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Studien von Tom Scott

Preprint aus der ZGO 2012 [S. 675-677.]

Tom Scott, Town, country and regions in Reformation Germany.
Leiden/Boston: Brill 2005. XXV, 447 S., EUR 112,-.

Eingeleitet von einer kundigen Einführung von Thomas A. Brady Jr.
präsentiert Tom Scott 15 zwischen 1978 und 2004 meist auf Deutsch
publizierte Aufsätze in einer durchgesehenen Fassung nun auch dem
englischsprachigen Leser. Seit dem 1986 erschienenen Buch “Freiburg and the Breisgau” hat sich der Sozial- und Wirtschaftshistoriker immer wieder quellennah und anregend mit der oberrheinischen Geschichte vor allem des 16. Jahrhunderts auseinandergesetzt.

Der erste der drei Hauptteile vereint Studien zu Bauernkrieg,
Reformation und regionalen Aufständen im Vorfeld des Bauernkriegs. Kapitel 1 bietet eine umfangreiche Strukturanalyse von reformatorischer Bewegung und Bauernkrieg 1525 in und um Waldshut, während sich Kapitel 3 dem Rufacher “Butzenkrieg” von 1513 und Kapitel 4 der Rolle von Freiburg im Breisgau bei den verschiedenen Bundschuh-Erhebungen widmet. Die übrigen Beiträge dieses Teils thematisieren allgemeine Aspekte des sozialen Hintergrunds der damaligen Unruhen und der Reformation.

Um “ökonomische Landschaften” (Economic Landscapes) geht es im zweiten Hauptteil, das an das bedeutende Buch Scotts von 1997 “Regional Identity and Economic Change: The Upper Rhine, 1450-1600″ anknüpft (vgl. ZGO 153, 2005, S. 731f.). Im Mittelpunkt stehen die Stadt-Land-Beziehungen und das Städtenetz am Oberrhein. Kapitel 11 schildert die spätmittelalterliche Territorialpolitik von Freiburg im Breisgau.

Heterogener zusammengesetzt ist der letzte Teil “Regions and Local
Identities”. Kapitel 12 würdigt das Elsass als “Brückenlandschaft”,
Kapitel 14 thematisiert die Genese der Eidgenossenschaft in der
Innerschweiz. Die komparative Perspektive steht zwar nur im Titel des 15. Aufsatzes, in dem es um die südwestdeutsche
Leibherrschaft/Leibeigenschaft geht, zeichnet aber alle Studien des
Bandes aus.

Etwas näher möchte ich auf das 13. Kapitel eingehen, dessen Gegenstand das Verhältnis der Reformschrift des sogenannten “Oberrheinischen Revolutionärs” zu Vorderösterreich ist (Erstdruck 1997 in der Festschrift für Hans-Jürgen Goertz). Scott weist (S. 351) meine Einwände gegen die lange von Klaus Lauterbach vertretene Gleichsetzung des Oberrheins mit Mathias Wurm von Geudertheim zurück und behandelt die Identifikation als “wasserdicht”. Er trennt – methodisch unzulässig – nicht zwischen dem Verfasser des “Buchli der hundert capiteln mit xxxx statuten” und Mathias Wurm. Das war ziemlich
unvorsichtig, denn Lauterbach hat in seiner inzwischen erschienenen Edition des Werks in der Reihe der MGH-Staatsschriften 2009 erfreulicherweise darauf verzichtet, seine Vermutung über den Verfasser mit der früheren Vehemenz zu wiederholen. Er äußert sich ausgesprochen zurückhaltend zur Verfasserfrage (S. 18f.) und verweist auf die dann in der ZGO 2009 von Volkhard Huth vorlegte alternative Identifizierung. Für Huth ist der Verfasser der Straßburger Jurist Dr. Jakob Merswin. Huth meint dort, meine Zweifel seien bisher nicht entkräftet worden (S. 85). Huths eigener Vorschlag überzeugt mich, zumal Merswin anders als der Kanzleisekretär Wurm graduierter Jurist
war, was ja mein Hauptargument gegen Lauterbachs These war.
Selbstverständlich ist Scotts Aufsatz damit nicht wertlos, da er ja
interessante Beobachtungen zum Verhältnis des Oberrheiners zu
Vorderösterreich und zu den politischen Konzeptionen in
Vorderösterreich um 1500 enthält. Dabei spielt natürlich eine wichtige Rolle der Plan des Landvogts Kaspar von Mörsberg aus den frühen 1490er Jahren, die habsburgischen Lande am Oberrhein mit anderen Herrschaften zu einem mächtigen Territorium zusammenzuschließen. Der Oberrheiner (Jakob Merswin?) war also nicht der einzige, der damals die Reform des Reichs von einer blühenden Oberrhein-Region erhoffte (S. 359).

Aufgrund der präganten Argumentation, der meist schlüssigen Ergebnisse und ihrer Quellennähe sind Scotts gesammelte Beiträge auch für deutschsprachige Leser empfehlenswert. Ein Index der Personen- und Ortsnamen und – ausgesprochen löblich! – ein Sachindex beschließen den preislich leider nicht sehr günstigen Band, dessen innere Kohärenz die manch anderer Aufsatzsammlungen deutlich überragt.

***

Die oben erwähnte Besprechung (erschienen ZGO 2005 [S. 731f.]), in meiner Manuskript-Fassung:

Tom Scott, Regional Identity and Economic Change. The Upper Rhine, 1450-1600. Oxford: Clarendon Press 1997. IX, 363 S. Geb.

Drei Ziele hat sich das Buch des durch seine Studien zu den Stadt-Land-Beziehungen von Freiburg im Breisgau bekannt gewordenen Historikers aus Liverpool gesetzt. Erstens will es regionale Wirtschaftsgeschichte schreiben unter Einbeziehung des Theorieangebots der historischen und Wirtschaftsgeographie. Zweitens insistiert es darauf, dass die ökonomische Identität und ihr Wandel nicht verstanden werden können, wenn man die sozialen, politischen und institutionellen Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt. Und drittens will Scott die empirischen Resultate aus seinem Untersuchungsgebiet am Oberrhein in Beziehung setzen zu den internationalen Studien über die Entwicklung regionenbezogener Ökonomien im frühneuzeitlichen Europa (S. 13).

In vier Teilen organisiert Scott seine Darstellung, die auf intensiven Quellenstudien in zahlreichen oberrheinischen Archiven beruht. Nach einer einführenden Vorstellung des Raums – im wesentlichen das südliche Oberrheingebiet zwischen Straßburg und Basel beidseitig des Stroms – und seiner territorialen Fragmentierung wendet sich der zweite Teil dem zentralörtlichen System der Städte und ländlichen Märkte zu. Unter kritischem Rückgriff auf die Theorie des Geographen Walter Christaller stellt Scott das Konkurrenzverhältnis der städtischen Mittelpunkte, der sich in regionalen Zünften organisierenden Landhandwerkern, der ländlichen Salzkästen sowie der ländlichen Wochenmärkte dar. Ausführlich werden die Konflikte vorderösterreichischer und badischer Märkte gewürdigt.

Im dritten Teil geht es um die regionalen Kooperationen der Herrschaftsträger des Raums. Eine Schlüsselrolle kommt dem Rappenmünzbund zu, der vom Ende des 14. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts bestand. Diese Zusammenarbeit bildete auch den Rahmen für die am „gemeinen Nutzen“ und an „guter Polizei“ orientierte Regelung der Fleisch- sowie der Getreideversorgung. Der letzte Teil zeigt, wie die interterritoriale Solidarität durch die territorialpolitischen und konfessionellen Veränderungen zerbrach, und versucht eine Einordnung der im 16. Jahrhundert zunehmenden krisenhaften Erscheinungen der im Spätmittelalter so prosperierenden oberrheinischen Ökononomie in den gesamteuropäischen Kontext.

Scotts innovative und prägnant geschriebene Studie wurde von den bisherigen Rezensenten zu Recht sehr positiv beurteilt. Sie sollte aber nicht nur von den Wirtschaftshistorikern rezipiert werden, bietet sie doch auch willkommenes Material zu interterritorialen politischen Kooperationen in einer Region. Die in den Blick genommenen Wirtschaftsbündnisse müssten mit den regionalen Landfriedensbündnissen verglichen werden, die in Schwaben an die Stelle des 1534 aufgelösten Schwäbischen Bundes traten.

Wichtig ist aber auch der Ertrag des Buchs für die Erforschung der regionalen Identität. Mit Sympathie liest man die resümierende Ablehnung eines essentialistischen Regionen-Konzepts: „economic co-operation on the southern Upper Rhine led not to the crystallization of a single regional identity, shaped by natural frontiers and political alliances (the Rappen league), but rather to the simultaneous coexistence of overlapping regional identities superimposed upon one another, predicated upon varying economic needs and opportunities and structured by principles of both centrality and arterial networks” (S. 272).

Scotts Buch bietet somit eine Fülle von Anregungen, die hoffentlich nicht nur von der oberrheinischen Landesgeschichtsforschung aufgenommen werden.

***

Zum Oberrheinischen Revolutionär
http://archiv.twoday.net/stories/4342526
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2002/0028.html

Zum Mörsberg-Konzept
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2514 S. 224

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/219045545 mit erneuter Wiedergabe der Rezension 2012

Mehr zur schändlichen Abschaltung digitaler Bibliotheksangebote durch die DNB

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/109333462 (Kommentare)

http://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/23/urheberrecht-und-das-aus-fuer-digitale-bibliotheksangebote

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=1845

http://wissen.dradio.de/gedaechtnisorganisationen-nationalbibliothek-vs-urheberrecht.36.de.html?dram:article_id=214984

Am interessantesten:
http://www.hagalil.com/archiv/2012/07/19/dnb (Jim G. Tobias)

Das klammheimliche Abschalten der beiden digitalisierten Zeitschriftenbestände „Exilpresse“ und „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“ hat fassungsloses Kopfschütteln und heftigen Protest bei Historikern, Bibliothekaren und Journalisten ausgelöst. Wie berichtet, hat die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) kürzlich diese wichtigen und einzigartigen Quellen aus „rechtlichen Gründen“ vom Netz genommen. Der Bestand war in den 1990er Jahren mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) digitalisiert und innerhalb des DNB-Webportals der Forschung online zur Verfügung gestellt worden.

Etwaige urheberrechtliche Fragen hinsichtlich der Problematik „verwaister Werke“ wurden seinerzeit geklärt und wo es möglich war, Genehmigungen der Rechteinhaber eingeholt. Bis zum heutigen Tag gab es keine juristischen Probleme und die DNB war mit keinerlei Ansprüchen der Artikelverfasser bzw. deren Rechtsnachfolger konfrontiert. Für Yves Kugelmann, leitender Redakteur der „JM Jüdische Medien AG“ in Zürich, ist die Entscheidung der Deutschen Nationalbibliothek daher auch „völlig absurd, irreführend und unbegründet“. Die Jüdische Medien AG hatte 2004 die traditionsreiche deutsch-amerikanische Emigrantenzeitung AUFBAU übernommen und der DNB gestattet, die kompletten Jahrgänge 1934-1950 des AUFBAU ins Netz zu stellen. „Die Rechtslage im Fall von AUFBAU ist durch unseren Verlag abgedeckt“, sagt Kugelmann im Gespräch mit haGalil. „Die Bibliothek trägt kein Risiko und verhält sich wie ein wasserscheuer Schwimmer!“

Ebenso ist beim Bestand „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“, bei dem es sich weitgehend um Mitteilungsblätter der Gemeinden und Selbsthilfeeinrichtungen handelt, die juristische Lage eigentlich klar. Die nach 1945 neugegründeten Israelitischen Kultusgemeinden sind nicht Rechtsnachfolger dieser jüdischen Körperschaften. Auch diese Fragen wurden freilich schon vor über zehn Jahren im Rahmen der DFG-Projektförderung diskutiert und geprüft. Weder bei der DNB noch bei der DFG, die das Projekt als legal und förderungswürdig einstufte, tauchten Bedenken auf.

Deshalb ist man auch bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft etwas irritiert, da offensichtlich von Seiten der DNB gegen die Richtlinien verstoßen wird. In einem Telefongespräch erklärte Dr. Anne Lipp von der DFG-Abteilung Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme unmissverständlich: „DFG geförderte Projekte müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.“ Gleichwohl will man der Deutschen Nationalbibliothek „die Zeit geben, etwaige rechtliche Probleme zu klären“, so Dr. Lipp. „Wir gehen davon aus, dass eine zeitnahe Lösung erreicht wird.“

Update: Nichts Neues bringt die Stellungnahme von Asmus:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=1849

Halten wir fest: Die DNB hat ohne Not, also ohne dass irgendwelche Beschwerden von Rechteinhabern bekannt wurden, die von der DFG für die Öffentlichkeit finanzierte Digitalisierung aus dem Netz genommen. Die Rechtslage hat sich überhaupt nicht geändert, und die Diskussionen über verwaiste Werke im Internet sprechen eher dafür, das Angebot im Netz zu belassen als es daraus zu entfernen. Der Schluss liegt nahe, dass die DNB, in meinen Augen eine der miesesten Nationalbibliotheken der Welt, die betroffenen Wissenschaftlern als Geiseln missbraucht, damit diese bei Politikern vorstellig werden, um eine Lösung des Problems der verwaisten Werke anzumahnen.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/115269537

Hausbuch des Johann Michael Beutelspacher, 1795-1821

http://speyererhausbuch1795.blogspot.de

Das Bloggen des “Hausbuchs” ist im Zeitraum März bis Mitte Juli 2012 erfolgt (in 17 “Posts”). Die kleine Quelle zur Speyerer Geschichte, die den Zeitraum 1795 bis 1821 abdeckt, kann jetzt komplett, d.h. in transkribierter Form, über das Weblog abgerufen werden (eine Verlinkung des Blogs mit dem Eintrag in den Online-Findmitteln wird hergestellt; ebenso wird das Hausbuch auch in digitalisierter Form über die Online-Findmittel abrufbar sein).

Heilbronner Weinbüchlein (1519-1815)

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs59

Über die Heilbronner Weinbüchlein handelte Karl Hans Weingärtner: Studien zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Heilbronn a. N., 1962, S. 44-61. 8 Handschriften gingen 1944 verloren. Erhalten sind nach Weingärtner München Cgm 5282, UB Tübingen Mh 830a, die zwei Heidelberger Handschriften 59 (jetzt online) und 95. Zwei Weinbüchlein waren damals in Privatbesitz.

[#fnzhss]

Originalhandschrift des "Mühlhäuser Rechtsbuches" liegt jetzt in digitaler Form und auf Mikrofilm im Nordhäuser Stadtarchiv vor

http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/kultur/detail/-/specific/Erstes-Digitalisierungsprojekt-abgeschlossen-1684617177

In diesem Jahr sei eine Bereitstellung im Internet vorgesehen.

Freundl. Hinweis Dr. Brigitte Pfeil