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Transparenzgesetz für Hamburg: Ein gesellschaftspolitischer Meilenstein

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5394

“Kernstück des Entwurfs ist das öffentliche Informationsregister, in das die Verwaltung zukünftig eine Vielzahl von Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften einstellt. Das Gesetz gibt konkret vor, welche Daten im Informationsregister zu veröffentlichen sind. In Zukunft können dann Bürgerinnen und Bürger ohne individuellen Antrag dort Einsicht nehmen und sich über das Verwaltungshandeln informieren. Auch die Grundlagen, die zu den Entscheidungen geführt haben, erfahren Bürgerinnen und Bürger so aus erster Hand. Für Interessierte ohne Internetzugang soll ein Zugang über öffentliche Terminals, zum Beispiel in den Bücherhallen, ermöglicht werden. Das Informationsregister bietet nicht zuletzt auch der Presse ganz neue Recherchemöglichkeiten. Weiter wird durch das Transparenzgesetz der antragsgebundene Informationszugang, der bisher durch das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz geregelt war, noch einmal ausgeweitet, indem die Ablehnungsgründe reduziert werden.”

Siehe auch
http://de.hamburgertransparenzgesetz.wikia.com/wiki/Hamburger_Transparenzgesetz_Wiki

https://twitter.com/#!/transparenz_hh

http://www.transparenzgesetz.de/41/?tx_ttnews[tt_news]=141&cHash=65d6352607c0961116c5cf1bc4b25119

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok (aktuelle Dokumente oder nach Transparenzgesetz suchen)

http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article2305598/Hamburg-wird-transparent.html

Neue Einbanddatenbank der Folger Shakespeare-Library

Ein [sog.] Mainzer Karmeliter-Einband
ehemals in der Öffentlichen Bibliothek Meiningen:

Langer Link

Zur Meininger Bibliothek:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg20556.html

http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2001/0417.html

Update zur Werkstatt von Annelen Ottermann:

“Die durch den Hilfsnamen “Mainz Karmeliter-Meister” nahegelegte Verbindung mit einer Einbandwerkstatt des Mainzer Karmeliterklosters ist so sicher nicht ohne weiteres aufrecht zu erhalten. Insofern empfehle ich Zurückhaltung bei der Zuschreibung “a binding by the Carmelite Convent of Mainz, ca. 1478”, auch wenn inzwischen ca. ein Dutzend Inkunabeln aus Mainzer Karmeliterprovenienz aus der Werkstatt “M mit Krone” nachgewiesen werden konnten. (Näheres in Speyer bei der AEB-Tagung)”

Update von Paul Needham:

http://dlist.server.uni-frankfurt.de/pipermail/provenienz/2012-June/000526.html

Weblogs lesen an Internetsarbeitsplätzen der Stadtbibliothek Trier verboten

Steinhauer hat auf Twitter eine Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Trier von 2011 ausgegraben, die das Lesen von Weblogs an den Internetarbeitsplätzen verbietet:

http://cms.trier.de/stadt-trier/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=10300&Media.Object.ObjectType=full

Ist mit Blick auf Art. 5 GG aus meiner Sicht eindeutig rechtswidrig.

Italienische Findmittel

http://filosofiastoria.wordpress.com/2012/06/11/repertori-archivistici-non-editi-degli-archivi-di-stato-e-delle-soprintendenze-archivistiche

“Una sezione specifica della Biblioteca Digitale del sito dell’ICAR – Istituto centrale per gli archivi offre un accesso unificato e integrato al patrimonio degli strumenti di ricerca non editi prodotti dagli istituti archivistici italiani.
A tal fine è stata effettuata una ricognizione degli inventari realizzati da ciascuno istituto archivistico e già disponibili online su SIAS e sui siti dei singoli Archivi e delle Soprintendenze archivistiche.
Si tratta di circa 2.600 repertori tra inventari (sommari ed analitici), guide, elenchi e base dati realizzati dagli istituti archivistici e disponibili in passato solo in formato cartaceo nelle sale di studio.
>> consulta i Repertori archivistici non editi degli Archivi di Stato
>> consulta i Repertori archivistici non editi a cura delle Soprintendenze archivistiche”

Bei einem solchen Angebot sich auf eine Google Custom-Search zu verlassen, ist abwegig. Zum 100. Mal: Diese Suche erfasst nur das, was Google erfasst und das ist in der Regel nicht alles. Und die Suche bietet in nicht-nachvollziehbarer Weise Treffer.

Buchauer Hexenprozessakte in Ansbach

Zu den Handschriften des Historischen Vereins für Mittelfranken zählt auch eine Hexenprozessakte aus Oberschwaben:

“Kriminalprozess (“Hexenprozess”) über die zu Buchau am Federsee inhaftierte, 63jährige Elisabeth
Kolbin von Rupertshofen, welche wegen Magie und Umgang mit dem Teufel mit der Feuerstrafe am
3. Sept. 1746 hingerichtet wurde. Enthält v.a.: Protokolle über ereignete Wetterschäden 1743, 1745
(Abschrift); Verhör der Kolbin; Urteil d.d. Biberach den 28. Aug. 1746; Urgich. Enthält auch: Klage
der Sabina Müllerin von Ogelspeyren (wohl Oggelsbeuren) wegen Bezichtigung als Hexe und
darauf folgendes Verhör 1747. Umfang: ca. 0,08 lfm. Provenienz: Stift Buchau.

Der Weg dieses Stücks in die Sammlung des HV Mittelfranken kann durch eine Notiz im Akt in
etwa nachgezeichnet werden: Der Akt gelangte mittels Schenkung der Witwe des
Oberlandesgerichtspräsidenten v. Enderlein (gest. 1906, Mitglied des HV Mittelfranken) am 1.
Januar 1907 an den HV Mittelfranken. Ihr Vater, der fürstl. Thurn und Taxis’sche Rentamtmann
Sartorius in Obermarchthal, hatte den Akt (wohl nach der Säkularisation) aus dem Archiv des
Reichsstifts Buchau erhalten.” (Freundliche Mitteilung von AOR Dr. Daniel Burger, Staatsarchiv Nürnberg, wo die Handschriften als Depositum lagern: http://archiv.twoday.net/stories/97052702 )

Zu den Prozessen in Buchau wenige Hinweise in:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?S1=hexenforschung

Die Kolbin wird erwähnt auf der Website der Buchauer “Feuerhexen”:

http://www.feuerhexen-badbuchau.de/Feuerhexe.htm

#fnzhss

PeerJ

http://www.scilogs.de/blogs/blog/quantensprung/2012-06-12/das-neue-open-acces-journal-peerj-jetzt-offen-f-r-erste-mitglieder

Das neue OA-Portal PeerJ verspricht gegen eine einmalige Zahlung von derzeit 99 USD ein lebenslängliches Recht auf eine Publikation pro Jahr auf dem hauptsächlich auf Biologie und Medizin ausgerichteten Portal. Für 169 USD sind lebenslänglich zwei Publikationen pro Jahr möglich. Mit zunächst 259 USD sogar eine unlimitierte Anzahl! Allerdings müssen Co-Autoren ebenfalls Mitglieder sein. Ein Paper mit fünf Co-Autoren könnte also für weniger als 500 USD veröffentlicht werden.

Selbstverständlich sollen die Fachartikel einen ordentlichen Peer-Review-Prozess durchlaufen. Als Reviewer werden auch Mitglieder herangezogen werden. Jedes Mitglied soll mindestens einmal im Jahr ein PeerJPrePrint oder PeerJ Paper reviewen. Wer dies nicht tut, riskiert seine Mitgliedschaft. Angelehnt an das EMBO-Journal wollen Binfield und Hoyt erreichen, dass die Autoren erfahren können, wer ihre Reviewer sind und dass sie den gesamten Reviewprozess öffentlich machen (können). Das alles soll auch noch schneller ablaufen, als herkömmlich.

Leider bezieht sich PeerJ wieder nur auf die biomedizinische Forschung. Ein OA-Journal auch für die Geisteswissenschaften und alle Sprachen bleibt ein Desiderat.

Links:

http://scienceblogs.com/confessions/2012/06/13/around-the-web-peerj-orama-why-twitter-matters-using-twitter-in-university-research-teaching-and-impact-activities-and-more

http://scienceblogs.com/confessions/2012/06/12/peerj-formally-announced-innovative-new-business-model-for-open-access

Neue Direktorin des Sächsischen Staatsarchivs

Seit dem 03.02.2012 ist Andrea Wettmann als Nachfolgerin von Jürgen Rainer Wolf Direktorin des Sächsischen Staatsarchivs. Die feierliche Amtseinführung erfolgte am 04.06.2012. Hier ein Bericht auf der Internetpräsenz der sächsischen Staatskanzlei:
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/169776
Und hier eine PM des Sächsischen Staatsarchivs:
http://www.archiv.sachsen.de/download/Amtseinfuehrung_Wettmann_1.pdf