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Müssen Neonazis draußen bleiben?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/erfurt-will-neonazis-den-besuch-von-museen-verbieten-a-848159.html

Thüringens Landeshauptstadt will einschlägig bekannten Rechtsextremen am Besuch von städtischen Museen, Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen hindern. Die Hausordnung der kommunalen Kultureinrichtungen sei um eine entsprechende Klausel ergänzt worden, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.

Demnach dürfen die Leiter der städtischen Einrichtungen, der Veranstaltungen oder deren Beauftragte von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, “die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische, menschenverachtende oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Ausstellung oder Veranstaltung verwehren”.

Halte ich persönlich nicht mit Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 5 GG (Informationsfreiheit) vereinbar. Soweit Neonazis sich danebenbenehmen oder hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefahr durch einen Besuch bestehen, kann ohne weiteres mit dem bisherigen Instrumentarium dagegen vorgegangen werden. Es geht nicht an, Bürgerrechte auszuhöhlen, auch wenn Neonazis betroffen sind.

Kommunales Hausrecht hat kein Gesinnungs-Hausrecht zu sein, das an geäußerte Meinungen anknüpft. Neonazis sind rechtlich keine Bürger zweiter Klasse. Jedes einschüchternde oder gar gewaltsame Auftreten muss nicht geduldet werden und kann mit Hausverboten geahndet werden, aber der Zutritt zu kommunalen Veranstaltungen hat für jeden Bürger und jede Bürgerin grundsätzlich offenzustehen.