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Encyclopedia of the Medieval Chronicle, ein schlechtes Nachschlagewerk

Graeme Dunphy (ed.), Encyclopedia of the Medieval Chronicle. 2 vol., Leiden/Boston (Brill) 2010, LXXXIV–1748 p., ISBN 978-90-04-18464-0, EUR 399,00 wird viel zu positiv angezeigt von Claire de Cazonove in der Francia Recensio:

http://www.perspectivia.net/content/publikationen/francia/francia-recensio/2012-3/MA/dunphy_decazanove

“Cette encyclopédie est très utile pour le chercheur.” Das bezweifle ich entschieden.

Die elektronische Fassung 2012 steht im Rahmen von Brill Reference Works online zur Verfügung. Laut DBIS hat bislang nur die HU Berlin eine Lizenz, also muss der Einzelkunde mindestens einen 24-stündigen Zugang kaufen (PayPal erforderlich), der gut 8 Euro kostet. Es gibt einen nicht ganz mit der Druckfassung identischen E-Text (die Abweichungen sind nicht dokumentiert), ohne die Möglichkeit, ein Faksimile des Drucks oder auch nur die Seitenzahlen der Druckversion abzurufen. Es versteht sich wohl von selbst, dass das wissenschaftlichen Anforderungen nicht im mindesten genügt. Zugleich habe ich im Frühjahr mir Exzerpte aus den gedruckten Bänden gemacht (vor allem zu Chroniken aus der Zeit der Burgunderkriege und mir vertrauten mitteleuropäischen Werken). Die beiden Bände haben eine durchgehende Paginierung (Bd. 1: A-I, Bd. 2: J-Z).

Das übliche “Ceterum censeo” vorweg: Ein solches Nachschlagewerk sollte Open Access zur Verfügung stehen und mit anderen elektronischen Angeboten (v.a. Digitalisaten von Quellen und Literatur) verknüpft sein. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/96988260

Über die Sachartikel kann ich wenig sagen, aber mir fiel auf, dass der Artikel “Heraldry” die deutschsprachige Forschung ignoriert. Die Bildauswahl ist phantasielos, die SW-Reproduktionen sind von denkbar schlechter Qualität, was sich auch in der E-Version nicht geändert hat.

Ab und zu haben renommierte Wissenschaftler (B. Studt, U. Goerlitz, M. Thumser, J. Wolf usw.) die Artikel verfasst, aber bei den von mir durchgesehenen Werk- und Autorenartikeln dominieren doch No-Name-Autoren aus der zweiten oder dritten Reihe, die nicht selten nur einen faden Aufguss des Verfasserlexikon-Artikels auf Englisch zustandebekommen haben. Zu den beiden Artikeln zur Ulmer Historiographie siehe

http://archiv.twoday.net/stories/914849

Es gibt auch völlig unverständliche Lücken: Wenn man die von mir im Verfasserlexikon traktierte, doch recht marginale “Chronik der Kaiser, Könige und Päpste, sowie der Grafen von Württemberg” aufgenommen hat, hätte man die ungleich wichtigere “Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium” nicht weglassen dürfen.

Die handschriftliche Überlieferung wird nur selten erwähnt. Was zu den Handschriften der Magdeburger Schöppenchronik von Martin Przybilski zu lesen ist, ist schlichtweg falsch. Dass die komplettesten Hss. in Dessau liegen, ist Unsinn. Der Autor hat es vorgezogen, eine Anfrage von mir dazu nicht zu beantworten.

Wie eine moderne Quellenkunde aussehen könnte, zeigt wenigstens ansatzweise meine Burgunderkriege-Seite auf Wikisource:

http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege (im folgenden zitiert: B.)

Immer wieder stellte ich fest, dass die Autoren den neueren Forschungsstand nicht im Griff haben, dass zentrale Werke fehlen, obwohl man mit ein wenig Googeln in der Regel fündig wird.

Notizen zu einzelnen Artikeln:

Beheim – was soll ein Artikel, in dem die zentrale jüngere Monographie (Niemeyer 2001) fehlt? Die Schweinfurter Hs. ist zerstört, ohne dass dies vermerkt wird.

Birk – wenn man Baumanns Forschungen zitiert, braucht man den Abdruck in der Alemannia nicht zu nennen, siehe auch hier
?s=kempten+birk

Bollstatter – mein NDB-Artikel fehlt und auch die Ursberg-Übersetzung
http://archiv.twoday.net/stories/5399535

Bote, Konrad – dass die zentrale Monographie von Funke fehlt, ist unentschuldbar.

Burgmann – es gibt, wie man seit langem weiß, nicht nur die eine Münchner Hs.
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00743.html, 2012-10-08

Chronicon Colmariense – ich habe keinen Zweifel an der Identifizierung des Colmarer Dominikanerchronisten mit dem sog. Rudolf von Schlettstadt durch Stefan Georges, die von Joos ausgespart wird:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/hsslink.htm (Stand 1999, mit Zustimmung von Georges veröffentlicht)

Chronicon Elwacense – Eberl hat übersehen
http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000333,00186.html

Fabri Felix – Uwe Israel ohne
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5278
Besser informieren jetzt die Wikipedia und Klingner im DLL-MA

Gmünder Chronik – das besser Gmünder Kaiserchronik genannte Werk von mir 1987 in meiner Dissertation behandelt, von Ralf Schlechtweg-Jahn fahrig und inkompetent dargestellt: “in a 1585/86 print”, recte: 1485/86, print meint üblicherweise Druckgrafik, nicht Druck. “Gmünd was an imperial free city founded by the Saxonian dukes” – interessant, das hat noch niemand behauptet! Es muss “Swabian” heißen. Was sollen die Jahreszahlen am Anfang: 1376-1414? “This is more an imperial than a town chronicle” – es ist überhaupt keine Stadtchronik! Die Hauptquellen werden irreführend abgegeben, da die von mir ermittelte Hauptquelle, die Glossen zu Spechtsharts Chronik, fehlt. Was soll angesichts der vorliegenden Digitalisate das alte Voulliemé-Faksimile unter Texts? Und diese Mängel sind in einem ganz kurzen Artikel vorhanden!

Grünenberg – Kümper wird dem Wappenbuch als historiographischem Zeugnis nicht gerecht, siehe
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5632

Gundelfingen – Druckfehler “Humanistenkultur” statt “Humanistenlektur”. Vgl. auch B.

Historia Welforum – hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, denn den Artikel durfte Leila Werthschulte schreiben:
http://archiv.twoday.net/stories/5531082

Irenicus – Goerlitz gibt das Todesdatum 1559/64. Das richtige Datum 1553 kennt man dank Seeliger-Zeiss seit 1995 und seit 2004 steht es in der Wikipedia.

Lintner – schwacher Artikel von Thumser, als Lit. nur Pistorius-Struve. “Zum Autor und zur Überlieferung: Jakob Wimpfeling Briefwechsel. Hrsg. von Otto Herding/Dieter Mertens. Bd. 1, München 1990, S. 173 Anm. 6. Bislang ist der gesuchte deutsche Druck der Rolevinck-Fortsetzung nicht ans Licht gekommen; der Pariser Druck von ca. 1525, der sie enthält, ist anscheinend nur in der British Library London und der Bibliothek der Cornell University nachgewiesen.” (WWW)

Matthäus von Pappenheim – Thomas Schauerte wird nicht müde, den alten Fehler vom Pariser Doktorat zu wiederholen, der schon in der NDB verbessert worden war, mein Artikel im VL Humanismus (erschienen 2009) ist online:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8759

Meisterlin – Classen lässt das ²VL weg! Dass 1998 “Cronographia Augustensium = Cronik der Augspurger : nach der Handschrift 158/4 in St. Paul in Kärnten” erschien, hat sich offenkundig immer noch nicht herumgesprochen.

Nauclerus – veraltete, unbrauchbare Lit.

Nicolai de preliis et occasu ducis Burgundie historia – völlig veralteter Forschungsstand, vgl. B. Selbst der Druckfehler Hegenbach statt Hagenbach wurde in der E-Version nicht verbessert.

Öhem – mein jüngerer Aufsatz 2001 ist übersehen
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5278

Pfettisheim – Wenn Kerstin Pfeiffer die 1994 versteigerte Inkunabel der Hofbibliothek Donaueschingen mit diesem Standort nennt, dann sagt das Einiges über ihre Kompetenz … Vgl. auch B.

Rötteler Chronik – neue Ausgabe von Schubring 1995 fehlt, siehe
http://www.handschriftencensus.de/20836

Sächsische Weltchronik – Dass Frank Shaw die Monographie von Jürgen Wolf übergeht, hätte nicht passieren dürfen.

Scheneck de Rockenhusen – ²VL fehlt, obwohl daraus von Kerstin Pfeiffer abgeschrieben!

Spechtshart – ²VL, Ausgabe Stiefel und neuere Literatur fehlt, siehe etwa
http://www.handschriftencensus.de/18578

Speyerer-Chronik – das Weglassen meines ²VL-Artikels durch Ursula Kundert ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens. Vgl. auch B.

Stolle – Bünz 2000 fehlt, vgl. B.

Turnierchronik – die dumme Magdeburger These von Stamm ist unkritisch rezipiert, der zentrale Aufsatz von Klaus Arnold fehlt; die Suchfunktion von Archivalia informiert hundertmal besser:
?s=r%C3%BCxner

Weihenstephaner Chronik – was soll der Aufsatz von Hafner, der für die Chronik selbst keinen Ertrag bringt?

Wierstraet – Albrecht Classen mag ja manche Meriten haben (welche?), aber dieser Artikel ist alles andere als profund. In der Lit. außer der Ausgabe nur Schanze in ²VL. Vgl. auch B.

Soweit so schlecht. Dunphy hätte die Beiträge besser redigieren müssen und vor allem in jedem einzelnen Fall darauf achten müssen, dass der ²VL-Artikel nicht fehlt und auch andere Standardwerke gleichmäßig verarbeitet sind. Ich hoffe gezeigt zu haben, dass nicht nur kleinere Mängel vorliegen.

Das Nachschlagewerk als Ganzes ist ein hoffentlich bald aussterbendes Beispiel eines gedruckten Nachschlagewerks, das in nicht oder kaum aktualisierter Form elektronisch angeboten wird, ohne dass man die digitalen Möglichkeiten nützt. Obwohl ich bekanntlich kein Fan der “Geschichtsquellen” bin, informieren diese in der Regel umfassender und oft auch aktueller (wenngleich nicht auf Englisch). Ich erkenne ja an, dass so ein teures Buch für den englischsprachigen Markt als Wissenstransfer aus den Nationalsprachen verdienstvoll sein kann, aber wenn die Details nicht stimmen, ist das nicht hinzunehmen.

Dunphy sollte sich schämen, für diese “Enzyklopädie” verantwortlich zu zeichnen.

#forschung

Erstes Facebook-Urteil aus Stuttgart: Betreiber von Facebook-Fanseite haftet für Inhalte Dritter nach Kenntnis

http://rechtsportlich.net/?p=1405

Wird auf einer Facebook-Fanseite ein urheberrechtlich geschütztes Bild von einem Fan unbefugt hochgeladen, haftet der Betreiber der Fanseite, wenn er nach Benachrichtigung nichts dagegen unternimmt. Nicht geklärt wurde, ob er bereits dann haftet, wenn er das Bild mit einem “Gefällt mir” versieht und es sich so zu eigen macht. Hier dürften die üblichen Prinzipien der sogenannten Forenhaftung anzuwenden sein: Nur wenn der Betreiber der Fanseite sofort erkennen konnte, dass keine rechtmäßige Nutzung vorliegt, haftet er.

Neue Beiträge auf kulturgueter.kath-orden.at

Neue Beiträge auf http://kulturgueter.kath-orden.at

Österreichischer Archivtag 2012 – Bericht
Am 24. September luden der Verband Österreichischer Archivarinnen und Archivare sowie das Niederösterreichische Landesarchiv zum 37. Österreichischer Archivtag nach Krems ein. Hier weiterlesen.

Aufbaukurs 2012 – Bericht
Es waren engagierte Archivarinnen und Archivare, die von 27. bis 30. 9. 2012 ein verlängertes Wochenende „opferten“, um sich im Bildungshaus Stift Vorau zum Aufbaukurs der Fachgruppe der Archive und Religionsgemeinschaften zu treffen. Hier weiterlesen.

Gemeinschaftsblog Ordensgeschichte

Die ordenshistorische Forschung ist im deutschsprachigen Raum sehr vielfältig, oft auf inhaltliche oder regionale Fachthemen spezialisiert und in mehreren Disziplinen angesiedelt. Hier weiterlesen.

Alte Schriften lesen lernen – Kurse und Handbücher
Alte Schriften und damit historische Archivquellen und Handschriften lesen zu können, ist die Grundvoraussetzung für die Arbeit als ArchivarIn und BibliothekarIn. Hier weiterlesen.

Ein nicht gesichertes Bild-Testimonium zu Theoderich/Dietrich von Bern: Mantegnas Wiener Sebastian

Erich von Bercken: Die Malerei der Früh- und Hochrenaissance in Oberitalien, Berlin-Neubabelsberg 1927, S. 128 sagt bei Besprechung des Wiener Sebastians von Mantegna: “Als Symbol des christenverfolgenden Heidentums erscheint in den Wolken die Gestalt des Theodrich, König der Goten (Dietrich von Bern), vermutlich war der Künstler hier von der plastischen Darstellung an der Fassade von S. Zeno in Verona inspiriert”.

Die Deutung geht zurück auf Paul Kristellers Mantegna-Monographie, ich verlinke die englische Ausgabe von 1901, die der deutschen von 1902 voranging:

https://archive.org/stream/andreamantegna00kris#page/168/mode/2up

Die englische Wikipedia datiert Andrea Mantegnas St. Sebastian 1456/57 und verweist für den Wolkenreiter auf eine Interpretation als Saturn.

http://en.wikipedia.org/wiki/St._Sebastian_(Mantegna)

Weitere Quellen bestätigen, dass man inzwischen von Kristellers Deutung ganz abgekommen ist, siehe etwa Andreas Hauser zu Mantegnas Wolkenreiter in: Die Unvermeidlichkeit der Bilder, Tübingen 2001, S. 157ff. (zur Forschungsgeschichte und Kristellers Deutung S. 151), Auszüge:

http://books.google.de/books?id=2IIei1AHny8C

Selbst wenn man konzediert, dass der Reiter an San Zeno in Verona als formales Modell gedient haben könnte, heißt das noch lange nicht, dass der rätselhafte Wolkenreiter den dort mutmaßlich dargestellten Theoderich bedeuten sollte. Eine endgültige Deutung des Wolkenreiters liegt bislang nicht vor und ist wohl auch nie zu erwarten. Es mag weit schlüssigere Interpretationen geben, aber gänzlich ausschließen kann man Kristellers Vorschlag nicht.

Es bestand somit kein Grund, das Zeugnis aus der Liste der nicht gesicherten und zweifelhaften Bildzeugnisse in Lienerts Dietrich-Testimonien (S. 271ff.), siehe http://archiv.twoday.net/stories/156273365
auszuklammern. Man wird annehmen dürfen, dass dieses Meisterwerk der Renaissance zu entlegen war, um in den Focus des Bremer Projekts zu geraten.

#heldensage

Reiter von San Zeno (Foto: MM, PD auf Commons)

Abmahnung bei unerlaubter Bildnutzung

Ich stelle im folgenden einige Materialien zu Bildabmahnungen im Netz zusammen.

Sehr hilfreich finde ich die aktuellen FAQ von RA Thomas Schwenke:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/faq-abmahnung-unerlaubte-bildernutzung

Dass Gerichte den Streitwert sehr unterschiedlich ansetzen (Tendenz nach unten), zeigt folgende Tabelle von RA Jacob Metzler:

http://www.rechtsanwalt-metzler.de/urheberrecht-streitwerte-bildnutzung

Die Gerichte fackeln in der Regel nicht lange: “Beim Verschulden gilt im Urheberrecht ein strenger Maßstab. An der Pflicht, sich mit gehöriger Sorgfalt danach zu erkundigen, ob die Person, von der sie glaubte, Rechte herleiten zu können, selbst im Besitz Verwertungsrechte war, ändert sich auch nichts, wenn es um Nutzungshandlungen geht, die wie hier im Internet erfolgt sind. Wer auf seinen Internetseiten im Rahmen von Werbung viele fremde Bilder veröffentlicht, muss auch entsprechend sorgfältig die Berechtigung hieran recherchieren. “. So das unter http://archiv.twoday.net/stories/156272219 angezeigte Urteil. Siehe aber auch http://archiv.twoday.net/stories/156273535 .

Zur Zeit spuken Horrorzahlen in der Blogosphäre herum. Die Abmahnung über 19.000 Euro für drei Bilder wurde wieder zurückgezogen:

http://www.blog-mal.de/allgemein/content-fuer-den-blog-vorsicht-vor-teuren-abmahnungen

Abmahnungen bei Bildern unter CC bzw. aus der Wikipedia.

Der “Klassiker” in diesem Blog ist:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599 (mit vielen weiteren Nachweisen)

https://www.taz.de/Abmahnung-bei-CC-Lizenzen/!101303 (Sept. 2012)
1000 Euro anscheinend für drei Bilder. Laut einer Statistik des „Vereins gegen den Abmahnwahn“ kam es in Deutschland 2011 zu 218.560 Abmahnungen, mit denen insgesamt über 165 Millionen Euro gefordert wurden. „Bislang blieben aber die CC-Lizenzen davon großteils verschont“, sagt Frauke Andresen, die als Anwältin Opfer von Abmahnungen vertritt. Ein potenzieller Markt für Abmahn-Kanzleien sei das aber auf jeden Fall. 700 Euro zahlen Abgemahnte im Schnitt für den Fehler, den sie gemacht haben.

http://www.gulli.com/news/19712-abmahnung-wegen-bild-aus-der-wikipedia-2012-09-13
Am 12. Juni 2012 erhielt Frau Kampmann als Geschäftsführerin der MünzenWoche GmbH eine Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sie hatte bei der Verwendung eines Wikipedia-Fotos auf ihrer Webseite nicht den Namen des Urhebers angegeben. Bei einer Prüfung stellte sie fest, dass tatsächlich bei der Wikipedia vermerkt ist, dass man den Namen zwingend nennen muss. Die Quelle des Bildes hatte ihr diesen Umstand verschwiegen. Rechtsanwalt Dr. jur. Hans G. Müsse aus Hechingen, selbst ein Fotograf, der häufiger Bilder bei der Wikipedia einstellt, forderte die Abgemahnte zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Ansonsten würde er “die notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten”, wie er schrieb. Nach Abgabe der beiden Erklärungen wartete Ursula Kampmann auf ihre Rechnung, allerdings fiel diese dann weitaus höher aus, als zunächst angekündigt. Die Rechnung setzte sich zusammen aus einem Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr von 200 Euro. Dazu kam Schadensersatz wegen Verletzung des Namensnennungsrechts in Höhe von 150 Euro, die Geschäftsgebühr mit 245,70 Euro, eine Auslagenpauschale von 20 Euro und 19 % MWSt: 50,48 Euro. Zusammen ergaben sich daraus 666,18 Euro.
Zum gleichen fall:
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Wikipedia-Abmahnung-fuer-Fotos-7760596.html
RA Dosch weist zurecht die Ansicht des Gulli-Autors zurück, wer abmahnen lasse, habe das Wesen der CC-Lizenzen nicht verstanden:
http://klawtext.blogspot.de/2012/09/neuer-volkssport-abmahnung-von-bildern.html

***

Ich selbst versuche meine Bilder, die aus der Wikipedia geklaut werden, mit Augenmaß abzumahnen, also private Nutzer und nichtkommerzielle Blogger durch kostenlosen Hinweis, behördliche und gewerbliche Nutzer zunächst ohne Einschaltung eines Anwalts.

Bei Bloggern, die mehr als nur dezente Werbung schalten, bin ich eher nicht mehr großzügig. Die dürfen sich bei einem Blogger bedanken, dessen Antwort ich doch recht schäbig finde.

Hallo Herr Graf,

erstmal vielen Dank für Ihre Mail und den Verzicht darauf die Anwaltschaft noch weiter zu bereichern.

Es tut mir sehr leid, dass wir Ihr Bild ohne Verweis benutzt haben, das war eine Einsendung von einem Leser der uns Glauben gemacht hat es wäre sein Bild. Die entsprechende Mail habe ich leider erfolglos gesucht.

Ich habe Ihr Bild entfernt, wir benutzten eigentlich nur unsere eigenen Bilder oder Screenshots von Seiten. Noch etwas kurz zum Blog an sich, das ist ein reines Hobby Blog von mir, es ist zwar Google Werbung drin, aber das bringt kaum etwas am Ende des Tages, deckt aber immerhin die Kosten für den Server, die Domain und so Kram.

Ich hoffe Sie verstehen, dass ich Ihnen nichts überweise, ich überlasse Ihnen gerne die kompletten Einnahmen dieses Artikels, diese belaufen sich allerdings genau auf 1 Dollar-Cent. Eigentlich ne spannende Geschichte mal zu sehen was ein einzelner Artikel an Einnahmen bringt, es wäre aber recht albern Ihnen einen Cent zu überweisen.

Ich hatte geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

private Nachnutzer meiner Bilder mahne ich bei Erstkontakt
grundsätzlich nicht kostenpflichtig ab. Kommerzielle Nutzer sollten
aber nach meiner Auffassung inzwischen wissen, wie man Bilder von
Wikipedia etc. lizenzgerecht verwendet:

http://archiv.twoday.net/stories/38723599

Sie haben auf der Internetseite

[…]

mein Bild

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sommerloch_Schild.jpg

ohne Urheberbezeichnung genutzt und ohne die
Creative-Commons-Lizenz anzugeben bzw. zu verlinken.

Um eine anwaltliche Abmahnung zu vermeiden, haben Sie bis zum 10. Oktober 2012 Zeit, auf mein Konto

[…]

einen Ihnen angemessen erscheinenden Betrag für die nicht
lizenzgerechte Nutzung zu überweisen und die
Nutzung lizenzgerecht zu gestalten (Urhebernennung Klaus Graf; Verlinkung von
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de).

Kommerziellen Nutzern berechne ich für Nutzung ohne Namensnennung in der Regel 400 Euro je Bild. Blogger mahne ich aber grundsätzlich ungern kostenpflichtig ab. Ich hoffe, dass die reichliche Werbung, mit der Sie Ihr kommerzielles Angebot pflastern, es Ihnen ermöglicht, den Verstoß gegen die freie Lizenz anständig zu honorieren. Einen Anwalt werde ich aber nur beauftragen, wenn Sie noch nach der Frist nicht
lizenzgerecht nutzen.

Nicht ohne Grund werden Schadensersatzzahlungen nach dem Prinzip der Lizenzanalogie berechnet. Selbst ein eher symbolischer Betrag von 20 Euro wäre für mich in Ordnung gewesen, aber was der Blogger schreibt, empfinde ich als Vera***

Im übrigen haben einige nicht-kommerzielle Nutzer, die ich kostenlos auf Lizenzprobleme aufmerksam gemacht hatte, umgehend und konstruktiv reagiert.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/189903121