wir auf Hinweise von Nutzern hin fallbezogen die urheberrechtliche Situation einzelner Werke prüfen, wie ich das auch in diesem Fall getan habe.”
http://d-nb.info/1016975244 ist jetzt also frei, ohne dass es dabei steht (wird wohl noch geändert).