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Der Niederrhein und seine Burgen, Schlösser, Herrenhäuser an der Niers

Stefan Frankewitz: Der Niederrhein und seine Burgen, Schlösser, Herrenhäuser an der Niers. Kommissionsverlag B.o.s.s.: Geldern 2011. 676 S., 1 CD-ROM. 29 EUR.

Inhaltsverzeichnis:
http://d-nb.info/1011687933/04

Stefan Frankewitz residiert nicht nur als Stadtarchivar von Geldern in einem ehemaligen Schloss, er ist auch der Eigentümer von Haus Eyll in Straelen. 2006 hatte er eine kleine Schrift über die Schlösser in Rees als “Rheinischer Burgenatlas Bd. 1” vorgelegt. Der voluminöse Band von 2011 ist nun Band 2.

Sein Burgenbuch darf mit Fug und Recht vorbildlich genannt werden. Verschwenderisch mit Farbfotos (zu fast jedem Anwesen gibt es eine gelungene Luftaufnahme), alten Ansichten, Karten und Stammtafeln der Besitzerfamilien ausgestattet, erfüllt es im Gegensatz zu den meisten Burgenbildbänden auch den wissenschaftlichen Anspruch, dass alle Angaben mit Anmerkungen belegt werden. Frankewitz hat nicht selten auch Archivalien zur Geschichte der adeligen Sitze konsultiert.

Vorgestellt werden gut 70 große und bekannte Anlagen (Wickrath, Rheydt, Wissen u.a.m.), aber auch kleine Herrensitze entlang der Niers, die 117 Kilometer vom Raum Erkelenz zur Mündung in die Maas bei der niederländischen Stadt Gennep das niederrheinische Land durchfließt. Drei Häuser am Oberlauf werden in den nächsten Jahren bedauerlicherweise für den Braunkohleabbau geopfert werden. Man erfährt viel über die Besitzgeschichte und die Baugeschichte der Burgen und Schlösser, dagegen nur sporadisch etwas über die einstige und jetzige Innenausstattung (was an der Quellenlage liegt und dem Autor nicht anzulasten ist). So beherbergte das prachtvolle Schloss Wissen um 1600 eine bedeutende Antikensammlung (S. 518). Aus Haus Ingenraedt wurde ein Altarbild aus der Mitte des 16. Jahrhunderts 1993 in den Kunsthandel gegeben (S. 305). Eine Adelsbibliothek (allerdings nur 285 Bücher) wird anlässlich der Besprechung des französischen Inventars des Dückerhauses aus dem Jahr 1808 erwähnt (S. 207).

Für 29 EUR ist dieses wunderschöne Buch außerordentlich preisgünstig zu erwerben, zumal eine CD mit einem rund 45 Minuten langen Film (ein toller Hubschrauberflug über die im Buch behandelten Herrensitze) beigegeben ist. Der Band motiviert dazu, die Burgen und Schlösser an der Niers aufzusuchen – soweit das möglich ist. Viele, aber längst nicht alle Anlagen sind von öffentlichen Wegen aus zu sehen, und nur bei einem einzigen in Privathand befindlichen Schloss heißt es: “Besichtigung nach Voranmeldung möglich” (Haus Gesselen, S. 488). Üblicherweise öffnen die Bauten leider auch am “Tag des offenen Denkmals” nicht. Frankewitz sollte als Schlossherr von Haus Eyll hier mit gutem Beispiel vorangehen.

Wildkassation in Baden-Württemberg?!

“In Baden-Württemberg sind zentrale Daten zum umstrittenen EnBW-Aktiendeal wohl unwiederbringlich gelöscht worden. Wie die “Stuttgarter Zeitung” berichtet, ließ Ex-Ministerpräsident Mappus nach seiner Abwahl die Festplatte seines Arbeitscomputers im Staatsministerium zerstören. […]”

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/baden-wuerttemberg-mappus-soll-vor-amtsuebergabe-daten-geloescht-haben-a-851605.html

Ludwig von Eyb der Ältere

Auch nach der Ausgabe Ludwig von Eyb der Ältere (1417-1502): Schriften. Hrsg. von Matthias Thumser. Neustadt/Aisch 2002 behält die umfangreiche Monographie von Albert Werminghoff ihren Wert, die nunmehr auch ohne US-Proxy eingesehen werden kann:

https://archive.org/details/LudwigVonEybDerAeltere

Siehe auch
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Ludwig_von_Eyb_der_.C3.84ltere

Weitere Werke Werminghoffs:
http://de.wikisource.org/wiki/Albert_Werminghoff

Informationen zu Abendessen mit Herrn Ackermann im April 2008

Die Dokumente aus dem Bundeskanzleramt sind einsehbar unter:

https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-abendessen-mit-herrn-ackermann-im-april-2008-45

Zum Kontext:

http://blog.fragdenstaat.de/post/27919702939/dokumente-zum-ackermann-abendessen-veroeffentlichen

Eine Verweigerung der Veröffentlichung von Dokumenten, die aufgrund des IFG angefordert werden, ist im IFG nicht vorgesehen (ebensowenig wie bei journalistischen Auskünften nach den Pressegesetzen). Dagegen kann bei der Archivnutzung durchaus mit Auflagen (z.B. Nichtveröffentlichung) gearbeitet werden.

Soweit Rechte Dritter betroffen sind, sind diese bei der Entscheidung über die Zugänglichmachung der Dokumente zu berücksichtigen. Es können Schwärzungen vorgenommen werden (wie bei den Dokumenten des Bundeskanzleramts geschehen.)

Soweit bei urheberrechtlich geschützten Dokumenten im Rahmen des IFG eine Herausgabe stattfindet, ist das Erstveröffentlichungsrecht nach § 12 UrhG verbraucht. Das liegt im vorliegenden Fall auf der Hand, da über 600 Bürger die Dokumente via Fragdenstaat angefordert hatten. Zitate nach § 51 UrhG aus den Dokumenten sind daher möglich, nicht ohne weiteres eine Zugänglichmachung im Internet. Dafür bedarf es der Zustimmung des Rechteinhabers.

Und nun wird es interessant: Über den Antrag auf die Genehmigung der Veröffentlichung hat die Behörde meines Erachtens nach den Grundsätzen des öffentlichen Rechts zu entscheiden, der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet. Es verhält sich insoweit anders als bei der BGH-Entscheidung “Topographische Landeskarten”, bei der es um Angebote im geschäftlichen Verkehr ging, die dem Privatrecht zugeordnet wurden:

http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Topographische_Landeskarten

Zur Problemlage:
http://archiv.twoday.net/stories/3018048

Vortrag über Wikipedia in der GWLB Hannover

“Wikipedia: Wissen lokal schöpfen – weltweit sharen”

VORTRAG mit Christoph Meineke, Wennigsen,
und Sebastian Sooth, Berlin

11.09.2012, 17.00 Uhr
Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek
Hannover, Werner Kraft Vortragssaal
(Eintritt frei, Anmeldung erbeten)
http://www.gwlb.de/kulturprogramm/Veranstaltungen

http://www.gwlb.de/kulturprogramm/Veranstaltungen/2012/Vortrag_Meineke_Sooth.pdf

Mit Sebastian Sooth ist auch ein Vertreter von Wikimedia Deutschland anwesend. Dies ist eine Chance, auf die Schattenseiten hinzuweisen und zu fragen, wie der Verein damit umzugehen gedenkt, z.B.:

http://archiv.twoday.net/stories/129659148

Auswahlbibliographie zur Qualitätssicherung in (geistes-)wissenschaftlichen Zeitschriften

http://www.hab.de/forschung/qualitaetssicherung/Bibliographie.pdf

Ulrich Herb stieß auf diese doch recht umfrangreiche Zusammenstellung zum Thema Peer Review:

http://www.scinoptica.com/pages/topics/auswahlbibliographie-zur-qualitaetssicherung-in-geistes-wissenschaftlichen-zeitschriften.php

Update: Disbursal of the Mendham Collection by the Law Society of England and Wales

Additional signatures in support of the petition are requested:

http://tinyurl.com/Mendham-Collection-disbursal

+++ Forwarded announcement +++

Dear fellow petitioners,

More than 3,500 people have signed the petition entreating the Law Society of England and Wales to reconsider their decision to break up the historic collection of Joseph Mendham. It is remarkable to have the support of people from all over the world, and with diverse interests in the material contained within the collection. Petitioners’ comments about why the integrity of the Mendam Collection matters makes for powerful reading.

The petition has caught the attention of the UK media, and the plight of the collection has been covered in such diverse publications as Private Eye, Country Life, the Independent, and the Sunday Times, as well as on the radio and TV news. Twitter and bloggers have played an important role in getting the word out, and in keeping the campaign in the public eye. A recent example is Michael Caines’s excellent post on the TLS Blog.

We believe that the petition and the media campaign has caught the attention of the decision makers at the Law Society, but we are still some way from achieving our goal of securing the future of the Mendham Collection in perpetuity.

I therefore hope that we can maintain or even increase the petition’s momentum, and I would be grateful if you could alert your personal and professional networks about the situation. The more signatures and comments that our petition attracts, the harder the campaign will be for the Law Society to ignore.

Our collective expression of the value of this collection as a public resource is proving to be a vital part of our argument to save it.

Thank you for your support,

Alixe Bovey
Chair, Mendham Task Force
University of Kent
a.bovey@kent.ac.uk

See also

http://www.djshaw.co.uk/Mendham.pdf (Article on the Mendham collection)

http://archiv.twoday.net/stories/110776633

Christoph Meckel gibt sein Archiv nach Marbach

“Der Autor und Grafiker Christoph Meckel hat sein Archiv dem Deutschen Literaturarchiv in Marbach übergeben. Darin befinden sich Manuskripte sowie Vorarbeiten zu seinen Büchern, außerdem seine Tagebücher und Briefwechsel mit Schriftstellerkollegen wie Christa Wolf. Meckel, der 1935 in Berlin geboren wurde, verfasste Gedichte, Erzählungen und Romane. Er wurde mit zahlreichen Literaturpreisen ausgezeichnet, darunter dem Rainer-Maria-Rilke-Preis für Lyrik und dem Joseph-Breitbach-Preis.”
Quelle: WDR 3, Kulturnachrichten, 23.8.2012

Archiv des ehemaligen Schweizer Kurzwellendiensts online

http://archives.swissinfo.ch/article.php?&lg=de

“Seit neuestem sind über 16’000 Manuskripte von Sendungen des Schweizer Kurzwellendienstes (KWD) online zugänglich, die zwischen 1939 und 1945 ausgestrahlt worden waren. Während des II. Weltkriegs war das Kurzwellenradio für die Schweiz ein ideales Mittel, um mit den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zu kommunizieren und ihre Position dem Rest der Welt mitzuteilen.”
http://www.e-lib.ch/Aktuell/Archiv-des-ehemaligen-Schweizer-Kurzwellendiensts-online

Schmähbrief des Franz von Sickingen gegen die hessische Ritterschaft 1520

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schmaehbrief_sickingen.jpg

Aus dem in http://archiv.twoday.net/stories/133336582 besprochenen Band zu Adelsarchiven. Das Archivale befindet sich im Staatsarchiv Marburg. Einige weitere Bildbeispiele (man sollte aus dem Buch von Matthias Lentz “Konflikt, Ehre, Ordnung” weitere scannen):

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Scheltbriefe

Wie heißen eigentlich solche Scheltbriefe auf Englisch?

Adelsarchive sind zentrale Quellenbestände

Adelsarchive – zentrale Quellenbestände oder Curiosa?, hrsg. von Andreas Hedwig und Karl Murk. Marburg : Hessisches Staatsarchiv Marburg 2009 (Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 22). 235 S. 28 EUR.

Inhaltsverzeichnis:
http://scans.hebis.de/22/20/40/22204087_toc.pdf

Hinweis:
http://archiv.twoday.net/stories/6127719

Dass die Adelsgeschichte Konjunktur hat, darf als bekannt gelten. Die in den Händen der ehemals adeligen Geschlechter verbliebenen Archivalien sind, wie allgemein bekannt ist, alles andere als Curiosa, sondern zentrale Quellenbestände. Damit ist die im Titel des zu besprechenden Bandes gestellte Frage eindeutig beantwortet.

Der Sammelband, Ertrag einer Marburger Tagung am 30. Mai 2008, stellt die derzeit wichtigste Veröffentlichung zur Adelsarchivpflege dar. Er besteht aus einem Aufsatzteil und einem opulenten Bildteil mit 54 Farbabbildungen, der als Katalog zur Marburger Adelsausstellung 2008 bezeichnet wird. Dass ihm weder ein Register beigegeben ist noch eine Bibliographie zur Adelsarchivpflege ist wenig erfreulich. Unbefriedigend ist auch die Gliederung des Bandes, die Zusammengehöriges auseinanderreißt.

Nach drei einleitenden Beiträgen (Hedwig, Franke, Dallmeier) folgen Studien zur regionalen Archivpflege. Gegen Ende des Bandes gibt es noch zwei Aufsätze zum Quellenwert der Adelsarchive für die Fragestellungen der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (Franke) und der Kulturgeschichte (Marburg).

Während Rückert die baden-württembergische Adelsarchivpflege darstellt, ist Bayern nur mit einem mäßig hilfreichen Artikel über Adelsarchivalien in der Landesausstellung “Adel in Bayern” (2008) vertreten. Verständlicherweise widmen sich mehrere Autoren den hessischen Verhältnissen: Heinemann stellt die Erschließungsprojekte von Greiffenklau zu Vollrads und Schütz von Holzhausen (beide im Wiesbadener Sprengel) vor, wohingegen zu den Marburger Projekten von Berlepsch und Schenck zu Schweinsberg Ausführungen von Arndt sowie von Freiin zu Berlepsch vorliegen. Heide und Dieter Wunder würdigen die Adelslandschaft Hessen.

Die führende Adelsarchivpflege des LWL-Archivamtes behandelt Teske, während Langbrandtner (Landschaftsverband Rheinland) das dem Zeitraum 1750-1850 gewidmete Adelsforschungsprojekt vorstellt. Zu den Flächenländern Rheinland-Pfalz (mit Saarland), Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es keine eigenen Studien.

Drei Aufsätze thematisieren die schwierige Lage in den neuen Bundesländern: Höroldt schildert die Herausforderungen der Adelsarchivpflege nach Bodenreform und EALG, Brübach geht auf sächsische Erschließungsprojekte (von Einsiedel, von Schönberg, von Loeben) ein. Aus Benutzersicht behandelt Jandausch die Adelsarchive in Mecklenburg-Vorpommern.

Dass sich Archivalia immer wieder (in der Kategorie Herrschaftsarchive) kritisch mit der Situation und den Problemen der Adelsarchive befasst hat, wird in dem Sammelband gewürdigt, indem Archivalia an drei Stellen zitiert wird: S. 15 Anm. 6 von Franke zu den Problemen des Büdinger Archivs, S. 19 Anm. 9 von Dallmeier zur Analyse der personellen Strukturen der deutschen Adelsarchive (2007) und S. 31 Anm. 23 von Dallmeier zum Verkauf des Familienarchivs Bylandt-Rheydt.

Franke und Dallmeier sprechen die erheblichen Probleme der Adelsarchivpflege offen an, aber natürlich darf man eine schonungslose Analyse des weitgehenden Versagens der deutschen Bundesländer bei der Adelsarchivpflege nicht von ihnen erwarten.

Dass seit 2003 eines der wichtigsten Archive für den pfälzisch-nordwürttembergischen Raum, das Archiv der Fürsten von Leiningen zu Amorbach, für die Benutzung geschlossen ist, ist ein Skandal, der erkennen lässt, wie klein die Lobby der Landesgeschichte ist, wenn es um herausragende Quellenbestände geht. Es ist vor allem die schändliche Weigerung der bayerischen Archivverwaltung, die Betreuung zu übernehmen, in Verbindung mit der nicht weniger schändlichen Verantwortungslosigkeit der Eigentümerfamilie, die sich jahrzehntelang einen hauptamtlichen Archivar leistete, die einer vernünftigen Lösung im Wege steht.

Adelsarchive brauchen Schutz und sie müssen auch genutzt werden können. Für den Schutz wird die Kulturgutliste als ausreichend angesehen, aber das ist Unsinn. Alle erhaltenswerten Adelsarchive müssen in das Denkmalbuch des jeweiligen Landes eingetragen werden, was unter anderem bedeutet, dass in Nordrhein-Westfalen das Gesetz geändert werden muss, das die Eintragung von Archiven als bewegliche Denkmäler verhindert. Und es müssen in alle Landesdenkmalgesetze Formulierungen eingebracht werden, die auch die Nutzung der Archivalien durch die Allgemeinheit regeln. § 25a des rheinland-pfälzischen Denkmalpfleggesetzes ist da ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wenn es in Absatz 2 heißt: “Die Denkmalschutzbehörden können auf Antrag der Landesarchivverwaltung bei Unterlagen von bleibendem Wert, die bewegliche Kulturdenkmäler und vor mehr als 30 Jahren entstanden sind, darüber hinaus einen besonderen kulturellen Wert haben oder für die Wissenschaft von besonderer Bedeutung sind und die im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen des bürgerlichen Rechts stehen, die Anordnung treffen, daß sie vorübergehend bis zu einem Jahr zur wissenschaftlichen oder archivfachlichen Bearbeitung von öffentlichen Archiven in Besitz genommen werden, wenn zu besorgen ist, daß diese Unterlagen einer angemessenen archivischen Nutzung entzogen werden sollen. Die Rechte Betroffener und Dritter auf Persönlichkeitsschutz sind dabei zu wahren. Sind Unterlagen in ihrer Erhaltung gefährdet, kann auch angeordnet werden, daß sie in öffentlichen Archiven verwahrt werden, bis die Eigentümer die erforderlichen Vorkehrungen zu ihrer Erhaltung getroffen haben.”

Dies schließt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eigentümern nicht aus. Archive brauchen eine archivfachliche Betreuung. Allerdings ist nicht mehr damit zu rechnen, dass Adelsfamilien sich hauptamtliche Archivare womöglich mit einer Archivausbildung leisten. Wenn die Eigentümer nicht den Weg der Schenkung oder des Depositums gehen wollen (wobei Deposita immer rechtlich problematisch sind), muss alles dafür getan werden, dass entweder Gemeinschaftseinrichtungen, die das Vertrauen des Adels genießen (am besten funktioniert das Westfalen und auch im Rheinland), für die Betreuung des Archivguts zuständig sind oder Archivare des öffentlichen Archivwesens (Staatsarchivare, Kreisarchivare, Stadtarchivare). Da es sich um zentrale Quellenbestände handelt, müssen finanzielle Ressourcen zusammengetragen werden, um dauerhaft eine akzeptable Adelsarchivpflege sicherstellen zu können. Beispielesweise könnte man eine Stiftung denken, in die Eigentümer und öffentliche Hand sowie Stiftungen Gelder einzahlen und die sich auf auf Fundraising, womöglich auch auf Crowdfunding stützen könnte.

Wenn es gute Kontakte zum Adels gibt, dann müssen Archivare diese auch nutzen, um die nicht weniger wichtigen Adelsbibliotheken zu retten. Nur mit allergrößtem Abscheu kann ich die widerlichen Aussagen von Ulrike Höroldt S. 68f. lesen, die für Sachsen-Anhalt die “problemlose Rückgabe” von Stücken aus Adelsbibliotheken, die in den Dienstbibliotheken gelandet sind, als vertrauensbildende Maßnahme beschreibt. Auch wenn es sich um Einzelstücke handelt, so sind es Mosaiksteine zu einer Kulturgeschichte des Adels, die sorgsam dokumentiert werden müssen.

Dass die Archivare in den neuen Bundesländern, wo der kostenlose Nießbrauch nach dem EALG 2014 endet, die richtigen Schritte ergreifen, um die wertvolle Gutsarchivüberlieferung für die Öffentlichkeit zu sichern, möchte ich bezweifeln. Sie werden wohl genauso versagen wie ihre Kollegen im Westen.

adelsarchive

Ab sofort können Bürger in Berlin und Brandenburg Anfragen an Landes- und Kommunalbehörden über die zentrale Internetseite “FragDenStaat.de” stellen

https://netzpolitik.org/2012/ifg-portal-fragdenstaat-de-startet-in-berlin-und-brandenburg

Hier kann jeder/e Anfragen nach dem IFG in Berlin stellen: https://fragdenstaat.de/berlin
Hier kann jeder/e Anfragen nach dem IFG in Brandenburg stellen: https://fragdenstaat.de/brandenburg

Überlieferungsbildung im Sport: Archivarbeit und Sportgeschichte

Im Mittelpunkt des diesjährigen vom Landessportbund Hessen im Mai veranstalteten überregionalen Erfahrungsaustausches zur Archivarbeit im Sport standen die Bezüge zwischen Archivarbeit und Sportgeschichte. Darauf wies in seinem Grußwort Professor Dr. Heinz Zielinski als zuständiger Vizepräsident des Hessischen Landessportbunds hin. Zielinski freute sich sehr, die mittlerweile schon traditionelle Veranstaltung wieder eröffnen zu können, und wünschte einen interessanten Verlauf der Tagung.

Professor Dr. Michael Krüger (Universität Münster) ging in seinem Eröffnungsreferat auf die unterschiedlichen Aspekte der Sportgeschichte ein. Er zitierte Jürgen Kocka, nach dem das „Haus der Geschichte viele Zimmer“ habe und hob die Leistungen dieses Teilgebiets der Geschichtswissenschaft hervor. Krüger machte aber auch deutlich, dass die universitäre Sportgeschichte in Deutschland nach einer Blüte während der Nachkriegsjahre zunehmend an Bedeutung verloren habe. Selbst im internationalen Vergleich sei Deutschland mittlerweile zurückgefallen.

Dr. Christian Keitel (Landesarchiv Baden-Württemberg) bezog sich mit seinen Ausführungen auf die von einer DFG-Arbeitsgruppe festgestellten Defizite der Kommunikation zwischen Archiven und historischen Wissenschaften. Keitel beschrieb erkennbare Tendenzen, die aus seiner Sicht nicht unproblematisch seien. So gebe es selbst bei Wissenschaftlern zunehmend die Neigung, sich auf im Internet verfügbare Informationen zu stützen und authentische Archivalien nicht zu berücksichtigen. Andererseits wären neue Nutzergruppen zu erwarten, zu denen auch kurzzeitinteressierte „Internet-Flaneure“ gehören.

Die weiteren Beiträge stützten insgesamt die bereits von Prof. Krüger vertretene Auffassung, das Interesse an Sportüberlieferung sei gestiegen, während die Bedeutung der Sportgeschichte im Rahmen der Sportwissenschaft abgenommen habe. So berichtete Dr. Norbert Schloßmacher als Leiter des Stadtarchivs Bonn über die Entstehung eines mittlerweile sehr nachgefragten Buchs zur Sportgeschichte dieser Stadt, das von ihm zusammen mit zwei Hochschullehrern unter dem Titel „Bonn in Bewegung“ herausgegeben wurde.

Durch die Verteilung der Arbeit auf viele Schultern sei es gelungen, in immerhin 24 Beiträgen nicht nur auf einzelne Sportarten einzugehen, sondern auch übergreifende Themen wie zum Beispiel „Motive und Hintergründe von Sportbegeisterung“ sowie „Prozesse der Integration im Sport“ zu behandeln. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Vorhabens sei die Kooperation mit dem Institut für Geschichtswissenschaft der Universität Bonn gewesen.

Waldemar Krug (Offenbach) und Dr. Alexander Priebe (Heppenheim) beschrieben am Beispiel unterschiedlicher Projekte aus der Sportgeschichte ihre Erfahrungen mit der Nutzung von Archiven. Ausgangspunkt für die Bemühungen von Krug um ein nachhaltiges Gedenken an die berühmte Fechterin Helene Mayer war die 100. Wiederkehr ihres Geburtstags im Jahr 2010.

Aus einer relativ bescheidenen Zielsetzung heraus entwickelte sich eine ganze Veranstaltungsreihe, mit der an Helene Mayer erinnert wurde, die aus politischen Gründen an den Olympischen Spielen in Berlin teilnehmen durfte, obwohl sie einen jüdischen Vater hatte. Höhepunkte waren eine umfangreiche Ausstellung sowie die Organisation der Helene Mayer gewidmeten Deutschen Meisterschaften im Florettfechten. Als Glücksfall erwies sich die Tatsache, dass mit einer in Frankfurt lebenden Verwandten der Sportlerin eine Zeitzeugin befragt werden konnte.

Für Dr. Alexander Priebe stand bei seinen Arbeiten die Frage im Vordergrund, welche Überlegungen dazu geführt hatten, Basketball bei den Olympischen Spielen 1936 in das Wettkampfprogramm aufzunehmen, obwohl Deutschland über keine Erfahrungen mit dieser Sportart verfügte. Priebe nutzte neben dem Archiv des Deutschen Basketballbundes zahlreiche andere Archive, zu denen auch das Archiv des Olympischen Studiencenters in Lausanne gehör-te. In allen Fällen wurde er nach Kräften unterstützt und mit einschlägigen Informationen versorgt.

Danach gab Martin Schwarzweller als Geschäftsführer des Sportbunds Pfalz einen umfassenden Überblick über die vorbildlichen Bemühungen dieses Sportbunds, Sportgeschichte zu einem Bestandteil der Verbandsarbeit zu machen. Ausgangspunkt war die Gründung eines Arbeitskreises „Sportgeschichte Sportbund Pfalz“. Seit 2009 werden in Kooperation mit dem Landesarchiv Speyer Seminare für Vereinsarchivare angeboten. Ein Jahr später begannen konkrete Gespräche mit Vertretern des Deutschen Schuhmuseums in Hauenstein, die schließlich dazu geführt haben, dort auch ein Pfälzisches Sportmuseum einzurichten.

Als krönenden Abschluss der Veranstaltung steuerte schließlich Manfred Nippe (Berlin) ein Feuerwerk von Informationen über Archive, Museen und Gedenkstätten des Sports in Berlin bei. Neben dem Bundesarchiv, dem Geheimen Staatsarchiv und dem Landesarchiv sind vor allem die Staatsbibliothek sowie die Zentral- und Landesbibliothek als Datenquellen von Bedeutung. Zu den erwähnenswerten Museen gehören neben dem Sportmuseum und dem Deutschen Historischen Museum auch kleinere regionale Museen.

Peter Schermer (lsb h – Arbeitskreis „Sport und Geschichte“) dankte allen Referenten und Teilnehmern für ihre Mitwirkung und sagte zu, den überregionalen Erfahrungsaustausch fortzusetzen. Die nächste Tagung ist für den 23.Mai 2013 geplant. In der Zwischenzeit sollten die in dieser Tagung geknüpften Kontakte für eine Intensivierung der Bemühungen um die Bewahrung von Sportgeschichte genutzt werden. Deshalb ist es wichtig, das informelle Netzwerk der an Archivarbeit und Sportgeschichte Interessierten weiter auszubauen.

Dieser Beitrag wurde in Heft 12/2012 der Zeitschrift „Sport in Hessen“ (S. 32 f.) erstmals veröffentlicht.

Peter Schermer

HH: Wertvolles Manuskript aus dem 17. Jahrhundert über Hanse entdeckt

Ein wertvolles tausendseitiges Manuskript aus dem 17. Jahrhundert über die Geschichte der Hanse ist wiederentdeckt worden. Es galt seit Jahrzehnten als zerstört, erklärte die Handelskammer am Mittwoch. Die gebundene Handschrift mit dem Titel «Hanseatica oder Kurtzer Auszug aus den Hänsischen Recessen» schildere in neun Kapiteln die Geschichte der Hanse aus der Sicht des Danziger Hansepolitikers und Verwaltungsbeamten Wenzeslaus Mittendorp.

Das Manuskript wurde im Bestand der Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv gefunden. Man hatte vermutete, dass es wie so viele andere Werke bei einem Bombentreffer im Zweiten Weltkrieg in der Bibliothek verbrannt war. Dass es so lange nicht wieder gefunden wurde, lag daran, dass es für diesen Teil des Bibliotheksbestands mit einer Länge von 250 Buchmetern nur einen handschriftlichen, sehr unübersichtlichen Katalog gab, sagte die Geschäftsführerin der Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv Kathrin Enzel der dpa. Doch ein Wissenschaftler habe den Katalog kürzlich gründlich studiert und war auf einen Hinweis gestoßen. «Da bin ich in den Keller runter gegangen und da war es», sagte Enzel.

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/hamburgschleswigholstein_nt/article108742993/Wertvolles-Manuskript-aus-dem-17-Jahrhundert-ueber-Hanse-entdeckt.html

Freundl. Hinweis Jean-Baptiste Piggin.

Die Archive und die Digitalisierung

Daniel Schmitz, derzeit Praktikant am Hochschularchiv der RWTH Aachen, hat im Rahmen seines Praktikums die folgende Zusammenfassung erstellt und mir freundlicherweise zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. (Teil des Ausbildungsleitfadens ist die Erstellung einer schriftlichen Zusammenfassung von einem oder mehreren archivfachlichen Aufsätzen/Buchkapiteln.)

Menne-Haritz, Angelika: Archivgut in digitalen Bibliotheken. In: Archivar (2012), H. 3, S.248-257.

Ernst, Wolfgang: Bruchstellen. Die Eigenart von Archiven im Verbund von Gedächtnisagenturen und Speichertechnologien. In: Archivar (2012), H. 3, S. 258-263.

[beide: http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2012/ausgabe3/ARCHIVAR_03-12_internet.pdf ]

Die beiden Aufsätze behandeln die digitale Archivierung und die Öffnung der Archive im Internet. Dabei werden Schwierigkeiten diskutiert, Alternativen aufgezeigt oder aber die Ziele dieser
Entwicklung generell in Frage gestellt.

Als einen Hauptantrieb zur Einrichtung digitaler Archive verweist Menne-Haritz auf die „Konkurrenz“: die Digitalisierungsvorhaben Googles. Auch der Brand der Anna-Amalia-Bibliothek hat die
Forderungen nach Digitalisierung archivalischer Bestände als zusätzliche Absicherung aufgeworfen. Einerseits wird also rein praktisch die räumlich-zeitliche Verfügbarkeit der Archivalien erhöht, andererseits wird auch im digitalen Zeitalter dem Ziel Raum gegeben, Deutschland als „Kultur- und Wissenschaftsnation“ zu präsentieren. (S. 249)

Archivalien sind (anders als Bibliotheksbestände) i.d.R. Unikate und können daher nur in einem bestimmten Archiv betrachtet werden. Im Netz abrufbar ist jedoch niemand mehr zu langen Reisen,
einem persönlichen Besuch oder auch nur zur Beachtung der Öffnungszeiten des gesuchten, einen Archives verpflichtet. Ernst erinnert an die unterschiedlichen Ordnungsprinzipien in Archiv und
Bibliothek: „Findbuch hier (die Erschließung eines Bestandes nach Maßgabe seiner Provenienz), Verschlagwortung (Pertinenz) dort“ (S. 259). Menne-Haritz weist darauf hin, dass bei der Arbeit im
Internet die Provenienz oft unklar bleibt, also der Entstehungszusammenhang des Archivales, über
den allein schon durch den Ort der Aufbewahrung etwas ausgesagt werden konnte, ohne Weiteres nicht mehr nachzuvollziehen ist. Um das „digitalisierte[n] Archivgut[s] im Kontext seiner Entstehung“
(S. 248) zu betrachten ist es also notwendig, dass die digitalen Archive die entsprechenden Informationen auf andere Weise strukturieren und so erfahrbar machen.

Als Strukturierung der vielen Dokumente bietet das Internet neue Möglichkeiten: Ontologien. Das Konzept kann man sich graphisch vorstellen als „Mind-Map aus einem Netz von Knoten
und Linien“(S. 252). Ein Dokument kann also mit anderen, mit dem Dokument „verwandten“ Dokumenten oder Informationen verknüpft werden: Es können also „beliebige Kombinationen von Informationen aus unterschiedlichsten Quellen ermöglicht werden, die jeweils ein Element gemeinsam haben, etwa den Namen einer Person, und so verstreut vorhandene Informationen zu
dieser Person zu einem Gesamtbild zusammenführen“ (S. 252, vgl. 260). Auch Verknüpfungen zu anderen Datenbanken – sowohl von Archiven als auch „archivunabhängige“ – wären sinnvoll.

Onlinenutzung der Archivangebote unterscheidet sich auch in der Arbeitsweise wesentlich von einem „traditionellen“ Archivbesuch, und durch fehlenden persönlichen Umgang mit den Archivmitarbeitern können gerade bei „Laien“ Missverständnisse in der Benutzung der Angebote entstehen. Ein Onlinenutzer erwartet in der Suchfunktion möglicherweise nicht nur durch Schlagworte, Daten usw. an die gesuchten Dokumente zu kommen, sondern auch eine
Art „Volltextsuche“ im „Archivgut und nicht [nur] in den Erschließungsanlagen“ (S.251), wie er es beispielsweise von Google kennen könnte. Oder dem Benutzer ist nicht klar, dass nur ein Ausschnitt des Archivgutes im Internet aufgeführt wird und kennt die Größe des „Gesamtangebots“ nicht (vgl. S. 251) (allerdings sind auch bei Google nicht tatsächlich alle Webinhalte erfasst, vgl. S. 261).

Während Menne-Haritz diese Gefahren mit dem Ziel äußert, die Archive durch das Internet „öffentlicher“ zu machen, also eher Verbesserungsvorschläge macht und dabei auch auf positive Beispiele verweist, wie das „Netzwerk SED- und FDGB-Archivgut“ oder das „Archivportal Europa“, sieht Ernst dieses Ziel und die jüngeren Entwicklungen eher kritisch. Das Archiv zeichne
sich ─ und das sei eine Tugend (vgl. S.263) ─ durch die „Entrücktheit vom öffentlichen Diskurs“ aus(S.262).

Er mahnt außerdem grundsätzlich: „Der Gewinn an Flexibilität und Verfügbarkeit von Dokumenten durch elektronische Computierung ist bekanntlich mit dem Verlust von Dauer bezahlt“ (S. 262). Auch
Menne-Haritz stellt fest, dass die Internetangebote der Archive diese nicht von einer „analogen“ Bestandserhaltung entbinden. Im Gegenteil: „Die Erfahrung von Bibliotheken lehrt zudem, dass
ihre Lesesäle trotz oder wegen der Digitalisierung voller werden.“ (S. 249) Ernst sieht damit jedoch die Archivwelt insgesamt vor einem (negativen) Wandel. Die häufigen Veränderungen
von Angeboten wie Youtube oder Wikipedia zeigten dieses neue Prinzip: „Die para-archivische Botschaft des Internets lautet Ordnung auf Zeit respektive Ordnung in Fluktuation, also eher
beobachtungsabhängige Relativität denn Ordnung auf Ewigkeit.“ (S.263, vgl. 260).

Und dem Öffnungs- und Transparenzgedanken im Internet, dem sich offenbar Menne-Haritz verpflichtet fühlt, widerspricht Ernst grundsätzlich: „Open source als das poltische Kredo des
Internets aber ist das Dementi des Archivs. Diesem Βefreiungsakt steht zumeist ein juristisches Veto entgegen.“ Das Internet stelle nämlich „ein anarchivisches Gedächtnis dar: weitgehend halblegal und diffus“ (S. 263).

Mit einem visionäreren Ausblick endet Menne-Haritz. Sie erwartet mittelfristig den Eintritt in ein „kooperatives Modell vernetzter Präsentationen“ der verschiedenen Archive und glaubt
an die „Verwirklichung des alten Traums der gemeinsamen Nutzung von Materialien aus den verschiedenen Sparten“ (S. 257).