“Die geschredderten Neonazi-Akten beim sächsischen Verfassungsschutz haben ein juristisches Nachspiel. Der Rechtsexperte der Grünen im Landtag, Lichdi, stellte mehrere Strafanzeigen, unter anderem gegen den scheidenden Verfassungsschutzchef Boos.
Weitere Anzeigen richteten sich gegen Boos’ Stellvertreter Vahrenhold und weitere Mitarbeiter. Grund sei der Verdacht auf einen “Verwahrungsbruch wegen Zerstörung dienstlicher Schriftstücke”.
Der Verfassungsschutz hatte eingeräumt, Akten zum Rechtsextremismus geschreddert zu haben, nicht jedoch zur Zwickauer Terrorzelle. “
Quelle: mdt-text, S. 161, 25.7.2012
” …. “Seit reichlich einer Woche verlangen wir GRÜNEN den Stopp jeglicher Aktenvernichtung bei Verfassungsschutz und Landeskriminalamt (LKA). Dass in laufenden Ermittlungsverfahren keine Akten vernichtet werden, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem hat Innenminister Markus Ulbig (CDU) bis heute keinerlei Anweisung zur Verhinderung der fortgesetzten Schredderung getroffen”, kritisiert Lichdi.
“Ich habe deshalb Strafanzeige wegen sog. Verwahrungsbruchs erstattet. Nach Paragraf 133 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Amtsträger dienstliche Schriftstücke zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft handeln und gegebenenfalls weitere Akten sicherstellen.”
“Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass seit dem Bekanntwerden der Pannen sächsischer Behörden bei der Verfolgung der Straftaten des ‘NSU’ über 800 Aktenstücke mit Personenbezügen zu sächsischen Neonazis einfach unwiederbringlich vernichtet wurden und dies mit – wohlgemerkt rechtswidrig falsch angewandten – datenschutzrechtlichen Bestimmungen begründet wird. Unser Rechtsstaat wird damit gleich in zwei Richtungen pervertiert: rechtswidrige Vernichtung behördlicher Vorgänge und öffentliche Diskreditierung des Grundrechtes auf Datenschutz”, so der Abgeordnete.
Die Strafanzeige ging am 24. Juli, etwa 18 Uhr, bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein (per Fax). “
Quelle: Johannes Lichdi, Pressemitteilung 2012-242 v. 25.7.2012,
Die lesenswerte Strafanzeige bezieht sich sowohl auf den Offenen Brief des VdA vom 10. Juli 2012 als auch auf das Sächsische Archivgesetz. Geht doch!