Neubau des Staatsarchivs Stade

“Am 4. Juli 2012 wurde der Grundstein für den Neubau des Staatsarchivs Stade des Niedersächsischen Landesarchivs gelegt.
In diesem Neubau wird auch das Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg Archivgut im Umfang von 20.000 lfd. m unterbringen.”

via NLA:
http://www.nla.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=24779&article_id=106710&_psmand=187

Nds. Staatskanzlei:
http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/107119.html

Archive in der Krise: Stadtarchiv Stralsund

Einem Bericht der Ostsee-Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 06.07.2012 zufolge wird der vom Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern bislang jährlich an das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund gezahlte Betrag von 2000 Euro künftig wegfallen.

Das Ministerium bestätigte am Freitag die Einsparungen. Betroffen sein sollen auch andere kommunale Archive.

http://www.ostsee-zeitung.de/vorpommern/index_artikel_komplett.phtml?SID=bb7dc08e7e4361e8598efcfd76a59e9c&param=news&id=3491759

Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

“2) Geodaten und Metadaten sind über Geodaten- dienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen, …” (Anlage I auf Seite 5 der Bundestagsdrucksache 17/9686)

Mathias Schindler: Open Data, Schritt für Schritt
http://blog.wikimedia.de/2012/07/03/open-data-schritt-fur-schritt

Das Urteil musste gefällt werden, "um die Wissenschaft vor den Trugwerken nichtigen Ehrgeizes zu bewahren"

Hermann Bloch zeigte in seinem Aufsatz über die elsässischen Annalen der Stauferzeit (1908), dass der Straßburger Historiker Philippe-André Grandidier (1752-1787) nicht nur Urkunden, sondern auch die Annales breves Argentinenses samt vorangestelltem Bischofskatalog gefälscht hat.

Das Zitat:
https://archive.org/stream/regestenderbisch01wissuoft#page/32/mode/2up

Leider wurden Grandidiers Fälschungen in neuerer Zeit verharmlost, etwa bei Voss, Jürgen: Aus der Werkstatt zweier Mediävisten des 18. Jahrhunderts : die Quellenerschließung bei Schöpflin und Grandidier. In: Fälschungen im Mittelalter Bd. 4 (1988), S. 319-330 (ebenso schon http://francia.digitale-sammlungen.de/Blatt_bsb00016281,00646.html ) oder Philippe Dollinger in der NDB, der ebenso wie Voss nur die Urkundenfälschungen anspricht:

http://www.deutsche-biographie.de/sfz22039.html

Hermann Blochs Nachweis der Urkundenfälschungen erschien in der ZGO 1897:

https://archive.org/stream/zeitschriftfrdi11langoog#page/n529/mode/2up

Nachtrag 1898:
https://archive.org/stream/zeitschriftfrdi00langoog#page/n13/mode/2up

Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511

LIBREAS ist unwichtig

LIBREAS ist ein abgehobenes Studierenden-Journal, in dem sich vor allem Ben Kaden mit klugen oder pseudoklugen Beiträgen austoben darf. In gewohnt herablassender, alles durchblickender Weise hat sich Kaden nun auch zu den NewLIS-Planungen geäußert:

http://libreas.wordpress.com/2012/07/04/libreas-als-schweigbugelhalter-eine-position-zur-newlis-debatte

Dafür haben wir den überwiegenden Teil der Diskussionszeit am Dienstag auf die Frage ausgerichtet, ob und in welcher Form die deutsche Bibliotheks- und Informationswissenschaft ein neues Open-Access-Journal benötigt. Die Tendenz war, soweit ich sie am Tag danach richtig erinnere:
(1) dass dem nicht so ist,
(2) dass das Medium „Zeitschrift“ im zeitgenössischen elektronischen Kontext eher wenig innovativ ist und man vielleicht doch andere Formen der Diskursabbildung in Betracht ziehen sollte,
(3) dass die deutsche bzw. deutschsprachige Fachwelt nicht die Ressourcen und Größe besitzt, um eine solche Zeitschrift zu füllen und
(4) dass die Verbandstitel IWP und Bibliotheksdienst ohnehin die Zielgruppe der Verbandsmitglieder weitgehend erreichen, der Wechsel zu De Gruyter also für den deutschen Fachdiskurs bestenfalls eine Verstauchung jedoch kein eigentlicher Beinbruch ist.
Und dass (5) eine Internationalisierung besonders im europäischen Rahmen sinnvoll und wünschenswert, möglicherweise sogar als notwendig erscheint.

Das ist alles grundfalsch. Dörte Böhner äußert sich besonnener als ich, sieht das Statement aber auch kritisch:

http://bibliothekarisch.de/blog/2012/07/06/libreas-newlis-und-eine-oa-diskussion

(1) Ich sehe zwei gleich niederträchtige Begründungen dieser arroganten Aussage:

(i) LIBREAS braucht keine Konkurrenz, alles was man via Open Access auf Deutsch über informationswissenschaftliche Themen sagen kann, kann man in LIBREAS sagen.

Eine solche Aussage verkennt, dass LIBREAS in eine ganz bestimmte Richtung marschiert ist, die alles andere als konsensfähig ist.

(ii) Open Access wird überschätzt.

Dazu brauche ich wohl nichts zu schreiben.

(2) Was wäre denn ein innovativeres Medium und wieso sprießen allenthalben OA-Zeitschriften aus dem Boden? Ein Blog ist keine Zeitschrift, wobei ich mich durchaus offen zeige hinsichtlich der Benennung eines Organs, in dem einzelne, namentlich gekennzeichnete Autoren längere, durchaus auch wissenschaftliche Beiträge OA primärveröffentlichen können.

(3) Wenn OA-Sympathisanten die Toll-Access-Zeitschriften links liegen lassen, dann gibt es sehr wohl genügend Stoff.

(4) Die kleinliche Argumentation mit Verbandsmitgliedern zeigt das engstirnig Zünftische von LIBREAS. Als Archivar wünsche ich mir ein Organ, das bewusst interdisziplinär ausgerichtet ist und auch Nicht-Verbandsmitglieder anspricht, ja sogar – horribile dictu – die breite Öffentlichkeit, sofern interessiert.

Wenn es um OA geht, ist der Wechsel zu de Gruyter und die Embargo-Verlängerung sehr wohl ein Beinbruch und überaus peinlich für das deutsche Bibliothekswesen.

(5) Wie soll eine solche Internationalisierung sprachlich aussehen? Implizit richtet sich NewLIS an alle deutschsprachigen Leser von Eupen bis Bozen. Wir brauchen eine lebendige fachliche Kommunikation in der Muttersprache, was Übersetzungen vor allem ins Englische nicht ausschließt:

http://archiv.twoday.net/stories/59211934

Durch und durch schludrige Aktenführung beim Verfassungsschutz

Nur das grundsätzliche Prozedere der Aktenvernichtung zur “Operation Rennsteig” erklärte er den Parlamentariern, die Licht in die an Pleiten, Pech und Pannen so reiche Suche nach den 1998 in die Illegalität abgetauchten Rechtsterroristen bringen wollen. Heraus kam durchaus Überraschendes: Genaue Zeitvorgaben, wann welche Akten zu löschen sind, gibt es beim deutschen Inlandsgeheimdienst offenbar nicht. Mal bewahren die Sammler und Auswerter beim BfV die Deckblätter zu ihren V-Leuten fünf Jahre lang auf, mal sind es zehn Jahre oder gar fünfzehn Jahre.

[…] Als Rechtsgrundlage für die Reißwolf-Aktion verweist der Präsident auf das Verfassungsschutzgesetz, wonach personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung “nicht mehr erforderlich ist”.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-referatsleiter-sagt-zu-schredderskandal-aus-a-842861.html

Bundesarchivgesetz geht aber vor – eine Bundesbehörde sollte das ebenso wissen wie das Einmaleins.

Siehe auch
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-07/nsu-untersuchungsausschuss-verfassungsschutz

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