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Romana Repertoria Online

“Das Deutsche Historische Institut (DHI) in Rom hat im Juni 2012 sein neues Portal „Romana Repertoria Online / Roman Repertories Online (RRO)“ http://www.romana-repertoria.net präsentiert, das Datenbanken digitaler Publikationen des DHI Rom und seiner Partner zu historischen sowie musikhistorischen Themen online zugänglich macht. Das vorerst deutschsprachige RRO wird demnächst auch in Italienisch und Englisch angeboten.
Die Mehrzahl der auf RRO verfügbaren Datenbanken basieren auf der Software „DENQ – Digitale Editionen Neuzeitlicher Quellen“, deren Erstfassung 2004 gemeinsam mit dem DHI London entwickelt worden ist. Das nicht kommerziell und daher unabhängige Programmpaket steht seitdem neben den Instituten der Max Weber Stiftung auch weiteren Kooperationspartnern des DHI Rom offen.
Auf RRO ist zudem zum ersten Mal die digitale Version „RG Online“ des „Repertorium Germanicum (RG)“ sowie seines Tochterunternehmens „Repertorium Poenitentiarie Germanicum (RPG)“ weltweit online abrufbar. Damit erreicht eine traditionsreiche Institutsaufgabe in der Grundlagenforschung eine neue Dimension”

http://idw-online.de/pages/de/news487555

Verlogene und miese Stellungnahme des Bibliothekenverbands gegen Open Data

Aus INETBIB:

Müller, Harald wrote:
> Lieber Herr Stäcker!
>
> Dazu gibt es bereits eine Stellungnahme des DBV:
>
>
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2012_07_06_dbv_Stellungnahme_PSI-Richtlinie.pdf
>

Eine verlogene und miese Stellungnahme, die genau auf einer
Linie steht mit der allgemein gaengigen Praxis von
Copyfraud in Bibliotheken. Ich habe mich in Archivalia seit
vielen Jahren mit der Weiterverwendung oeffentlicher Daten
befasst und mir leuchtete die Ausnahme fuer Archive,
Bibliotheken und Museen ueberhaupt nicht ein. Der DBV
schlaegt hier wieder Open Access ins Gesicht, denn es geht
im Kern um Open Data, die – ebenso wie die Wikipedia – zu
beliebigen, auch kommerziellen Zwecken nutzbar sein sollte.
Es darf daran erinnert werden, was der DBV am 22.10.2003
als einer der Erstunterzeichner der Berliner Erklaerung
fuer Open Access unterschrieben hat:

“In accordance with the spirit of the Declaration of the
Budapest Open Acess Initiative, the ECHO Charter and the
Bethesda Statement on Open Access Publishing, we have
drafted the Berlin Declaration to promote the Internet as a
functional instrument for a global scientific knowledge
base and human reflection and to specify measures which
research policy makers, research institutions, funding
agencies, libraries, archives and museums need to
consider.”

Open Access gilt also bewusst auch fuer Kulturgueter bzw.
deren Reproduktionen, und die Bezugnahme auf die ECHO
Charter sollte auch nicht uebersehen werden:

http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter

In der Berliner Erklaerung heisst es:

“Open access contributions include original scientific
research results, raw data and metadata, source materials,
digital representations of pictorial and graphical
materials and scholarly multimedia material.”

Herr Mueller kann mir sicher erklaeren, wo bitteschoen der
gesetzliche Auftrag der Bibliotheken normativ verankert
ist, Benutzer mit uebertriebener Bildrechte-Abzocke zu
schikanieren oder die Nutzung gemeinfreier Werke zu
kontrollieren.

Der Vorschlag “Museums, libraries and archives may deny any
request for re-use on the grounds that the
intended form of re-use would be inconsistent with
professional conservation or the cultural,
scientific, religious or historical value of a document.”
laeuft auf eine klare Zensur hinaus, fuer die es im
Grundgesetz (Art. 5 GG) und im Urheberrecht keinerlei
Rechtsgrundlage gibt.

Herr Mueller soll mir doch bitte in seinem Buch zu den
Rechtsfragen rund um Nachlaesse oder in
bibliotheksrechtlichen Standardwerken nachweisen, woraus
sich die Kontrolle der Nachnutzung juristisch ableitet. Es
ist nicht die Aufgabe der kulturgutverwahrenden
Institutionen, in die Nachnutzung von
Editionen/Reproduktionen (nur Editionen/Reproduktionen
koennen “nachgenutzt” werden) regulierend einzugreifen. Es
war aus meiner Sicht eine Sternstunde des
Bibliotheksrechts, als Gödan 1994 (also vor bald 20 Jahren)
im BD alte Zoepfe abschnitt, wobei auch ich mich in der
darauf folgenden Diskussion im BD geaeussert habe:

http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm

Im Rahmen oeffentlichrechtlicher Nutzung koennen
Handschriftenabteilungen nicht regulieren, wer Stuecke aus
ihrem Bestand veroeffentlichen darf. Dass solche Vorgaben
auch wissenschaftsethisch unsinnig sind, hat die
Monographie von Joseph L. Sax 1999 gezeigt:

?s=sax+rembrandt

“Wenn etwa der wissenschaftliche Leiter eines
Hochschularchivs im Rahmen
seiner Diensttätigkeit einen Aufsatz über eines „seiner“
Sammlungsobjekte verfasst, hätte er künftig
kaum noch eine Möglichkeit, diesen Aufsatz in einem
Fachjournal zu veröffentlichen. Nahezu alle
wissenschaftlichen Verlage verlangen die Einräumung von
Exklusivrechten bis zum Erlöschen der
Urheberrechte.” Das ist voelliger Unsinn und widerspricht
auch libre Open Access, wie er vor allem mit CC-BY
realisiert wird. Ich habe als Hochschularchivar der RWTH
Aachen im Februar 2012 weltweit den ersten
Wissenschaftlernachlass uebernommen, der von den Erben
komplett unter CC-BY gestellt wurde und sehe das durchaus
als Modell an, das sich auch fuer Bibliotheken anbietet.

“Zu den
Aufgaben der Bibliothek gehört auch die würdige
Präsentation dieses Stücks Weltkulturerbe. Der
internationale Ruf der Einrichtung ist wesentlich auf diese
Sammlung gegründet. Wenn nun künftig
Leibniz-Handschriften zur Dekoration beispielsweise von
Keksverpackungen verwendet würden,
würde dies mindestens den Status der Leibniz-Briefe als
UNESCO-Weltkulturerbe ernsthaft
gefährden, denn die UNESCO-Richtlinien berücksichtigen auch
eine dem kulturellen Wert
angemessene Vermarktung. ” Da § 64 UrhG als Bundesrecht die
Gemeinfreiheit von Leibniz-Handschriften vorschreibt, kann
jeder mit ihnen anstellen, was er moechte, ob das
irgendwelchen Bibliotheksdirektoren gefaellt oder nicht.
Auch die Charta der Europeana geht davon aus, dass
digitalisierte Kultuergueter in der Public Domain auch als
Digitalisate Public Domain bleiben:

http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602

Ein irgendwie gearteter immaterialgueterrechtlicher
Sonderschutz aufgrund Landesrechts existiert NICHT. Siehe
zum Ganzen auch meinen Aufsatz “Die Public Domain und die
Archive”:

http://archiv.twoday.net/stories/6164988

Klaus Graf

Update: Weitere kritische Stellungnahmen in INETBIB
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
und lesenswert von Louise Rumpf (BSB)
https://plus.google.com/u/0/112106557394814935278/posts/PToVFMuewMh

Nachfahrentafeln zur Geschichte des Hauses Württemberg : 16 Tafeln

UB Tübingen Mh 6.2, autograph von David Wolleber:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mh6-2

Tafel 1: Grafen zu Grüningen und Landau
Tafel 2: Markgrafen von Baden und Hochberg
Tafel 3: Freiherren von Hohenstaufen und Herzöge zu Schwaben
Tafel 4: Edle und Freie zu Hohenrechberg
Tafel 5: Herzöge zu Teck
Tafel 6: Grafen zu Aichelberg
Tafel 7: Pfalzgrafen von Tübingen
Tafel 8: Freiherren und Grafen zu Neuffen
Tafel 9: Grafen zu Calw
Tafel 10: Grafen zu Löwenstein
Tafel 11: Freiherren und Grafen zu Weinsberg
Tafel 12: Grafen zu Vaihingen im Zabergau
Tafel 13: Grafen zu Helffenstein
Tafel 14: Grafen zu Zollern
Tafel 15: Grafen zu Mömpelgard
Tafel 16: Freiherren von Klingenberg auf Hohentwiel

Codices illuminati medii aevi

Schwachsinnigerweise ist eine Verlinkung der Seite der Codices illuminati medii aevi in Manuscripta Mediaevalia nicht möglich (unter: Aktuelles oder Materialien)

http://www.manuscripta-mediaevalia.de

Es sind etliche Einleitungen hinzugekommen, während die Stümper von ManuMed natürlich nicht für 5 Pfennig weit denken und nachschauen, ob der Nachweis der Digitalisate womöglich nun lückenhaft ist (was der Fall ist).

Für das Heroldswesen wichtig: Paravicinis Beiwort zum Uffenbach’schen Wappenbuch, das selbst leider nicht digital vorliegt.

http://www.omifacsimiles.com/brochures/colibri01.pdf

Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg

Die vierbändige Ausgabe von Viktor Ernst ist auf dem edoc-Server der HU Berlin einsehbar, ärgerlicherweise gibt es keine verlinkbare übergreifende Metadatenseite.

http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?lang=ger&id=37801
http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?lang=ger&id=37802
http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?lang=ger&id=37803
http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?lang=ger&id=37804

Die Mediævistinnen

http://mediaevistinnen.wordpress.com

Seit März 2012 bloggen zwei “(Ex-)Studentinnen der Germanistik […] über ihre Erfahrungen mit der Kunst und Kultur des Mittelalters.”

Dort fand ich z.B. einen Hinweis auf

http://mediaewiki.org/wiki/Hauptseite

Bei der Beschäftigung mit der höfischen Klassik wird zuviel geschwafelt, daher eignet sich dieses Gebiet ganz und gar nicht für ein solches Experiment.

Die Autographen der Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau

http://www.ub.uni-freiburg.de/index.php?id=autograph

Der Einzelnachweis der komplett digitalisierten rund 2000 Dokumente, darunter auch viele Briefe an Joseph von Lassberg (und auch etliche von ihm), erfolgt leider über das benutzerunfreundliche Kalliope, das immer noch keinen Filter für Digitalisate anbietet.

Deutsches Rundfunkarchiv – ein Fall für die "Rote Liste" des Kulturrates?

“Die Betriebsräte des Deutschen Rundfunkarchivs in Potsdam-Babelsberg und Franfurt am Main haben ihren Protest gegen die geplante Zusammenlegung der beiden Standorte in einem offenen Brief an die Intendanten der ARD zum Ausdruck gebracht.
Die Betriebsräte des Deutschen Rundfunkarchivs wehren sich gegen die Schließung eines Standortes. In einem Offenen Brief fordern sie, dass sowohl in Potsdam-Babelsberg als auch in Frankfurt am Main weiter gearbeitet wird. An den beiden Standorten gebe es unterschiedliche Aufgaben und keine Doppelstrukturen, begründeten der Gesamtbetriebsrat und die Gewerkschaft Verdi am Mittwoch ihre Forderung. Durch die Zusammenlegung würden wegen der anfallenden Zahlung von Übergangsgeldern und Abfindungen keine Einsparungen erzielt, sondern stattdessen Mehrkosten in Millionenhöhe anfallen.
Beim Deutschen Rundfunkarchiv in Frankfurt gibt es den Angaben zufolge 63 Beschäftigte. Am Standort Potsdam-Babelsberg arbeiten 48 Menschen. Die ARD-Intendanten wollen auf ihrer Sitzung am 25. Juni in Schwerin über die Zukunft der Standorte entscheiden. ….”

Quelle: digitalfernsehen.de, 21.6.2012

Link zu Videos der ARD Pressekonferenz am 26. Juni 2012 in Schwerin, u. a. mit HR-Intendant Reitze zur Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs

“Die Standorte des Deutschen Rundfunkarchivs in Frankfurt am Main und Potsdam-Babelsberg sollen nach Abschluss der Digitalisierung aller Ton- und Bilddokumente sowie des Schriftguts zusammengelegt werden. Die Digitalisierung der Daten werde fünf bis acht Jahre dauern, sagte der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, am Dienstag in Schwerin nach der Sitzung der ARD-Senderchefs. Mit der Archivzusammenlegung könne deshalb etwa im Jahr 2020 gerechnet werden. Wo der künftige Standort sein wird, ist Reitze zufolge noch nicht entschieden. … “
Quelle: Boulevard Baden, 26.6.2012

“…. An der Diskussion um die Zukunft ihres Hauses will sich Angelika Hörth, Leiterin des Potsdamer Rundfunkarchivs, nicht beteiligen: „Das ist verfrüht.“ Mit Sparauflagen musste sie sich in den vergangenen Monaten ohnehin befassen. So sieht das „Konzept DRA 2020“ sukzessive Einsparungen in Höhe von 15 Prozent vor, bei Sach- und Personalkosten: „Das entspricht einer Summe von zwei Millionen Euro und etwa 13 Planstellen bis 2020“, sagte Angelika Hörth. Die Einsparungen beim Personal werden über Ruhestandsregelungen umgesetzt. Ob 2020 tatsächlich alle Ton- und Bilddokumente digitalisiert – und damit für die Nachwelt gesichert sind – bezweifelt Angelika Hörth. Zum jetzigen Zeitpunkt sind etwa 25 000 Stunden Wort und Musik digitalisiert worden – das entspricht etwa 22 Prozent der für die Digitalisierung vorgesehenen Hörfunkbestände.
Hintergrund der Sparforderungen sind sinkende Gebühreneinnahmen, die die Rundfunkarchive auf den Prüfstand setzen. Der DRA-Gesamtbetriebsrat will die Fortexistenz beider Standorte. Das sei betriebswirtschaftlich und unternehmerisch sinnvoll, da sich die Archivprofile deutlich unterscheiden. “

Quelle: Ricarda Nowak, Märkische Allgemeine, 4.7.2012

Zur “roten Liste”: s. http://archiv.twoday.net/stories/100799199
Zur Diskussion um das Rundfunkarchiv im vergangenen Jahr s.:
http://archiv.twoday.net/stories/29763338
http://archiv.twoday.net/stories/25480955
http://archiv.twoday.net/stories/19472003

Vor diesem Hintergrund dürfte der Vortrag “Das neue Deutsche Rundfunkarchiv als Dienstleistungseinrichtung des Rundfunks in Deutschland” auf der gemeinsamen Veranstaltung der Fachgruppe 7: Medienarchive und der Fachgruppe 8: Archive der Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen auf dem Deutschen Archivtag am 28.09.2012 (08:30 Uhr- 11:00 Uhr) in Köln (Congress-Centrum Nord Koelnmesse Rheinsaal 4-5) interessant werden.

Vroni unterliegt vor dem VG Freiburg

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Veronica Saß gegen die Entziehung des Doktorgrades durch die Universität Konstanz abgewiesen. Dies entschied das Gericht mit dem den Beteiligten nun zugestellten Urteil vom 23.05.2012 (1 K 58/12).

Das Verwaltungsgericht stellte fest, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades hätten nicht vorgelegen. Denn die Klägerin habe in ihrer Dissertation in ganz erheblichem Umfang Passagen aus insgesamt 8 Werken anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen, ohne das etwa durch die Verwendung von Anführungszeichen oder auf andere gleichwertige Weise kenntlich zu machen. Dass sie die Werke in ihrem Literaturverzeichnis aufgenommen habe, stelle die Berechtigung des Plagiatsvorwurfs nicht in Frage; denn der Leser eines wissenschaftlichen Werks erwarte, dass wörtliche Übernahmen aus anderen Werken bei den jeweiligen Textstellen als Zitate oder auf andere geeignete Weise kenntlich gemacht werden. Dass auf mehreren Seiten in Fußnoten auf die Dritttexte verwiesen worden sei, genüge nicht. Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erwecke die Klägerin mit der Nennung des fremden Werkes und des Autors lediglich in einer Fußnote den Eindruck, sie habe die Aussagen in diesem Werk als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet. Im Übrigen habe sie an zahlreichen Stellen ihrer Dissertation, an denen sie fremde Texte wortgleich übernommen habe, die Autoren nicht einmal in Fußnoten angegeben. Hinzuweisen sei beispielsweise auf die 26 Seiten der Dissertation, die nahezu wortgleich ohne Kennzeichnung als Zitat aus einem anderen Werk übernommen worden seien. Auch den größten Teil der in diesem Werk enthaltenen umfangreichen Fußnoten habe die Klägerin wortgleich in ihre Dissertation eingearbeitet. An keiner dieser Seiten ihrer Dissertation werde aber auf das andere Werk in Fußnoten hingewiesen.

Die erheblichen Nachteile, die die rückwirkende Entziehung des Doktorgrades für die Klägerin in beruflicher, gesellschaftlicher und familiärer Hinsicht nach sich ziehe, habe die Universität Konstanz bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigt. Dass die öffentlichen Interessen an der rückwirkenden Entziehung des Doktorgrades im Ergebnis höher bewertet worden seien, sei aber rechtlich in keiner Weise zu beanstanden. Ohne Erfolg bleibe die Rüge der Klägerin, die Beklagte habe die Pflicht zur wissenschaftlichen Betreuung während der Anfertigung und Bewertung der Dissertation verletzt. Mit der Einreichung der Dissertation sei die Klägerin verpflichtet gewesen, alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Gedanken fremder Autoren kenntlich zu machen. Dass der Betreuer ihrer Dissertation sie hierauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht habe, stelle keine Verletzung der wissenschaftlichen Betreuungspflicht dar. Er habe vielmehr ohne weiteres davon ausgehen können, dass ihr als Doktorandin diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim stellen.

http://vgfreiburg.de/servlet/PB/menu/1277714/index.html?ROOT=1192792

Siehe auch
http://www.welt.de/politik/deutschland/article107911971/Gericht-laesst-Stoiber-Tochter-abblitzen.html

Archiv-Zusammenlegung von SWR und SR besiegelt

“Nachdem die Intendanten des Südwestrundfunks (SWR) und des Saarländischen Rundfunks (SR) bereits im vergangenen September Pläne über eine Zusammenführung ihrer Archive geschmiedet haben, wurde jetzt das Vorhaben schriftlich besiegelt.
Wie der SWR bekannt gab, wurden die entsprechenden Verwaltungsvereinbahrungen am heutigen Mittwoch (20. Juni) von SWR-Intendant Peter Bougoust und seinem Kollegen vom SR, Thomas Kleist, unterzeichnet. Die unter dem Titel “Information, Dokumentation und Archive des SWR und des SR” zusammengeführte Hauptabteilung wird ihren Sitz in Baden-Baden haben. Hinzu kommen die Standorte Mainz, Saarbrücken und Stuttgart. Die Position des Hauptabteilungsleiters wird Frank Adam übernehmen.
SWR-Intendant Boudgoust rühmt das Projekt als gutes Beispiel für “qualifizierte Kooperationen auf ARD-Ebene und verantwortungsbewussten Umgang der uns anvertrauten Gebührenmittel”. Durch die Zusammenlegung wollen die Rundfunkanstalten Infrastrukturkosten einsparen, die man stattdessen in das Programm stecken könne. Die Kooperation müsse daher auch als medienpolitisches Signal gesehen werden. “Mit der neuen Struktur wollen wir auch besser reagieren auf neue Anforderungen wie beispielsweisen die Aufbereitung von Web-Inhalten.”, so Boudgoust weiter.
“Die vielen Gesprächen auf den unterschiedlichen Ebenen waren geprägt von konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen SR und SWR”, lobte SR-Intendant Thomas Kleist das Engagement der an dem Projekt beteiligten Personen. Zudem sei die Zusammenlegung auch im Sinne der Programmkolleginnen und -kollegen, “da der Zugriff auf die Programminhalte und deren Nutzung wesentlich leichter werden.”
Die Mitarbeiter der bisher getrennt geführten Archive müssten aber keineswegs um ihre Arbeitsplätze fürchten, teilte der SWR weiter mit. Die Aufgabenbereiche werden lediglich je nach Bedarf auf die vier Standorte verteilt.”

Quelle: digitalfernsehen.de, 20.6.2012

MDZ München: Cgm 1 nur in miesem Schwarzweißdigitalisat

Wie schon bei Grünenbergs Wappenbuch kann man die Entscheidung, Füetrers Buch der Abenteuer (Cgm 1) nur in Schwarzweiß vorzulegen, nur als Frevel geißeln. Cimelien sollte man auch als solche digitalisieren!

Bl. 348va Anspielung auf den “Friedrich von Schwaben” (Angelburg u.a.):
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00074101/image_712

Die ganze Erbärmlichkeit eines Bibliotheksverbands

http://infobib.de/blog/2012/07/06/der-schrumpfende-bib-schliest-bibliojobs-de-weg

“Im Kribiblio-Blog wird darüber berichtet, dass die bibliothekarische Jobbörse http://bibliojobs.de, die der BIB vor fast genau drei Jahren von Tobias Tietze übernommen hat, ab dem 16. Juli 2012 nur noch für BIB-Mitglieder einsehbar ist.”

Verständlicherweise dominiert in der Blogosphäre Unverständnis:

http://ultrabiblioteka.wordpress.com/2012/07/05/bib-sperrt-bibliojobs-de-ein

http://log.netbib.de/archives/2012/07/06/bibliojobs-kostenpflichtig

http://www.kribiblio.de/?p=583

Das schreit ja förmlich nach einem freien – gemeinschaftlich erarbeiteten – Konkurrenzprodukt, in das BIB-Mitglieder dann auch die fehlenden Stellenangebote aus der exklusiven Jobbörse einbringen können …

Update: Die freie Alternative ist da:
http://bibjobs.wordpress.com

Und schon wieder ersetzt durch
https://sites.google.com/site/openbibliojobs

http://lesewolke.wordpress.com/2012/07/16/gelesen-in-biblioblogs-28-kw12

Schüler des Ohm-Gymnasiums haben die Altbestände ihrer Schulbibliothek vor der Vernichtung gerettet

http://www.nordbayern.de/region/erlangen/eine-schuleraktion-hebt-literarische-schatze-1.2183309

Es wurde ein P-Projekt konzipiert, in dem in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv der Bestand gesichtet werden sollte. Ziel: Unbeschädigte und historisch wertvolle Bücher als Ohm-Bibliothek komplett in die Stadtarchiv-Bestände zu überführen.

Dabei stieß man dann auf echte antiquarische Schätze. Beispielsweise ein Original der SPD-Zeitung „Vorwärts“ vom 28. Februar 1933. Die Morgenausgabe beschäftigt sich nahezu komplett mit dem Reichstagsbrand vom Vorabend. Die Titelseite ist seit Jahrzehnten zuverlässig in nicht wenigen Geschichts-Schulbüchern als Zeitdokument abgedruckt. Oder wunderbar colorierte Naturbücher und aufwändig gestaltete Geschichtsbände. Besonders eindrucksvoll finden die Schüler auch eine Robert-Burns-Lyrik-Sammlung aus dem Jahr 1880.

Bis zum 17. Juli ist eine Buchauswahl noch im Lesesaal des neuen Stadtarchiv-Gebäudes im Museumswinkel zu sehen (geöffnet: Mo. 8—12 u. 14—18, Di. 8—12 und 14—16, Mi. 8—12 Uhr, Do. 8—14, Fr. 8—12 Uhr).

Pichlmayr-Blessing und Archiv-Leiter Andreas Jakob wissen, dass es vielerorts „gefährdete historische Schulbibliotheken“ geben muss: „Wir hoffen schon, mit dieser Aktion ein Vorbild für andere Schulen gegeben zu haben. Vielleicht macht man sich nun verstärkt Gedanken, was man an Buchbeständen hat und wie man diese sichern kann.“ Rund 1000 Ohm-Bücher werden nun im Museumswinkel archiviert und stehen als Unterrichtsmaterial zur Verfügung. Der Rest wird abgegeben oder für einen guten Zweck verkauft — beispielsweise am 30. Juli ab 16 Uhr beim Sommerfest des Ohm-Gymnasiums.

Exzellenz an der TU Dresden: Juniorprofessorin schrieb in ihrer Dissertation auch üppig aus der Wikipedia ab

Stefan Weber deckt auf:

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/exzellenz-an-der-tu-dresden-juniorprofessorin-schrieb-in-ihrer-dissertation-auch-uppig-aus-der-wikipedia-ab

Update:
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37240/1.html

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/plagiatsskandal-an-der-tu-dresden-weitet-sich-aus-auch-von-lehrbuch-seitenweise-unzitiert-abgeschrieben

http://www.bild.de/regional/dresden/plagiat/plagiat-vorwurf-an-der-tu-25095678.bild.html

Update Sept. 2012
http://www.zeit.de/2012/40/Plagiat-Professorin-Sachsen

Neubau des Staatsarchivs Stade

“Am 4. Juli 2012 wurde der Grundstein für den Neubau des Staatsarchivs Stade des Niedersächsischen Landesarchivs gelegt.
In diesem Neubau wird auch das Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg Archivgut im Umfang von 20.000 lfd. m unterbringen.”

via NLA:
http://www.nla.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=24779&article_id=106710&_psmand=187

Nds. Staatskanzlei:
http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/107119.html

Archive in der Krise: Stadtarchiv Stralsund

Einem Bericht der Ostsee-Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 06.07.2012 zufolge wird der vom Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern bislang jährlich an das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund gezahlte Betrag von 2000 Euro künftig wegfallen.

Das Ministerium bestätigte am Freitag die Einsparungen. Betroffen sein sollen auch andere kommunale Archive.

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=bb7dc08e7e4361e8598efcfd76a59e9c&param=news&id=3491759

Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

“2) Geodaten und Metadaten sind über Geodaten- dienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen, …” (Anlage I auf Seite 5 der Bundestagsdrucksache 17/9686)

Mathias Schindler: Open Data, Schritt für Schritt
http://blog.wikimedia.de/2012/07/03/open-data-schritt-fur-schritt

Das Urteil musste gefällt werden, "um die Wissenschaft vor den Trugwerken nichtigen Ehrgeizes zu bewahren"

Hermann Bloch zeigte in seinem Aufsatz über die elsässischen Annalen der Stauferzeit (1908), dass der Straßburger Historiker Philippe-André Grandidier (1752-1787) nicht nur Urkunden, sondern auch die Annales breves Argentinenses samt vorangestelltem Bischofskatalog gefälscht hat.

Das Zitat:
https://archive.org/stream/regestenderbisch01wissuoft#page/32/mode/2up

Leider wurden Grandidiers Fälschungen in neuerer Zeit verharmlost, etwa bei Voss, Jürgen: Aus der Werkstatt zweier Mediävisten des 18. Jahrhunderts : die Quellenerschließung bei Schöpflin und Grandidier. In: Fälschungen im Mittelalter Bd. 4 (1988), S. 319-330 (ebenso schon http://francia.digitale-sammlungen.de/Blatt_bsb00016281,00646.html ) oder Philippe Dollinger in der NDB, der ebenso wie Voss nur die Urkundenfälschungen anspricht:

http://www.deutsche-biographie.de/sfz22039.html

Hermann Blochs Nachweis der Urkundenfälschungen erschien in der ZGO 1897:

https://archive.org/stream/zeitschriftfrdi11langoog#page/n529/mode/2up

Nachtrag 1898:
https://archive.org/stream/zeitschriftfrdi00langoog#page/n13/mode/2up

Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511

LIBREAS ist unwichtig

LIBREAS ist ein abgehobenes Studierenden-Journal, in dem sich vor allem Ben Kaden mit klugen oder pseudoklugen Beiträgen austoben darf. In gewohnt herablassender, alles durchblickender Weise hat sich Kaden nun auch zu den NewLIS-Planungen geäußert:

http://libreas.wordpress.com/2012/07/04/libreas-als-schweigbugelhalter-eine-position-zur-newlis-debatte

Dafür haben wir den überwiegenden Teil der Diskussionszeit am Dienstag auf die Frage ausgerichtet, ob und in welcher Form die deutsche Bibliotheks- und Informationswissenschaft ein neues Open-Access-Journal benötigt. Die Tendenz war, soweit ich sie am Tag danach richtig erinnere:
(1) dass dem nicht so ist,
(2) dass das Medium „Zeitschrift“ im zeitgenössischen elektronischen Kontext eher wenig innovativ ist und man vielleicht doch andere Formen der Diskursabbildung in Betracht ziehen sollte,
(3) dass die deutsche bzw. deutschsprachige Fachwelt nicht die Ressourcen und Größe besitzt, um eine solche Zeitschrift zu füllen und
(4) dass die Verbandstitel IWP und Bibliotheksdienst ohnehin die Zielgruppe der Verbandsmitglieder weitgehend erreichen, der Wechsel zu De Gruyter also für den deutschen Fachdiskurs bestenfalls eine Verstauchung jedoch kein eigentlicher Beinbruch ist.
Und dass (5) eine Internationalisierung besonders im europäischen Rahmen sinnvoll und wünschenswert, möglicherweise sogar als notwendig erscheint.

Das ist alles grundfalsch. Dörte Böhner äußert sich besonnener als ich, sieht das Statement aber auch kritisch:

http://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/06/libreas-newlis-und-eine-oa-diskussion

(1) Ich sehe zwei gleich niederträchtige Begründungen dieser arroganten Aussage:

(i) LIBREAS braucht keine Konkurrenz, alles was man via Open Access auf Deutsch über informationswissenschaftliche Themen sagen kann, kann man in LIBREAS sagen.

Eine solche Aussage verkennt, dass LIBREAS in eine ganz bestimmte Richtung marschiert ist, die alles andere als konsensfähig ist.

(ii) Open Access wird überschätzt.

Dazu brauche ich wohl nichts zu schreiben.

(2) Was wäre denn ein innovativeres Medium und wieso sprießen allenthalben OA-Zeitschriften aus dem Boden? Ein Blog ist keine Zeitschrift, wobei ich mich durchaus offen zeige hinsichtlich der Benennung eines Organs, in dem einzelne, namentlich gekennzeichnete Autoren längere, durchaus auch wissenschaftliche Beiträge OA primärveröffentlichen können.

(3) Wenn OA-Sympathisanten die Toll-Access-Zeitschriften links liegen lassen, dann gibt es sehr wohl genügend Stoff.

(4) Die kleinliche Argumentation mit Verbandsmitgliedern zeigt das engstirnig Zünftische von LIBREAS. Als Archivar wünsche ich mir ein Organ, das bewusst interdisziplinär ausgerichtet ist und auch Nicht-Verbandsmitglieder anspricht, ja sogar – horribile dictu – die breite Öffentlichkeit, sofern interessiert.

Wenn es um OA geht, ist der Wechsel zu de Gruyter und die Embargo-Verlängerung sehr wohl ein Beinbruch und überaus peinlich für das deutsche Bibliothekswesen.

(5) Wie soll eine solche Internationalisierung sprachlich aussehen? Implizit richtet sich NewLIS an alle deutschsprachigen Leser von Eupen bis Bozen. Wir brauchen eine lebendige fachliche Kommunikation in der Muttersprache, was Übersetzungen vor allem ins Englische nicht ausschließt:

http://archiv.twoday.net/stories/59211934

Durch und durch schludrige Aktenführung beim Verfassungsschutz

Nur das grundsätzliche Prozedere der Aktenvernichtung zur “Operation Rennsteig” erklärte er den Parlamentariern, die Licht in die an Pleiten, Pech und Pannen so reiche Suche nach den 1998 in die Illegalität abgetauchten Rechtsterroristen bringen wollen. Heraus kam durchaus Überraschendes: Genaue Zeitvorgaben, wann welche Akten zu löschen sind, gibt es beim deutschen Inlandsgeheimdienst offenbar nicht. Mal bewahren die Sammler und Auswerter beim BfV die Deckblätter zu ihren V-Leuten fünf Jahre lang auf, mal sind es zehn Jahre oder gar fünfzehn Jahre.

[…] Als Rechtsgrundlage für die Reißwolf-Aktion verweist der Präsident auf das Verfassungsschutzgesetz, wonach personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung “nicht mehr erforderlich ist”.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-referatsleiter-sagt-zu-schredderskandal-aus-a-842861.html

Bundesarchivgesetz geht aber vor – eine Bundesbehörde sollte das ebenso wissen wie das Einmaleins.

Siehe auch
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-07/nsu-untersuchungsausschuss-verfassungsschutz

Kulturinstitutionen, die ihre Bilder mit Wasserzeichen ins Netz stellen, können von mir aus gern gestrichen werden

Da krieg ich jedesmal das Kotzen, wenn ich so etwas lese: “Um die Bilder vor Missbrauch zu schützen, stehen sie in der Gratisvariante mit kleinem Wasserzeichen und in Bildschirmauflösung zu Verfügung. Wer die Bilder kommerziell nutzen möchte, kann alle Fotos mittels Onlinebestellung auch in anderen Größen kostenpflichtig erwerben.”

Natürlich ist das (c) im Bild unten reines Copyfraud, denn wenn der Fotograf nicht überliefert ist, spricht wenig dafür, dass der LWL über das Urheberrecht verfügen darf. Es wäre an der Zeit, dass Abmahnanwälte diese Copyfraud-Institutionen um einige tausend Euros erleichtern würden.

http://geschichtspuls.de/50-000-bilder-aus-westfalen-online

copyfraud lwl