BGH verneint Haftung für RSS-Feeds

http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Keine-Haftung-fuer-Inhalte-von-RSS-Feeds-1587512.html

Der Betreiber eines Informationsportals, das erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien in Form von RSS-Feeds anbietet, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Eine Verantwortung für diese Inhalte besteht nur dann, wenn er von einer darin enthaltenen Rechtsverletzung weiß. Wird der Betreiber dagegen auf eine Rechtsverletzung hingewiesen, so kann er verpflichtet sein, in Zukunft derartige Rechtsverstöße zu verhindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. März 2012, dessen Begründung jetzt veröffentlicht wurde.

Prüfbericht konstatiert Probleme mit dem Informationsfreiheitsgesetz

Es treten viele Probleme auf, wenn das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) praktisch umgesetzt und dem Bürger die Akteneinsicht gewährt werden soll. Heise online liegt ein Prüfbericht vor, den der Innenausschuss des Bundestags beim Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer bestellt hat. Daraus geht unter anderem hervor, dass sich die besagten Konflikte etwa aus Bestimmungen zu Antwortfristen, Kosten oder Ausnahmeregeln ergeben.

Bürger und Behörden seien nicht nah genug beieinander. Ein Informationsfreiheitsbeauftragter für jedes Amt, so der Vorschlag vom Speyer-Institut, könnte das IFG unter den Verwaltungsbeamten bekannter machen, diese beraten und den Erfahrungsaustausch in Ministerien sowie nachgeordneten Behörden beflügeln.

Zu schwach umgesetzt sei außerdem die Pflicht der Verwaltung, Informationen von sich aus verfügbar zu machen, etwa in Richtlinien zu „Open Government“ und „Open Data“. Vielen Konflikten könnte so vorgebeugt werden.

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5383

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pruefbericht-zeigt-Konflikte-ums-Informationsfreiheitsgesetz-auf-1587742.html

Eine Denkschrift zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in Berlin und Brandenburg

http://www.zlb.de/aktivitaeten/bestandserhalt/kbe/denkschrift_2010.pdf

“Erforderlich ist die Etablierung von festen Strukturen für den fachlichen Austausch und die
Erarbeitung von abgestimmten Prozessen zwischen den einzelnen Trägern. Für Berlin und Brandenburg
bedeutet dies, dass das „Kompetenzzentrum Bestandserhaltung“ in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
als Koordinierungsstelle für Bestandserhaltung in Berlin und Brandenburg dauerhaft eingerichtet werden
muss.”

Via
http://www.blha.de/FilePool/Newsletter_Archiv_4_2012_neu_1.pdf

Noch Plätze frei: Archivare aus China und deutschsprachigen Ländern: One step together!

Obwohl zum Schnäppchenpreis angeboten und mit Sicherheit eine spannende Begegnung mit dem chinesischen Archivwesen sind noch Plätze für die unter

http://archiv.twoday.net/stories/96990346

angekündigte Fortbildungsveranstaltung – auch ich werde dort anzutreffen sein – frei! Kurzentschlossene finden aktualisierte Informationen unter:

http://www.wirtschaftsarchive.de/archivwesen/aus-und-weiterbildung/75.-vdw-lehrgang

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