Im Bann der Staufer

Sicher ist er kein Stück meisterhafter Weltliteratur und wird auch nicht von Martin Walser besprochen, aber Timo Baders historischer Roman Im Bann der Staufer ist eine charmante Geschichtsklitterung mit viel Schwäbisch Gmünder Lokalkolorit. Der 29jährige Lehrer am Gmünder Scheffold-Gymnasium, der sich in der Fantasy-Roman-Szene bereits einen Namen gemacht hat, ist mit seinem ersten historischen Roman recht erfolgreich. Anfang Juli waren bereits 2000 Exemplare von der im Einhorn-Verlag erschienenen Historien-Schwarte abgesetzt. Kein Wunder, grassiert doch anlässlich des Gmünder Stadtjubiläums 2012 (1162 wurden erstmals Gmünder Bürger erwähnt) die Stauferitis. Das Freilicht-Schauspiel Staufersaga fasziniert in diesem Sommer die Bürgerinnen und Bürger meiner Heimatstadt.

Wenige Textproben gibt es unter:
http://im-bann-der-staufer.blogspot.de

Bader verknüpft die spannende Geschichte des Stauferkaisers Friedrich II. mit dem nicht weniger spannenden Schicksal einer erfundenen Figur, des aus Gmünd gebürtigen Kaspar, der zunächst unter die Räuber gerät und Lehrling des Johanniskirchen-Baumeisters Johannes wird. Dass Kaspar und seine Frau Agnes (S. 406) als Parler vorgestellt werden, also als Ahnen des Baumeistergeschlechts (Heinrich Parler kam im 14. Jahrhundert aus Köln nach Gmünd!), mag den den Geschichtskenner irritieren. Auch sonst gibt es sicher öfter einen Anachronismus-Alarm als mir aufgefallen ist. Ich las das Buch am Baggersee und konnte keinen Faktencheck mit Internet und Stauferstammtafel vornehmen. Natürlich war Konradin der Enkel und nicht der Sohn von Friedrich II. (S. 408), den “Pulverturm” (S. 262 u.ö.) konnte es vor der Erfindung des Schiesspulvers natürlich nicht geben (wir wissen nicht, wie der Turm in der Stauferzeit hieß) und auch nicht die “Untere Apotheke” (S. 308). Die Dominikaner waren damals noch nicht in Gmünd ansässig, gemeint ist das Dominikanerinnenkloster Gotteszell außerhalb der Mauern (S. 403). Aber wer nicht sehr historisch firm ist, wird sich davon nicht stören lassen. Manchmal knirscht es etwas, wenn historisches Wissen allzu lehrerhaft eingespeist wird: In der Stauferzeit wusste man nichts mehr vom Limes und hätte auch nicht vom “Kastellbad” gesprochen (S. 398). Bader lässt Otto IV. weiterleben, was legitime dichterische Freiheit ist, aber dass er Kaspar die Worte “In der Schrift Narratio de morte Ottonis IV. imperatoris beschrieb ein Augenzeuge sein Ableben” in den Mund legt (S. 422), ist schwerlich sehr geschickt.

Das sind aber vereinzelte Schnitzer. Dass ich, fast immer dem Genre des modernen historischen Romans abgeneigt, Baders Buch milder beurteile, liegt an den vielen Gmünder lokalgeschichtlichen Details. Dass zwei Arbeiten von mir (Der Ring der Herzogin, 1987 und Kleine Beiträge zum historischen Erzählen in Schwäbisch Gmünd, 1991) im Literaturverzeichnis eines historischen Romans auftauchen, ist eine neue Erfahrung für mich. Verwertet wurde zudem die von Caesarius von Heisterbach berichtete Himmelserscheinung bei der Johanniskirche 1225, auf die ich 1979 hingewiesen hatte. Bader baut sie als vorgetäuscht in die Handlung ein (S. 221, 232, 236).

Mehrfach wird die Gmünder Ringsage erwähnt (auch der Schwindelstein und die Klosterneuburger Schleiersage, doch ohne Nennung von Klosterneuburg S. 377), einmal auch die Baumeistersage der Johanniskirche (S. 290, siehe Graf, Kleine Beiträge), die “Etzelburg” (S. 397, siehe Graf, Kleine Beiträge), und natürlich darf auch “Gaudia mundi” nicht fehlen (S. 171). Gmünd erscheint – anachronistisch (siehe unten) – als Gold- und Silberstadt (S. 48). Sogar Briegel gibt es (S. 228). An Bauten notierte ich mir: mehrfach die Grät (deren Name aber von gradus, Stufen, kommt, und nicht von Geräte, S. 202), den (von der jüngeren Forschung vermuteten) Herrenhof an der Johanniskirche (S. 138), die jüdische Mikweh (S. 355), der Nepperstein = St. Salvator (S. 367). Man stößt auch auf eine prophetische Anspielung auf den “Gmünder Einhorn-Tunnel” (S. 434). Nach Bader gab es aber schon der Stauferzeit ein “verstecktes Netz aus Tunneln und Stollen” im Gmünder Untergrund (S. 205).

Insgesamt: Timo Bader liefert leicht konsumierbares neues Futter für den “Mythos Staufer”, wobei er beileibe nicht der erste ist, der Schwäbisch Gmünd zum Schauplatz eines in der Stauferzeit spielenden historischen Romans macht. Den bisherigen Forschungsstand – niedergelegt in meinem Aufsatz zur Goldschmiedtradition 1984 – kann ich heute nicht unwesentlich erweitern. Ich erwähnte dort außer der Ringsage-Bearbeitung durch Luise Pichler (Der Ring der Herzogin, 1861)
[4. Auflage 1889 online:
http://www.ub.uni-koeln.de/cdm/ref/collection/mono19/id/28529 ]
auch den Roman “Hohenstaufen. Ein Spiegeldbild deutscher Kaisertreue aus Schwabens Geschichte” (1925) von Hugo Waldeyer-Hartz, “in dem der preußisch-national gesinnte Autor, Spezialist für breit angelegte Historiengemälde, den Endkampf der Staufer in Schwaben mit der römischen Kurie behandelt. Einer der Schauplätze des Romans, dessen Kulturkampf-Hintergrund man unschwer ausmacht, ist Schwäbisch Gmünd, Stätte adliger Turniere (S. 56 ff.)”

Eine Probeseite aus “Hohenstaufen”:
http://www.flickr.com/photos/34028941@N00/7719696746/in/photostream

Ab 1. Januar 2013 kann dieser Text in der EU problemlos online gestellt werden, da der Autor dann 70 Jahre tot ist.

[Digitalisat:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hohenstaufen_(Waldeyer-Hartz).pdf ]

Gmünder Lokalkolorit weist auch der 1948 erschienene Roman über Walther von der Vogelweide “Singen und Sagen. Roman des Minnesangs” von Luise George Bachmann auf. Herr Walther logiert – wieder anachronistisch – in einem der “Stadthäuser des Rechbergs in Schwäbisch-Gmünd” (S. 335). Es kommen auch die Johanniskirche (S. 341) und bis zum Kapitelsende (S. 346) weitere Gmünder Örtlichkeiten und Familiennamen vor.

Interessanter freilich erscheint mir meine neueste Trouvaille, “Ludwig und Edeltrudis” (1858, die angekündigten Fortsetzungen erschienen nicht) von dem aus Gmünd gebürtigen katholischen Geistlichen und Schriftsteller Franz Joseph Holzwarth. Das Buch ist online beim Münchner Digitalisierungszentrum oder bei Google:

http://books.google.de/books?id=T5k6AAAAcAAJ

Schwäbisch Gmünd ist sehr lange Schauplatz in dem fromm gesinnten Werk (S. 169-256). Auch hier begegnet man der Ringsage (S. 170) und der Baumeistersage (S. 204) der Johanniskirche. Erwähnt wird auch die Christental-Überlieferung. Es kommen die Gmünder Goldschmiede vor (S. 184ff.), der Turniergraben (S. 207) und der St. Salvator (S. 218). Die Johanniskirche wird liebevoll beschrieben (S. 203).

“Mit fleißiger Treue und mit Verständniß des Zeitalters sind die Beschreibungen ausgeführt, und Sittenzüge, wie die der Verlobung, der Ritterseste fanden unverkümmerten Raum in der Darstellung; als das lebensvollste Bild in dieser Hinsicht und gleichsam der erste Sammelpunkt der bewegenden Kräfte erscheint die festliche Kirchenweihe und das Waffenspiel der schwäbischen Ritterschaft in der Goldschmiedestadt zu Gmünd”, lobte der Rezensent der katholischen Historisch-politischen Blätter. Aus meiner Sicht liest sich Timo Bader 2012 aber wesentlich flotter als der recht hölzerne Holzwarth 1858, aber das mag der geneigte Leser und die geneigte Leserin selbst entscheiden!

Update Juni 2015: Louise Pichler, Autorin der Erzählung “Der Ring der Herzogin”, baute Gmünd am Rande in die Handlung ihres umfangreichen Romans “Friedrich von Hohenstaufen der Einäugige” (Bd. 1, 1853) ein. Wasser aus der Salvatorquelle soll die Herzogin heilen (S. 201ff.). Erwähnt werden auch die “kunstreichen Meister[] zu Gmünd” (S. 162).

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/context/bsb10116303_00001.html?context=gm%C3%BCnd&action=Finden!&contextSort=score%2Cdescending&contextRows=10&contextType=scan

#forschung

Was soll der Mist, Google Books?

In letzter Zeit nervt mich Google in Chrome immer wieder mit unvollständigen Suchergebnissen in Google Books. Es werden keine oder nur sehr wenige Suchergenisse angezeigt, wenn ich von der Websuche mittels des Reiters “Mehr” zur Buchsuche wechsle. Indem ich in der URL das https wegkürze, komme ich dann in der Regel zu den korrekten Ergebnissen, aber das ist außerordentlich lästig, wenn man schnelles Arbeiten gewohnt ist. Irgendwelche Erklärungen?

googlebooks_suchfehler

LAV NRW: Informationsfilme zum Thema „Arbeitsmigration"

Ausschnitte aus der achtteiligen, in vier Sprachen vorliegenden Serie „Tips für den Alltag” (1967-1971) und aus dem Dokumentarfilm „Jannis Stephanidis” (1970), hergestellt im Auftrag der Landeszentrale für politische Bildung NRW — Die hier gezeigten Filme sind im Landesarchiv zugänglich unter den Signaturen RWF 0427, 0429, 0431 sowie RWF 0465. Für die Zusammenstellung wurden Digitalisate herangezogen, die von Ansichtskopien in Form von Betacam-SP-Bändern hergestellt wurden; eine weitere Digitalisierung auf Grundlage höherwertiger Kopien ist geplant.
Die Ausschnitte wurden für einen Vortrag auf dem Internationalen Archivsymposion in Luxemburg (Mai 2012) mit dem Titel „Arbeitsmigration in Nordrhein-Westfalen. Vom „Gastarbeiter” zum „Bürger mit Migrationshintergrund” zusammengestellt. Den Schnitt fertigte Michael Klabes, LAV NRW.

Kontakt: Landesarchiv NRW, Dr. Kathrin Pilger, kathrin.pilger@lav.nrw.de

"von früher" – Geschichtszeitung des Stadtarchiv Ratingen

“Die Idee einer „Ratinger Geschichtszeitung“ wurde vom Kulturdezernenten Dirk Tratzig entwickelt. Ausgang der Überlegungen war, dass es zwar von Seiten des Stadtarchivs zahlreiche Publikationen zu einzelnen Themen der Ratinger Stadtgeschichte gibt, diese jedoch differenziert und vertiefend behandelt werden. Die, kostenfrei erhältliche, Geschichtszeitung dagegen soll ein Medium für Interessierte sein, die einfach Spaß an der Beschäftigung mit geschichtlichen Themen haben, aber keine langen Abhandlungen lesen wollen. Eine Geschichtszeitung in knapper, ansprechender Form und mit einem gewissen „Spaßfaktor“ im Sinne des Infotainments versehen, soll Bürger jeden Alters auf die reichhaltige Stadtgeschichte Ratingens neugierig machen. Das Themenspektrum erstreckt sich vom Mittelalter bis zur kommunalen Neugliederung. “
Quelle: Homepage Stadtarchiv Ratingen

Link zur ersten Ausgabe (PDF)

Hawaii waging campaign for Obama library

“The 2012 election is still months away, and President Barack Obama could have another four years in the White House. But competition for which state can properly lay claim to Obama’s post-presidential legacy is already underway.

While Chicago, where the 44th president launched his political career, seems like a natural spot for an eventual presidential library, Hawaii is waging an underdog campaign to ultimately bring the president’s records to the Aloha State. ….

Read more: http://www.politico.com/news/stories/0712/78608

I think, Hawaii would be the better place to work and research. 😉

Scripto, an Open Source Tool for Community Transcription launched

“The Roy Rosenzweig Center for History and New Media (RRCHNM) at George Mason University is pleased to announce the release of its newest open source tool, Scripto, which opens up the possibilities of community transcription for digital humanities projects in universities, libraries, archives, and museums. ”

http://chnm.gmu.edu/news/introducing-scripto-a-tool-for-community-transcription

Akteneinsichtsrecht im Verfahren und Informationsfreiheitsgesetz

Beachtliche Ausführungen des OVG Münster zum Verhältnis bereichsspezifischer Akteneinsichtsregelungen und Informationsfreiheitsgesetz:

http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/Informationsfreiheit/502-OVG-Muenster-Az-21-E-148704-Einsicht-in-Jugendamtsakte.html

Während das Informationsfreiheitsgesetz allen natürlichen Personen unterschiedslos und ohne das Anknüpfen an bestimmte Bedingungen vom Grundsatz her einen allgemeinen Zugangsanspruch einräumt, regelt § 25 SGB X – im Übrigen ebenso wie die für Verwaltungsverfahren im Allgemeinen geltenden Vorschriften der § 29 VwVfG Bund und § 29 VwVfG NRW – ein Akteneinsichtsrecht nur für bestimmte Personen und nur für bestimmte Situationen. § 25 SGB X (§ 29 VwVfG Bund/NRW) räumt nämlich ein Akteneinsichtsrecht nur den an einem Verwaltungsverfahren im Sinne § 8 SGB X (§ 9 VwVfG Bund/NRW) Beteiligten und dies auch nur für die das jeweilige Verwaltungsverfahren betreffenden Akten und nur für die Zeit des Laufs des Verwaltungsverfahrens ein. Nur für diesen Anwendungsbereich, nämlich für das Akteneinsichtsgesuch eines Beteiligten in die das jeweilige Verwaltungsverfahren betreffenden Akten während des laufenden Verfahrens, stellt § 25 SGB X (§ 29 VwVfG Bund/NRW) eine abschließende und damit die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes ausschließende Regelung dar.

Dies bedeutet, dass einem am Verwaltungsverfahren Beteiligten für das auf § 25 SGB X (§ 29 VwVfG Bund/NRW) gestützte Akteneinsichtsgesuch einerseits ein besonderes Interesse zur Seite stehen muss, denn § 25 SGB X (§ 29 VwVfG Bund/NRW) räumt ein Einsichtsrecht nur dann ein, wenn die Kenntnis der Akten zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen erforderlich ist. Andererseits unterliegt der Beteiligte aber nicht den Einschränkungen, wie sie für einen Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes in §§ 6 f. IFG NRW statuiert sind, was darauf zurückzuführen ist, dass § 25 SGB X (§ 29 VwVfG Bund/NRW) Ausfluss der rechtsstaatlichen Grundsätze der Gewährung rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens ist.

Über den zuvor dargestellten Anwendungsbereich hinaus kommt § 25 SGB X (§ 29 VwVfG Bund/NRW) aber keine abschließende Wirkung zu. Es lässt sich nicht feststellen, dass ein über diesen Bereich hinausgehender umfassender Informationsanspruch dem Schutzzweck des § 25 SGB X (§ 29 VwVfG Bund/NRW) zuwider laufen würde. Denn die Einschränkungen, denen der Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch die in §§ 6 f. IFG NRW getroffenen Regelungen unterliegt, stellen hinreichend sicher, dass private Belange der am Verwaltungsverfahren Beteiligten oder unbeteiligter Dritter, die einer Offenbarung des Akteninhalts oder Teilen von diesem entgegenstehen, in vergleichbarer Weise geschützt werden.

Vgl. in diesem Zusammenhang auch Nordmann, RDV 2001, 71 (82).

Ausgehend von diesen Überlegungen kann etwa ein am Verwaltungsverfahren Beteiligter bei Fehlen des in § 25 SGB X (§ 29 VwVfG Bund/NRW) geforderten besonderen Interesses auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht begehren. Darin liegt kein systemwidriges Ergebnis.

So aber Wolf-Hegerbekermeier/Pelizäus, DVBl. 2002, 955 (957); vgl. in diesem Zusammenhang auch Stollmann, NWVBl. 2002, 216 (217).

Denn die Akteneinsicht wird nicht “nahezu schrankenlos” gewährt, sondern unterliegt den sich aus §§ 6 f. IFG NRW ergebenden Einschränkungen.

Ebenso kann ein Einsichtsgesuch auf § 4 Abs. 1 IFG NRW gestützt werden, wenn das Verwaltungsverfahren bereits abgeschlossen ist oder das Begehren von einem nicht am Verwaltungsverfahren Beteiligten ausgeht.

Köln: Neues von der Einsturzstelle

“Die Vorbereitungen auf die Beweissicherung gehen voran. Die mit den Arbeiten an der Einsturzstelle des Stadtarchivs befassten Gutachter haben sich auf ein Verfahren zur Sicherung des U-Bahn-Bauwerks geeinigt – ein weiterer Stützbalken soll errichtet werden. ….”
Hendrik Varnholt, in: Kölnische Rundschau v. 31.7.2012

BHG erleichtert Copyfraud

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=61142&pos=0&anz=1

Der BGH stellt fest: “dass die im gewerblichen Rechtsschutz entwickelten Grundsätze zur Leerübertragung grundsätzlich im Urheberrecht entsprechend anwendbar sind (ebenso LG Oldenburg, GRUR 1996, 481,
484; LG Hamburg, GRUR Int., 2010, 67, 72; Loewenheim/J. B. Nordemann in
Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl., § 62 Rn. 7; J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., vor §§ 31 ff. UrhG Rn. 174;
Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 31 Rn. 14; Wandtke/Grunert in
Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., vor §§ 31 ff. UrhG Rn. 124 f.; Schricker/Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 31 UrhG
Rn. 29; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 5. Aufl., Rn. 1154; Burkhardt in Wenzel/Burkhardt, Urheberrecht für die Praxis, 5. Aufl., Rn. 30; Manz/
Ventroni/Schneider, ZUM 2002, 409, 412 f.; zum Verlagsrecht Schricker, Verlagsrecht, 3. Aufl., § 40 VerlG Rn. 2; vgl. auch OLG Hamburg, ZUM 2000, 870,
874). Danach ist ein urheberrechtlicher Lizenzvertrag über die Einräumung oder
Übertragung von Nutzungsrechten an einem vermeintlichen Werk nicht deshalb
unwirksam, weil das vermeintliche Werk tatsächlich keinen Urheberrechtsschutz
genießt. Der Lizenzgeber eines solchen Lizenzvertrages kann grundsätzlich die
vereinbarte Vergütung beanspruchen, solange der Lizenzvertrag besteht und
dem Lizenznehmer eine wirtschaftliche Vorzugsstellung verschafft.”

Wenn Verträge über Scheinrechte wirksam sind, sind Schutzrechtsberühmungen (Copyfraud) leichter möglich:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

US-Gericht: Verlinken auf fremde Videostreams keine Copyright-Verletzung

http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Gericht-Verlinken-auf-fremde-Videostreams-keine-Copyright-Verletzung-1660207.html

Zur deutschen Rechtslage siehe etwa das Interview mit RA Solmecke:

http://experten-interviews.de/2012/07/06/umgehen-von-geo-sperren-ist-nicht-strafbar

Zur Nutzung eines US-Proxys, wenn er den Zugang zu von HathiTrust oder Google gesperrten, in den EU noch nicht gemeinfreien Werken eröffnen soll, lässt sich Solmeckes Argumentation (“Die Umgehung einer “Geo-Sperre” verstößt auch nicht gegen das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG. Durch die Verwendung der „Geo-Sperre“ als technische Schutzmaßnahme verhindert der Anbieter, dass Nutzer mit bestimmten IP-Adressen auf die Videos zugreifen können. § 95a UrhG setzt jedoch voraus, dass die technische Schutzmaßnahme gerade durch denjenigen eingesetzt wird, der die Rechte an dem betroffenen Werk, hier also dem Video, hat. Youtube hat jedoch gerade nicht das Recht, die Videos in Deutschland öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund liegt auch kein Verstoß gegen § 95a UrhG vor. “) übertragen. Auch das Herunterladen von Buchseiten für den privaten Gebrauch ist nach meiner Ansicht von § 53 UrhG gedeckt, wenn das Angebot im Ursprungsland legal ist.

Hellwigs Kartensammlung im Saarländischen Landesarchiv

Aus Anlass des 100. Geburtstages von Prof. Hellwig präsentiert das Landesarchiv vom 30. Juli bis 31. August 2012 in seinen Räumen eine kleine Auswahl aus seiner Kartensammlung.

Prof. Dr. Fritz Hellwig ist am 3. August 1912 in Saarbrücken geboren. Er hat sich 1936 mit einer Biografie des Hüttenbarons aus Neunkirchen Karl Ferdinand Freiherrn von Stumm-Halberg habilitiert. Vor dem Zweiten Weltkrieg war er Mitarbeiter der Handelskammer Saarbrücken. Nach dem Weltkrieg war er 1953 bis 1959 Mitglied des Deutschen Bundestages und 1967 bis 1970 einer von fünf Vizepräsidenten der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel. Bereits während seiner europaweiten Tätigkeiten sammelte er alte Landkarten, Stiche von Personen und Orten, sonstige Archivalien und alte Bücher, die seine weitere Heimat links des Rheins betrafen. Aufgrund seiner späteren Lehrtätigkeit ernannte ihn die Universität Trier 1990 zum Honorarprofessor für regionale Wirtschaftsgeographie und Kartographie.

Seit den 1990er Jahren erweist sich Prof. Hellwig als Mäzen des Saarlandes, indem er dem Landesarchiv und der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek Teile seiner Sammlungen schenkt. Unter anderem hat das Landesarchiv Saarbrücken 2002 eine Porträtsammlung mit ca. 320 Stichen und Drucken aus der Zeit von 1550 bis 1816 erhalten. Die Sammlung enthält Porträts von Landesherren (Trier, Pfalz, Lothringen), Staatsmännern und Beamten, Feldherrn und Militärs des Kaisers, aus Preußen, den Niederlanden und Schweden, von Geistlichen und Theologen, Wissenschaftlern und Künstlern. 2010 hat er dem Landesarchiv 1.175 Ortsansichten des Saartales, Lothringens – darunter zahlreiche Ansichten von Nancy – des Elsass, der Region Trier und des Moseltales, vom Mittelrhein und vom Nahetal, von Mainz und von der Pfalz geschenkt, auch Bilddrucke aus dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71. Die größte Schenkung vom Juli 2008 enthielt eine bedeutende Kartensammlung zum Saarland und den es umgebenden Regionen. Die übergebenen 846 Karten und Pläne stammen aus der Zeit von den Anfängen der Kartographie im 16. Jahrhundert bis zum 20. Jahrhundert. Sie stellen einen Raum dar, der sich vom Oberlauf des Rheins bis in die Niederlande, von Württemberg bis nach Lothringen erstreckt. Besonders berücksichtigt sind auch hier Lothringen, Luxemburg, der Raum Trier und das Moseltal, außerdem das Elsass, die Pfalz und der Raum Mainz. Außerdem gehören dazu Karten der französischen Departements unseres Raumes von 1790 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Aus der Schenkung historischer Karten hat das Landesarchiv eine Wanderausstellung erarbeitet, die bisher in Dillingen, Zweibrücken, Metz und Luxemburg gezeigt wurde.

Aus Anlass seines 100. Geburtstags präsentiert nun das Landesarchiv vom 30. Juli bis 31. August 2012 eine kleine Auswahl von ca. 30 Karten aus seiner Sammlung. Während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag 8.30 – 16.00 Uhr) können die Karten im 3. Obergeschoss des Landesarchivs besichtigt werden.

Pressemitteilung v. 3.8.2012

Literatur zur Kartensammlung:

Ludwig Linsmayer (Hg.)
500 Jahre Saar-Lor-Lux
Die Kartensammlung Fritz Hellwig im Saarländischen Landesarchiv
(ECHOLOT. Historische Beiträge des Landesarchivs Saarbrücken. Quellen und Inventare 2. Herausgegeben im Auftrag der Vereinigung zur Förderung des Landesarchivs Saarbrücken)
Saarbrücken 2010
478 Seiten, Farbe
ISBN 978-3-9811672-4-5
Preis: 29,80 €
Link

#Veranstaltungen

"Archiv und Wirtschaft" 2/2012

AUFSÄTZE

Ulrich S. Soénius, Ein Erfinder und sein Nachlass. Theorie und Praxis der Nachlassbildung am Beispiel des Unternehmers Nicolaus August Otto (1832–1891) (60-68) PDF
Yuko Matsuzaki, Bijinesu Akaibuzu: Recent Events and Professional Conditions in Japanese Business Archives (69-75) PDF
Bernhard Ebneth, Die Neue Deutsche Biographie (NDB): Vom Lexikon zum Online-Informationssystem (76-84)

BERICHTE

Kai Bosecker, „Wind of Change“ – Wirtschaftsarchive in Transformationsprozessen. Arbeitstagung der Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e. V. vom 6.–8. Mai 2012 in Leipzig (84-88) PDF
Timo Gruber, 45. Jahrestagung des Arbeitskreises der Chemiearchivare innerhalb der VdW vom 13. bis 14. November 2011 in Hanau (88-89)
Andreas Knura und Kai Franke, Archivrecht für Wirtschaftsarchivare: Sensibilisierung – Orientierung – Professionalisierung. 73. VdW Lehrgang vom 6. bis 9. November 2011 in Heidelberg (90-91)
Evelyne Mosset, OS-Tool: Instrument zur Erstellung eines Ordnungssystems (92-95)

REZENSIONEN

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung (Hrsg.), Krupp – Fotografien aus zwei Jahrhunderten (Michael Klein) (95-96)
Johannes Bähr und Bernd Rudolph, 1931 Finanzkrisen 2008, hrsg. v. d. Eugen-Gutmann-Gesellschaft e. V. (Volker Beckmann) (96-98)
Alexandra Lutz (Hrsg.), Zwischen analog und digital – Schriftgutverwaltung als Herausforderung für Archive. Beiträge zum 13. Archivwissenschaftlichen Kolloquium der Archivschule Marburg (Manfred Witt) (98-99)
Clemens Rehm und Nicole Bickhoff (Hrsg.), Rechtsfragen der Nutzung von Archivgut. Vorträge der Frühjahrstagung der Fachgruppe 1 – Staatliche Archive – im VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e. V. am 29. April 2010 in Stuttgart (Frank Becker) (100-101)
Hans-Christoph Seidel, Der Ruhrbergbau im Zweiten Weltkrieg. Zechen – Bergarbeiter – Zwangsarbeiter (Stefan Przigoda) (101-104)

NACHRICHTEN

Dr. Carl Anton Reichling 90 Jahre alt (Klara van Eyll) (108-109)

NACHRUF

Nachruf Dr. Evelyn Kroker (Michael Farrenkopf und Renate Köhne-Lindenlaub) (105-108) PDF

Rezensionsliste (109-110)

Impressum (112)

Archivzitat: Stasi-Archiv ein Bürgerarchiv?

Dies lässt das Welt-Artikelchen “BStU” – das Stasi-Archiv für die Bürger” vermuten, das mehr oder weniger nur folgendes Zitat des aktuellen Behördenleiters enthält:

“Es darf nicht sein, dass diejenigen, die mehr als 20 Jahre ihre Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit verschwiegen haben, weiter Karriere machen und so für ihr Lügen belohnt werden. Ich stehe für eine differenzierte Bewertung von DDR-Biographien, doch dazu müssen die Karten auf den Tisch. Noch immer bekennen sich die Täter der Diktatur unzureichend zu ihrer Verantwortung. Noch immer leugnen sie ihr menschenrechtswidriges Handeln. Noch immer verklären sie die Verhältnisse in der DDR.
Umso wichtiger ist es, dass wir die Akten der Staatssicherheit, die aufzeigen, wie die Machtinstrumente der Diktatur wirkten, in einem gut funktionierenden Archiv für immer zur Verfügung haben.”

Ein sehr wichtiges Archiv – ohne Zweifel. Ein Archiv von Bürger gesichert – sicherlich. Aber: ein Archiv für die Bürger? Wohl noch nicht! Denn was ein Bürgerarchiv sein könnte, hat Klaus Graf hier beschrieben.

Archivar 03/2012 erschienen

Link zum PDF-Download

INHALT
Editorial 237

Aufsätze 238
Köln – Stadt der Archive 238
Angelika Menne-Haritz: Archivgut in digitalen Bibliotheken 248
Wolfgang Ernst: Bruchstellen. Die Eigenart von Archiven im Verbund von Gedächtnisagenturen und Speichertechnologien 258
Henning Steinführer: Kompetenter Ansprechpartner für Stadtgeschichte und Archivberatung. Das Stadtarchiv Braunschweig im Kontext historischer Informationsdienstleister 264

Interviews 270
Die Bedeutung der Archive als historische Informationsdienstleister
– Gespräch mit Annika Wellmann-Stühring 270
– Gespräch mit Thomas Mergel 275

Archivtheorie und praxis 281
Lange Zeit ein geheimer Ort: Das russische staatliche Militärarchiv in Moskau . Die Beratung der Behörden bei der Verwaltung
und Sicherung ihrer Unterlagen . Die Evaluierung des Politischen Archivs im Auswärtigen Amt durch die FH Potsdam . In den
Niederlanden fusionieren Königliche Bibliothek und Nationalarchiv

Tagungsberichte 293
Webarchivierung . Nachlässe in Archiven . 74. Fachtagung rheinland-pfälzischer und saarländischer Archivarinnen und
Archivare . Grenzüberschreitende Migration und Archive. Internationales Archivsymposion in Luxemburg . Zweites mitteleuropäisches Archivarstreffen

Literaturberichte 306
Mitteilungen und Beiträge des VdA 328

Novellierung des Bundesarchivgesetzes 328

Call for Papers. 83. Deutscher Archivtag Saarbrücken 2013 333
Personalnachrichten 335
Nachrufe 339
Kurzinformationen und Verschiedenes 341
Vorschau/Impressum 342

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